Zusatzleistungen zur AHV/IV

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Fsdgfdgsfg Zusatzleistungen zur AHV/IV 2012 November 2013 (intern)

Zusatzleistungen zur AHV/IV 2012 Der statistische Bericht zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Winterthur informiert über die Entwicklung der Fallzahlen und über die finanziellen Auswirkungen in der Stadt Winterthur. Der erste Teil umfasst eine kurze Einleitung zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV, sowie kurze Ausführungen zur Entwicklung der Leistungen und Fallzahlen. Im zweiten Teil sind die Zahlen tabellarisch und grafisch dargestellt. Wichtige Begriffe zum allgemeinen Verständnis sind am Schluss des Berichts zu finden. 1 Was sind Zusatzleistungen zur AHV/IV? Vielen Bezügerinnen und Bezügern von AHV- und IV-Renten reicht das Geld zum Leben nicht. Sie sind deshalb auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Die Stadt Winterthur ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, die Existenz dieser Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern. Sie unterstützt sie über die so genannten Zusatzleistungen. Die Zusatzleistungen gewährleisten zudem die Finanzierung der Pflegekosten im Alter und bei Invalidität. Die Zusatzleistungen setzen sich zusammen aus: den Ergänzungsleistungen des Bundes, den Beihilfen des Kantons Zürich und den Leistungen der Stadt Winterthur (Gemeindezuschuss, Mietzinszuschuss, Verbilligung für Bus-Abonnemente). (=>vgl. dazu Seiten 2, Leistungen der Stadt Winterthur 2003 bis 2012) 2 Entwicklung der Leistungen Der Bruttoaufwand der Zusatzleistungen zur AHV/IV ist auf über 106 Millionen Franken gestiegen. Nach Abzug der Rückerstattungen beträgt der Aufwand gegen 103 Millionen Franken. Davon trägt die Stadt 46,8 %, also rund 48 Millionen Franken. Den Rest übernehmen Bund und Kanton. 3 Entwicklung der Fallzahlen Wie in den letzten Jahren stiegen die Fallzahlen weiter an und erreichen nun die Marke von 3'800 Fällen. Weiter deutlich zugenommen hat die Zahl der Altersrentnerinnen und Altersrentner, welche im Privathaushalt leben. Bei Personen, die in einem Heim wohnen (Heimfälle), macht sich weiter eine leichte Zunahme bemerkbar. Die Zahl der Invalidenrentnerinnen und Invalidenrentner, welche in ihrem Privathaushalt leben, hat deutlich zugenommen. Eine weitere leichte Zunahme verzeichnen die Heimfälle (Kliniken und spezialisierte IV-Heime). Winterthur, im November 2013 1

Grafiken und Tabellen 1. Leistungen der Stadt Winterthur 2003 bis 2012 ZL (Ergänzungsleistungen + Beihilfen + Gemeindezuschüsse) übrige Gesamttotal brutto Rückerstat- netto Beitrag Beitrag Beiträge zulasten Härte- zulasten Stadtanteil tungen Bund Staat total Stadt kredit Stadt zu netto in % 2012 106 527 178 3 620 169 102 907 039 10 748 158 44 017 648 54 765 806 48 141 233 0 48 141 233 46.8% 2011 100 950 684 3 513 946 97 436 738 8 919 625 42 501 414 51 421 039 46 015 699 0 46 015 699 47.2% 2010 89 756 656 4 524 299 85 232 357 7 995 920 37 254 923 45 250 843 39 981 514 0 39 981 513 46.9% 2009 84 197 920 3 464 143 80 733 777 7 168 440 35 241 986 42 410 426 38 323 351 945 38 324 295 47.5% 2008 79 971 973 2 725 429 77 246 544 6 882 943 33 802 567 40 685 510 36 561 034 0 36 561 034 47.3% 2007 71 409 857 2 958 636 68 451 221 a)11 123 887 a)25 196 580 36 320 467 32 130 754 0 31 130 754 45.5% 2006 67 753 204 2 853 539 64 899 665 a)10 513 120 a)23 862 321 34 375 441 30 524 224 0 30 524 224 47.0% 2005 65 850 190 2 685 527 63 164 663 a)9 725 106 a)23 858 076 33 583 182 29 581 481 0 29 581 481 46.8% 2004 62 744 755 2 725 829 60 018 926 a)9 079 741 a)21 976 914 31 056 655 28 962 271 0 28 962 271 48.3% 2003 56 577 767 2 705 642 53 872 125 a)8 376 505 a)19 730 409 28 106 914 25 765 211 500 25 765 711 47.8% 2002 51 706 964 1 869 172 49 837 792 a)7 458 713 a)18 083 457 25 542 170 24 295 622 1 006 24 296 628 48.8% 2001 47 544 716 1 916 348 45 628 368 a)7 137 188 a)16 684 488 23 821 676 21 806 692 445 21 807 137 47.8% 2000 43 615 524 1 743 562 41 871 962 a)6 142 308 11 570 297 17 712 605 24 159 357 3 109 24 162 466 57.7% 2. Vergleich mit dem Vorjahr 2012 2011 Differenz in % Anzahl unterstützte Fälle per 31.12. 3799 3661 138 3.8% - davon Betagte 1926 1851 75 4.1% - davon Behinderte 1782 1719 63 3.7% - davon Hinterlassene 91 91 0 0.0% Anzahl Wohnfälle* Total 2755 2635 120 4.6% - davon Betagte 1299 1235 64 5.2% - davon Behinderte 1381 1325 56 4.2% Anzahl Heimfälle** Total 1044 1026 18 1.8% - davon Betagte 627 616 11 1.8% - davon Behinderte 401 394 7 1.8% 2

