REVISION DER ORTSPLANUNG EINWOHNERGEMEINDE BELLACH Orientierung zur Mitwirkung vom 3. Juni 2015
Wie sieht Bellach im Jahr 2025 aus? Wie setzen wir das Räumliche Leitbild Bellach 2013 um? Wie kommen wir der Forderung nach haushälterischem Umgang mit dem Boden nach? Wie gehen wir mit den neuen Anforderungen des Raumplanungsgesetzes und der Richtplanung um? 1. Begrüssung. Bellach, 3. Juni 2015 2
Teil A: Vorstellung Ortsplanungsdossier 1. Begrüssung A. Probst 2. Einleitung und Ausgangslage B. Späti 3. Ablauf der Ortsplanung / Stand heute B. Späti 4. Mitwirkungsverfahren B. Späti 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach T. Ledermann - Ziele und Absichten OP-Revision - Rahmenbedingungen Bund, Kanton, Region, Gemeinde - Änderungen Nutzungspläne / Reglemente - Auswirkungen, Interessenabwägung, Würdigung Teil B: Informationsstände
2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni 2015 4
Rechtsgültige Ortsplanung 2001 Aktuell rechtsgültige Ortsplanung: Erarbeitet 1997-2001, genehmigt im Jahre 2001 mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2001/1255 Bestandteile der Ortsplanung Bauzonenplan, regelt Siedlungsgebiet Gesamtplan, regelt ausserhalb Siedlungsgebiet Erschliessungsplan, regelt Strassenhierarchie und Abstände (Strasse, Gewässer, Hecken- und Wald, etc.) Zonenreglement, enthält Vorschriften für das Bauen Gestaltungspläne, enthalten spezielle Überbauungsvorschriften Seither diverse Anpassungen, insbesondere Gebiet Spitzallmend und Bellach Ost 2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni 2015 5
Bevölkerungsentwicklung und -prognose 2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni 2015 6
Bauentwicklung seit 2002 gelb: Parzellen mit Neubau orange: Um- und Anbauten 2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni 2015 7
Auftrag zur neuen Ortsplanung Aktuell rechtsgültige Ortsplanung: Erarbeitet 1997-2001, genehmigt im Jahre 2001 mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2001/1255 Seither diverse Anpassungen, insbesondere Gebiet Spitzallmend und Bellach Ost Gemäss 9 und 10 kant. Planungs- und Baugesetz (PBG) sind die Nutzungspläne, d.h. ist die Ortsplanung in der Regel alle 10 Jahre zu überprüfen bzw. zu aktualisieren. Die Ortsplanung ist Aufgabe der Einwohnergemeinde (Gemeinderat). Bausteine der Ortsplanung: (1) Räumliches Leitbild (2) Grundlagen / Konzepte (3) Nutzungspläne/Vorschriften 2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni 2015 8
Räumliches Leitbild 2013 Gewünschte Entwicklung für die nächsten 15 20 Jahre aufgezeigt Breite Bevölkerungsmitwirkung, verabschiedet an der GV vom 18. Juni 2013 Leitbildziele unter anderen: - Bevölkerungszunahme von 1%, maximal 6 000 Einwohner (mit Bellach Ost, Spitzallmend) - ausgewogene Bevölkerungsstruktur (Familien, Wohnen im Alter, etc.) - Grundsatz: Entwicklung nach Innen, Massnahmen gegen Baulandhortung - Nördlicher Teil: ländlich, Dorfzentrum / südlicher Teil: urban - Füllen von Siedlungslücken (Turbenloch, Hintermatt, Mühlacker, Henzirain) - Entwicklung Gebiet Bellach Ost - Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen 2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni 2015 9
Siedlungsentwicklung und Landschaft 2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni 2015 10
