Wie finanziere ich mein Auslandsgeschäft? Finanzierungshilfen und Förderprogramme für KMU Absicherung von Exportgeschäften Wirtschaftsförderung Berlin Berlin, 09. Dezember 2004 Peter Bildstein PwC Deutsche Revision "Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Mandatare Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und PwC Deutsche Revision AG unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen."
Exportrisiken Fabrikation wirtschaftliche Risiken (Insolvenz des Bestellers) politische Risiken Ware wird nicht mehr fertig produziert bzw. fertige Ware wird nicht mehr versandt, weil Vertrag nicht mehr durchgeführt werden kann. Wenn keine anderweitige Verwertung möglich ist: Verlust an den entstandenen Selbstkosten Forderung Kreditrisiko: Uneinbringlichkeit der Exportforderung aufgrund wirtschaftlicher Risiken politischer Risiken
Exportrisiken Gegengarantien Bietungs-, Anzahlungs-, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsgarantien sind abstrakt: Risiko der widerrechtlichen Inanspruchnahme aus politischen oder sonstigen Gründen Währungsrisiken Exportverträge in fremder Währung: Verlustrisiken bei Abwertung der Vertragswährung im Verhältnis zum EURO
Absicherung von Krediten Sorgfältige Auswahl des Bestellers Verkauf der Exportforderung (Forfaitierung) Sicherheiten Bankgarantien Akkreditive politische Risiken: Akkreditivbestätigung einer deutschen Bank Exportkreditversicherung
Die Absicherung von Exportrisiken Allgemeines Staatliche Exportkreditversicherung - Zusammenhang mit Exportfinanzierung Gesetzliche Grundlagen Ermächtigungsrahmen im Haushaltsgesetz Richtlinien Förderungswürdigkeit Risikomäßige Vertretbarkeit Verwaltungsverfahren, Zweistufentheorie Organisation Interministerieller Ausschuß als Entscheidungsgremium des Bundes Geschäftsführung durch Mandatarkonsortium Hermes - PwC Deutsche Revision Abgrenzung zur privaten Ausfuhrkreditversicherung
Die Absicherung von Exportrisiken System der Ausfuhrdeckungen I Exportkreditgarantien und Exportkreditbürgschaften / private und öffentliche Käufer Gegenstand der Deckungen Fabrikationsrisiken (Risiko vor Versand) Kreditrisiken (Risiken nach Versand) Gedeckte Risiken wirtschaftliche Risiken politische Risiken Selbstbeteiligung, Karenzfristen
Die Absicherung von Exportrisiken System der Ausfuhrdeckungen II Bestimmte Deckungsformen Fabrikationsrisiken/Ausfuhrrisiken gebundene Finanzkredite Bauleistungen Gegengarantien Leasing Gebühren und Entgelte Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (neu: APG-Light)
Die Absicherung von Exportrisiken System der Ausfuhrdeckungen III Herkunft der Lieferungen und Leistungen Zahlungsbedingungen und Finanzierungen Zusammenarbeit mit ausländischen Exporteuren Zulieferungen-Mitversicherungen-Rückversicherungen Konsortien-Arbeitsgemeinschaften- Parallelversicherung Antragstellung und Entschädigungsverfahren, Abtretung zu Finanzierungszwecken
Rechtliche Grundlagen der Exportkreditgarantien des Bundes Verfassungsrecht Art. 115 GG Haushaltsrecht 39 BHO Gewährleistungen [ 44 BHO Zuwendungen] 10 HG Haushaltsgesetz des Bundes Verwaltungsvorschriften (Richtlinien) Allgemeine (Vertrags-)Bedingungen (seit 01.01.2002 im BGB geregelt!)
Leistungsverwaltung Formen (Wahlrecht der Verwaltung) Öffentlich-rechtlicher Vertrag Zwei-Stufen Stufen-Theorie Verwaltungsprivat- recht
Zwei-Stufen-Theorie 1. Stufe: Öffentliches Recht - Entscheidungsebene ( Ob ) Verwaltungsrechtsweg: Anfechtungs-/Verpflichtungsklage 2. Stufe: Privatrecht - Abwicklungsebene ( Wie ) Zivilrechtsweg: Leistungs-/Feststellungsklage
Ermächtigungsrahmen/Gewährleistungsrisiken Ermächtigungsrahmen für die Übernahme von Garantien und Bürgschaften im Haushaltsjahr 2003 Ausnutzungsgrad zum Jahresende 2003 im Haushaltsjahr 2004 Euro 117,0 Mrd. Euro 102,9 Mrd. Euro 117,0 Mrd. Die höchsten Gewährleistungsrisiken (einschl.zinsen) bestehen derzeit für China: Euro 5,0 Mrd. Indonesien Euro 4,8 Mrd.
