Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan für das Bundesland. Hessen

Ähnliche Dokumente
Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan für das Bundesland. Hessen

Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan für das Bundesland. Hessen

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan für das Bundesland. Hessen

Der Mehrjährige Nationale Kontrollplan nach VO (EG) Nr. 882/2004 Ein Instrument zur Überprüfung des eigenen Kontrollsystems

Einführung eines QM-Systems im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS

Ergebnisse der in der amtlichen Lebensmittelüberwachung durchgeführten Kontrollen von Betrieben im Land Berlin

Ergebnisse der in der amtlichen Lebensmittelüberwachung durchgeführten Kontrollen von Betrieben im Land Berlin

amtliche Betriebskontrollen Anzahl Betriebe

amtliche Betriebskontrollen Anzahl Betriebe

AUSZUG AUS DEM DEUTSCHLAND

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/8108/ RS DE AUSZUG AUS DEM FINNLAND

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung

Amtliche Futtermittelüberwachung M-V Statistik 2014

Meldeprozesse beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Matthias Frost, BVL, Referat Datenmanagement und Datenanalyse

Amtliche Probenahme. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel

2.1 Zuständige Behörden und Kommunikationsstrukturen Organisationsstrukturen

BfR Forum Verbraucherschutz

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Importproben vom Flughafen Frankfurt im Zeitraum Januar bis Dezember Zusammenfassung

Hygienebarometer FAQ

Amtliche Kontrolle. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en)

Lebensmittelüberwachung in Karlsruhe. Abteilung des. 9 Lebensmittelkontrolleure/innen Lebensmittelbetriebe Probenahmen jährlich

VO (EG) 765/2008. Überwachung von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln. Landesamt für Verbraucherschutz Dezernat 33 Dr.

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

Stand: Vorblatt. Entwurf

Gesetzliche Vorschriften

hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am folgende Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5783 -

Amtsblatt der Europäischen Union. (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Importproben vom Flughafen Frankfurt im Zeitraum Januar bis Dezember Zusammenfassung

Lebensmittelsicherheit 2012 in Deutschland. Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer

Amtliche Lebensmittelüberwachung

Die Güte unserer Lebensmittel und die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher hat für uns einen hohen Stellenwert

Lebensmittelsicherheit 2013 in Deutschland. Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer

Internes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel

(Text von Bedeutung für den EWR)


EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG INHALT

Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH)

Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes

VA-0001: Internes Systemaudit Seite 1 von 5

Lebensmittelsicherheit 2015 in Deutschland. Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer

53.51 Fleisch-/Geflügelfleischhygienegebührensatzung

Wichtige Verordnung, viele spezifische Angaben zu mikrobiologischen Kriterien und Probenahme!

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. Juni 2011 (OR. en) 11240/11 Interinstitutionelles Dossier: 2010/0097 (CNS)

Untersuchung von Lebensmitteln auf Dioxine und dioxinähnliche PCB

Hygienebarometer FAQ

TMSFG S.

Editorial Was gibt es Neues? Einführung Herkunftsangaben: Praktische Bedeutung und rechtliche Grundlagen

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild

Amtliche Futtermittelkontrolle als Baustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

(Text von Bedeutung für den EWR)

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 18/2010. vom 1. März 2010

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Lebensmittelsicherheit 2014 in Deutschland. Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer

Übersicht der Probenzahlen untersuchter Lebensmittel und ihrer Beanstandungen 2007

(Text von Bedeutung für den EWR)

Neues aus der Rechtssetzung

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung

Lebensmittelsicherheit und Tierseuchen. Von Dr. med.vet Hans Wilhelm Warnecke Vorgetragen am

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen

Verbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung

Frau Marianne KLINGBEIL, Direktorin a.i., im Auftrag der Generalsekretärin der Europäischen Kommission Eingangsdatum: 28.

Merkblatt für Importeure und Hersteller von Kosmetika

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes.

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

(Südhessen-Woche SüWo lokal Nr. 44/2015)

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

RICHTLINIE DES RATES 96/93/EG

Die Situation der amtlichen Lebensmittelüberwachung eine Bestandsaufnahme aus Sicht der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz LAV

Quelle: Fundstelle: GBl. 2009, 759 Gliederungs-Nr:

in der Fassung vom , gültig ab

AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES INHALT

17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vom

Auf Grund. hat der Kreistag folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner

PFC aus Sicht der Lebensmittelüberwachung

Lebensmittelüberwachung

Monitoring von persistenten organischen Verbindungen (POPs) in Lebensmitteln

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)

VDF-Leitfäden für bewährte Verfahrensweisen. für eine tierschutzgerechte Schlachtung. der Tierarten Rind und Schwein

FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/8020/2006 RS DE AUSZUG AUS DEM NEUSEELAND

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 727 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/1713

Milch Rechtliche Grundlagen Lebensmittel und Primärproduktion

Hessisches Landeslabor - Direktor -

GZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am 4. Mai 2016

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Importproben vom Flughafen Frankfurt im Zeitraum Januar bis Dezember Zusammenfassung

Transkript:

Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan für das Bundesland Hessen Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Leitlinien hinsichtlich Rechtsvorschriften für Jahresberichte über mehrjährige nationale Kontrollpläne in den Mitgliedsstaaten Dieser Bericht über den integrierten mehrjährigen Einzelkontrollplan umfasst die Periode: 01.01.2012 bis 31.12.2012 Kontaktstelle im Bundesland: Name und Anschrift Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden E-Mail-Adresse vetabt@hmuelv.hessen.de Telefon +49 (611)-815-0 FAX +49 (611)-327181499 Stand: 11.12.2013

Inhaltsverzeichnis Anwendungsbereich... 4 1. Amtliche Kontrollen... 5 1.1. Sektorübergreifender Bericht... 5 1.2. Sektorberichte... 13 Lebensmittelkontrolle... 13 Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes... 13 s. a. 1.1. Sektorübergreifender Bericht... 14 s. 1.1. Sektorübergreifender Bericht... 18 s. 2. Einhaltung insgesamt durch Unternehmer... 35 Futtermittelkontrolle... 39 Tiergesundheit... 45 Tierschutz... 47 Pflanzengesundheit... 48 2. Einhaltung insgesamt durch Unternehmer... 48 2.1. Häufigkeit und Art von Verstößen... 48 Lebensmittelkontrolle... 48 Zur Umsetzung in Hessen s. a. 1. Amtliche Kontrollen... 48 s. a. 1. Amtliche Kontrollen... 49 Futtermittelkontrolle... 49 Tiergesundheit... 49 Tierschutz... 50 Pflanzengesundheit... 50 2.2. Das Auftreten von Verstößen... 50 Lebensmittelkontrolle... 50 Futtermittelkontrolle... 50 Tiergesundheit... 51 Tierschutz... 51 Pflanzengesundheit... 51 2.3. Art des Risikos, das durch Verstöße entsteht... 51 Lebensmittelkontrolle... 51 Futtermittelkontrolle... 51 Tiergesundheit... 51 Tierschutz... 51 Pflanzengesundheit... 52 2.4. Grundursache(n) für Verstöße... 52 Lebensmittelkontrolle... 52 Futtermittelkontrolle... 52 Tiergesundheit... 52 Tierschutz... 52 Pflanzengesundheit... 53 3. Überprüfungen... 53 3.1. Gemäß Artikel 4 Absatz 6 der VO (EG) Nr. 882/2004 durchgeführte Überprüfungen... 53 Lebensmittelkontrolle... 53 Futtermittelkontrolle... 53 Seite 2 von 67

