Übersicht über die kantonalen Bestimmungen zum fakultativen Referendum

Ähnliche Dokumente
Übersicht über die fakultativen Referendumsmöglichkeiten in den Kantonen

Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 18. Mai 2014

Der Bezug dieser Zulagen erfolgt via Arbeitgeber oder direkt von der Ausgleichskasse.

Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2012

Weniger Aufwandbesteuerte aber höhere Erträge in den Kantonen

PBV-Kontrollkampagne 2014: "Online-Shops/Angebote" Ergebnisse

BILANZ Harmonisierung der obligatorischen Schule in der Schweiz (Eckwerte gemäss Art. 62 Abs. 4 Bundesverfassung)

Steuerertragsentwicklung im Kanton Luzern und in den Luzerner Gemeinden

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 411

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360

Die Schweiz eine direkte Demokratie. 02 / Politik geht mich was an

Nationaler Austausch Statistik 2017

Interkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR. der Steuerbefreiung im Kanton Bern finden Sie hier.

Steuerstatistik Ausgewählte Diagramme und Karten

Steuern im Kanton Zürich: Wie weiter? Regierungsrat Ernst Stocker, Finanzdirektor Herbstanlass Flughafenregion, Fisibach AG, 18.

Sozialhilfestatistik 2014

Regierungsrat des Kantons Schwyz

bonus.ch: Die Hälfte der Krankenkassenprämien erfahren für 2019 eine Erhöhung um mehr als 4%

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 232

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 286

Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben. Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben

ZHK Lunch Talk Step-up und «Abzug für sichere Finanzierung» im Rahmen der Steuervorlage 17

5404 Beschluss des Kantonsrates über die kantonale Volksinitiative «Mittelstandsinitiative weniger Steuerbelastung für alle»

Die Fakten zum demografischen Wandel

Vollkostenrechnung der kantonalen Berufsbildung 2009

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 251

Rechtsinformationssysteme in der Schweiz

Wirtschaftskrise Die Chance für Graubünden

EDK/IDES-Kantonsumfrage / Enquête CDIP/IDES auprès des cantons Stand: Schuljahr / Etat: année scolaire

Strukturelle Unterscheide der Migration

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334

Vielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld

1. Wie viele Gesuche um Zustimmung zu einer Härtefallbewilligung wurden im Jahre 2008 von einzelnen Kantonen gestellt:

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien

BIO SUISSE 2011/12 ABBILDUNGEN A BETRIEBSZÄHLUNG NACH ANZAHL BETRIEBEN UND FLÄCHE IM JAHR 2011

Individuelle Prämienverbilligung 2013 im Wallis

BIO SUISSE 2010/11 ABBILDUNGEN A ÜBERBLICK ÜBER DIE ANZAHL BETRIEBE UND FLÄCHE

Vollkostenrechnung der kantonalen Berufsbildung 2014

Medienkonferenz vom 26. April 2012

BIO SUISSE 2013/14 ABBILDUNGEN A BETRIEBSZÄHLUNG NACH ANZAHL BETRIEBEN UND FLÄCHE IM JAHR 2013

Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:

Überlegungen zum neu gestalteten Finanzausgleich. Marius Brülhart Ordentlicher Professor für Volkswirtschaftslehre, Universität Lausanne

TAX PARTNER- KUNDENANLASS ZUR STEUERREFORM STAF 21. NOVEMBER 2018

Faktenblatt. Unfallgeschehen beim Queren ohne Fussgängerstreifen 2014/03

Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU

Vollkostenrechnung der kantonalen Berufsbildung 2013

1. Halbjahr 2017: Zunahme der Insolvenzen um fünf Prozent

Einrichtung Kinder- und Ausbildungszulagen

Öffentliche Statistik Gebäude- und Wohnungsstatistik (Erhebung GWS) Jahr 2014 Zusammenfassung. KASF - Mai 2016

Medienkonferenz santésuisse 9. Oktober 2014

beschliesst die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK):

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach fünf Jahren

KVG-Reformen 2012: Chronik eines Desasters

Dipl. Erwachsenenbildnerin, -bildner HF und MAS in Adult and Professional Education (Doppeldiplom)

Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft

Steuervorlage aus finanzpolitischer

Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach sechzehn Jahren (Stand 31.

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach vierzehn Jahren (Stand 1. Februar 2017)

bonus.ch: in 2018 werden mehr als 150'000 Krankenkassenprämien von einer Erhöhung über 4% betroffen sein

Im Normallfall werden drei Familienzulagen-Lohnarten benötigt. Die Lohnarten-Nummern entsprechen dem Beispiel-Mandant von Dialogik Lohn:

460 Firmenkonkurse im Februar 2018

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach neun Jahren (Stand 1. Februar 2012)

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016)

1. Erläuterungen zum methodischen Vorgehen

Unter Spardruck: Kantonale Prämienverbilligungen

Der nationale Finanzausgleich im Umbruch?

ehealth und das elektronische Patientendossier Aktueller Stand

Antrag des Regierungsrates

Übersicht Entwicklung Krankenversicherungsprämien 2015/2016 (Erwachsene) Standard-Modell, mit Unfall, Franchise Fr

«Bildung und Technik, Interesse an MINT-Berufen wecken!»

