Warum Inklusion und Werkstätten kein Widerspruch sind

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Transkript:

Warum Inklusion und Werkstätten kein Widerspruch sind Kathrin Völker Referentin Europa Solothurn, Schweiz 7. November 2014 Ölgemälde von Thomas Schöne

Übersicht Die Entstehung des UN-Übereinkommens der Rechte für Menschen mit Behinderung UN-BRK Die UN-BRK und ihre Auswirkungen auf sheltered employment Die UN-Studie zum Thema Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung Artikel 27 der UN-BRK Zum Verständnis des Arbeitsmarktes Die Aufgaben der Werkstatt Der Beitrag der Werkstätten zur Inklusion 2

Vorstellung Was ist die BAG WfbM? Politische Interessenvertretung der Werkstätten für behinderte Menschen auf deutscher Bundesebene 94% aller anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland sind Mitglied in der BAG WfbM 700 Werkstätten an mehr als 2.600 Standorten 70.000 Fachkräfte Teilhabe am Arbeitsleben für mehr als 300.000 Menschen mit Behinderungen 3

Einleitung Mehr als 80 Millionen Menschen in Europa haben eine Behinderung Keine gemeinsame europäische Politik für Menschen mit Behinderung Ost-West-Gefälle der gesellschaftlichen Akzeptanz von Menschen mit Behinderung Unterschiedliche Definitionen von: Behinderung Beruflicher Rehabilitation Arbeits- / Erwerbsunfähigkeit 4

Einleitung Konzept des sheltered employment in jedem Staat in unterschiedlichen Ausprägungen Zuordnung zu unterschiedlichen Politikbereichen Unterschiedliche Organisationsformen von Werkstätten Unterschiedliche Finanzierungsformen Sehr unterschiedliche Personengruppen in Werkstätten Ein Vergleich der unterschiedlichen Systeme in Europa ist schwierig! 5

Die Entstehung der UN-BRK Verabschiedung im Dezember 2006 Erste verbindliche Sammlung an völkerrechtlichen Vorschriften zum Thema Menschen mit Behinderung Paradigmenwechsel vom medizinischen zum menschenrechtlichen Modell von Behinderung Grundsatz der UN-BRK Nicht ohne uns über uns! Fokus der Betrachtung nicht mehr der einzelne Mensch und seine Behinderung, sondern die gesellschaftlichen Bedingungen in denen der Mensch lebt 6

Die Entstehung der UN-BRK UN-BRK beruht auf egalitärem Prinzip und der Akzeptanz von Unterschieden Fordert gesellschaftliche Bewusstseinsbildung für die Belange und Rechte von Menschen mit Behinderung Stärkung der universellen Menschenrechte Richtet sich primär an die Träger staatlicher Gewalt Der gesamte Bereich der Behindertenpolitik erhielt eine neue ideologische Prägung Schlagwort: Inklusion 7

Die Entstehung der UN-BRK Mai 2008 die UN-BRK tritt international in Kraft UN-BRK gibt verbindlichen Rahmen für die Politik der unterzeichnenden Staaten vor Selbstverständlich ist eine Umsetzung der UN-BRK aus ideologischer Perspektive absolut wünschenswert und sollte auch schnellstmöglich erfolgen! Die derzeitige Realität darf bei der Umsetzung jedoch nicht außer Acht gelassen werden!! 8

Die Entstehung der UN-BRK Unterschiedliche Konfliktthemen bei den Verhandlungen Definition von Behinderung sheltered employment Werkstätten für Menschen mit Behinderung Keine Konsensfindung bei den Verhandlungen Resultat sheltered employment und somit Werkstätten kommen in der UN-BRK nicht vor 9

Die UN-BRK und ihre Auswirkungen auf sheltered employment Konsequenz Grauzone sheltered employment Unsicherheiten Anlass für andauernde Diskussionen über die Konformität des Konzeptes des sheltered employment mit der UN-BRK Einer wachsenden Zahl an Menschen fällt es, spricht man von der UN-BRK, schwer zwischen Vision und Realität zu unterscheiden! 10

