Berechnung der Auftragswerte (VgV) Vortrag zum 7. Hessischen Vergabetag

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Transkript:

Berechnung der Auftragswerte (VgV) Vortrag zum 7. Hessischen Vergabetag Frankfurt, den 9. Februar 2012 Dipl.-Ing. Peter Kalte GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. Viktoriastraße 28, 68165 Mannheim Tel.: 0621-860 861 0 Fax: 0621-860 861 20 E-Mail: kontakt@ghv-guetestelle.de Web: www.ghv-guetestelle.de

Inhalt Kurzvorstellung der GHV Der EU-Schwellenwert Die Schätzung des Auftragswertes Lose derselben freiberuflichen Leistungen Einzelplaner- oder Generalplanervergabe Beispiele von Beschaffungsvorgängen Zusammenfassung 2

GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht Gegründet: 14.12.2001 Vereinsmitglieder Teil I (Stand Dezember 2011): Amt für Neckarausbau WSV, Heidelberg Bauwirtschaft Baden-Württemberg e. V., Stuttgart 4 Berufsverbände der Ökologen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, Mainz FRAPORT, Frankfurt 2 Ingenieurkammern Baden-Württemberg und Saarland 3

GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht Vereinsmitglieder Teil II (Stand Dezember 2011): LfS Landesbetrieb für Straßenbau Saarland, Neunkirchen Ministerium der Finanzen des Saarlandes, Saarbrücken MVI Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Stuttgart NLWKN Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Norden Städte Bad Laasphe, Bocholt, Haigerloch, Paderborn, Stuttgart, Zweibrücken, Mainz, Karlsruhe ca. 120 weitere Auftraggeber und Auftragnehmer von freiberuflichen Leistungen (jeden Monat kommen Neue dazu) 4

GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht Die GHV berät, führt Schlichtungen durch, erstellt Schiedsgutachten und Empfehlungen in HOAI- und VOF- Fragen ist neutral, stellt dies durch einen paritätisch besetzten Vorstand sicher, stellt dies durch vereidigte Sachverständige und Anwälte sicher, wird bundesweit angefragt, ist beim Justizministerium B.-W. als Schlichtungsstelle geführt, ist bei der Europäischen Kommission notifiziert, ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. 5

Europaweites oder nationales Verfahren? 3 Abs. 1 Satz 1 VgV: Bei der Schätzung des Auftragswertes. Der Auftraggeber hat den Auftragswert zu schätzen! Das ist bei jeder Vergabe vorzunehmen! Die Ermittlung ist zu dokumentieren! Eine Dokumentation ist notwendig um sich gegen Einsprüche wegen vermuteten de-facto-vergaben abzusichern! Die (zutreffende) Auftragswertermittlung bleibt bindend! 6

Europaweites oder nationales Verfahren? EU-Schwellenwerte für Planungsleistungen: (zur Zeit noch!!!) Dienstleistungsaufträge der Bundesbehörden 125.000 alle anderen Dienstleistungsaufträge 193.000. Achtung: Ab 01.01.2012 gibt es zwar die EU-Verordnung Nr. 1251/2011, die einen Schwellenwert von 200.000 vorgibt. Dieser gilt aber erst nach Umsetzung in die VgV, da VgV bisher strenger ist! 7

Freiberufliche Leistungen und Schwelle: Auftragswert? Nein 193.000 Ja Freihändige Vergabe GWB VgV VOF oder VOL 8

Auftragswertermittlung in der VgV 3 Abs. 1 VgV (weiter): Bei der Schätzung des Auftragswertes ist von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung auszugehen. Dabei sind alle Optionen oder etwaige Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen. Es zählt die zu beschaffende Leistung! Optionen sind zu berücksichtigen! Vertragsverlängerungen sind zu berücksichtigen! Eigenleistungen des AG sind nicht Teil des Beschaffungsvorgangs! 9

Auftragswertermittlung in der VgV 3 Abs. 2 VgV: Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, den Auftrag der Anwendung dieser Verordnung zu entziehen. Geschätzt = nach pflichtgemäßem Ermessen! Nicht unzulässig aufgeteilt! Muss einem objektiven Fremdvergleich Stand halten! Z. B. keine von der HOAI abweichende Auftragswertermittlung! 10

Auftragswertermittlung in der VgV 3 Abs. 7 VgV: Besteht die beabsichtigte Beschaffung aus mehreren Losen, für die jeweils ein gesonderter Auftrag vergeben wird, ist der Wert aller Lose zugrunde zu legen.. Soweit eine zu vergebende freiberufliche Leistung nach 5 in mehrere Teilaufträge derselben freiberuflichen Leistung aufgeteilt wird, müssen die Werte der Teilaufträge zur Berechnung des geschätzten Auftragswertes addiert werden. Es geht (erneut) um die beabsichtigte Beschaffung! Mehrere Lose? Auftragswert grundsätzlich addieren! So weit keine Teilaufträge derselben freiberuflichen Leistung vorliegen, ist deren Auftragswert nicht zu addieren! 11

