Lobby für Eltern und Kinder - Qualitätsentwicklung im Kinderschutz in Händen der Schwangerenberatungsstellen in NRW

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Transkript:

Dokumentation der Fachtagung Inhalt Seite Begrüßung - Ines Raithel... 01 So früh wie möglich - Erfolgsfaktoren Früher Hilfen - Heinz Hilgers... 03 Lobby für Eltern und Kinder - Qualitätsentwicklung im Kinderschutz in Händen der Schwangerenberatungsstellen in NRW Frühe Hilfen im BKiSchG - Umsetzungsmöglichkeiten für die Praxis - Prof.Dr.Dr.h.c. Reinhard Wiesner... 06 Die Relevanz der frühen Hilfen für Familien mit Migrationshintergrund - Gönül Aydin-Canpolat... 11 Markt der Möglichkeiten... 16 Umsetzung des BKiSchG in NRW - Erwartungen an die freien Träger - Heiner Nienhuys... 19 Auswertung der Veranstaltung... 27 TeilnehmerInnenliste... 28 Landesverband donum vitae NRW e.v. Markmannsgasse 7 50667 Köln Tel. (0221) 222 543-0 Fax. (0221) 222 543-40 E-Mail: nrw@donumvitae.org www.nrw-donumvitae.de

Begrüßung Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Fachtagung, die vorliegende Dokumentation der Fachtagung Lobby für Eltern und Kinder - Qualitätsentwicklung im Kinderschutz in Händen der Schwangerenberatungsstellen in NRW, beinhaltet die Begrüßung durch die Schatzmeisterin des Landesverbandes NRW, alle Beiträge der Referentinnen und Referenten, den Markt der Möglichkeiten, die Auswertung der Veranstaltung durch die TeilnehmerInnen sowie die Teilnehmerliste. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre. Begrüßung Ines Raithel, Schatzmeisterin des Landesverbandes donum vitae NRW e.v. Sehr geehrte Damen und Herren, zu unserer Fachtagung Lobby für Eltern und Kinder - Qualitätsentwicklung im Kinderschutz in Händen der Schwangerenberatungsstellen in NRW begrüße ich Sie ganz herzlich. Wir freuen uns, dass Sie der Einladung zu dieser Veranstaltung gefolgt sind. Als Landesverband donum vitae NRW haben wir neben unseren Kernaufgaben Schwangerschaftskonfliktberatung, Allgemeine Schwangerenberatung, Beratung bei Fragen zur Pränataldiagnostik, Vergabe von Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind und sexualpädagogische Präventionsveranstaltungen - ein weiteres wichtiges Thema in der Aufgabenpalette, das Thema Frühe Hilfen. Frühe Hilfen sind Teil unseres gesetzlichen Beratungsauftrages nach 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz, denn: Jede Frau und jeder Mann hat das Recht... sich in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen beraten zu lassen. Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung nach der Geburt des Kindes. Frühe Hilfen sind präventive, niederschwellige Unterstützungsangebote für Schwangere und Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren. Frühe Hilfen setzen frühzeitig ein, schon während der Schwangerschaft und reichen oft bis zum 3. Lebensjahr des Kindes hinaus. Ziel ist hier stets individuell auf die einzelnen Frauen, Paare einzugehen und diese in ihrer Erziehungskompetenz, im Aufbau einer tragfähigen und positiven Beziehung zwischen Eltern und Kind zu unterstützen und zu beraten sowie die Information und Motivation zur Annahme weiterer, ggf. notwendiger, Hilfen für die Familie. Es ist beeindruckend, mit welcher Vielfalt und Engagement die einzelnen Beratungsstellen von donum vitae NRW und auch all die anderen Träger und Institutionen an das Thema frühe Hilfen herangehen. 1

Ganz besonders möchte ich an dieser Stelle das Engagement von Frau Jutta Huppertz erwähnen und mich bei ihr in diesem Zusammenhang recht herzlich bedanken. Die Organisation dieser Fachtagung sowie vieler anderer auch führt Sie mit viel Sachverstand und Herzblut aus. Sie unterstützt von Seiten des Landesverbandes donum vitae NRW die nötigen Maßnahmen und steht den BeraterInnen in fachlichen Fragen immer zur Verfügung. Mit unterschiedlichen Konzepten, ausgerichtet auf den Bedarf vor Ort, unterstützen die verschiedenen Beratungsstellen werdende Mütter und Väter ganz individuell. Die eigens von den Beratungsstellen konzipierten oder in Kooperationsvereinbarungen umgesetzten Projekte sind ein spannender und innovativer Teil der Beratungsarbeit. Aber in dieser Arbeit stoßen die Berater und Beraterinnen auch oft an ihre Grenzen. Ich freue mich, dass wir uns heute mit namhaften Referenten, die im Anschluss noch einzeln vorgestellt werden, dem Thema Frühe Hilfen und den verschiedenen Aspekten dieses Bereiches widmen. Gleichzeitig werden sich nach Mittagspause Projekte von unterschiedlichen Trägern auf dem Marktplatz darstellen. Denn ein Austausch zwischen den Fachkräften aus der Praxis ist der beste Weg, sich frühzeitig mit den verschiedenen Möglichkeiten und Grenzen der frühen Hilfen auseinanderzusetzen. Ich danke allen, die diese Tagung vorbereitet haben, für diesen besonderen trägerübergreifenden Akzent und wünsche uns allen eine bereichernde und informative Veranstaltung mit vielen Anregungen für die eigene Arbeit. Und nun gebe ich das Wort an die beiden Moderatoren des heutigen Tages Frau Bernadette Rüggeberg und Herrn Matthias Heidrich. 2

