Kooperation von Europaischem Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht im Bereich des Grundrechtsschutzes

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Transkript:

Kooperation von Europaischem Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht im Bereich des Grundrechtsschutzes Von Petra Funk-Rüffert Duncker & Humblot Berlin

Inhaltsverzeichnis A. Problemstellung 13 B. Einleitung 17 I. Grundrechtsschutz des Europaischen Gerichtshofes 17 1. Europaische Grundrechte als Prüfungsmaöstab 17 2. Streitgegenstand 21 a) Rechtsakte der Gemeinschaft 21 b) Nationale DurchführungsmaBnahmen 22 c) Mitgliedstaatliches Handeln im Bereich des Gemeinschaftsrechts, insbesondere Beschrankungen der Grundfreiheiten 24 3. Letztentscheidungskompetenz des EuGH 25 II. Grundrechtsschutz des Bundesverfassungsgerichts 27 1. Rolle des EuGH als gesetzlicher Richter i. S. d. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG aus bundesverfassungsrechtlicher Sicht 27 2. Zustandigkeit des BVerfG 29 a) Fortbestehen nationalergrundrechtsrechtsprechungsgewalt 29 b) Zustandigkeitsverteilung nach Streitgegenstand ( Akt der öfïentlichen Gewalt") 30 c) Umfang bundesverfassungsgerichtlicher Überprüfung sekundaren Gemeinschaftsrechts am MaBstab deutscher Grundrechte bzw. MaCgeblichkeit deutscher Grundrechte 32 aa) Solange I-Beschlu6 vom 29. Mai 1974 33 bb) Vielleicht-BeschluB vom 25. Juli 1979 33 cc) Solange II-BeschluB vom 22. Oktober 1986 34 dd) Tabaketikettierungsrichtlinie, BeschluB vom 12.Mai 1989 34 ee) Nachtarbeit-Urteil vom 28. Januar 1992 35 C. Kooperative Rechtsprechung über Gemeinschaftsrechtsakte 36

Inhaltsverzeichnis I. Der Kooperationsgedanke 36 1. Der Kooperationsgedanke im Maastricht-Urteil vom 12.Oktober'93 - Kritik 36 2. Der Kooperationsgedanke in der Verteilung nationaler Rechtsprechungskompetenzen auf dem Gebiet der Grundrechte 40 a) Kooperativer Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichte)? 42 aa) Kooperation im Bereich der Verwerfungskompetenz? 43 bb) Kooperation im Bereich der Bestatigungskompetenz? 44 (1) Vorbedingung der Kooperation 45 (2) Kooperationsahnliche Kompetenzzuordnung der Landesverfassungsgerichte und des BVerfG? 49 b) US-Supreme Court und einzelstaatliche Gerichte in den Vereinigten Staaten von Amerika in der Staatsform des Bundesstaates 51 3. Der Kooperationsgedanke im allgemeinen Völkerrecht 53 4. Der Kooperationsgedanke im Vertragsprinzip der Gemeinschaftstreue" gem. Art. 10 EGV n.f. (Art. 5 EGV a.f.) 55 II. Grundlagen der Kooperation im deutschen Verfassungsrecht 57 1. Kooperation oder Subordination als Organisations- und Handlungsmaxime in Europa - Festlegung durch die Praambel? 57 a) Gleichstellung als Kooperationsbedingung 57 b) Gemeinsame Handlungsbasis als Kooperationsbedingung: Europaische Wurzel der Grundrechte 58 2. Art. 23 Abs. 1 GG als Kooperations'Vorschrift 62 a) Rechtsprechungsgewalt im Bereich der Grundrechte als Hoheitsrecht i. S. d. Art. 23 Abs. 1 S. 2 GG 63 b) Kooperation oder Subordination als Handlungsmaxime des Art. 23 Abs. 1 GG? 64 aa) Subordinationsrechtliches Verstandnis: Fortbestehen subsidiarer nationaler Rechtsprechungsgewalt auf dem Gebiet der Grundrechte 64 bb) Kooperationsrechtliches Verstandnis: Verzicht auf die Ausübung nationaler Rechtsprechungsgewalt im Bereich der Grundrechte 68 cc) Ausnahmen vom Verzichtsgrundsatz? 69 (1) Erganzungsgedanke 69

