und Darf man einen Hund

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Transkript:

Ist der Hund rein? und Darf man einen Hund b e s i t z e n? [ Abū Bilāl al-mālikī غفر الله هل

Abu Bilāl al-māliki Korrektur: Abd al-malik al-almānī www.sunnanet.de Saudi Arabien 2010 1431

Inhalt Ist der Hund unrein?... 4 Der Erste Beweis:... 5 Der zweite Beweis:... 6 Der dritte Beweis:... 7 Der vierte Beweis:... 9 Der fünfte Beweis:... 10 Der Ḥadīth über das Waschen des Gefäßes... 11 Die Erste Begründung:... 11 Die zweite Begründung:... 13 Die dritte Begründung:... 13 Darf man einen Hund besitzen?... 14 Der erste Hinweis:... 15 Der zweite Hinweis... 16

6 Ist der Hund unrein? Der Hund ist nach der Malikitischen Rechtsschule ein reines Tier. Diese Meinung vertrat nicht nur Imam Mālik, sondern zudem auch Imām al-bukhārī, Imām Dawud aẓ-ẓāhirī, Imām Ibn Ḥazm aẓ-ẓāhirīq, sowie noch andere der Salaf Gelehrten. Imām ad-dardīrq sagt in seinem Buch asch-scharḥ as-saghīr 1 : الط اه ر : ال ح ي و ع ر ق ه و د م ع ه و م خ اط ه و ل ع اب ه Das Reine ist [jedes] Lebendige [Geschöpf], sowie dessen Schweiß, Tränen, Auswurf und Speichel. 2 Zu dieser Stelle sagt Imām aṣ-ṣāwīq in seinem Randkommentar zu dem oben genannten Buch: - و ل و كل ب ا و خ نز ير ا ط اه ر كل يح Jedes lebendige Wesen- sei es sogar ein Hund oder ein Schwein- ist rein. 3 Dieses Urteil der mālikitischen Rechtsschule basiert auf verschiedenen Beweisen, welche man wie folgt zusammenfassen kann: 1 Asch-Scharḥ aṣ-saghīr von Imām ad-dardīr mit dem Randkommentar von Imām aṣ-ṣāwī gilt heute als das Hauptbuch der Malikiten. 2 Imām aṣ-sāwī, asch-scharḥ aṣ-ṣaghīr, Kapitel über die Entfernung der Unreinheiten von der Bekleidung 3 Ibid.

Der Erste Beweis: Allah sagt im Koran: Die Gläubigen fragen dich, was ihnen erlaubt sei. Sag ihnen: "Euch ist alles erlaubt, was für den Menschen gut ist. Ihr dürft das Wild essen, das die abgerichteten Jagdtiere, die ihr durch das euch von Gott gewährte Wissen gelehrt habt, euch bringen. Esst, was sie für euch auf der Jagd fangen, und sprecht dabei den Namen Gottes aus! Haltet Gottes Bestimmungen ein, seid fromm und wisst, das Gottes Vergeltung nicht auf sich warten lässt! [5:4] Imām Mālik sagte in al-mudawwana bezüglich dieses Verses: وقال ماكل: يو كل صيده فكيف يكره لعابه Wie könnte es denn erlaubt sein, dasjenige was der Hund gefangen hat zu essen, wenn der Speichel des Hundes unrein wäre? 4 Das heißt, wenn wir von den Tieren essen dürfen die ein Hund mit seiner Schnauze gefangen hat, wie kann man dann sagen, dass dessen Speichel unrein wäre. Wäre dieser unrein, dann hätte Allah in demselben Vers darauf hingewiesen. Imām al-ağhūrīq sagte: فا مران الله با كل ما ا مسكه الكلب علينا من الصيد ولم يشترط الرب غسهل فدل على طهارة ريقه Allah befahl uns von dem Wild, welches der Hund gefangen hat, zu essen und Er hat uns nicht vorgeschrieben, dass wir es vorher waschen sollen, was darauf hinweist, dass der Speichel des Hundes rein ist. 5 4 Imām Malik, al-mudawwana, Kapitel über die Wuḍū mit dem Wasser, wovon das Vieh, Hühner oder Hunde getrunken haben 5 Imām al-amīr, Masʾalat Ṭahārat al-kalb, elektronische Version.

