Arbeitsvertrag Zwischen Firma Straße PLZ Ort - als Arbeitgeber - und Name Straße PLZ Ort - als Arbeitnehmer - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Anstellung Wir stellen Sie ab dem in unserem Unternehmen ein. 2 Tätigkeit Die Einstellung erfolgt als Kraftfahrer in der Abteilung Fuhrpark in der Niederlassung. Die Anstellung erfolgt in Vollzeit. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 43 Stunden. Sie sind verpflichtet, Ihre ganze Arbeitskraft ausschließlich dem Unternehmen zu widmen und alle ihnen übertragenen Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft auszuführen und in jeder Hinsicht die Interessen des Arbeitgebers zu wahren. Zum Aufgabengebiet gehören auch die Tätigkeiten und Pflichten die sich aus der Anlage 1 (Dienstanweisung Kraftfahrer) ergeben. 3 Probezeit Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.
4 Arbeitsbereich und Versetzung Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Direktionsrechts vorübergehend, unter Wahrung der Zumutbarkeit, auch andere, seinen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeiten zu übertragen, die den Kenntnissen und Erfahrungen des Arbeitsnehmers entsprechen. Außerdem ist der Arbeitgeber berechtigt dem Arbeitnehmer im Bedarfsfall einen anderen Arbeitsort zuzuweisen, gegebenenfalls auch in eine andere Abteilung oder eine Niederlassung zu versetzen. Der Arbeitnehmer ist zu einer Arbeitsleistung zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet. 5 Arbeitsentgelt Für Ihre vertragliche Tätigkeit erhalten Sie einen Stundenlohn von brutto (). Das Gehalt wird am 1. Werktag des Folgemonats bargeldlos auf ein vom Arbeitnehmer anzugebendes Konto überwiesen. 6 Sonstige betriebliche Leistungen Es besteht kein Anspruch auf betriebliche Sonderzahlungen wie Weihnachts- und/ oder Urlaubsgeld. Sollte eine solche Zahlung im Einzelfall dennoch erfolgen, so erfolgt sie freiwillig. Die Leistung von Sonderzahlungen steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und begründet für den Arbeitnehmer auch bei mehrmaliger Zahlung in derselben oder unterschiedlichen Höhe keinen Rechtsanspruch für die Zukunft. 7 Arbeitszeit / Mehrarbeit Die Arbeitszeit und Pausen regeln sich nach den gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Bestimmungen. Soweit nicht anders vereinbart ist, wird die Lage der Arbeitszeit einseitig vom Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet Mehrarbeit sowie Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit im zulässigen Rahmen zu leisten, wenn es die Belange des Betriebes erfordern. Ansprüche aus der Leistung von Mehrarbeit bestehen nur, wenn die Mehrarbeit von der Geschäftsleitung angeordnet oder nachträglich genehmigt worden ist. Über Beginn und Ende der Mehrarbeit hat der Arbeitnehmer Aufzeichnungen zu machen und diese spätestens am Tage nach der Leistung der Mehrarbeit vom Arbeitgeber oder von dessen Beauftragten gegenzeichnen zu lassen. 8 Nebenbeschäftigungen Nebenbeschäftigungen für andere Unternehmen gleicher Art, mit denen die Firma in Wettbewerb steht sind untersagt. Sonstige Nebenbeschäftigungen sind dem Arbeitgeber unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitsgebers.
