LIEBER VORBEUGEN ALS NACH HINTEN FALLEN! Suchtgefährdung bei Mitarbeitern Informationen, Umgang und Handlungsstrategien BRITT FRANKE FACHSTELLE FÜR SUCHTPRÄVENTION IM DB LEIPZIG
Alkohol enthemmend, kontaktfördernd Heroin Probleme, unangenehme Gefühle werden ausgeblendet Ecstasy Glücks- und Liebesgefühle, Nähe zu Menschen Crystal leistungsfähig, Stärke, Selbstvertrauen Motive für den Suchtmittelgebrauch Nikotin wach, leistungsfähig Cannabis Stimmungsaufhellend, entspannend Kokain Soziale und sexuelle Hemmungen verschwinden Speed Selbstvertrauen, Stärke
Sucht kommt nicht allein von Drogen, sondern auch von betäubten Träumen, verdrängten Sehnsüchten, verschluckten Tränen und erfrorenen Gefühlen. Eva Bilstein
ABHÄNGIGKEIT (SUCHT) NACH ICD 10 Innerer Zwang zum Konsum Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich Beginn, Ende und Menge des Konsums (Nichtaufhören-können) Körperliche Entzugssymptome bei Beendigung oder Reduktion des Konsums Stetige Steigerung der Dosis um die gleiche Wirkung zu erzielen (Toleranzerwerb) Vernachlässigung anderer Interessen, erhöhter Zeitaufwand für Beschaffung, Konsum oder Erholung vom Konsum Fortgesetzter Substanzkonsumtrotz Wissens um bereits vorliegende Gesundheitsschäden Diagnose bei mind. 3 Symptomen über 1 Jahr
STADIEN EINER ABHÄNGIGKEITSENTWICKLUNG kein Konsum Probierkonsum positive Wirkungen Vorteile gelegentlicher Konsum regelmäßiger Konsum riskanter Konsum schädlicher Konsum Nachteile negative Wirkungen Abhängigkeit Vor-/Nachteile auf sozialer, psychischer und biologischer Ebene
AUFFÄLLIGKEITEN, DIE AUF SUCHTMITTELKONSUM HINWEISEN KÖNNEN psychosoziale Auffälligkeiten Unzuverlässigkeit, Unpünktlichkeit unbegründete Änderung früherer Gewohnheiten zunehmende Interessenlosigkeit (beruflich und privat) Starker Leistungsabfall oder auch gesteigerte Leistung Desinteresse an früheren Hobbys Kontaktverlust (zu Kollegen, Freunden, Familie) häufiger Geldmangel
AUFFÄLLIGKEITEN, DIE AUF SUCHTMITTELKONSUM HINWEISEN KÖNNEN körperliche Auffälligkeiten ungepflegtes Äußeres (Haare, Hände, Haut) auffällige Gewichts- und/oder Hautveränderungen Schweißausbrüche starke Benommenheit, torkelnder Gang, lallende Sprache, glasiger Blick zitternde Hände sehr kleine (Heroin) oder sehr große Pupillen (Extasy) Rötungen der Augenbindehaut (Cannabis) Schlechte Zähne
Auffälligkeiten, die auf Suchtmittelkonsum hinweisen KÖNNEN psychische Symptome nervös fahrig angespannt, innerlich unruhig Gereiztheit auffallende Stimmungsschwankungen; jäher Umschwung von gelassener Ruhe zu Erregungszuständen mit aggressiven Durchbrüchen überempfindliche Reaktionen auf Kritik erhöhter Rededrang Angstzustände, grundlose Panikreaktionen optische bzw. akustische Trugwahrnehmungen Realitätsverlust
AUFFÄLLIGKEITEN, die auf Suchtmittelkonsum hinweisen können Wenn bei jemandem im Bereich: Persönlichkeit Körper Umfeld Verhaltensänderungen festzustellen sind, KÖNNTE dies etwas mit Suchtmittelkonsum zu tun haben.
WORAN KANN ICH ERKENNEN, DASS JEMAND SUCHTMITTEL GENOMMEN HAT? nicht: Wie kann ich erkennen? besser: Was kann ich erkennen? WICHTIG! Veränderungen wahrnehmen nicht Diagnose stellen Auffälligkeiten müssen nicht alle gleichzeitig auftreten. Die Wahrnehmung von Veränderungen sollte frühzeitig Anlass für ein Gespräch sein. Dabei sollte die festgestellten Auffälligkeiten und Veränderungen im Vordergrund stehen und möglichst keine Diagnosen und Vermutungen zu einem evtl. riskanten Substanzkonsum als Gesprächseinstieg genutzt werden.