Die Bundesversammlung Das Schweizer Parlament

PPP (Philosophie, Pädagogik, Psychologie) in die Maturitätsausbildung. PPP (philosophie, pédagogie, psychologie) dans les écoles de maturité

Insolvenzen steigen im Mai um 23 Prozent

Konkurse und Gründungen im Jahr 2015

Steuerstatistik 2015 AUF EINEN BLICK. Juli Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

Quellensteuertabellen aus Internet einlesen 1

Neuregelung der Pflegefinanzierung. Stand Januar 2011

Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten

Schweizerisches Rechnungslegungsgremium für den öffentlichen Sektor. Modalitäten der Umsetzung von HRM2

Bottom-up-Schutzklausel

bonus.ch: die Abrechnungen der Gesundheitsprämien Erhöhungen bis zu 34.7% und 806 Franken pro Jahr

Steuerstatistik 2017 AUF EINEN BLICK. Juli Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Basler Kompromiss zur Steuervorlage 17

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung)

Stationierungskonzept Weiterentwicklung der Armee

Übersicht Stand Umsetzung der Revitalisierung. Aperçu de l état d avancement de la mise en oeuvre de la revitalisation

Die Öffentlichkeit der Steuerregister

«Ambulant vor stationär» greift zu kurz. Wie Gemeinden die Organisation der Alterspflege optimieren können

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Modell zur Berechnung des verfügbaren Einkommens

Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft Verlängerung und Änderung

bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend

Künftige Standortstrategie Zug

Total AHV / IV / EO 5.125% 5.125% 9.65%*

Mit Spenden Steuern sparen

Application de la législation sur les activités à risque: interlocuteurs cantonaux

Transkript:

Zentrum für Rechtsinformation ZRI Centre de l information juridique CIJ Übersicht über die kantonalen Bestimmungen zum fakultativen Referendum Stand 01.04.2012 (mit Berücksichtigung der neuen Verfassung des Kantons Schwyz die voraussichtlich noch 2012 in Kraft treten wird. Kt ZH 32-37 3000 60 Tage > 6'000 000 > 600 000 3000 60 Tage Auch 45 Mitglieder KR (14 Tage) 12 Gemeinden, Städte Zürich & Winterthur (60 Tage) können das BE 61-63 10000 3 Monate > 2'000 000 > 400 000 10000 3 Monate Vorlagen, die der fakultativen Volksabstimmung unterliegen, werden der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt, wenn 100 Mitglieder des Grossen Rates es verlangen. LU 23-25 UR 24-25; 89 Abs. 2 > 25'000 000 > 25 000 000 (Gesamtbetrag der einzelnen Betreffnisse bzw. zehnfacher Betrag einer Jahresausgabe) 3000 oder ¼ der Gemeinden 60 Tage 3'000'000-25'000'000 (Gesamtbetrag der einzelnen Betreffnisse bzw. zehnfacher Betrag einer Jahresausgabe) > 1'000 000 > 100'000 während mind. 10 Jahren 450 90 Tage > 500 000 > 50'000 während mind. 10 Jahren 3000 60 Tage für interkantonale und andere Verträge, die für den Kanton freibestimmbare von mehr als CHF 25 Mio. zur Folge haben; Fakultatives Referendum möglich, wenn CHF 3-25 Mio. betragen. -> Gesetze Verordnungen und Konkordate des LR 450 90 Tage SZ (alt) 30-31 > 250 000 50 000 2000 30 Tage 1/5

SZ (neu) 34, 35 Obligatorisches Ref.:(sofern KR in der Schlussabstimmung mit weniger als ¾ der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder zustimmt; ansonsten kann das fak. Ref. ergriffen werden) > 5 000 000 > 500 000 1 000 60 Tage 0W 58-59 100 30 Tage > 1'000 000 200 000 100 30 Tage Auch ein Drittel der Mitglieder des KR können das NW 52-55 > 5'000 000 > 500 000 -> Gesetze mit Gegenantrag usw. 250 2 Monate > 250 000 > 50 000 250 2 Monate GL 69, 90 Landsgemeinde > 1'000 000 > 200 000 Landsgemeinde ZG 34 1500 60 Tage > 500 000 > 50 000 1500 60 Tage Auch ein Drittel der Mitglieder KR unmittelbar nach der Schlussabstimmung FR 45, 46 Erlasse des Grossen Rates, die eine neue Nettoausgabe zur Folge haben, die 1 % der Gesamt der letzten vom Grossen Rat genehmigten Staatsrechnung übersteigt 6000 90 Tage Erlasse des Grossen Rates, die eine neue Nettoausgabe zur Folge haben, die ¼ % der Gesamt der letzten vom Grossen Rat genehmigten Staatsrechnung übersteigt, oder die Studienkredite von regionaler oder kantonaler Bedeutung* betreffen 6000 90 Tage * Gemäss Art. 134b PRG (SGF 115.1) gelten als Studienkredite von regionaler oder kantonaler Bedeutung diejenigen Studienkredite, deren Betrag ½ der Gesamt der letzten vom Grossen Rat genehmigten Staatsrechnung übersteigt. 2/5