Inhaltsverzeichnis 9 (a) Unzureichender Individualrechtsschutz 70 (b) Bestimmte Grundrechte 74 (c) Einstweiliger Rechtsschutz 76 (2) Evidenzkontrolle, Vertretbarkeitskontrolle, intensivierte inhaltliche Kontrolle 79 c) Unabdingbare europaische Grundrechtsstandards als Kooperationsbedingung, Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG 81 aa) Bindung an Grundrechtsstandards 81 bb) Umfang der Bindung an Grundrechte 83 (l)hypothekentheorie 83 (2) Grundrechtsstandard nach Art. 79 Abs. 3 GG? 84 (3) Wesensgehaltsgarantie 85 d) Die Verwirklichung der Kooperationsbedingung Schutz unabdingbarer Grundrechtsstandards" 89 aa) Richterrechtliche Grundrechtsentwicklung durch den EuGH oder Notwendigkeit eines europaischen Grundrechtskataloges? 89 bb) Verfassungsrechtliche Vermutung für ausreichenden Grundrechtsschutz auf europaischer Ebene? 92 cc) Sicherung der unabdingbaren Grundrechtsstandards" auf europaischer Ebene durch Art. 6 Abs. 2 EUV n.f. (Art. F Abs. 2 EUV a.f.) 94 (1) Die in Art. 6 Abs. 2 EUV n.f. ( Art. F Abs. 2 EUV a.f.) normierte Beachtungspflicht als Erfüllung der Kooperationsbedingung 94 (2) Inhalt der Beachtungspflicht des Art. 6 Abs. 2 EUV n.f. (Art. F Abs. 2 EUV a.f.) 95 (3) Kooperative Ausgestaltung des unabdingbaren Grundrechtsstandards durch die Methode wertender Rechtsvergleichung des EuGH 97 dd) Zwischenergebnis 102 D. Kooperative Grundrechtsrechtsprechung im Bereich nationaler DurchfiihrungsmaBnahmen 104 I. Die nationalen Durchfiihrungsakte 104 1. Ausdehnung der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH auf nationale MaBnahmen, die Grundfreiheiten beschranken? 104

10 Inhaltsverzeichnis 2. Grundrechtsrechtsprechung des EuGH über nationale DurchführungsmaBnahmen" 108 II. Der Rechtsprechungsauftrag des BVerfG und seine Vorlagepflicht 111 1. Vorlagepflicht des BVerfG nach Art. 234 Abs. 3 EGV n.f. (Art. 177 Abs. 3 EGV a.f.) 111 a) Das BVerfG als letztinstanzliches Gericht nach Art. 234 Abs. 3 EGV n.f. (Art. 177 Abs. 3 EGV a.f.) 111 b) Der PrüfungsmaBstab des BVerfG im Rahmen seiner Vorlagepflicht 113 c) Ergebnis 114 2. Verbleibendes richterliches Entscheidungsrecht 114 a) Die Prüfung einer bestehenden Vorlagepflicht 114 b) Entscheidung über Vorliegen einer DurchführungsmaBnahme 115 c) Art. 234 EGV n.f. (Art. 177 EGV a.f.) als Kooperationsnorm 116 E. Kooperative Grundrechtsrechtsprechung über rein nationale Hoheitsakte? 118 I. Grundrechtsschutz des EuGH gegen nationale Akte? 118 II. BVerfG und Grundrechtsschutz gegen nationale Akte 119 III. Lösungsansatze in der Literatur 121 1. Kein europaischer Grundrechtsschutz gegen nationale Hoheitsakte, die keine DurchführungsmaBnahmen sind 121 2. Bejahung europaischen Grundrechtsschutzes gegen rein nationale Hoheitsakte 122 3. Eigener Vorschlag 123 a) Notwendigkeit positiver" Kooperation 123 b) Umfang der Grundrechtsbindung nach Art. 1 Abs. 3 GG? 124 F. Oberste Gerichtsbarkeiten ausgewahlter Mitgliedstaaten und EuGH 127 I. Conseil Constitutionnel in Frankreich * 129 1. Übertragung von Rechtsprechungsgewalt im Bereich der Grundrechte. 129

Inhaltsverzeichnis 11 2. Integrationsschranke: libertés publiques" 130 3. Fortbestehen oder Verzicht auf nationale Grundrechtsrechtsprechung? 132 II. Corte costituzionale in Italien 133 1. Übertragung von Rechtsprechungsgewalt im Bereich der Grundrechte. 133 2. Integrationsschranke: diritti inviolabili dell'umo" 134 3. Fortbestehen oder Verzicht auf nationale Grundrechtsrechtsprechung? 136 III. Der österreichische Verfassungsgerichtshof. 137 1. Übertragung von Rechtsprechungsgewalt im Bereich der Grundrechte 137 2. Integrationsschranken? 138 G. Ausblick auf weiterfiihrende Kooperationsmodelle beim Grundrechtsschutz 141 I. Intensivierung der bestehenden positiven" Kooperationspflichten 141 1. Intensivierung des Vorlageverfahrens 141 2. Durch die Erarbeitung eines gemeinsamen Grundrechtskataloges? 143 3. Durch informelle Beratungen und Anhörungen? 145 a) Zulassigkeit bilateraler informeller Beratungen" 145 b) Anhörung des EuGH in konkreten Verfahren vor dem BVerfG?... 146 c) Zulassigkeit multilateraler" informeller Beratungen 147 II. Institutionalisierte Kooperationsmodelle 150 1. Europaischer Gemeinsamer Senat 150 a) Abweichung des EuGH von der Grundrechtsrechtsprechung des BVerfG bei Gemeinschaftsrechtsakten und nationalen DurchführungsmaBnahmen 151 b) Abweichung des BVerfG von der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH bei nationalen Akten 153 2. Europaischer Gerichtshof für Grundrechte 154 a) Variante: Parallelzustandiger EGG bei nationalen Akten 155 b) Variante: Vorlagepflicht des BVerfG an den alleinzustandigen EGG bei nationalen Akten 158 c) Variante: AusschlieBliche Zustandigkeit des EGG für Grundrechte bei nationalen Akten 160

12 Inhaltsverzeichnis H. Zusammenfassung 162 Literaturverzeichnis 166 Stichwortverzeichnis 178