Tiergesundheit... 53 Tierschutz... 54 Pflanzengesundheit... 54 3.2. Überprüfungen und Inspektionen von Kontrollstellen Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 882/2004... 54 Lebensmittelkontrolle... 54 Futtermittelkontrolle... 54 Tiergesundheit... 54 Tierschutz... 54 Pflanzengesundheit... 54 4. Maßnahmen zur Sicherstellung der Effektivität... 55 4.1. Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung durch Unternehmer und Produzenten... 55 Lebensmittelkontrolle... 55 Futtermittelkontrolle... 55 Tiergesundheit... 55 Tierschutz... 55 Pflanzengesundheit... 55 4.2. Ergriffene Maßnahmen zur Sicherstellung des Erfolgs von amtlichen Kontrolldiensten... 56 Lebensmittelkontrolle... 57 Futtermittelkontrolle... 57 Tiergesundheit... 57 Tierschutz... 57 Pflanzengesundheit... 58 5. Beschreibung der Leistung insgesamt... 58 5.1. Sektorübergreifend... 58 5.2. Sektorbezogen... 58 Lebensmittelkontrolle... 58 Futtermittelkontrolle... 59 Tiergesundheit... 59 Tierschutz... 59 Pflanzengesundheit... 59 6. Anpassung des nationalen Kontrollplans... 59 6.1. Sektorübergreifend... 59 6.2. Sektorbezogen... 59 Lebensmittelkontrolle... 59 Futtermittelkontrolle... 59 Tiergesundheit... 59 Tierschutz... 59 Pflanzengesundheit... 60 Seite 3 von 67

Anwendungsbereich Dieser Bericht informiert über die Arbeit und die Zielsetzung in den fünf Bereichen Lebensmittelkontrolle, Tiergesundheit, Tierschutz, Futtermittelkontrolle und Pflanzengesundheit. Ausgehend von den Vorgaben des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplans für das Land Hessen wird dargestellt, ob und ggf. inwieweit die gesetzten operativen und strategischen Ziele im Berichtsjahr 2012 erfüllt worden sind. In Fällen, die eine Anpassung des mehrjährigen nationalen Kontrollplans als sinnvoll erscheinen lassen, wird ein expliziter Hinweis auf diesen Umstand gegeben. In den einzelnen Kapiteln werden die geplanten und durchgeführten Kontrollen erläutert sowie die geplanten Schwerpunktaktionen ausgewiesen. Gleiches gilt für ungeplante Kontrollen und Schwerpunktaktionen. Die Gründe hierzu sind in den jeweiligen Kapiteln benannt. Bundesweite, d. h. länderübergreifend geplante Kontrollprogramme und Schwerpunktaktionen, werden in diesem Landesbericht nicht berücksichtigt. Deren Gesamtdarstellung und Analyse erfolgt in dem durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichten Rahmenbericht zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan. Außer den durch EU-Recht vorgegebenen Berichtspflichten enthält dieser Landesbericht auch weitergehende Daten und Analysen zu bestimmten Sachgebieten. Entsprechend dem integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan für das Bundesland Hessen werden für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2016 folgende strategische Ziele verfolgt: Strategische Ziele I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII. Optimierung der QM-Systeme in allen zuständigen Behörden einschließlich der Verifizierung durch geeignete Auditsysteme zur Sicherung ihrer Wirksamkeit Ausbau der Vernetzung von Kontrollstrategien und Stärkung interdisziplinärer Kontrollkonzepte Entwicklung von Konzepten zum frühzeitigen Erkennen und Minimieren von Rückständigen, Kontaminanten, unerwünschten Stoffen und Zoonoseerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere und Pflanzen zur Erzeugung sicherer Lebensmittel und Futtermittel Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Minimierung und zum sachgerechten Umgang mit Tierarzneimitteln, insbesondere zur Reduzierung von Rückständen und Resistenzen Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Sicherstellung tierschutzkonformer Haltungsbedingungen insbesondere für Nutztiere Optimierung der Analyse und Bewertung der Wirksamkeit von Kontrollen gemäß VO (EG) Nr. 882/2004 Bessere Information und Transparenz für Verbraucher und Bürger Sofern darüber hinaus in Hessen weitere strategische Ziele in den einzelnen Sektoren für den Berichtszeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt. Seite 4 von 67

Der integrierte mehrjährige Einzel-Kontrollplan sowie der Jahresbericht zu diesem werden u. a. im Behördeninformationssystem FIS-VL 1 veröffentlicht. 1. Amtliche Kontrollen 1.1. Sektorübergreifender Bericht Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes Zu Ziel I - Optimierung der QM-Systeme in allen zuständigen Behörden einschließlich der Verifizierung durch geeignete Auditsysteme zur Sicherung ihrer Wirksamkeit Rechtsgrundlagen und DIN ISO-Normen Nach Art. 4 und Art. 8 der VO (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen 2 in den Bereichen der Lebens- und Futtermittelüberwachung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes ist in den Veterinärüberwachungsbehörden ein einheitlicher Vollzug nach einheitlichen Standards zu gewährleisten. Auch bei der Übertragung von Aufgaben muss sichergestellt sein, dass die Ziele der Verordnung erfüllt werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist anhand von Überprüfungen der Qualitätssicherungssysteme der Überwachungsbehörden sicherzustellen. Die Entscheidung 2006/677/EG 3 konkretisiert diese Auditierungsverpflichtung. Danach müssen sich innerhalb von fünf Jahren alle nach der VO (EG) 882/2004 relevanten Tätigkeitsbereiche mindestens einer unabhängigen Prüfung - einem Audit - unterworfen haben. Das hessische Qualitätsmanagementsystem wurde nach den Grundsätzen der DIN ISO 9001/2000, das Auditsystem nach dem Leitfaden der DIN ISO 19011 und den Auditleitlinien (2006/677/EG) erstellt. Das Qualitätsmanagementsystem ist prozessorientiert aufgebaut, wobei die einzelnen Fachbereiche in den Gesamtprozess eingebettet werden. Entsprechend den Vorgaben der DIN ISO 9001/2000 gliedert sich das Qualitätsmanagementsystem in verschiedene Prozesse, welche die in Zusammenhang mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung stehenden Tätigkeiten beschreiben. 1 Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, zu erreichen unter http://fis-vl.de 2 VO (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165, S. 1) 3 Entscheidung 2006/677/EG der Kommission zur Festlegung der Leitlinien, mit denen Kriterien für die Durchführung von Audits gemäß der VO (EG) Nr. 882/2004 des europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz festgelegt werden (EU Abl. Nr. L 278, S. 15) Seite 5 von 67

Im Einzelnen sind dies folgende Prozesse: Führungsprozess: Leitbild und Ziele der hessischen Lebensmittelüberwachung; Organisation, Geschäftsverteilung, Funktions- und Aufgabenbeschreibungen der in der Überwachung beschäftigten Personen Systemprozess: Dokumentenverwaltung und -bekanntgabe Mitarbeiterprozess: Fortbildung und Schulung Kommunikations- und Informationsprozess: Notfallpläne, Besprechungen Kundenprozess: Deckt die Bereiche Betriebskontrolle, Probenahme, Zulassung von Betrieben, Krisenmanagement, Verbraucherbeschwerden ab Innerer Organisationsprozess: Prüfmittel, Arbeitsmittel Entwicklungsprozess: Kennzahlen Unterstützungsprozess: Probentransport Kontinuierlicher Verbesserungsprozess: Interne Audits, Auditplanung, Checklisten für interne Audits Derzeit werden die Fachmodule Lebensmittel-, Fleischhygiene-, Futtermittel- und Tierschutzüberwachung, Tierseuchenbekämpfung, sowie der Fachbereich Tierische Nebenprodukte abgebildet. Die diesbezüglichen QM- Dokumente stehen über die Fachanwendung BALVI ip allen zuständigen Behörden in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung. Seite 6 von 67

