GOUDA FERIENWOHNUNG-VERSICHERUNG



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Transkript:

GOUDA FERIENWOHNUNG-VERSICHERUNG Stornierungsversicherung und Hausrat-Haftpflichtversicherung in Übereinstimmung mit dem dänischen Gesetz über Versicherungsverträge 1. UMFANG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES Die Versicherung deckt Folgendes ab: Stornierung/vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses bei akuter Krankheit, Unfall oder Todesfall (siehe hierzu Punkt 2) und Haftpflicht für beschädigten Hausrat (siehe hierzu Punkt 3). 1.0 Versicherte Personen Die Anzahl an Personen, die im Mietnachweis/Mietvertrag aufgeführt sind, im Folgenden als Versicherte bezeichnet. 1.1 Versicherungszeitraum Stornierung (Punkt 2): Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Kaution/Miete an Luksushuse.dk bezahlt wird, und endet bei Beginn des Mietverhältnisses. Stornierung (Punkt 2) sowie Haftpflicht für beschädigten Hausrat (Punkt 3): Der Versicherungsschutz gilt für den Zeitraum der Anmietung. Der Versicherungszeitraum ist unabhängig davon, ob die Mietdauer in einem Ferienmietobjekt in zwei oder mehrere Mietzeiträume unterteilt ist. 2. STORNIERUNG ODER VORZEITIGE BEENDIGUNG DES MIETVERTRAGS 2.0 Versicherungssumme Der Mietpreis exklusive der Versicherungsprämie. 2.1. Welche Schadensfälle deckt die Versicherung ab? Die Versicherungsdeckung tritt in Kraft, wenn der Versicherte aus folgenden Gründen den Aufenthalt im Mietobjekt nicht antreten kann oder vorzeitig beenden muss: bei Tod, schwerer akuter Erkrankung oder Unfall des Versicherten oder dessen Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Geschwistern oder Kindern, bei Brand in der Privatwohnung oder im Unternehmen des Versicherten unmittelbar vor der Abreise, bei unerwarteter und unvorhersehbarer Kündigung seitens des Arbeitgebers des Versicherten bzw. des Antritts einer neuen Arbeitsstelle, die zur Folge haben, dass der Versicherte den Urlaubsaufenthalt im Mietzeitraum nicht antreten kann. 2.2. Welche Kosten deckt die Versicherung ab? Stornierung Die Versicherung deckt die Miete des Versicherten ab, auf die das Vermietungsunternehmen bei Stornierung im Versicherungszeitraum vertraglichen Anspruch hat. Stornierung Die Versicherung deckt die Miete des

Versicherten für die Anzahl an Tagen ab, an denen kein Aufenthalt stattfand, d. h. ab dem Tag nach der Abreise aus der Ferienwohnung. 2.3 Ausnahmen - weitere Einzelheiten hierzu unter Punkt 4.1 Der Versicherungsschutz gilt nicht, wenn die Krankheit oder der Unfall, die eine Stornierung/vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses verursachen, bereits bei Versicherungsabschluss vorlagen. muss der Versicherte vor der Abreise einen Arzt am Aufenthaltsort konsultieren. Brand oder Einbruch Bei einem Brand oder einem Einbruch muss ein Polizeibericht vorgelegt werden. Arbeitslosigkeit Bei Arbeitslosigkeit ist die Vorlage einer Kopie des Kündigungsschreibens erforderlich. Bei Arbeitsbeginn an einem neuen Arbeitsplatz ist die Vorlage einer Kopie des Arbeitsvertrages erforderlich. 2.4 Selbstbeteiligung Beim Abbruch des Aufenthalts im Mietzeitraum trägt der Versicherte eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 % der verbleibenden Mietsumme. 2.5 Besondere Bestimmungen Hat die Person, aufgrund derer die Stornierung/vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt, das 75. Lebensjahr vollendet, beschränkt sich die Erstattungspflicht des Unternehmens auf einen Höchstbetrag von 10.000,00 DKK pro Mietverhältnis, unabhängig von der Höhe der ursprünglichen Versicherungssumme. 2.6 Verhalten im Schadensfall Der Versicherte ist verpflichtet, Luksushuse.dk bei Eintritt eines Schadensfalls unverzüglich zu informieren. Krankheit/Unfall/Todesfall Bedingung für die Zahlungspflicht von Gouda im Versicherungsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attests, einschließlich der Diagnose, durch den Versicherten. Weiterhin muss der Versicherte auf Anfrage dem unternehmenseigenen Arzt von Gouda Zugang zu sämtlichen relevanten medizinischen Unterlagen gewähren, einschließlich Informationen über frühere Krankheiten. Bei Abbruch des Aufenthalts 3. HAFTPFLICHT FÜR HAUSRATSCHÄDEN 3.0 Versicherungssumme Die Versicherungsdeckung beträgt bei Schäden am Hausrat im Versicherungszeitraum bis zu 50.000,00 DKK. Die Versicherungsdeckung für besonderen privaten Hausrat beträgt pro Versicherungsfall jedoch nur bis zu 10.000,00 DKK. 3.1 Deckungsumfang Die Versicherung umfasst die Schadensersatzpflicht, die der Versicherte im Rahmen des Mietvertrags für Schäden zu übernehmen hat, die er im Versicherungszeitraum am Hausrat der gemieteten Ferienwohnung verursacht hat, einschließlich etwaiger Schäden an Fensterscheiben und Waschbecken. 3.2 Ausnahmen - weitere Einzelheiten hierzu unter Punkt 4.1 Kein Versicherungsschutz besteht für: a) normale Abnutzung, Kratzer, Schrammen, Verschmutzung oder Verschleiß b) Diebstahl, der durch den/die Versicherten oder dessen/deren Gäste begangen wurde

