Leasing (Finanzierungsleasing)



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Leasing (Finanzierungsleasing) Gruppe 3 / L 190 Seite 1 Wo die Probleme sind: l Das richtige Konto l Vertragsarten l Kriterien fuè r wirtschaftliches Eigentum l Grundmietzeit l Leasingsonderzahlung Praxis-Wegweiser:,,Das richtige Konto`` Kontenbezeichnung: Leasingfahrzeugkosten Eigener SKR 03 Kontenplan 4570 IKR 6710 SKR 04 Kostenart 6560 Kostenstelle/ SchluÈ ssel Praxis-Wegweiser:,,Das richtige Konto`` Kontenbezeichnung: Mietleasing Eigener SKR 03 Kontenplan 4810 IKR 6710 SKR 04 Kostenart 6840 Kostenstelle/ SchluÈ ssel So kontieren Sie richtig! Das Leasing ist eine Mischung aus Kauf und Miete, wobei der Aspekt der Miete jedoch deutlich im Vordergrund steht (BFH-Urteil vom 5.5.1994, Az. VI R 100/93). Die einzelnen Leasingraten sind sofort als Betriebsausgaben zu erfassen. Wenn Sie ein Firmenfahrzeug leasen, buchen Sie die einzelnen Leasingraten auf das Konto,,Leasingfahrzeugkosten`` 4570 (SKR 03) bzw. 6560 (SKR 04). Bei andern LeasinggegenstaÈnden buchen Sie die einzelnen Leasingraten auf das Konto,,Mietleasing`` 4810 (SKR 03) bzw. 6840 (SKR 04). Buchungssatz: Leasingfahrzeugkosten/ Mietleasing ÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐ an Bank Bei Bilanzierung ist die Leasing-Sonderzahlung nicht sofort abziehbar. Sie ist vielmehr auf die Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen. Der nicht abziehbare Anteil ist uè ber das Konto,,Aktive Rechnungsabgrenzung`` 0980 (SKR 03) bzw. 1900 (SKR 04) zu buchen und uè ber die Laufzeit aufzuloè sen. KA 4/2004

Gruppe 3 / L 190 Seite 2 Leasing (Finanzierungsleasing) Praxis-Beispiel fuè r Ihre Buchhaltung: Herr Huber hat am 1.8.2004 einen Firmen-PKW geleast, den er auch fuèr seine privaten Fahrten verwendet. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung betraè gt 40 200 e. Herr Huber handelt einen Rabatt aus, sodass dem Leasingvertrag ein Bruttokaufpreis von 37 120 e zugrunde liegt. Die monatliche Leasingrate ab dem 1.8.2004 betraègt 522 e (einschlieûlich 72 e Umsatzsteuer). Eine Leasing-Sonderzahlung ist nicht vereinbart worden. Buchungsvorschlag: SKR 03: 4570 Leasingfahrzeugkosten 450 1575 Abziehbare Vorsteuer 16% 72 an 1200 Bank 522 SKR 04: 6560 Leasingfahrzeugkosten 450 1405 Abziehbare Vorsteuer 16% 72 an 1800 Bank 522 Praxis-Tipp fuè r Datev-Anwender Durch Verwendung des SteuerschluÈ ssels 90 wird der Vorsteuerabzug automatisch ermittelt. Der SchluÈ ssel 93, mit dem der Vorsteuerabzug auf 50% reduziert wurde, ist seit dem 1.1.2004 nicht! mehr zu verwenden. Seit dem 1.1.2004 ist der Vorsteuerabzug fuè r auch privat genutzte Firmenfahrzeuge nicht mehr auf 50% beschraènkt. Seit dem 1.1.2004 steht Ihnen der Vorsteuerabzug wieder in vollem Umfang zu. DafuÈ r muè ssen Sie die private Nutzung des Firmenfahrzeugs gemaèû 3 Abs. 9a UStG der Umsatzsteuer unterwerfen. Praxis-Beispiel: Es liegt dieselbe Situation vor wie im Beispiel zuvor. Da Herr Huber kein Fahrtenbuch fuè hrt, muss er die private Nutzungsentnahme nach 6Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG mit 1% vom Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung erfassen. Herr Huber wendet die 1%-Methode auch bei der Umsatzsteuer an. FuÈ r den Anteil der Kosten, bei denen ein Vorsteuerabzug

