Mehrfachbeschäftigungen Referent: Harry Jutzas 2013, PAYCHEX, Inc. All rights reserved.
Grundsatz: Gleichartige Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet Mehrere Hauptbeschäftigungen nach SGB IV 22 Mehrere Geringfügige Beschäftigungen Nach SGB IV 8 Satz 1 Mehrere Kurzfristige Beschäftigungen Nach SGB IV 8 Satz 2 2
Wo es Grundsätze gibt, sind Ausnahmen möglich! Eine oder mehrere Hauptbeschäftigungen Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach SGB IV 8 (2) Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 mit Ausnahme einer geringfügigen Beschäftigung nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen. 3
Praxisbeispiel: Herr X hat eine Hauptbeschäftigung beim Arbeitgeber A. Er verdient dort monatlich 2.598,00 Brutto. Am 15. September 2015 nimmt er eine Beschäftigung als geringfügig entlohnte Beschäftigung beim Arbeitgeber B auf. Der Verdienst beträgt hier monatlich 250,00. Am 1. Oktober 2015 unterschreibt Herr X einen weiteren Arbeitsvertrag beim Arbeitgeber C. Hier beträgt der monatliche Verdienst 200,00, Fragen: Wie sind die Beschäftigungen zu beurteilen? Kann der Arbeitgeber generell Nebenbeschäftigungen untersagen? 4
DIE LÖSUNG Das Beschäftigungsverhältnis beim Arbeitgeber A ist eine steuerliche und sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Die Beschäftigung beim Arbeitgeber B ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, die mit 15 % RV, 13 % KV und 2 % Pauschalsteuer vom Arbeitgeber getragen werden. Der Arbeitnehmer muss ggf. 3,7 % zur RV tragen hat jedoch ein Optionsrecht zur Befreiung der RV Pflicht. Die Beschäftigung bei Arbeitgeber C ist eine weitere Hauptbeschäftigung. Sie passt zwar noch in die 450,00 Grenze, ist jedoch die 2. Nebentätigkeit. Allerdings bleibt diese Beschäftigung beitragsfrei in der Arbeitslosenversicherung. Ein generelles Nebenbeschäftigungsverbot ist nicht erlaubt. Aber der Arbeitgeber kann Nebenbeschäftigungen in der gleichen Branche verbieten. Er kann auch verlangen, dass der Arbeitnehmer jede Nebenbeschäftigung anzeigen muss. 5
Wann ein Mitarbeiter Ihnen seinen Nebenjob mitteilen muss Grundsätzlich darf Ihr Mitarbeiter seine Freizeit gestalten, wie er will. Besteht keine tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelung, braucht er Ihre Genehmigung für einen Nebenjob nicht. Er muss Ihnen nicht einmal sagen, dass er eine Nebentätigkeit aufnimmt. Eine Ausnahme gibt es dann, wenn der Nebenjob Ihre betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigen könnte. In diesem Fall muss der Mitarbeiter Ihnen mitteilen, dass und welche Nebentätigkeit er aufnehmen möchte. Kommen Sie dann zum Ergebnis, dass Ihre Interessen verletzt werden, dürfen Sie ihm den Nebenjob untersagen. Wann Sie Ihrem Mitarbeiter eine Nebentätigkeit verbieten können Sie dürfen Ihrem Mitarbeiter den Nebenjob verbieten, wenn er damit die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten gefährdet, Ihnen Konkurrenz macht, gegen die gesetzlichen Arbeitszeitregeln verstoßen könnte. 6
Wann Sie Ihrem Mitarbeiter eine Nebentätigkeit verbieten können Sie dürfen Ihrem Mitarbeiter den Nebenjob verbieten, wenn er damit: die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten gefährdet, Ihnen Konkurrenz macht, gegen die gesetzlichen Arbeitszeit-Regeln verstoßen könnte. 7
Beispiel aus der Praxis: Darf ein Krankenpfleger im Nebenjob als Bestatter tätig sein? Der Sachverhalt: Durch einen Bericht in der Presse erfuhr der Arbeitgeber eines Krankenpflegers, dass dieser nebenberuflich als Bestatter tätig war. Der Arbeitgeber verbot die Nebentätigkeit. Er sah betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt. Der Krankenpfleger wollte sich das nicht bieten lassen und ging vor Gericht. Ohne Erfolg. Das Urteil: Der Arbeitgeber darf die Nebenbeschäftigung als Bestatter verbieten. Die Tätigkeit als Krankenpfleger beinhaltet, Leben und Gesundheit der Patienten zu retten und zu erhalten. Der Nebenjob setzt mit dem Sterben genau das Gegenteil voraus. Diese Nebentätigkeit könnte die Patienten des Hauptarbeitgebers irritieren und die Genesung gefährden. Das muss sich der Arbeitgeber nicht gefallen lassen (BAG, Urteil v. 28.2.2002, 6 AZR 357/01). 8
