Ihre Unfallversicherung informiert 2 Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege Kleine Hilfsmittel Die Pflege eines Angehörigen stellt große Anforderungen an die Pflegeperson. Damit Sie als pflegender Angehöriger bei der Pflege Ihre Gesundheit nicht gefährden und Ihren Rücken nicht überlasten, will dieses Faltblatt Pflegebedürftige und Pflegepersonen informieren und Anregungen geben zu den Möglichkeiten, die der Einsatz Kleiner Hilfsmittel beim manuellen Lagern und Bewegen von Pflegebedürftigen bietet. Gesetzliche Unfallversicherung
Prüfen Sie: Das Bett Ein (möglichst elektrisch) höhen- und neigungsverstellbares Bett ermöglicht eine Anpassung an die jeweilige Körpergröße der Pflegeperson bzw. an den jeweiligen Pflegevorgang. Das Bett sollte so hoch gestellt werden, dass die Pflegeperson sich so wenig wie möglich herunterbeugen muss. Beim Lagern sollte sich die Matratzenoberkante höchstens kurz unterhalb des Hüftgelenkes befinden. Beim Waschen oder bei der Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme kann das Bett etwas höher gestellt werden. Wenn kein höhenverstellbares Bett zur Verfügung steht, kann als Übergangslösung das vorhandene Bett erhöht werden, indem z.b. Holzklötze mit einer Vertiefung für die Bett-Füße untergelegt werden. Die Umgebung In dem Raum, in dem der Pflegebedürftige betreut wird, sowie gegebenenfalls in der gesamten Wohnung sollten Sturz- und Stolperfallen wie z.b. lose Teppichkanten, rutschende Teppiche, lose liegende Kabel usw. beseitigt werden. Um das Bett herum sollte ausreichend Bewegungsfreiraum bestehen; wenn möglich sollte das Bett von beiden Seiten zugänglich sein. Die Kleidung und die Schuhe Rutschfeste, Halt gebende Schuhe geben einen sicheren Stand bei allen Pflegehandlungen. Bewegungsfreundliche Kleidung, die Bücken und Schritt- oder Grätschstellung ermöglicht, gibt Bewegungsfreiraum und erleichtert so das rückengerechte Arbeiten. Und Aus hygienischen Gründen und um Verletzungen zu vermeiden, Schmuck ablegen und lange Haare zusammenbinden.
Die Kleinen Hilfsmittel im Überblick: Die Bettleiter Die Bettleiter ist eine Aufrichthilfe, die die Pflegebedürftige beim Aufrichten des Oberkörpers bis hin zum aufrechten Sitz unterstützt. Sie ist in verschiedenen Ausführungen (Holz oder Kunststoff) und Längen erhältlich. Die Anti-Rutschmatte Die Anti-Rutschmatte hat eine stark rutschhemmende Oberfläche. Wird sie bei der Bewegung im Bett Richtung Kopfende der Pflegebedürftigen unter die Füße gelegt, bietet die Anti-Rutschmatte ihr die Möglichkeit, sich gut abzustemmen. Sie ist in zwei Größen erhältlich. Das Rutschbrett Das Rutschbrett ist ein sehr glattes, flexibles Brett. So erleichtert es den Positionswechsel der Pflegebedürftigen. Auch bei Höhenunterschieden oder kleineren Abständen gleitet sie, ohne Gewicht mit den Füßen übernehmen zu müssen, über das Rutschbrett in die neue Position. Es ist in zwei Längen erhältlich.
GUV 20.44.1.2 Der Haltegürtel Der Haltegürtel wird der Pflegebedürftigen um das Becken gelegt und bietet der Pflegeperson durch die Handgriffe die Möglichkeit, die Pflegebedürftige beim Aufstehen/Hinsetzen bzw. beim Umsetzen z.b. in den Rollstuhl oder den Autositz oder beim Gehen sicher zu unterstützen. Der Haltegürtel ist in drei Größen lieferbar. Der Transfergürtel Der Transfergürtel besteht aus einer gepolsterten Platte mit jeweils zwei unterschiedlich langen greiffreundlichen Handgriffen an den kurzen Seiten. Er bietet viele Anwendungsmöglichkeiten wie z.b. die Unterstützung der Pflegebedürftigen beim Aufrichten zum Sitzen, beim Aufstehen/Hinsetzen, beim Umsetzen z.b. in den Rollstuhl oder beim Zurückrutschen im Stuhl. Das gleitende Hebekissen Das gleitende Hebekissen ist ein doppelwandiger Endlosschlauch, der mit Luft gefüllt zu einem Kissen wird, mit dessen Hilfe das Becken der Pflegebedürftigen z.b. zum Topfen, zum Kathederlegen oder für die Intimpflege angehoben werden kann. Einwegbezüge sind als Zubehör lieferbar.
