Wohnraumförderungsprogramm Planungssicherheit für Bauherren. Organisation und Verfahren

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Transkript:

Organisation und Verfahren dezentrale Organisation: kreisfreie Städte und Kreise sind Beratungs- und Bewilligungsbehörden kommunale Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung des Ministeriums zweistufiges Verfahren: Beratung, Anträge und Förderentscheidungen durch die Bewilligungsbehörden. Voraussetzung einer Förderzusage: Bonitätsprüfung der NRW.BANK Umsetzung von Förderzusagen mit Darlehensverträgen durch die NRW.BANK 3 Warum soziale Wohnraumförderung in Nordrhein Westfalen? Ziele der sozialen Wohnraumförderung sind u.a.: 1. Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können 2. bestehenden Wohnraum an die Erfordernisse des demographischen Wandels anzupassen und energetisch nachzurüsten 3. die städtebauliche Funktion von Wohnquartieren zu erhalten und zu stärken ( 2 Absatz 1 WFNG NRW) 2 Wohnraumförderungsprogramm 2014-2017 Planungssicherheit für Bauherren 4 1 2

Wohnraumförderungsprogramm 2014-2017 Fördermittel insgesamt 3,2 Mrd 800 Mio p.a. Förderschwerpunkte: 1. Förderung der Neuschaffung von barrierefreien Mietwohnungen und besonderen Wohnformen für Ältere und Behinderte ( Einrichtungen ) 450 Mio. vorrangig in Regionen mit überdurchschnittlichem und hohem Bedarf auch in anderen Regionen, wenn Konzept vorhanden, das den Bedarf belegt Wohnraumförderungsprogramm 2014-2017 3. Förderung selbst genutzten Wohneigentums 80 Mio. Neuschaffung und Ersterwerb in den Bedarfsschwerpunkten 4. Förderung von Maßnahmen der Quartiers- 70 Mio. entwicklung und aus kommunalen wohnungspolitischen Handlungskonzepten 5. Förderung von studentischem Wohnraum 50 Mio. 5 7 Wohnraumförderungsprogramm 2014-2017 2. Förderung investiver Bestandsmaßnahmen 150 Mio. mit den Schwerpunkten: Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand energetische Sanierung Förderung von Maßnahmen an/in denkmalgeschützten, selbst genutzten Wohngebäuden Erwerb vorhandenen Wohnraums mit gutem energetischem Standard Umbau bestehender vollstat. Pflegeeinrichtungen Sozialer Mietwohnungsbau NRW Flexible Fördermöglichkeiten für nahezu jeden Bedarf 6 8 3 4

Für wen werden die Wohnungen gefördert? 1. Einkommensgruppe A: Haushalte innerhalb dynamisierter gesetzlicher Einkommensgrenzen (EKG) jährlich bis zu aktuelle EKG Brutto ca. Netto ca. 1 Person,GdB 50 18.010 29.295 19.335 2 Personen, 22.350 40.924 27.010 davon 1 Kind 3 Personen, 27.330 42.409 27.990 davon 1 Kind 4 Personen, davon 2 Kinder 32.950 50.924 35.647 Wohnberechtigt sind ca. 40 % aller Haushalte 2. Einkommensgruppe B: Überschreitung EKG bis 40 % Außer Wohnungen werden auch gefördert: Gemeinschaftsräume für Hausgemeinschaften private Räume für die Bewohner geförderter Mietwohnungen öffentliche Räume zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur zur Nutzung durch Bewohner des Quartiers, durch gemeinnützige Vereine oder Gesellschaften, kirchliche oder kommunale Einrichtungen besondere Baumaßnahmen für Schwerbehinderte Kosten im Zusammenhang mit Quartierskonzepten Standortaufbereitung für geförderten Wohnungsbau 9 11 Welche Wohnungstypen werden gefördert? Gefördert wird die Neuschaffung von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen auch in der Form von Gruppenwohnungen für 3 12 ältere und/oder behinderte Menschen sowie für Studierende, Mieteinfamilienhäusern und bindungsfreien Wohnungen, gegen Einräumung von Benennungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung). Inklusives Wohnen für Menschen mit Behinderungen erhöhte Wohnflächenobergrenzen und Förderung der größeren Flächen für Rollstuhlnutzerwohnungen Darlehen für zusätzliche Baumaßnahmen, z.b. Rampe, Hebeanlage sowie besondere Haustechnik/-elektronik, behinderungsgerechte Küche oder behinderungsgerechtes Bad, WC BeWo ambulant betreutes Wohnen Förderung als Mietwohnungen: Einzelappartements, Doppelappartements, Gruppenwohnungen 10 12 5 6