Die folgende Grafik beschreibt die QM-Strukturen in Hessen. Abteilungsleitung V des HMUELV Lenkungsgruppe QMB Fachgruppe Lebensmittelüberwachung Fachgruppe Tierseuchenbekämpfung Fachgruppe Fleischhygieneüberwachung Fachgruppe Futtermittelüberwachung Fachgruppe Tierschutz Fachgruppe Tierische Nebenprodukte Qualitätsmanagementassistenten der Landräte und Oberbürgermeister, sowie der Regierungspräsidien In den vergangenen Jahren wurde in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Dienststellen und Interessengruppen ein Qualitätsmanagementsystem für die hessische Veterinärverwaltung erarbeitet. Bereits am 19. August 2003 konnte dieses für die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen in Kraft gesetzt werden. Die Anwendung des Qualitätsmanagementsystems in den Behörden für den Bereich der Lebensmittelüberwachung wurde im Jahr 2009 im Rahmen von Audits in einem ersten Auditzyklus überprüft. Im Jahr 2014 wird ein weiteres, fachübergreifendes Audit u. a. in diesem Bereich stattfinden. Das Auditsystem ist unabhängig und unparteiisch. Es basiert auf der VO (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen, der Auditleitlinie (2006/677/EG) und der DIN ISO 19011. Aufbau und Inhalte des Qualitätsmanagementsystems in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Alle Tätigkeiten der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind unter Qualitätsgesichtspunkten anhand von Verfahrensabläufen in einem "QM-Handbuch" geordnet innerhalb einer Prozessstruktur beschrieben worden. Dieses steht über die Fachanwendung BALVI ip allen für die amtliche Lebensmittelmittelüberwachung zuständigen Behörden in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung. Entsprechend den Vorgaben der DIN ISO 9001/2000 gliedert sich das Qualitätsmanagementsystem in verschiedene Prozesse, die die in Zusammenhang mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung stehenden Tätigkeiten beschreiben (s. sektorübergreifender Bericht). Von Anfang an konnte mit der Erarbeitung des hessischen Qualitätsmanagementsystems durch die Beschäftigten des Vollzugs der amtlichen Lebensmittelüberwachung unter Beteiligung aller Seite 7 von 67

Verwaltungsebenen und Berufsgruppen eine hohe Akzeptanz und Identifikation erzeugt werden. Entsprechende Fortbildungsangebote wurden seitdem gerne wahrgenommen. Der nicht zuletzt durch die Lebensmittelwirtschaft erwünschte und anzustrebende einheitliche Vollzug der Lebensmittelüberwachung in allen zuständigen Behörden konnte dadurch transparent und überprüfbar gewährleistet werden. Das Qualitätsmanagementsystem in der Lebensmittelüberwachung unterliegt einem ständigen Verbesserungsprozess, mit dem Ziel einer erhöhten Kundenorientierung. Der kontinuierliche Verbesserungsprozess wirkt sich positiv auf die Arbeit und das Ansehen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Hessen und damit den Verbraucherschutz aus. Überarbeitung und Aktualisierung Im Jahr 2008 wurde die umfassende Aktualisierung des hessischen Qualitätsmanagements für den Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie den Bereich der Tierseuchenbekämpfung fortgesetzt. Dabei waren verschiedene Arbeitsgruppen tätig, deren Aufgabe darin bestand, einzelne Prozessanweisungen den Neuerungen im europäischen und nationalen Recht sowie den durch die Kommunalisierung veränderten Verwaltungsstrukturen anzupassen. Im Jahr 2009 wurde der Prozess Betriebskontrolle im Fachbereich Lebensmittelüberwachung in allen 26 Vollzugsämtern auditiert. Ziel dieses Audits war es, zu ermitteln, ob die für die Kontrolle eines Betriebes festgelegten Kriterien eingeführt und umgesetzt wurden. Die Durchführung der Audits erfolgte nach einem landesweiten Auditplan im Zeitraum vom 24.03. bis zum 25.08.2009 durch 15 speziell qualifizierte und geprüfte Mitarbeiter der hessischen Veterinärverwaltung und amtlichen Lebensmittelüberwachung. Die Auditteams wurden aus je einem Auditleiter und einem Co-Auditor gebildet und gehörten jeweils fremden Regierungsbezirken bzw. anderen Behörden als der auditierten an. Hierdurch wurde die geforderte Unabhängigkeit und Neutralität sichergestellt. Die Dauer eines Audits betrug einen Tag pro Behördeneinheit. Die Audits wurden nach Planung und Vorbereitung unter Verwendung einer sogenannten Auditcheckliste durchgeführt und die Ergebnisse jeweils in einem Auditbericht festgehalten. Abweichungen bzw. Empfehlungen wurden mit den betroffenen Behörden erörtert und in Auditabweichberichten zusammengefasst. Die erforderlichen Korrekturen wurden und werden unter Verantwortung der auditierten Behörde zeitnah vorgenommen. Die Einhaltung der Folgemaßnahmen wird spätestens beim nachfolgenden Audit überprüft. Nach Abschluss aller Audits wurden die Ergebnisse hessenweit zusammengefasst und ausgewertet. Dabei konnte festgestellt werden, dass Abweichungen auch aufgrund von Inkonsistenzen des zugrunde liegenden Qualitätssicherungssystems auftraten. Die erforderlichen Maßnahmen zur Optimierung des Qualitätsmanagementsystems wurden unmittelbar eingeleitet und umgesetzt. BALVI ip In Hessen wird die Fachanwendung BALVI ip in den Fachbereichen Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittel-, Tierschutz- und Tierarzneimittelüberwachung sowie Tierische Nebenprodukte auf Basis einer zentralen Plattform eingesetzt. Dadurch kann das Prinzip from farm to fork erfolgreich unterstützt werden. Seite 8 von 67

Zu Ziel II Ausbau der Vernetzung von Kontrollstrategien und Stärkung interdisziplinärer Kontrollkonzepte Risikoorientierte Betriebskontrolle in Lebensmittelunternehmen Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RÜb) vom 3. Juni 2008 bestimmt in 6 das Erfordernis, Lebensmittelbetriebe in Risikokategorien einzuteilen und entsprechend zu überprüfen. Dies erfolgt durch eine EDV-gestützten Risikobewertung auf Grundlage der in Anlage 2 der AVV RÜb beschriebenen Anforderungen. Das in Hessen eingesetzte Datenverarbeitungssystem berücksichtigt alle nach Art. 3 der VO (EG) Nr. 882/2004 zu beachtenden Faktoren, wie festgestellte Risiken, die mit Lebensmitteln, Lebensmittelunternehmen, der Verwendung von Lebensmitteln oder den Prozessen, Materialien, Substanzen, Tätigkeiten oder Vorgängen verbunden sind, die Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben könnten das bisherige Verhalten der Lebensmittelunternehmer hinsichtlich der Einhaltung des Lebensmittelrechts die Verlässlichkeit der bereits durchgeführten Eigenkontrollen sowie Informationen, die auf einen Verstoß hinweisen könnten. Das Kontrollintervall variiert in Abhängigkeit von der Risikobewertung zwischen täglich und dreijährig. Bestimmte Betriebsarten, wie etwa die Hersteller und Inverkehrbringer von Bedarfsgegenständen oder kosmetischen Mitteln, werden gemäß 6 Abs. 4 AVV RÜb nicht von diesem System erfasst. In diesen Betrieben erfolgt die Kontrolle risikoorientiert anlassbezogen. Modell zur Risikobeurteilung von Betrieben, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen Seite 9 von 67

