Schwerbehindertenvertretung

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Transkript:

Schwerbehindertenvertretung

Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für SBV Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung Integrationsvereinbarungen praxisgerecht gestalten Das wichtigste Resultat aller Bildung ist die Selbsterkenntnis. Ernst von Feuchtersleben 71

Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Teilhabepraxis II 22.02.2015-27.02.2015 SBV_02_15-01 Kritische Akademie, Inzell Seminarkosten Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 670, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Schwaben Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Die Teilhabe (schwer-)behinderter und älterer Menschen am Arbeitsleben durchzusetzen das ist eine zentrale Aufgabe der Interessenvertretungen in Zeiten von Arbeitsstellenabbau, Rationalisierung und der Zunahme an sogenannten prekären Arbeitsverhältnissen. Die Schwerbehindertenvertretungen und die Betriebsräte benötigen dazu Strategien, um die vorhandenen und neuen Instrumente umzusetzen. In diesem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse aus dem Einführungsseminar Teilhabepraxis I vertieft, Verhandlungs- und Umsetzungsschritte entwickelt und Grundsätze für gesundheitsförderliche und behinderungsgerechte Arbeit erarbeitet. Bestandsaufnahme zur betrieblichen und gesellschaftlichen Situation behinderter und älterer Menschen Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach SGB IX Beteiligungsrechte der SBV und die Rechte der schwerbehinderten Menschen Die Rolle der Interessenvertretungen bei der Beschäftigungssicherung Maßnahmen, Hilfen und Leistungen zur Gestaltung eines behinderungs-, gesundheits- und altersgerechten Arbeitsplatzes Vorkenntnisse: Grundkenntnisse, wie sie im Seminar zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis I vermittelt werden, sind zu empfehlen. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG 72

Gespräche führen als SBV Beratungen von Arbeitnehmer/-innen, Gespräche mit Vorgesetzten Ein wesentlicher Teil der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es, Gespräche zu führen. Im Zentrum stehen Beratungen von Arbeitnehmern mit Behinderung. Um solche Gespräche führen zu können, ist einerseits eine entsprechende persönliche Grundhaltung und das nötige Fachwissen wichtig. Andererseits gehören dazu auch kommunikative Fähigkeiten. Neben den Gesprächen mit Arbeitnehmern sind auch Gespräche mit deren Vorgesetzten für die Schwerbehindertenvertretung von Bedeutung. Das Seminar gibt Hilfen und lehrt Gesprächssituationen besser zu gestalten. Es geht auf die Prozesse in der Beratungssituation ein und zeigt welche Instrumente, Techniken und Arbeitsmodelle dabei zielführend sein können. Im Seminar wird auch das Rollenverständnis in Beratungsgesprächen thematisiert. Für die Gespräche mit Vorgesetzten zeigt das Seminar, wie diese Gespräche aufgebaut werden können und wie man sich verständlich ausdrückt. Das Seminar ist speziell auf die Erfordernisse von Schwerbehindertenvertretern zugeschnitten. Gestaltung von Beratungssituationen Erstkontakt und Auftragsklärung Grundverständnis und Grundhaltung des Schwerbehindertenvertreters im Beratungsgespräch Hilfe professionalisieren Unterschiedliche Beratungsansätze Lösungsfokussiertes Beratungsgespräch inkl. Gesprächsleitfaden Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas Grundlagen der Kommunikation Gesprächstechniken und -strategien --effektiv Fragen stellen --aktiv zuhören --Überzeugungsstärke Gesprächsführung von Gesprächen mit Vorgesetzten 08.03.2015-13.03.2015 SBV_40_15-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 506, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Schwaben Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Referent Susanne Scale Personaltrainerin, Gesundheitscoach Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG 73

Arbeits- und Sozialrecht für SBV Rechtlich fit für die Tätigkeit als SBV 20.09.2015-25.09.2015 ASR_19_15_01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 506, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Schwaben Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Referent Thomas Rosenland Assessor jur. (Universität Regensburg) Geschäftsführer Berliner Institut für Public Health (BIPH) Schwerbehinderte/Gleichgestellte Arbeitnehmer und Menschen mit Behinderung brauchen nicht nur besondere Förderung und Unterstützung. Für sie gelten dabei auch besondere rechtliche Bestimmungen. In diesem Seminar werden diese arbeitsrechtlichen Besonderheiten behandelt. Die Regelungen zum Schwerbehindertenrecht im SGB IX haben weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, die die Schwerbehindertenvertretung kennen muss. Im Seminar werden wichtige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften von der Einstellung bis zum Kündigungsschutz vermittelt. In der Rechtsprechung gab es in den letzten Jahren richtungsweisende neue Entscheidungen, die im Seminar berücksichtigt werden. Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht Begriffsklärungen (Behinderung, Schwerbehinderte, Gleichgestellte) Besetzung von Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung - Bewerbung und Einstellung unter Beachtung des AGG - Versetzungen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung - Antrags- und Entscheidungsverfahren - Widerspruch gegen eine Entscheidung Der besondere Kündigungsschutz - Kündigungsarten insbesondere personenbedingte Kündigung - Stellung der SBV - Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens - Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt; Stellungnahme Das SGB IX - Als SBV den gesetzlichen Auftrag aus dem SGB IX richtig umsetzen - unterstützte Beschäftigung 38a Arbeitsrechtliche Fragestellungen (zu Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit) Verknüpfungen im Sozialrecht - Auswirkungen in anderen sozialrechtlichen Rechtsgebieten - Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG 74

Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung Fokusseminar Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Kenntnisse gewinnen Sie mehr rechtliche Sicherheit für Ihre Arbeit als Schwerbehindertenvertreter und können Ihre schwerbehinderten Kolleg/-innen sach- und fachgerecht beraten. In dem Seminar erhalten Sie praktische Tipps und Hilfestellungen, wie Sie die Interessen Ihrer schwerbehinderten KollegInnen noch besser vertreten können. Seminargebühr: 720, Unterkunft/Verpflegung 292,10 Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Schwaben Referent: Igor Scholz, Fachreferent für Arbeits- und Sozialrecht Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte 08.04.2015-10.04.2015 SBV_20_15-05 Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof Integrationsvereinbarungen praxisgerecht gestalten Fokusseminar Integrationsvereinbarungen sind das ideale Mittel für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat, um sich gezielt für die Beschäftigung behinderter Menschen einzusetzen. Denn: Hier geht es nicht um theoretische Vorschriften; gefragt sind praktikable Maßnahmen zur Schaffung, Sicherung und Optimierung von Arbeitsplätzen für Behinderte. Es gilt, konkrete Zielvereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen und umzusetzen. In diesem praxisnahen Seminar geht es nicht nur um rechtliche Grundlagen oder mögliche Regelungsinhalte. Wir zeigen Ihnen, wie man Integrationsvereinbarungen Schritt für Schritt erstellt von der Idee bis zur praktischen Umsetzung. Seminargebühr: 720, Unterkunft/Verpflegung 292,10 Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Schwaben Referent: Igor Scholz, Fachreferent für Arbeits- und Sozialrecht Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte 09.02.2015-11.02.2015 SBV_20_15-04 Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof 75