9 Verschwiegenheit Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Verschwiegenheit über die geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, Abläufe sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen stellt in der Regel einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über seine Vergütungs- und Einstellungsvereinbarungen Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 10 Weiterbildung Wir bemühen uns im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten, sie beruflich zu fördern. Andererseits erwarten wir von Ihnen, dass Sie sich aus eigener Initiative ständig beruflich weiterbilden. Soweit Sie auf Veranlassung des Arbeitgebers an Fortbildungs- oder Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen, werden Sie unter Fortzahlung Ihrer Bezüge von der Arbeit freigestellt. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach Weisung des Arbeitsgebers an berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auch außerhalb des Betriebes teilzunehmen. 11 Abtretung und Verpfändung Die Abtretung sowie die Verpfändung von Ansprüchen auf Gehalt und andere Bezüge sind unzulässig. Hiervon kann eine Ausnahme im Einzelfall vereinbart werden; erforderlich ist die schriftliche Zustimmung des Arbeitsgebers. bei Pfändungen des Arbeitseinkommens werden vom Gehalt des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber hierdurch entstehende Kosten, 1 v.h. der gepfändeten Summe einbehalten. 12 Urlaubanspruch Sie haben Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub von derzeit Werktagen unter Zugrundelegung einer 5-Tage-Woche. Der Urlaub dient der Erholung und Wiederherstellung der Arbeitskraft. Der Urlaub ist im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zu regeln und bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres zu nehmen. Endet oder beginnt das Arbeitsverhältnis nach diesem Vertrag innerhalb eines Jahres so kann der Arbeitnehmer nach gesetzlichen Vorschriften Teilurlaub beanspruchen. Für jeden vollen Beschäftigungsmonat hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 1/12 seines Jahresurlaubs. 13 Arbeitsverhinderung und Krankheit Bei Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber ( ) unverzüglich am ersten Tag und zu Beginn der üblichen Arbeitszeit unter Angabe der Gründe Mitteilung zu machen. Ist die Arbeitsverhinderung vorher bekannt, so ist rechtzeitig die Einwilligung des Arbeitgebers einzuholen. Im Krankheitsfalle ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Unverzüglich bedeutet den frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. in der Regel rechtzeitig vor Arbeitsbeginn am ersten Tag des Arbeitsausfalls. Spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, ihren Beginn und deren voraussichtliche Dauer beim Arbeitgeber vorzulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer gehalten, unverzüglich eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen, auch wenn der Zeitraum der Entgeltfortzahlung überschritten ist. Am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer sich bis spätestens 16:00 Uhr bei dem Arbeitgeber melden und Anweisungen für die Arbeitsleistung am ersten Arbeitstag nach der Arbeitsunfähigkeit entgegen nehmen. Diese Meldepflicht dient der ordnungsgemäßen Erbringung der Arbeitsleistung. Der Mitarbeiter soll sich so Kenntnis verschaffen, wann er wo seine Arbeit wieder aufnehmen muss. Im Übrigen gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. 14 Nutzung von arbeitgeberseitig zur Verfügung gestellten Sachen und Diensten Sachen, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses überlassen werden, sind ausschließlich für die Nutzung zu betrieblichen Zwecken bestimmt. Eine Privatnutzung, insbesondere von überlassenen Mobiltelefonen, ist nur dann und in dem Rahmen zulässig, wenn und soweit es zwischen den Arbeitsvertragsparteien ausdrücklich vereinbart worden ist. 15 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Für die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere für die jeweiligen Kündigungsfristen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die gesetzliche Altersgrenze erreicht oder in dem Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch Rentenbescheid festgestellt wird. 16 Rückgabe von Arbeitsmaterial Bei Beendigung dieses Vertrages hat der Arbeitnehmer die übertragenen oder übernommenen geschäftlichen Aufzeichnungen, Unterlagen, sämtliche betriebliche Arbeitsmittel und sonstige Gegenstände unverzüglich zurückzugeben. Dazu gehören auch selbst angefertigte Aufzeichnungen über betriebliche Vorgänge. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
17 Datenschutz Der Arbeitnehmer willigt hiermit ein, dass seine persönlichen, dem Arbeitgeber bekannten oder bekannt gewordenen Daten in eine bei dem Arbeitgeber oder dessen Beauftragten geführten Datei aufgenommen und verarbeitet werden dürfen. 18 Meldung bei der Agentur für Arbeit Dem Arbeitgeber ist bekannt, dass ihm gem 37 BSGB III die Verpflichtung obliegt, sich im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Diese Mitteilungspflicht gilt unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung, einvernehmliche Aufhebung oder infolge von Zeitablauf (bei Befristung) endet. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer aufgeklärt, dass ihm bei Verletzung der Mitteilungspflicht Einbußen beim Arbeitslosengeld drohen können. 19 Ausschlussfristen, Verfallen von Ansprüchen Ansprüche des Arbeitnehmers, die in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder dessen Beendigung entstanden sind, sind spätestens acht Wochen nach Eintritt der Fälligkeit des jeweiligen Anspruches schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch den Arbeitnehmer muss innerhalb weiterer acht Wochen ab der schriftlichen Mitteilung an den Arbeitgeber erfolgen. Nach Ablauf der Fristen verfallen die Ansprüche, wenn ihr Verfall nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Von den vorgenannten Ausschlussfristen sind Ansprüche wegen Vorsatzhaftung ausgenommen. 20 Änderung des Wohnsitzes und Änderung der Bankverbindung Sie sind verpflichtet, uns umgehend jede Änderung Ihrer Privatanschrift und/oder Bankverbindung mitzuteilen. 21 Schriftform / Salvatorische Klausel Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen, sowie die Aufhebung des Arbeitsvertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformabrede selbst. Sollte eine Klausel des Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertragstextes. Die unwirksame Klausel soll durch eine dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommende Klausel ersetzt werden. Ort, den Datum Arbeitgeber Arbeitnehmer