Ruhender Kraftfahrzeugverkehr

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Transkript:

Ruhender Kraftfahrzeugverkehr 1 Analyse Ein wesentlicher Aspekt bei der Beurteilung der Situation im ruhenden Kraftfahrzeugverkehr ist die Stellplatzsituation in der Innenstadt. Sie ist als eine wesentliche Beurteilungsgröße für die Qualität der Erreichbarkeit der zentralen Einrichtungen im Oberzentrum Osnabrück anzusehen. Der zweite Schwerpunkt besteht in der Unterbringung des ruhenden Verkehrs im Wohnumfeld. Hier ergeben sich häufig in dicht besiedelten, älteren Wohnquartieren Probleme, da die Stellplätze im Straßenraum nicht ausreichen, tagsüber die Stellplätze mit Beschäftigten belegt sind und außerhalb des Straßenraumes kaum Abstellmöglichkeiten vorhanden sind. Innenstadt In der Innenstadt von Osnabrück gibt es etwa 5.630 Stellplätze in Parkhäusern und auf öffentlichen Parkplätzen (Abb. 1). Hinzu kommen etwa 1.000 Stellplätze im Straßenraum (zumeist Längsparkstände), die aber vor allem im auch durch Wohnbebauung geprägten südlichen Teil der Innenstadt anzutreffen sind und von den dortigen Anwohnern genutzt werden. Osnabrück Masterplan Mobilität (Hannover 2010) 1

Abb. 1 Stellplätze in Parkhäusern und auf Parkplätzen in der Innenstadt Die Stellplätze in Parkhäusern und auf Parkplätzen wurden und werden kostenpflichtig bewirtschaftet. Für die Stellplätze im Straßenraum galt seit 2001 eine Parkscheibenregelung in Verbindung mit einer Sonderparkberechtigung für Anwohner. Seit dem Mai 2008 wird ein neues Parkraumkonzept für die Innenstadt betrieben, das eine Bewirtschaftung aller Stellplätze im Straßenraum innerhalb des Wallringes mit Parkscheinautomaten vorsieht. Die dabei eingeführte Regelung der "Brötchentaste", bei der die ersten 15 min gratis war, wurde 2010 zurückgenommen. Die Sonderparkberechtigungen für Anwohner sind unverändert geblieben. In den unmittelbar an den Wallring angrenzenden und noch zur Innenstadt zu zählenden Gebieten wird weiterhin eine Bewirtschaftung mit Parkscheibe durchgeführt. Osnabrück Masterplan Mobilität (Hannover 2010) 2

Abb. 2 Parkraumbewirtschaftungskonzept für die Innenstadt (in Betrieb seit Mai 2008) Die Kosten für das Parken in der Innenstadt sind in erster Linie nach der Lagegunst der Stellplätze gestaffelt. Die Stellplätze im Straßenraum sind am teuersten: Sie kosten ab den zweiten 15 min 0,50 EUR/15 min, das heißt 1,50 EUR für die erste Stunde. In den Parkhäusern der Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft (OPG) verhält es sich ähnlich. In den drei zentralen Parkhäusern Ledenhof-Garage, Kamp-Garage und Nikolai-Garage sowie im privaten Parkhaus L+T kostet die erste Stunde 1,50 EUR, in den weniger zentralen Anlagen werden 1,00 EUR/h und im Randbereich der Innenstadt nur 0,50 EUR/h verlangt. Die privaten Parkhäuser Kaufhof und Wöhrl unterbieten die OPG-Parkhäuser mit 1,00 EUR/h und liegen außerdem sehr zentral. Sie sind daher zumindest aus Kostengründen sehr attraktiv. Osnabrück Masterplan Mobilität (Hannover 2010) 3

Abb. 3 Übersicht über die Parkgebühren für die erste Stunde in den innerstädtischen Stellplatzanlagen Die meisten Stellplatzanlagen sind in ein dynamisches Parkleitsystem eingebunden. Für die Anlagen der OPG kann die aktuelle Auslastung zudem im Internet eingesehen werden. Erhebungen der Auslastung der Stellplatzanlagen wurden im Rahmen des Masterplan Mobilität Osnabrück auftragsgemäß nicht vorgenommen, sondern die Situation anhand von Aufenthalten vor Ort und der o.g. Informationsmöglichkeiten im Internet beobachtet. Auch wenn einige besonders beliebte Parkhäuser häufig sehr hoch ausgelastet sind, wird das Angebot insgesamt als ausreichend eingeschätzt. Eine weitere Ausdehnung sollte nur projektbezogen und unter Berücksichtigung einer stadtverträglichen und leistungsfähigen Erschließung erfolgen. Bewohnerparken Sonderparkberechtigungen für Anwohner, oft auch als Bewohnerparken bezeichnet, sind als Instrument zur Parkraumbewirtschaftung in Wohngebieten mit generell hohem Parkdruck (zumeist innenstadtnahe Altbaugebiete mit verdichteter Mehrfamilienhausbebauung) eine seit vielen Jahren eingesetzte und im Prinzip bewährte Maßnahme. Durch die Ausgabe von speziellen Osnabrück Masterplan Mobilität (Hannover 2010) 4

