Positionspapier der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit zum Jugendwohnen in Baden-Württemberg

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Transkript:

Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Baden-Württemberg Positionspapier der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit zum Jugendwohnen in Baden-Württemberg 1. Jugendwohnen ist unverzichtbarer Bestandteil der beruflichen Bildung Berufliche Qualifikation, Ausbildung und die erfolgreiche Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sind die zentralen Bestandteile der Lebensentwürfe von jungen Menschen. Sie sind auch zentrale Mechanismen gesellschaftlicher Integration und stellen einen wesentlichen Zugang zu einer nicht nur soziokulturellen, sondern auch ökonomisch selbständigen Lebensführung dar. Junge Menschen haben jedoch abhängig von ihrem Wohnort, ihrem Geschlecht, ihrer kulturellen Herkunft, ihrem sozialen Umfeld und ihrer Herkunftsfamilie unterschiedlich gute Chancen, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, ihre Ausbildung erfolgreich zu durchlaufen und eine gelingende Einmündung in den Arbeitsmarkt zu bewerkstelligen. Das Angebot Jugendwohnen bietet hier eine Unterstützungsstruktur. Zugänge zum Jugendwohnen ergeben sich aus verschiedenen Sozialleistungsgesetzen (SGB II, III, VIII, IX, XII, BAföG) entsprechend unterschiedlichen Bedarfslagen der jungen Menschen. Eine zentrale Stellung kommt hierbei der Kinder- und Jugendhilfe zu, die nicht nur zur Verwirklichung des Rechts aller jungen Menschen auf die Förderung ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beitragen, sondern auch junge Menschen vor Gefahren für ihr Wohl schützen soll ( 1 Abs. 3, Nr. 1 und 3 SGB VIII). Es ist ihre Aufgabe, über Betriebserlaubnisverfahren nach 45 SGB VIII sowie Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach 78a ff SGB VIII insbesondere auch für Minderjährige eine adäquate Ausstattung von Einrichtungen des Jugendwohnens zu sichern. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Für junge Menschen ist dies in Artikel 11,1 der Landesverfassung Baden-Württemberg festgelegt. Je nach Ausbildungsmöglichkeiten und verfügbaren Ausbildungsplätzen kann dies bedeuten, dass ein junger Mensch die Aufnahme einer Ausbildung nicht in erreichbarer Nähe zum Elternhaus verwirklichen kann. In diesem Fall ist zu klären, wie der Ausbildungswunsch durch eine entsprechende Wohnmöglichkeit vor Ort sichergestellt werden kann. Durch die Veränderung von Ausbildungsstrukturen (Modularisierung von Ausbildungsgängen, Zentralisierung von Berufsschulen etc.) ergeben sich zunehmend Mobilitätserfordernisse für junge Menschen. Wohnen aber Minderjährige außerhalb des Elternhauses, müssen die Eltern zugleich sicherstellen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden und die ebenfalls zur elterlichen Sorge gehörende Begleitung der jungen Menschen gewährleisten kön-

nen. Jugendwohnen ist das einzige Angebot, das sozialpädagogisch begleitete Wohnmöglichkeiten während einer schulischen oder beruflichen Maßnahme schafft. Jugendwohnen stellt in diesem Kontext eine zentrale Ermöglichungs- und Unterstützungsstruktur für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf dar. Jugendwohnen bietet somit einen Lebens-, Lern- und Bildungsort, der junge Menschen in der Entwicklung und Erweiterung zentraler Schlüsselkompetenzen fördert und so zu einer gelingenden beruflichen Qualifizierung und sozialen Integration beiträgt. Darüber hinaus bedürfen auch junge Menschen mit individuellen Beeinträchtigungen und sozialer Benachteiligung entsprechend strukturierter und sozialpädagogisch begleiteter Wohnformen, um die Anforderungen der schulischen oder beruflichen Maßnahme sowie der Lebensphase im Übergang von der Schule in den Beruf insgesamt gelingend bewältigen zu können. Durch die sozialpädagogische Begleitung erweitert es die Leistungsmöglichkeiten von reinen Wohnangeboten (z. B. Studentenwohnheime, Kolleginternate) und öffnet diese für weitere Zielgruppen (Minderjährige, junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf etc.). Die Bereitstellung von Angeboten des Jugendwohnens stellt vor diesem Hintergrund einen bedeutsamen Teil der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen junger Menschen dar. Dies erfordert eine entsprechende Berücksichtigung dieses Angebotes in der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur, eine angemessene Finanzierung sowie transparente Zugänge, damit eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme möglich wird. Übrigens: Jeder dritte junge Mensch, der während seiner Ausbildung im Jugendwohnen war, bestätigt, dass er die Ausbildung nicht zu Ende gebracht hätte, wenn es dieses Angebot nicht gegeben hätte. Wichtige Bausteine dafür waren neben dem gleichaltrigen Umfeld auch die selbst organisierten Lerngruppen in den Berufszweigen. Diese Angabe beruht auf den Ergebnissen der Untersuchung des Forschungs- und Praxisentwicklungsprojektes zum Jugendwohnen leben. lernen. chancen nutzen 2. Jugendwohnen unterstützt die Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen Industrie, Handwerk und Dienstleister nutzen das Jugendwohnen konsequent, um ihre Auszubildenden während der Ausbildungszeit und des Blockschulunterrichts unterzubringen. Die Kooperation zwischen Betrieb, Berufsschule und Jugendwohnen gibt dem jungen Menschen bestmögliche Unterstützung für seine persönliche Entwicklung. Jugendwohnen sichert die Strukturen der Blockbeschulung. Im Schuljahr 2008/2009 haben in Baden-Württemberg mehr als 17 000 Berufsschüler(innen) ihre Ansprüche auf Auszahlung ihres Zuschusses für auswärtige Unterbringung während des Blockunterrichts direkt oder indirekt bei den zuständigen Regierungspräsidien beantragt.