Erfolgsfaktoren Früher Hilfen So früh wie möglich - Erfolgsfaktoren Früher Hilfen Vortrag von Herrn Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes Bundesverband e.v., Berlin So früh wie möglich - Erfolgsfaktoren Früher Hilfen Heinz Hilgers Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes Vortrag zur Fachtagung Lobby für Eltern und Kinder des LV donum vitae NRW e.v. am 20.03.2013 in Wesseling 1 Philosophie des Dormagener Modells - Menschenbild - Haltung - So früh wie möglich - Aufsuchende Sozialarbeit - Hilfe zur Selbsthilfe - Fachkräfte und Eltern sind Erziehungspartner - Vernetzung von Bildung, Gesundheit, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - Dialog 2 Menschenbild und Haltung Wertschätzung und Hilfsbereitschaft So früh wie möglich Rendite eines in Bildung investierten Dollars über die gesamte Bildungsbiographie Programs targeted towards the earliest years Preschool programs Schooling Job training 3 0-3 4-5 Preschool School Post-school 0 Age Quelle: Quelle: James Heckman Vortrag in Leipzig 2008 / NeFF Dormagen, Uwe Sandvoss Stadt Dormagen Wirkung auch finanziell! 99,09 90 80 71,94 70 Eu 60 50 46,08 47,28 ro 40 30 20 10 0 Minimum Maximum Mittelwert Dormagen 100 80 Eu 60 ro 40 20 0 100,34 76,25 50,48 51,56 Minimum Maximum Mittelwert Dormagen Zuschussbedarf der Hilfen in und außerhalb der Familie je Einwohner in Euro ohne 35a SGB VIII Interkommunaler Vergleich 2007 (Prüfergebnis Gemeindeprüfungsanstalt NRW - GPA) Zuschussbedarf der Hilfen in und außerhalb der Familie Einwohner in Euro mit 35a SGB VIII Interkommunaler Vergleich 2007 (Prüfergebnis Gemeindeprüfungsanstalt NRW - GPA) 3

83,18 83,18 25.000 24.125 80 70 70,00 20.000 Eu 15.000 ro 10.000 8.959 14.842 8.959 60 Pr 50 oz en 40 t 30 20 29,99 53,18 5.000 10 0 0 Minimum Maximum Mittelwert Dormagen Ausgaben der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall in Euro ohne 35a SGB VIII Interkommunaler Vergleich 2007 (Prüfergebnis Gemeindeprüfungsanstalt NRW - GPA) 7 Minimum Maximum Mittelwert Dormagen Benchmark neuer Bestwert! Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfen insgesamt Interkommunaler Vergleich 2007 (Prüfergebnis Gemeindeprüfungsanstalt NRW - GPA) 8 Präventionskette Aufsuchende Sozialarbeit 2 Bundeskinderschutzgesetz 9 Hilfen für werdende Mütter Prävention: Infos und Hilfen Ausbau Elternbildung Ausbau Familienzentren Frühe Unterstützung für benachteiligte Familien: Pers. Beratung durch Gynäkologen/ Geburtskliniken Vermittlung an Beratungseinrichtung Grundbedürfnisse sichern: Gesundheitsvorsorge / Krankenversicherung Wohnraum Hilfen von der Geburt bis zum 3. Lebensjahr Quelle: NeFF Dormagen, Uwe Sandvoss Stadt Dormagen Prävention: Hausbesuch mit Elternbegleitbuch Betreuungsplatzgarantie ab 4. Monat Ausbau der Elternschulen Frühe Unterstützung für benachteiligte Familien: Babyclubs Krabbelclubs Kostenl. Elternbildung Ausbau von Familienzentren Familienpass Grundbedürfnisse sichern: Gesundheitsvorsorge / Krankenversicherung Hilfen im Kindergartenalter 3. - 6. Lebensjahr Prävention: Betreuungsplatzgarantie Ausbau der Elternbildung Gesundheitsförderung / Gesundheitsvorsorge Weiterbildung für Fachkräfte Papilio - Kinder stärken Frühe Unterstützung für benachteiligte Familien: Elternbildung Hausbesuch der Kinder, die keinen Kindergarten besuchen Prokita / U 7a Palme Familienpass Grundbedürfnisse sichern: Mittagessen 1 Krankenversicherung Hilfen in der Grundschule ab 6. Lebensjahr Prävention: Betreuungsplatzgarantie Hausbesuch der Erstklässler durch Lehrer Weiterbildung der Pädagogen Frühe Unterstützung für benachteiligte Familien: Fahrkostenerstattung Nachhilfe Familienpass Grundbedürfnisse sichern: Mittagessen 1 Schulmittelfreiheit Schülerfahrtkosten 10 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung (1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden. (2) Zu diesem Zweck sind die nach Landesrecht für die Information der Eltern nach Absatz 1 zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten. Dieses kann auf Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. ( ) 11 Begründung Bundeskinderschutzgesetz, 2: Da nicht alle Eltern auf Grund von Belastungen und Vorbehalten gegenüber Behörden und staatlichen Einrichtungen selbst aktiv werden, ist es die Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft, (werdende) Eltern über dieses Angebot zu informieren und für die Inanspruchnahme der Leistungen im Interesse und zum Wohl des Kindes zu werben. Im Rahmen verschiedener Projekte unter der Bezeichnung Frühe Hilfen haben die kommunalen Gebietskörperschaften zum Teil unterstützt durch die Länder unterschiedliche Konzepte und Strukturen entwickelt, um dieses Ziel zu erreichen (z. B. Dormagener Modell). 12 13 4

Fachkräfte und Eltern sind Erziehungspartner Vernetzung von Bildung, Gesundheit, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Bürgermeister Fachbereichsleiter JHA / SchulA / Integrationsrat Management NeFF AG Schule Lenkungsgruppe AG Familienzentren AG Gesundheit AG Sprachförderung AG Fachtagung AG Elternbildung 14 NeFF Dormagen Netzwerk Frühe Förderung Netzwerk für Familien 15 3 Bundeskinderschutzgesetz Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz Dialog als Methode Dialog mit der Politik Dialog in der Verwaltung Dialog mit den freien Trägern Dialog mit den Fachkräften Dialog mit den Eltern Dialog mit den Kindern 16 Erste Ergebnisse Über 99% der Eltern empfangen uns beim Hausbesuch Rückgang der stationären Hilfen von 1999 2004 um die Hälfte, seit dem stabil! Zunahme der ambulanten Hilfen im gleichen Zeitraum. Seit 2005 Zunahme der frühen und präventiven Hilfen Seit 2007 starker Rückgang der Inobhutnahmen bei Kindern unter 6 Jahren. Verbesserte Bildungschancen bei Kindern die am Prokitaprogramm teilnehmen. Rückgang der Sorgerechtsentzüge Starke Steigerung der Teilnahme an Elternbildungsangeboten/ Elternkompetenztrainings Verbesserung der Infrastruktur für Familien Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19 Stichpunkte Warum sind einige kommunale Modelle erfolgreich und andere nicht? Das Organisatorische scheint nicht so wichtig, sondern die weichen Faktoren sind die herausragenden für den Erfolg. Das Menschenbild ist ein ganz entscheidender Erfolgsfaktor der frühen Hilfen. Ein weiterer Erfolgsfaktor: So früh wie möglich! Die aufsuchende Sozialarbeit ist ein Schlüssel, der allerdings eng mit Haltung und Menschenbild verwoben ist. 5