Leasing (Finanzierungsleasing) Gruppe 3 / L 190 Seite 3 nicht moè glich ist, darf er pauschal 20% abziehen, so dass er nur fuè r den 80%- Anteil Umsatzsteuer zahlen muss. Die private Nutzung ist daher wie folgt zu erfassen: Bruttolistenpreis 40 200 e x 1% = 402 e x12= 4 824,00 e umsatzsteuerfrei sind 4 824 e x 20% = 964,80 e der Umsatzsteuer unterliegen 4 824 e x 80% = 3 859,80 e 4 477,27 e Umsatzsteuer auf den 80%-Anteil = 617,47 e} Buchungsvorschlag: SKR 03: 1880 Unentgeltliche Wertabgaben 4 477,27 an 8920 Verwendung von GegenstaÈnden fuè r Zwecke auûerhalb des Unternehmens 16% USt 4 477,27 1880 Unentgeltliche Wertabgaben 964,80 an 8924 Verwendung von GegenstaÈnden fuè r Zwecke auûerhalb des Unternehmens ohne USt 964,80 SKR 04: 2130 Unentgeltliche Wertabgaben 4 477,27 an 4645 Verwendung von GegenstaÈnden fuè r Zwecke auûerhalb des Unternehmens 16% USt 4 477,27 2130 Unentgeltliche Wertabgaben 964,80 an 4639 Verwendung von GegenstaÈnden fuè r Zwecke auûerhalb des Unternehmens ohne USt 964,80 KA 4/2004 Was bedeutet Leasing in der Praxis Betriebliche Investitionen koè nnen mit Eigen- oder Fremdmitteln finanziert oder geleast werden. Die haè ufigste Form des Leasing ist das sogenannte Finanzierungsleasing (Finance-Leasing). Daneben gibt es noch weitere Formen des Leasing: Operate Leasing: Hier handelt es sich in der Regel um kurz- bis mittelfristige VertraÈ ge, die der Leasingnehmer jederzeit kuè ndigen kann. Es ist eine Art Mietvertrag, bei dem der Leasinggeber die objektbezogenen Risiken traè gt. Solche VertraÈ ge sind z.b. bei EDV-Anlagen sowie bei allen technisch schnell veralternden GeraÈ ten sinnvoll. Konsequenz ist: Die Leasingraten liegen sehr hoch.

Gruppe 3 / L 190 Seite 4 Leasing (Finanzierungsleasing) Spezial-Leasing: Hier wird der Leasinggegenstand so speziell auf die BeduÈ rfnisse des Leasingnehmers abgestimmt, dass nach Ablauf der vereinbarten Grundmietzeit eine andere sinnvolle Nutzung des Leasinggegenstands nicht moè glich ist (z.b. bei einer Produktionsmaschine, die nur zur Herstellung eines bestimmten Produkts geeignet ist und anders nicht eingesetzt werden kann). Bei dieser Variante ist der Leasingnehmer steuerlich als wirtschaftlicher EigentuÈ mer anzusehen, der das Leasinggut mit den Anschaffungskosten in seinem AnlagevermoÈ gen ausweisen muss. Es gibt weitere Untergliederungen, die auf besondere Aspekte des Leasingvertrags herausstellen: ± Sale-and-lease-back: Hier kauft der Leasinggeber meist einen gebrauchten Gegenstand und vermietet ihn anschlieûend an den VerkaÈufer ± Second-hand-Leasing: Es werden gebrauchte GegenstaÈnde geleast. ± Full-Service-Leasing: Der Leasingnehmer zahlt ausschlieûlich seine Leasingrate. Alle anderen Kosten, z.b. Wartung, Reparatur, Versicherungen usw. traègt der Leasinggeber, was natuè rlich nur bei einer entsprechend teuren Leasingrate moè glich ist. ± Flottenleasing: Der Leasingvertrag wird uè ber eine Vielzahl von Fahrzeugen (in der Regel mehr als 10) geschlossen. Sie muè ssen zwischen VollamortisationsvertraÈgen (Full-pay-out-VertraÈ ge), die in der Praxis relativ selten sind und den uè blichen TeilamortisationsvertraÈgen (Non-full-pay-out-VertraÈge) unterscheiden. UÈ bliche LeasingvertraÈge Die nachfolgenden AusfuÈ hrungen stellen auf die uè bliche Vertragsvariante ab, bei der es sich um einen Teilamortisationsvertrag im Rahmen des Finanzierungsleasing handelt. Finanzierungsleasing enthaèlt kaufrechtliche und mietrechtliche Elemente. Der Aspekt der Miete steht jedoch eindeutig im Vordergrund (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5.5.1994, Az. VI R 100/93). Die Vertragselemente beim Leasing sehen wie folgt aus: l Ein Unternehmen (= Leasingunternehmen) vermietet l WirtschaftsguÈ ter (= LeasinggegenstaÈ nde), die im Wirtschaftsleben frei gehandelt werden an Dritte (= Leasingnehmer) l fuè r eine vertraglich festgelegte Nutzungszeit (= Grundmietzeit) und l erhaè lt hierfuè r ein regelmaèûiges Entgelt (= Leasingrate) sowie eventuell eine zusaètzliche Sonderzahlung (= Leasingsonderzahlung).

