Projekt: 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 Klinikum in Quedlinburg Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB Maßnahme: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Auftragnehmer urbüro W. Westhus Alexander Puschkin Straße 16 39108 Magdeburg Gliederung 1. Planung 2. Bestand 3. Ausgleich 1. Planung Das Klinikum Dorothea Christina Erxleben in Quedlinburg versorgt den Raum um Quedlinburg. Um den Bedarf abzudecken, sollen im bestehenden Gelände des Klinikums Erweiterungen und Umbauten vorgenommen werden. Mit dem vorliegenden Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag werden diese Veränderungen vorbereitet und eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht. Die Anpassung des Grünordnungsplanes zum Vorhaben- und Erschließungsplan vom Februar 2002 wird als Grundlage für die geplanten Änderungen verwendet. Diese Flächen wurden in der Beurteilung nicht entsprechend ihrer Realnutzung bewertet, sondern auf der Grundlage ihrer baurechtlichen Bindung entsprechend der genehmigten Änderung / Anpassung des Grünordnungsplanes. Es sind Änderungen der folgenden beiden Flächen geplant. Erweiterung Baugrenze am Haus 4 - Baufeld zur Errichtung Funktionsgebäude Neubau 3 im Norden und Einbeziehung des Hauses 1 Erweiterung Baugrenze am Haus 7 die Häuser 8 und 9 bekommen jeweils eigene Baugrenzen Neuausweisung Wirtschaftshofgelände mit neuem Standort der Fernwärme-Übergabestation das ehemalige Haus 7 ist bereits abgebrochen Aktualisierung des Leitungsbestandes und neue Leitungsrechttrassen Schaffung einer Erweiterungsfläche für Parkplätze Perspektivische Verlagerung des Hubschrauberlandeplatzes an einen rettungstechnisch günstigeren Standort W.WESTHUS 1
Auf der Grundlage von 2 (4) BauGB wird im Rahmen der Umweltprüfung für den Vorhaben- und Erschließungsplan der vorliegende Landschaftspflegerischen Fachbeitrag erarbeitet. Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag werden alle Belange von Natur und Umwelt nach 1 BauGB erfasst, beschrieben und bewertet. FFH Gebiet Bode und Selke im Harzvorland Vorhaben- und Erschließungsplan (Entwurf) 2. Bestand Lage im Stadtgebiet: Das Vorhaben befindet sich nördlich des Stadtzentrums, zwischen dem Ditfurter Weg und der Bode, auf dem Gelände des Harzklinikums Dorothea Christiane Erxleben in Quedlinburg. Der gültige Vorhaben- und Erschließungsplan mit Grünordnungsplan vom 15.09.1998 wird als Grundlage für die Ermittlungen der Auswirkungen der geplanten Vorhaben verwendet. Nähere Angaben zu den naturräumlichen Verhältnissen können dem vorliegenden Grünordnungsplan des gültigen Vorhaben- und Erschließungsplanes entnommen werden. Beschreibung des Bestandes 1. Erweiterung des Baufeldes am Haus 7 (Küche) und Erweiterung des Parkplatzes Die zu ändernde Fläche erstreckt sich zwischen den großen Parkplatz am südlichen Rand des Grundstücks und dem Küchengebäude. Hier befinden sich Rasenflächen, der Landeplatz für den Rettungshubschrauber und Tennisplätze. Der Landeplatz und die Tennisplätze sind vollständig versiegelt. Geschützte Baumbestände oder Pflanzbindungsflächen sind nicht vorhanden. 2. Veränderung der Baugrenzen an den Häusern 8 und 9 Es handelt sich um zwei Funktionsgebäude denen jeweils eigene Baugrenzen zugeordnet werden. Größere Erweiterungen sind nicht geplant. In der näheren Umgebung der Gebäude sind keine geschützten Baumbestände oder Pflanzbindungsflächen vorhanden. W.WESTHUS 2
