Wirtschaft Fabian Otto Wertpapiere nach HGB und IAS/IFRS Studienarbeit
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Studienschwerpunkt Rechnungswesen/Controlling Hausarbeit im WS 2003/2004 Wertpapiere nach HGB und IAS/IFRS Bearbeiter: Fabian Otto
Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung... 1 1. Einleitung... 2 1.1 Die Bedeutung von HGB und IAS... 2 1.2 Abgrenzung von Wertpapieren gegenüber Finanzinstrumenten... 3 2. Bilanzierung und Bewertung von Wertpapieren nach HGB... 4 2.1 Ansatz und Ausweis von Wertpapieren nach HGB... 4 2.2 Bewertung von Wertpapieren nach HGB... 5 3. Bilanzierung und Bewertung von Wertpapieren nach IAS... 7 3.1 Ansatz von Wertpapieren nach IAS... 7 3.1.1 Allgemeine Ansatzvorschriften... 7 3.1.2 Zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere... 8 3.1.3 Bis zur Endfälligkeit zu haltende Wertpapiere... 8 3.1.4. Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere... 10 3.2 Bewertung von Wertpapieren nach IAS... 10 3.2.1 Erstmalige Bewertung von Wertpapieren... 10 3.2.2 Folgebewertung von Wertpapieren... 11 3.3 Die Umwidmung von Wertpapieren in eine andere Kategorie... 13 3.4 Geplante Änderungen des IAS 39 ab 2004... 13 4. Wesentliche Unterschiede zwischen HGB und IAS... 14 Anhang... 15 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis... 15 Abkürzungsverzeichnis... 24 Literaturverzeichnis... 25
Zusammenfassung Das deutsche HGB folgt dem Konzept des Gläubigerschutzes und führt daher tendenziell eher zu einer vorsichtigen Bewertung des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens. Bei den IAS steht dagegen die Information für Investoren im Mittelpunkt, denen es ermöglicht werden soll, auf Basis des Jahresabschlusses Entscheidungen zu treffen. Dies führt im Vergleich zum HGB bei Wertpapieren zu einer zeitnäheren und realistischeren Bewertung. Die wachsenden internationalen Kapitalmärkte haben international vergleichbare Jahresabschlüsse erforderlich gemacht. Ab 2005 wird ein Konzernabschluss nach IAS für börsennotierte Unternehmen der EU verpflichtend sein. Dadurch werden die IAS im Vergleich zu nationalen Rechnungslegungsvorschriften und dem US-GAAP weiter an Bedeutung gewinnen. Für den Ansatz und die Bewertung von Wertpapieren gelten im HGB die allgemeinen Vorschriften für Vermögensgegenstände. Sie sind in der Bilanz als einzeln veräußerbares und bewertbares Vermögen anzusetzen und höchstens zu Anschaffungskosten zu bewerten. Diese ergeben sich aus den historischen Kaufkursen. Gesunkene Kurse werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. Dabei ist die Zugehörigkeit der Wertpapiere zum Anlage- oder Umlaufvermögen entscheidend. Bei Wertpapieren des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederstwertprinzip. Es verlangt, dass bei einer Wertminderung die Wertpapiere auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben sind. Gleiches gilt für Wertpapiere des Anlagevermögens bei einer dauerhaften Wertminderung. Ist die Wertminderung dagegen nur von vorübergehender Wirkung besteht das Wahlrecht von einer Abschreibung abzusehen. Dies wird als gemildertes Niederstwertprinzip bezeichnet. Wertpapiere werden in den IAS als Teil der Finanzinstrumente in IAS 39 behandelt. Die IAS unterscheiden drei Arten von Wertpapieren. Handelspapiere wurden erworben, um Gewinne aus kurzfristigen Preisschwankungen zu erzielen. Fälligkeitspapiere werden mit der Absicht erworben, sie bis zur Endfälligkeit zu halten und Veräußerungspapiere sind Wertpapiere, die keiner anderen Kategorie zugeordnet werden können. Bei der Erstbewertung sind alle Wertpapiere mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Erst bei der Folgebewertung ist die Einteilung in die drei Gruppen ausschlaggebend. Handelspapiere und Veräußerungspapiere sind mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dadurch wird im Gegensatz zum HGB auch eine höhere Bewertung als zu den Anschaffungskosten ermöglicht. Bewertungsänderungen bei Handelspapieren werden erfolgswirksam verbucht. Bei Veräußerungspapieren besteht dafür ein Wahlrecht für eine erfolgsneutrale oder erfolgswirksame Verbuchung. Fälligkeitspapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Weitere Änderungen an IAS 39 werden voraussichtlich ab 2004 in Kraft treten. 1