Durch die EDV-gestützte, systematisierte Risikobewertung im Sinne der Anlage 2 AVV RÜb errechnet sich die Anzahl der durchzuführenden Regelkontrollen aus der mittleren Einstufung aller beurteilungsrelevanten Kriterien. Sehr gute Betriebe werden nach Feinjustierung im Ergebnis weniger häufig kontrolliert, als eine zunächst im System vorgegebene mittlere Einstufung ergibt. Betriebe, die in einem Risikoparameter von der mittleren Einstufung nach unten abweichen, müssen dagegen im Rahmen von kostenpflichtigen Nachkontrollen so lange nachkontrolliert werden, bis (mindestens) mittlere Kontrollintervalle eingehalten werden. Zusammenhang Risikoklasse Risikokategorie für Betriebe der Lebensmittelüberwachung Risikoorientierte Kontrolle der Milcherzeugerbetriebe Die Auswahl der zu überprüfenden Milcherzeugerbetriebe erfolgt risikoorientiert, d. h. es werden vorrangig Betriebe kontrolliert, welche die notwendigen Anforderungen an die Milchqualität nicht erfüllt haben. Ein erster Verdacht, dass die Anforderungen hinsichtlich einer hygienisch einwandfreien und qualitativ hochwertigen Rohmilcherzeugung in einem Betrieb nicht erfüllt werden, ergibt sich bereits bei erhöhten Gehalten an somatischen Zellen in der Anlieferungsmilch. Somatische Zellen in der Milch sind Indikatoren für die Beurteilung der Eutergesundheit in einem Betrieb. Betriebe, die im geometrischen Mittel 4 der letzten drei Monate >400.000 Zellen/ml Milch erreichen, werden vermerkt. Der Hessische Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (HVL) bzw. die Landeskontrollverbände der umliegenden Bundesländer melden diese Betriebe monatlich. Auf dieser Datenbasis erstellte monatliche "Notifizierungslisten" stellen die risikoorientierte Grundlage für die Betriebskontrollen dar (Steuerungsparameter Zellzahl). Betriebe, die wegen einer erhöhten Gesamtkeimzahl von >100.000 Keimen/ml in der Anlieferungsmilch (geometrisches Mittel über 2 Monate) notifiziert werden, werden ebenfalls bevorzugt aufgesucht (Steuerungsparameter Keimzahl). Auch diese Betriebe werden von den Kontrollverbänden gemeldet. Vorzugsmilchbetriebe und Betriebe, die erhebliche Mengen Milch-ab-Hof abgeben sowie Betriebe, die Rohmilchprodukte herstellen und vermarkten, werden wegen des produktbezogenen erhöhten lebensmittelhygienischen Risikos ebenfalls vorrangig kontrolliert. Die Überwachung der Schaf- und Ziegenmilcherzeugerbetriebe, bei denen es sich überwiegend 4 Der geometrische Mittelwert wird berechnet, um die Auswirkung von Extremwerten auf das Endergebnis zu verringern und so eine repräsentative Stichprobe zu gewährleisten. Seite 10 von 67

um Direktvermarkterbetriebe handelt, erfolgt unter Berücksichtigung der tierartspezifischen Gegebenheiten. Die Zeitintervalle zwischen den Betriebskontrollen sowie die Intensität der durchgeführten Erhebungen und Untersuchungen sind von der jeweiligen Situation in den Milcherzeugerbetrieben abhängig. Dabei werden der aktuelle Hygienestatus und die aktuelle Eutergesundheitssituation in besonderer Weise berücksichtigt. Bei der Kontrolle der Milcherzeugerbetriebe werden unter anderem je nach Bedarf Tankmilch-, Viertelgemelks- bzw. Hälftegemelksproben, Tupfer-, Kot-, und Blutproben genommen und zur Untersuchung dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor zugeleitet. Risikoorientierte Probenahme Bei der risikoorientierten Probennahme wird zum einen der übliche Warenkorb des Verbrauchers berücksichtigt, zum anderen werden ganz gezielt Proben dort genommen, wo ein Anfangsverdacht bereits besteht. Außer den sogenannten Planproben, die als eine Art Screening des Warenkorbes betrachtet werden können sie sollen Aufschluss über die generelle Übereinstimmung mit dem Lebensmittelrecht geben werden zu einem Anteil von etwa 15 % gezielt auffällig gewordene Proben im Rahmen von Verdachtsproben, Nachproben oder auch Verbraucherbeschwerdeproben zur Untersuchung gebracht. Aufgrund dieser zielgerichteten Auswahl ist mit entsprechenden Beanstandungsquoten zu rechnen. 16 % aller gezielt entnommenen Proben mussten im Jahr 2012 beanstandet werden. 0,3 % aller untersuchten, gezielt entnommenen Proben wurden als gesundheitsschädlich eingestuft. Die Produkte in Hessen können damit weit überwiegend als sicher eingestuft werden. Integrierte Fachanwendung BALVI ip Die hessische Veterinärverwaltung nutzt seit 2006 eine integrierte Fachanwendung, die alle Fachbereiche umfasst und sämtliche Arbeitsverfahren ideal unterstützt. Die Anwendung wird derzeit von den 26 kommunalen Veterinärbehörden, drei Regierungspräsidien sowie dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit rund 580 Mitarbeitern genutzt. Dem Datenschutz wird dabei durch eine ausgeklügelte Mandantenfähigkeit Rechnung getragen. Außer den Veterinärbehörden arbeiten auch Bedienstete der Landwirtschaftsverwaltung mit verschiedenen Modulen dieser Fachanwendung. Ferner wird durch einen begleitenden Qualitätsmanagementprozess sichergestellt, dass die Geschäftsprozesse hessenweit einheitlich durchgeführt und dabei u. a. auch belastbare zentrale Datenbestände aufgebaut werden. Dadurch können mit der integrierten Anwendung auch die verschiedensten Berichtspflichten erfüllt werden. Durch die zentrale Verfügbarkeit der Programme und der benötigten Daten stehen darüber hinaus auch im Tierseuchenfall hochaktuelle Informationen in den verschiedenen Krisenzentren zur Verfügung. Für die Bereiche der Tierseuchenbekämpfung und der Lebensmittelüberwachung wurde eine Lösung realisiert, die den Informationsfluss auf elektronischem Wege, unter Einbindung des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor, völlig ohne Medienbruch sicherstellt. Die bisher erforderliche händische Doppelerfassung von Daten entfällt, wodurch eine erhebliche Arbeitsentlastung entsteht. In der Tierseuchenbekämpfung eröffnet dieses Verfahren zusätzlich die Möglichkeit, die Untersuchungsergebnisse der Einzeltiere zu übermitteln und Sanierungsverfahren zu optimieren. Seite 11 von 67

Um die Anwendung auch künftig bestmöglich an die sich permanent ändernden Rechtsvorschriften anzupassen und gleichzeitig den Anwendern ein optimales Arbeitswerkzeug zur Verfügung zu stellen, wurde eine entsprechende Betriebsorganisation aufgebaut. In jeder Dienststelle wurde dazu die Funktion eines Fachanwendungsbetreuers eingerichtet. Diese Personen unterstützen die Anwender vor Ort und kommunizieren Fehler und Verbesserungsvorschläge an den zentralen Fachanwendungsbetreuer. Dieser ist verantwortlich für das Fehlermanagement, die Organisation der Abnahmeverfahren, die Produktivsetzung neuer Software, die Nutzerverwaltung und Schulungsmaßnahmen. Durch diese Betreuungsstruktur können zum einen Störungen zeitnah behoben werden. Zum anderen kann aber auch durch die Einbindung der lokalen Anwender eine permanente Optimierung der Fachanwendung erreicht werden. Das integrierte Fachinformationssystem hat sich in den letzten Jahren zu einem umfassenden Arbeitswerkzeug für die hessische Veterinärverwaltung entwickelt und erfreut sich einer hohen Akzeptanz bei den Nutzern. Die im Jahr 2010 eingeführte Technologie für die mobile Datenverarbeitung in der Lebensmittelüberwachung in Hessen wurde in 2012 mit der Aktualisierung begonnen. Diese bezog sich insbesondere auf die Risikobeurteilung im Rahmen der Kontrolle. Mit dieser Anwendung können die im Außendienst erfassten Daten medienbruchfrei und ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand in die zentrale Fachanwendung BALVI ip übermittelt werden. Gleichzeitig können Daten, die für die Überwachungstätigkeit relevant sind, auf den mobilen Endgeräten bereit gehalten oder vor Ort aus BALVI ip abgefragt werden. Die Fachanwendung BALVI ip wurde auch im Jahr 2012 erweitert und verbessert. Dies betraf insbesondere die Schnittstelle zum Herkunfts- und Informationssystem Tier (HI-Tier). Eine gezielte Bekämpfung von der Tierseuche BHV-1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) wird damit technisch unterstützt. Zu Ziel III Entwicklung von Konzepten zum frühzeitigen Erkennen und Minimieren von Rückständigen, Kontaminanten, unerwünschten Stoffen und Zoonoseerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette s. Sektorberichte Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle Zu Ziel IV Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere und Pflanzen zur Erzeugung sicherer Lebensmittel und Futtermittel s. Sektorberichte Lebensmittelkontrolle, Futtermittelkontrolle und Tiergesundheit Zu Ziel V - Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Minimierung und zum sachgerechten Umgang mit Tierarzneimitteln, insbesondere zur Reduzierung von Rückständen und Resistenzen s. Sektorbericht Tiergesundheit Seite 12 von 67