Rahmenbedingungen und Instrumente Bund: Neue Raumplanungsgesetzgebung (revrpg) seit 1. Mai 2014 Hauptanliegen: Siedlungsentwicklung nach Innen Kanton: Revision der kantonalen Richtplanung Genehmigung BR 2018 Hauptanliegen: Umsetzung revrpg Planungsaufträge an die Gemeinden (überdimensionierte Bauzonen reduzieren, Bauzonen verfügbar machen, Verdichtungspotentiale nutzen, etc.) Gemeinden: Nutzungsplanung Räuliches Leitbild Verabschiedet Sommer 2013 Überarbeitung der Ortsplanung Weitere Anforderungen: revidiertes Gewässerschutzgesetz GschG, neue kant. Gesetzgebungen (z. B. vertragliche Bauverpflichtung, Harmonisierung der Baubegriffe IVHB), Gefahrenkarte/Gewässerraum 2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni 2015 11
Ablauf der Ortsplanung / Stand heute Ablauf der Planung / Stand heute (Verfahren): - Mai 2011 Beginn der Arbeiten zum räumlichen Leitbild - April 2013 Mitwirkung räumliches Leitbild - Juni 2013 Verabschiedung räumliches Leitbild durch Gemeindeversammlung - September 2013 Beginn der Revision der Ortsplanung - Sommer 2015 Mitwirkung Ortsplanungsrevision - Herbst/Winter 2015 kantonale Vorprüfung - offen öffentliche Auflage - offen Genehmigung durch Regierungsrat (RRB) in Abhängigkeit zur Genehmigung des kantonalen Richtplans 3. Ablauf der Ortsplanung / Stand heute. Bellach, 3. Juni 2015 12
Wer erarbeitet die neue Ortsplanung? Gemeinderat (oberste Planungsbehörde) Spezialkommission Ortsplanungsrevision Bellach SPK OPR (vom Gemeinderat mit der Erarbeitung der Ortsplanung beauftragt): - Beat Späti (Präsident) - Jürg Gutjahr - Felix Glatz-Böni - Oswald Schneider - Christoph Henzi - Heli Schaffter - Stephan Henzi - Linda Walter-Naef BSB + Partner, Ingenieure und Planer (Ortsplaner) mit der Bevölkerung (Mitwirkung) 3. Ablauf der Ortsplanung / Stand heute. Bellach, 3. Juni 2015 13
4-stufiges Mitwirkungsverfahren 1. Stufe Initialzündung Orientierungsabend 2. Stufe Sprechstunden, Gemeindehaus 10. Juni 18.00 bis 20.00 Uhr 15. Juni 17.00 bis 20.00 Uhr 18. Juni 18.00 bis 20.00 Uhr 3. Stufe Dauerausstellung, Gemeindehaus vom 5. Juni bis 6. Juli 4. Stufe Vernehmlassung (schriftlich mit Angabe des Absenders) bis 6. Juli an die Bauverwaltung 4. Mitwirkungsverfahren. Bellach, 3. Juni 2015 14
Ziele und Absichten OP-Revision Überprüfung und Aktualisierung der Ortsplanung Berücksichtigung der neuen Anforderungen (Bund/Kanton/Region) / Berücksichtigung des Räumlichen Leitbildes Berücksichtigung paralleler Planungen/Studien (insbesondere Bellach Ost) Schaffung günstiger Voraussetzungen für eine weitere, geordnete räumliche Entwicklung (nicht nur Bellach Ost, sondern auch nördlich der Bielstrasse) Ausrichtung der Bauzone auf eine Bevölkerung von 6 000, mit einer gemischten Siedlungsstruktur (EFH, MFH) Massnahmen zur inneren Verdichtung der Bauzone (inkl. Umgang mit Baulandhortung) Schutz Ortsbild / Qualität im Siedlungsgebiet Erhalt / Stärkung naturnaher Lebensräume, Umsetzung Gefahrenkarte (Raumbedarf) 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 15
Inhalte der Ortsplanung Bauzonenplan Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufen Plan Naturgefahren Gesamtplan Strassen- und Baulinienpläne mit Strassenklassierung Zonenreglement (und Baureglement) Orientierend: Raumplanungsbericht Räumliches Leitbild Bellach 2013 Naturinventar Landwirtschaftsinventar Inventar der Fruchtfolgeflächen Bauentwicklung / Plan unbebaute Bauzonen 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 16
