bericht Forschungs Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Abschlussbericht Sozialforschung ISSN

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Transkript:

Forschungs bericht Sozialforschung 445l Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Abschlussbericht ISSN 0174-4992

Seite 1 Wie gut ist das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz? Das steht in diesem Heft: Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz...2 Was steht im Behinderten-Gesetz?...2 Worum geht es in diesem Heft?...5 Die Ergebnisse der Uni Kassel...8 Kennen die Menschen das Behinderten-Gesetz?...8 Das Wort Behinderung...10 Ist das Behinderten-Gesetz gut für Menschen mit verschiedenen Behinderungen?...12 Ist das Behinderten-Gesetz gut für Frauen mit Behinderung?...13 Ziel-Vereinbarungen...15 Klagen vor Gericht...17 Vereine von Menschen mit Behinderung...19 Schwer-Behinderten-Vertretung...21 Wer hilft mit, dass das Behinderten-Gesetz eingehalten wird?...23 Für wen gilt das Behinderten-Gesetz?...26 Mehr Barrierefreiheit...27 Erklärungen für schwere Wörter...28 Wer hat dieses Heft gemacht?...31

Seite 2 Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz Es gibt ein Gesetz, in dem steht: Menschen mit Behinderung sollen keine Nachteile haben. Ämter sollen so sein, dass Menschen mit Behinderung sie gut benutzen können. Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch. Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz. Die Abkürzung dafür ist BGG. In Leichter Sprache sagen wir: Behinderten-Gesetz. Was steht im Behinderten-Gesetz? Im Behinderten-Gesetz steht: Alle Ämter sollen barrierefrei gebaut sein. Barriere ist ein schweres Wort für Hindernis. Eine Treppe ist eine Barriere für Rollstuhl-Fahrer. Barrierefrei heißt: Es gibt keine Hindernisse für Menschen mit Behinderung.

Im Behinderten-Gesetz steht auch: Menschen mit Behinderung sollen bei den Ämtern alles gut verstehen können. Es gibt Gebärden-Sprache, damit gehörlose Menschen alles verstehen können. Blinde Menschen bekommen Informationen in Blinden-Schrift. Oder auf einer CD. Dann können sie sich die Informationen vom Computer vorlesen lassen. Im Behinderten-Gesetz steht auch: Internet-Seiten von Ämtern sollen so sein, dass Menschen mit Behinderung sie gut benutzen können. Auf den Internet-Seiten muss es Informationen in Leichter Sprache geben. Die Vereine von Menschen mit Behinderung dürfen vor Gericht klagen. Zum Beispiel wenn ein Amt sich nicht an das Behinderten-Gesetz hält. In schwerer Sprache heißt das: Verbands-Klage. Seite 3

Im Behinderten-Gesetz steht: Ämter sollen für alle Menschen gut zu benutzen sein. Nicht nur die Ämter sollen gut für Menschen mit Behinderungen zu benutzen sein. Auch andere Häuser und Internet-Seiten und Geräte. Zum Beispiel von einer Firma. Vereine von Menschen mit Behinderung können einen Vertrag mit einer Firma machen. In dem Vertrag steht dann: Was muss die Firma besser machen, damit es keine Barrieren mehr gibt. In schwerer Sprache heißt der Vertrag: Ziel-Vereinbarung. Im Behinderten-Gesetz steht auch: In Deutschland gibt es eine Behinderten-Beauftragte oder einen Behinderten-Beauftragten. Die Behinderten-Beauftragte setzt sich für Menschen mit Behinderung ein. Sie spricht mit Menschen mit Behinderung. Und sie spricht mit der Regierung. Sie passt auf: Menschen mit Behinderung sollen keine Nachteile haben. Menschen mit Behinderung sollen nicht schlechter behandelt werden. Zum Beispiel bei neuen Gesetzen. Seite 4

Seite 5 Worum geht es in diesem Heft? Das Behinderten-Gesetz gibt es schon seit dem Jahr 2002. Seitdem wurde viel getan, damit Menschen mit Behinderung besser leben können. Seit dem Jahr 2008 gibt es den UN-Vertrag. In schwerer Sprache heißt der UN-Vertrag: UN-Behindertenrechtskonvention. UN ist die Abkürzung für Vereinte Nationen. Das sind 193 Länder aus der ganzen Welt. Die Länder haben sich zusammen-getan und machen zusammen Politik. Der UN-Vertrag ist wichtig für Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt. Im UN-Vertrag steht: Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte haben wie alle anderen Menschen auch. Der UN-Vertrag gilt auf der ganzen Welt. Seit dem Jahr 2009 auch in Deutschland.

