Monschau, den GV-Anwärter/in. Klausur II/ Kostenrecht - Schönfelder "Deutsche Gesetze" GVO/GVGA GVKostG DB-GVKostG

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Transkript:

Monschau, den 28. 06. 2001 GV-Anwärter/in Klasse Klausur II/2001 - Kostenrecht - Bearbeitungszeit: Hilfsmittel: 3 Stunden Schönfelder "Deutsche Gesetze" GVO/GVGA GVKostG DB-GVKostG Fall 1: Am 28. 06. 2001 erhält der zuständige Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Bonn den Auftrag zur Vollstreckung gegen den Schuldner wegen der sich aus der anliegenden Forderungsaufstellung ergebenden Forderung. Der Titel aus dem Verfahren 18 C 200/99 war bereits zugestellt. Die Vollstreckung vor Ort (10 KM) verläuft in Anwesenheit der Ehefrau des Schuldners fruchtlos. Der Gläubiger ist zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt. Der abwesende Schuldner erhält eine Abschrift des 3seitigen Vollstreckungsprotokolls. 1. Berechnen Sie die Kosten der durchgeführten Vollstreckung. 2. Wegen welcher Forderung vollstreckt der Gerichtsvollzieher. Alle vorgenommenen Vollstreckungshandlungen erfolgten durch denselben Gerichtsvollzieher. Fall 2: Dem zuständigen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Siegburg liegen am 10. 05. 2001 gleichzeitig zwei Kombi-Aufträge unterschiedlicher Gläubiger gegen Mutter und Tochter als Gesamtschuldner aus einem Urteil des Amtsgerichts Siegburg gegen den Ehemann aus einem Vollstreckungsbescheid des zentralen Mahngerichts Hagen vor. Die Titel waren bereits zugestellt. Für den Fall der Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung ist ebenfalls bereits Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls beantragt und der Gerichtsvollzieher mit der Verhaftung beauftragt. Die Schuldner wohnen gemeinsam in einer Wohnung (5 KM). Nachdem der Gerichtsvollzieher am 12. 05. 2001 vor Ort erscheint, verläuft die Vollstreckung fruchtlos. Die Ehefrau und die Tochter geben sofort die eidesstattliche Versicherung ab. Der Ehemann widerspricht der Sofortabnahme und wird an Ort und Stelle persönlich zum 25. 05. 2001 in das Büro des Gerichtsvollziehers geladen. Zu diesem Termin erscheint der Schuldner nicht und der Gerichtsvollzieher gibt die Akten zum Erlass eines Haftbefehls an das Vollstreckungsgericht. Am 10. 06. 2001 geht der Haftbefehl bei dem Gerichtsvollzieher ein, der den Schuldner auch 15. 06. 2001 in seiner Wohnung verhaftet. Der Schuldner gibt daraufhin die eidesstattliche Versicherung ab. Berechnen Sie die Kosten der vorliegenden Aufträge. Gehen Sie davon aus, daß der Gerichtsvollzieher jeweils zum frühest möglichen Zeitpunkt seine Kosten erhebt. Fall 3:

Am 10. 01. 2001 erhält der zuständige Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Bonn den Auftrag zur Zustellung und Vollstreckung aus einem Titel des Amtsgerichts Bonn. Der Gerichtsvollzieher begibt sich bereits am 12. 01. 2001 an Ort und Stelle (15 KM), stellt den Titel persönlich zu und fordert den Schuldner zu Zahlung auf. Der Schuldner erklärt nicht zahlen zu können, widerspricht jeder Vollstreckung, bietet jedoch gleichzeitig glaubhaft eine Ratenzahlung an und ist auch bereit sofort eine erste Rate zu zahlen. Der Gerichtsvollzieher stimmt der Ratenzahlungsvereinbarung zu ( 806b ZPO) und bestimmt den jeweiligen ersten Werktag eines Monats zum Zahlungstermin. Der Gerichtsvollzieher holt die Raten selbst ab. Das Ratenzahlungsverfahren ist in der Frist des 806b S. 2 ZPO abgeschlossen. 1. Erläutern Sie, wie die Gerichtsvollzieherkosten in diesem Fall erhoben werden. 2. Berechnen Sie die Kosten des Ratenzahlungsverfahrens. Dabei brauchen Kostenrechnungen mit identischem Inhalt und gleicher Höhe nur einmal erstellt zu werden. Fall 4: Der zuständige Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Bonn erhält am 05. 02. 2001 einen Auftrag zur Vollstreckung wegen Mietrückständen, Räumung und der Kosten aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn gegen die Eheleute A + B. Der Titel war noch nicht zugestellt. Nach Eingang des Auftrags stellt der Gerichtsvollzieher den Titel noch am gleichen Tag mit der Post zu und erhebt einen Kostenvorschuss vom Gläubiger in Höhe von 4.000.00 DM. Der Vorschuss geht am 10. 04. 2001 bei dem Gerichtsvollzieher ein. Er bestimmt Räumungstermin auf den 15. 05. 2001. Die vorgeschriebenen Benachrichtigungen werden vorgenommen. Die Räumung beginnt am Tag des Termins vor Ort (12 KM) um 08:00 Uhr und endet um 12:05. Der Gerichtsvollzieher verließ die Räumung für 30 Minuten zur Zustellung einer ihm in anderer Sache vom Gläubiger überbrachten einstweiligen Verfügung. Die Vollstreckung verläuft fruchtlos. Das Räumungsgut wird in die Pfandkammer gebracht. Dafür entstehen 2.500.00 DM Kosten. Die Schuldner beantragen eine Abschrift des 3seitigen Protokolls. Berechnen Sie die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten. Für den Fall, daß Sie mehrere Kostenrechnungen erstellen, begründen Sie kurz warum Sie entsprechend verfahren. Fall 5: Die Staatsanwaltschaft Bonn erteilt dem zuständigen Gerichtsvollzieher einen Auftrag zur Vollstreckung wegen einer bislang nicht gezahlten Strafe von 50 Tagessätzen zu je 100.00 DM. Der Gerichtsvollzieher sucht den Schuldner auf (15 Km), der erklärt, nicht zahlen zu können. Der Gerichtsvollzieher pfändet Heimwerkergeräte im Wert von ca. 1.000.00 DM. Im übrigen verläuft die Vollstreckung fruchtlos. Die Geräte verbleiben zunächst im Gewahrsam des Schuldners. Der Gerichtsvollzieher bestimmt ordnungsgemäß Versteigerungstermin. Am Tag vor der Versteigerung holt er die Geräte mit seinem eigenen PKW ab. Im Versteigerungstermin werden die Geräte mit einem Erlös von 800.00 DM versteigert. Berechnen Sie die Kosten und stellen Sie eine gegebenenfalls vorzunehmende Entnahme aus dem Erlös dar.

Anlage zu Fall 1: Forderungsaufstellung Aus Vereinfachungsgründen sind alle Gerichtsvollzieherkosten, also auch solche, die vor dem 01. 05. 2001 angefallen sind, nach dem neuen Gerichtsvollzieherkostenrecht berechnet! Datum Tatbestand Ansatz Berichtigung 03. 01. 2000 Urteil (einschl. Kosten + 8.000.00 Zinsen) 01. 02. 2000 RA-Gebühr Zahlungsaufforderung 1. 57 I BRAGO 145.50 2. 26 S. 2 BRAGO 21.90 3. 25 II BRAGO 26.78 194.18 8.194.18 Begründung 10. 02. 2000 RA-Gebühr Weitere Zahlungsaufforderung 1. 57 I BRAGO 162.00 2. 26 S. 2 BRAGO 24.30 3. 25 II BRAGO 29.81 216.11 8.410.29 15. 02. 2000 RA-Gebühr 1. 57 I BRAGO 162.00 2. 26 S. 2 BRAGO 24.30 3. 25 II BRAGO 29.81 216.11 8.626.40 19. 02. 2000 GV-Kosten Fruchtlos 1. KV 205 39.12 2. KV 713 7.82 51.83 8.678.23 20. 02. 2000 Handelsregisterauszug 20.00 Firma erloschen 8.698.23 25. 02. 2000 RA-Gebühr 1. 57 I BRAGO 162.00 2. 26 S. 2 BRAGO 24.30 3. 25 II BRAGO 29.81 216.11 8.914.34 28. 02. 2000 GV-Kosten 63 GVGA im Büro 35.21 8.949.55