Thematische Schwerpunkte Innere Verdichtung Massnahmen gegen Baulandhortung Raumbedarf der Fliessgewässer sicherstellen Harmonisierung der Baubegriffe Quelle Abbildungen: http://www.jonas-comics.ch 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 17
Schwerpunkt Innere Verdichtung Ausgangslage Jede Sekunde geht in der Schweiz ca. 1-2 m 2 Kulturland verloren. An dessen Stelle treten Siedlungen oder es wächst Wald. Revidiertes RPG: - Art. 1: die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken (Qualität) - Art. 3 Massnahmen zur besseren Nutzung brachliegender oder ungenügend genutzten Flächen in Bauzonen und Verdichtung Situation Bellach heute Räumliches Leitbild Bellach 2013: ausgewählte Siedlungslücken füllen, Gebiete massvoll verdichten, neue Wohngebiete mit dichteren Wohnformen, bessere Nutzung der Wohnfläche, Zonenzuteilung und Nutzungsdichten (Zonenreglement) überprüfen 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 18
Schwerpunkt Innere Verdichtung Umsetzung im Rahmen der Ortsplanung Bellach Einzonung von Baulücken innerhalb best. Siedlungsgebeit (bisherige Nicht- Bauzone) Auf- und Umzonung (z. B. von W3 zu W4, neue Zentrumszone) Bonus für Verdichtung (ohne Gestaltungsplan): z. B. bei Verdichtung durch zusätzliche Wohneinheiten, verdichtete Bauweise, etc. Aufstockung von Gebäuden an geeigneter Lage ermöglichen (z. T. geknüpft an Gestaltungspläne bzw. als Bonus für Nutzungen wie Wohnen im Alter ) Erhöhung der zulässigen Ausnützung in den Zonenvorschriften inkl. Festlegung der minimalen Ausnützung Festlegung von langfristigen Siedlungsgrenzen (z. B. kommunale Landschaftsschutzzone) 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 19
Schwerpunkt Baulandhortung Ausgangslage Die Baulandhortung behindert die nachhaltige Siedlungsentwicklung, fördert die Zersiedelung und schränkt die Gemeinden in ihrer Entwicklung teils in hohem Masse ein. (VLP-ASPAN, 2012) Situation Bellach heute unbebaute Bauparzellen in allen Zonentypen, verteilt über Siedlungsgebiet, meist eher klein verfügbares Bauland nur bedingt vorhanden (Ausnahmen: z. B. Bellach Ost ) unbebautes Bauland bremst die bauliche Entwicklung Räumliches Leitbild Bellach 2013: Primär unbebaute Bauparzellen nutzen (Regelung mittels Vereinbarungen) 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 20
Schwerpunkt Baulandhortung Umsetzung im Rahmen der Ortsplanung Bellach Vertragliche Bauverpflichtung mit Grundeigentümern von Neueinzonungen Vertragliche Bauverpflichtung mit Grundeigentümern unbebauter Grundstücke in bestehender Bauzone Nichteinzonung bzw. Umzonung bei fehlender Bauwilligkeit / Bauabsicht 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 21
Schwerpunkt Raumbedarf der Fliessgewässer Ausgangslage Die eidg. Gewässerschutzgesetzgebung fordert die Ausscheidung eines Gewässerraums im Rahmen der Ortsplanung. Gewässerraum = Raumbedarf der Fliessgewässer, welcher zur Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, zum Schutz vor Hochwasser und zur Gewässernutzung erforderlich ist 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 22