Zu Ziel VI Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Sicherstellung tierschutzkonformer Haltungsbedingungen insbesondere für Nutztiere s. Sektorbericht Tierschutz Zu Ziel VII Optimierung der Analyse und Bewertung der Wirksamkeit von Kontrollen gemäß VO (EG) Nr. 882/2004 s. Sektorberichte Zu Ziel VIII Bessere Information und Transparenz für Verbraucher und Bürger Das Verbraucherinformationsgesetz und die Novellierung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ( 40 Abs. 1a LFGB) sorgten 2012 dafür, dass die Verbraucher über Höchstwertüberschreitungen bei Lebensmitteln und Futtermitteln oder bei erheblichen Verstößen gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts aktiv durch die Behörden informiert wurden oder aber bei Interesse weitere Informationen erfragen konnten. Dieses Transparenzsystem verfolgt damit das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentscheidungen auf der Basis von relevanten Informationen trifft. Zudem soll dieses Transparenzsystem den einzelnen Lebensmittelunternehmer noch stärker und kontinuierlicher als bisher dazu veranlassen, seinen Betrieb im Einklang mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu betreiben. Letztlich führt eine Information über die Ergebnisse amtlicher Betriebskontrollen auch zu mehr Transparenz des staatlichen Handelns im Bereich der Lebensmittelüberwachung. Das neu geschaffene Portal lebensmittelwarnung.de liefert Informationen über Rücknahme- oder Rückrufaktionen durch Lebensmittelunternehmer. Mit entsprechenden rechtlichen Regelungen wurde auf die Bedürfnisse der Verbraucher sich zu informieren, aber auch informiert zu werden, durch Politik und Gesetzgeber reagiert. 1.2. Sektorberichte In den folgenden, sektorbezogenen Berichten wird die Umsetzung der Ziele sowohl des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes als auch ggf. sektorbezogener Einzelziele für das Land Hessen im Jahr 2012 dargestellt. Lebensmittelkontrolle Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes Seite 13 von 67

Zu Ziel I Optimierung der QM-Systeme in allen zuständigen Behörden einschließlich der Verifizierung durch geeignete Auditsysteme zur Sicherung ihrer Wirksamkeit s. a. 1.1. Sektorübergreifender Bericht Zu Ziel II Ausbau der Vernetzung von Kontrollstrategien und Stärkung interdisziplinärer Kontrollkonzepte s. a. 1.1. Sektorübergreifender Bericht Zu Ziel III Entwicklung von Konzepten zum frühzeitigen Erkennen und Minimieren von Rückständigen, Kontaminanten, unerwünschten Stoffen und Zoonoseerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette An dieser Stelle wird auf die im länderübergreifenden Jahresbericht gelisteten Maßnahmen und Programme verwiesen, an deren Umsetzung Hessen mitbeteiligt ist. Detailliertere Untersuchungsergebnisse des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor (LHL) für das Jahr 2012 werden im Internet veröffentlicht (www.lhl.hessen.de). Zusätzlich wird auf den länderübergreifenden Bericht zur Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Zoonosen verwiesen. Reduzierung von Pflanzenschutzmittelrückständen Einfuhrkontrolle pflanzlicher Lebensmittel am Flughafen Frankfurt/M. Im Jahr 2012 wurden im Rahmen von Einfuhrkontrollen pflanzlicher Lebensmittel aus Drittländern in die EU nach Art. 15 VO (EG) Nr. 882/2004 in Abt. V des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor (LHL), der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH) am Frankfurter Flughafen, 499 Proben entnommen und in den verschiedenen Standorten des LHL auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) untersucht. Von diesen 499 Proben waren 95 positiv, d.h. wegen Überschreitung der EU-weit gesetzlich festgelegten PSM-Höchstgehalte zu beanstanden. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von rund 19 % (Vorjahr: 22 %). Von den 95 Beanstandungen wurden 5 im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems gegenüber der Kommission (KOM) und den Mitgliedstaaten gemeldet. Hintergründe und Vorgehensweise Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde am Frankfurter Flughafen im April 2007 mit der systematischen Kontrolle der aus Drittländern in die EU eingeführten pflanzlichen Lebensmittel begonnen. Bei Seite 14 von 67

der Erstellung des Konzepts zur systematischen Einfuhrkontrolle pflanzlicher Lebensmittel an der TGSH waren sowohl Vorgaben der o. g. VO (EG) 882/2004 als auch Vorschriften des 8 Abs.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung AVV RÜb) zu beachten. Hier ist festgelegt, dass sich die Probennahme auf die Ebene der Hersteller oder Einführer konzentrieren soll. An so genannten Flaschenhälsen bei der Einfuhr sind Proben zu entnehmen, um mit einer möglichst geringen Probenzahl Aussagen über möglichst große Chargen treffen zu können. Der Frankfurter Flughafen als First Point of Entry für zahlreiche Waren aus Drittländern in die Europäische Union stellt einen solchen Flaschenhals dar. Dort werden amtliche Proben gemäß den einschlägigen, EU-weit harmonisierten Probenahmevorschriften genommen und in den Labors des LHL untersucht. Der Schwerpunkt der Analysen liegt dabei auf der Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Außerdem wird auf Mykotoxine (Schimmelpilzgifte), Schwermetalle, gentechnisch veränderte Organismen, Schädlingsbefall, Radionuklide, Sudanfarbstoffe und Nitrat untersucht. Die Kontrolle der über den Frankfurter Flughafen eingeführten pflanzlichen und tierischen Lebensmittel ist mit der gesamten personellen und analytischen Kapazität des Hessischen Landeslabors vernetzt. Dies ist ein völlig neuer Ansatz in der amtlichen Lebensmittelüberwachung und europaweit einmalig. Die Erfahrungen aus der Flaschenhalskontrolle haben gezeigt, dass Folgeproben nach Überschreitungen der Höchstmengen für PSM zu 35 % in 2012 wieder zu beanstanden waren. Diese wiederholt festgestellten PSM-Rückstände lassen auf eine nicht sachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den jeweiligen Erzeugerbetrieben schließen. Da die Einführer bei der Voranmeldung stets auch die Frachtpapiere vorlegen müssen, sind dem LHL auch die Herkunftsbetriebe bekannt, und somit ist eine gezielte Probenahme möglich. Detaillierte Untersuchungsergebnisse sind auf der Homepage des LHL unter www.lhl.hessen.de zu finden. Amtliche Fleischhygieneüberwachung Fleisch spielt in der menschlichen Ernährung als tierischer Eiweißträger neben Milch, Ei und Fisch eine wesentliche Rolle. Qualitativ hochwertiges Fleisch kann nur durch die Schlachtung gesunder Tiere, die artgerecht gehalten und schonend zur Schlachtung transportiert wurden, gewonnen werden. Dabei liegt die Überwachung der Fleischgewinnung in der Verantwortlichkeit der örtlichen Veterinärbehörden auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Das einschlägige europäische sowie nationale Recht schreibt bei allen schlachtbaren Tieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden die Verpflichtung zur generellen Untersuchung der lebenden Tiere (Schlachttieruntersuchung) unmittelbar vor der Schlachtung sowie die Untersuchung der Tierkörper und Organe nach der Schlachtung (Fleischuntersuchung) bindend vor. Ferner muss bei geschlachteten Schweinen, erlegten Wildschweinen sowie weiteren Allesfressern, übrigens auch bei Pferden und anderen Einhufern, außer der Fleischuntersuchung noch eine Untersuchung auf das eventuelle Vorhandensein des Parasiten Trichinella spiralis (Trichinenschau) vorgenommen werden. Die zuvor genannten Aufgaben werden von dafür behördlich beauftragten amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten sowie amtlichen Fachassistentinnen und Fachassistenten durchgeführt. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen und nur wenn hierbei keine Krankheiten oder Mängel festgestellt wurden, wird das Fleisch für den menschlichen Genuss als tauglich beurteilt. Seite 15 von 67