Grundbegriffe Garantien Fabrikationsrisiken kurzfristige wirtschaftliche Einzeldeckungen Lieferantenkredit Kreditrisiken Bürgschaften Kreditrisiken mittel-/langfristige Geschäfte politische Risiken Sammeldeckungen Finanzkredit Wechselkursrisiken
Übernahmekriterien für die Exportkreditgarantie Förderungswürdigkeit Förderungswürdigkeit oder besonderes staatliches Interesse der Bundesrepublik Deutschland an der Durchführung des Ausfuhrgeschäftes Risikomäßige Vertretbarkeit Vernünftige Aussicht auf schadensfreien Verlauf des Exportgeschäftes Vertragsbedingungen Zahlungsbedingungen gemäß den zwischenstaatlichen Vereinbarungen und den international abgestimmten Grundsätzen für Exportgeschäfte Haushaltsrechtliche Einschränkungen Keine Exportkreditgarantie möglich, wenn der im Haushalt festgesetzte Höchstbetrag nicht ausreicht mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme des Bundes gerechnet werden muß
Interministerieller Ausschuß -IMA- BMWA Bundesmin.. für Wirtschaft und Arbeit (federführend) BMF Bundesmin. der Finanzen AA Bundesmin. des Auswärtigen BMZ Bundesmin.. für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Mandatare - Euler Hermes - PwC Deutsche Revision Sachverständige - Bundesrechnungshof - Kreditanstalt für Wiederaufbau - AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft - Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (ex Treuhandanstalt) - Vertreter der Exportwirtschaft und des Bankengewerbes
Mandatsgeschäft Exportkreditgarantien des Bundes im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland als Federführer in konsortialer Zusammenarbeit
Arbeitsaufteilung im Konsortium EULER HERMES kurzfristige Deckungen mittelfristige Deckungen private Besteller (Rest der Welt) Projektfinanzierungen/ Gegengeschäfte Teilnahme an der Sondergruppe Flugzeuggeschäfte Recht und Grundsatz Internationales Umschuldung Büro Berlin Rechnungswesen, Verwaltung PwC Deutsche Revision mittelfristige Deckungen öffentliche Besteller weltweit private Besteller (MOE, GUS, China) Projektfinanzierungen/ Gegengeschäfte Koordination der Sondergruppe Schiffsgeschäfte Recht und Grundsatz Büro Berlin
Exportkreditgarantien des Bundes II. natürliche Personen Personengesellschaften juristische Personen des Privatrechts Zweifelsfälle Garantien private Kunden Regierungen bzw. deren Untergliederungen öffentlich-rechtliche Körperschaften privatrechtlich organisierte Firmen Bürgschaften öffentliche Kunden wenn ein Staat generell für deren Verbindlichkeiten haftet wenn ein Staat sich für die gedeckte Forderung verbürgt hat Abgrenzungskriterien für die Einstufung Konkursfähigkeit: Staatshaftung: ja nein Staatshaftung: ja Konkursfähigkeit: nein
Exportkreditversicherung Staatliche Absicherung von Exportgeschäften "Exportkreditgarantien des Bundes" Risikoabsicherung durch Private Exportkreditversicherung Euler Hermes-Kreditversicherungs Kreditversicherungs-AG Atradius Allgemeine Kredit Coface AG Zürich Kreditversicherungs-AG Gewährleistungsvertrag (Vertrag eigener Art) Einzeldeckung revolvierende Einzeldeckung Pauschalvertrag (APG) wirtschaftliche Risiken Nichtzahlungsfall politische Risiken private und öffentliche ausländische Schuldner verbundene Unternehmen (politische Risiken) rechtliche Einordnung übliche Vertragsform(en) gedeckte Risiken gedeckt werden Forderungen gegen Versicherungsvertrag Mantelvertrag / Sammelpolice wirtschaftliche Risiken Nichtzahlungsfall private Unternehmen mit Sitz im Ausland
