Carsten Körber MdB Mitglied im Haushaltsausschuss und im Unterausschuss Rechnungsprüfung Die schwarze Null im Haushalt 2016 steht keine neuen Schulden Der Haushalt 2016 steht. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung halten wir an unserem Ziel fest, die Schwarze Null auch im Haushaltsvollzug zu halten. Das Bundeskabinett hat am 1. Juli 2015 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2016 und den Finanzplan bis 2019 beschlossen. Am 12. November wird der Etat in der sog. Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses abschließend beraten. Das Parlament wird dann Ende November in 2./3. Lesung den Bundesetat 2016 beschließen. Der Bund plant, trotz großer Herausforderungen im Finanzplanungszeitraum keine neuen Kredite aufnehmen. Damit hält der Bund an seiner soliden und verlässlichen Haushaltspolitik fest. Bereits im Haushaltsvollzug 2014 und im Haushaltsplan 2015 wurde der Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung, die sog. Schwarze Null, erreicht. Mit dem Haushaltsausgleich ohne neue Schulden leistet der Bund einen entscheidenden Beitrag dafür, die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote der Bundesrepublik Deutschland weiter zu verringern. So trägt der Bund maßgeblich dazu bei, dass wir unser Ziel erreichen, die gesamtstaatliche Schuldenquote innerhalb von 10 Jahren auf unter 60% des BIP (Maastricht-Kriterium) zu senken. Bereits für das Jahr 2016 streben wir eine Quote von unter 70% an. Dies ist Ausdruck einer generationengerechten Politik und gute Vorsorge für die Zukunft angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland. Seite 50 von 108
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben am 24. September 2015 ein Maßnahmenpaket zur Asyl- und Flüchtlingspolitik beschlossen. Damit übernimmt der Bund einen großen Teil der Kosten. Um die Flüchtlings- und Asylsituation zu bewältigen, hatte der Koalitionsausschuss bereits am 6. September 2015 beschlossen, die eigene Planung anzupassen und den Haushalt 2016 um drei Milliarden Euro auf insgesamt 315,0 Mrd. Euro zu erhöhen. Die Ausgaben im Bundeshaushalt steigen bis 2019 moderat in Höhe der zusätzlichen Einnahmen an. Die Ausgabenzuwachsrate im Bundeshaushalt wird dabei auch in den nächsten Jahren unter der erwarteten Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegen. Im Haushaltsentwurf 2016 und im Finanzplan bis 2019 wird die Initiative zur weiteren Stärkung der Investitionen des Bundes um zusätzliche 10 Mrd. Euro für die Jahre von 2016 bis 2018 umgesetzt. Der Schwerpunkt liegt bei Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die digitale Infrastruktur, die Energieeffizienz, den Klimaschutz und die Städtebauförderung. Der Haushalt bildet zudem den geplanten Abbau der kalten Progression sowie die Anhebung von Kinderfreibetrag, Kindergeld, Kinderzuschlag und Alleinerziehendenentlastungsbetrag ab. Damit werden insbesondere Arbeitnehmer und Familien im Umfang von über 5 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Der Bund entlastet Länder und Kommunen Der Bund setzt mit den Haushaltsbeschlüssen seine kommunalfreundliche Politik weiter fort. Zusätzlich zum bereits beschlossenen Kommunalinvestitionsförderungsfonds im Umfang von 3,5 Mrd. Euro für finanzschwache Kommunen wird die für 2017 geplante weitere Entlastung der Kommunen von 1 Mrd. Euro auf 2,5 Mrd. Euro aufgestockt. Im Jahr 2015 entlastet der Bund die Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen pauschal um 1 Mrd. Euro. Ab dem Jahr 2016 wird er sie auch auf diesem Gebiet strukturell und dauerhaft entlasten. Seite 51 von 108
