Vortrag am 20.01.2010
Abgrenzung Sanierungsgebiet - im Süden: Grenze Bahnfläche - Im Osten bis Landauer Str. 11 und Obere Hauptstraße einschließlich Liegenschaften Ägyptenpfad - Im Norden zwischen Stangenbrunneng. und Kunigundenstr. ausschließlich Marienkirche - Im Westen südlich Ludwigstraße und Seilerbahn Rechtsverbindlich seit 29.05.2009
Konzept Nutzungen - Stärkung / Entwicklung bestehender Nutzungen: - innenstadtnahes Wohnen für Familien und Senioren - Dienstleistung / Einkaufen in der Hauptstraße - Mischnutzung (Kohlplatz u.a.) - Funktionsaufwertung durch Umnutzung, z.b.: - Quartiersmitte am Walter- Engelmann-Platz Attraktivierung des Quartiers für Familien u.a. durch Einrichten von Spielplätzen Einkaufen in der Hauptstraße (oben) / Quartiersmitte am Walter-Engelmann-Platz (unten)
Konzept Verkehr - Verlegung B 39 - langfristige Umgestaltung der Stadtdurchfahrten zugunsten der Fußgänger und Radfahrer - Städtebauliche Umgestaltung der Quartiersstraßen (kurz-/mittelfristig) - Neuordnung und Gestaltung von öffentlichen Stellflächen - Einrichten von Radwegen - Ergänzung des Fußwegenetzes am Speyerbach Beispiel: Umgestaltung Stadtstraße Beispiel: Umgestaltung Quartiersstraße
Konzept Grün- und Freiflächen - Entwicklung der Grünen Achse Speyerbach mit Fuß- und Radwegen - Neugestaltung Hetzelanlage - Begrünung öffentlicher Räume (Straßen, Plätze, Stellflächen) - Aufwertung privater Freiräume durch Förderung von Entsiegelung, Entkernung und Begrünung Beispiel Isenach vor und nach der Umgestaltung Private Freiräume: ungestaltet - gestaltet
Konzept Baustruktur und Stadtgestalt - Erhaltung der Bausubstanz durch Sanierung und Modernisierung von Gebäuden, insbesondere: - entlang Hauptverkehrsachsen - Klausengasse, Hetzelstraße - Städtebauliche Aufwertung durch Neuordnung und Neugestaltung (Demeta, Verbrauchermarkt u.a.) - Gestalterische Aufwertung öffentlicher Räume (Kohlplatz, Hetzelanlage, Jahnstraße u.a.) Sanierungsbeispiel: vorher nachher Beispiel Platzgestaltung: vorher nachher
Konsequenzen der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes 1.) Rechtliche Auswirkungen a) Verfahrensdauer: grundsätzlich max. 15 Jahre b) Grundbucheintragung Sanierungsvermerk c) Sanierungsgenehmigungen nach 144 BauGB z.b. bei Veräußerung, Grundschuldbestellung, Bau- und Modernisierungsmaßnahmen d) Ausgleichsbetrag des Eigentümers nach 154 BauGB - keine Ausbau-/ Erschließungsbeiträge für Straßensanierungen während der Dauer des Sanierungsrechtes - Erhebung Ausgleichsbetrag spätestens nach Abschluss des Sanierungsverfahrens
Konsequenzen der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes 2.) Kostenlose Sanierungsberatung Regelmäßige Beratung in sanierungsrechtlichen, fördertechnischen und baulichen Fragen (immer Montags nach Terminvereinbarung) 3.) Finanzielle / steuerrechtliche Auswirkungen a) Direkte Förderung durch Zuschuss - Durchgreifende Modernisierungsmaßnahmen (30% der Baukosten, bis zu 50.000 ) - Gebäudeabbrüche, Wohnumfeldgestaltung b) Indirekte Förderung durch erhöhte steuerliche Abschreibung gemäß 7h Einkommensteuergesetz (EStG) (Vermietung: 100% über 12 Jahre, Selbstnutzung: 90% über 10 Jahre) Voraussetzung in beiden Fällen: Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung
Details zur Sanierungsförderung Der Stadtrat hat am 01.09.2009 eine Modernisierungsrichtlinie beschlossen, die für alle Objekte gleichermaßen gilt. Als Vorraussetzung zur Bezuschussung nennt diese: - Die Baumaßnahme muss im Sanierungsgebiet liegen. - Die betroffenen Objekte müssen modernisierungsbedürftig und erhaltenswert sein. - Es werden durchgreifende Modernisierungsmaßnahmen und nicht allein Instandsetzungsmaßnahmen ergriffen. Instandsetzung = Reparatur- und Renovierungsmaßnahmen Modernisierung = wohnwertsteigernde Maßnahmen - Vor Beginn der Baumaßnahme muss eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Stadt und Eigentümer abgeschlossen werden. - Mit der Baumaßnahme darf noch nicht begonnen worden sein es sei denn, es wurde einem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt.
Details zur Sanierungsförderung: Schritte 1. Informieren Sie die Stadtverwaltung und/oder das Sanierungsbüro und lassen Sie sich frühzeitig beraten. 2. Sanierungsberater prüft die grundsätzliche Förderfähigkeit und ob ggf. Änderungen Ihrer Planung notwendig sind. 3. Einholen Kostenschätzung / -angebote; Sanierungsberater errechnet daraus die mögliche finanzielle Förderung. 4. Modernisierungsvertrag wird aufgesetzt und den städtischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Nach Vorliegen der Bau- bzw. der Sanierungsgenehmigung Beginn der Baumaßnahme. 6. Stichprobenhafte Überwachung der vertragsgemäßen Umsetzung des Bauvorhabens. 7. Nach entsprechender Vorlage der Rechnungen Auszahlung der Zuschüsse in 2-3 Tranchen. Zeitrahmen: Maximal zwei Jahre von Schritt 4 bis 7
Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung!