Neues Aufgabenspektrum für das pflegerische Wundmanagement?

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Transkript:

Neues Aufgabenspektrum für das pflegerische Wundmanagement?

Heilkundeübertragungsrichtlinie (HÜR) Allgemeiner Teil Regelt: rechtlichen Grundlagen d. Übertragung d. heilkundlichen Tätigkeiten ( 1) Inhalt, Umfang u. Begrenzung der selbständigen Ausübung d. Heilkunde ( 2 u.3) Regelungsbestandteile von Modellvorhaben ( 5) Besonderer Teil Prozeduren bezogener Teil Diagnose bezogener Teil: - Diab. mellitus Typ 1 - Diab. mellitus Typ 2 - Chronische Wunden - Demenz - Nicht schwangerschaftsbedingter Hypertonus

Übertragbare heilkundliche Tätigkeiten bei Diagnose chronische Wunde Assessment Verlaufsdiagnostik Planung einzuleitender Interventionen Umsetzung des Therapieplans

Assessment Verlaufsdiagnostik umfasst: Erfassung Wundzustand inklusive: - Wundgröße u. Wundinfektion - Entnahme von tiefen Wundabstrichen - Pathophysiologische Ursache - sonstige relevante Parameter Veranlassung v. vertragsärztlichen Überweisungen im Rahmen der Diagnostik

Planung einzuleitender Interventionen umfasst: Entscheidung über konkrete Vorgehens-weise, z. B. konservatives Vorgehen o. chirurgisches Debridement Veranlassung vertragsärztl. Überweisungen/Konsilen Verordnung von Hilfsmitteln u.a. Gehstützen, Podologie Ggf. Verordnung von manueller Lymphdrainage, gem. Heilmittel Richtlinie Ernährungsberatung

Umsetzung des Therapieplans umfasst: Prozesssteuerung und Durchführung therapeutische Maßnahmen: lokale Wundbehandlung Patienten- u. Angehörigenedukation Prozesskoordination Evaluation der Behandlung, der Selbstmanagementfähigkeiten u. des Hilfebedarfs spez. bei häuslicher Versorgungssituation Entlassungsmanagement

Zwischenfazit keine abschließende Festlegung übertragbarer heilkundlicher wundbezogener Tätigkeiten ein Großteil d. benannten heilkundlichen Tätigkeiten bereits durch PFK übernommen Wo liegt der Unterschied zum Status quo?

Qualifikation- Status quo gem. KrPflG + Ausbildungsrichtlinie (f. d. staatl. anerk. Krankenpflege- u. (Kinderpflegeschulen in NRW) Lerneinheit I. 13: Bei der Wundbehandlung assistieren Zielsetzung: Vermittlung von Kriterien zur gezielten Wundbeobachtung Überblick über vers. Wundversorgungsmaßnahmen

Qualifikation Status quo Vielfalt an Weiterbildungsangeboten, -zertifikaten und Abschlussbezeichnung Alle derzeitigen Zusatzqualifikationen fallen in privatrechtlichen Bereich materielle Qualifikation keine über Berufsbild hinausgehende Handlungskompetenz

Qualifikation im Rahmen v. Modellvorhaben gem. 63 Abs. 3c SGB V modellhaften Ausbildung gem. 4 Abs. 7 KrPflG/ AltPflG i. V. m. HÜR Unterschied: Erwerb spez. Kompetenzen im Bereich Wundversorgung Erstmalig zusätzl. berufsrechtliche bzw. formelle Qualifikation zur Ausübung d. selbständigen u. eigenverantwortlichen Wundversorgung

Tätigkeitsabgrenzung Status quo Keine Norm zur Abgrenzung d. pflegerischen/ ärztlichen Tätigkeitsfeld Rechtsunsicherheit bezgl. unklaren Aufgabenzuordnung Diagnose u. Wundtherapie = ärztliche Aufgabe nicht auf spez. qualifizierte PFK übertragbar HÜR Abgrenzung pflegerische/ ärztl. Tätigkeitsfeld durch HÜR besser mögl. Mehr Klarheit bezgl. Aufgabenzuordnung Diagnose (Arzt) Wundtherapie = pflegerische Aufgabe Tätigkeiten gem. HÜR + Vereinbarung MV (Pflege)

Übertragungsmodus Status quo Tätig werden der PFK mittels ärztlicher Delegation HÜR Tätigwerden im Sinne eines Substitutionsmodells Merkmale Delegation Übertragene Tätigkeit bleibt im Kompetenz- u. Verantwortungsbereich d. Arztes Durchführung unter Kontrolle u. Aufsicht des Arztes Merkmale Substitution Tätigkeit geht in Kompetenzu. Verantwortungsbereich d. PFK über Durchführung nicht unter Kontrolle u. Aufsicht des Arztes

Übertragungsmodus Status quo HÜR Notwendigkeit ärztl. Prüfung, ob: Die Tätigkeit, aufgrund des objektiven Gefährdungspotentials übertragbar ist Pflegepersonal für Tätigkeit qualifiziert ist Entfällt ärztliche Prüfung, ob: Tätigkeit übertragbar ist Pflegepersonal für Tätigkeit qualifiziert ist Unkomplizierterer + rechtssicherer Übertragungsakt in Modellvorhaben

Verantwortlichkeit Status quo Arzt: Diagnose u. Therapie Ordnungsgem. Delegation therapeutische Gesamt- verantwortung Pflegefachkraft: sach- und fachgerechte Durchführung HÜR Arzt: Diagnose Pflegefachkraft: Wundtherapie sach- und fachgerechte Durchführung Fachliche, wirtschaftl. + rechtl. Verantwortung

Zwischenfazit

Haftungsrisiko Wundmanagement Sorgfaltsmaßstab bei Delegation + Substitution Tätigkeiten können i. d. R alle Beteiligten zur Haftung herangezogen werden Generell besteht bei Übernahme ärztlicher Tätigkeiten ein höheres Haftungsrisiko

Empfehlung Abklären, ob das mit der Übernahme ärztlicher Tätigkeiten verbundene zusätzl. Haftungsrisiko abgedeckt ist Möglichkeiten - Betriebshaftpflichtversicherung der Einrichtung - arbeitgeberseitige Haftungsfreistellung - private Berufshaftpflichtversicherung

Pflege allgemein www.pwg-seminare.de Spezifisch für Wundmanager Infos unter: 0221 95 15 84 0 Lasertherapie Typische Haftpflichtversicherung Pflege Haftungsdelta VAC-Therapie Kompressionstherapie Komplexer Verbandwechsel Wundreinigung/-antiseptik Screening Wundstatus Erhebung Ernährungsstatus Entlassung/Überleitung Arzneimittelgabe Prophylaxen Mobilisation Essen reichen Körperpflege Pflegediagnostik/-planung Folie 18

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