c) Schäden, die durch Hunde oder andere Haustiere verursacht wurden d) Fahrräder und Wasserfahrzeuge, einschließlich Windsurf-Geräte, Ruderboote, Kanus und Kajaks sowie Teile davon e) kosmetische Schäden an Wasserbecken wie beispielsweise Whirlpools und Jacuzzi- Becken f) Schäden an Swimmingpools und dem darin befindlichen Wasser 3.3 Berechnung der Erstattung a) Die Erstattung für Hausrat-Totalschäden wird nach folgenden Grundsätzen berechnet: Für Gegenstände, die weniger als 2 Jahre alt sind und vor Schadenseintritt unbeschädigt waren, wird der Wiederbeschaffungspreis für vergleichbare Neuware berechnet. Für Gegenstände, die älter als 2 Jahre sind, wird die Erstattungssumme auf der Grundlage des Neuanschaffungspreises für vergleichbare Neuware ermittelt (bei Antiquitäten für vergleichbare Gebrauchtgegenstände), mit einem Abzug von 10 % pro angefangenem Jahr, bezogen auf das Alter des Gegenstandes. Die Erstattungssumme für solche Gegenstände beträgt mindestens 20 % des Neuwerts (bei Antiquitäten mindestens 50 % des Wiederbeschaffungspreises). b) Die Versicherungsgesellschaft ist berechtigt, die beschädigten Gegenstände reparieren zu lassen und einen Betrag auszuzahlen, der der Wertminderung entspricht. c) Die Versicherungsgesellschaft ist berechtigt, jedoch nicht dazu verpflichtet, die Erstattung in Form von Sachleistungen zu entrichten. 3.4 Selbstbeteiligung Pro Schadensfall ist vom Versicherten eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 DKK zu tragen. 3.5. Anerkennung des Entschädigungsanspruchs Die Versicherungsgesellschaft ist lediglich dann dazu verpflichtet, Ausgaben rückzuerstatten, wenn diese mit ihrer Zustimmung angefallen sind. Eine Anerkennung oder Bezahlung einer Schadenersatzforderung durch den Versicherten zieht keine Verpflichtung der Versicherungsgesellschaft nach sich. Erkennt der Versicherte eine Schadenersatzpflicht an, geht er das Risiko ein, den Schaden selbst bezahlen zu müssen. 3.6 Verhalten im Schadensfall Der Versicherte ist verpflichtet, die Ferienwohnungs-Vermittlung bei Eintritt eines Schadensfalls unverzüglich zu informieren. Die Schadensmeldung sowie eventuelle Dokumentation hierzu muss anschließend an die Ferienwohnungs- Vermittlung gesendet werden. Der Versicherte und der Vermittler sind verpflichtet, alle für den Fall relevanten Informationen bereitzustellen sowie über etwaig bei anderen Gesellschaften bestehende Versicherungsverhältnisse Auskunft zu geben. 4. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 4.1 Generelle Einschränkungen Die Versicherung umfasst keine Schadensfälle, deren Ursache, Grund oder Auftreten im Zusammenhang mit Folgendem entstanden ist: a) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit b) Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamentenmissbrauch

4.2 Versicherungssumme Die Versicherungssumme oder Teile davon, wie in den Bedingungen der einzelnen Deckungssummen aufgeführt, bilden die Höchstgrenze der Schadenersatzpflicht von Gouda für alle Versicherungsfälle innerhalb des Versicherungszeitraums. 4.3 Doppelversicherung Die Versicherung umfasst keine Schadenersatzansprüche, die von einer anderen Versicherung abgedeckt werden. 4.4 Regress Im Falle von Auszahlungen im Rahmen dieser Reiseversicherung tritt Gouda bzgl. Regressansprüchen in dem jeweiligen Versicherungsfall an die Stelle des Versicherten. 4.5 Beschwerdekammer Ist der Versicherte mit den Entscheidungen von Gouda nicht einverstanden und führt eine erneute Verhandlung mit Gouda zu keinem anderen Ergebnis, kann der Versicherte bei folgender Beschwerdekammer klagen: Ankenævnet for Forsikring Anker Heegaards Gade 2 1572 København V Tel.: +45 33 15 89 00 (zwischen 10:00 und 13:00 Uhr). Die Klage muss mit einem speziellen Beschwerdeformular und unter Bezahlung einer kleinen Gebühr bei der Beschwerdekammer eingereicht werden. Beschwerdeformular und Bankeinzahlungsformular zur Entrichtung der Gebühr können angefordert werden bei: a) Gouda b) Ankenævnet for Forsikring c) Forsikringsoplysningen (Auskunftsstelle zu Versicherungsangelegenheiten), Amaliegade 10, 1256 Kopenhagen K, Tel. +45 33 13 75 55 (zwischen 10:00 und 16:00 Uhr) 4.6 Gerichtsstand und anwendbares Recht Klagen gegen Gouda müssen vor dem Gericht Byretten oder dem Gericht Østre Landsret in Kopenhagen erhoben werden. Alle Streitigkeiten aus dieser Versicherung werden nach dänischem Recht entschieden. 4.7 Stempelsteuer Die Stempelsteuer wird gemäß 70 des dänischen Stempelgesetzes entrichtet. 4.8 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieser Versicherung gelten für die unten aufgeführten Begriffe folgende Definitionen: Akute Erkrankung. Eine akute, deckungsberechtigte Erkrankung wird definiert als eine neu aufgetretene Erkrankung, ein begründeter Verdacht auf eine neu aufgetretene ernsthafte Erkrankung oder eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Erkrankung. Hausrat. Unter Hausrat sind Gegenstände zu verstehen, die zur normalen Ausstattung einer Privatwohnung gehören, einschließlich Teppichen. Gebäude sowie Mauern und fest montierte Bauteile fallen nicht unter den Begriff Hausrat, Küchenarbeitsplatten werden jedoch als Hausrat angesehen. Besonderer privater Hausrat. Besonderer privater Hausrat sind Antiquitäten, Tonbandgeräte, Plattenspieler und ähnliche Geräte, MP3-, CD- und Minidisc-Player,

Verstärker, Lautsprecheranlagen, Kunstwerke, Gemälde, Musikinstrumente, Radio, DVD-Player und Fernsehgeräte, Fernseher mit Zubehör sowie echte Teppiche. Versicherungsdeckung für Fensterscheiben und Wasserbecken Die Versicherungsdeckung für Fensterscheiben und Wasserbecken beinhaltet ausschließlich den Bruch von Fensterscheiben des Gebäudes, von Cerankochfeldern, Toilettenschüsseln, Spülkästen, Handwaschbecken, Whirlpoolbecken, Sprudelbad-Becken und gewöhnlichen Badewannen. Die Versicherung ist abgeschlossen bei Gouda Rejseforsikring A/S Sejrøgade 7, 2100 København Ø Tel.: +45 88 20 88 20 (zwischen 9.00 und 17.00 Uhr). Fax: + 45 88 20 88 21 E-Mail: gouda@gouda.dk