Deckungsformen Deckungsformen Fabrikationsrisiko Gebundene Finanzkredite Beschlagnahmerisiken Ausfuhrrisiken Rahmenkredite Gegengarantien Bauleistungen APG (light( light) ) / Rev. Verbriefungsgarantien Leasing
Abgrenzung Fabrikationsrisiko-/Forderungsdeckung Abnahme/ Versand Fabrikationsrisikodeckung Deckungsgegenstand Inkrafttreten des Vertrages Erfüllung der Exportforderung Forderungsdeckung Selbstkosten Exportforderung (Kapital u. Zinsen) Verhandlungen Produktion Kreditlaufzeit zeitl. Ablauf
Fabrikationsrisikodeckung I Weisung zum Abbruch ( 4 Nr.1) Bund erteilt im Hinblick auf gefahrerhöhende Umstände Weisung, Produktion/Versand abzubrechen Ausbleiben einer Weisung zur Wiederaufnahme ( 4 Nr.2) Unterbrechung der Produktion/des Versandes durch den Deckungsnehmer im Hinblick auf gefahrerhöhende Umstände ohne Weisung des Bundes, keine Weisung Produktion/Versand wieder aufzunehmen Politische Umstände im Ausland ( 4 Nr. 3a) Verhinderung der Versendung der fertiggestellten Ware durch politische Ereignisse
Fabrikationsdeckung II - Gewährleistungsfälle Insolvenz des Schuldners ( 4 Nr. 3b)* Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Durchführung des Vertrages Lossagung vom Vertrag ( 4 Nr. 3c) Schwerwiegender Verstoß des Kunden gegen vertragliche Verpflichtungen Embargo nach dem AWG ( 4 Nr. 3e) Embargomaßnahmen eines Zuliefer- oder Transitlandes ( 4 Nr. 3f) *abweichende Regelung bei Fabrikationsrisikobürgschaften
Gegenstand der Forderungsdeckung Kaufpreisforderung (einschl. Zinsen bis zur Fälligkeit der Hauptforderung) Surrogatforderungen nicht: Schadensersatzforderungen sonstige Nebenforderungen
Forderungsdeckung I. - Politische Gewährleistungsfälle Allgemeiner politischer Schadensfall Gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen, kriegerische Ereignisse, Aufruhr oder Revolution im Ausland, die die Erfüllung der Forderung verhindern Konvertierungs- und Transferfall Nichtkonvertierung und Nichttransferierung der vom Schuldner eingezahlten Beträge infolge von Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs Verlust von Ansprüchen infolge Unmöglichkeit der Vertragserfüllung Wenn gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen, kriegerische Ereignisse, Aufruhr oder Revolution im Ausland die Erfüllung der vom deutschen Exporteur geschuldeten Lieferungen und Leistungen verhindern und ihm deshalb durchsetzbare Forderungen für schon erbrachte Lieferungen und Leistungen nicht zustehen. Verlust der Ware infolge politischer Umstände nach Versand, aber vor Gefahrübergang
Forderungsdeckung II. - Wirtschaftliche Gewährleistungsfälle Insolvenz Uneinbringlichkeit der Forderung infolge Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) des ausländischen Bestellers, z.b. bei Konkurs amtlichem/außeramtlichem Vergleich erfolgloser Zwangsvollstreckung nachweislich ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen (Zahlungseinstellung) Nichtzahlungsfall (Protracted Default) Nichtzahlung der gedeckten Exportforderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit
Selbstbeteiligung im Schadensfall Finanzkreditgarantie/ 5% bei allen Risiken -bürgschaft Ausfuhrgarantie/-bürgschaft 5% bei politischen Risiken Fabrikationsrisikogarantie/ 5% bei allen Risiken -bürgschaft Ausfuhrgarantie 15% bei Insolvenzrisiken Ausfuhrgarantie/-bürgschaft 15% bei Nichtzahlungsrisiken (Protracted Default)