Seite 6 Das Behinderten-Gesetz ist ein wichtiges Gesetz für Menschen mit Behinderung. Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales wollte wissen: Wie gut ist das Behinderten-Gesetz? Bis jetzt hat das noch niemand untersucht. Darum hat das Bundes-Ministerium mit der Uni Kassel ein Projekt gemacht. Die Fach-Leute von der Uni Kassel haben untersucht: Ist das Behinderten-Gesetz ein gutes Gesetz? Zum Beispiel wollten sie wissen: Ist das Behinderten-Gesetz gut für Menschen mit verschiedenen Behinderungen? Ist das Behinderten-Gesetz auch für Frauen mit Behinderung gut? Hat das Behinderten-Gesetz schon gut gewirkt? Dazu haben die Fach-Leute sehr viele Menschen befragt, die mit dem Behinderten-Gesetz zu tun haben. Mitarbeiter aus verschiedenen Ämtern Menschen aus verschiedenen Vereinen, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen. Das Projekt hat von April 2013 bis Mai 2014 gedauert.

Seite 7 In diesem Heft erklären wir Ihnen in Leichter Sprache: Was haben die Fach-Leute heraus-gefunden? Und die Vorschläge der Fach-Leute: Wie kann man das Behinderten-Gesetz verbessern? Für diese Vorschläge müssen die Politiker das Behinderten-Gesetz ändern. Oder sie müssen andere Gesetze ändern. An einigen Stellen ist der Text vom Behinderten-Gesetz nicht genau genug. Das Gesetz soll genauer geschrieben sein. Wie kann man das Behinderten-Gesetz besser nutzen? Auch wenn man das Behinderten-Gesetz nicht ändert, kann man viele Dinge besser machen. Die Fach-Leute haben sich viele Vorschläge überlegt.

Seite 8 Die Ergebnisse der Uni Kassel Kennen die Menschen das Behinderten-Gesetz? Was haben die Fach-Leute heraus-gefunden? Viele Menschen kennen das Behinderten-Gesetz nicht gut genug. Sie wissen nicht, was im Behinderten-Gesetz drin steht. Darum wird das Behinderten-Gesetz oft gar nicht benutzt. Wie kann man das Behinderten-Gesetz besser nutzen? Man muss die Menschen über das Behinderten-Gesetz informieren. Nur so kann man das Behinderten-Gesetz auch nutzen und Menschen mit Behinderung helfen. Man muss das Behinderten-Gesetz bekannter machen: bei den Ämtern bei den Vereinen, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen bei den Menschen mit Behinderung bei den Gerichten bei allen Menschen

Die Informationen über das Behinderten-Gesetz sollen so sein, dass Menschen mit Behinderung die Informationen gut verstehen können. Informationen im Internet. Die Menschen, die bei den Ämtern arbeiten, sollen Kurse machen. In den Kursen lernen sie etwas über: das Behinderten-Gesetz den UN-Vertrag und Barrierefreiheit Viele Berufe haben etwas mit Menschen mit Behinderung zu tun. Wenn jemand einen Beruf lernt, dann soll er auch etwas lernen über: das Behinderten-Gesetz und Barrierefreiheit. Seite 9

Das Wort Behinderung Im Behinderten-Gesetz steht was Behinderung bedeutet: Menschen können länger als ein halbes Jahr lang schlechter gehen schlechter sehen schlechter hören oder schlechter denken als andere Menschen in ihrem Alter. Wenn die Menschen darum nicht an der Gesellschaft teil-nehmen können, dann ist das eine Behinderung. Im UN-Vertrag steht etwas anderes. Im UN-Vertrag steht: Eine Behinderung ist nicht, wenn ein Mensch etwas nicht kann. Eine Behinderung ist, wenn ein Hindernis den Menschen behindert. Eine Behinderung ist, wenn es keine Rampe für Rollstuhl-Fahrer gibt. Seite 10