Beschaffung: Planungsleistungen Kindergarten a. K. = 1,0 Mio. Dienstleistungen: Honorar: Frage: Auftragswert? 1. oder 2. Architekt: Tragwerkspl.: TA-Planung: Freianlagenpl.: SiGe-Planung: Rechtsberatung: Vermessungsl.: SV-Leistungen: Summe: 90.000 45.000 45.000 10.000 5.000 5.000 5.000 10.000 215.000 12

Auftragswertermittlung in der VgV Definition: dieselbe freiberufliche Leistung : Umfasst das vollständige Leistungsbild des Objektplaners in den Phasen 1 bis 9 HOAI! Umfasst das vollständige Leistungsbild des Fachplaners in den Phasen 1 bis 6 HOAI (Twpl.) oder 1 bis 9 HOAI (TA)! Die Leistungsbilder der HOAI können zu Abgrenzung herangezogen werden (Rechtsprechung und herrschende Meinung)! Zumindest so weit verschiedene Leistungsbilder der HOAI betroffen sind, liegen keine Lose derselben freiberuflichen Leistung vor! 13

Beschaffung: Planungsleistung von Einzelplanern a. K. = 1,0 Mio. Dienstleistungen: Honorar: Auftragswert: pro Auftrag 1. Architekt: Tragwerkspl.: TA-Planung: Freianlagenpl.: SiGe-Planung: Rechtsberatung: Vermessungsl.: SV-Leistungen: Summe: 90.000 45.000 45.000 10.000 5.000 5.000 5.000 10.000 215.000 14

Beschaffung: Planungsleistung von Generalplaner a. K. = 1,0 Mio. Dienstleistungen: Honorar: Auftragswert: Summe! 2. Architekt: Tragwerkspl.: TA-Planung: Freianlagenpl.: SiGe-Planung: Rechtsberatung: Vermessungsl.: SV-Leistungen: Summe: 90.000 45.000 45.000 10.000 5.000 5.000 5.000 10.000 215.000 15

Beschaffung: Architektenleistung Beispiel 1 vollständiges Leistungsbild des Architekten: Gebäude Teil 3 HOAI anrechenbare Kosten: 2.500.000,00 Honorarzone III - Mindestsatz Leistung Honorar Auftrag Phase 1-7 133.948,98 133.948,98 Phase 8-9 69.004,02 69.004,02 Nebenkosten 5 % 10.147,65 10.147,65 Summe 213.100,65 213.100,65 Es ist ein VOF-Verfahren erforderlich, da Auftrag oberhalb Schwelle! 16

Beschaffung und Eigenleistung: Beispiel 2 Phasen 8 und 9 durch Auftraggeber: Gebäude Teil 3 HOAI anrechenbare Kosten: 2.500.000,00 Honorarzone III - Mindestsatz Leistung Honorar Auftrag Phase 1-7 133.948,98 133.948,98 Phase 8-9 69.004,02 Nebenkosten 5 % 10.147,65 6.697,45 Summe 213.100,65 140.646,43 Es ist kein VOF-Verfahren erforderlich! 17

Beschaffung und Option: Beispiel 3 Beschaffung in 4 Stufen (= Optionen): Gebäude Teil 3 HOAI anrechenbare Kosten: 2.500.000,00 Honorarzone III - Mindestsatz Leistung Honorar Auftrag Phase 1-4 (Stufe 1) 54.797,31 54.797,31 Phase 5-7 (Stufe 2) 79.151,67 79.151,67 Phase 8 (Stufe 3) 62.915,43 62.915,43 Phase 9 (Stufe 4) 6.088,59 6.088,59 Nebenkosten 5 % 10.147,65 10.147,65 Summe 213.100,65 213.100,65 Es ist ein VOF-Verfahren erforderlich, da Auftrag oberhalb Schwelle! 18

Beschaffung und Option: Beispiel 4 Beschaffung in 4 Stufen, Kündigung nach Stufe 1: Gebäude Teil 3 HOAI anrechenbare Kosten: 4.000.000,00 Honorarzone III - Mindestsatz Leistung Honorar Auftrag Stufe 1 (gekündigt)! 84.080,97 Phase 5-7 (Stufe 2) 121.450,29 121.450,29 Phase 8 (Stufe 3) 96.537,41 96.537,41 Phase 9 (Stufe 4) 9.342,33 9.342,33 Nebenkosten 5 % 15.570,55 11.366,50 Summe 326.981,55 238.696,53 Es ist je ein VOF-Verfahren zur Stufe 1 ff. und erneut zur Stufe 2 ff erforderlich! (OLG Jena, B. v. 19.10.2010-9 Verg 5/10) 19