GUV 20.44.1.2 Die Drehscheibe Die Drehscheibe besteht aus zwei Scheiben mit einer Gleitebene. Die Drehscheibe wird unter die Füße der Pflegebedürftigen gelegt, um den Positionswechsel zu erleichtern. Die Gleitmatten Die Gleitmatten sind verschiebbare Endlosschläuche, deren Innenflächen aus einem sehr glatten Stoff bestehen. Die Außenseite ist wahlweise aus einem atmungsaktiven Baumwollgemisch oder abwaschbarem Nylonmaterial gefertigt. Die Gleitmatten reduzieren den Reibungswiderstand auf ein Minimum. So kommt es zum einen zu einer Verminderung der Scherkräfte und damit zu einer Verhütung eines Druckgeschwüres (Dekubitus). Zum anderen erleichtern die Gleitmatten das Umlagern, Umsetzen oder Bewegen zum Kopfende der Pflegebedürftigen. Die Ausführungen aus Stoff sind atmungsaktiv und können im Bett verbleiben. Es gibt die Gleitmatten in verschiedenen Ausführungen und Größen, mit Nässeschutzbezügen und Einwegbezügen als Zubehör.
GUV 20.44.1.2 Die Kleinen Hilfsmittel lassen sich je nach Bedarf gut miteinander kombinieren. Um den Positionswechsel zu erleichtern, kann z.b. der Haltegürtel gut mit einer Gleitmatte, dem Rutschbrett oder einer Drehscheibe gleichzeitig eingesetzt werden. Vor dem Einsatz eines Kleinen Hilfsmittels in der Pflege sollte die Anwendungsweise am besten zusammen mit einer gesunden Person erprobt und ausgiebig geübt werden, auch indem man sich selbst einmal in die Rolle des Pflegebedürftigen begibt. Wichtig ist auch die ausführliche Information des Pflegebedürftigen über das neue Hilfsmittel. Nur so kann seinen möglichen Bedenken problemlos begegnet werden. Die Kleinen Hilfsmittel sind über den Fachhandel zu beziehen. Sie sind teilweise rezeptierfähig und haben darüber hinaus überwiegend eine Pflegehilfsmittelnummer. Die Kosten können somit gegebenenfalls von der Krankenkasse bzw. der Pflegekasse übernommen werden. Sollte ein Kleines Hilfsmittel die gegebenen Probleme nicht zufriedenstellend lösen, kann ein technisches Hilfsmittel wie z.b. ein Lifter in Frage kommen. Der Fachhandel und die Pflegekasse können hier weiterhelfen.
Empfehlungen zum rückengerechten Arbeiten für die Pflegeperson Den Bewegungsablauf so gestalten, dass er sich an den natürlichen Bewegungsmustern, also so wie jeder Mensch sich bewegt, orientiert. Den Pflegebedürftigen bitten, soweit es ihm möglich ist mitzuhelfen. Die Ausgangsstellung bei einer Bewegung parallel zum Bett ist in der Regel die breite Grätschstellung, bei einer Bewegung quer zum Bett die Schrittstellung, beim Umsetzen von der Bettkante in den Stuhl eine Mischform aus beiden. Die Knie beugen und den Abstand zwischen den Füßen mindestens hüftbreit, besser breiter halten. Sich selbst so nah wie möglich an den Pflegebedürftigen bringen. Kombinationsbewegungen in der Wirbelsäule so weit wie möglich vermeiden. Zur Stabilisation der Wirbelsäule die Rücken- und Bauchmuskulatur leicht anspannen und so die Wirbelsäule in ihrer natürlichen Form halten. Bewegungen niemals ruckartig ausführen und plötzliche Ausgleichsbewegungen vermeiden. Den Pflegebedürftigen möglichst wenig heben, sondern Kopf, Rumpf, Arme und Beine nacheinander durch Schieben, Ziehen oder Rollen bewegen. Auf eine sichere Halt bzw. Impuls gebende Berührung achten. Falls zwei oder mehrere Pflegepersonen notwendig sind, den Bewegungsablauf vorher besprechen und koordiniert durchführen. Näheres zum rückengerechten Arbeiten erfahren Sie in dem Faltblatt Rückengerechtes Arbeiten beim manuellen Lagern und Bewegen von Pflegebedürftigen.
Ihre Gesundheit ist uns wichtig Faltblätter aus dieser Reihe gibt es zu den Themen 1. Rückengerechtes Arbeiten (GUV 20.44.1.1) 2. Kleine Hilfsmittel (GUV 20.44.1.2) 3. Hautschutz (GUV 20.44.1.3) 4. Schutz vor Infektionen (GUV 20.44.1.4) Die Faltblätter sollen ergänzende Informationen zu den Kursen für pflegende Angehörige sein, die die Pflegekassen kostenlos anbieten. Nutzen Sie dieses Angebot! Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünschen wir Ihnen gutes Gelingen und Stärke. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an! Wir informieren Sie gerne. Herausgeber: Bundesverband der Unfallkassen, Fockensteinstraße 1, 81539 München, www.unfallkassen.de. Gestaltung: Fachpublika Wehner GmbH Stand Juli 2001. Bestell-Nr. GUV 20.44.1.2