So stärken wir die Pflege. Für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte.

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Transkript:

So stärken wir die Pflege. Für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte.

Liebe Leserin, lieber Leser, das Thema Pflege wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger: Bereits heute sind 2,7 Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen, im Jahr 2030 werden es Schätzungen zufolge 3,5 Millionen Menschen sein. Mehr als zwei Drittel werden zu Hause gepflegt eine große Leistung der Millionen von pflegenden Angehörigen, die unsere Anerkennung und unsere Unterstützung verdienen. Um die Pflege zukunftsfähig zu gestalten und insbesondere die häusliche Pflege zu verbessern, haben wir mit den Pflegestärkungs gesetzen die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Ein führung vor mehr als 20 Jahren angepackt. Mit diesen Gesetzen stärken wir die Pflege für die Zukunft mit einem zusätzlichen Leistungsvolumen von 5 Milliarden Euro jährlich. Dazu gehört neben weiteren Verbesserungen für die Pflege zu Hause auch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen neuen Begutachtungsinstruments. Damit leiten wir mit den Pflegestärkungsgesetzen ein Umdenken in der Pflege ein: Ab 2017 werden alle körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen in der Begut achtung gleichermaßen berücksichtigt. Es kommt also nicht mehr nur vorrangig auf körperliche Beeinträchtigungen an. Dadurch erhalten gerade an Demenz erkrankte Menschen erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Statt drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz wird es ab 2017 fünf Pflegegrade geben. Die Begutachtung führt also zukünftig zu einer persönlicheren, passgenaueren Einstufung. Und sie berücksichtigt umfassender als bisher die Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen. Wir stärken auch den Grundsatz Reha vor Pflege. Ziel ist stets, die Betroffenen möglichst schnell wieder zur Selbstständigkeit zu führen oder ihnen zu ermöglichen, so lange wie möglich im häuslichen Umfeld bleiben zu können. Zudem setzen wir wichtige Akzente durch mehr zusätzliche Betreuungskräfte in der stationären Pflege, eine verbesserte Personalausstattung im Zuge der Neu ausrichtung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Entwicklung und Er probung eines neuen Personalbemessungsverfahrens. Wir beschreiten damit Schritt für Schritt einen Weg, den wir mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz 2015 begonnen haben. Wir haben die Pfle ge gestärkt für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte. Dieses Info-Poster gibt Ihnen einen Überblick über die Änderungen und Leistungsausweitungen. Informieren Sie sich und nutzen Sie als Pflegebedürftiger oder Angehöriger Ihr Recht auf Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen. Diese können Ihnen erklären, welche Leistungen Ihnen zustehen, aus welchen An geboten Sie wählen können und wie sich diese miteinander kombinieren lassen. Ihr Hermann Gröhe Bundesgesundheitsminister

Die Pflegestärkungsgesetze Die größte Weiterentwicklung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung 1995. Gründlich vorbereitet und geprüft. Rund 40.000 Stunden hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) das neue Begutachtungsinstrument in der Praxis bereits getestet. Mehr als ein Dutzend Organisationen beteiligten sich an der Ausgestaltung der Begutachtungs richtlinien. Mehr als 3.500 Gutachterinnen und Gutachter werden umfassend zu den neuen Richtlinien geschult. Millionen von Menschen bekommen Unterstützung. 2,7 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Rund eine Million Menschen arbeiten in Deutschland in der Pflege. Neuerungen, die auf Akzeptanz stoßen. 87 Prozent der Bevölkerung sehen Pflege als eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft an. 85 Prozent betrachten das zweite Pflegestärkungsgesetz und die damit verbundene veränderte Begutachtung als Schritt in die richtige Richtung bzw. als eine deutliche Verbesserung für die Pflege (repräsentative Umfrage, Infratest dimap, April 2016). Gute Pflege ist uns viel wert. Bereits mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurden zum 1. 1. 2015 die Leistungen für die ambulante und die stationäre Pflege deutlich erhöht. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz folgen weitere finanzielle Ver besserungen. Insgesamt stehen ab 2017 jährlich 5 Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Die Pflegeversicherung ist damit um etwa 20 Prozent leistungsfähiger als vor den Pflegestärkungsgesetzen. Lesen Sie, wie wir die Pflege stärken für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte.