Frühe Hilfen im BKiSchG Klare Kommunikation. Vernetzung ist ein substanzieller Baustein der frühen Hilfen. Hilfe zur Selbsthilfe ist konsequent notwendig. Auftreten gegenüber den Familien muss wertschätzend sein. Nicht Überhilfen, da die Hilfe zur Selbsthilfe sonst gefährdet wird. Frühe Hilfen im BKiSchG - Umsetzungsmöglichkeiten für die Praxis Vortrag von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Ministerialrat a.d., Fachbereiche: Kinder -und Jugendhilferecht, Familienrecht, Verwaltungsrecht, Berlin Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Frühe Hilfen im Bundeskinderschutzgesetz Umsetzungsmöglichkeiten für die Praxis Fachtagung des LV donum vitae NRW e.v. Lobby für Eltern und Kinder - Qualitätsentwicklung im Kinderschutz in Händen der Schwangerenberatungsstellen in NRW Wesseling 20.03.2013 Übersicht 1. Frühe Hilfen und was man darunter versteht 2. Frühe Hilfen zwischen den Systemen und Professionen 3. Frühe Hilfen im neuen Kinderschutzgesetz Wiesner Frühe Hilfen 2 Frühe Hilfen - Bedeutung Ansatz in der frühen Lebensphase des Kindes Frühzeitiger Einsatz zur Vermeidung von Risiken und Belastungen für das Kind Das Spektrum Frühe Hilfen Allgemeine Informationen zum Zusammenleben mit Kindern Gesprächs- und Entlastungsangebote für junge Eltern Frühe Hilfe Hilfebedarf Individuelle Hilfen in spezifischen Lebenssituationen Wiesner Frühe Hilfen 3 Wiesner Frühe Hilfen 4 Der Blick auf die Familie defizitorientiert: Vermeidung der Gefährdung des Kindes Gezielte Angebote an besonders belastende Familien oder ressourcenorientiert Förderung allgemeiner und spezifischer Kompetenzen der Eltern Angebote an alle Eltern Evaluation sozialer Frühwarnsysteme in NRW Notwendigkeit niedrigschwelliger Anlaufstellen mit vielfältigem Angebot Kontakt als Gelegenheit zur Feststellung des Hilfebedarfs und zur Auswahl passgenauer Hilfen Keine Verbindung niedrigschwelliger Angebote mit (verdeckten) Kontrollaufträgen Bedeutung von Transparenz und Wertsschätzung für die Akzeptanz der Angebote Wiesner Frühe Hilfen 5 Wiesner Frühe Hilfen 6 6

Netzwerke Früher Hilfen Hilfesysteme basierend auf Freiwilligkeit der Inanspruchnahme durch die KlientInnen oder Melde- und Kontrollsysteme, die dem Bedürfnis der Fachkräfte nach Absicherung dienen Wiesner Frühe Hilfen 7 Definition des NZFH (1) Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe. 8 Definition des NZFH (2) Frühe Hilfen umfassen vielfältige sowohl allgemeine als auch spezifische, aufeinander bezogene und einander ergänzende Angebote und Maßnahmen. Grundlegend sind Angebote, die sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern im Sinne der Gesundheitsförderung richten (universelle/primäre Prävention). Darüber hinaus wenden sich Frühe Hilfen insbesondere an Familien in Problemlagen (selektive/sekundäre Prävention). Frühe Hilfen tragen in der Arbeit mit den Familien dazu bei, dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden. Wenn die Hilfen nicht ausreichen, eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, sorgen Frühe Hilfen dafür, dass weitere Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen werden. 9 Zwischenfazit Frühe Hilfen als Arbeitsbegriff Frühe Hilfen zwischen Risikoscreening und Empowerment Frühe Hilfen zwischen Gesundheitsfürsorge und psychosozialer Hilfe Potentiale und Risiken der Verknüpfung der Hilfeziele 10 Übersicht 1. Frühe Hilfen und was man darunter versteht 2. Frühe Hilfen zwischen den Systemen und Professionen 3. Frühe Hilfen im neuen Kinderschutzgesetz Rechtsgrundlagen für Frühe Hilfen (1) Prävention und Selbsthilfe ( 20 SGB V) Krankheitsverhütung Allgemeiner Auftrag, der von den Kassen wird Frühförderung ( 30 SGB IX) Rehabilitationsleistung Komplexleistung Schwangerschaftsberatung ( 2 SchKG) Hebammenhilfe ( 134a SGB V) konkretisiert Wiesner Frühe Hilfen 11 12 Ausgestaltung der Hebammenhilfen in der gesetzl. Krankenversicherung ( 134 a SGB V) Begrenzung auf acht Wochen nach der Geburt (Wöchnerinnenhilfe) Längere Betreuung nur bei ärztl. Indikation Familienhebammen Einsatz in verschiedenen Modellprojekten Keine Verortung in einem der bestehenden Leistungsgesetze Leistungselemente aus dem medizinischen und dem psychosozialen Bereich Wiesner Frühe Hilfen 13 Wiesner Frühe Hilfen 14 7