Beschaffung und Abschnitte: Beispiel 5 Beschaffung in 2 Bauabschnitten: Gebäude Teil 3 HOAI anrechenbare Kosten, Bauabschnitt 1: 1.250.000,00 anrechenbare Kosten, Bauabschnitt 2: 1.250.000,00 Summe anrechenbare Kosten: 2.500.000,00 Honorarzone III -Mindestsatz Leistung Honorar Auftrag Phase 1-9 202.953,00 202.953,00 Nebenkosten 5 % 10.147,65 10.147,65 Summe 213.100,65 213.100,65 Es ist ein VOF-Verfahren erforderlich, da Auftrag oberhalb Schwelle! 20

Beschaffung und Auftragsteilung: Beispiel 6 1 Auftraggeber und 2 Planer: Gebäude Teil 3 HOAI anrechenbare Kosten: 2.500.000,00 Honorarzone III - Mindestsatz Leistung Honorar Auftrag Pl 1 Auftrag Pl 2 Phase 1-7 133.948,98 133.948,98 Phase 8-9 69.004,02 69.004,02 Nebenkosten 5 % 10.147,65 6.697,45 3.450,20 Summe 213.100,65 140.646,43 72.454,22 Es ist ein VOF-Verfahren erforderlich, da Auftrag oberhalb Schwelle! 21

Beschaffung und Auftragsteilung: Beispiel 7 1 Auftraggeber, 2 Objekte, 2 Verträge: 2 Objekte Teil 3 HOAI 2 Aufträge an 1 Planer Leistung Vergütung Auftrag Pl 1 Auftrag Pl 1 Objektplanung Kindergarten Stadtteil A 150.000,00 150.000,00 Objektplanung Kindergarten Stadtteil B 120.000,00 120.000,00 Summe 270.000,00 150.000,00 120.000,00 Es ist jeweils kein VOF-Verfahren erforderlich! 22

Beschaffung und Auftragsteilung: Beispiel 8: 1 Auftraggeber 2 Objekte 4 Planer 2 Objekte Teil 3 HOAI Auftrag an 4 Planer Leistung Vergütung Auftrag Pl 1 Auftrag Pl 2 Auftrag Pl 3 Auftrag Pl 4 Objektplanung Kindergarten 210.000,00 210.000,00 Tragwerksplanung Kindergarten 120.000,00 120.000,00 TA Kindergarten 25.000,00 25.000,00 Objektplanung Freianlagen 50.000,00 50.000,00 Summe 405.000,00 210.000,00 120.000,00 25.000,00 50.000,00 Für den Auftrag Pl. 1 ist ein VOF-Verfahren erforderlich! Für den Auftrag Pl. 2 bis 4 ist jeweils kein VOF-Verfahren erf.! 23

Teile eines Auftrags: 2 Nr. 7 VgV: Der Schwellenwert beträgt für Lose von Dienstleistungsaufträgen 80.000 oder bei Losen unterhalb von 80.000 deren addierter Wert ab 20 vom Hundert des Gesamtwertes aller Lose. Es ist zulässig, Teilaufträge ohne eigenes VOF-Verfahren zu vergeben (die restlichen Leistungen erfordern aber ein VOF-Verfahren). 24

Teile eines Auftrags: Beispiel 9 Teil-Beauftragung: Gebäude Teil 3 HOAI anrechenbare Kosten: 2.500.000,00 Honorarzone III - Mindestsatz Leistung Honorar Auftrag 1 Auftrag 2 Phase 1-2 20.295,30 20.295,30 Phase 3-9 182.657,70 182.657,70 Nebenkosten 5 % 10.147,65 1.014,77 9.132,89 Summe 213.100,65 21.310,07 191.790,59 Prozent 10% Auftrag 1 kann ohne VOF-Verfahren vergeben werden (unter 80.000 und unter 20 % des Gesamtauftrags), Auftrag 2 nur mit VOF-Verfahren, obwohl für sich unter Schwellenwert! 25

Zusammenfassung: Der Auftragswert bestimmt trennscharf die Vorschriften! Der Auftragswert ist zutreffend zu schätzen! Nur Lose derselben freiberuflichen Leistung sind zu addieren! Bei der Generalplanervergabe sind alle Teilleistungen zu addieren! Eigenleistungen sind nicht Teil des Beschaffungsvorgangs! Auftragsstufen (Optionen) sind zu addieren! Keine unzulässige Auftragsteilung vornehmen! Nur Lose < 80.000 und < 20 % Auftragswert können ohne VOF vergeben werden! Insgesamt sehr gewissenhaft mit dem Thema umgehen! 26

Berechnung der Auftragswerte (VgV) Vortrag zum 7. Hessischen Vergabetag Frankfurt, den 9. Februar 2012 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ständig aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Website: www.ghv-guetestelle.de