Ausgaben und Einnahmen 2012 In Mio Fr. 110 Total: 106.50 3.70 Nettobelastung für die Stadt: 48 Mio Franken 100 90 80 6.50 Staatsbeiträge Bundesbeiträge Rückerstattungen Gemeindezuschüsse Beihilfen Ergänzungsleistungen 70 60 Total: 58.40 50 96.30 40 44.00 30 20 10 10.80 0 Ausgaben 3.60 Einnahmen 3

3. Nettobelastung der Stadt im Einzelnen per 31.12.2012 Nettobelastungen der Stadt im Einzelnen per 31.12.2012 EL BH GZ MZ Busabo Franken Fälle Franken Fälle Franken Fälle Franken Fälle Franken Fälle Betagte 21'027'413 2'214 1'294'356 1'217 705'803 1'232 767'274 474 32'338 270 Wohnfall 5'881'367 1'404 1'294'356 1'217 705'803 1'232 767'274 474 31'618 264 Heimfall 15'146'046 810 0 0 0 0 kein MZ 0 720 6 Hinterlassene 878'343 113 60'253 56 60'773 60 17'064 10 720 5 Wohnfall 480'541 93 60'253 56 60'773 60 17'064 10 720 5 Heimfall 397'802 20 0 0 0 0 kein MZ 0 0 0 Behinderte 19'792'122 2'076 1'756'412 1'300 1'035'607 1'211 687'895 439 24'860 278 Wohnfall 9'927'728 1'601 1'756'412 1'300 1'035'607 1'211 687'895 439 24'860 278 Heimfall 9'864'394 475 0 0 0 0 kein MZ 0 0 0 Gesamttotal 41'697'878 4'403 3'111'021 2'573 1'802'183 2'503 1'472'233 923 57'918 553 Gesamttotal Davon: Betagte Hinterlassene Behinderte Davon: Wohnfälle Heimfälle Nettobelastung 48'141'233 23'827'184 1'017'153 23'296'896 22'732'991 25'408'242 Fälle 3'799 1'926 91 1'782 2'755 1'044 Kosten pro Fall 12'672 12'371 11'178 13'073 8'252 24'337 Anzahl Fälle: Tabelle oben: Alle laufenden Zusatzleistungsfälle, denen im entsprechenden Jahr Leistungen ausgerichtet wurden Anzahl Fälle: Tabelle unten: Alle laufenden Zusatzleistungsfälle per Stichtag 31.12.2011 4. Entwicklung der Fallzahlen Laufende Fälle (Stichtag: Dezember-Zahlung) 4000 3500 3000 2500 2000 20112029 2095 2118 2127 2104 208921192256 2317 2733 2883 2431 2558 3040 3799 3661 3389 3503 3321 3231 3114 1500 1000 500 0 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 4

5. Fallentwicklung nach Kategorien 2003 bis 2012 Zusatzleistungen zur AHV/IV: Fallentwicklung nach Kategorie 4000 3500 3000 2500 2000 61 1124 74 1273 77 81 1418 1489 86 84 83 1568 1610 1620 89 1651 91 1719 91 1782 1500 1000 1548 1536 1545 1544 1580 1627 1683 1763 1851 1926 500 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Betagte Behinderte Hinterlassene 6. Fallzahlen nach Geschlecht und Nationalität 2012 5

7. Fälle und Leistungen 100% 90% 80% 70% 1782 40'252'186 60% 50% ZL IV ZL IV 40% 30% 20% 1926 41'362'943 10% 0% Fälle Leistungen (Netto II) 8. Entwicklung der Gesuche 2003 bis 2012 800 751 700 600 609 632 565 553 606 577 570 622 656 500 400 300 200 100 58 91 75 62 88 65 34 62 66 60 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Gesuche Davon pendente Gesuche 6