Familienhebammen Einsatzbereiche Finanzierung in Gesundheitsämtern Finanzierung über die HebammenVV Anstellung bei freiem Träger Arbeit auf Honorarbasis i.a. des Gesundheitsamtes oder des Jugendamtes Einsatz im Leistungsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe Frühe Hilfen und SGB VIII 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft 18 Beratung bei der Ausübung der elterlichen Sorge 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder 27 Hilfe zur Erziehung (Einsatz von Frühinterventionsprogrammen bei hochrisikobehafteten Eltern-Kind Konstellationen) 28 Erziehungsberatung 31 Sozialpädagogische Familienhilfe Wiesner Frühe Hilfen 15 Wiesner Frühe Hilfen 16 Übersicht 1. Frühe Hilfen und was man darunter versteht 2. Frühe Hilfen zwischen den Systemen und Professionen 3. Frühe Hilfen im neuen Kinderschutzgesetz Wiesner Frühe Hilfen 17 Struktur des Gesetzes Das Kinderschutzgesetz als Artikelgesetz Bezeichnung: Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) Art 1: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Art.2: Änderungen im SGB VIII Art 3. Änderungen in anderen Gesetzen Wiesner KinderschutzG 18 KKG: Inhaltsübersicht 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz 4 Beratung und Übermittlung von Informationen bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung Frühe Hilfen als Thema des Bundeskinderschutzgesetzes Frühe Hilfen als Arbeitsbegriff Frühe Hilfen als Aufgabe verschiedener Systeme und das Gebot der Vernetzung Die Finanzierung Früher Hilfen als Knackpunkt bei der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes Wiesner Frühe Hilfen 19 20 20 Abs.1 Abs.2 Abs.3 Abs.4 1 KKG: Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung Kinderschutz als Ziel des KKG Wiederholung von Art.6 Abs.2 GG Wächteramt als Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr Frühe Hilfen als präventive Aktionsform des staatl. Wächteramts für die Förderung und den Schutz kleiner Kinder Wiesner Frühe Hilfen 21 Definition Früher Hilfen in 1 Abs.4 KKG Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft Insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen). 22 8

2 KKG: Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung (1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden. (2) Zu diesem Zweck sind die nach Landesrecht für die Information der Eltern nach Absatz 1 zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten. Dieses kann auf Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, bezieht sich die in Satz 1 geregelte Befugnis auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe. 3 KKG: Netzwerke Kinderschutz Abs.1 Verpflichtung aller Länder zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Netzwerken mit folgenden Aufgaben Gegenseitige Information der Leistungsträger über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum Klärung struktureller Fragen der Angebotsgestaltung und entwicklung Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz Abs.2 Einbeziehung aller Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen bzw. Eltern in Kontakt stehen Abs.3 Anbindung an die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe Abs.4 Finanzierung früher Hilfen durch den Bund Wiesner Frühe Hilfen 23 Wiesner Frühe Hilfen 24 Einzubeziehen in die Netzwerke sind ( 3 Abs.2 KKG) sind insbesondere Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe Einrichtungen und Dienste, mit denen Verträge nach 75 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestehen Gesundheitsämter Sozialämter Gemeinsame Servicestellen Schulen Polizei- und Ordnungsbehörden Agenturen für Arbeit Krankenhäuser Sozialpädiatrische Zentren Frühförderstellen Beratungsstellen für soziale Problemlagen Beratungsstellen nach den 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Einrichtungen und Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Familienbildungsstätten Familiengerichte und Angehörige der Heilberufe 25 Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz Rechtsanspruch auf anonyme Inanspruchnahme der allgemeinen Schwangerschaftsberatung ( 2 Abs.1 SchKG) Verpflichtung zur Mitwirkung der Beratungsstellen in den Netzwerken zum Kinderschutz ( 4 Abs.2 SchKG) 26 Finanzierung früher Hilfen ( 3 Abs.4 KKG) Die Finanzierung Früher Hilfen (Netzwerke Früher Hilfen und Einsatz von Familienhebammen) als politischer Knackpunkt Die mangelnde Bereitschaft des Gesundheitssystems (gesetzliche Krankenversicherung) zur (Mit)Finanzierung Das Zweistufenmodell als Lösung des Konflikts zwischen Bundesregierung und Bundesrat im Vermittlungsausschuss Die zwei Stufen der Finanzierung ( 3 Absatz 4 KKG) Stufe 1: 2012-2015 Stufe 2: ab 2016 Modellprojekt des Bundes zum Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen, auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen 2012: 30 Mio Euro 2013: 45 Mio Euro 2014 und 2015: je 51 Mio Euro Fonds des Bundes zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien jährlich 51 Mio Euro 27 28 Umsetzung vor Ort Die gesetzliche Regelung sichert nur die finanzielle Förderung von Seiten des Bundes Die Organisation der Frühen Hilfen (Anbindung der Fachkräfte) erfolgt im Rahmen der von den Ländern erarbeiteten Fördergrundsätze in kommunaler Verantwortung Gesamtkonzept des Landes zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012 2015) gem. 3 Abs. 4 KKG Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Konkretisierung der Regelungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie ( 16 SGB VIII) Einfügung eines neuen Absatz 3: Ausdrückliche Erweiterung des Adressatenkreises auf werdende Eltern Konkretisierung des Leistungsinhalts im Hinblick auf die Bedarfslagen von (werdenden) Eltern, die in der Zeit der Schwangerschaft und in den ersten Jahren nach der Geburt über die materielle Unterstützung hinaus bedeutsam sein können: (3) Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen angeboten werden. 29 Wiesner Frühe Hilfen 30 9

Ein wirksamer Kinderschutz braucht gute gesetzliche Grundlagen fachlich kompetentes und engagiertes Personal eine ausreichende Personalausstattung in den Jugendämtern und in den Einrichtungen und Diensten eine aufgabenentsprechende Finanzausstattung der Gemeinden und Kreise eine familienfreundliche Gesellschaft 31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre Arbeit für eine (bessere) Zukunft junger Menschen! 32 Im Internet auf der website www.sgb-wiesner.de: Online-Kommentierung des Bundeskinderschutzgesetzes 33 Stichpunkte Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind schwierig, besonders wenn es gilt, Bund, Länder und Kommunen auf einen Punkt zu bringen. Dem Bedarf wird man nicht immer gerecht, da es zu viele Verschiebebahnhöfe gibt. Frühe Hilfen im Bereich des BKiSchG sind nicht neu erfunden, sondern sind durch die gesetzliche Regelung ein weiteres Element, ein weiterer Baustein in der Entwicklung des Kinderschutzes. Kinderschutz = frühe Hilfen = gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Das Gesundheitssystem hat keine Verantwortung bei den frühen Hilfen übernommen. Dies wäre extrem wichtig gewesen, da Gefährdung/Notlagen vielfältig sind. Es gibt viele Studien über die Effektivität von sozialen Maßnahmen. Frühe Hilfen sind für jeden da. Zusätzlich gibt es spezifische Maßnahmen für spezifische Fälle. Ein präventives Handeln im Bereich der frühen Hilfen im Kontext des Gesundheitssystems würde dieses langfristig finanziell entlasten. 10