SO 35-37 BS 51-52; 22 Finanzhaushaltsgesetz (SG 610.100) 5'000 000 500 000 -> Gesetze, Staatsverträge und Konkordate mit gesetzeswesentlichem Inhalt, die der Kantonsrat mit weniger als zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschliesst 1500 90 Tage 1'000 000 100 000 1500 90 Tage Auch 5 Gemeinden können das 2000 42 Tage > 1'500 000 * 2000 42 Tage * Bei wiederkehrenden und auf mehrere Jahre verteilten neuen ist die Gesamtsumme massgebend. BL 30-33; 49 1500 8 Wochen > 500 000 > 50 000 SH 32-33 -> Gesetze und Staatsverträge mit gesetzeswesentlichem Inhalt, die der Landrat mit weniger als vier Fünfteln der anwesenden Mitglieder beschliesst oder die er durch separaten Beschluss der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt Auch 5 Gemeinden können das 1500 8 Wochen >3'000 000 > 500 000 Gesetze, die nicht dem fakultativen Referendum unterstellt sind 1000 90 Tage >1'000 000 > 100 000 1000 90 Gesetze, denen mindestens 4/5 der anwesenden Mitglieder des Kantonsrates zugestimmt haben 1000 30 Tage --- --- --- Betr. Voranschlag und Änderung des Steuerfusses AI 1 Abs.2; > 1'000 000 > 200 0000 während mind. 5 Jahren 7 ter 200 30 Tage > 250 000 > 50'000 während Landsgemeinde mind. 5 Jahren AR 60, 60 bis, 76 Betrag von > 5 % einer Steuereinheit Betrag von > 1 % einer Steuereinheit 300 60 Tage Steuereinheit: vgl. Art. 2 Steuergesetz (bgs 621.11) 3/5

SG 48-50; 6-7 Gesetz über Referendum und Initiative (sgs 125.1) GR 16-19 > 15'000 000 > 1'500 000 4000 40 Tage 3'000'000-15'000 000 300'000 1'500 000 > 10'000 000 > 1'000 000 1500 90 Tage 1-10 Mio 300'000-1 Mio 4000 40 Tage Auch ein Drittel der Mitglieder des KR können das 1500 90 Tage Auch ein Zehntel der Gemeinden können das Referendum ergreifen AG 62-63; 131 3000 90 Tage > 5'000 000 > 500 000 3000 90 Tage wenn die Gesetze oder gewisse Grossratsbeschlüsse ( 62 lit. e ) nicht von der absoluten Mehrheit aller Mitglieder des Grossen Rates angenommen worden sind oder wenn der Grosse Rat es beschliesst TG 22-23 > 3'000 000 > 600 000 2000 3 Monate > 1'000 000 > 200 000 2000 3 Monate : Auch 30 Mitglieder des GR können das. TI 42 7000 45 Tage > 1'000 000 > 250 000 während mind. 4 Jahren 7000 45 Tage Auch ein Fünftel der Gemeinden können das Referendum ergreifen VD 83-84 --- 12000 40 Tage VS 31, 42 Abs. 2 3000 90 Tage > 0.75% * > 0.25% * 3000 90 Tage * der Bruttogesamt der Verwaltungs- und Investitionsrechnung des letzten Verwaltungsjahres NE 42, 44 4500 90 Tage «Décrets qui entraînent des dépenses» 4500 40 Tage GE 53-58 7000 40 Tage > 125 000 > 60 000 7000 40 Tage 4/5

JU 77-78 toute dépense non déterminée par une loi, s'il s'agit d'une dépense unique supérieure à cinq centièmes du montant des recettes portées au dernier budget ou d'une dépense périodique supérieure à cinq millièmes du même montant 2000 60 Tage toute dépense non déterminée par une loi, s'il s'agit d'une dépense unique supérieure à cinq millièmes du montant des recettes portées au dernier budget ou d'une dépense périodique supérieure à cinq dix-millièmes du même montant 2000 60 Tage Auch 8 Gemeinden können das wenn das Parlament es beschliesst ZRI, Zürich 23.04.2012 5/5