Leasing (Finanzierungsleasing) Gruppe 3 / L 190 Seite 5 Kontierungs-Praxis-Tipp: Die Anziehungskraft des Leasing besteht darin, dass kein oder nur wenig Eigenkapital aufgewendet werden muss. Anders als bei der Finanzierung ist keine Verbindlichkeit auszuweisen. Dennoch sollten Sie sich nur dann fuè rs Leasing entscheiden, wenn es fuè r Sie eine wirtschaftlich und steuerlich sinnvolle LoÈ sung ist. Die schnelle reibungslose Abwicklung! allein ist nicht das entscheidende Kriterium. Was beim Abschluss eines Leasingvertrags zu beachten ist An erster Stelle steht die Investitionsentscheidung, z.b. einen Firmenwagen einer bestimmten Automarke kaufen zu wollen. Dann kommt die Entscheidung, ob das Wirtschaftsgut aus eigenen Mitteln gekauft, finanziert oder geleast wird. Der Kauf aus eigenen Mittel ist immer die preiswerteste LoÈ sung. Die beste Steuerersparnis nutzt naèmlich nichts, wenn man mehr Geld ausgeben muss, als eingespart werden kann. Die Finanzierung aus eigenen Mitteln ist aber nur sinnvoll, wenn man uè ber genuè gend Barmittel verfuè gt, um alle laufenden betrieblichen und privaten Kosten zu bestreiten. Kontierungs-Praxis-Tipp: Setzen Sie keine eigenen Mittel ein, wenn Ihnen anschlieûend Kontokorrentzinsen im Zusammenhang mit Privatentnahmen oder Zinsen fuè r private Darlehen entstehen. Denn diese Zinsen koè nnen Sie! steuerlich nur eingeschraènkt oder uè berhaupt nicht absetzen. KA 4/2004 Beim Finanzierungsleasing handelt es eher um einen langfristigen Mietvertrag, bei dem eine unkuè ndbare Grundmietzeit vereinbart wird, die kuè rzer ist als die betriebsgewoè hnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Leasinggegenstandes. UÈ blich sind sogenannte TeilamortisationsvertraÈge. Das bedeutet, dass waè hrend der Grundmietzeit nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuruè ckgezahlt werden. Der Leasing-Geber hat waè hrend der Grundmietzeit keine volle Kostendeckung. Damit der Leasing-Geber aber auf seine Kosten kommt, sehen die LeasingvertraÈ ge besondere Vereinbarungen vor, die bei Vertragsende wirksam werden:

Gruppe 3 / L 190 Seite 6 Leasing (Finanzierungsleasing) l l l Der Leasinggegenstand muss nach Ablauf der ersten Leasingphase weitergeleast werden (= seltene Regelung). Der Leasinggeber hat ein Andienungsrecht. Das bedeutet, dass der Leasinggeber den Leasingnehmer verpflichtet, den Gegenstand zu einem vorher vereinbarten Kaufpreis zu erwerben. Vorsicht Falle: Die Leasingkosten erhoè hen sich nachtraèglich, wenn am Ende der Leasingzeit mehr zu zahlen ist, als der Gegenstand auf dem freien Markt kostet. Ohne Andienungsrecht koè nnte der Gegenstand anderswo billiger erworben werden. Es wird eine sogenannte MehrerloÈ sbeteiligung vereinbart. Das bedeutet, dass der Gegenstand nach der Grundmietzeit an einen Dritten veraè uûert wird. Ist der VeraÈ uûerungserloè s hoè her als der kalkulierte Restwert, teilen sich Leasinggeber und Leasingnehmer diesen Gewinn, wobei der Leasingnehmer aus steuerlichen GruÈ nden nicht mehr als 75% vom MehrerloÈ s erhalten darf. Vorsicht Falle: Leasinggesellschaft und HaÈ ndler sind unterschiedliche Unternehmen. Kauft der HaÈ ndler den Gegenstand der Leasinggesellschaft zum kalkulierten Restwert ab, gehen Sie leer aus, selbst wenn der HaÈndler den Gegenstand mit Gewinn verkauft. Praxis-Beispiel: Herr Huber hat einen PKW geleast. Seine Leasingrate ist auf der Basis eines Restwerts von 8 000 e kalkuliert worden. Nach Ablauf der Grundmietzeit hat der PKW einen tatsaèchlichen Wert von 12 000 e. Bei einer MehrerloÈsbeteiligung von 75% hat Herr Huber einen Anspruch auf (4 000 e x 75% =) 3 000 e. Es ergibt sich aber kein MehrerloÈ s, wenn Herr Huber den PKW an den HaÈndler zuruè ckgibt und dieser den PKW fuè r 8 000 e von der Leasinggesellschaft erwirbt. Verkauft der HaÈndler jetzt den PKW fuè r 12 000 e, erzielt er einen Gewinn von 4 000 e, an dem Herr Huber nicht beteiligt ist. Um das zu vermeiden, haètte Herr Huber bereits bei Vertragsabschluss eine entsprechende Vereinbarung mit dem HaÈndler treffen muè ssen. Wenn der Restwert zu hoch veranschlagt worden ist, um niedrige Leasingraten zu erhalten, erhoè hen sich die Leasingkosten nachtraè glich. Kann naèmlich die Leasinggesellschaft keinen kostendeckenden Preis erzielen, muss der Leasingnehmer die Differenz bis zur HoÈ he des kalkulierten Restwerts an die Leasinggesellschaft zahlen. Achten Sie beim Abschluss des Leasingvertrags insbesondere auf folgende Punkte: l Ist der Leasinggegenstand ausfuè hrlich beschrieben? l Wie sind die Eigentumsrechte geregelt?