Frühe Hilfen für Familien mit Migrationshintergrund Die Relevanz der frühen Hilfen für Familien mit Migrationshintergrund Vortrag von Frau Gönül Aydin-Canpolat, Dipl. Sozialwissenschaftlerin, Duisburg Gliederung 1) Ausgangssituation 2) Belastungsfaktoren bei Familien mit Migrationshintergrund 3) Veränderungen durch Globalisierung, Individualisierung und demografischen Wandel 4) Folgen und Auswirkungen bez. der Inanspruchnahme sozialer Dienste & Erziehungs- und Familienberatungen 5) Bedeutungen und Anforderungen für die beteiligten Akteure 1) Ausgangssituation Beispielsweise betrug der Anteil der Migranten im Jahr 2010 in Deutschland 19,3 % und der Anteil der Ausländer hingegen nur 8,8 %. Von daher wird die Zukunft der Gesellschaft unausweichlich multikulturell und sehr heterogen sein. Diese Alltagswirklichkeit in Verbindung mit der Tatsache, dass insbesondere junge Menschen mit Migrationshintergrund oft ungünstigeren Entwicklungsbedingungen im familialen Umfeld ausgesetzt sind, ist ein zwingender Grund für die Forderung eines migrationssensiblen Kinderschutzes. 2) Belastungsfaktoren bei Familien mit Migrationshintergrund Der Migrationsgrund an sich, der häufig unabhängig von der Art, immer mit einem Traumata verbunden ist, ein niedriger Bildungsstand, hohe Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Armut, hohe Kinderanzahl und frühe Elternschaft, sowie weitere Gefahrenquellen wie Sucht und Gewalt sind starke Belastungen in Familien mit Migrationshintergrund. 3) Veränderungen durch Globalisierung, Individualisierung und demografischen Wandel Mit längerer Aufenthaltsdauer findet auch eine, wenn auch langsame, aber sichere, Anpassung in Teilbereichen der Gesellschaft wie zum Beispiel im Arbeitsmarkt, in der Bildung, im Geburtenverhalten, in der Einstellung zur Familie und bzgl. der Normen und Werte. Mit steigender Bildung und damit einhergehender Individualisierung wird auch eine erhöhte Scheidungstendenz assoziiert. Patchwork-Familien und alleinerziehende Mütter häufen sich auch in Migrantenfamilien. Parallel zu dieser Entwicklung ist auch bei einigen Gruppen eine Rückzugstendenz in die Religion und in die Tradition festzustellen. 4) Folgen und Auswirkungen bzgl. der Inanspruchnahme sozialer Dienste & Erziehungs- und Familienberatungen Diese prekären Lebenslagen wirken sich unter anderem auf die Inanspruchnahme sozia- 11

hintergrund in Kitas, Kindertagesstätte und Vorsorgeuntersuchungen stark unterrepräsentiert. Als zentrale Zugangsbarrieren werden Unkenntnis, Schamgefühl, Angst vor Sanktionen und Sprachbarrieren genannt. 5) Bedeutungen und Anforderungen für die beteiligten Akteure Diese oben genannten Umstände stellen an die jeweiligen Akteure wie bspw. soziale Einrichtungen, Frühe Hilfen, Familienberatungsinstanzen und Institutionen die Anforderung einer interkulturellen Öffnung und Sensibilisierung dar. Diese können sowohl mit interkulturellen Schulungen des Personals, als auch mit der gezielten Einstellung des Personals mit Migrationshintergrund sein. Auch niedrigschwellige Angebote und eine engere Vernetzung der Instanzen sind sinnvoll. Ein weiterer Anknüpfungspunkt solcher Hilfen können auch die Ressourcen sein wie zum Beispiel familiärer Zusammenhalt, emotionale Unterstützung und die Zubereitung von frischen Mahlzeiten, die insbesondere bei Familien mit Migrationshintergrund vergleichsweise zu anderen Familien (noch) reichlich vorhanden sind. Literaturverzeichnis Autorengruppe Bildungsberichterstattung (Hrsg.): Bildung in Deutschland 2012. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur kulturellen Bildung im Lebenslauf, Bielefeld 2012. Baier, Dirk/Pfeifer, Christian/Simonson, Julia/Rabold, Susann: Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt. Erster Forschungsbericht zum gemeinsamen Forschungsprojekt des Bundesministeriums des Innern und des KFN, Forschungsbericht Nr. 107, Hannover: KFN. Becker, Stephanie: Zur Entstehung der Glücksspielsucht bei Migranten, in: Zeitschrift für Sozialpädagogik, 1/2012, S. 61-82. Bereswill, Mechthild/Rieker, Peter/Schnitzer, Anna: Migration und Geschlecht. Theoretische Annäherungen und empirische Befunde, Weinheim/Basel 2012. Boos-Nünning, Ursula/Karakaşoğlu, Yasemin: Viele Welten leben. Zur Lebenssituation von Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund, Münster 2005. Boos-Nünning, Ursula: Migrationsfamilien als Partner von Erziehung und Bildung. Expertise im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2011. Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Analytikreport der Statistik. Analyse des Arbeitsmarktes für Ausländer März 2012, Nürnberg 2012. 12