Im Zeitraum 2010 bis 2018 entlastet der Bund Länder und Kommunen mit rund 125 Mrd. Euro. Er tut dies trotz der Tatsache, obwohl diese im Vergleich zum Bund gemeinsam mit rund 109 Mrd. Euro über deutlich höhere Steuermehreinnahmen verfügen und obwohl der Bund Ende 2014 mit rd. 1,3 Bill. Euro einen mehr als doppelt so hohen Schuldenstand hatte wie die Länder. Die unionsgeführte Bundesregierung ist die kommunalfreundlichste Bundesregierung seit Bestehen der Bundesrepublik. Das 125 Milliarden-Paket 2015-2018 Der Bund stellt für soziale Leistungen der Kommunen (u.a. Übernahme Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kosten der Unterkunft beim ALG II, Asylkompromiss) allein in diesem Jahr fast 8 Mrd. Euro zur Verfügung. In den Jahren 2010 bis 2018 summieren sich die Entlastungen in diesem Bereich auf rd. 60 Mrd. Euro. Im Bereich Familie und Bildung (u.a. Exzellenzinitiative, Hochschulpakt, BAföG, Betriebskostenzuschuss für Kitaausbau, Kindergelderhöhung) summieren sich die Leistungen des Bundes an Länder und Kommunen in diesem Zeitraum auf gute 45 Mrd. Euro. Im Bereich Investitionen (u.a. Entflechtungsmittel, Kommunalinvestitionsfonds, Kitaausbau) sind es rd. 18 Mrd. Euro, im laufenden Jahr allein 6 Mrd. Euro. Ohne diese Maßnahmen hätte der Bund deutlich früher einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Verschuldung erreicht. Und nur am Rande sei erwähnt, dass der Bund die Lasten aus der Finanzkrise und den Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro allein trägt. So hat nur die Kapitaleinzahlung in den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) den Bundeshaushalt in den vergangenen Jahren insgesamt mit rd. 22 Mrd. Euro belastet. Weitere Leistungen des Bundes - für die Städtebauförderung (Stadtumbau Ost/West, Die Soziale Stadt etc.). - für den Ausbau von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Seite 52 von 108
- für die Ausgestaltung zentraler Fördermaßnahmen der Agrarstruktur und der ländlichen Entwicklung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). - für Denkmalschutzsonderprogramme im Rahmen von Substanzerhaltungs- und Restaurierungsmaßnahmen. Die Asyl- und Flüchtlingskrise Steigende Flüchtlingszahlen stellen die öffentlichen Finanzen vor enorme Herausforderungen. Die Lösung des Flüchtlingsproblems hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen dabei im großen Umfang. Übersicht der finanziellen Unterstützung von Ländern und Kommunen Der Freistaat Sachsen erhält vom Bund in 2015/16 zur Bewältigung der Asyl- und Flüchtlingskrise rd. 392 Mio. Euro (97 Mio. Euro durch das Entlastungsbeschleunigungsgesetz, 178 Mio. Euro durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und 117,2 Mio. Euro durch Kompensationsmittel im sozialen Wohnungsbau). Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2015 wird die bisher für dieses Jahr vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen um eine weitere Milliarde Euro erhöht, so dass Länder und Kommunen in diesem Jahr um insgesamt 2 Mrd. Euro entlastet werden. Die Umsetzung erfolgt durch eine Änderung des Entlastungsbeschleunigungsgesetzes im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens. Die Verteilung der Mittel erfolgt ebenfalls über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) über Umsatzsteuerpunkte. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz werden wir Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2016 in Höhe von insgesamt 3,673 Mrd. Euro unterstützen. Seite 53 von 108
Die Maßnahmen im Einzelnen: Abschlag 2016 Asylbewerber 2.680 Mio. Abschlag 2016 abgelehnte Asylbewerber 268 Mio. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 350 Mio. Verbesserung Kinderbetreuung 339 Mio. Summe Entlastung Länder 3.637 Mio. Des Weiteren wird der Bund 2016 bis 2019 jährlich zusätzlich 500 Mio. Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Nach dem Entflechtungsgesetz erhalten die Länder bereits jährlich 518 Mio. Euro vom Bund für den sozialen Wohnungsbau. In den kommenden vier Jahren stehen damit jährlich gut eine Milliarde Euro bereit. Auf dem Flüchtlingsgipfel am 24. September 2015 haben die Länder zugestimmt, die zusätzlichen 500 Mio. Euro zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden. Seite 54 von 108