Karenzfristen u. Selbstbeteiligungen für Gewährleistungsfälle A: Selbstbeteiligung des Exporteurs (bei Lieferantenkrediten) allgemeiner politischer Schadensfall Selbstbeteiligung 5%, Karenzfrist: 6 Mon. Konvertierungs-/Transferfall Selbstbeteiligung 5%, Karenzfrist 3 Mon. Selbstbeteiligung in % 15 Monate Nichtzahlungsfall Selbstbeteiligung 15%, Karenzfrist 6 Mon. 6 5 5 6 5 3 B: Abwälzung der Selbstbeteiligung auf den Exporteur nicht möglich (bei Finanzkrediten) Alle Risiken Selbstbeteiligung 5%, Karenzfrist 1 Mon. A 1 B
Lieferantenkredit Exporteur Kaufvertrag /Lieferung Kaufpreis-Forderung Ausländischer Besteller
Bestellerkredit / Finanzkredit Exporteur Kaufvertrag /Lieferung Ausländischer Besteller Darlehensauszahlung Bank Kreditvertrag Forderung auf Darlehensrückzahlung
Entscheidungsverfahren I. Exporteur/Bank stellt Antrag auf Exportkreditgarantie Mandatare Aufbereitung des des Antrages Prüfung // Rückfragen Vorlage beim beim IMA IMA Interministerieller Ausschuß -IMA-
Entscheidungsverfahren II. Interministerieller Ausschuß -IMA- positiv mit Auflagen positiv Ablehnung Grundsätzliche Stellungnahme (6 Monate gültig) Mitteilung der Vertragsabschlüsse/ Vorliegen der Sicherheiten endgültige Deckungszusage Dokument und Rechnung
Umsetzung der OECD Prämienhamonisierung in das deutsche EULER HERMES Exportkreditgarantiessystem
Struktur des Entgeltsystems Gebühren Entgelt Kurzfristige Forderungsdeckung Mittel-/langfristige Forderungsdeckung Fabrikationsrisikodeckung Sonder-/Nebendeckungen
Ziel: Prämienkonvergenz Die Prämien sollen Wettbewerb über Entgelte vermeiden dem jeweiligen Risiko angemessen sein ausreichen, um langfristige Kosten und Schäden zu kompensieren Unterschiede in der Deckungsqualität reflektieren
Unterschiede zum bisherigen System 7 Länderkategorien Keine Unterteilung in Grund- und Zeitentgelt 4 Käuferklassen statt 3 Kein separates Entgelt für Zinsen Verknüpfung der Aufschläge für die Käuferrisiken bisher: jetzt: additiv multiplikativ Verkürzter Zeitraum für die Fälligstellung
Elemente des Prämiensystems OECD-Länderrisikomodell Deckungsqualität Käuferqualität 7 Risikokategorien 3 Produktkategorien 4 Käuferkategorien Entgeltsätze
OECD-Länderrisikomodell Makroökonomische Indikatoren - wirtschaftliche Situation - finanzielle Situation Zahlungserfahrung - Rückstände - Schäden - Umschuldungen - Verpflichtungen Risikoscore A Risikoscore B Gesamtscore des Modells = Max (A,B) Politische Situation Anpassung des Scores durch Country Risk Experts Endgültige Klassifizierung
Deckungsqualität above standard (z.b. USA,Korea) Deckung in Form einer unkonditionierten Garantie standard (z.b.gb, Belgien) Versicherung mit Deckung von Zinsen während der Karenzfrist ohne Prämienaufschlag/Direct Lending below standard Hermes Versicherung ohne Deckung von Zinsen während der Karenzfrist / bzw. Deckung solcher Zinsen gegen Prämienaufschlag
Benchmark Multiplikator für den gedeckten Auftragswert (als Prozentsatz) Ermittlung aus Länderkategorie Laufzeit Käuferkategorie Deckungsquote
Käuferqualität 4 Käuferkategorien sovereign risk (z.z nur Finanzministerium/Zentralbank) non-sovereign public risk (sonstige staatliche Besteller/Garantien) privater Besteller mit Bankgarantie privater Besteller ohne Bankgarantie