Schwerpunkt Raumbedarf der Fliessgewässer Situation Bellach heute Busletenbach (13-15 m), Sugbach (13-15 m), Haltenbach (11-20 m), Weierbach (11-12 m), Bülletsbach (20-26 m), Wildbach (12-20 m) Gefahrenkarte Wassergefahren: - Ergebnisse der Gefahrenkarte grundsätzlich in der Zonenplanung und im Zonenreglement umzusetzen. ; - In Zusammenhang mit der Erhöhung der Sicherheit vor Hochwassergefahren ist die Sicherung des Raumbedarfs der Fliessgewässer ein zentrales Anliegen. Räumliches Leitbild: bei allen Fliessgewässern der Raumbedarf festgelegt (Zonen, Baulinie) Die Gemeinde strebt an, wenig naturnahe Gewässer zu renaturieren. 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 23
Schwerpunkt Raumbedarf der Fliessgewässer Umsetzung im Rahmen der Ortsplanung Bellach Wo sinnvoll Ausscheidung Uferschutzzone entlang Gewässer auf Zonen- sowie Gesamtplan (v. a. am Siedlungsrand bzw. ausserhalb Siedlungsgebiet) Ausscheidung von Gewässerbaulinien entlang Gewässer auf Erschliessungsplan (v. a. im dichter bebauten Siedlungsgebiet) 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 24
Schwerpunkt Harmonisierung Baubegriffe Ausgangslage: 2011: Beitritt Kanton Solothurn zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) 2013: Überarbeitung Kantonale Bauverordnung, 70 KBV, Verhältnis zum bisherigen Recht: Die Gemeinden haben ihre Zonenpläne und -reglemente innert 10 Jahren dem neuen Recht anzupassen. 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 25
Schwerpunkt Harmonisierung Baubegriffe Situation Bellach heute und Umsetzung im Rahmen der Ortsplanung Zonenreglement Bellach heute: Ausnützungsziffer Zonenreglement Bellach neu: Überbauungsziffer (anrechenbare Gebäudefläche / anrechenbare Grundstücksfläche) Wahrung der Besitzstandgarantie 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 26
Wichtigste Änderungen Bauzonenplan Aufhebung Zonen: Überführung EFH-Zonen E2a/E2b in W2 (Harmonisierung) Neue Zonen: W2 mit speziellen Zonenvorschriften bzw. bedingter Aufstockung, Zentrumszone 3-geschossig entlang Strassenachsen (gebietsspezifisch 4-geschossig), Spezialzone Wohnen im Alter, Ortsbildschutzzone, Uferschutzzone (bzw. Gewässerbaulinien) Neueinzonungen: Mühlacker in W2 (Reservezone), Turbenloch in Wohnen im Alter (Reservezone), Stadtallmend in Industriezone (Reservezone), Henzirain (LW- Zone) Einzonung bereits überbauter Gebiete: ehem. Ökonomiegebäude Umzonungen: Divers, insb. Gebiet Blumenweg Aufhebung Reservezone: Gebiet Witimatten (gemäss Leitbild) 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Egerkingen. Bellach, 3. Juni 2015 27
Wichtigste Änderungen Erschliessungspläne Reduktion Baulinien: Alle öffentlichen Strassen mit Baulinien versehen (Ausnahme GP-Perimeter), Einbahnstrassen und Sackgassen: 3m, Erschliessungs- und Sammelstrassen mit Trottoir: 4m, übrige Sammelstrassen: 5m, Industriezone: 6m Gewässerbaulinien: Raumbedarf bzw. Unterhalt sicherstellen Hecken / Wald: Bestehende Baulinien werden übernommen, Hecken gemäss amtl. Vermessung Verkehrsknoten: Bei gefährlichen Verkehrsknoten werden Sichtzonen nach 50 KBV festgelegt (berechnet nach VSS-Norm) Bäume: Bestehende bzw. geplante Einzelbäume werden aktualisiert Private Erschliessungen: Gemäss festgelegten Grundsätzen, meist privat belassen 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 30