Dabei ist zu beachten, dass in der Rechtsmethodik [Uṣul al-fiqh] die feste Regel besteht, dass es unmöglich ist, dass Allah und sein Gesandter die Erklärung einer notwendigen Sache verspätet vornehmen. Imām Ibn al-ḥāğib Q sagt in seinem Uṣūl Meisterwerk: تا خير البيان عن وقت الحاجة ممتنع Die Verspätung der Erklärung nach der Zeit, in der man diese Erklärung [notwendigerweise] benötigte, ist unmöglich. 6 Wenn man diese Regel an dieser Āya anwendet, dann schlussfolgert man daraus folgendes: Wäre der Speichel des Hundes unrein, dann hätte Allah uns sofort darauf hingewiesen, damit wir nicht etwas unreines essen. Die Tatsache, dass Er darüber nichts sagt, beweist, dass der Speichel rein ist. Der zweite Beweis: Der Prophet sagte: : ا ن رجلا را ى كلبا هل فا دخهل الجنة يا كل الثرى من العطش فا خذ الرجل خفه فجعل يغرف هل به حتى ا رواه فشكر الله Nachdem ein Mann einen Hund sah, der aus Durst den Schlamm fraß, nahm er seinen Stiefel, füllte ihn mit Wasser und gab ihm zu trinken. Der Hund dankte Allah dafür und aus diesem Grund ließ Allah diesen Mann das Paradies betreten. [Imām Mālik und Imām al-bukhārī] Imām al-ağhūrī Q sagte in seinem Kommentar zu Mukhtasar b. Abī Ğamra: 6 Ibid.

هذا الحديث مما يستدل به على طهارة الكلب عند المالكية فا ن الرجل سقى الكلب في خفه واستباح لبسه في الصلاة دون غسهل ا ذ لم ي ذكر الغسل في الحديث وشرع من قبلنا شرع لنا ما لم يرد انسخ. Dieser Ḥadīth gehört zu den Beweisen der Reinheit des Hundes bei den Mālikiten. Dies ergibt sich aus den Umstand, dass dieser Mann den Hund aus seinem Stiefel trinken lies und dann in seinem Stiefel betete ohne seine Stiefel zu waschen. Die Waschung des Stiefels wurde im Ḥadīth nicht erwähnt. Die Scharia der vorigen Nationen gilt auch für uns 7 solange in unserer Scharia dieses Urteil nicht aufgehoben wird. 8 Dieser Ḥadīth wurde auch von Imām al-bukhāri als Beweis für die Reinheit des Hundes benutzt, wie es aus dem Kontext des entsprechenden Kapitels in seinem Ṣaḥīḥ Werk hervorgeht. Der dritte Beweis: Imam al-bukhārī Q überliefert in seinem Ṣaḥīḥ von Sayyidunā ʿAbdullāh b. ʿUmar, dass er gesagt hat: كا ن ت ال الك ب ت ب ول و ت ق ب ل و ت د ب ر في ال م س ج د في ز م ان ر س ول اهلل ص لى اهلل ع ل ي ه و س لم ش ي ي ا م ن ذ كل. ف لم ي ك ون وا ي ر ش و ن Als der Prophet noch am Leben war, urinierten die Hunde in der Moschee und gingen darin ein und aus. Die Menschen pflegten diese Stellen jedoch nicht mit Wasser zu bespritzen [reinigen]. Imām Al-Ağhūrī Q sagte: 7 Die Scharia, der vorigen Völker, welche im Koran oder in der Sunna erwähnt wird, gilt in der Maliki Schule als Beweis, solange sie nicht durch unsere Scharia aufgehoben ist. 8 Imām al-amīr, Masʾalat Ṭahārat al-kalb, elektronische Version.