Weitere Informationsangebote Mehr zum Thema Pflege, zu den Pflegestärkungsgesetzen sowie den Leistungen der Pflegeversicherung erfahren Sie in diesen und weiteren kostenfreien Angeboten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bmg.bund.de/publikationen). Ratgeber zur Pflege Der Pflege-Ratgeber bietet einen Überblick über das Pflegesystem und beantwortet die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pflege. Bestell-Nr.: BMG-P-07055 Alle Leistungen zum Nach schlagen Die gibt einen detaillierten Überblick über die Leistungen und Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung. Bestell-Nr.: BMG-P-11005 Ratgeber Demenz Dieser Ratgeber informiert rund um die Pflege von Menschen mit Demenz, beantwortet häufige Fragen und stellt die Leistungen der Pflegeversicherung vor. Bestell-Nr.: BMG-P-11021 Weitere Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen, Pflege- Wissen und Service-Angebote finden Sie auch unter: Das Bürgertelefon 030 / 340 60 66 02 Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung bietet ebenfalls Orientierung. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr. Gehörlose und Hörgeschädigte erreichen unseren Beratungsservice per Fax: 030 / 340 60 66-07 oder per E-Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit Referat Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen 11055 Berlin Gestaltung: Scholz & Friends Berlin GmbH, www.s-f.com Fotos: BMG/ Jochen Zick (action press) Druck: Hausdruckerei BMAS, Bonn Erstauflage: September 2016 Wenn Sie dieses Infoposter bestellen möchten: Bestell-Nr.: BMG-P-11020 E-Mail: publikationen@bundesregierung.de Telefon: 030 / 18 272 2721 Fax: 030 / 18 10 272 2721 Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit kostenlos herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.