Käuferkategorien Bürgschaften Sovereign Risk Non-Sovereign Public Risk Garantien mit Banksicherheiten - kein Zuschlag - 5% Zuschlag - 10% Zuschlag ohne Banksicherheiten - 35% in Kat. 1 3-30% in Kat. 4-25% in Kat. 5-7 Multiplikative Verknüpfung mit den Basiswerten (Sovereign Risk)
Vorlaufzeit Lieferbeginn Lieferende Vorlaufzeit kurzfristig Starting point 1. Fälligkeit./. 6 Monate bzw. Spätesttermin./. 6 Monate mittlere Lieferung Vorlaufzeit mittelfristig Mittelfristig: Formel (Merkblatt): Tool (EDV-Progr.): Eingabe 1/2 Vorlaufzeit Eingabe ganze Vorlaufzeit
Kurzfristige Forderungsdeckung Bemessungsgrundlage: gedeckter Forderungsbetrag Risikolaufzeit Beginn: Ende: ungewichtete mittlere Lieferung/Leistung Fälligkeit der jeweiligen Rate Entgeltsatz nach Länderkategorien gestaffelter Prozentsatz zzgl. Käuferzuschlag, je nach Käuferkategorie
Kurzfristige Forderungsdeckung Entgeltsätze in Prozent 4 3 2 1 0 1 2 3 4 5 6 7 0 Monate 0,3 0,5 0,7 0,9 1,3 1,7 2,1 3 Monate 0,33 0,53 0,76 0,99 1,42 1,87 2,34 6 Monate 0,36 0,56 0,82 1,08 1,54 2,05 2,58 12 Monate 0,42 0,62 0,94 1,26 1,78 2,39 3,06 Länderkategorien
Kurzfristige Forderungsdeckung Rechenbeispiel Auftragswert: Euro 2.000.000 ZB: 15% Anzahlung 85% nach 180 Tagen gedeckter Forderungsbetrag: Euro 1.700.000 Lieferzeit: April 2002 Länderkategorie: 3 Käuferkategorie: privat ohne Banksicherheiten
Kurzfristige Forderungsdeckung Rechenbeispiel Entgeltsatz für 6 Monate / Kat. 3 0,820 % Käuferzuschlag (0,82 x 35 %) + 0,287 % 1,107 % Rundung 1,110 % Euro 1.700.000 x 1,11 % = Euro 18.870,- (zzgl. Gebühren)
Prämienharmonisierung Grundlagen für mittelfristige Ausfuhrrisiken: OECD-Benchmarks für sovereign risk 7 Länderkategorien 4 Käuferkategorien Tilgungsprofil: Halbjahresraten
Mittel-/langfristige Forderungsdeckung Bemessungsgrundlage: gedeckter Forderungsbetrag Risikolaufzeit Vorlaufzeit (Lieferbeginn bis starting point) / 2 + Rückzahlungszeit des Kredites Entgeltsatz nach Länderkategorie und Deckungsquote gestaffelter Prozentsatz zzgl. Käuferzuschlag, je nach Käuferkategorie
Mittel-/langfristige Forderungsdeckung Entgeltsätze in Prozent (95%- Deckung. sovereign risk) 14 12 10 8 6 4 2 0 1 2 3 4 5 6 7 2Jahre 0,55 0,79 1,17 1,64 2,32 3,04 3,96 5 Jahre 0,85 1,47 2,32 3,37 4,62 5,83 7,25 8,5 Jahre 1,2 2,25 3,68 5,38 7,3 9,09 11,09 10 Jahre 1,35 2,58 4,26 6,24 8,45 10,49 12,47 Länderkategorien
Mittel-/langfristige Forderungsdeckung Rechenbeispiel Auftragswert: Euro 2.000.000 ZB: 15% Anzahlung 85% aus geb. Finanzkredit (17HJR), fällig 6 Monate dato BB Lieferzeit: April - Juni 2002 Betriebsbereitschaft: September 2002 Deckungsquote: 95% Länderkategorie: 7 Käuferkategorie: privat ohne Banksicherheiten
Mittel-/langfristige Forderungsdeckung Rechenbeispiel Vorlaufzeit 15.04. - 15.09. => 5 Monate Berücksichtigung zur Hälfte = 0,41667 Jahre => 0,20833 Jahre Rückzahlungszeit des Kredites =>8,5 Jahre Risikolaufzeit => 8,5 +0,20833 = 8,70833 Jahre
Mittel-/langfristige Forderungsdeckung Rechenbeispiel Entgeltsatz für Kat. 7 / 95%-Deckung 1,098 x 8,70833 Jahre + 1,764 = 11,32575 % Käuferzuschlag (11,32575 x 25%) + 2,831438 % 14,157188 % Rundung 14,16 % Euro 1.700.000 x 14,16% = Euro 240.720,- (zzgl.gebühren)
Fabrikationsrisikodeckung Entgeltsätze (in Prozent) Länderkategorie 1 2 3 4 5 6 7 Einschluß aller deckungsfähigen Risiken Fabrikationszeit < 1 Jahr 0,33 0,56 0,78 1,00 1,44 1,89 2,33 Fabrikationszeit > 1 Jahr 0,41 0,70 0,98 1,25 1,80 2,36 2,91 Beschränkung auf die politischen Risiken (bei Garantien ggf. einschl. der politischen Insolvenzrisiken) Fabrikationszeit < 1 Jahr 0,25 0,42 0,59 0,75 1,08 1,42 1,75 Fabrikationszeit > 1 Jahr 0,30 0,50 0,70 0,90 1,30 1,70 2,10 Kein Käuferzuschlag