Leasing (Finanzierungsleasing) Gruppe 3 / L 190 Seite 7 l l l l l Wie lang ist die Grundmietzeit? Inwieweit hat der Leasinggeber seine Haftung ausgeschlossen. Bei VerzoÈ gerungen oder SchaÈ den muss der Leasingnehmer sich dann mit dem Lieferanten auseinandersetzen. Wer traègt die Kosten bei Verlust, BeschaÈdigung oder vorzeitigem Verschleiû? Wer muss GewaÈhrleistungsanspruÈ che geltend machen? Der Leasinggeber oder der Leasingnehmer? Wer kann aus welchem Grund eine fristlose KuÈ ndigung aussprechen? Steuerliche Zuordnung des Leasinggegenstandes UÈ blicherweise wird der Leasinggegenstand dem rechtlichen EigentuÈ mer zugerechnet. Falls jedoch der Leasingnehmer wirtschaftlicher EigentuÈ mer ist, wird der Gegenstand ihm zugerechnet. Was bei der Zuordnung zu beachten ist, zeigt die UÈ bersicht auf Seite 9. Wird der Gegenstand dem l Leasinggeber zugerechnet, kann der Leasingnehmer die Leasingraten im Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgaben abziehen, l Leasingnehmer zugerechnet, muss der gesamte Vorgang wie ein Kauf mit Finanzierung behandelt werden. Der Leasingnehmer schreibt den Gegenstand ab und kann aus den Leasingraten nur den Zinsanteil abziehen. Wie die folgende UÈ bersicht zeigt, entscheiden die Risikoverteilung und das VerhaÈ ltnis von Grundmietzeit und betriebsgewoè hnlicher Nutzungsdauer daruè ber, wem der Leasinggegenstand zugerechnet wird. Entscheidend fuè r die Zuordnung ist daher, was unter den einzelnen Begriffen zu verstehen ist. Grundmietzeit: Das ist die vereinbarte Vertragsdauer, waèhrend der ein Vertrag nicht gekuè ndigt werden kann. KA 4/2004 BetriebsgewoÈ hnliche Nutzungsdauer: Das ist die Nutzungsdauer, die sich nach der amtlichen Abschreibungstabelle ergibt, z.b. 6Jahre fuè r einen PKW. Die Nutzungsdauer wird nach der jeweils guè ltigen amtlichen Abschreibungstabelle beurteilt. Wird nach der Anschaffung oder Herstellung des Leasinggegenstands und nach dem Abschluss des Leasingvertrags die amtliche Abschreibungstabelle geaèndert, ist fuè r die Frage, wem der Gegenstand zuzurechnen ist, die alte Abschreibungstabelle maûgebend (BMF-Schreiben vom 13.5.1998, Az. IV B 2 ± S 2170 ± 41/98).