9. Altersstruktur betagte ZL-Bezüger/innen 2012 Frauen Männer 85+ 431 75 85+ 75-84 453 167 75-84 64-74 525 275 65-74 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 10. Vergleich Altersstruktur betagte ZL-Bezüger/innen und Wohnbevölkerung der Stadt Winterthur 2012 23,9% 10,3% 85+ 85+ 13,1% 7,0% Frauen Davon Bezügerinnen von ZL Männer Davon Bezüger von ZL 75-84 75-84 11,0% 6,9% 64-74 65-74 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 1000 2000 3000 4000 5000 7

11. Altersstruktur behinderte ZL-Bezüger/innen 2012 56-64 193 Frauen Männer 194 46-55 250 261 36-45 198 207 26-35 136 143 18-25 96 104 300 200 100 0 100 200 300 8

Begriffserklärungen Anspruch auf Zusatzleistungen hat: Wer...... Wohnsitz in Winterthur hat... eine Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente bezieht... ein IV-Taggeld für mindestens 6 Monate bezieht... eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV bezieht... grundsätzlich AHV/IV-berechtigt wäre, aber wegen fehlender Beitragszeiten keine Rente erhält und... ein gesetzliches Einkommen nicht aus eigenen Mitteln erreicht... die Aufenthaltskosten bei dauerndem Heimaufenthalt nicht mit eigenen Mitteln zu bestreiten vermag. Ausländerinnen und Ausländer müssen ununterbrochen während 10 Jahren (Karenzzeit), Flüchtlinge und Staatenlose 5 Jahren in der Schweiz gewohnt haben, bis sie Ergänzungsleistungen beantragen können. Für Beihilfen des Kantons und Zuschüsse der Gemeinde bestehen andere Karenzfristen. Die Karenzfristen für EU- und EFTA-Staatsangehörige sind den Schweizern und Schweizerinnen gleichgesetzt. Jeder konkrete Fall wird auf Antrag hin geprüft. Ausgaben: Die anerkannten Ausgaben bestehen aus einer Pauschale für den Lebensbedarf und der Bruttomiete. Die Pauschale beträgt für Einzelpersonen jährlich Fr. 19'050.- und für Ehepaare jährlich Fr. 28'575.- Dieses so genannte gesetzliche Einkommen ist der Betrag, welcher maximal für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs geltend gemacht werden kann. Für die obligatorische Krankenpflegeversicherung werden zusätzlich Fr. 4'308.- pro erwachsene Person und pro Jahr berücksichtigt. Dieser Betrag entspricht der Kantonalen Durchschnittsprämie im Kanton Zürich für das Jahr 2012. Ungedeckte Krankenkosten können individuell vergütet werden. Bedarfsdeckung: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hauptabteilung Zusatzleistungen zur AHV/IV prüfen die Gesuche aufgrund einer Bedarfsdeckungsrechnung, die sich aus der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen ergibt. Beihilfe: Beihilfen sind kantonal geregelte Sozialversicherungsleistungen, die den Ergänzungsleistungen nachgelagert sind und durch die Gemeinden ausbezahlt werden. Sie unterscheiden sich von den Ergänzungsleistungen des Bundes insofern als einen erhöhten Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf zur Anwendung kommt und zusätzlich eine Karenzfrist auch für schweizerische Staatsangehörige erfüllt sein muss. Vgl. auch Karenzzeit. Bundes- und Staatsbeiträge: Jährlich zahlen Bund und Kanton gesetzlich geregelte Beiträge der Stadt Winterthur an die Ergänzungsleistungen und Beihilfen. Mit dem neuen Finanzausgleich des Bundes (NFA) gelten seit 2008 neue Subventionsanteile. Der Bund beteiligt sich an die Verwaltungskosten für die Festsetzung und Auszahlung der jährlichen Ergänzungsleistungen aufgrund der gemeldeten Anzahl Fälle. Der Staat übernimmt 44% der ausbezahlten Netto-Leistungen (Ergänzungsleistungen und Beihilfen). Schliesslich werden die Kosten der Krankenkassenprämien vollständig (je zur Hälfte von Bund und Kanton) zurückerstattet. (=>vgl. auch Seite 2, Leistungen der Stadt Winterthur 2003 bis 2012). 9