ومن شا نها وضع ا فواهها ابلا رض ولم يا مر النبي صلى الله عليه وسلم اب خراهجا ولا بغسل ما مسته من ا رض المسجد. Und es ist gängig, dass die Hunde den Boden mit ihrer Schnauze berühren. Trotzdem hat der Prophet weder befohlen sie heraus zu jagen, noch dass was sie mit ihrer Schnauze berührten zu reinigen. 9 Imām Ibn ʿIbn al-barrq sagte: وقد روى بن عمر ا ن الالكب كانت تقبل وتدبر في مسجد رسول الله صلى الله عليه وسلم فلا يغسل شيء من ا ثرها ولا يرش وهذا يدل على ا نه ليس في يح نجاسة والله ا علم. Es wurde von Ibn ʿUmar überliefert, dass sich Hunde in der Prophetenmoschee frei bewegen konnten und dass man ihre Spuren weder reinigte noch mit dem Wasser bespritzte. Das ist ein Beweis, dass die lebendigen Wesen nicht unrein sind und Allah weiß es am besten. 10 Falls man annimmt der Ḥadīth sei abrogiert worden, weil der Urin des Hundes unrein wäre, so erinnern wir daran, dass es zwei Ansichten gibt. Die einen sind der Meinung, dass sowohl der Hund als auch dessen Urin rein ist. Die anderen gehen davon aus, dass zwar der Hund rein, aber dessen Urin unrein ist. So sagen es auch manche Gelehrten unter den Malikiten, da es angesichts des Hadith nicht auszuschließen ist, dass die Hunde nicht in der Moschee sondern außerhalb urinierten. Diese Erklärung wurde so auch von al-ḥāfiẓ al-mundhirī Q verteten. Er sagte: ال م ر اد ا نه ا كا ن ت ت ب ول خ ار ج ال م س ج د في م و اط نه ا ثم ت ق ب ل و ت د ب ر في ال م س ج د 9 Ibid. 10 Imām Ibn ʿAbd al-barr, Kapitel über die Aḥādīth von Isḥāq b. ʿAbdillah b. Ṭalḥa. Der fünfzehnte Ḥadīth

Gemeint ist, dass sie außerhalb der Moschee urinierten und zwar an den Plätzen [wo sie normalerweise urinierten] dann gingen sie in der Moschee ein und aus. Imām al-bukhārī verwendete diesen Ḥadīth als Beweis für die Reinheit des Hundes in seinem Ṣaḥīḥ Werk, was der Behauptung, dass es abrogiert wäre, entgegensteht. Wa-allahu a lam. Der vierte Beweis: Der Prophet sagte bezüglich der Katze: ن م ا هي م ن الط و اف ين ع ل ي كم ا و الط و اف ات نه ا ل ي س ت ب ن ج س ا ا Sie ist nicht unrein, vielmehr ist sie von den [Tieren] die unter euch leben. [Imām Mālik] Imām Ibn ʿAbd al-barrq sagte bezüglich dieses Ḥadithes in seinem Kommentar zu Ṣaḥīḥ Muslim: قالوا: فيه دليل على ا ن ما ا بيح لنا اتخاذه فسو ره طاهر لا نه من الطوافين علينا ا ذ معنى الطوافين علينا اذلين ي داخلوننا ويخالطوننا وقد ا بيح لنا اتخاذ الكلب للصيد والغنم والزرع ا يضا فصار من الطوافين علينا Die Gelehrten sagten: In diesem Ḥadīth liegt ein Beweis dafür, dass das Wasser von dem die Tiere trinken die wir domestizieren können rein ist, weil sie unter uns leben. Mit sie leben unter uns ist gemeint, das sie zu uns hereinkommen und uns berühren. Es ist uns erlaubt, einen Hund zur Jagd, Schäferei und der Wache auf den Feldern zu halten, folglich gehört er auch zu jener Art von denen [Tieren], welche unter uns leben. 11 Imām Ibn ʿAbd al-barr Qsagte diesbezüglich: 11 Ibid.