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Nauck, Bernhard: Bi-kulturelle Ehen, Familien und Partnerschaften, in: Straub, Jürgen/ Weidemann, Arne/Weidemann, Doris (Hrsg.): Handbuch interkulturelle Kommunikation und Kompetenz, Grundbegriffe - Theorien - Anwendungsfelder, Stuttgart: Metzler 2007, S. 729-737. Nauck, Bernhard: Der individuelle und kollektive Nutzen von Kindern, in: Ehmer, Josef/ Ferdinand, Ursula/Reulecke, Jürgen (Hrsg.): Herausforderung Bevölkerung. Zu Entwicklungen des modernen Denkens über die Bevölkerung vor, im und nach dem Dritten Reich, Wiesbaden 2007. Nauck, Bernhard: Familienbeziehungen und Sozialintegration von Migranten, in: Bade, Klaus/Bommes, Michael (Hrsg.), Migration - Integration Bildung, 23/2004, S. 83-104. Seiser, Kismet: Das ist bei türkischen Familien so. Psychodynamische, kulturelle und migrationsspezifische Aspekte der Beratung von Migrantenfamilien, in: Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (Hrsg.): Jahrbuch für Erziehungsberatung, 6, Weinheim/München 2006, S. 241-256. Sohns, Armin: Frühförderung entwicklungsauffälliger Kinder in Deutschland, Weinheim/ Basel 2000. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Ausländische Bevölkerung Ergebnisse des Ausländerzentralregisters, Wiesbaden 2012. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund Ergebnisse des Mikrozensus, Wiesbaden 2012. Thiessen, Barbara: Muslimische Familien in Deutschland: Alltagserfahrungen, Konflikte, Ressourcen; Expertise im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen, Jugend, München 2007, DJI. Uslucan, Haci-Halil: Bi-Kulturalität als Chance für Familien und Kinder?, Informationen Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.v. 1/2010, S. 9-14. Uslucan, Haci-Halil: Gewalterfahrungen, Erziehung im Elternhaus und Wohlbefinden bei deutschen und türkischen Jugendlichen, in: Prax Kinderpsychol Kinderpsychiatr, 58, 4, 2009, 278-96. Uslucan, Haci-Halil: Ethische Erziehung in muslimischen Familien, in: Mascheke, Britta/ Brinkmann, Heinz Ulrich (Hrsg.): Handbuch Migrationsarbeit, Wiesbaden 2011, S.217-227. Uslucan, Haci-Halil: Entwicklungsrisiken und Ressourcen (von Jungen) in Migrantenfamilien, Fachtagung Jungenarbeit, Osnabrück 2011. 14

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Markt der Möglichkeiten Markt der Möglichkeiten und Grenzen Wir sagen Danke, an alle Beratungsstellen, Träger und Institutionen, die sich am Markt der Möglichkeiten beteiligt haben und so einen wunderbaren Austausch an Erfahrungswerten möglich gemacht haben. Um weitere Vernetzungen auszugestalten, sind im Folgenden alle Marktstände nochmals aufgeführt. Angebotsentwicklung im Bereich Familienbildung und Familienerholung Jugendamt Hürth, Ansprechpartnerin Frau Karolin Königsfeld Väterabende donum vitae Kreisverband Warendorf e.v., Ansprechpartnerin Frau Sonja Kochmann Schau mal wie dein Baby spricht EU-FUN e.v, Hermann-Josef-Haus Urft, Euskirchen, AnsprechpartnerInnen Frau Christa Thelen, Frau Alexandra Zinati-Feld und Herr Klaus Servaty Eltern Baby Treffen Kooperation mit einer Familienbildungsstätte donum vitae Bochum e.v., Ansprechpartnerin Frau Iris Rüsberg-Steinke Guter Start mit Baby Katholische Familienbildung Köln, Ansprechpartnerin Frau Cornelia Zubkowski Aufwärts donum vitae Viersen e.v., Ansprechpartnerin Frau Birgit Kruse Hilfen für Kinder und Familien fips e.v., Ansprechpartner Herr Dietmar Töneböhn (Geschäftsführer) Abenteuer Vater sein donum vitae Gelsenkirchen e.v., Ansprechpartnerin Frau Heike Bombeck Hebammenfortbildung donum vitae Rheinisch Bergischer Kreis e.v., Ansprechpartnerin Frau Adelheid Remppis Schritt für Schritt donum vitae Essen e.v., Ansprechpartnerin Frau Annette van den Boom 16

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Erwartungen an die freien Träger Umsetzung des BKiSchG in NRW Erwartungen an die freien Träger Vortrag von Herrn Heiner Nienhuys, Referatsleiter Prävention und Frühe Hilfe, Ministerium für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße Sie alle sehr herzlich hier in Wesseling. Und ich hoffe, ich erreiche mit meinem Vortrag noch Ihre Aufmerksamkeit in der zweiten Hälfte einer langen Fachtagung. Zum Bundeskinderschutzgesetz möchte ich gerne eine grundsätzliche Bemerkung vorausschicken: Die volle Wucht der Anforderungen des am 1.Januar 2012 in Kraft getretenen BKiSchG hat alleine die Jugendämter getroffen! 1. Und zwar im Wesentlichen deshalb, weil es im seinerzeitigen Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV - SGB V) im Bundeskinderschutzgesetz finanziell an den Netzwerken Früher Hilfen zu beteiligen Dies ist insofern schade, weil wir wissen, dass viele Ärzte/Krankenkassen gewillt sind, an einer lokalen Verantwortungsgemeinschaft Kinderschutz teilzunehmen. Das Interesse an Netzwerkarbeit ist vorhanden, sie werden aber von ihrer Binnenstruktur daran gehindert. 2. Allerdings konnte erreicht werden, dass im Bundesrat unter maßgeblicher Beteiligung Nordrhein-Westfalens die Bundesmittel von 30 Mio. auf 51 Mio. Euro erhöht wurden und nach dem Modellprojekt über eine ab 2016 einzurichtende Fondslösung dauerhaft zur Verfügung stehen. Dank an donum vitae Ich weiß um das besondere Engagement des Landesverbandes donum vitae und ihrer 40 staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen in NRW. Sie setzen sich vorbildlich dafür ein, den Bedürfnissen werdenden Müttern und Vätern gerecht zu werden und somit jedem Kind einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Diesem Engagement aller Akteurinnen und Akteure für ein gut funktionierendes Hilfesystem vor Ort, möchte ich heute stellvertretend für die Landesregierung und vor allem im Namen meiner Ministerin Frau Ute Schäfer - ganz herzlich Dank sagen. Gegen Ausgrenzung junger Menschen Ihre Arbeit und Ihr Engagement ist eine wichtige Investition in die Zukunft junger Menschen und sie richtet sich konsequent gegen Ausgrenzung. Ausgrenzung ist nicht nur ein fundamentaler Verstoß gegen die Rechte von Kindern, sie gefährdet auch die Zukunft unseres Gemeinwesens, das angesichts des demografischen 19