Des Weiteren unterliegen alle fleischbe- und verarbeitenden Betriebe einer intensiven behördlichen Überwachung. Neben der Überwachung der Betriebs- und Prozesshygiene werden auch die betrieblichen Eigenkontrollkonzepte der einzelnen Unternehmen einer genauen Überprüfung unterzogen. Auch mikrobiologische Stufenkontrolluntersuchungen werden hierbei vorgenommen. Bei geschlachteten Rindern, die älter als 96 Monate sind, ist im Rahmen der Fleischuntersuchung ein BSE-Test (Bovine spongiforme Enzephalopathie) verpflichtend vorgeschrieben. Diese Untersuchungen werden im Landeslabor durchgeführt. Zu den Ergebnissen s. Durchgeführte Kontrollen und Verstöße Zu Ziel IV Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere und Pflanzen zur Erzeugung sicherer Lebensmittel und Futtermittel Task Force Lebensmittelsicherheit Auf den integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan wird verwiesen. Tätigkeitsschwerpunkte der Task Force Lebensmittelsicherheit im Jahr 2012 Aufklärung der akuten Magen-Darm-Epidemie bei über 12.000 Kindern und Jugendlichen in den ostdeutschen Bundesländern: Der Ausbruch stand in Zusammenhang mit einem in Rüsselsheim ansässigen Unternehmen, das den überwiegenden Teil der ostdeutschen Schul- und Kitakantinen betreibt. Hessen war als Sitzland dieser Firma Mitglied der Bund/Länder-Task-Force Lebensmittelsicherheit zur Aufklärung der Erkrankungsursache. Die Kommunikation und sämtlicher Datenverkehr zwischen der Bund/Länder Task-Force und der Unternehmenszentrale in Hessen wurden über die Task-Force Lebensmittelsicherheit am RP Darmstadt gebündelt und koordiniert. Nach knapp einer Woche intensiver und durchgängiger Ermittlungen konnten Tiefkühl- Erdbeeren aus China als eindeutige Quelle der Epidemie identifiziert werden. Die gelieferten Daten und Analysen aus Hessen haben hierzu entscheidende Beiträge leisten können. Durch die unverzügliche Einleitung einer Rücknahme der betroffenen Charge TK-Erdbeeren vom Markt wurde der Ausbruch gestoppt und Neuerkrankungen konnten verhindert werden. Im Rahmen eines Schwerpunktprojektes Import von Bedarfsgegenständen aus Fernost wurden 22 Betriebskontrollen bei Importeuren und Herstellern von Bedarfsgegenständen durchgeführt. Hierbei wurden 111 amtliche Proben entnommen, von denen 22 beanstandet und über das europäische Schnellwarnsystem kommuniziert wurden. Die Task-Force Lebensmittelsicherheit wurde mit der Koordination eines Projektes zur Ursachenforschung und Vermeidung des Eintrages sogenannter nicht relevanter Metabolite in Mineralwässer beauftragt. Hierzu wurden verschiedene Dokumente erstellt und alle betroffenen hessischen Mineralwasserabfüllbetriebe mit einem interdisziplinär besetzten Kontrollteam inspiziert. Das Projekt wird Mitte 2013 abgeschlossen werden. Im Rahmen der Evaluierung und Optimierung der risikoorientierten Probenahme und Probenuntersuchung erstellte die TF-LMS in Zusammenarbeit mit den für den Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden in Hessen detaillierte Listen Seite 16 von 67

von Betrieben und deren Produkten, die bei der Probenahme und -untersuchung bevorzugt berücksichtigt werden. Die Listen wurden 2012 in Zusammenarbeit mit den Ämtern und dem LHL aktualisiert und eine zweite Evaluierung des Programmes durch Abgleich der von den Ämtern vorgeschlagenen Proben mit den tatsächlich durch den LHL angeforderten Proben im Zeitraum 2011/2012 durchgeführt. Die TF LMS koordinierte und führte diverse anlassbezogene Betriebskontrollen durch, wie z.b. bei Herstellern von Säuglingsnahrung oder Nahrungsergänzungsmitteln. Diese Kontrollen wurden stets mit Beteiligung der zuständigen kommunalen Vollzugsbehörden durchgeführt. Hessen war durch ein Mitglied der Task Force Lebensmittelsicherheit in der BVL - Bund- Länder-Projektgruppe zur Kontrolle des Handels mit Lebensmitteln im Internet vertreten. Die Projektgruppe hat die Vorarbeiten dafür geleistet, dass derzeit die Bund-Länder- Vereinbarung auf Ebene der Verbraucherschutzminister unterzeichnet werden kann, mit der das zeitlich limitierten Pilotprojekt in eine dauerhafte Zentralstelle zur Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln überführt wird. Nach Beendigung der regelmäßigen Treffen mit Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft finden Arbeitstreffen auf der fachlichen Ebene, orientiert an den Zuständigkeitsbereichen der Landgerichte statt. An diesen so genannten regionalen Erfahrungsaustauschen nehmen Vertreter der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft, Vertreter der in dem Landgerichtsbezirk befindlichen Veterinärämter sowie Mitarbeiter der Fachkommissariate der örtlich zuständigen Kriminalpolizei teil. Zu Ziel V - Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Minimierung und zum sachgerechten Umgang mit Tierarzneimitteln, insbesondere zur Reduzierung von Rückständen und Resistenzen Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Rückstandskontrollplans werden vom Tier stammende Lebensmittel und der Gewinnung von Lebensmitteln dienenden Tiere systematisch auf das Vorhandensein verbotener Tierarzneimittel bzw. auf die Überschreitung von Höchstmengen bei zugelassenen Arzneimitteln untersucht. Darüber hinaus wurden intensiv auf Bund-Länder-Ebene Anstrengungen unternommen, durch Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes bei Nutztieren der Bildung von Resistenzen entgegen zu wirken. Hierbei ist insbesondere ein ganzheitlicher Ansatz zu Grunde zu legen. Mit diesen Maßnahmen im Bereich der Tiergesundheit, des Tierschutzes, der Tierernährung und der Haltung von Tieren soll eine Umgebung geschaffen werden, die sicherstellt, dass die Tiere ein hohes Maß an Wohlbefinden zeigen, da gesunde Tiere weniger behandelt werden müssen. Zu Ziel VI Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Sicherstellung tierschutzkonformer Haltungsbedingungen insbesondere für Nutztiere Entfällt. Zu Ziel VII Optimierung der Analyse und Bewertung der Wirksamkeit von Kontrollen gemäß VO (EG) Nr. 882/2004 Seite 17 von 67

s. 1.1. Sektorübergreifender Bericht Durchgeführte Kontrollen und Verstöße Im Jahr 2012 führte die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen eine Vielzahl unterschiedlicher Kontrollen durch, die auf den folgenden Seiten näher erläutert werden. Kontrollen in Betrieben und bei Transporten Insgesamt führte die amtliche Lebensmittelüberwachung 62.621 Kontrollen durch; im Vorjahr waren es 61.726 gewesen. Überprüft wurden 32.620 der 71.888 in Hessen registrierten Lebensmittelunternehmen, was einem Prozentsatz von 45,4 % entspricht. (Zum Vergleich: 2011 wurden 31.625 von 71.618 Betrieben kontrolliert, entspricht 44,1 %). Bei 3.963 d. h. bei 12,15 % der 32.620 kontrollierten Lebensmittelunternehmen wurden Verstöße festgestellt. Ein Jahr zuvor waren es 3.982 Betriebe gewesen, eine Rate von 12,59%. Zusätzlich zu den Betriebskontrollen wurden 338 Lebensmitteltransporte kontrolliert; im Vorjahr waren es 359. Betriebe und Verstöße: 80000 70000 72892 72.356 73630 72.632 71.618 71.888 60000 50000 Anzahl Betriebe 40000 30000 32525 32.428 30613 29.588 31.625 32.620 Anzahl kontroll. Betriebe Betriebe mit Verstößen 20000 10000 7056 3.344 3483 3.537 3.982 3.963 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Seite 18 von 67