Was haben die Fach-Leute heraus-gefunden? Viele Menschen bei den Ämtern kennen die neue Bedeutung für das Wort Behinderung aus dem UN-Vertrag nicht. Wie kann man das Behinderten-Gesetz verbessern? Das soll sich ändern: Im Behinderten-Gesetz soll die gleiche Bedeutung für das Wort Behinderung stehen, wie im UN-Vertrag. Seite 11

Seite 12 Ist das Behinderten-Gesetz gut für Menschen mit verschiedenen Behinderungen? Im Behinderten-Gesetz steht: Alle Häuser, in denen Ämter sind, sollen barrierefrei gebaut sein. Was haben die Fach-Leute heraus-gefunden? Oft reicht es nicht, wenn ein Haus barrierefrei gebaut ist. Auch die Informationen müssen barrierefrei sein. Viele Menschen mit Behinderung brauchen Hilfe, damit sie beim Amt alles verstehen können. Menschen mit Lern-Schwierigkeiten brauchen. Dann können sie einen Brief vom Amt besser verstehen. Und müssen nicht erst einen Betreuer um Hilfe bitten. Wie kann man das Behinderten-Gesetz verbessern? Im Behinderten-Gesetz steht noch nicht genug darüber: wie sollen die Ämter Menschen mit verschiedenen Behinderungen helfen. Vor allem für Menschen mit Sprach-Behinderung und für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten steht noch nichts im Behinderten-Gesetz. Das soll sich ändern.

Seite 13 Ist das Behinderten-Gesetz gut für Frauen mit Behinderung? Im Behinderten-Gesetz steht: Menschen mit Behinderung sollen keine Nachteile haben, wenn sie zu einem Amt gehen. Die Ämter müssen besonders darauf achten: Frauen mit Behinderung sollen keine Nachteile haben. Was haben die Fach-Leute heraus-gefunden? Viele Menschen mit Behinderung haben gleich mehrere Schwierigkeiten. Deshalb brauchen sie besondere Hilfe. Frauen mit Behinderung haben manchmal mehr Schwierigkeiten als Männer. Frauen mit Behinderung erleben besonders oft Gewalt. Auch Menschen mit Behinderung, die nicht aus Deutschland kommen, haben manchmal mehr Schwierigkeiten. Die Menschen werden schlechter behandelt, weil sie nicht aus Deutschland kommen.

Wie kann man das Behinderten-Gesetz verbessern? Für Frauen mit Behinderung steht noch nicht genug im Behinderten-Gesetz. Im Behinderten-Gesetz steht auch noch nicht genug darüber: Wie sollen die Ämter Menschen mit mehreren Schwierigkeiten helfen. Das soll sich ändern. Seite 14

Ziel-Vereinbarungen Im Behinderten-Gesetz steht: Vereine von Menschen mit Behinderung können einen Vertrag mit einer Firma machen. In dem Vertrag steht: Was muss die Firma besser machen, damit es keine Barrieren mehr gibt. In schwerer Sprache heißt der Vertrag: Ziel-Vereinbarung. Was haben die Fach-Leute heraus-gefunden? Die Vereine von Menschen mit Behinderung sagen: Es ist schwierig, einen Vertrag mit einer Firma zu machen. Und es dauert sehr lange. Darum gibt es nur sehr wenige Verträge. Seite 15

Wie kann man die Gesetze verbessern? Es soll strengere Regeln für die Verträge geben. Diese Regeln stehen nicht nur im Behinderten-Gesetz. Darum muss man andere Gesetze verbessern. Im Behinderten-Gesetz soll stehen: Vereine von Menschen mit Behinderung dürfen vor Gericht klagen, wenn eine Firma den Vertrag nicht unterschreiben will. Und es soll einfacher sein zu klagen, wenn sich die Firma nicht an den Vertrag hält. Wie kann man das Behinderten-Gesetz besser nutzen? Das soll sich ändern: Es soll mehr Ziel-Vereinbarungen geben. Denn das ist wichtig für mehr Barrierefreiheit. Und für die Umsetzung vom UN-Vertrag. Seite 16

