Raubüberfälle Sicherheit im Handel Angebote der BGHW Bernd Wittwer, Regionaldirektior der BGHW 14.05.2014
Schwerpunkt Überfälle bei der BGHW 1. Prävention 2. Reha und Entschädigung Seite 2
Folgen von Gewalt im Einzelhandel 1993 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 meldepflichtige Arbeitsunfälle (AU) 1) 56619 38590 36940 34589 34148 34632 35509 34329 41429 meldepflichtige AU durch Menschen 2) 874 907 1271 1364 962 1011 1294 1335 1908 Anteil in % 1,54 2,35 3,44 3,94 2,80 2,90 3,60 3,89 4,61 Neue AU - Renten 1234 693 771 724 640 619 574 588 607 Neue Renten für AU durch Menschen 2) 51 67 85 62 49 35 39 43 49 Anteil in % 4,13 9,67 11,02 8,59 7,66 5,70 6,80 7,31 8,07 Tote 3) 44 15 27 20 17 11 13 8 25 Tote durch Menschen 2) 12 1 4) 9 4 8 1 0 1 3 1) ohne Dienstwege- und Wegeunfälle 2) Raubüberfälleund Gewaltanwendung bei Ladendiebstahl 3) bei der Arbeit oder auf Dienstwegen 4) Überfall ereignete sich bereits 2001, wurde erst 2003 gemeldet Seite 3 F 885
Schwerpunktuntersuchung Raub 2012 Schwerpunktuntersuchung Raub (1) Folgen von Gewalt im Einzelhandel 33 Menschen zwischen 2001 und 2010 getötet 1335 meldepflichtige Arbeitsunfälle allein im Jahr 2010 Auswertung der Sonderaktion 2007-2010 Welche Branchen sind betroffen? Welche Formen der Gewalt treten auf? Was sind Gefährdungsschwerpunkte? Ziel: Entwicklung von Präventionsstrategien Seite 4
Raubüberfälle Gemeinsame Aspekte der betroffenen Branchen Primärer Tatanreiz ist Bargeld (Ausnahme z. B. Juwelierläden) Häufige Ursache für Übergriffe: Den Forderungen der Täter nicht nachgekommen Häufige Ursache für Folgeschäden: Mangelnde Organisation der betrieblichen Betreuung kurz nach dem Überfall und der Meldung an die BGHW Seite 5 F 893
Raubüberfallvorbeugung Davor Minimierung des Überfallrisikos Verringerung des Tatanreizes Dabei Schutz der Betroffenen Vermeidung weiterer Gewalt Danach Betreuung der Betroffenen Erhöhung des Fahndungserfolgs Seite 6 F 856
Maßnahmen zur Vermeidung eines Überfalls Möglichst wenig Bargeld dem Zugriff aussetzen z. B. durch Kartenzahlung und regelmäßige Abschöpfung des Kassenbestandes Zugang zu nennenswerten Geldbeträgen für die Beschäftigten erschweren oder unmöglich machen z. B. Tresor Kassenautomaten Tresor-im-Tresor-System Wahrscheinlichkeit der Ergreifung des Täters erhöhen z. B. Videoüberwachung mit Aufzeichnung Seite 7 F 882
Hinweise auf vorhandene Sicherheitsvorkehrungen Seite 8 F 848
Grundsätze zur Vermeidung eines Überfalls 1. Nehmen Sie das Überfallrisiko in die Gefährdungsbeurteilung auf 2. Legen Sie unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen fest. 3. Führen Sie entsprechend Ihrer Maßnahmen die Arbeitsschutzbelehrung Ihrer Beschäftigten durch. Seite 9
Raubüberfallvorbeugung Davor Minimierung des Überfallrisikos Verringerung des Tatanreizes Dabei Schutz der Betroffenen Vermeidung weiterer Gewalt Danach Betreuung der Betroffenen Erhöhung des Fahndungserfolgs Seite 10 F 856
Verhalten während des Raubüberfalls 1. Benutzen Sie keine Waffen, auch kein Pfefferspray. 2. Lassen Sie den Täter nicht bei der Herausgabe des Geldes warten. 3. Kunden nicht mit einbeziehen, sich nur auf den Täter konzentrieren und seinen Anweisungen folgen. 4. Prägen Sie sich das Äußere des Täters ein, um später der Polizei genaue Angaben machen zu können. 5. Verlassen Sie keinesfalls einen für Sie sicheren Bereich, um bedrohten Kolleginnen zu Hilfe kommen zu wollen. Dies kann zur Eskalation der Situation führen. 6. Lösen Sie Alarm nur aus, wenn dadurch keine zusätzliche Gefährdung zu erwarten ist. Seite 11 F 1023
Ansprechpartner/-in für Präventionsfragen 1. Schwerpunktverantwortliche für Überfälle ist Frau Müller- Biedermann Bundesallee 57/58 in Berlin (030/85301-4450). 2) Jede zuständige Aufsichtsperson kann Fragen zur Überfallprävention beantworten. Ihre zuständige Aufsichtsperson können Sie über den TAB- Finder auf unserer Website www.bghw.de finden. http://www.bghw.de/praevention/ap-finder Seite 12 F 1023
Raubüberfallvorbeugung Davor Minimierung des Überfallrisikos Verringerung des Tatanreizes Dabei Schutz der Betroffenen Vermeidung weiterer Gewalt Danach Betreuung der Betroffenen Erhöhung des Fahndungserfolgs Seite 13 F 856
Verhalten nach einem Raubüberfall 1. Versuchen Sie nie, den Täter zu verfolgen. 1. Alarmieren Sie die Polizei. (keine Zeitangabe möglich, Vorrang hat Erste Hilfe, ggf. für ärztliche Versorgung sorgen, Aufgaben an Andere delegieren) 2. Kümmern Sie sich um Ihre Angestellten, die vom Überfall betroffen sind. 3. Sorgen Sie dafür, dass alle Anwesenden das unmittelbare Umfeld des Tatortes verlassen. Veranlassen Sie Zeugen, das Eintreffen der Polizei abzuwarten, falls dies nicht möglich ist, notieren Sie sich deren Namen und Anschrift. 4. Fertigen Sie sofort für jeden Täter ein eigenes Fahndungsblatt 1, später in Ruhe vorm Eintreffen der Polizei dann das Fahndungsblatt 2 bearbeiten (BGHW Kompakt 3) 5. Wenden Sie sich an die betriebliche Ersthelferin/den betrieblichen Ersthelfer. 6. Veranlassen Sie eine sofortige Meldung an die Berufsgenossenschaft, damit professionelle psychologische Hilfe die Opfer unterstützen kann. Seite 14 F 1024
Besonderes Verfahren bei Überfällen 1) Die BGHW hat ein besonderes Verfahren zur Betreuung von Überfallopfern. 2) In der RD Ost, Berlin sind für diese Fälle besondere Bearbeiter zuständig: Herr Deblitz, (030/85301-4231) und Herr Neubauer (030/85301-4255). 3) Sofortbetreuung und Angebot von 5 probatorischen Sitzungen ohne weitere Prüfung. Seite 15
Vielen Dank! Seite 16