Die Anzahl der kontrollierten Betriebe, die Anzahl der Betriebe mit Verstößen sowie die Anzahl der Kontrollen, bei denen Verstöße gegen Rechtsvorschriften festgestellt wurden, verteilen sich auf verschiedene Betriebsgattungen. Die nachfolgende Tabelle enthält die diesbezüglich in Hessen im Jahr 2012 erzielten Ergebnisse. Anzahl und Art der kontrollierten Betriebe, der Betriebe mit Verstößen sowie der festgestellten Verstöße vor Ort Betriebsart Betriebe: Anzahl der Kontrollen: Anzahl der Anzahl der Betriebe mit Verstößen in den Bereichen Betriebe Kontr. Betriebe Betriebe mit Verstößen Kontrollen gesamt LMK Erzeuger (Urproduktion) 2269 311 10 496 351 122 21 369 7 29 1 6 2 2 Hersteller und Abpacker 1273 682 71 3104 1396 1588 115 2175 13 20 99 408 95 23 59 8 10 11 Vertriebsunternehmer und Transporteure (Importeure, Exporteure, Großhändler, Transporteure) 1944 605 78 1569 1435 98 36 714 1 8 57 355 21 37 13 23 9 Einzelhändler 24406 9765 847 19460 19379 34 34 11828 14 4 1282 2918 276 677 53 259 35 Dienstleistungsbetriebe 37305 18329 2573 32440 32259 57 107 24664 56 15 4194 2107 1088 2299 89 718 84 Hersteller, die im wesentlichen auf der Stufe des Einzelhandels verkaufen 4691 2928 384 5552 5110 161 275 3709 39 22 671 426 189 330 21 69 28 TA oder SV LMK und TA oder SV Plankontrollen HACCP-Kontrollen EU-Zulassung Nachkontrollen Verdachtskontrollen Andere Kontrollen Eigenkontrolle Hygiene allgemein Zusammensetzung Kennzeichnung Andere Verstöße Gesamtsumme 71888 32620 3963 62621 59930 2060 588 43459 123 69 6310 6243 95 1598 3408 184 1081 169

Kontrolle von Lebensmitteltransporten Bei der Anlieferung von Lebensmitteln in Betrieben, auf Lebensmittelgroßmärkten und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr wurden im Jahr 2012 insgesamt 338 Lebensmitteltransporte überprüft. In 105 Fällen (31,06 %) wurden Mängel festgestellt (Vorjahr 30,64 %). Mängel wurden dabei im hygienischen Umgang mit den Lebensmitteln, wie etwa bauliche Mängel, unzureichende Kühlung bei leicht verderblichen Lebensmitteln oder der fehlende Schutz vor nachteiliger Beeinflussung, z.b. bei unverpackten Lebensmitteln oder sonstige Mängel (bei Kennzeichnung, Verpackung oder Dokumentation) festgestellt. Die Transportkontrollen auf den Autobahnen und Bundesstraßen wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Güterverkehr und der Polizei durchgeführt. Die Kontrollen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Transportmittel Kontrollen Lebensmitteltransporte Anzahl der durchgeführten Kontrollen 338 davon Kontrollen auf Autobahnen und sonstigen 67 Straßen mit der Verkehrspolizei Anzahl der Beanstandungen 105 Beanstandungsgründe fehlende dauerhafte Aufschrift am Transportbehälter Nur für Lebensmitteltransporte unzulässige Verwendung der Lebensmitteltransportbehälter hygienische Mängel 7 bauliche Mängel 31 davon: unzureichende Kühlung der Lebensmittel 7 sonstige Mängel 67 Kontrolle der geschützten geographischen Ursprungsbezeichnungen Die Einhaltung, Überwachung und Kontrolle von europäischen Agrarerzeugnissen mit geschützten Ursprungsbezeichnungen, geschützten geografischen Angaben oder als garantiert traditionell eingestuften Spezialitäten erfolgt durch das Regierungspräsidium Gießen. Im Jahr 2012 wurden zur Einhaltung der Bestimmungen Betriebskontrollen bei Betrieben durchgeführt, die die Ursprungsbezeichnungen hessischer Apfelwein g.g.a., hessischer Handkäse g.g.a. und Odenwälder Frühstückskäse g. U. führen und die vom Zeichennutzer erstellte Spezifikation überprüft. Es wurden keine Verstöße festgestellt. Bei Missbrauchskontrollen wurden 2012 in drei Fällen Abweichungen festgestellt. Seite 20 von 67

Produktuntersuchung Durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) wurden insgesamt 31.523 Proben 28.303 Lebensmittel, 854 kosmetische Mittel und 2.366 Bedarfsgegenstände - untersucht. Davon entfielen 27.321 Proben auf Planproben, 1.019 auf Nachproben, 604 auf Beschwerdeproben bzw. 2.579 auf Verdachtsproben. Von den genommenen Proben wurden 5.035 Proben (16,0 %) (Vorjahr 5.070, 16,6 %) beanstandet. Lediglich ein Anteil von 0,3 % aller untersuchten Proben, insgesamt 96 Proben, (Vorjahr 98 Proben, 0,3 %) musste als gesundheitsschädlich beurteilt werden. Beispielsweise wurden Lebensmittel, die mit krankheitserregenden Mikroorganismen (z.b. Salmonellen) kontaminiert waren oder scharfkantige Fremdkörper wie Glas- oder Metallsplitter enthielten, als gesundheitsschädlich beurteilt. Die gleiche Beurteilung ergab sich bei erheblichen Überschreitungen von zulässigen Höchstgehalten an Pflanzenschutzmittelrückständen in Obst und Gemüse sowie beim Nachweis überhöhter Histamingehalte in verdorbenem Fisch. In den anderen Fällen waren die Hauptbeanstandungsgründe Mängel in der Kennzeichnung oder der Zusammensetzung der Produkte. Aus der folgenden Abbildung gehen Anzahl und Art der im LHL in den Jahren 2008 bis 2012 untersuchten Proben sowie die Zahl der Beanstandungen hervor. Untersuchung von Proben Insgesamt 27422 31523 30618 33660 32403 Probenart Bedarfsgegenstände Kosmetika Lebensmittel 2366 2327 2412 1508 2117 854 784 839 758 756 28303 27507 30409 25156 29530 beanstandet 5035 5070 5745 4611 5630 0 5000 10000 15000 20000 25000 30000 35000 40000 Anzahl 2008 2009 2010 2011 2012 Detaillierte Ergebnisse über die im LHL untersuchten Proben sowie die Entnahmegründe können dem Jahresbericht auf der LHL-Homepage unter www.lhl.hessen.de entnommen werden. Seite 21 von 67

Einfuhruntersuchung (Abt. V LHL) Besondere Bedeutung hat die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH) am Frankfurter Flughafen als Abteilung V des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor. Hier werden für den gesamten Europäischen Binnenmarkt Lebensmittel regelmäßig bei der Einfuhr aus Drittländern überprüft. Durch die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen wurden im Jahr 2012 im Rahmen von Einfuhrkontrollen 26.644 Warensendungen überprüft (Vorjahr 29.343), davon 8.823 (Vorjahr 10.583) Lebensmittel tierischer Herkunft und 12.046 (Vorjahr 14.151) Lebensmittel pflanzlicher Herkunft. Insgesamt wurden im Rahmen der Einfuhruntersuchung 521 (Vorjahr 639) Proben tierischer Lebensmittel und 499 Proben pflanzlicher Lebensmittel (Vorjahr 504) entnommen und durch den LHL untersucht. Die Anzahl der beanstandeten Sendungen sowie die Mengen der von Beanstandungen betroffenen Warengruppen sind aus den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Anzahl der beanstandeten Sendungen innerhalb der Produktgruppen tierischer Lebensmittel in 2012 Warenart Anzahl Beanstandungen Beanstand. in % Milch, Milcherzeugnisse 117 39 33,3 Fleisch: Huftiere, Schlachtnebenprodukte, Geflügel, Kaninchen, Wild 901 40 4,4 Fleisch-, Geflügelfleischerzeugnisse 459 25 5,5 Fischereierzeugnisse 6.294 111 1,8 Krebstiere, Hummer, Seeigel, Surimi, Muscheln 731 5 0,7 Honig, Gelee Royal 23 5 21,7 Eier, Eiprodukte 3 1 33,3 Froschschenkel, Schnecken 3 0 0 Sonstige (Gelatine, Darmhüllen) 292 16 6,9 Gesamt 8.823 242 2,7 Die Beanstandungen in den Warengruppen Milch und Milcherzeugnissen, Fleisch-, Geflügelfleischerzeugnisse, Krebstiere/Muscheln, Eiprodukte sowie Honig und Gelee Royal erfolgten im Rahmen der Dokumentenkontrolle bei der Einfuhr. Seite 22 von 67