3. Jugendwohnen fördert die Persönlichkeitsentwicklung Sozialisation und Persönlichkeitsentwicklung vor dem Hintergrund der Bedingungen eines gemeinsamen Lebens im Jugendwohnheim führen zu einer hohen Selbständigkeit und Eigenverantwortung und damit zu zentralen Schlüsselqualifikationen: Umgang mit wechselnden Gruppen Verständnis gegenüber Menschen in anderen Sozialrollen bzw. anderen sozialen Verhältnissen Training sozialer Konfliktfähigkeit Entwicklung höherer Wahrnehmungsfähigkeit und Sensitivität Strukturierung des Alltags In dem Maße, in dem ein junger Mensch einen anderen jungen Menschen in dessen Entwicklung fordert und unterstützt, entwickelt er sich selbst weiter. So ermöglicht beispielsweise die Methode des Positiv Peer Culture (PPC), dass junge Menschen positive Vorbilder füreinander sein können. 4. Jugendwohnen fördert Mobilität Verschiedene Studien wie z.b. der Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2009 des BIBB oder der Bericht des DJI Schülerinnen und Schüler auf dem Weg von der Schule in die Berufsausbildung kommen zu dem Ergebnis, dass die Mobilitätsbereitschaft junger Menschen bundesweit hoch ist. Jedoch zeigt sich auch, dass eine starke Diskrepanz zwischen Mobilitätsbereitschaft und tatsächlich umgesetzter Mobilität besteht (vgl. BIBB 2009, DJI 2008). Zwar bieten die Studien keine Auskunft über die Gründe für diese Diskrepanz, jedoch kann konstatiert werden, dass fehlende regionale Unterstützungsstrukturen mobilitätshemmend wirken, sowohl auf Seiten der jungen Menschen und ihrer Eltern als auch auf Seiten der Ausbildungsbetriebe. Auf diesen Zusammenhang verweist auch die Studie Auswirkungen von demographischen Entwicklungen auf die berufliche Ausbildung, indem sie zur Erhöhung der Mobilität junger Menschen die Dringlichkeit der Bereitstellung regionaler Unterstützungsstrukturen, die Wohnraum bieten und den Alltag der jungen Menschen unterstützend begleiten, betont (vgl. BMBF 2009). Das Jugendwohnen bietet eine derartige Unterstützungsstruktur und gibt durch sozialpädagogische Begleitung den Rückhalt, der für die oftmals zu Beginn der Ausbildung noch minderjährigen Jugendlichen notwendig ist. Dabei dienen die sozialpädagogischen Leistungen sowohl der Bewältigung persönlicher und sozialer als auch schulischer und beruflicher Anforderungen.