Wichtigste Änderungen Gesamtplan Aktualisierung bestehende Planinhalte Anpassung gemäss Änderungen Bauzonenplan / Erschliessungsplan: Z. B. neue Einzonungsgebiete Ausscheidung kommunale Gewässerschutzzone Gefahrenschutz, Sicherstellung natürlicher Gewässerfunktion, Förderung Biodiversität, Nah- und Erlebnisraum 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 33
Wichtigste Änderungen Zonenreglement Ergänzen mit Allgemeinen Bestimmungen: Zweck, Geltungsbereich, Zuständige Behörden, Geltungsbereich Aktualisierung: Unter Berücksichtigung neuer Anforderungen und gesetzl. Bestimmungen, Harmonisierung z. B. Überbauungsziffer Ergänzende Vorschriften (neu): Neu ausgewiesene Bau- und Schutzzonen, Ortsbildschutzzone, Naturgefahrenbereiche, Kultusbauten, Sexgewerbe, Sonnenkollektoren/Sonnenzellen und Mobilfunkanlagen, etc. Nutzungsboni, Gestaltungsplanpflicht, minimale Überbauungsziffer: Neuer Paragraphen im Sinn der inneren Verdichtung z. B. mit Bonus bei Verdichtung durch zusätzliche Wohneinheiten, verdichtete Bauweise, etc. Ansiedlungskriterien für Industriebetriebe (als Anhang) 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 35
Auswirkungen, Interessenabwägung, Würdigung OP entspricht den übergeordneten Zielsetzungen: z. B. nachhaltige Siedlungsentwicklung (Verdichtung, begrenzte Neueinzonungen ausserhalb Siedlungsgebiet, klare städtebauliche Entwicklung) Neue Anforderungen: Grösse der Bauzone auf erwartete Bevölkerungsentwicklung abgestimmt, Gefahrenkarte berücksichtigt, Pläne in digitaler Form bereitgestellt (GIS) Grundsätze aus dem Leitbild umgesetzt z. B. Bauzonenplan: Einzonungen beschränken sich grösstenteils auf best. Reservezone bzw. best. Siedlungsgebiet, FFF-Kontingent wird nach wie vor eingehalten Umzonungen bewirken häufig eine innere Verdichtung Zentrumszone, Stärkung der Hauptstrassenachsen und Ortsbildschutzperimeter 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 36
Vorbehalt zur Mitwirkung Die kantonale Vorprüfung ist noch ausstehend. Die vorliegende Ortsplanungsrevision und insbesondere die vorgesehenen Einzonungen entsprechen den Absichten der Einwohnergemeinde und wurden vom Kanton entsprechend noch nicht geprüft. Die Recht- und Zweckmässigkeit der Ortsplanung erfolgt erst mit dem Beschluss des Regierungsrats (RRB). 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni 2015 37
Ihre Meinung ist erwünscht! Bis am Montag, 6. Juli 2015 haben Sie die Möglichkeit, schriftlich zu den vorgesehenen Änderungen und Neuerungen Stellung zu nehmen bitte mit Angabe des Absenders schicken an: Einwohnergemeinde Bellach, Bauverwaltung, Dorfstrasse 3, Postfach 248, 4512 Bellach Die Unterlagen sind auf der Webseite der Einwohnergemeinde aufgeschaltet und können gleichzeitig auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Der Gemeinderat und die Spezialkommission Ortsplanungsrevision Bellach freuen sich auf eine rege Beteiligung, konstruktive Gespräche und ein engagiertes Mitwirken aller Interessierten! Quelle Abbildung: http://pixabay.com 38
Fragen Fragen allgemeiner Natur Detailfragen in den Sprechstunden 39
Besten Dank! 40
Teil B Informationsstände Teil B: Informationsstände. Bellach, 3. Juni 2015 41