Klagen vor Gericht Im Behinderten-Gesetz steht: Wenn sich ein Amt nicht an das Gesetz hält und wenn viele Menschen mit Behinderung darum einen Nachteil haben. Dann können sich die Menschen dagegen wehren. Ein Verein von Menschen mit Behinderung kann vor Gericht klagen. In schwerer Sprache heißt das: Verbands-Klage. Verband ist ein anderes Wort für Verein. Wenn es bei einem Amt keine Briefe in Blinden-Schrift gibt, dann kann der Verein von blinden Menschen sich dagegen wehren. Was haben die Fach-Leute heraus-gefunden? Die Vereine haben zu wenig Zeit und zu wenig Geld für Klagen vor Gericht. Die Vereine denken, dass die Klagen keinen Erfolg haben. Darum gibt nur sehr wenige Klagen von Vereinen von Menschen mit Behinderung. Seite 17

Wie kann man das Behinderten-Gesetz verbessern? Es soll im Behinderten-Gesetz mehr darüber stehen: Wie können Menschen mit Behinderung sich gegen Barrieren wehren? Wer hilft den Menschen mit Behinderung dabei? Es soll eine Schlichtungs-Stelle geben. Schlichten ist ein schweres Wort für: Einen Streit in Ordnung bringen, ohne vor Gericht zu klagen. Menschen mit Behinderung können zur Schlichtungs-Stelle gehen, wenn es Probleme mit dem Behinderten-Gesetz gibt. wenn ein Amt oder eine Firma sich nicht an das Gesetz hält. Die Schlichtungs-Stelle versucht dann den Streit in Ordnung zu bringen. Streit-Schlichten soll nichts kosten. Wenn Streit-Schlichten nicht reicht, kann man immer noch vor Gericht klagen. Seite 18

Seite 19 Vereine von Menschen mit Behinderung Was haben die Fach-Leute heraus-gefunden? Die Vereine von Menschen mit Behinderung wissen viel über das Behinderten-Gesetz. Aber bei manchen Dingen kennen sie sich nicht so gut aus. Dann brauchen sie Beratung. Beratung von Menschen, die sich gut mit Gesetzen auskennen. Oder von Ärzten, die sich gut mit Menschen mit Behinderung auskennen. Oder von Menschen, die sich gut mit Barrierefreiheit auskennen. Wie kann man das Behinderten-Gesetz besser nutzen? Es soll eine Beratungs-Stelle geben. Die Fach-Leute von der Uni Kassel schlagen vor: Die Beratungs-Stelle soll Agentur für Barrierefreiheit heißen. Die Beratungs-Stelle berät: Vereine von Menschen mit Behinderung Ämter Firmen

Die Beratungs-Stelle kennt sich gut aus mit: Gesetzen. Zum Beispiel mit dem Behinderten-Gesetz. Barrierefreiheit. Zum Beispiel mit Regeln für barrierefreie Häuser. Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel Kranken-Versicherung und Rente. Die Beratungs-Stelle arbeitet mit anderen zusammen. Mit der Behinderten-Beauftragten. Mit der Monitoring-Stelle für den UN-Vertrag. Monitoring ist ein schweres Wort für Kontrolle. Die Monitoring-Stelle passt auf: Hält sich Deutschland an den UN-Vertag? Mit der Anti-Diskriminierungs-Stelle. Die Anti-Diskriminierungs-Stelle passt auf: Menschen mit Behinderung dürfen nicht schlechter behandelt werden als Menschen ohne Behinderung. Seite 20

Seite 21 Schwer-Behinderten-Vertretung In vielen Ämtern arbeiten Menschen mit Behinderung. Die Menschen mit Behinderung sollen bei der Arbeit keine Nachteile haben. Ämter sollen so sein, dass Menschen mit Behinderung dort gut arbeiten können. In den Ämtern gibt es eine Gruppe, die sich für die Menschen mit Behinderung einsetzt. In schwerer Sprache heißt das: Schwer-Behinderten-Vertretung. Was haben die Fach-Leute heraus-gefunden? Oft kennt sich die Schwer-Behinderten-Vertretung gut mit dem Behinderten-Gesetz aus. Und sie arbeitet mit bei der Umsetzung vom Behinderten-Gesetz. Aber das steht so nicht im Gesetz. Die Schwer-Behinderten-Vertretung ist nicht für das Behinderten-Gesetz zuständig. Darum hat die Schwer-Behinderten-Vertretung auch oft zu wenig Zeit dafür.

