Voraussetzung 2 häusliche Pflege stationäre Pflege Voraussetzung 3 zusätzlich erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung

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Transkript:

'DV3IOHJHOHLVWXQJVHUJlQ]XQJVJHVHW] Rechtsanwalt Jürgen Mußmann Kanzlei von der Forst und Kollegen, Rheine info@pflegeundrecht.de 0162/2485973 %HUHFKWLJWHU3HUVRQHQNUHLV (= grau unterlegter Bereich) Voraussetzung 1 Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Voraussetzung 2 häusliche Pflege stationäre Pflege Voraussetzung 3 zusätzlich erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung

(UKHEOLFKHU%HGDUIDQDOOJHPHLQHU%HWUHXXQJXQG%HDXIVLFKWLJXQJ Pflegebedürftige mit é demenzbedingten Fähigkeitsstörungen é geistigen Behinderungen é psychischen Erkrankungen bei denen der MDK durch Gutachten festgestellt hat auf Dauer (mindestens voraussichtlich 6 Monate; Ausnahmen bei Sterbenden) erhebliche Einschränkungen der Alltagskompetenz d.h. Schädigungen und Fähigkeitsstörungen bei den Aktivitäten des täglichen Lebens

(LQVFKUlQNXQJHQGHU$OOWDJVNRPSHWHQ] Maßgebende Schädigungen und Fähigkeitsstörungen Beispiele 1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenzen) 2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen 3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potentiell gefährdenden Substanzen 4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten 6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen 7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als

Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung 8. Störung der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben 9. Störung des Tag-/Nachtrhythmus 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren 11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen 12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten 13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

(UKHEOLFKH(LQVFKUlQNXQJHQ 1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenzen) 2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen 3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potentiell gefährdenden Substanzen 4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten 6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen 7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung 8. Störung der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben 9. Störung des Tag-/Nachtrhythmus 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren 11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen 12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten 13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression Einschränkungen in wenigstens %HUHLFKHQ davon PLQGHVWHQV HLQPDO aus den Bereichen 1 9 (grau unterlegter Bereich)

.UDQNKHLWVELOGHU±%HVRQGHUKHLWHQEHLGHU(UPLWWOXQJGHV+LOIHEHGDUIV Hirnorganische Erkrankungen - Demenzen etc. - - Schwankungen im Tagesverlauf - Tagsüber nur relativ leicht gestört, am späten Nachmittag und nachts unruhig und verwirrt Unauffälliges äußere Erscheinungsbild häufig Anlaß für Fehlbeurteilungen in der Begutachtungsituation Angaben von Angehörigen und Pflegenden sind unentbehrlich. Zur Feststellung von Defiziten ist gezieltes Befragen zur Krankheitsvorgeschichte und der aktuellen Lebenssituation erforderlich. Geistige Behinderungen Geringgradig geistig Behinderte erlangen weitgehende Selbständigkeit Mittelgradig geistig Behinderte müssen bei einigen Verrichtungen zeitweise angeleitet und beaufsichtigt werden. Schwer- und schwerst-geistig- Behinderte bedürfen insbesondere in Kombination mit schweren körperlichen Behinderungen eines hohen pflegerischen Aufwandes Schizophrene und manisch-depressive (sog. endogene Psychosen) Antriebsschwäche, Ambivalenz, Mangel an Spontanität, autistische Zustände, affektive Störungen und Denkstörungen sind die häufigsten Merkmale. Folge ist häufig die Vernachlässigung der Hygiene und eingeschränkte soziale Kompetenzen; Notwendigkeiten bestimmter Verrichtungen können nicht erkannt werden. Motivationsarbeit beim Aufstehen, Waschen, Anziehen zur regelmäßigen Nahrungsaufnahme erfordern einen hohen zeitlichen Aufwand. Wegen der situationsabhängigen Unauffälligkeit ist eine Befragung von Angehörigen und Pflegepersonen wichtig.

9RUEHUHLWXQJGHU%HJXWDFKWXQJ Wichtig: Vorliegen von begutachtungsrelevanten Informationen und Dokumentationen - ob psychische Erkrankung vorliegt - welche Diagnosen erstellt wurden - ob Krankenhausbehandlungsberichte vorliegen - wer Pflegeperson - wer Betreuer ist - ob sog. komplementäre Einrichtungen genutzt werden. weitere Auskünfte sind - vom Hausarzt - behandelnden Psychiater - vom sozialpsychatrischen Dienst einzuholen %HJXWDFKWXQJVVLWXDWLRQ - Schaffung einer entspannten Begutachtungssituation - Gemeinsame Ansprache von Antragsteller und Pflegeperson - Einzelbefragung wenn Scham oder Verdrängung beim Antragsteller eine realitätsferne Schilderung des Hilfebedarfs nahelegen