ERKENNUNGSMERKMALE IM BETRIEB Fehlzeiten - Unpünktlichkeit und verpasste Termine - Fehltage besonders nach dem Wochenende - Entschuldigung durch andere (Partner, Freunde, Kollegen) - nachträgliche Umwandlung von Fehlzeiten in Urlaub - Überziehen der Pausen Arbeitsleistung - Starke Leistungsschwankungen - Abnehmen der Lernbereitschaft - Veränderung der Konzentrationsfähigkeit - Auffallende Unzuverlässigkeit - allmählich nachlassende Leistung
BETRIEBLICHE SUCHTPRÄVENTION
RELEVANZ BETRIEBLICHER SUCHTPRÄVENTION Sicherheit Fürsorgepflicht Arbeitsklima Rechtliche Verpflichtung Imageschaden
RELEVANZ BETRIEBLICHER SUCHTPRÄVENTION Bsp. FEHLZEITENREPORT DES AOK- BUNDESVERBANDES 2013 Arbeitnehmer, die mindestens eine Krankschreibung aufgrund einer Suchterkrankung aufweisen, sind im Schnitt dreimal so lang arbeitsunfähig wie Beschäftigte, die aus anderen Gründen krankgeschrieben wurden. Fast 44 % aller suchtbedingten Arbeitsunfähigkeitsfälle beruhen auf Alkohol, das gesellschaftlich am stärksten akzeptierte Genussmittel. Um berufliche Stresssituationen zu bewältigen, haben nach Befragungen 5% der Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten Medikamente wie Psychopharmaka oder Amphetamine zur Leistungssteigerung bei der Arbeit eingenommen, bei den unter 30-Jährigen trifft dies immerhin auf jeden Zwölften zu. Der volkswirtschaftliche Schaden wegen Arbeitsunfähigkeiten aufgrund von psychischen Verhaltensauffälligkeiten durch Suchterkrankungen liegt bei etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN BEI EINSCHRÄNKUNG DER ARBEITSFÄHIGKEIT DURCH AKTUELLEN SUCHTMITTELKONSUM DES BESCHÄFTIGTEN (I) Bei Verdacht darauf, dass Beschäftigte unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, muss der Vorgesetzte entscheiden, ob der Beschäftigte seine Arbeit fortsetzen kann. Kriterium für die Entscheidung, Beschäftigte, die unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Drogen stehen, vom Arbeitsplatz zu entfernen, ist der sogenannte Beweis des ersten Anscheins und die Lebenserfahrung der oder des Vorgesetzten. Der Vorgesetzte zieht mindestens eine weitere Person hinzu (Beweishilfe).
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN BEI EINSCHRÄNKUNG DER ARBEITSFÄHIGKEIT DURCH AKTUELLEN SUCHTMITTELKONSUM DES BESCHÄFTIGTEN (II) Der Beschäftigte hat die Möglichkeit, sich zum Gegenbeweis einem Test auf Suchtmittelgebrauch zu unterziehen oder bei Medikamenten die Eignung für die Tätigkeit (betriebs-) ärztlich bestätigen zu lassen. Die Zustimmung zum Test ist freiwillig! Eine Ablehnung darf nicht sanktioniert werden! Wird der Beschäftigte nach Hause entlassen, wird empfohlen, dass der Betrieb die Verantwortung für den sicheren Heimweg trägt. Veranlasst der Vorgesetzte einen Heimtransport, hat der Betroffene die Kosten zu tragen. Ist der Beschäftigte durch eigenes Verschulden an seiner Dienstleistung verhindert, besteht für die ausgefallene Arbeitszeit kein Anspruch auf Bezüge.
DIE GESPRÄCHSFÜHRUNG 1. Konfrontieren Sie den Mitarbeiter mit Auffälligkeiten. 2. Vermeiden Sie Vorwürfe. Formulieren Sie Ihre Sorgen. 3. Lassen Sie sich das Gespräch nicht aus der Hand nehmen. 4. Äußern Sie erwartete Verhaltensänderungen. 5. Zeigen Sie Konsequenzen auf (konstruktiven Leidensdruck aufbauen). 6. Ermöglichen Sie gemeinsame Lösungsmöglichkeiten (Hilfsangebote). 7. Treffen Sie eindeutige Vereinbarungen (neuer Gesprächstermin).