Parkausweisen an Bewohner, ohne die ein unbeschränktes Abstellen eines Kraftfahrzeugs in definierten, kleinräumig begrenzten Gebieten nicht gestattet ist, sollen quartiersfremde Langzeit- und Dauerparker aus dem Gebiet herausgehalten werden. Der Verkehrsentwicklungsplan 1992 enthält bereits ein Konzept zum Bewohnerparken in Osnabrück, dass allerdings nur zum Teil umgesetzt ist. Als quartiersfremde Langzeit- und Dauerparker sind anzusehen: Berufstätige am Arbeitsplatz speziell in Osnabrück auch Studierende im Bereich Universität/Fachhochschule Besucher von Veranstaltungszentren oder Freizeiteinrichtungen (abends) sowie Krankenhäusern (ganztägig) aus Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung (z.b. der Innenstadt) verdrängte Dauerparker Das Instrument des Bewohnerparkens ist geeignet, die Verfügbarkeit eines für die Anwohner ausreichenden Stellplatzangebotes sicherzustellen; wenn das Angebot bereits für die potenziell Berechtigten bzw. den üblicherweise im Höchstfalle gleichzeitig anwesenden Teil dieser Gruppe nicht ausreicht, kann es nicht angewendet werden. Dann ist zunächst eine Ausweitung des Stellplatzangebots erforderlich. In Altbauquartieren sind in anderen Städten Stadtteilparkhäuser geplant und zum Teil realisiert worden. Darunter sind kleinere Stellplatzanlagen zu verstehen, die z.b. in Baulücken mitten im Quartier errichtet werden und deren Stellplätze von den umliegenden Bewohnern gemietet werden können. Die Erfahrungen zeigen, dass sowohl ein angemessener Preis als auch eine guten Lage mit im Mittel kurzen Wegen für viele potenzielle Nutzer erforderlich sind, um ein Stadtteilparkhaus erfolgreich betreiben zu können. P+R Zum Thema P+R liegen in Osnabrück Erfahrungen aus verschiedenen Versuchen ( P + R in der Vorweihnachtszeit ), diese Maßnahme als Teil des ÖPNV-Angebots zu etablieren, vor. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass diese Versuche gescheitert sind. Dies lässt sich anhand der in Osnabrück vorhandenen Randbedingungen für den ÖPNV nachvollziehen: P+R ist nur dann eine Alternative zum Parken in der Innenstadt, wenn dort keine oder kaum noch Stellplätze frei sind. Dies ist in Osnabrück allenfalls an Adventssonnabenden der Fall, wobei die Bedeutung dieser Einkaufstage im Zuge der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten auch abgenommen hat. Osnabrück Masterplan Mobilität (Hannover 2010) 5

Zudem können auch wenige Restplätze mit einem Parkleitsystem aufgefunden werden. Weiterhin müssten die Plätze innerhalb des Autobahnringes liegen, weil sonst die Mehrzahl der Kunden erst von der Stadt wegfahren müsste. Diese Flächen, die zudem eine sehr gute ÖPNV-Erschließung benötigen, sind kaum vorhanden. Ein Versuch, P+R am Parkplatz der Kreisverwaltung durchzuführen, war z.b. nicht erfolgreich. Diese Plätze lägen dann auch bereits so nah am Stadtzentrum, dass man kaum geneigt ist, so kurz vor dem Ziel noch umzusteigen. Daher sollten weitere Versuche, P+R in der Stadt einzurichten, nicht durchgeführt werden. P+R ist heute vor allem für Berufspendler an Bahnhöfen oder anderen geeigneten Haltestellen der ÖPNV in der Region sinnvoll. 2 Maßnahmen Das erst kürzlich in Kraft getretene Parkraumkonzept Innenstadt wird nach Prüfung durch das Planungsbüro bestätigt und als laufende und unveränderte Maßnahme in den Masterplan Mobilität Osnabrück aufgenommen. Eine optimierte Angleichung der Parkgebühren bleibt ein Ziel, kann aber nur von den beteiligten Privatunternehmen umgesetzt werden. Weitere Versuche, P+R in der Stadt einzurichten, sollten nicht durchgeführt werden. Die Weiterentwicklung von Maßnahmen im Bereich des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs im Masterplan Mobilität Osnabrück erfolgt im Bereich Bewohnerparken. Hier wurden mit Stand Frühjahr 2006 neun der 23 im Verkehrsentwicklungsplan 1992 vorgeschlagenen Bereiche für Bewohnerparken realisiert. Im Rahmen des Masterplan Mobilität Osnabrück wird in Absprache mit in der Verwaltung durch Befragungen und Erhebungen vorhandene Erkenntnissen eine Beurteilung der Realisierungschancen und der Sinnhaftigkeit der Einrichtung weiterer Bereiche vorgenommen (Abb. 4). Abb. 4 Vorschlag für eine Ausweitung des Bewohnerparkens (Grundlage: Konzept für Bewohnerparken des VEP 92 mit Umsetzung bis Frühjahr 2006) Danach soll eine Ausweitung vorrangig für die Bereiche 13, 16, 18, 20 und 23 geprüft werden. Dabei sind im Einzelfall auch Änderungen in den Abgrenzungen der Bezirke möglich. Als weniger bedeutend sind die Bereich 9 und 15 (Einzugsbereich Universität/Fachhochschule, teilweise bereits mit Zufahrtsbeschränkungen ausgestattet) sowie 10, 17 und 19 Osnabrück Masterplan Mobilität (Hannover 2010) 6

einzustufen. In den Bereichen 11, 14 und 21 ist der Parkdruck in der Regel nicht so hoch, als dass eine für die Bewohner ja auch mit Kosten verbundene Bewirtschaftung erforderlich erscheint. Für eine Prüfung der Einrichtung eines Stadtteilparkhauses kommen ebenfalls die als vorrangig wichtig eingestuften Bereiche in Frage. Fazit Wesentliche Maßnahmen für den ruhenden Kraftfahrzeugverkehr sind eine bestandsorientierte Parkraumplanung für die Innenstadt sowie eine stufenweise Ausweitung des Bewohnerparkens. Osnabrück Masterplan Mobilität (Hannover 2010) 7