$QOHLWXQJXQG%HDXIVLFKWLJXQJQLFKW]X9HUZHFKVHOQPLWDOOJHPHLQHP%HWUHXXQJVEHGDUI Anleitung Beaufsichtigung Anregung, Lenkung, Demonstration einzelner Handlungsschritte bei einer konkreten Verrichtung oder des gesamten Handlungsablaufes - Erforderlich, wenn trotz motorischer Fähigkeiten der Antragsteller nicht in einem sinnvollen Ablauf durchführen kann - Anleitung ist auch die Motivierung zur selbständigen Übernahme der Verrichtung durch Gewährleistung der Sicherheit beim konkreten Handlungsablauf und Kontrolle der Art und Weise der Durchführung der Verrichtung. - Ausschluß der Selbstgefährdung durch unsachgemäße Benutzung von Klingen, Strom, fließendem Wasser - Überwachung, ob die erforderlichen Verrichtungen überhaupt ausgeführt wird reicht nicht aus. den Antragsteller Ziele: - körperliche, psychische und geistige Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten (Orientierung der Person zur Umgebung) - Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung (Umgang mit Strom, Wasser, Feuer) - Abbau von Ängsten, Reizbarkeit und Aggressionen Besonderheit: Ein unabhängig von den festgelegten Verrichtungen erforderlicher Allgemeiner Aufsichts- und Beaufsichtigungsbedarf (z. B. eines geistig behinderten) zur Vermeidung einer möglichen Selbst- und Fremdgefährdung ist bei der Feststellung des Hilfebedarfs nicht zu berücksichtigen.

=XVlW]OLFKH%HWUHXXQJVOHLVWXQJ d.h.: Tages und Nachtpflege 460 EURO Kurzzeitpflege je Kalenderjahr zweckgebunden für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung nach Landesrecht anerkannter niedrigschwelliger Betreuungsangebote

7DJHV1DFKWRGHU.XU]]HLWSIOHJH Ziel: - Entlastung der pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftige - Inanspruchnahme dieser Dienste über einen längeren Zeitraum oder in höherer Frequenz zu ermöglichen - Erstattung diesbezüglicher Eigenbelastungen des Pflegebedürftigen - infrastrukturelle Förderung dieser Pflegedienste Wichtig: - spezielles auf den Anspruchsberechtigten Personenkreis ausgerichtetes Leistungsangebot ist nicht erforderlich - Erstattungsfähige Eigenbelastungen bei der Inanspruchnahme der Tages-/ Nachtund Kurzzeitpflege sind auch - Unterkunftskosten - Verpflegungskosten - Investitionskosten

/HLVWXQJVIDOO Pflegestufe II, Inanspruchnahme Pflegesachleistung gesamt: 521,00 Inanspruchnahme Tagespflege: 10 Tage a 45,00 Verpflegungskosten/Investitionskosten: 10 Tage a 15,00 Leistungsberechnung : Pflegesachleistung Tagespflege zusätzl. Betreuungsleistung Höchstbetrag 921,00 Höchstbetrag 460,00 beanspruchte Leistung 521,00 beanspruchte Leistung 450,00 Å abzüglich nicht beanspruchter nicht beansprucht Pflegesachl. -400,00 Restforderung für beanspruchte Leistung Å abzüglich Erstattung -50,00 zuzüglich beanspruchte Leistung für Verpflegung und Investition 150,00 Åabzüglich Erstattung -150,00 Restanspruch für das laufende Kalenderjahr Bewertung: ohne zusätzl. Betreuungsleistung: Kostenlast beim Pflegebedürftigen i. H. v. 200 Å Tagespflege würde aus Kostengründen häufig nicht in Anspruch genommen mit zusätzlicher Betreuungsleistung: Kostenlast bei Pflegekasse i. H. v. 200 5HVWDQVSUXFKJHJHQ3IOHJekasse i.h.v. 260 Å Tagespflege wird bei tatsächlichem pflegerischen Bedarf in Anspruch genommen

3IOHJHGLHQVWHPLWEHVRQGHUHQ$QJHERWHQGHUDOOJHPHLQHQ$QOHLWXQJXQG%HWUHXXQJ Angebot mit zentralen Angeboten - soziale Betreuung - tagesstrukturiende Maßnahmen ausgeschlossen sind : - Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Kostenerstattungsfähigkeit ist abhängig von der Anerkennung der speziellen Hilfe durch die zuständige Landesbehörde. Hierzu haben die zugelassenen Pflegedienste Konzepte zu erstellen, die insbesondere eine Abgrenzung zu den Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung erkennen lassen.

1LHGULJVFKZHOOLJHYRQGHU]XVWlQGLJHQ/DQGHVEHK UGHDQHUNDQQWH%HWUHXXQJVDQJHERWH Niedrigschwelige Angebote sind Betreuungsangebote, in denen Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen. - Betreuungsgruppen für Menschen mit erheblichem Allgemeinen Betreuungsbedarf (z. B.: Alzheimergruppen) - Helferinnekreise zur stundenweisen Entlastung pflegender angehöriger / Pflegepersonen - Agenturen zur Vermittlung von Betreuungsleistung für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf - Tagesbetreuung in Kleingruppen (Tagesmuttermodelle) oder Einzelbetreuung - Familienentlastende Dienste Liste über die im Einzugsbereich vorhandenen qualitätsgesicherten Betreuungsleistungen können bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen abgerufen werden.

9HUIDKUHQ Leistung wird auf Antrag gewährt - Antrag auf Feststellung zum anspruchsberechtigten Personenkreis zu gehören - Antrag auf Leistung - Einreichung eines Verwendungsnachweises (konkludenter Antrag auf Leistung) Antragsberechtigt sind der - Pflegebedürftige - Bevollmächtigte - Betreuer - gesetzliche Vertreter Nachweispflicht über die erstattungsfähigen Eigenbelastungen Anteilige Leistungsübernahme Übertragung ins Folgejahr - sofern die Leistungsvoraussetzungen erst im Laufe des Kalenderjahres erfüllt werden. - Ausnahme: in 2002 erfolgt keine anteilige Kürzung - möglich, wenn Leistungsanspruch nicht ausgeschöpft - Übertragung ins übernächste Kalenderjahr unmöglich