Wandels mehr denn je darauf angewiesen ist, dass wir alle Talente nutzen. Mehr als 20 % der Kinder und Jugendlichen (bundesweit 15,7 Mio. NRW 3,2 Mio.) erfahren heute Ausgrenzung und werden häufig am Rande der Gesellschaft zurückgelassen. Und das fängt bereits in frühen Jahren an, noch bevor Kinder überhaupt die Chancen erhalten, ihre Potenziale zu entwickeln. Die notwendige Unterstützung muss früher und gezielter bei den Kindern und ihren Familien ankommen. Das ist auch wirtschaftsund finanzpolitisch vernünftig. Es ist deshalb höchste Zeit, früh in Vorbeugung zu investieren, um auch die sozialen Folgekosten zu reduzieren. Kein Kind zurücklassen Diese Politik sozialer Vorbeugung in den Kommunen zu stärken, ist auch ein zentrales Anliegen der gesamten Landesregierung. Mit diesem Ansatz nehmen wir einen Perspektivwechsel vor: Wir wollen vom Kind, vom Jugendlichen aus denken und die Bedürfnisse und Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zum Ausgangspunkt unserer Arbeit machen. Wir wollen zudem alle Lebensbereiche, die das kindliche Aufwachsen prägen, in den Blick nehmen. Dazu gehören vor allem die Familien, die Kindertagesbetreuung, die Schulen und das Ausbildungssystem. Dazu gehören Sport, Kultur und das bürgerschaftliche Engagement. Dazu gehören insbesondere auch Ihre familienunterstützenden Dienste, und natürlich nicht zuletzt die Jugendhilfe und das Gesundheitssystem. Wir wollen, dass Akteurinnen und Akteure und Institutionen aus diesen vielfältigen Bereichen besser zusammenarbeiten, ihre Angebote aufeinander abstimmen und vor allem die Kinder, Jugendlichen und Familien aktiv einbeziehen. Diesen breiten Präventionsansatz erproben wir innerhalb der Landesregierung im Rahmen des Projektes Kein Kind zurücklassen" in 18 Modellkommunen. Und wir wollen erreichen, dass alle Kommunen in NRW sog. Präventionsketten entlang der Lebensbiographie von Kindern und Jugendlichen entwickeln und etablieren können. Bundesinitiative Frühe Hilfen Die gleichen präventiven Ziele verfolgt auch das Bundeskinderschutzgesetz und die darin verankerte Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen. Auch hier steht die frühzeitige Unterstützung und Hilfe von Kindern im Fokus durch die Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz, und zwar bereits in der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. Es gilt, über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und insbesondere Eltern in belasteten Lebenslagen spezifische Hilfen anzubieten. 20

Herr Prof. Wiesner hat Ihnen Inhalt, Ziele und Umsetzungsmöglichkeiten der Frühen Hilfen dargestellt, Herr Hilgers bereits eindrucksvoll die Erfolgsfaktoren. Deshalb beschränke ich mich nur kurz auf deren Umsetzung in NRW: Bis 2015 fließen rund 35,8 Mio. an Bundesmitteln nach Nordrhein-Westfalen. Sie werden in den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen in den Kommunen investiert. Im vergangenen Jahr wurden die Bundesmittel in Höhe von 6,2 Mio. erst Mitte November zugewiesen. Somit blieb sehr wenig Zeit, um die Fördergelder auch noch an die Jugendämter weiter zu leiten. Dennoch ist dies mit erheblichen Anstrengungen gelungen: 181 von insgesamt 186 Jugendämter haben in einem schlanken Antragsverfahren noch Mittel für das Jahr 2012 abrufen können. In Summe konnten rd. 6 Mio. ausgezahlt werden; damit wurde der für NRW zur Verfügung stehende Betrag nahezu vollständig verteilt. Seit Anfang des Jahres ist die Landeskoordinierungsstelle im Familienministerium personell eingerichtet. Sie wird im Wesentlichen die Jugendämter im Rahmen der Bundesinitiative fachlich begleiten sowie Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote initiieren und mitentwickeln. Auch für das Jahr 2013, in dem NRW rd. 8,5 Mio. zur Verteilung an die Jugendämter erwartet, sind bereits viele Anträge auf Zuwendung der Mittel eingegangen. Die Landeskoordinierungsstelle hat mit der Prüfung der eingegangenen Anträge für das Jahr 2013 begonnen. Parallel dazu findet eine intensive telefonische Beratung der Kommunen zur Antragstellung sowie zur Verwendung der Fördergelder statt. Fazit der bisherigen Gespräche ist, dass die kommunale Netzwerkkoordinierung und insbesondere der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufen letztlich auch der Einbezug des Ehrenamts überwiegend uneinheitlich und ohne Vorgabe von Qualitätsstandards in NRW erfolgt. In diesem Arbeitsfeld sind noch grundsätzliche Fragen zu klären und wartet viel Arbeit auf die Landeskoordinierungsstelle. Wir arbeiten daran, um die Jugendämter und die Kommunen, aber auch alle anderen beteiligten Akteure entsprechend zu informieren und zu beraten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben. Auch wenn das Bundeskinderschutzgesetz bereits seit mehr als einem Jahr in Kraft ist, sind noch viele Fragen in der Umsetzung der Bundesinitiative, aber gleichermaßen auch in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes, offen. Nichtsdestotrotz müssen jetzt in den Kommunen bewährte Projekte und Maßnahmen gemeinsam mit den Beteiligten vor Ort weiterentwickelt und in Regelangebote ausgebaut werden. 21