So stärken wir die Pflege. Für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte. Die Pflegestärkungsgesetze Mit den Pflegestärkungsgesetzen hat die Bundesregierung die Pflege in Deutschland seit 2015 gestärkt. Dazu wurde die Pflege versicherung tiefgreifend erneuert. So erhalten gerade Menschen mit Demenz erstmals einen gleich berechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. DER NEUE PFLEGEBEDÜRFTIG KEITSBEGRIFF* Bislang bezog sich Pflegebedürftigkeit vor allem auf körperliche Einschränkungen. Jetzt werden geistige und seelische Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt. DIE NEUE BEGUTACHTUNG * Im Mittelpunkt stehen die Fähigkeiten und der Grad der Selbstständigkeit jedes Einzelnen. In sechs pflegerelevanten Lebensbereichen beurteilen die Gutachterinnen und Gutachter, inwieweit sich ein Mensch noch selbst versorgen kann oder ob und in welchem Ausmaß Un terstützung durch andere notwendig ist. DIE FÜNF NEUEN PFLEGEGRADE * Sie ersetzen die bisherigen drei Pflege stufen. Der Vorteil: Die Begutachtung führt zukünftig zu einer differenzierteren Einstufung. Denn sie berücksichtigt genauer und umfassender als bisher die Beeinträchtigungen der Menschen. + + = MEHR LEISTUNGEN FÜR MEHR MENSCHEN 2,7 Millionen Pflegebedürftige erhielten bereits ab 1. 1. 2015 mehr Leistungen. Und es wächst die Zahl derer, die erstmals Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben mittelfristig bis zu einer halben Million Menschen. Auch pflegende Angehörige werden jetzt besser unterstützt. PASSGENAUE ANGEBOTE Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können besser Leistungen nach ihren Wünschen und ihrer Lebenssituation wählen und miteinander kombinieren. Schließlich ist jeder Mensch anders und somit auch jede Pflegesituation. RECHT AUF PFLEGEBERATUNG Sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Beratung durch die Pflegekassen, um die für sie am besten passenden Leistungen zu erhalten. Häusliche Pflege Mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt meist sorgen Angehörige oder ambulante Pflegedienste für sie. Um die häusliche Pflege zu stärken, hat die Bundesregierung die Leistungen für die Pflege zu Hause deutlich verbessert und Unterstützungsangebote ausgeweitet. HÖHERES PFLEGEGELD Für alle zu Hause betreuten Pflegebedürftigen wurde das Pflegegeld am 1. 1. 2015 erhöht. MEHR GELD FÜR PFLEGEHILFSMITTEL Bis zu 40 Euro stehen pro Monat für Verbrauchsprodukte wie Betteinlagen oder Einmalhandschuhe zur Verfügung. WENIGER ANTRÄGE * Für Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Duschstühle sind keine Anträge mehr nötig vorausgesetzt, der Medizi nische Dienst der Krankenversicherung (MDK) empfiehlt diese. HÖHERE ZUSCHÜSSE FÜR UMBAUTEN Bis zu 4.000 Euro können pro Maßnahme beantragt werden etwa für Arbeiten zur Türverbreiterung. Häusliche Pflege mit Unterstützung Hilfe bei der Pflege im häuslichen Umfeld bieten z. B. ambulante Pflegedienste oder Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. HÖHERE PFLEGESACHLEISTUNGEN Für alle Pflegebedürftigen sind am 1. 1. 2015 die Ansprüche auf Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege gestiegen. AUSBAU DER TAGES- UND NACHTPFLEGE Für die Tages- und Nachtpflege steht deutlich mehr Geld zur Verfügung. Sie werden nicht mehr mit Geld- und Sachleistungen verrechnet. AUSWEITUNG DER KURZZEITPFLEGE Bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege sind im Jahr möglich. ANGEBOTE ZUR UNTERSTÜTZUNG IM ALLTAG * Ab dem 1. 1. 2017 können alle Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat in Anspruch nehmen. Damit können Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag erstattet werden. FÖRDERUNG BETREUTER WOHNGRUPPEN Maximal 10.000 Euro Anschubfinanzierung gibt es für die Gründung betreuter Wohngruppen, bis zu 16.000 Euro je Maßnahme für den Wohnungsumbau. Pflege bedürftige erhalten ab dem 1. 1. 2017 monatlich einen Wohngruppen zuschlag von 214 Euro.* Pflege Pflege in einer Einrichtung Knapp ein Drittel der Pflegebedürftigen werden in einem Alten-, Pflege- oder Altenwohnheim gepflegt. Auch ihnen kommen die Neuerungen zugute. HÖHERE LEISTUNGSBETRÄGE Für alle Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege wurden am 1. 1. 2015 die Leistungsbeträge angehoben. NEUERUNGEN BEI DEN EIGENANTEILEN * Ab 2017 gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einrichtungseinheitlicher pflegebedingter Eigenanteil. Das heißt: Es gibt innerhalb ein und derselben Einrichtung keinen Unterschied mehr bei den pflegebedingten Eigenanteilen der Bewohnerinnen und Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5. MEHR BETREUUNGSANGEBOTE * Mehr Zeit für Spaziergänge oder Vorlesen zusätzliche Betreuungsangebote kommen allen stationär Gepflegten zugute. Pflegende Angehörige Pflegende Angehörige erhalten bessere Unterstützung und Wahlmöglichkeiten bei der Pflege und zugleich mehr gesellschaftlichen Rückhalt. KOSTENLOSER PFLEGEKURS Die Pflege zu Hause verbessern: Angehörigen steht über die Pflegekasse ein kostenloser Pflegekurs zu. MEHR AUSZEITEN Pflegende Angehörige können jetzt bis zu sechs Wochen im Jahr eine Auszeit von der Pflege nehmen (Verhinderungspflege). BESSERE SOZIALE ABSICHERUNG * Ab dem 1. 1. 2017 erhalten mehr pflegende Angehörige einen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge. Auch der Schutz in der Arbeitslosenversicherung verbessert sich. FREISTELLUNG VOM BERUF Wer pflegt und berufstätig ist, kann zehn Tage Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen (Pflegeunterstützungsgeld) und bis zu zwei Jahre seine Arbeitszeit reduzieren (Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz). INDIVIDUELLE PFLEGEBERATUNG Seit dem 1. 1. 2016 haben auch Angehörige oder weitere Personen einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung mit oder ohne Beteiligung der pflegebedürftigen Person. Voraussetzung dafür ist das Einverständnis der pflegebedürftigen Person. Pflegekräfte In Deutschland arbeiten rund eine Million Menschen in der Pflege. Auch für ihre Arbeit verbessern sich durch die Pflegestärkungsgesetze die Rahmenbedingungen. EINFACHERE PFLEGEDOKUMENTATION Die Pflegedokumentation in Pflegeeinrichtungen wird vereinfacht. Pflegekräften bleibt mehr Zeit für die Pflege. ZUSÄTZLICHE BETREUUNGSKRÄFTE Mehr Teilhabe für Pflegebedürftige, Unterstützung für Pflegekräfte bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte stärken die Pflege. * gültig ab 1. 1. 2017