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TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Bildschirmarbeitsplatz Bildschirmarbeitsplatz HI663679 Zusammenfassung LI1721816 Begriff Ein Bildschirmarbeitsplatz ist der räumliche Bereich im Arbeitssystem einschließlich der unmittelbaren Arbeitsumgebung, der mit einem Bildschirmgerät sowie ggf. mit Zusatzgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgerüstet ist ( 2 Abs. 5 ArbStättV). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Seit 3.12.2016 ist die frühere Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) integriert, in aktualisierter Form und dem Stand der Technik angepasst. Die Bildschirmarbeitsverordnung war für die aktuelle Praxis überholt, denn weder Flachbildschirme, noch Notebooks, Smartphones oder das ipad waren zum Zeitpunkt ihres Entstehens erfunden. Der Stand der Technik ändert sich hier schneller als die dazugehörigen Regeln. Die Anforderungen an die Bildschirmarbeit können so auch vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) in einer Arbeitsstättenregel (ASR) zur Bildschirmarbeit differenzierter ausgeführt werden. Der Dynamik der technischen Entwicklung wird jedoch über 4 Nr. 3 ArbSchG und 3a Abs. 1 ArbStättV Rechnung getragen. Der Arbeitgeber hat den Stand der Technik und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen und damit eine Verpflichtung, sich der aktuellen Entwicklung anzupassen. Der Stand der Technik und die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind in folgenden offiziellen Veröffentlichungen zu finden: DGUV-I 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung". Sie umfasst auch die aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Je nach Thema ist aber auch hier mit einer Reaktionszeit auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Stand der Technik zu rechnen. Inwieweit auch neuere Erkenntnisse noch einfließen gilt es abzuwarten.

DGUV-I 215-441 "Büroraumplanung" VBG-Schrift "Büroarbeit sicher, gesund und erfolgreich" VBG-Schrift "Gesundheit im Büro Fragen und Antworten" [ 1 ] 1 Was ist ein Bildschirmarbeitsplatz? 1.1 Begriffsbestimmung HI2704432 HI10083193 Ausgangspunkt ist die Definition des Bildschirmgerätes in 2 Abs. 6 ArbStättV: "Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören." Diese Definition ist bewusst weiter gefasst worden, da das Bildschirmgerät aus 2 BildscharbV nur einen Teil des Bildschirmarbeitsplatzes ausmacht. In 2 Abs. 5 ArbStättV sind die Bildschirmarbeitsplätze beschrieben: 1. Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen gemäß 2 Abs. 3 ArbStättV befinden, 2. die mit Bildschirmgeräten und 3. sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind. Heute ist fast jeder Büroarbeitsplatz auch ein Bildschirmarbeitsplatz. Darüber hinaus sind viele weitere Arbeitsplätze in der Produktion gem. der Bildschirmarbeitsplatzdefinition ein Bildschirmarbeitsplatz. Welche Arbeitsplätze ausgenommen sind und damit nicht dem Anhang 6 ArbStättV entsprechen müssen, wird in 1 Abs. 2 und 4 formuliert. [ 2 ] Nicht nur in der Produktion ist zu überlegen, wie die Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet werden können: Mit der explosionsartigen Verbreitung mobiler Geräte (z. B. Tablet, Smartphone) muss deren vermehrte Nutzung unter Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekten kritisch und konstruktiv begleitet werden. Es gilt, die Mitarbeiter in einem gesundheitsgerechten Umgang zu schulen (Verhaltensprävention). 1.2 Mobile Arbeitsplätze gesund und sicher HI10083194 Mit 1 Abs. 4 Nr. 2 ArbStättV ist die Frage, ob die mobile Nutzung als Arbeiten am Bildschirmarbeitsplatz verstanden werden muss, geklärt. Tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden, müssen nicht die Anforderungen des Anhang 6 ArbStättV mit einer externen Tastatur, Maus und Bildschirm erfüllen. Sicher ist heute schon, dass längeres Arbeiten mit mobilen Geräten Augen (Bildschirmgröße und Sehabstand), Hände (kleine oder virtuelle Tastatur) und Rücken (Zwangshaltung auf dem Schoß, im Zug oder Hotel) wesentlich mehr belastet als die Arbeit an