3. Erweiterung des Baufeldes für Neubau 3 (Funktionsgebäude) in Richtung Norden Nördlich vor dem vorhandenen Bettenhaus befindet sich eine größere Grünfläche, die durch Verkehrsflächen eingerahmt wird. Auf dieser Grünfläche stehen 5 größere Bäume (siehe folgende Tabelle, Baumnr. 1 5) auf einer Wiesenfläche. Hier wurden auch zwei kleinere Bäume angepflanzt, die nicht unter die Baumschutzsatzung fallen (Platane und Rotbuche). Auf dieser Grünfläche wurde eine Rasenfläche angelegt. Weiter nördlich schließt sich der Wirtschaftshof des Krankenhauses an. Dieser ist vollständig versiegelt. Auf der Fläche des Wirtschaftshofes steht der Baum mit der Nummer 6. Entlang des Zaunes zwischen der vorhandenen Verkehrsfläche und dem Zaun stehen vier weitere ältere Bäume (Nummer 7 bis 10). Baumliste Baumnummern siehe Text Pkt. 2 Nummer 3 Art Stammumfang in cm Schutz entsprechend der Baumschutzsatzung 1 Rotbuche (Fagus syvatica) 165 * 2 Rotbuche (Fagus syvatica) 170 * 3 Hainbuche (Carpinus betulus) 125 * 4 Hainbuche (Carpinus betulus) 165 * 5 Hainbuche (Carpinus betulus) 130 * 6 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) 120 * 7 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) 165 * 8 Stieleiche (Quercus robur) 135 * 9 Stieleiche(Quercus rodbur) 140 * 10 Winterlinde (Tilia cordata) 175 * Europäische Vogelarten Für das Vorhaben wurden keine gesonderten Erfassungen durchgeführt. Es sind nach einer ersten Einschätzung vor allem allgemein verbreitete Arten anzutreffen. Man findet in der näheren Umgebung relativ umfangreiche Gehölzbestände. Auch bestehen direkte Beziehungen zur benachbarten Bodeaue. Daher können auch seltenere Arten mit höheren Lebensraumansprüchen vorkommen. Die Nähe zur Bodeaue hat wiederum den Vorteil, dass ein Ausweichen der Arten leichter ermöglicht wird. Da die Gehölze entsprechend des Naturschutzgesetzes nur in der Winterruhe gerodet werden dürfen, kann dadurch eine direkte Beeinträchtigung der Population bzw. einzelner Individuen ausgeschlossen werden. Nach 33 BNatSchG (5) Abs. 2 ist es verboten, Bäume, Hecken und Gebüsche in der Zeit zwischen dem 01. März und dem 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dies wird mit der vorgelegten Planung umgesetzt. Die Tiere können während der Bauphase in benachbarte Lebensräume dauerhaft ausweichen. Damit hat das Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf die Gesamtpopulation und die Verbote nach 44 BNatSchG greifen nicht. Eine direkte Beeinträchtigung wird durch die Beseitigung der Gehölze in der Winterzeit vermieden. Schutzgebiete: Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Landes-, Bundes und Europarecht werden durch das Vorhaben nicht betroffen. Das Gelände des Klinikums grenzt an das FFH Gebiet Bode und Selke im Harzvorland (FFH- 0172). Die geplanten Änderungen greifen nicht in das Gebiet ein. Es sind deshalb keine Verluste von prioritären Lebensräumen zu erwarten. Da sich auch die Nutzungsintensität und die Auswirkungen des Klinikgeländes auf das Schutzgebiet nicht ändern, sind auch keine zusätzlichen Beeinträchtigungen zu befürchten. Deshalb kann auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 2 und 3 eine Verträglichkeitsuntersuchung für dieses Vorhaben entfallen. W.WESTHUS 3
Für den Baumbestand greift die Baumschutzsatzung der Stadt Quedlinburg (Satzung zum Schutz des Baum-, Strauch- und Heckenbestandes im Gebiet der Stadt Quedlinburg vom 17.07.2005). 3. Ausgleich Für Bebauungspläne nach 13a BauGB 2007 findet die naturschutzfachliche Eingriffsregelung keine Anwendung. Entsprechend des 13a BauGB gelten die zu erwartenden Eingriffe als nicht ausgleichspflichtige Eingriffe i.s. des 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB. Entsprechend BauGB 13a greifen für die geplanten Maßnahmen die erlassenen Schutzgebietsverordnungen, wie zum Beispiel die Baumschutzsatzung der Stadt Quedlinburg. Auch sind die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus vorrangegangenen Bebauungsplanfassungen zu beachten. Zum Beispiel: - Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft - Pflanzgebotsflächen - Pflanzbindungsflächen Festlegungen zum Ausgleich: Von den oben beschriebenen Änderungen ergeben sich die folgenden Auswirkungen die näher untersucht werden müssen. Änderungsbereich 1 Änderungsbereich 3 Änderungsbereich 2 Vorhaben- und Erschließungsplan (Entwurf) 1. Erweiterung der Baugrenze am Haus 7 (Küche) und Erweiterung der Parkplatzfläche In diesem Änderungsbereich sind keine geschützten Bäume bzw. keine Pflanzbindungsflächen vorhanden. Deshalb müssen für diese Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes keine Ausgleichsmaßnahmen (Nach BauGB 13a) ausgewiesen werden. 