5. Jugendwohnen leistet einen Beitrag zur Reduzierung des Fachkräftemangels Die Mobilität der Auszubildenden wird immer wichtiger und zwar national wie international, um den Bedarf der Betriebe nach qualifiziertem Nachwuchs zu decken. Im Inland werden die Anforderungen an die Mobilität von Auszubildenden deutlich zunehmen. Eine flächendeckende Infrastruktur an lokalen Berufsschulen kann durch die demografische Entwicklung nicht mehr aufrechterhalten werden. Ausbildungsstandorte in Form von landes- bzw. bundesweiten Fachklassen werden regional zentralisiert werden müssen. Eine steigende internationale Mobilität wird in erster Linie durch die voranschreitende Globalisierung von Nöten sein. Die Ausbildung wird zunehmend international ausgerichtet sein, beispielsweise durch einzelne Ausbildungsmodule im Ausland (vgl. in diesem Zusammenhang die Initiativen im Rahmen der Europäischen Union zur Förderung der Mobilität im Rahmen der beruflichen Ausbildung, z.b. EUROPAS). Zugleich wird der Fachkräftemangel dazu führen, dass verstärkt ausländische Jugendliche für eine qualifizierte Ausbildung gewonnen werden müssen (vgl. BMBF 2009). Jugendwohnen ermöglicht Mobilität und bearbeitet gleichzeitig die Folgen. Es begleitet junge Menschen neben der Herausforderung der beruflichen sowie der sozialen Integration in einem neuen Lebensumfeld und leistet somit einen wesentlichen volkswirtschaftlichen Beitrag. Dadurch wird das Jugendwohnen zunehmend an Bedeutung gewinnen. 6. Handlungsempfehlungen an die Politiker/innen Landesverfassung Baden-Württemberg, Art. 11 (1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung. (2) Das öffentliche Schulwesen ist nach diesem Grundsatz zu gestalten. (3) Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände haben die erforderlichen Mittel, insbesondere auch Erziehungsbeihilfen, bereitzustellen. Angesichts demographischer Entwicklung und Fachkräftemangels trägt das Jugendwohnen zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Baden-Württembergs bei. Benachteiligte junge Menschen erhalten Unterstützung und Förderung. So geht es nicht um die Interessen von Trägern des Jugendwohnens, sondern um die Interessen junger Menschen in Ausbildung. Daraus ergibt sich nachstehender Handlungsbedarf: 6.1 Jugendwohnen ist ein Bestandteil der beruflichen Bildung und damit auch des Ausbildungssystems.

Die Landesregierung Baden-Württemberg und die gewählten Vertreter/innen tragen Verantwortung dafür, dass der Gleichheitsgrundsatz für alle jungen Menschen und deren Eltern, wie in Artikel 11 der Landesverfassung beschrieben, gilt: Sicherstellung des Gleichheitsgrundsatzes in allen Bildungsbereichen, also auch in der beruflichen Bildung in Baden-Württemberg Sicherung des Rechtes auf Ausbildung von jungen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Wohnort oder ihrer wirtschaftlicher Lage Finanzierung der Mehrkosten, die jungen Menschen und Betrieben entstehen, weil sie aufgrund der Zentralisierung des beruflichen Unterrichts auf das Jugendwohnen angewiesen sind. Förderung der Mobilität junger Menschen bei der Aufnahme einer Ausbildung durch die Anerkennung von Entgeltsätzen bei der Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) durch die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit sowie für Berufsfach- und Kollegschüler/innen durch die BAföG-Ämter. 6.2 Für junge Menschen mit und ohne individuelle Beeinträchtigungen und soziale Benachteiligungen bietet das Jugendwohnen ein niederschwelliges, nicht stigmatisierendes Angebot. Eine Finanzierung auf der Basis fachlicher Standards ist allerdings Voraussetzung für eine nachhaltige Wirkung. Hierzu müssen die offenen Fragen des Rahmenvertrages der Kommission Kinder, Jugend und Familie Baden-Württemberg, insbesondere die der Zuständigkeiten mit dem Land, dem Kommunalverband Jugend und Soziales und den örtlichen Jugendämtern geklärt werden. 6.3 Zur Weiterentwicklung seines fachlichen Leistungsangebotes und zur Planungssicherheit der Einrichtungen benötigt das Jugendwohnen verlässliche Strukturen und Ansprechpartner/innen. Die Zuständigkeit eines federführenden Ministeriums wäre dazu ein wesentlicher Baustein. 6.4 Sonderprogramm zur Sanierung von Einrichtungen des Jugendwohnens: In vielen Jugendwohnheimen besteht ein Sanierungsstau, der dringend behoben werden muss. Die meisten Träger stehen vor der Entscheidung, ihr Haus zu schließen oder umzuwidmen. Durch die Streichung der Förderung von investiven Vorhaben der Jugendwohnheime findet seit Jahren ein Substanzverzehr und realer Kapitalverlust statt. Es ist daher im Sinne der Zukunftssicherung dringend geboten, dass diese Kosten zu gleichen Teilen von Bund und Ländern getragen werden. Durch eine Subjektförderung, wie sie bei den Leistungs- und Entgelten umgesetzt wird, können diese Investitionen durch die Träger nicht realisiert werden. Deshalb empfehlen wir ein Sonderprogramm zur Sanierung und Modernisierung, das zu 50% durch den Bund kofinanziert wird. 01. Juli 2010