Sonder-/Nebendeckungen Deckungsform Faktor Kategorie 1 2 3 4 5 6 7 Ausgangswerte 0,30 0,50 0,70 0,90 1,30 1,70 2,10 KT/ZM-Deckung 75% 0,23 0,38 0,53 0,68 0,98 1,28 1,58 Einlagerungs-, Gerätedeckung u.ä. 60% 0,18 0,30 0,42 0,54 0,78 1,02 1,26 Deckung für Exporteurgarantien 40% 0,12 0,20 0,28 0,36 0,52 0,68 0,84 Beschlagnahmedeckung mit KT 75% 0,23 0,38 0,53 0,68 0,98 1,28 1,58 Beschlagnahmedeckung ohne KT 40% 0,12 0,20 0,28 0,36 0,52 0,68 0,84 rev. Konsignationslagerdeckung mit KT 90% 0,27 0,45 0,63 0,81 1,17 1,53 1,89 Rev. Konsignationslagerdeckung ohne KT 60% 0,18 0,30 0,42 0,54 0,78 1,02 1,26 Kein Käuferzuschlag
Fälligkeit des Entgelts Grundsätzlich sofort bei Übergabe des Dokumentes fällig Ausnahme für Forderungsdeckungsentgelt bei Laufzeiten von weniger als 2 Jahren als auch von mindestens 2 Jahren wie folgt: Entgeltbeträge von bis zu 500.000,-- bei Liefer-/Leistungsbeginn bzw. Auszahlungsbeginn sofort fällig Entgelt über 500.000,-- 25 % sofort fällig 75% bei Liefer-/Leistungsbeginn bzw. Auszahlungsbeginn
Entgeltbemessung: Grundsatz Entgeltbemessung: Anhand sog. Benchmarks (= Multiplikator für den Auftragswert) Wahrung einer einheitlichen Mindestprämie Ermittlung der Benchmark: Länderkategorie (wird regelmäßig festgelegt) Länderrisiko Käuferkategorie Sovereign risk Öffentlicher Abnehmer Privater Abnehmer mit/ohne Garantie Laufzeit Deckungsquote
Permitted Exceptions Reduzierung der Mindestprämien-Benchmark geregelt im OECD-Konsensus Voraussetzung Länderrisiko muß über die gesamte Kreditlaufzeit externalisiert oder begrenzt sein Verfahren Notifizierung innerhalb der ECA's
Risikoexternalisierung Begriff Übertragung des Zahlungsrisikos vom Schuldnerland auf ein Drittland Beispiele Drittlandsgarantie Anerkanntes multinationales Finanzierungsinstitut als Darlehensnehmer Entgeltbemessung nach Maßgabe des Drittlandrisikos (verbesserte Länderkategorie)
Risikominderung Begriff Einzelne Länderrisiken werden gemindert bzw. ausgeschlossen Beispiele Besicherung von Projekteinnahmen durch Treuhandkonten in einem Drittland Vorliegen bestimmter Sicherheiten in einem Drittland: Geldvermögen, Wertpapiere, erstrangige dingliche Sicherheiten Asset Based Financing Besondere Käuferbonität Projektkennzahlen (cover-ratios) Entgeltbemessung: Möglichkeit bestimmter %-Abschläge auf das Regelentgelt (bis 20%, bei besonders positiven cover ratios bis 40%)
Risikoexternalisierung Begriff Übertragung des Zahlungsrisikos vom Schuldnerland auf ein Drittland Beispiele Drittlandsgarantie Anerkanntes multinationales Finanzierungsinstitut als Darlehensnehmer Entgeltbemessung nach Maßgabe des Drittlandrisikos (verbesserte Länderkategorie)
Risikominderung Begriff Einzelne Länderrisiken werden gemindert bzw. ausgeschlossen Beispiele Besicherung von Projekteinnahmen durch Treuhandkonten in einem Drittland Vorliegen bestimmter Sicherheiten in einem Drittland: Geldvermögen, Wertpapiere, erstrangige dingliche Sicherheiten Asset Based Financing Besondere Käuferbonität Projektkennzahlen (cover-ratios) Entgeltbemessung: Möglichkeit bestimmter %-Abschläge auf das Regelentgelt (bis 20%, bei besonders positiven cover ratios bis 40%)