Wie kann man das Behinderten-Gesetz verbessern? Wenn ein Amt barrierefrei ist, dann ist das für alle Menschen mit Behinderung gut: Für Menschen, die bei dem Amt arbeiten. Für Menschen, die zum Amt gehen, weil sie einen Antrag stellen wollen. Darum ist es gut, wenn sich die Schwer-Behinderten-Vertretung in einem Amt für das Behinderten-Gesetz einsetzt. Das soll sich ändern: Die Schwer-Behinderten-Vertretung kann sich für das Behinderten-Gesetz einsetzen. Die Schwer-Behinderten-Vertretung soll mehr Zeit für diese Arbeit haben. Seite 22

Seite 23 Wer hilft mit, dass das Behinderten-Gesetz eingehalten wird? Was haben die Fach-Leute heraus-gefunden? Die Vereine von Menschen mit Behinderung und die Ämter sagen: Das Behinderten-Gesetz muss eingehalten werden. Dafür müssen sich alle einsetzen. Die Behinderten-Beauftragte soll dabei helfen. Wie kann man das Behinderten-Gesetz verbessern? Die Fach-Leute schlagen vor: Im Behinderten-Gesetz soll genauer stehen: Wie setzt sich die Behinderten-Beauftragte für das Behinderten-Gesetz ein? Die Schlichtungs-Stelle soll zum Büro von der Behinderten-Beauftragten gehören. Wenn es Probleme mit dem Behinderten-Gesetz gibt, können Menschen mit Behinderung zur Schlichtungs-Stelle gehen. Die Schlichtungs-Stelle versucht dann den Streit zwischen dem Amt und den Menschen mit Behinderung zu schlichten.

Seite 24 Die Behinderten-Beauftragte soll mit der Beratungs-Stelle Agentur für Barrierefreiheit zusammen-arbeiten. Die Beratungs-Stelle berät: Vereine von Menschen mit Behinderung Ämter Firmen Die Beratungs-Stelle kennt sich gut aus mit Gesetzen und Barrierefreiheit. Auch alle Anderen sollen darauf achten, dass das Behinderten-Gesetz eingehalten wird. das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales das Bundes-Ministerium für Gesundheit das Bundes-Versicherungs-Amt. Diese Ministerien und Ämter haben viel mit Menschen mit Behinderung zu tun. In jedem Amt soll jemand dafür zuständig sein. Es soll feste Ansprech-Partner in den Ämtern geben: Die Ansprech-Partner antworten auf Fragen zum Behinderten-Gesetz. Diese Ansprech-Partner sollen sich kümmern, wenn es um Menschen mit Behinderung geht.

Der Ansprech-Partner kann vielleicht die Schwer-Behinderten-Vertretung sein. Wenn die Schwer-Behinderten-Vertretung das ist, dann muss das aufgeschrieben werden. Der Ansprech-Partner kann auch jemand anders sein. Das ist wichtig: Auch die Vereine von Menschen mit Behinderung arbeiten mit. Denn sie kennen sich gut aus. Die Vereine sollen Geld bekommen, damit sie mit-arbeiten können. Seite 25

Für wen gilt das Behinderten-Gesetz? Das Behinderten-Gesetz gilt für alle Ämter von der Bundes-Regierung in Deutschland. Für Bundes-Ministerien. Für die Bundes-Agentur für Arbeit. Ein anderes Wort dafür ist: Arbeits-Amt. In den Bundes-Ländern gibt es auch Behinderten-Gesetze: Die gelten für die Bundes-Länder und für die Städte. Zum Beispiel für ein Ministerium von einem Bundes-Land. Oder das Rathaus von einer Stadt. Wie kann man das Behinderten-Gesetz verbessern? Das Gesetz soll geändert werden. Das Behinderten-Gesetz soll auch gelten für: Gerichte den Deutschen Bundes-Tag die Finanz-Ämter. Seite 26