einem ergonomisch gestalteten Bildschirmarbeitsplatz. Hier gilt es, besonders auf den regelmäßigen Gebrauch von Notebooks im Büro zu achten; denn auch wenn die Bildschirmdarstellung und -qualität moderner Notebooks normalerweise üblichen Flachbildschirmen entspricht, hat das Arbeiten mit Notebooks folgende Nachteile: Durch die feste Verbindung zwischen Bildschirm und Tastatur ist eine flexible Anordnung nicht möglich, was Zwangshaltungen Vorschub leistet. Die Notebooktastaturen sind kleiner als normale Tastaturen; sie haben keinen separaten Nummernblock und zahlreiche Doppelbelegungen einzelner Tasten, die mit Funktionstasten abgerufen werden müssen. Bei länger dauernder Eingabetätigkeit am Notebook führt die umständlichere Tastenbedienung zu schnellerer Ermüdung. Wenn aus betrieblichen Gründen regelmäßig auch an einem Büroarbeitsplatz gearbeitet werden muss, ist mind. eine separate Tastatur/Maus erforderlich, besser ist jedoch eine Dockingstation mit separatem Bildschirm, separater Tastatur und Maus. Der Arbeitgeber ist gem. 3 Abs. 3 ArbStättV verpflichtet, bei der Gefährdungsbeurteilung "insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens" zu berücksichtigen. Er hat eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37) und DGUV-I 250-008 anzubieten (Abschn. 2.1 2.3 "Gesundheit im Büro Fragen und Antworten"). Wichtig Leichte und schnelle ergonomische Integration von Notebooks nötig Die technische Integrationslösung muss mit einem Griff oder Klick einfach und schnell möglich sein, z. B. Dockingstation oder USB-Hub. Je aufwendiger der Anschluss ist (z. B. alle Peripheriegeräte müssen einzeln angeschlossen werden), desto weniger wird dies vom Mitarbeiter auch wirklich genutzt. Ist ja nur für kurze Zeit, das lohnt sich nicht so der Verstand des Mitarbeiters. Doch oft kommt es anders, als man denkt und es sind dann doch längere Arbeiten. 2 Bildschirmarbeitsplatz: Gefahrfreier Ort? HI2704433 Die gemeinhin als risikolos eingeschätzte Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz ist nicht frei von Unfallund Gesundheitsgefahren besonders wenn Grundsätze der Sicherheitstechnik und Ergonomie ignoriert werden. Mängel in der Ergonomie von Arbeitsplatz und Umgebung, aber auch der Ergonomie widersprechende Arbeitshaltungen und Arbeitsgewohnheiten können Wohlbefinden

und Leistungsfähigkeit der Angestellten im Büro und unterwegs gefährden. Es ist eine Frage der Anthropometrie bei festen Arbeitsplätzen, also der Anpassung der Arbeitsmittel an die Körpermaße und natürlichen Bewegungsabläufe des mit diesen Arbeitsmitteln arbeitenden Menschen und der richtigen und nur kurzzeitigen Nutzung von mobilen Endgeräten, wie Smartphone, Tablet und Notebooks. 3 Der Bildschirmarbeitsplatz ist mehr als die Summe seiner Einzelteile HI2704434 Für beschwerdefreies Arbeiten müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt werden: ein systemergonomisch gestalteter (Verhältnisergonomie, -prävention) und sachgerecht (Verhaltensergonomie, -prävention) genutzter Bildschirmarbeitsplatz mit benutzerfreundlicher Software (Software-Ergonomie), einem hochwertigen Monitor und einem auf den Benutzer und die Arbeitsaufgabe abgestimmten Eingabesystem (Tastatur, Maus). Unerlässlich neben der optimalen Gestaltung: Jeder Mitarbeiter muss umfassend informiert und unterwiesen ( 12 ArbSchG) und 6 ArbStättV) werden, wie er die Arbeitsmittel richtig und optimal nutzt (Bildschirmkompetenz-Training). Erst mit dem Bewusstsein, dass das Arbeitssystem nur so leistungsfähig ist wie das schwächste Glied und dem Blick, wo Problembereiche entstehen können (Abb. 1) ist es möglich, aus den Schnittstellen Nahtstellen zu machen (Abb. 2).