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Beispiel: Herr S hat 2 Beschäftigungsverhältnisse A: 4.500,00 B: 2.500 Berechnung KV und PV A: 4125 x 4125 : 6625 = 2.568,40 B: 2500 x 4125 : 6625 = 1.556,60 4.125,00 Berechnung RV und AV A: 4500 x 6050 : 7000 = 3.889,29 B: 2500 x 6050 : 7000 = 2.160,71 6.050,00 11
Arbeitsverhältnis gleichzeitig OST / WEST 12
BEISPIEL: Herr D. hat 2 Beschäftigungsverhältnisse A: 6.900,00 nach Westrecht 6.050,00 BBG West B: 5.900,00 nach Ostrecht 5.200,00 BBG Ost 12.800,00 11.250,00 RV und AV A: 6050 x 6050 : 11250 = 3.253,56 RV und AV B: 5200 x 6050 : 11250 = 2.796,44 6.050,00 Der tatsächliche Verdienst wird auf die BBG des jeweiligen Rechtskreises reduziert. Das Einkommen aus der Beschäftigung A wird also von 6.900,00 auf 6050,00 (BBG West) reduziert. Die Einnahme aus der Beschäftigung B wird auf die BBG Ost von 5.900,00 auf 5.200,00 vermindert. 13
Berechnung für freiwillig oder privat kranken- und pflegeversicherter Personen Arbeitgeberbeitrag x Verdienst bis BBG Gesamtverdienst jeweils bis BBG Beispiel: Herr Y hat ein Beschäftigungsverhältnis A = 3.500,00 und ein Beschäftigungsverhältnis B = 2.500,00 Der Beitrag zur KV beträgt 301,12 zur PV 48,47 Lösung A: KV = 301,12 x 3500 : 6000 175,65 Lösung B: KV = 301,12 x 2500 : 6000 125,47 301,12 Lösung A: PV = 48,47 x 3500 : 6000 28,27 Lösung B: PV = 48,47 x 2500 : 6000 20,20 48,47 14
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung ergibt sich folgende Berechnung: Lösung A: RV = 3500 x 5200,00 : 6000 = 3033,33 Lösung B: RV = 2500 x 5200,00 : 6000 = 2166,67 5200,00 Beispiel nach Ostrecht! Beispiel nach Westrecht: Hier ist keine Aufteilung erforderlich, weil der Gesamtverdienst aus beiden Arbeitsverhältnissen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 6050,00 liegt! 15
Wie kommt der Arbeitgeber an die erforderlichen Informationen zur Beurteilung der Mehrfachbeschäftigungen? Der Arbeitgeber kann abwarten bis er von der Einzugsstelle eine Aufforderung zur Abgabe einer GKV Meldung (Abgabegrund 58) erhält. Erst wenn alle beteiligten Arbeitgeber diese Meldung abgesetzt haben, erhalten alle Arbeitgeber die Mitteilung aller Einkünfte des Arbeitnehmers von der Krankenkasse, um die Berechnung vorzunehmen. Konsequenz: viele Rückrechnungen sind erforderlich Der Arbeitgeber kann von dem Beschäftigten die Angabe der beitragspflichtigen Entgelte der weiteren Arbeitgeber verlangen Es werden von Beginn an die korrekten Beiträge ermittelt und abgeführt. Rückrechnungen sind nur im Ausnahmefall erforderlich. 16
28o Auskunfts- und Vorlagepflicht des Beschäftigten (1) Der Beschäftigte hat dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen; dies gilt bei mehreren Beschäftigungen sowie bei Bezug weiterer in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtiger Einnahmen gegenüber allen beteiligten Arbeitgebern. (2) Der Beschäftigte hat auf Verlangen den zuständigen Versicherungsträgern unverzüglich Auskunft über die Art und Dauer seiner Beschäftigungen, die hierbei erzielten Arbeitsentgelte, seine Arbeitgeber und die für die Erhebung von Beiträgen notwendigen Tatsachen zu erteilen und alle für die Prüfung der Meldungen und der Beitragszahlung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Satz 1 gilt für den Hausgewerbe-treibenden, soweit er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlt, entsprechend. 17
Sozialversicherungsrecht kontra Datenschutz? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) steht nicht im Widerspruch zur Auskunftspflicht des Mitarbeiters. Der Mitarbeiter muss Ihnen jedoch nur die Fremdverdienste bis zur Beitragsbemessungsgrenze der anderen Arbeitgeber mitteilen. 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und nutzung (1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. (2) Personenbezogene Daten sind beim Betroffenen zu erheben.. 18
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