Die UN-BRK und ihre Auswirkungen auf sheltered employment Negative öffentliche Wahrnehmung von Werkstätten Gesellschaft Wissenschaft Politik Schlagwörter im Kontext UN-BRK und Werkstätten Sonderwelten & Sondereinrichtungen Segregation & Ghettoisierung Missachtung von Rechten Einmal Werkstatt immer Werkstatt! 11

Die UN-BRK und ihre Auswirkungen auf sheltered employment Trend der De-Institutionalisierung Abgeleitet aus der UN-BRK Von der Außenwelt isolierte große Wohneinrichtungen Übergang von institutioneller Betreuung zu Betreuung in der lokalen Gemeinschaft Entwicklung gemeinschaftsnaher Alternativen zu Institutionen Institutionalisierung als unbefriedigende Politik und Verstoß gegen die Menschenrechte 12

Die UN-BRK und ihre Auswirkungen auf sheltered employment De-Institutionalisierung als vollständiger Planungsprozess der Umwandlung, Verkleinerung und/oder Schließung von Wohneinrichtungen bei gleichzeitiger Schaffung einer Vielfalt von anderen Betreuungsdiensten Aber allgemeines Verständnis: De-Institutionalisierung als Schließung von Institutionen! Problem Undifferenzierte Betrachtung der Werkstatt als Institution! 13

Die UN-BRK und ihre Auswirkungen auf sheltered employment Fazit Es weht ein harscher Wind! Das Konzept von Werkstätten als Form der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen wird in Frage gestellt! Einseitige Kritik an Werkstätten Vermehrt auch Kritik von Selbstvertretungsorganisationen und Menschen mit Behinderung 14

Die UN-BRK und ihre Auswirkungen auf sheltered employment Zitat aus dem Newsletter Bericht aus Genf in leichter Sprache von Prof. Dr. Theresia Degener 04/2013 Etwas sehr Trauriges ist passiert: In einer Werkstatt für behinderte Menschen in Süd-Deutschland hat es gebrannt. Dabei sind viele behinderte Menschen gestorben. Das ist schlimm. 15

Die UN-BRK und ihre Auswirkungen auf sheltered employment Das ist auch ein Problem von Werkstätten: In Werkstätten arbeiten sehr viele Menschen mit Behinderungen. Viele von ihnen können nicht gut laufen. Bei einem Not-Fall ist es schwer, so viele geh-behinderte Menschen schnell zu retten. Das wünsche ich mir: Die Werkstatt bleibt geschlossen. 16

Die UN-BRK und ihre Auswirkungen auf sheltered employment Vorwürfe Werkstätten sind schlecht für die Menschen mit Behinderungen Werkstattverantwortliche sind nur aus persönlichem Interesse am Erhalt der Werkstätten interessiert Forderung Schafft die Werkstätten ab! Frage Warum gibt es heute überhaupt noch Werkstätten? 17

UN-Studie zum Thema Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Februar 2012 2 Funktionen für Werkstätten: Temporäres Unterstützungsangebot für Menschen mit Behinderung auf dem Weg zur Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt Gleichzeitig dauerhafte Unterstützungsleistungen für die Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, einer Arbeit auf dem Arbeitsmarkt nachzukommen 18

Artikel 27 der UN-BRK Arbeit und Beschäftigung Realisierung des Rechts auf Arbeit Keine Diskriminierung gegenüber Arbeitnehmern ohne Behinderung Gleiches Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit Wahrnehmung Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte Staat soll Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt fördern Fokus Arbeitsmarkt 19