Gruppe 3 / L 190 Seite 8 Leasing (Finanzierungsleasing) Praxis-UÈ bersicht: UÈ bersicht: Zurechnung der LeasinggegenstaÈ nde nach dem VerhaÈ ltnis von Grundmietzeit und Nutzungsdauer VerhaÈ ltnis von Grundmietzeit und Nutzungsdauer Grundmietzeit betraègt mehr als 90% der Nutzungsdauer Grundmietzeit betraègt weniger als 40% der Nutzungsdauer Grundmietzeit betraègt mindestens 40% und hoè chstens 90% der Nutzungsdauer Besonderheiten Annahme des wirtschaftlichen Eigentums, da unkuè ndbare Mietzeit und Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts sich zumindest in etwa decken. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass ein Ratenkauf vorliegt, wenn das Wirtschaftsgut innerhalb einer kurzen Grundmietzeit voll amortisiert wird; Vereinbarung eines Optionsrechts ist ohne Bedeutung. a) Ohne Vereinbarung eines Optionsrechts bei Ende der Grundmietzeit b) Bei Kaufoption zum Zeitwert (Restbuchwert nach linearer Abschreibung oder niedrigerer gemeiner Wert) bzw. bei MietverlaÈngerungsoption mit uè blicher Miete (mindestens Wertverzehr bei linearer Abschreibung auf den Restbuchwert oder niedrigem gemeinen Wert). Zurechnung des Gegenstandes beim Leasing-Nehmer Leasing-Nehmer Leasing-Geber Leasing-Geber c) Bei Kaufoption mit einem Preis unter Restbuchwert nach linearer Abschreibung oder niedrigerem gemeinen Wert bzw. bei MietverlaÈngerungsoption unter uè blicher Miete (unter Wertverzehr bei linearer Abschreibung auf den Restbuchwert oder niedrigerem gemeinen Wert). Leasing-Nehmer

Leasing (Finanzierungsleasing) Gruppe 3 / L 190 Seite 9 Wird der Leasinggegenstand, z.b. der PKW, dem Leasingnehmer zugerechnet, dann liegt im Ergebnis nichts anderes vor als ein Kauf mit Finanzierung. Die Anschaffungskosten werden abgeschrieben und die Leasingraten in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt. Es koè nnen dann nur der Zinsanteil der Leasingrate und die Abschreibung abgezogen werden, die sich aus der betriebsgewoè hnlichen Nutzungsdauer nach den amtlichen Abschreibungstabellen ergibt. Leasing-Sonderzahlung bei Bilanzierung Wenn Sie bilanzieren, bringt Ihnen die Leasing-Sonderzahlung keinen steuerlichen Vorteil, weil Sie die Sonderzahlung gleichmaèûig auf die gesamte Laufzeit verteilen muè ssen. Praxis Beispiel: Herr Huber hat einen Firmen-PKW geleast und eine Leasing-Sonderzahlung von 8 000 e + 1 280 e USt = 9 280 e vereinbart. Der Vertrag beginnt am 1.7.2004 und die Grundmietzeit betraè gt 42 Monate. Herr Huber nutzt den Firmen-PKW auch fuè r private Fahrten. Das hat aber seit dem 1.1.2004 keine Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug. Herr Huber macht daher die Vorsteuer aus der Leasing-Sonderzahlung in vollem Umfang geltend. Buchungsvorschlag: SKR 03: 4570 Leasingfahrzeugkosten 8 000 1575 Abziehbare Vorsteuer 16% 1 280 an 1200 Bank 9 280 SKR 04: 6560 Leasingfahrzeugkosten 8 000 1405 Abziehbare Vorsteuer 16% 1 280 an 1800 Bank 9 280 Durch die Sonderzahlung reduziert sich die laufende Leasingrate. Die Sonderzahlung muss, wenn der Gewinn durch Bilanzierung ermittelt wird, auf die Laufzeit (Grundmietzeit) verteilt werden. Der im jeweiligen Jahr,,nicht verbrauchte`` Anteil der Leasingsonderzahlung ist somit uè ber aktive Rechnungsabgrenzung abzugrenzen. Allerdings kann die Leasingsonderzahlung nicht gleichmaè ûig uè ber die Laufzeit verteilt werden. Es ist eine Aufteilung entsprechend der Zinsstaffelmethode vorzunehmen. KA 4/2004

Gruppe 3 / L 190 Seite 10 Leasing (Finanzierungsleasing) Die Formel lautet wie folgt: Leasingsonderzahlung ÐÐÐÐÐÐÐÐÐ Summe der Zahlenreihe aller Leasingraten x Anzahl der restlichen Raten + 1 = beruè cksichtigender Aufwand Summe der Zahlenreihe: Die Summe der Zahlenreihe aller Raten betraè gt bei 42 Monaten (1+2+3+4+5+6+7+8+9+10+... usw. =) 903. Im Beispielsfall fallen im Jahr 2004 insgesamt 6Rate an. Der abziehbare Aufwand ist fuè r jeden Monat einzeln zu berechnen. ZunaÈchst ermittelt Herr Huber die,,konstante`` GroÈ ûe nach dem von ihm abgeschlossenen Vertrag wie folgt: Leasing-Sonderzahlung 8 000 e ÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐ = ÐÐÐÐÐÐ = 8,859 (gerundet) Summe der Zahlenreihe aller Leasingraten 903 Berechnung fuè r 6 Monate in 2004: Jahr 2005 Konstante siehe oben restliche Raten + 1 abziehbarer Aufwand Juli 8,859 x 43 = 380,93 August 8,859 x 42 = 372,08 September 8,859 x 41 = 363,22 Oktober 8,859 x 40 = 354,36 November 8,859 x 39 = 345,50 Dezember 8,859 x 38 = 336,64 Summe 2 152,73

