Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfes der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2014 den Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg Konzentrationszonen für Windenergieanlagen beschlossen. Mit der Ausweisung neuer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet von Heinsberg sollen die erneuerbaren Energien gefördert und insbesondere der Windenergienutzung substanziell Raum verschafft werden. Mit der positiven Standortzuweisung für Windenergieanlagen (WEA) wird zugleich die Ausschlusswirkung gem. 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Errichtung weiterer WEA im übrigen Stadtgebiet angestrebt. Gegenstand der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Überlagerung von Flächen für die Landwirtschaft mit Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Der Geltungsbereich der 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heinsberg ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich und umfasst folgende vier Flächen: - Teilfläche 1: Fläche zwischen Laffeld und Pütt (ca. 25,3 ha), - Teilfläche 2: Fläche zwischen Straeten und Uetterath (ca. 38,7 ha), - Teilfläche 3: Flächen südlich von Waldenrath und Straeten (ca. 11,5 ha), - Teilfläche 4: Fläche zwischen Uetterath und Randerath (ca. 87,6 ha).
- 2 - Der Bauleitplanentwurf mit Plandarstellung und textlichen Festsetzungen, die Planbegründung, der Umweltbericht, der Landschaftspflegerische Begleitplan, die artenschutzrechtliche Prüfung sowie weitere umweltrelevante Gutachten und die nach Einschätzung der Stadt Heinsberg wesentlichen, bislang vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom 05.01.2015 bis 04.02.2015 einschließlich im Rathaus Heinsberg, Apfelstr. 60, Zimmer 601, während der Dienststunden eingesehen werden. Die Dienststunden sind: vormittags montags bis freitags nachmittags montags dienstags bis donnerstags von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr, von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr, von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind: 1. Ökoplan, 2014: 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heinsberg Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Begründung mit Umweltbericht: - Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Potentialflächen, rechtliche und fachliche Vorgaben, Berücksichtigung wesentlicher Belange, u.a. Immissionen, Natur- und Artenschutz, Bodendenkmalschutz, Altlasten, Erschließung, Ver- und Entsorgung; - Vorhabenbeschreibung, Umweltschutzziele, Fachgesetze, Fachplanungen, Methoden; - Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen mit Bezug zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Lufthygiene, Landschaft, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter,, sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern; - Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung; Planungsalternativen; - Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen; - Verwendete Verfahren, Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben,
- 3 - Maßnahmen des Monitoring; - Bodenordnung, Kosten. 2. Ökoplan, 2014: Potentialstudie / Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Heinsberg: - Planerische Vorgaben und Grundlagen, Ermittlung der Potentialflächen; - Harte und weiche Tabuzonen, Natur-, Landschafts-, Wasser-, Biotop- und Artenschutz, Wald, Erholung, Überschwemmungsgebiete, Grünflächen, Siedlungsbereiche, Schutzabstände; - Betrachtung und Bewertung der Potentialflächen, Gebietssteckbriefe; - Gutachterliche Empfehlung. 3. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, 2014: Artenschutzrechtliche Prüfungen zu den geplanten Windparks in bzw. bei Heinsberg - Pütt, - Waldenrath, - Randerath: - Rechtliche Grundlagen; Untersuchungsgebiet, -umfang und methodik; - Fachinformationssystem geschützte Arten, Fundortkataster für Pflanzen und Tiere, Vorkommensgebiete und Populationszentren planungsrelevanter Vogelarten, Energieatlas; - Ergebnisse der Kartierungen: Vögel, Fledermäuse, Feldhamster; - Projektbedingte Eingriffswirkungen; - Artenschutzrechtliche Beurteilungen: ungefährdete und häufige bzw. windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten, Feldhamster; Tötungs- und Störungsverbot, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten; - Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen. 4. Ökoplan, 2014: Artenschutzvorprüfung (ASP 1) zur 34. Änderung des FNP der Stadt Heinsberg - Sonderbauflächen für Windenergieanlagen Teilfläche 2: Straeten /Uetterath: - Rechtliche Grundlagen, Methodik, Datengrundlage; - Untersuchungsraum: Lage, Biotopausstattung; - Vorhaben, bau-, anlagen- und betriebsbedingte Wirkfaktoren; - Bestand: Säugetiere, Brut- und Rastvögel, Schmetterlinge, Libellen; - Prognose artenschutzrechtlicher Tatbestände zu den genannten Artengruppen, Fazit.
- 4-5. Straka, G., 2012: Untersuchung zum Rast- und Zugvogelaufkommen im Bereich des geplanten Windkraftstandortes Heinsberg-Randerath: - Untersuchungsgebiet, Methodik, Erfassungszeitraum, Artenspektrum; - Rast- und Zugvogelvorkommen, Zugverhalten, Gastvogelarten; - Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel, Kollisionen, Barrierewirkung, Meideverhalten. 6. Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu folgenden umweltrelevanten Themengebieten: - Schutzstreifen einer Ethylen-Fernleitung; - Grundwasserabsenkungen, Braunkohlentagebau, Grundwasserwiederanstieg, Bodenbewegungen, Erdbeben; - Betroffenheit von Teilen der Gemeinde Gangelt durch Lärm und Schattenwurf; - Minderung von Geräuschemissionen durch Repowering; - Visuelle Beeinträchtigung umliegender Baudenkmäler; - archäologisch bedeutende Landschaft, Bodendenkmäler; - Ausgleichsmaßnahmen, Schutz der landwirtschaftlichen Nutzfläche; - Landschaft: Vorbelastungen, unzerschnittene Bördenlandschaft, Flächenalternativen; - Artenschutz: Kiebitz, Wachtel, Rebhuhn, Schwerpunktvorkommen, notwendige Maßnahmen. Während der Auslegungsfrist können gemäß 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ferner ist ein Antrag nach 47 Abs. 2 a der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Stadt prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Website der Stadt Heinsberg (www.heinsberg.de/ratund-verwaltung/oeffentliche_bekanntmachungen) veröffentlicht.
- 5 - Heinsberg, 15.12.2014 Stadt Heinsberg Der Bürgermeister D i e d e r