Einnahmen: Die anrechenbaren Einnahmen bestehen aus Renten, Erwerbseinkommen, weiteren Einkünften wie Alimenten, Taggeldern usw., Vermögensertrag und Vermögen. Im Heimfall gelten die Leistungen der Krankenkasse als Einnahmen. Ergänzungsleistungen: Vom Bund geregelte Sozialversicherungsleistung, die den Existenzbedarf von Rentnerinnen und Rentnern deckt. Fallzahlen: Die Fallzahlen werden an einem Dezember-Stichtag bestimmt und wieder spiegeln deshalb nur einen Teil der Realität über das ganze Jahr. Darüber hinaus sind noch die pendenten Gesuche zu berücksichtigen, welche einzeln genau überprüft werden müssen (=> vgl. auch Seite 6, Entwicklung der Fallzahlen). Gemeindezuschüsse: Zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen des Bundes und der kantonalen Beihilfe richtet die Stadt Winterthur Rentnerinnen und Rentnern Leistungen aus. Für die Anspruchsberechtigung kommen erhöhte Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf zur Anwendung und die Erfüllung einer Karenzfrist wird vorausgesetzt. Gemeindezuschüsse setzen sich aus allgemeinen Gemeindezuschüssen, aus Mietzinszuschüssen und aus Beiträgen an Bus-Abonnemente zusammen. Härtekredit: Der Härtekredit wird für die Milderung vorübergehender Notlage eingesetzt. Karenzzeit: Ausländerinnen und Ausländer müssen ununterbrochen während 10 Jahren, Flüchtlinge und Staatenlose 5 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, bis sie Ergänzungsleistungen beantragen können. Für Beihilfen aus dem Kanton und Zuschüsse aus der Gemeinde bestehen unterschiedliche Karenzzeiten. Solche Karenzzeiten gelten auch für schweizerische Staatsangehörige und werden in der kantonalen und kommunalen Gesetzgebung geregelt. Mit der Einführung des bilateralen Abkommens Schweiz Europäische Union sind die Karenzzeiten für die EU- und EFTA-Staatsangehörigen denjenigen der Schweizern und Schweizerinnen gleichgesetzt. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Staatsangehörigen von Nicht-EU-Ländern sowie Flüchtlinge und Staatenlose. Mietzinsdeckung: Die Miete wird in die Berechnung der Zusatzleistungen mit einbezogen, aber separat angerechnet. Sinkt die Miete, werden die Zusatzleistungen um diesen Betrag gekürzt. Bruttomiete maximal anrechenbar für Einzelpersonen: Fr. 13'200.- im Jahr, für Ehepaare: Fr. 15'000.- im Jahr (Ansätze von Bund und Kanton). Wenn die Miete diesen Betrag übersteigt, kann die Gemeinde Mietzinszuschüsse gewähren. 2012 sind es in der Stadt Winterthur Fr. 2'196.- für Einzelpersonen und Fr. 2 640.- für Ehepaare. Übersteigt der Mietzins diesen zusätzlichen Betrag, spricht man von nicht gedecktem Mietanteil. Mietzinszuschuss: vgl. Mietzinsdeckung. Mindesteinkommen: vgl. Ausgaben. Nicht-Erwerbstätigen-Beiträge: AHV/IV-Mindestbeiträge für mittellose Nicht-Erwerbstätige. Pendenzen: Pendente Gesuche, die bezüglich Anspruch auf Zusatzleistungen hin zu überprüfen sind (=> vgl. auch Seite 6, Gesuche). Rückerstattungen: Kantonale Beihilfen und Gemeindezuschüsse werden unter gewissen Umständen aus dem Nachlass verstorbener Bezügerinnen und Bezüger zurückgefordert. Der Anteil der Leistungen, welche durch Rückerstattungen gedeckt wird, liegt bei ca. 3,4 % der Bruttoleistungen (=> vgl. Seite 2, Leistungen der Stadt Winterthur 2003 bis 2012 und Seite 3, Ausgaben und Einnahmen 2012). 10

Vermögen: Die Vermögensfreigrenze beträgt für Einzelpersonen Fr. 37 500.- und für Ehepaare Fr. 60'000.-, zuzüglich Fr. 15'000.- je minderjähriges Kind. Vom Betrag, der diese Grenzen übersteigt, wird zur Deckung der Lebenskosten ein Teil zum Einkommen hinzugerechnet. Für Personen, die eine eigene Liegenschaft bewohnen, aber über wenig Einkommen verfügen, werden Fr. 112'500.- vom Vermögenswert der Liegenschaft nicht angerechnet. Zusatzleistungen: Sie sichern den Existenzbedarf und decken die Finanzierung der Pflegekosten im Alter und bei Invalidität für AHV/IV-Rentnerinnen und Rentner. Sie setzen sich zusammen aus: den Ergänzungsleistungen des Bundes (EL), den Beihilfen des Kantons Zürich (BH) und den Leistungen der Stadt Winterthur (Gemeindezuschuss (GZ), Mietzinszuschuss (MZ), Verbilligung für Bus-Abos). 11