Leasing (Finanzierungsleasing) Gruppe 3 / L 190 Seite 11 Berechnung fuè r 2005: Jahr 2005 Konstante siehe oben restliche Raten + 1 Januar 8,859 x 37 = 327,78 Februar 8,859 x 36= 318,92 MaÈrz 8,859 x 35 = 310,06 April 8,859 x 34 = 301,21 Mai 8,859 x 33 = 292,35 Juni 8,859 x 32 = 283,49 Juli 8,859 x 31 = 274,63 August 8,859 x 30 = 265,77 September 8,859 x 29 = 256,91 Oktober 8,859 x 28 = 248,05 November 8,859 x 27 = 239,19 Dezember 8,859 x 26= 230,33 Summe 3 348,69 Berechnung fuè r 2006: Jahr 2005 Konstante siehe oben restliche Raten + 1 abziehbarer Aufwand abziehbarer Aufwand Januar 8,859 x 25 = 221,47 Februar 8,859 x 24 = 212,62 MaÈrz 8,859 x 23 = 203,76 April 8,859 x 22 = 194,90 Mai 8,859 x 21 = 186,04 Juni 8,859 x 20 = 177,18 Juli 8,859 x 19 = 168,32 August 8,859 x 18 = 159,46 September 8,859 x 17 = 150,60 Oktober 8,859 x 16= 141,74 November 8,859 x 15 = 132,88 Dezember 8,859 x 14 = 124,03 Summe 2 073,00 KA 4/2004

Gruppe 3 / L 190 Seite 12 Leasing (Finanzierungsleasing) Aufgrund der vorstehenden Berechnungen ermitteln Sie jeweils aktuellen Rechnungsabgrenzungsposten wie folgt: Leasing-Sonderzahlung zum 1.7.2004: 8 000,00 e abziehbarer Aufwand in 2004 = 2 152,73 e = Rechnungsabgrenzungsposten zum 31.12.2004 5 847,27 e abziehbarer Aufwand in 2005 = 3 348,69 e = Rechnungsabgrenzungsposten zum 31.12.2005 2 498,58 e abziehbarer Aufwand in 2006= 2 073,00 e = Rechnungsabgrenzungsposten zum 31.12.2006= 425,58 e Der Leasingvertrag laè uft im Dezember 2007 aus, so dass am 31.12.2007 kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten mehr auszuweisen ist. Der Restbetrag von 425,58 e ist im Jahr 2007 als Leasingaufwand zu buchen. Herr Huber hat die gesamte Leasingrate zunaè chst auf das Konto,,Leasingfahrzeugkosten`` gebucht. Er muss also die in 2004 noch nicht abziehbaren Kosten in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten einstellen. Diese Buchung ist spaètestens beim Jahresabschluss 2004 vorzunehmen. Buchungsvorschlag: SKR 03: 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung SKR 04: 1900 Aktive Rechnungsabgrenzung 5 847,27 an 4570 Leasingfahrzeugkosten 5 847,27 an 6560 Leasingfahrzeugkosten 5 847,27 5 847,27 Beim Jahresabschluss fuè r das Jahr 2005 ist der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in HoÈ he von 3 348,69 e aufzuloè sen, so dass der aktive Rechnungsabgrenzungsposten am 31.12.2005 nur noch 2 498,58 e betraègt. Buchungsvorschlag fuè r 2005: SKR 03: 4570 Leasingfahrzeugkosten 3 348,69 an 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung 3 348,69 SKR 04: 6560 Leasingfahrzeugkosten 3 348,69 an 1900 Aktive Rechnungsabgrenzung 3 348,69