Leitlinien für die Beratung Einen wichtigen Orientierungsrahmen und wichtige Hinweise zur Umsetzung des BKiSchG liefern die allgemeinen Handlungsempfehlungen, die die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAG LJÄ) im Juni 2012 herausgegeben haben. Sie können Sie im Internet herunterladen. 4 Abs. 1 KKG benennt die sog. Berufsgeheimnisträger, zu denen gemäß Ziffer 5 die Mitglieder oder Beauftragten einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz gehören. Diesen Berufs- bzw. Amtsgeheimnisträgern räumt Abs. 2 zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung unter anderem einen Anspruch gegen den örtlichen öffentlichen Träger auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft ein. Des Weiteren räumt 8b Abs. 2 SGB VIII den Trägern von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und den dafür zuständigen Leistungsträgern einen Rechtsanspruch gegenüber dem überörtlichen Träger (in NRW die Landesjugendämter) auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls, zum Schutz vor Gewalt und zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen und zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens ein. Nach der Gesetzesbegründung soll 8b Abs. 2 SGB VIII für Einrichtungen gelten, die gem. 45 SGB VIII betriebserlaubnispflichtig sind. Nach dem Wortlaut des Gesetzes erstreckt sich der Auftrag aber auch auf andere Einrichtungen. Die Inhalte der Handlungsleitlinien, um die es in der Beratung nach 8b Abs. 2 SGB VIII geht, sind auch Gegenstand der Qualitätsentwicklung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe nach 79a SGB VIII. Die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft Bei der Umsetzung der Beratung und fachlichen Begleitung der sog. Berufsgeheimnisträger spielen die Kinderschutzfachkräfte eine besondere Rolle. Sie sollen neben der Beratung der Jugendhilfe auch die Berufsgeheimnisträger und die Systeme der Kitas, Schulen und der Gesundheitshilfe und die in ihnen tätigen Fachkräfte in die Lage versetzen, ihre Aufgaben im Kinderschutz angemessen wahrzunehmen. Dazu brauchen sie eine gesicherte Position ohne Abhängigkeiten von den Beteiligten. Deshalb sollten Kinderschutzfachkräfte in ihrer Beratung nach 8b SGB VIII in einem eigenständigen Pool zusammengefasst werden. Sie sollten nicht im örtlich zuständigen ASD tätig sein und auch nicht eine Einrichtung beraten, in der sie auch Fallverantwortung übernehmen. Das Jugendamt sollte den Anspruch auf Beratung durch Vereinbarungen mit den freien Trägern und den kinder- und jugendnahen Berufsgeheimnisträgern (dies gilt vor allem: 22

Gesundheitssystem) sicherstellen. Es sollte sichergestellt werden, dass die Beratung durch die Kinderschutzfachkräfte unabhängig von den Interessen der Einrichtungen der freien Träger oder des Jugendamts erfolgt. Das Jugendamt müsste letztlich sicherstellen, dass die Erreichbarkeit und Koordination der Kinderschutzfachkräfte gewährleistet ist. Die Tätigkeit der Kinderschutzfachkräfte sollte auch Teil der Qualitätsentwicklung nach 79a SGB VIII sein. Was sind nun bei der Umsetzung des BKiSchG die Erwartungen an die freien Träger Gestatten Sie mir zuvor die Erwartungen der Kinder, Jugendlichen und deren Eltern an die Angebote und Leistungen von freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe voran zu stellen: Aus meiner Sicht erwarten sie zuallererst einmal eine persönliche Wertschätzung. Des Weiteren Transparenz und Zuverlässigkeit der Angebote wichtig auch: Vertraulichkeit weniger eigener Aufwand an Zeit und Geld, also niedrigschwellige Wege und gegebenenfalls auch Kostenlosigkeit der Angebote Gewinn an Handlungssicherheit und nicht zuletzt einen konkreten Nutzen. Dies in einem bestmöglichen Kontext der Hilfe zur Selbsthilfe. Das BKiSchG formuliert hierzu neue Vorgaben in den verschiedenen Bereichen für die öffentlichen und freien Träger, die es nun fachlich auszugestalten gilt. Eine zentrale Erwartung wäre, dass die freien Träger diese Möglichkeiten und Spielräume, die das Bundeskinderschutzgesetz gibt, auch als Chance zur Weiterentwicklung der Fachlichkeit sehen und als solche ergreifen und so neue Ideen und Ansätze aus der Basis heraus erwachsen können. Die konkreten Inhalte müssen zuletzt immer in einem kooperativen Prozess zwischen Jugendamt und freien Träger ausgehandelt und vereinbart werden. Denn das Jugendamt hat nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) die Steuerungs- und Planungsverantwortung. Die freien Träger können sich aber in den verschiedenen Handlungsfeldern fachlich aufstellen, Positionen finden und die eigenen Vorstellungen von Qualitätsmerkmalen in den gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess mit dem JA einbringen. Um zum Wohle der Kinder und Familien Grenzen unterschiedlicher Leistungsbereiche zu überwinden, 23

zwischen dem Netzwerk Frühe Hilfen und der Jugendhilfeplanung Abstimmungen über Bedarfsplanungen und Maßnahmen erfolgen. Diese fachliche sinnvolle Zusammenarbeit erhält außerdem nun durch die VV eine höhere Verbindlichkeit. In der VV ist als Fördervoraussetzung für Maßnahmen im Bereich Netzwerkkoordination geregelt, dass Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung in den Frühen Hilfen auf Grundlage der Jugendhilfeplanung festzulegen und zu überprüfen sind. Was sind abgesehen hiervon die konkreten Erwartungen an die freien Träger im Bereich der Frühen Hilfen? Sie sollten ihre Angebotspalette, -planung und -gestaltung im Bereich der Frühen Hilfen sortieren, ihre Qualitätsstandards formulieren und transparent machen, ihre Bereitschaft und Personalressourcen für die verbindliche Zusammenarbeit im Netzwerk zur Verfügung stellen. Wenn Familienhebammen oder Ehrenamtsangebote durch einen freien Träger koordiniert werden, sollten auch hierfür Qualitätsstandards formuliert werden. Und was tut die Landesregierung? Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW misst der Politik für Kinder und Jugendliche hohe Bedeutung bei, dies spiegelt sich in der konkreten Arbeit wider. So unterstützt das Ministerium den Deutschen Kinderschutzbund, Landesverband NRW, und das Institut für soziale Arbeit e.v. dabei, Maßnahmen zu erarbeiten, die der Weiterentwicklung des Kinderschutzes in NRW dienen. Hierzu gehören Projekte wie z.b.: Expertise zu den Anforderungen an Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Jugendämter bzw. der Allgemeinen Sozialen Dienste in NRW unter besonderer Berücksichtigung von Vorgaben aus dem BKiSchG Einrichtung einer Internetplattform zu verschiedensten Aspekten des Kinderschutzes: www.kinderschutz-in-nrw.de ein Referenzwerk zur methodischen Aufarbeitung von Kinderschutzfällen und der Praxis im Kinderschutz Formulierung einer Empfehlung Entwicklung von Qualitätsstandards für Kinderschutzfachkräfte Arbeitshilfe zur Problematik der sexualisierten Gewalt durch Mitarbeiter/-innen in Einrichtungen der Jugendhilfe. Arbeitshilfe zum Kinderschutz für Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Kiki 24