قال ابن عبد البر : والاعتبار ا يضا يقضى ابلجمع بينهما لعةل ا ن كل واحد منهما سبع يفترس ويا كل الميتة فا ذا جاء نص في ا حدهما كان حكم نظيره حكمه Die Rechtsmethodik führt zum Urteil, dass man zwischen den beiden [Katze und Hund] nicht unterscheiden [soll], da sie zu derselben Kategorie sind, dass heißt Fleischfresser, welche verendete Tiere fressen [können]. Wenn wir einen Text über eines der Tiere haben, dann besteht dasselbe Urteil auch für das andere Tier. 12 Imām Ibn ʿAbd al-barrq meint damit, dass dadurch das uns ein Text bezüglich der Katze vorliegt der diese als rein erklärt und die Katze zu derselben Kategorie wie der Hund gehört, nämlich beide unter uns leben und Fleischfresser sind, das Urteil bezüglich der Katze ebenso für den Hund gilt. Darin begründet sich ein einwandfreier Analogieschluss, so wie er durch den heiligen Koran und der Sunna bekräftigt wird. Der fünfte Beweis: Imām Mālik überlieferte von ʿUmār b. al-khaṭṭāb : ع ن يح يى ب ن ع ب د الر حم ن ب ن ح اط ب ا ن عم ر ب ن ال خ ط اب خ ر ج في ر ك ب ف يه م عم ر و ب ن ال ع اص ح تى و ر د وا ح و ض ا ف ق ال عم ر و ب ن ال ع اص ل ص اح ب ال ح و ض اي ص اح ب ال ح و ض ه ل ت ر د ح و ض ك السب اع ف ق ال عم ر ب ن ال خ ط اب اي ص اح ب ال ح و ض لا تخ بر ان ف ا ان ن ر د ع لى السب اع و ت ر د ع ل ي ن ا ʿUmar b. al-khaṭṭāb war in einer Karawane in welcher auch ʿAmrū b. al-ʿāṣ anwesend war. Als sie einen Teich erreichten, fragte ʿAmrū b. al-ʿāṣ den Wächter des Teiches: O Wächter, trinken die Fleischfresser von deinem Teich? Darauf sagte ʿUmar b. al-khaṭṭāb: O Wächter, sag es uns nicht. Die Fleischfresser kommen zu uns und wir kommen zu ihnen. [Imām Mālik] 12 Ibid.

Imām Ibn ʿAbd al-barr sagte über diese Überlieferung: ويدل على ا ن الحيوان لا نجاسة فيه Darin liegt ein Beweis, dass die Tiere nicht unrein sind 13 Der Ḥadīth über das Waschen des Gefäßes Diejenigen, welche der Meinung sind, dass sowohl die Hunde selbst, als auch ihr Speichel unrein wäre [Die Schafiʿiten] oder dass nur ihr Speichel unrein wäre [Die Ḥanafiten] stützen sich auf einem Ḥadīth in welchem steht: ذ ا و ل غ ال كل ب ق ال ر س ول اهلل ص لى اهلل ع ل ي ه و س لم ا في ا ان ء ا ح د كم ف ل ير ق ه ثم ل ي غ س هل سب ع م ر ا ر Wenn ein Hund aus einem Gefäß trinkt, so soll man das Gefäß ausgießen und es siebenmal waschen. [Imām Muslim] Jenen die behaupten könnten Imām Mālik hätte diesen Ḥadīth nicht gekannt, sei zunächst gesagt, dass jener selbst diesen Ḥadīth in seinem al-muwaṭṭaʾ überlieferte. Die Malikiten haben diesen Ḥadīth jedoch nicht als Beweis für die Unreinheit des Hundes betrachtet und haben dies wie folgt begründet: Die Erste Begründung: Imām Ibn al-qaṣṣārq sagte: قال ابن القصار: وادلليل على طهارته ا مره - صلى الله عليه وسلم - بغسل الا انء سبع ا ولو كان منه نجاسة لا مر بغسهل مرة واحدة ا ذا التعبد فى غسل النجاسة ا زالتها لا بعدد من المرات وقد يجوز ا ن يو مر بغسل الطاهر مرار ا لمعنى كغسل ا عضاء الوضوء مرتين مرتين وثلااث ثلا اث Der Beweis, dass der Hund rein ist, liegt in der Tatsache, dass der Prophet befohlen hat, dass man das Gefäß siebenmal wäscht. Wäre der Grund der 13 Imām Ibn ʿAbd al-barr, al-istidhkār, Kommentar zum Ḥadīth Nr 45.