Leasing (Finanzierungsleasing) Gruppe 3 / L 190 Seite 13 Dadurch, dass Herr Huber als Gegenkonto fuè r den Leasingaufwand, der in 2005 abziehbar ist, das Konto,,Aktive Rechnungsabgrenzung`` verwendet, mindert sich dieser Posten. In der Bilanz werden dann nur noch 2 498,58 e ausgewiesen. Buchungsvorschlag fuè r 2006: SKR 03: 4570 Leasingfahrzeugkosten 2 073 an 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung 2 073 SKR 04: 6560 Leasingfahrzeugkosten 2 073 an 1900 Aktive Rechnungsabgrenzung 2 073 Es verbleibt am 31.12.2006nur noch ein Restbetrag von 425,58 e. Dieser ist im Jahr 2007 als Leasingaufwand zu buchen, da der Leasingvertrag im Dezember 2007 auslaèuft und somit kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten mehr auszuweisen ist. Buchungsvorschlag fuè r 2007: SKR 03: 4570 Leasingfahrzeugkosten 425,58 an 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung 425,58 SKR 04: 6560 Leasingfahrzeugkosten 425,58 an 1900 Aktive Rechnungsabgrenzung 425,58 Damit ist der aktive Rechnungsabgrenzungsposten vollstaè ndig aufgeloè st und die Leasing-Sonderzahlung uè ber die Laufzeit von 42 Monaten verteilt. Leasing-Sonderzahlung bei der Einnahmen-UÈ berschuss-rechnung: Bei einer Einnahmen-UÈ berschuss-rechnung koè nnen Sie die Sonderzahlung sofort als Betriebsausgabe abziehen (BFH-Urteil vom 5.5.1994, Az. VI R 100/93). Die Sonderzahlung kann in voller HoÈ he auf das Konto,,Leasingfahrzeugkosten`` 4570 beim SKR 03 bzw. 6560 beim SKR 04 gebucht werden. Sonderzahlungen bis zu einer HoÈ he von 30% des Kaufpreises stellen nach diesem Urteil keinen Missbrauch von GestaltungsmoÈ glichkeiten dar. KA 4/2004

Gruppe 3 / L 190 Seite 14 Leasing (Finanzierungsleasing) Einnahme-UÈ berschuss-rechner koè nnen Ihre Situation besonders vorteilhaft gestalten, wenn Sie kurz vor dem 31.12. den Leasingvertrag abschlieûen und die Sonderzahlung leisten. Wird fuè r den Rest des Jahres davon abgesehen, den geleasten PKW privat zu nutzen (dokumentiert durch ein Fahrtenbuch) kann die Sonderzahlung zu 100% abgezogen werden, ohne dass ein privater Nutzungsanteil gegengerechnet wird. Es spielt keine Rolle, wie hoch die Privatnutzung dann im Folgejahr sein wird. Kontierungs-Praxis-Tipp: Wenn es gelingt, im Zusammenhang mit der Sonderzahlung den privaten Nutzungsanteil gering (moè glichst bei 0) zu halten, kann die Steuerbelastung erheblich reduziert werden. Das ist bei LeasingvertraÈ gen zum Jahresende leicht zu praktizieren.! Praxis-Beispiel: Am 20.12.2004 liefert der HaÈ ndler an Herrn Huber den geleasten PKW aus, der netto ohne Umsatzsteuer 35 000 e kostet. FuÈ r private Fahrten in der Zeit vom 20.12.2004 bis 31.12.2004 verwendet Herr Huber sein altes Fahrzeug bzw. ein Fahrzeug von Verwandten oder Bekannten. Bei einer vereinbarten Sonderzahlung von 30% zieht Herr Huber 2004 30% von 35 000 e = 10 500 e + 16% Umsatzsteuer 1680e insgesamt also 12 180 e als Betriebsausgaben ab. Die Umsatzsteuer kann er ohnehin zu 100% als Vorsteuer geltend machen. Ohne Fahrtenbuch ist fuè r den Monat Dezember 2004 fuè r die Eigennutzung der Gewinn um 1% von 40 600 DM (35 000 e + 5 600 e Umsatzsteuer) = 406 e zu erhoè hen. Festlegen von Restkaufwert und RatenhoÈhe Soll der PKW, der fuè r betriebliche Zwecke geleast wurde, nach Ablauf der Leasingzeit im privaten Bereich verwendet werden, dann ist folgende Gestaltung interessant:

Leasing (Finanzierungsleasing) Gruppe 3 / L 190 Seite 15 Beim Abschluss des Leasingvertrags wird der Restwert niedrig kalkuliert und pro Monat eine hoè here Leasingrate gezahlt. Mit der Leasinggesellschaft bzw. dem HaÈ ndler wird vereinbart, dass der Leasingnehmer oder eine andere von Ihm bestimmte Person die MoÈ glichkeit hat, den PKW am Ende der Laufzeit zu diesem niedrigen Betrag zu uè bernehmen (= Gestaltung mit einem Andienungsrecht). Die laufenden Leasingraten werden als Betriebsausgaben abgezogen und der PKW nach der Grundmietzeit privat zum Restwert erworben, der deutlich unter dem Marktpreis liegt. Der PKW wird ins PrivatvermoÈ gen uè bernommen, indem er ausschlieûlich privat genutzt wird. So entsteht ein steuerfreier Vorteil im PrivatvermoÈ gen. Praxis-Beispiel: Herr Huber schlieût einen Leasingvertrag uè ber einen PKW mit einem Neupreis von 30 000 e ab. Er vereinbart l moè glichst hohe monatliche Leasingraten, die aber wirtschaftlich vertretbar sein muè ssen, l eine Grundmietzeit von 42 Monaten und l einen Restwert von 20%, zu dem er den PKW uè bernehmen kann. Die laufenden Leasingraten zieht er als Betriebsausgaben ab, so dass sich am Ende der Grundmietzeit folgendes Bild ergibt: UÈ bernahmewert am Ende der Grundmietzeit: 6000 e tatsaèchlicher Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt: 9 000 e Vorteil durch die UÈ bernahme = 3 000 e Erwirbt Herr Huber oder sein Ehegatte nach Ablauf der Leasingzeit das Fahrzeug privat zum kalkulierten Restwert, dann braucht er den Gewinn, den er aus einem anschlieûenden privaten Verkauf erzielt, nicht zu versteuern. Das ergibt sich aus dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 2.10.2003 (Az. 5 K 429/02), wonach ein privat genutzter PKW kein Wirtschaftsgut ist, das bei der Ermittlung von Spekulationsgewinnen zu erfassen ist. Das bedeutet, dass nach diesem Finanzgerichtsurteil ein Gewinn oder Verlust aus der VeraÈ uûerung eines privaten PKW innerhalb der Spekulationsfrist steuerlich ohne Bedeutung ist. KA 4/2004 UngewoÈ hnliche Fallgestaltungen sind zu vermeiden Bei ungewoè hnlichen Fallgestaltungen kann nach dem Urteil des NiedersaÈ chsischen Finanzgerichts vom 19.6.2002, Az. 2 K 457/99, ein Leasingfahrzeug dem Leasingnehmer auch bei einer Grundmietzeit von mehr als 40% der betriebsgewoè hnlichen Nutzungsdauer als wirtschaftliches Eigen-

Gruppe 3 / L 190 Seite 16 Leasing (Finanzierungsleasing) tum zugerechnet werden. Das bedeutet dann, dass der VeraÈ uûerungsgewinn, der sich am Ende der Laufzeit ergibt, dem Leasingnehmer zuzuordnen und bei ihm zu versteuern ist. Eine ungewoè hnliche Fallgestaltung liegt vor, wenn die laufenden Leasingraten sehr hoch und der Restwert des Fahrzeugs am Ende der Leasingzeit sehr niedrig vereinbart worden sind. Sieht dann der Vertrag vor, dass die VeraÈuûerung zum Restwert am Ende der Leasinglaufzeit an einen KaÈ ufer vorzunehmen ist, der vom Leasingnehmer bestimmt wird, liegt nach Auffassung des Finanzgerichts wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers vor. Kontierungs-Praxis-Tipp: Durch hohe Leasingraten, die als Betriebsausgaben abgezogen werden, kann ein beachtlicher Steuervorteil erzielt werden. Dieser Vorteil geht verloren, wenn der Zeitwert des Leasingfahrzeugs am Ende der Leasingzeit als Betriebseinnahme erfasst werden muss. Die Voraussetzungen des Leasingerlasses der Finanzverwaltung nur formal zu erfuè llen, reicht nach dem Finanzgerichtsurteil nicht aus. Das wirtschaftliche Ergebnis der Vereinbarungen muss in etwa den formalen Kriterien entsprechen. Wer nicht uè bertreibt, kann sich nach wie vor auch bei Leasinggestaltungen steuerliche Vorteile sichern.! Der Vorteil, der durch diese Gestaltung privat erzielt werden kann, ist kein Wirtschaftsgut, auch kein immaterielles Wirtschaftsgut. Die GrundsaÈtze der verdeckten GewinnausschuÈ ttung, die bei einer GmbH gelten, koè nnen nicht auf Einzelunternehmer oder Personengesellschaften uè bertragen werden. Diese Gestaltung funktioniert somit nicht bei einer GmbH. Bei einer GmbH entsteht eine verdeckte GewinnausschuÈ ttung, die Steuern ausloè st, naèmlich bereits dann, wenn die GmbH einen Vorteil, den sie selbst ausschoè pfen koè nnte, einem Gesellschafter uè berlaèsst. FuÈ r eine entsprechende Betrachtungsweise bei Einzelpersonen oder Personengesellschaften gibt es allerdings keine gesetzliche Grundlage. Ein Missbrauch von GestaltungsmoÈ glichkeiten, der es dem Finanzamt erlauben wuè rde, diesen Vorteil zu besteuern, liegt nicht vor, solange die Ausgestaltung des Leasingvertrag wirtschaftlichen UÈ berlegungen entspricht.