2. Veränderung der Baugrenzen an den Häusern 8 und 9 In diesem Änderungsbereich sind keine geschützten Bäume bzw. keine Pflanzbindungsflächen vorhanden. Es wird die Baugrenze für jedes Gebäude gesondert ausgewiesen. Deshalb müssen für diese Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes keine Ausgleichsmaßnahmen (Nach BauGB 13a) ausgewiesen werden. W.WESTHUS 4
3. Erweiterung des Baufeldes für Neubau 2 (Funktionsgebäude) in Richtung Norden und Ausweisung eines neuen Standortes für die Wämeübergabestation Für die Eingriffe durch die zusätzliche Versiegelung und Flächeninanspruchnahme sind auf der Grundlage des 13a BauGB keine Ausgleichsmaßnahmen auszuweisen. Der Ausgleich muss aber für den Verlust der nach Baumschutzsatzung der Stadt Quedlinburg geschützten Bäume und der Pflanzbindungsflächen ausgewiesen werden. Ausgleichsbilanz: Ausgleich auf der Grundlage der Baumschutzsatzung. Für den Verlust der zehn nach Baumschutzsatzung geschützten Bäume sind entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Quedlinburg 9 15 Bäume als Ersatz zu pflanzen. Baumnummern Art Stammumfang in cm Ausgleichsverhältnis Je 150 cm Stammumfang ein Baum als Ersatzpflanzung 1 Rotbuche (Fagus syvatica) 165 2 2 Rotbuche (Fagus syvatica) 170 2 3 Hainbuche (Carpinus betulus) 125 1 4 Hainbuche (Carpinus betulus) 165 2 5 Hainbuche (Carpinus betulus) 130 1 6 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) 120 1 7 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) 165 2 8 Stieleiche (Quercus robur) 135 1 9 Stieleiche(Quercus rodbur) 140 1 10 Winterlinde (Tilia cordata) 175 2 Summe 15 Textliche Festsetzung für den Vorhaben- und Erschließungsplan: 1. Als Ausgleich für den Verlust der 10 Bäume sind entlang des Ditfurter Weges in die vorhandenen Lücken 15 Bäume Laubbäume Hochstämme der vorhandenen Arten StU. 16 18 cm) zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Diese Festsetzung ist in den Vorhaben- und Erschließungsplan zu übernehmen. Ausgleich auf der Grundlage bestehender rechtskräftiger Flächenbindungen zum Ausgleich oder Ersatz. Es wurde in der Planfassung vom Februar 2002 auf der Fläche nördlich des vorhandenen Bettenhauses die Pflanzgebotsfläche A 9 mit 319 m² festgesetzt. Nähere Angaben zur Qualität und Art der Bepflanzung sind nicht bekannt. Diese Pflanzgebotsfläche wird durch die vorliegende Planung überplant und entfällt. Zum Ausgleich für diesen Verlust (festgesetzte Pflanzgebotsfläche) wird eine gleichwertige Fläche im Bereich des Klinikums vorgesehen. Da keine Flächen mehr vorhanden sind, wurde mit dem Bauherrn abgestimmt, diesen Verlust durch die Ausweisung einer Dachbegrünung auf dem neu zu errichtenden Gebäude auszugleichen. Da eine Dachbegrünung als geringer wertig anzusehen ist als eine Grünfläche mit Kontakt zum gewachsenen Erdreich, wird für den Verlust der 319 m² Grünflächen der Bau einer mind. doppelt so großen begrünten Dachfläche festgeschrieben. Mit der Maßnahme werden die naturräumlichen Funktionen der Flächen erhalten bzw. gestärkt. Die Ausweisung eines Gründaches hat positive Effekte für das Landschaftsbild, den Wasserhaushalt, das Klima und es werden Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen. W.WESTHUS 5
Textliche Festsetzung für den Vorhaben- und Erschließungsplan: 2. Auf dem Gebäude im neu ausgewiesenen Baufeld (Funktionsgebäude Neubau 3) ist eine Dachbegrünung mit einer Mindestfläche von 640 m² anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Diese Festsetzung ist in den Vorhaben- und Erschließungsplan zu übernehmen. Aufgestellt: W. Westhus 21. August 2013 W.WESTHUS 6