Waschung die Unreinheit des Hundes gewesen, so hätte er uns die Waschung nur einmal befohlen, weil der Gottesdienst in Bezug auf die Unreinheit deren Beseitigung und nicht eine bestimmte Zahl von Waschungen ist. Es ist möglich, dass [Allah oder sein Prophet uns] befehlen, etwas reines in einer bestimmten Zahl zu waschen, wie z.b. die Waschung der Körperglieder, die man während des Wuḍūʾ [Rituelle Waschung] zweimal bzw. dreimal waschen soll. 14 Imām al-ağhūrī Q sagte: ا ن غسل الا انء من ولوغ الكلب لا يدل على نجاسته بل هو تعبدي كما ا ن الوضوء وساي ر الاغتسالات. الواجبة في طهارة الا عضاء لا توجب نجاسة الا عضاء Die Waschung des Gefäßes, aus welchem ein Hund getrunken hat, weist nicht unbedingt auf die Unreinheit des Hundes hin. Vielmehr ist es eine gottesdienstliche Handlung, genauso wie die Wuḍū und andere Waschungen, welche für den Körper verpflichtend sind, nicht auf die Unreinheit dieser Körperglieder hinweisen 15 Das heißt, wenn in der Scharia der Befehl zur Waschung einer Sache vorkommt, dann liegt darin nicht unbedingt ein Beweis, dass diese Sache unrein ist. Das beste Beispiel, das uns unsere Gelehrten diesbezüglich gegeben haben, ist jenes betreffend der Körperglieder die man während des Wuḍūʾ wäscht. Diese jedes Mal in einer bestimmten Anzahl zu waschen bedeutet nicht, dass sie unrein sind. So wie es im Ṣaḥīḥ Ḥadīth steht ist der Mensch, d.h. sein Wesen, niemals unrein. Wenn man diesen Aspekt zusammen mit den zuvor genannten Beweisen die die Reinheit des Hundes belegen berücksichtigt, folgt man dem Befehl in 14 Imām Ibn Baṭṭāl, Kommentar zu Ṣaḥīḥ al-bukhārī, Ḥadīth Nr 167. 15 Imām al-amīr, Masʾalat Ṭahārat al-kalb, elektronische Version.

diesem Ḥadīth, weil es eine Art von Gottesdienst ist und nicht weil der Hund unrein wäre. Die zweite Begründung: Imām al-ağhūrī führte fort: لو كان نجسا لا كتفي في غسهل بمرة من غير تحديد سبع. Wäre der Hund unrein, dann würde einmal waschen reichen ohne dass man die Waschung auf siebenmal festlegt. 16 Al-Qāḍī ʿIyyāḍ Q sagte: لو كانت العةل النجاسة لكان المطلوب الا نقاء وقد يحص ل فى مرة واحدة Wäre der Grund der Waschung die Unreinheit [des Hundes], so würde man die Säuberung verlangen. Die Säuberung kann aber durch eine einzige Waschung geschehen. 17 Die dritte Begründung: Imām al-ağhūrī Q sagte: لو كان الغسل سبعا لا جل النجاسة لكان الخنزير بذكل ا ولى مع ا نه لا يغسل ا لا مرة. Wäre das siebenmalige Waschen aufgrund der Unreinheit, dann würde diese Zahl eher für das Schwein benötigt werden, die Gefäße jedoch aus denen ein Schwein getrunken, wäscht man nur einmal. 18 16 Ibid. 17 Al-Qāḍī ʿIyyāḍ, Kommentar zu Ṣaḥīḥ Muslim, Ḥadīth Nr 418, 420,421,422 in Ṣaḥīḥ Muslim. Kapitel über Wenn der Hund von einem Gefäß trinkt 18 Imām al-amīr, Masʾalat Ṭahārat al-kalb, elektronische Version.

Darf man einen Hund besitzen? [Zusammengefasst aus dem Kommentar der Risāla von Imām an-nafrawī] Scheikh al-islām Ibn Abī Zayd al-qayrawānīq sagte in seiner Risāla: و لا ي ت خ ذ كل ب في ادل ور في م ع ه ا ا و ل ص ي د ي ص ط اد ه ل ع ي ش ه لا ل ل ه و ال ح ضر و لا في د ور ال ب اد ي ة ا لا ل ز ر ع ا و م اش ي ة ي ص ح به ا في الص ح ر اء ثم ي ر و ح Man darf einen Hund weder in der Stadt, noch auf dem Land besitzen es sei denn, man benutzt ihn für die Bewachung der Felder, für die Schäferei, indem er die Schafe in den leeren [Wüste] Gebieten begleitet oder für die Jagd, um davon zu leben - nicht zum Spiel. 19 Imām an-nafrāwīq schreibt dazu in seinem Kommentar: Danach begann Imām Ibn Abī Zayd über das Kapitelthema, die Hunde, zu reden indem er sagte: Es ist weder erlaubt, dass man einen Hund in einem städtischen, noch in einem ländlichen Haus besitzt. Mit Es ist nicht erlaubt ist unter Umständen das verpönt sein [Makrūh] gemeint, außer im Fall in dem der Hund aggressiv ist, denn dann ist es Ḥarām Ausgeschlossen vom Verbot ist ein Hund: - den man für die Bewachung der Felder braucht; - den man in der Schäferei benötigt, indem er die Schafe auf dem Weg begleitet, den Ort bewacht an dem diese ruhen, oder sie vor Dieben beschützt; - der für die Jagd benötigt wird, durch die man den Erwerb seines eigenen Unterhaltes oder den Unterhalt seiner Kinder bezweckt. 19 Scheikh al-islām Ibn Abī Zayd, ar-risāla, Kapitel über das Besitzen von Hunden.