Zum Verständnis des Arbeitsmarktes Kapitalistisches System Wirtschaftliche Performance zur Schaffung von Mehrwert Maximale Gewinnerzielung mit minimalen Kosten! Realität Große Anzahl nicht-behinderter Menschen ist vom Arbeitsleben ausgeschlossen! Wie soll Mensch mit Behinderung Beschäftigung finden? Wie soll es Arbeitgebern möglich sein fachlich geeignete Beschäftigung für den Personenkreis aus Werkstätten anzubieten? 20

Zum Verständnis des Arbeitsmarktes Begriff Inklusion im Bereich Arbeit ist unklar! Gilt nur die Arbeit als Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als inklusiv? Gilt die Werkstatt als Bestandteil des allgemeinen Arbeitsmarktes? Oder ist die Werkstatt nur Teil der Arbeitswelt, nicht aber des Arbeitsmarktes? Werkstätten füllen eine Lücke des Arbeitsmarktes! Werkstätten bauen Brücken in die Arbeitswelt! 21

Aufgaben der Werkstatt Rehabilitation durch Arbeit Bestandteil eines Netzwerks vielfältiger unterstützender Maßnahmen Hochentwickelte Dienstleistungen der beruflichen Rehabilitation Förderung und Unterstützung des Menschen mit Behinderung in der Gesamtheit seiner Lebenssituation Werkstatt als Option für diejenigen Menschen mit Behinderung die derzeit dauerhaft keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben! 22

Aufgaben der Werkstatt Das Konzept Werkstatt ist nicht auf ein Gebäude zu reduzieren! Werkstatt bietet einen institutionellen Rahmen für die Teilhabe am Arbeitsleben Personenzentrierte Leistungen werden kontinuierlich weiterentwickelt Wirtschaftliche Tätigkeit nicht zur Erzielung von Gewinnen sondern zur realitätsnahen Ermöglichung der Teilhabe am Arbeitsleben! 23

Aufgaben der Werkstatt Werkstätten sind im Sozialraum organisierte Dienstleister Dauerhaft geregelte Arbeit in der Werkstatt Angepasste Qualifizierungsmaßnahmen Praktikum in Unternehmen Ausgelagerte Werkstattplätze Begleitete betriebsintegrierte Beschäftigung in Unternehmen Werkstätten erfüllen eine gesellschaftliche Aufgabe im Auftrag des Staates! 24

Aufgaben der Werkstatt Werkstatt als Mittel zur Befähigung zum Übergang auf den Arbeitsmarkt! Aber: Kein Übergang auf den Arbeitsmarkt um jeden Preis! Die Menschen mit Behinderung sollen nicht unter dem Deckmantel der Normalisierung in die Arbeitslosigkeit entlassen werden 25

Beitrag der Werkstätten zur Inklusion Erfüllung des Auftrages der beruflichen Rehabilitation und somit der Teilhabe am Arbeitsleben gemäß Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation der UN-BRK Ermöglichung und Befähigung zum Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmung) gemäß Artikel 19 der UN-BRK Unterstützung und Förderung bei der Erreichung einer unabhängigen Lebensführung und der Einbeziehung in die Gemeinschaft gemäß Artikel 19 der UN-BRK 26

Beitrag der Werkstätten zur Inklusion Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und des lebenslangen Lernens, im Speziellen die Umsetzung der beruflichen und persönlichen Bildung für alle gemäß Artikel 24 der UN-BRK Individuelle berufliche Qualifizierung und Förderung des Menschen mit Behinderung und wenn möglich und gewünscht Qualifizierung und Unterstützung für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gemäß Artikel 27 der UN-BRK 27

Fazit Zukunft des Konzeptes der Werkstätten weiterhin unklar! Abschaffung der Werkstätten?! Werkstätten als Übergangsmodell?! Werkstätten als Alternative zum allgemeinen Arbeitsmarkt?! Werkstattarbeit trägt zur Inklusion bei! 28

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bei Fragen wenden Sie sich an: Kathrin Völker Referentin Europa BAG WfbM k.voelker@bagwfbm.de 29