Unsere Förderstrategie im Sozialen Mietwohnungsbau Regionale Mietniveaus Förderung für Gegenleistung: Förderung: Zinsgünstige Baudarlehen und Tilgungsnachlässe Gegenleistung: Qualitätsanforderungen und Mietpreis- und Belegungsbindungen zugunsten von Mietern innerhalb der Einkommensgrenzen und der zugelassenen Überschreitungen Die Mietniveaus aller Städte und Gemeinden sind nachzulesen im Anhang der Wohnraumförderungsbestimmungen: http://www.mbwsv.nrw.de/service/downloads/wohnen/f rderung/2-reintext_wfb_2015.pdf 13 15 Was sind die wichtigsten Fördervoraussetzungen? Bedarfsbestätigung durch die Kommune städtebauliche Qualität: hohe Standortqualität, i.d.r. nicht mehr als 4 Vollgeschosse, 1/3 Grünflächenanteil Grundrissqualität: Barrierefreiheit, Freisitz, alle Wohnräume > 10 m² Einhaltung von Wohnflächenobergrenzen, gestaffelt nach Zimmerzahl Mietpreis- und Belegungsbindung 15 bis 25 Jahre positives Testat der NRW.BANK (Bonität) Wir differenzieren die wichtigsten Förderkonditionen nach den Mietniveaus 1. Förderdarlehen = Grundpauschale x förderf. Wohnfl. + Zusatzdarlehen Zusatzdarlehen für: kleine Wohnungen, Aufzüge, Pflegebäder, Sinnesgärten für dementiell Erkrankte oder Behinderte, Mieteinfamilienhäuser, Passivhäuser, Quartierskonzepte, Mehrkosten bei besonderer städtebaulicher Bedeutung, Standortaufbereitung 2.Tilgungsnachlässe zu Leistungsbeginn: auf die Grundpauschale zwischen 10% und 25% auf die Zusatzdarlehen 50% 14 16 7 8

Wir differenzieren die wichtigsten Förderkonditionen nach den Mietniveaus Förderdarlehen, Tilgungsnachlässe, Bewilligungsmieten im Mietwohnungsneubau 2015 Einkommensgruppe A / Einkommensgruppe B Mietniveau Bonn, Köln, Düsseldorf, Münster Grundpauschale in /qm M4 1.650 / 1.100 M3 1.500 / 900 Förderzins p.a. Tilgungsnachlass auf Grundpauschale Tilgungsnachlass auf Zusatzdarlehen Bewilligungsmiete in /qm ( Ausgangsmiete ) M4 M4 M4 M4 6,25 / 7,15 10 Jahre 0,0%, dann 0,5% 10 Jahre 0,0%, dann 0,5% M2 1.300 / 650 0,5% M1 1.100 / 500 0,5% 25% 50 % 5,75 / 6,65 15% 10% 10% 50 % 5,25 / 6,10 50 % 4,65 / 5,75 50 % 4,25 / 5,35 Neuschaffung im Gebäudebestand mit Neubaustandard: Grundpauschalen in Höhe von ca. 75% der Grundpauschalen für Neubau Weitere Konditionen der Mietpreis- und Belegungsbindung während der Mietpreisbindung gilt die Belegungsbindung zugunsten der Wohnberechtigten Bindungsdauer = Dauer der Zinsvergünstigung: in M1 und M2: optional 15 oder 20 Jahre in M3 und M4 und in Bonn, Köln, Düsseldorf, Münster: optional bis 25 Jahre zulässige Miete = Bewilligungsmiete/m² x Wohnfläche (bis Obergrenze) zulässig ist jährliche Mieterhöhung um 1,5 % bezogen auf die Bewilligungsmiete 17 19 Weitere Darlehenskonditionen Eigenleistung und Fremdmittel Sicherung im Nachrang zulässig! Verwaltungskostenbeitrag: einmal 0,4 % der Darlehenssumme ab Leistungsbeginn 0,5 % p.a. Eigenleistung: Grundstück (nicht durch Fremdmittel finanziert) Guthaben Selbsthilfe Tilgung p.a.: 1 %, auf Antrag 2 % (annuitätisch) Fremdmittel: zur Schließung der Finanzierungslücke Sondertilgungen und Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich Sicherung an erster Rangposition zulässig! 18 20 9 10

Rechtsgrundlagen Landesgesetz: WFNG NRW Wohnraumförderungs- und -nutzungsgesetz NRW Verwaltungsvorschriften zur Förderung: WFB Wohnraumförderungsbestimmungen RL Flü Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge RL BestandsInvest Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand WoFP Wohnraumförderungsprogramm 21 Ihre nächsten Schritte Angenommen Sie planen ein Mietwohnungsobjekt für die Zielgruppen mit vernünftigen, zukunftsorientierten Qualitäten, entweder 100% gefördert oder als gemischtes Objekt mit geförderten und freifinanzierten WE oder mit Gewerberäumen, Sie sind Eigentümer eines geeigneten Grundstücks (oder erwägen den Erwerb), dann nehmen Sie Kontakt mit der Bewilligungsbehörde bei Stadt oder Kreis auf und klären Bedarf, Verfügbarkeit von Fördermitteln, Detailfragen zu Förderung, Bonitätsprüfung, Antrag etc. und halten im Erfolgsfall binnen weniger Wochen eine Förderzusage in Händen, die Sie zum Abschluss eines Dahrlehensvertrags mit der NRW.BANK berechtigt. 23 Rechtsgrundlagen BWB Förderung von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen Kontakt SWB Studentenwohnheimbestimmungen Verwaltungsvorschriften zur Bindung und Kontrolle: WNB Wohnraumnutzungsbestimmungen Referat IV.2 0211 3843 4241 franz.koch@mbwsv.nrw.de Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf 22 24 11 12

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen, Diskussion? 25 13