Abb. 1: Der Bildschirmarbeitsplatz ist so gut wie das schwächste Glied Abb. 2: Schnittstellen erkennen Mit diesem Blick ergeben sich so die wichtigsten Schnittstellen im Büro: Stuhl und Benutzer, Tisch und Stuhl, Bildschirmabstand und Tischtiefe, Anordnung des Arbeitsplatzes zu Fenstern und Beleuchtung, Anordnung des Arbeitsplatzes zu Tür und Zugquellen, die Umgebungsfaktoren, wie Akustik, Optik, Klima des Raumes. Ein optimaler Bildschirmarbeitsplatz ist nur eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für erfolgreiche Büroarbeit. "Ein guter Büroarbeitsplatz wird für die Mitarbeiter nie der gleiche Motivationsfaktor sein, wie z. B. eine wertschätzende und faire Behandlung durch eine

Führungskraft oder eine erfüllende Arbeitsaufgabe." [ 3 ] So wird das Thema "Wertschöpfung durch Wertschätzung" durch eine gesunde Führung an Bedeutung gewinnen. 3.1 Die Elemente eines Büroarbeitsplatzes HI2704435 Zentrales Kriterium für den richtig gestalteten Bildschirmarbeitsplatz ist die Anordnung der Arbeitsmittel gem. Anhang 6 ArbStättV und Abschn. 7.2 DGUV-I 215-410. Hier wird beschrieben, wie Monitor, Tastatur und Vorlage bei unterschiedlichen Arten der Bildschirmarbeit effizient platziert werden. Neben der Anordnung der Arbeitsmittel ist aufgrund der zunehmenden Probleme durch das sog. RSI-Syndrom der Fokus auf die Eingabemittel zu legen. RSI (Schädigung durch wiederholte Belastung) wird hauptsächlich verursacht durch die extrem schnellen Bewegungen und extrem häufige sich ständig wiederholende gleichartige Bewegungen (Tastatur- und Mausarbeit, Klick/Doppelklick), zigtausendfache Wiederholungen (Repetitionen), fehlende Pausen, fehlende Mischarbeit, den überwiegenden Teil der Arbeitszeit am Bildschirm. Nicht nur die Hände müssen so Schwerstarbeit leisten, sondern besonders das Auge. Zur Entlastung der Augen ist ein angemessener Sehabstand zum Bildschirm einzuhalten. Die ideale Distanz zum Monitor variiert je nach Mitarbeiter, Bildschirmgröße und Tätigkeit. Bei mittlerer Größe von Bildschirm und Zeichen sollte der Abstand mind. 50 cm betragen. Ein noch größerer Sehabstand ist fast immer empfehlenswert und deutlich angenehmer für den Beschäftigten. Bei Dialogarbeit (Blick v. a. auf dem Monitor) liegt der als angenehm empfundene Sehabstand bei durchschnittlich 74 cm (variiert von 50 bis 100 cm), bei einem häufigen Wechsel zwischen Display und Vorlage bei durchschnittlich 64 cm (variiert von 50 bis 70 cm). Dies ergab eine repräsentative Studie. Der Arbeitstisch im Büro soll nicht nur ein hohes Maß an Beinfreiheit bieten, er soll zudem in der Höhe verstellbar sein. Grundregel: Zuerst den Stuhl richtig einstellen, dann die Tischhöhe. Unterarm und Oberarm sollten etwa einen Winkel von 90 Grad bilden der Unterarm sollte locker auf der Arbeitsfläche aufliegen. Auch andere Arbeitsflächen, wie Beistell- oder Besprechungstische, manchmal auch Container oder Sideboards, sollten so groß sein, dass sich alle Arbeitsmittel entsprechend den jeweiligen Arbeitsaufgaben flexibel und belastungsarm anordnen lassen. Trotz ausgezeichneter Stühle sitzen sich viele Menschen im Büro krank, weil sie u. a. nicht