Mehr Barrierefreiheit Wie kann man das Behinderten-Gesetz verbessern? Im Behinderten-Gesetz soll fest-gelegt sein: Was müssen die Ämter noch alles für die Barrierefreiheit machen? Welche Hilfen für Menschen mit Behinderung fehlen noch? fehlt in den meisten Ämtern. Im Behinderten-Gesetz soll stehen: Menschen mit Behinderung bekommen Informationen in Leichter Sprache. Es sind noch nicht alle Ämter barrierefrei. Damit es mehr Barrierefreiheit gibt, sollen die Ämter Pläne machen. Im Behinderten-Gesetz soll stehen: Bis zu welchem Tag alle Ämter einen Plan haben müssen. Bis zu welchem Tag die Ämter den Plan umsetzen müssen. Seite 27

Erklärungen für schwere Wörter barrierefrei, Barrierefreiheit Barriere ist ein schweres Wort für Hindernis. Eine Treppe ist eine Barriere für Rollstuhl-Fahrer. Barrierefrei heißt: Es gibt keine Hindernisse für Menschen mit Behinderung. Alles soll so sein, dass alle Menschen es gut benutzen können. Straßen und Gebäude Busse und Züge Informationen und Internet-Seiten Behinderten-Beauftragte Die Behinderten-Beauftragte von Deutschland setzt sich für Menschen mit Behinderung ein. Sie spricht mit Menschen mit Behinderung. Und sie spricht mit der Regierung. Sie passt auf: Menschen mit Behinderung sollen keine Nachteile haben. Menschen mit Behinderung sollen nicht schlechter behandelt werden. Zum Beispiel bei neuen Gesetzen. Seite 28

Seite 29 Schlichtungs-Stelle Wenn es Probleme mit dem Behinderten-Gesetz gibt, können Menschen mit Behinderung zur Schlichtungs-Stelle gehen. Die Schlichtungs-Stelle versucht dann den Streit zwischen dem Amt und den Menschen mit Behinderung zu schlichten. Schlichten ist ein schweres Wort für: Einen Streit in Ordnung bringen, ohne vor Gericht zu klagen. Schwer-Behinderten-Vertretung In vielen Ämtern arbeiten Menschen mit Behinderung. Die Menschen mit Behinderung sollen bei der Arbeit keine Nachteile haben. Die Ämter sollen so sein, dass Menschen mit Behinderung dort gut arbeiten können. Die Schwer-Behinderten-Vertretung setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung gut in einem Amt oder in einer Firma arbeiten können.

UN-Vertrag Deutschland hat im Jahr 2009 einen wichtigen Vertrag unterschrieben. Der Vertrag heißt: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Das kurze Wort dafür ist UN-Vertrag. Im UN-Vertrag steht: Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben wie alle anderen Menschen auch. Verbands-Klage Ein Verein von Menschen mit Behinderung kann vor Gericht klagen. In schwerer Sprache heißt das: Verbands-Klage. Verband ist ein anderes Wort für Verein. Ziel-Vereinbarung Vereine von Menschen mit Behinderung können einen Vertrag mit einer Firma machen. In dem Vertrag steht dann: Was muss die Firma besser machen, damit es keine Barrieren mehr gibt. In schwerer Sprache heißt der Vertrag: Ziel-Vereinbarung. Seite 30

Seite 31 Wer hat dieses Heft gemacht? Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat dieses Heft gemacht. Die Untersuchung vom Behinderten-Gesetz haben Fach-Leute von der Uni Kassel gemacht: Professor Felix Welti, Henning Groskreutz, Daniel Hlava, Diana Ramm, Tonia Rambausek und Johanna Wenckebach. Der Text in Leichter Sprache ist von Annika Nietzio und Anke Osterhoff vom Büro für Volmarstein. Johanna Fallentin, Joachim Hecker, Nicole Krause, Sascha Niemann und Felix von Bormann von der Werkstatt für behinderte Menschen in der Evangelischen Stiftung Volmarstein haben den Text in Leichter Sprache geprüft. Die Bilder sind von Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen 2013. Das Easy-to-read Logo ist von Inclusion Europe.