Update Medien & Kommunikation 2013 Big Data Social CRM, Targeting & Co. Verena Grentzenberg. Senior Associate - Bird & Bird LLP



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Transkript:

Update Medien & Kommunikation 2013 Big Data Social CRM, Targeting & Co. Verena Grentzenberg Senior Associate - Bird & Bird LLP

Big Data und der Datenschutz Big Data Besonders große und unstrukturierte Datenmengen, die regelmäßig nur mit besonderer Software ausgewertet werden können (u.a. Inhalte von sozialen Netzwerken, Blogs oder Foren). Datenschutzrechtliche Grenzen bei personenbezogenen Daten (+) bei pseudonymisierten Daten (+) bei anonymisierten Daten (-) Page 2

Social CRM - Begriffe Social CRM Social CRM zielt darauf ab, Aktivitäten von (potentiellen) Kunden, die sich in sozialen Medien bewegen, auszuwerten und für klassisches CRM zu nutzen. Social Media Monitoring Targeting Tracking Page 3

Social CRM Auswertung von Daten ohne Personenbezug Beispiele: Auswertung von Foren oder Blogs Auswertung von Aktionen auf eigenen Firmenpräsenzen Voraussetzungen Nutzerdaten werden nicht benötigt oder Nutzer verwenden ausschließlich Pseudonyme Nutzungsbedingungen stehen nicht entgegen z. B. für Kontaktangebote über Foren oder Firmenpräsenzen Page 4

Social CRM Auswertung von Daten mit Personenbezug Beispiel: Auswertung von Daten aus sozialen Medien mit Klarnamen (z. B. Facebook, spezielle Foren). Voraussetzungen: Einwilligung oder (evtl.) Interessenabwägung - Daten "allgemein zugänglich" - keine besonderen Arten von Daten (z. B. Gesundheit, sexuelle Orientierung) Nutzungsbedingungen stehen nicht entgegen Alternative: Erwerb bereits anonymisierter Daten von Dienstleister Page 5

Social CRM Verknüpfung von Daten mit Personenbezug mit eigenen Kundendaten Beispiel: Auswertung von Daten aus sozialem Netzwerk mit Klarnamenzwang (z. B. Facebook) und Verknüpfung mit Kundendatensatz. (zur Zulässigkeit d. Klarnamenzwangs v. Facebook siehe www.twomediabirds.com) Voraussetzungen: (datenschutzrechtliche) Einwilligung des Betroffenen - selbst eingeholte Einwilligung (bei eigenen Kunden) - Einwilligung des Netzwerkanbieters - standardisierte Einwilligungslösungen (z. B. Facebook connect) überprüfen Nutzungsbedingungen stehen nicht entgegen Page 6

Social CRM und Cloud Computing Cloud-Lösungen außerhalb von EU/EWR grundsätzlich zulässig (ausgenommen: besondere Arten von Daten, z.b. Gesundheit, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung) aber hohe Anforderungen an Vertragsgestaltung und Datensicherheit Page 7

Datenschutz-GVO Übersicht Datenschutz-GVO: Entwurf eines einheitlichen Datenschutzrechts für die gesamte EU; soll Europäische DS-RL 95/46/EG ersetzen. Als Verordnung verbindlich und unmittelbar wirksam Gesetzgebungsverfahren Kommissionsentwurf vom 25. Januar 2012 derzeit Beratung im Parlament und Rat Abstimmung Parlament Frühsommer - Herbst 2013 Abstimmung Rat im Anschluss Sofern Verabschiedung in laufender Legislaturperiode (endet 2014): Inkrafttreten 2016

Datenschutz-GVO Änderungen für Social CRM? (1) Gemäß Kommissionsentwurf vom 25. Januar 2012 (DS-GVO-E) Unsicherheiten bei Auswertung von Daten Bestimmung des Personenbezugs widersprüchlich - u.u. reicht Personenbeziehbarkeit durch Dritten aus - ggf. daher grds. Einwilligung erforderlich Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung (+), aber besondere Privilegierung für allgemein zugängliche Daten (-) Unsicherheiten im Bereich Targeting Unklar, ob Beschränkungen für Profiling auch Targeting erfassen

Datenschutz-GVO Änderungen für Social CRM? (2) Gemäß Kommissionsentwurf vom 25. Januar 2012 (DS-GVO-E) Änderungen im Bereich der datenschutzrechtlichen Einwilligung: Einwilligung muss nachweisbar für eindeutige Zwecke erteilt worden sein Protokollierungspflicht für elektronische Einwilligungen (-) Grundsatz der Schriftlichkeit der Einwilligung (-) Einwilligung unwirksam bei "erheblichem Ungleichgewicht" Einwilligung jederzeit widerrufbar, ohne jegliche Voraussetzungen Bei Kindern (bis zum 13. Geburtstag) Einwilligung/Zustimmung der Eltern

Thank you RAin Verena Grentzenberg Senior Associate - Bird & Bird LLP Großer Grasbrook 9 20457 Hamburg Tel: +49 (40) 46063-6000 verena.grentzenberg@twobirds.com Bird & Bird LLP is a limited liability partnership, registered in England and Wales with registered number 0C340318 and is authorised and regulated by the Solicitors Regulation Authority. Its registered office and principal place of business is at 15 Fetter Lane, London EC4A 1JP. Bird & Bird is an international legal practice comprising Bird & Bird LLP and its affiliated and associated businesses and has offices in the locations listed on our web site: twobirds.com. The word partner is used to refer to a member of Bird & Bird LLP or an employee or consultant, or to a partner, member, director, employee or consultant in any of its affiliated and associated businesses, who is a lawyer with equivalent standing and qualifications. A list of members of Bird & Bird LLP, and of any non-members who are designated as partners and of their respective professional qualifications, is open to inspection at the above address. twobirds.com