wissen, wie man den eigenen Bürostuhl perfekt einstellt, und falsche, für das Wohlbefinden fatale Sitzgewohnheiten pflegen. Hier hilft ein entsprechendes Sitz-Kompetenz-Training, das dem Mitarbeiter nicht nur das Tisch-Stuhl-System anpasst, sondern die einzelnen dynamischen Elemente erklärt, z. B. die Rückenlehnen. Generell sollte man beim Sitzen starre Dauerhaltungen vermeiden und sich stattdessen möglichst viel bewegen. Dynamisch sitzen heißt die Devise: so oft wie möglich variieren zwischen vorgeneigter, aufrechter und zurückgelehnter Sitzhaltung. Dynamische Sitzkonzepte entkoppeln die Sitzfläche, sodass keine statische Sitzbelastung mehr möglich ist. So kann der Körper in seinen eigenen Schwingungen dynamisch bleiben und das Gehirn ist zusätzlich wesentlich wacher. Moderne Büroarbeitsplätze ermöglichen den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen während der Arbeit (Sitz-Steh-Dynamik): durch einen bis Stehhöhe verstellbaren Tisch (Flächenkonzept), einen zusätzlichen Steh-Arbeitsplatz (Zonenkonzept) oder ein im Arbeitsplatz integriertes Stehpult. Grundlage für angenehmes Sehen und für eine belastungsarme Körperhaltung am Bildschirmarbeitsplatz ist ein einwandfreies Sehvermögen des Beschäftigten gerade im Nahbereich von 50 bis 100 cm. Deswegen legt nun 3 Abs. 1 ArbStättV besonderen Wert auf die Berücksichtigung der Belastungen der Augen bzw. einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens der Mitarbeiter im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. 3.2 Das Arbeitsumfeld HI2704436 Jeder Beschäftigte ist einer Vielzahl von Einflussfaktoren aus der unmittelbaren Arbeitsumgebung ausgesetzt. Diese Einflussfaktoren können Leistung und Motivation des Mitarbeiters fördern, aber auch belasten. Dies gilt besonders für die Umgebungsfaktoren Beleuchtung, Raumklima und auditive bzw. visuelle Reizsituation. Auf sie reagiert jeder Beschäftigte hoch sensibel! Neben diesen "harten" Umgebungseinflüssen rücken die eher "weichen" immer mehr ins Blickfeld: ästhetische Einflüsse (Farbgestaltung, Corporate Identity), soziale Faktoren (Kommunikationssituation, Kontaktmöglichkeiten zu Kollegen) und psychologische Aspekte (Raumpsychologie, Personalisierung, Privatsphäre).

Konzentriertes Arbeiten erfordert: in erster Linie ein lärmarmes wie visuell ruhiges Umfeld (Raumakustik, akustische und visuelle Abschirmung), v. a. bei anspruchsvollen Sehaufgaben eine perfekt auf die Tätigkeit und das Mitarbeiteralter abgestimmte, individuell steuerbare Beleuchtung, z. B. Indirekt-Direkt- Beleuchtung und eine Arbeitsplatzleuchte, einen individuellen, verstellbaren Sonnenschutz, einen richtig platzierten Bildschirm (Blickrichtung parallel zum Fenster) und blendfrei zur vorhandenen Beleuchtung. 4 Wichtige Institutionen HI2704437 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Deutsches Netzwerk Büro: Veröffentlicht die Leitlinie Qualitätskriterien für Büro- Arbeitsplätze L-Q 2010. Sie definiert die Anforderungen, die zeitgemäße Büro- Arbeitsplätze erfüllen müssen. Herausgeber der Leitlinie sind 5 unabhängige Institutionen, die sich der Erhöhung der Qualität der Büroarbeit verschrieben haben und mit QUALITY OFFICE gemeinsam ein Zeichen setzen wollen. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) Industrieverband Büro und Arbeitswelt e.v. (IBA), früher bso Verband Büro-, Sitzund Objektmöbel e.v. [ 1 ] Mit der neuen Arbeitsstättenverordnung werden die genannten Informationen aktualisiert. [ 2 ] Arbeitsstätten im Reisegewerbe und im Marktverkehr; Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden; Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb der von ihm bebauten Fläche liegen. [ 3 ] Kleinhenz, Der Büroarbeitsplatz, Handbuch für die Gestaltung von Arbeitsplätzen im Büro, 2011.