Menge der von Beanstandungen betroffenen Lebensmittel in 2012 Warenarten Gesamtmenge Einfuhren (kg) Rücksendungen (kg) Vernichtungen (kg) Vorübergehende Verweigerung (kg) Fleisch: Huftiere 1.754.471,38 0,00 305,56 39.003,87 Schlachtnebenprodukte 0,00 0,00 0,00 0,00 Fleischerzeugnisse 553.441,38 474,00 111,97 8.221,37 Fischereierzeugnisse 8.122.737,66 0,00 2.430,64 142.823,66 Krebstiere 542.254,82 7,00 0,00 1.130,60 Schmalz, ausgelassene Fette 27,22 0,00 0,00 0,00 Darmhüllen 367.636,43 3,50 0,00 8.597,10 Geflügelfleisch, -organe 2.680,65 6,00 22,55 64,75 Geflügelfleischerzeugnisse 311.495,06 0,00 0,00 667,40 Kaninchen-, Wildfleisch 126.207,69 0,00 0,00 1.256,06 Wildfleischerzeugnisse 0,00 0,00 0,00 0,00 Milch, Milcherzeugnisse (HC) 33.624,62 1.136,42 690,00 5.196,31 Eier, Eiprodukte 45,00 0,00 0,00 2,00 Verarbeitetes. tierisches. Eiweiß 119,00 0,00 0,00 100,00 Imkereierzeugnisse 3.396,98 55,00 0,00 722,48 Muscheln 22.331,80 0,00 31,58 0,90 Gelatine (HC) 9.949,10 250,00 335,00 910,00 Froschschenkel, Schnecken 65,60 0,00 0,00 0,00 gesamt 11.850.484,39 1.931,92 3.927,29 208.696,49 Beanstandet wurden bei der Einfuhr aus Drittländern rund 208.696 Kilogramm bzw. Liter Lebensmittel (Vorjahr 260.315 kg). Bei 52 Einfuhren (Vorjahr 76 Einfuhren) kam es zur Zurückweisung oder Vernichtung der Sendung. Reduzierung von Pflanzenschutzmittelrückständen Schwerpunkt: Einfuhrkontrolle pflanzlicher Lebensmittel am Flughafen Frankfurt/Main s. a. Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes Positive Erfahrungen aus der Flaschenhalskontrolle Als Folge der risikoorientierten Probenahme kann festgestellt werden, dass viele Importeure auf ihre Lieferanten in den Drittländern erfolgreich Einfluss nehmen, um die Rückstandsbelastung der Einfuhren zu verringern. Anhand folgender Beispiele soll dies verdeutlicht werden: Lieferverträge werden seitens der Importeure gekündigt, d.h. Herkunftsbetriebe, die zu häufig pestizidbelastete Ware liefern, werden ausgelistet. Seite 23 von 67

Warenarten, die sich als zu stark belastet erwiesen haben, werden nicht mehr eingeführt. Nachdem Ende 2011 / Anfang 2012 vietnamesisches Blattgemüse und Kräuter eine Beanstandungsquote von 39 % aufwiesen, ist die Einfuhr dieser Warenarten im Frühjahr 2012 über den Frankfurter Flughafen fast zum Erliegen gekommen. Die Ergebnisse wurden nach Brüssel gemeldet; aber auch die Niederlande und Norwegen berichteten gleichermaßen von hohen Beanstandungsquoten. Mittlerweile sind vier Kräuter- und zwei Gemüsearten aus Vietnam im Anhang I der VO (EG) 669/2009 gelistet und somit vorführpflichtig. Viele Importeure lassen mittlerweile ihre Sendungen direkt nach der Ankunft regelmäßig von hiesigen privaten akkreditierten Untersuchungslabors auf Pestizide untersuchen. Um im Beanstandungsfall die Ware zum Erzeuger zurückverfolgen zu können, versehen einige Einführer ihre Packstücke inzwischen mit entsprechenden Codierungen. Die Verpackungen, aus denen die Proben entnommen wurden, werden zudem vom LHL gekennzeichnet, somit kann der Einführer die beprobten Kartons identifizieren und unzulässige Pestizidanwendungen bis zum Feld oder mindestens bis zum Bauern zurückverfolgen. Nicht selten werden von den örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden Vorführpflichten gem. 39 Abs.2 Nr.1b) LFGB angeordnet: alle Folgesendungen derselben Warenart und desselben Herkunftsbetriebes müssen vor der Einfuhr in die EU bei der TGSH vorgeführt werden. Außerdem haben manche Lebensmittelüberwachungsbehörden strenge Untersuchungspflichten erlassen ( 39 Abs.2 Nr.1a) LFGB): Sendungen von besonders belasteten Warenarten bestimmter Herkunftsländer müssen vor dem Inverkehrbringen auf eigene Kosten untersucht werden. Die Vollzugsbehörden lassen sich dann bei Betriebskontrollen zu jeder Sendung einen Untersuchungsbefund vorlegen, ansonsten werden vorher angedrohte Zwangsgelder (bis zu 1.000 ) sofort fällig. In 2012 wurden neben mehreren Strafanzeigen auch diverse Bußgeldbescheide erlassen; letztere bewegten sich im Bereich zwischen 400 und 750. VO (EG) Nr. 669/2009 Das Probenahmespektrum hat sich mit dem Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 669/2009 am 25.01.2010 erheblich geändert: Bestimmte Warenarten wie Frischobst, Frischgemüse und Kräuter aus Thailand, der Dominikanischen Republik, Ägypten, Indien, Kenia und Vietnam, die in Anhang I der VO gelistet sind, sind seitdem vorführpflichtig und müssen mit der vorgegebenen Probenahmefrequenz von bis zu 50 % auf Pestizidrückstände untersucht werden. Wegen der nun bestehenden Vorführ- und Untersuchungspflicht werden diese Warenarten aus den entsprechenden Herkunftsländern nicht mehr im Rahmen der Flaschenhalskontrolle beprobt, sondern EU-weit im Rahmen der VO (EG) Nr. 669/2009. Die Ergebnisse für diese Proben sind im vorliegenden Bericht nicht enthalten. Ergebnisse der Flaschenhalskontrollen 2012 im Detail Der LHL hat im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2012 aus insgesamt rund 12.046 Sendungen pflanzlicher Lebensmittel und sonstiger nicht-tierischer Waren 499 Proben aus 31 verschiedenen Herkunftsländern entnommen und in der Fachabteilung Landwirtschaft und Umwelt des LHL auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Je nach Häufigkeit des Auftretens der Länder, der Warenarten und der Anzahl vorheriger Beanstandungen wurden diese unterschiedlich stark beprobt (Prinzip der risikoorientierten Probenahme). Nachfolgend sind die Ergebnisse der Flaschenhalskontrolle des Jahres 2012 im Hinblick auf verschiedene Aspekte wie Herkunftsland, Beanstandungsquoten, Warenarten und dem Vorkommen einzelner Rückstände ausgewertet. Seite 24 von 67