01. 03. 2000 Detektivkosten 500.00 9.449.55 (Vermögensauskunft negativ) 05. 03. 2000 RA-Gebühr 1. 57 I BRAGO 178.50 2. 26 S. 2 BRAGO 26.80 3. 25 II BRAGO 32.85 238.15 9.687.70 10. 03. 2000 GV-Kosten 63 GVGA im Büro 30.32 9.718.02 20. 03. 2000 RA-Gebühr EV-Antrag 1. 57 I BRAGO 178.50 2. 26 S. 2 BRAGO 26.80 3. 25 II BRAGO 32.85 238.15 9.956.17 22. 03.2000 GV-Kosten EV bereits abgegeben, Info Gl., Abgabe VG 2 KV 713 5.87 30.32 9.986.49 25. 03. 2000 Gerichtskosten EV 20.00 10.006.49 10. 04. 2000 RA-Gebühr Ratenzahlungsvergleich 1. 23 I BRAGO 892.50 2. 26 S. 2 BRAGO 40.00 3. 25 II BRAGO 149.20 _ 1.081.70 11.088.19 01. 02. 2001 RA-Gebühr 1. 57 I BRAGO 199.50 2. 26 S. 2 BRAGO 30.00 3. 25 II BRAGO 36.72 266.22 11.354.41

10. 02. 2001 GV-Kosten Schuldner unbekannt verzogen 35.21 11.389.62 15. 02. 2001 EMA-Anfrage 7.00 11.396.62 Postanfrage 10.00 11.406.62 25. 02. 2001 Detektivkosten 300.00 11.706.41 Anschrifternermittlung 10. 03. 2001 RA-Gebühr Anschriftenermittlung 4. 120 BRAGO 147.00 5. 26 S. 2 BRAGO 22.10 6. 25 II BRAGO 27.06 196.16 11.902.78 05. 04. 2001 Schreibauslagen für Urkunden aus gerichtlicher Nachlassakte wegen Erbschaft Schuldner 30.00 11.932.78 15. 04. 2001 RA-Gebühr 1. 57 I BRAGO 199.50 2. 26 S. 2 BRAGO 30.00 3. 25 II BRAGO 36.72 266.22 12.199.00 20. 04. 2001 GV-Kosten Vollstreckung fruchtlos 35.21 12.234.21 25. 04. 2001 RA-Gebühr EV-Antrag nach Ablauf Sperrfrist 1. 57 I BRAGO 63.00 2. 26 S. 2 BRAGO 9.50 3. 25 II BRAGO 12.60 84.10 12.318.31 02. 05. 2001 GV-Kosten Schuldner erschien im Büro nicht 1. KV 101 4.89 2. KV 604 24.45 3. KV 713 5.87 4. KV 711 4.89 40.10 12.358.41

25. 05. 2001 RA-Gebühr Pfändungs- und Verhafungstauftrag 1. 57 I BRAGO 220.50 2. 26 S. 2 BRAGO 33.08 3. 57 I BRAGO 220.50 4. 26 S. 2 BRAGO 33.08 5. 25 II BRAGO 81.14 588.30 12.946.71 30. 05. 2001 GV-Kosten Verhaftung 1. KV 270 58.67 2. KV 713 11.73 75.29 Abnahme EV 1. KV 101 4.89 1. KV 260 58.67 2. KV 713 12.71 81.16 13.103.16 10. 06. 2001 Offene Zwangsvollstreckungs - kosten aus dem Verfahren 5 C 155/99 450.00 13.553.16 10. 06. 2001 RA-Gebühr Offenlegung/Gehaltsabtretung 1. 120 BRAGO 147.00 2. 26 S. 2 BRAGO 22.10 3. 25 II BRAGO 27.06 196.16 13.749.32 28.06. 2001 RA-Gebühr 1. 57 I BRAGO 220.50 2. 26 S. 2 BRAGO 33.08 3. 25 II BRAGO 40.57 294.15 14.043.47 Wieder einmal ein Geschenk Eures Kosten-Team s und des Euch liebenden Gesetzgebers!! Viel Erfolg!