In diesen drei Fällen ist es unproblematisch einen Hund zu besitzen. Zu der Aussage: nicht zum Spiel schreibt Imām an-nafrawīq in seinem Kommentar: Die Jagd einfach des Spaßes wegen ist verpönt [Makrūh], da die Jagd von den fünf Erlaubniskategorien der Scharia betroffen ist. Die Jagd wird zur Pflicht, wenn man dadurch sich selbst oder diejenigen, zu deren Ernährung man verpflichtet ist, versorgen kann und dies nur durch die Jagd möglich wäre. Es ist unerlaubt [Ḥarām], dass man Tiere jagt, ohne die Absicht zu haben, sie für einen erlaubten Nutzen zu töten. Es ist empfohlen zu jagen, um seine Versorgung [Qualität der Nahrung] zu verbessern und es ist verpönt [Makrūh] wenn man nur zur reinen Unterhaltung jagt. Erlaubt [Mubāḥ] ist es in den anderen Fällen, wie z.b. um das erbeutete Wild zu verkaufen und mit dem dadurch erworbenen Geld etwas Erlaubtes zu kaufen. Dann schreibt Imām an-nafrāwī weiter: Der erste Hinweis: Das man einen Hund nur in den drei erwähnten Fällen besitzen darf, ist durch die Voraussetzung der Notwendigkeit beschränkt. Das heißt, wenn eine Notwendigkeit vorliegt, einen Hund zu besitzen, so etwa eben um sein Haus oder sich selbst zu beschützen, dann ist es erlaubt ihn in diesem Fall zu besitzen. So geschah es selbst dem Autor [Ibn Abī Zayd]. Als die Wand seines Hauses zerfiel nahm er sich einen Hund zum Schutz gegen die Schia. Als man zu ihm sagte: Wie kann es sein, dass du einen Hund besitzt und Imām Mālik es doch außer in drei Fällen als verboten erklärte? Da sagte Imām Ibn Abī Zayd al- Qayrawānī: Würde Imām Mālik in unserer Zeit leben, dann hätte er einen wilden Löwen gehabt [und nicht nur einen Hund].

Der zweite Hinweis Der Beweis dafür, dass man keinen Hund besitzen darf, außer für die Bewachung, die Schäferei und die Jagd ist folgendem Ahadīth zu entnehmen. Der Prophet sagte : م ن اق ت نى كل ب ا لا ل ص ي د ا و ز ر ع ا و م اشي ة ن ق ص م ن ا ج ر ه كل ي و م ق ير اط. Wer einen Hund kauft der weder für die Jagd noch für die Bewachung der Felder oder für die Schäferei gedacht ist, dessen Belohnung [bei Allāh] wird abnehmen. [Imām Mālik und Imām al-bukhāri] Und die Aussage des Propheten : ا ن ال م لا ي ك ة لا ت د خ ل ب ي ت ا ف يه كل ب و لا ص ور ة م ح ر م ة Die Engel betreten kein Haus, in dem ein Hund oder ein verbotenes Bild zu finden ist. [Imām al-bukhārī und Imām Muslim] Die Engel, welche das Haus nicht betreten sind jene Engel, die den Segen Allahs bringen. Die Engel aber, die uns erreichen um die Taten der Menschen aufzuzeichnen kommen in jedes Haus und verlassen den Menschen nur beim Geschlechtsverkehr und bei den Erleichterungen. Wie Imām al-khaṭṭābī und al-qāḍī ʿIyyād sagten, verhindern jedoch jene Hunde, deren Besitz aus den genannten Gründen erlaubt ist, nicht das Betreten der Engel in ein Haus. [Ende der Zussamenfassung vom Kommentar des Imām an-nafrāwī zu ar-risāla]