Verkaufsunterlagen Verkauf Einfamilienhaus im Baurecht Kaplanhaus Kommendenweg 1 6285 Hitzkirch Luzern, 28. April 2016
- 2 - Grundstück Grundbuch Grundstück -Nummer Hitzkirch Grundstück Nr. 801, Hitzkirch Grundstückfläche 848m 2 Kulturobjekt Die Liegenschaft ist als schützenswert im Bauinventar des Kantons Luzern verzeichnet. Für Einbauten und Erneuerungen muss die Denkmalpflege beigezogen werden. Adresse Kommendenweg 1 6285 Hitzkirch Altlasten Dienstbarkeiten Grundpfandrechte Kein Verdacht auf Altlasten im Untergrund (Katasterauszug) Benützungsrecht an zwei Autoabstellplätzen zur Lasten Grundstück Nr. 85 Weiteres siehe Grundbuchauszug keine Beschrieb Grundstück Zonen- und Bauvorschriften Lage Infrastruktur Verkehrstechn. Erschliessung Immissionen Das Grundstück befindet sich gemäss geltendem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Hitzkirch in der Zone für öffentliche Zwecke. http://www.geo.lu.ch/map/zonenplan Das Grundstück liegt im Zentrum der Gemeinde Hitzkirch. Es ist eine gute Besonnung mit Sicht auf den Baldeggersee und in die Voralpen vorhanden. In der unmittelbar angrenzenden Nachbarschaft, befindet sich die IPH (Interkantonale Polizeischule Hitzkirch), das historische Kommendegebäude sowie das Seminarzentrum Hitzkirch. Das Grundstück liegt an leichter Hanglage mit einer Stützmauer. Einkaufsmöglichkeiten, eine gute kommunale Infrastruktur und Volksschulen sind im Ort vorhanden. Die Kantonsschule befindet sich in Baldegg. Der SBB-Bahnhof ist ca. 1km entfernt. Es gibt diverse Buslinien, Autobahnanschlüsse A1 in Lenzburg, A2 in Emmen und A14 in Buchrain. Es sind kaum störende Immissionen vorhanden.
- 3 - Beschrieb Gebäude Baujahr Gebäudevolumen Gebäudeversicherungswert GVL (Neuwert) Gebäudebeschreibung Bauzustand 1868, punktuelle Erneuerungen im Ausbau 1'312 m3 gemäss GVL CHF 729'000 Kaplanhaus, historischen Einfamilienhaus. Massivbau, Schrägdach mit Biberschwanzziegeln, Öl-Zentralheizung (Fernwärmeanschluss wäre ev. möglich), teilweise historischer Ausbau, Küche- Badausbauten ca. 20 jährig. Das Erd- und Obergeschoss befinden sich in einem altersgemässen, bewohnbaren Zustand. Die Räume im Dachgeschoss sind noch ausbaubar und diejenigen im Untergeschoss erfüllen Ihren Zweck, haben aber starke Ausblühungen auf allen Aussenwand-Innenseiten. Die Stützmauer hinter dem Gebäude (hangseitig) ist an einzelnen Stellen beschädigt. Es erfolgt keine Sachgewährleistung durch den Verkäufer. Mietverträge Verkauf im Baurecht Baurechtsvertrag Das Objekt ist mietfrei. Das Gebäude wird nur im Baurecht verkauft. Zu offerieren ist der Kaufpreis des Gebäudes mit den nachstehenden Bedingungen des Baurechts. Nach der Begründung der Baurechtsparzelle im Umfang der Grundstücksgrösse wird das Gebäude zum Kaufpreis an den ausgewählten Käufer übertragen. Der Grundstückswert (ohne Gebäude) wird als Basiswert zum Baurechtsvertrag mit CHF 395'000.- festgelegt. Die Baurechtsdauer beträgt 50 Jahre. Der Heimfall erfolgt zu 70% des dannzumaligen Verkehrswerts. Der Baurechtszins berechnet sich auf der Basis des Referenzzinssatzes (gem. Art. 12a VMWG) nach folgender Formel: Baurechtszins = Referenzzinssatzes + 0.75% aktuell 1.75% + 0.75% = 2.5% vom Grundstückswert jährlich. Der Baurechtszins kann alle 5 Jahre dem aktullen Stand des Referenzzinssatzes und der Teuerung angepasst werden. Der Landwert des Grundstücks beträgt
- 4 - CHF 395'000.-, somit beträgt der Baurechtszins aktuell CHF 9'875.- pro Jahr, Zahlung jährlich mittelschüssig. Verkaufsverfahren Kaufangebote zum Kauf Das Objekt wird öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich beste Angebot. Das Objekt wird auf der Internet-Homepage der Dienststelle Immobilien http://www.immobilien.lu.ch/ vom 1. Mai bis zum 15. Juni 2016 zum Verkauf ausgeschrieben. Interessenten machen bis zum 1. Juli 2016 ein provisorisches, schriftliches Preisangebot unter Angabe des geplanten Verwendungszwecks. Das Schreiben muss die Zusicherung enthalten, dass der Interessent eine Finanzierung entsprechend seinem Angebot gewährleistet. Nach einer Vorauswahl der besten Angebote wird zu einer gemeinsamen Besichtigung der verbliebenen Kaufinteressenten eingeladen. Innert 30 Tagen danach sind die definitiven Angebote bei der Dienststelle Immobilien mit eingeschriebenem Brief einzureichen. Die Beurkundung des Kauf- und Baurechtsvertrags erfolgt nach Vorauszahlung des Kaufpreises. Übergang von Nutzen und Schaden erfolgt mit dem Tagebucheintrag im Grundbuch. Der Verkäufer behält sich vor, dass Kaufangebot jederzeit zu wiederrufen. Weitere Auskünfte Angebot einzureichen Über das Verkaufsobjekt können keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Dienststelle Immobilien zu Handen Hans Ulrich Joos Stadthofstrasse 4 Postfach 3768 6002 Luzern www.immobilien.lu.ch
- 5 - Beilagen (ab Internet) Grundbuchauszug Gebäudeversicherungspolice Situationsplan Zone Situationsplan Grundrisspläne Mitteilung über die Belastung von Grundstücken Fotos Kanton Luzern Finanzdepartement Dienststelle Immobilien Stadthofstrasse 4 Postfach 3768 6002 Luzern Tel. 041 228 51 00 www.immobilien.lu.ch