MOTIVIERENDE GESPRÄCHSFÜHRUNG Ambivalenzen und Entscheidung respektieren Aktives Zuhören und Spiegeln Ich-Botschaften / Gewaltfreie Kommunikation offene Fragen ressourcenorientiertes Umformulieren (Eigenmotivation?) Wertschätzen Feedback
BEZIEHUNGSABHÄNGIGES VERHALTEN / CO-ABHÄNGIGKEIT Co-Abhängige sind Menschen aus dem Nahraumdes Süchtigen, die unwissentlich die Rolle des Verbündeten übernehmen. sie übernehmen die Verantwortung für den Abhängigen sie versuchen Probleme des Suchtkranken zu lösen sie übernehmen Aufgaben des Suchtkranken sie entschuldigen & rechtfertigen dessen Verhalten sie unterstützen dadurch ungewollt das Suchtverhalten
AUSSTIEG AUS DEM CO-VERHALTEN - EINE K L A R E HALTUNG Einsicht: Konsequent Loslassen Abgrenzen Reden - Ich habe eine gefährdete Person vor mir - Ich habe lange das Spiel mitgespielt - Ich werde KLAR anders vorgehen - Auf auffälliges Verhalten hinweisen - Kontakt zum Beratungsangebot ermöglichen - Änderung konkret fordern und vereinbaren - Einhaltung von Absprachen verfolgen - Das Problem erkennen + akzeptieren - Verantwortung an die Person zurückgeben - Unterstützung auf dem Weg zusichern - Ich glaube, du schaffst das. - Es ist deine Entscheidung. -Du musst wissen, wohin du willst -Ich rede mit, nicht mehr nur über die Person -Ich suche selbst Beratung auf, wenn in meinem Umfeld ein Suchtproblem ist
ZIELE BETRIEBLICHER SUCHTPRÄVENTION? Punktnüchternheit Erhaltung der Arbeitskraft Verhinderung von Störungen im Arbeitsablauf Verminderung von Fehlzeiten, Leistungsminderung, Arbeitsunfällen Stärkung der Gesundheit der Auszubildenden Frühzeitiges Erkennen von Suchtproblemen Stärkung der Risikokompetenz und Förderung eines verantwortlichen Umgangs mit Suchtmitteln
SUCHTVEREINBARUNG ÜBER BETRIEBLICHE MAßNAHMEN ZUR VORBEUGUNG UND BEKÄMPFUNG VON SUCHTERKRANKUNGEN 2. Z ielsetzung Ziele sind insbesondere: Frühzeitiges Erkennen von Suchtmittelmissbrauchund Einleitung von Lösungsprozessen Lösungsorientierte Vorgehensweiseim Umgang mit suchtmittelgefährdeten und abhängigkeitskranken Mitarbeitern Verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol und psychoaktiven Substanzen Erhöhung der Arbeitssicherheit Festhalten von Interventionsmöglichkeiten / Stufenplan
Suchtprävention im Betrieb Planung und Umsetzung Gesundheitsförderung Prävention Einbindung in die Suchtvereinbarung regelmäßige Fortbildung von Führungskräften und Personalverantwortliche Aufklärung aller Mitarbeiter Betriebliches Gesundheitsmanagement Schaffung gesunder Arbeitsbedingungen (Klima, Umfeld, Kommunikation) Stressreduktion, (Team) Supervison Unterstützung bei Abstinenz oder reduziertem Konsum durch den Betrieb kritische Haltung zum Alkoholkonsum fördern Spezielle Angebote für und besondere Verantwortung gegenüber Azubis Strukturell Regelwerk erarbeiten und kommunizieren (Suchtvereinbarung) Intervention Interventionsleitfaden, individuell für die eigene Einrichtung entwickeln (Was tue ich im konkreten Fall!? Wen kann bzw. muss ich einbinden?) Kooperationspartnerfinden (Wo kann ich hin vermitteln bzw. mir Hilfe und / oder Beratung suchen?) haupt-bzw. nebenamtliche Ansprechpartner für Suchtfragen ausbilden und etablieren (Betriebsarzt, betr. Suchtkrankenhelfer Verantwortliche für strukturelle betriebliche Suchtprävention/Gesundheitsförderung bestimmen Individuell Auffälligkeiten wahrnehmen Auffälligkeiten ansprechen Weitervermitteln (intern / extern) Veränderungsmotivation erzeugen, stärken oder aufrecht halten
Wer hohe Türme bauen will, muss lange beim Fundament verweilen. Anton Bruckner
www.suchtpraevention-sachsen.de