3. bundesweiter Betriebsärztetag: Praktische Umsetzung des betrieblichen und betriebsärztlichen Wiedereingliederungsmanagements Weitere Infos u.a. über: 1 Betriebliches Eingliederungsmanagement Ein wichtiges Instrument, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und damit die Lebensarbeitszeit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu verlängern, wird künftig das betriebliche Eingliederungsmanagement sein. Ziele sind, frühzeitig und gezielt am Arbeitsplatz zu intervenieren und passgenaue Leistungen im Sinne von Rehabilitation statt Rente zu erbringen. Arbeitgeber, deren Beschäftigte lange oder wiederholt arbeitsunfähig sind, werden künftig klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Der Arbeitgeber, die betriebliche Interessenvertretung, die Schwerbehindertenvertretung und der Werks- oder Betriebsarzt klären dies gemeinsam mit der betroffenen Person. Die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements kann durch Prämien oder Zuschüsse gefördert werden. Bundesministerium für Arbeit und Soziales - http://www.bmas.bund.de 2
Betriebliches Eingliederungsmanagement 3 Betriebliches Eingliederungsmanagement 4
Betriebliches Eingliederungsmanagement 5 Betriebliches Eingliederungsmanagement volkswirtschaftliche Kosten 34,145 Mio. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind gesetzlich krankenversichert 3,6 % Krankenstand entspricht 13,7 Arbeitstage pro Beschäftigtem Kranktage: 467,8 Mio. Tage/Jahr Kosten der AU: 42,5 Mrd. / Jahr Handlungsbedarf unstrittig! (Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2003, jährlicher Bericht der Bundesregierung) Planungsvoraussetzung: Faktoren im Mitarbeiter gesundheitlicher Zustand körperliche Leistungsfähigkeit psychische Belastbarkeit Lernbereitschaft und Lernfähigkeit Lebensjahre bis zur Rente Faktoren im Betrieb funktionierendes Eingliederungsmanagement ausreichende Zahl geeigneter Arbeitsplätze Bereitschaft zur Anpassung von Arbeitsplätzen Bereitschaft zur Berücksichtigung der Belastbarkeit 6
Betriebliches Eingliederungsmanagement - Ziele Arbeitsunfähigkeit überwinden erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen Arbeitsplatz erhalten Nutzen aus Sicht des Arbeitnehmers Der Arbeitsplatz bleibt erhalten, die Kündigung aus Krankheitsgründen wird vermieden. Überfordernde Arbeitsbedingungen werden reduziert: Arbeitsplatz wird entsprechend der gesundheitlichen Situation gewählt, eingerichtet oder verändert. Mögliche Spannungen zum Arbeitgeber /zur Führungskraft können überwunden werden. Nutzen aus Sicht des Arbeitgebers Mitarbeiter können dem Betrieb erhalten bleiben Frühzeitige Vorbereitung des Betriebs auf den demographischen Wandel: älter werdende Belegschaft Positive Auswirkungen auf Mitarbeiterzufriedenheit und Identifikation mit dem Betrieb Inanspruchnahme externer Leistungen (Beratung, Förderleistungen) Größere Rechtssicherheit im Falle einer Kündigung 7 Betriebliches Eingliederungsmanagement - Durchführung Feststellung: Arbeitnehmer > 30 Tage AU Erstkontakt aufnehmen: Beschäftigten informieren (schriftlich / mündlich) Entscheidung zum BEM: ja / nein Situationsanalyse Fallbesprechung im Team: Personalabt, AbtLtr, PersVertrg, Mitarb, BetrArzt konkrete Maßnahmen vereinbaren: Vorschlag Wiedereingliederung an Hausarzt Information der Beteiligten aller Führungsebenen Maßnahmen umsetzen: Gezielte Unterweisung Wiedereingliederungsprotokolle Wirkung der Maßnahmen überprüfen 8
Gesetzliche Rahmenbedingungen - Sozialgesetzbuch 9 Betriebliches Eingliederungsmanagement -Überblick über die Regelung des 84 Abs. 2 SGB IX Beschäftigte sind innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig......der Arbeitgeber klärt mit BR/PR oder der SBV......mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person... Möglichkeiten......die Arbeitsunfähigkeit zur überwinden,... erneuter AU vorzubeugen,... den Arbeitsplatz zu erhalten. Soweit erforderlich wird der Werks-, Betriebsarzt hinzugezogen. Soweit erforderlich sind Reha-Träger oder das InA hinzuzuziehen. BR/PR und SBV wachen über die Verpflichtungen der Vorschrift. Das Eingliederungsmanagement bedarf einer Verfahrensregelung! Art und Weise der Einleitung Bestimmung der Ansprechpartner Verfahrensrechte Rolle des Betriebsarztes Verankerung in Integrations-, Betriebsvereinbarung 10
Gesetzliche Rahmenbedingungen AU-Richtlinien 11 Betriebliches Eingliederungsmanagement AU-Richtlinie Die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweise Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien) sind neu gefasst und im Bundesanzeiger am 27.3.2004 veröffentlicht worden. Eine wesentliche Änderung betrifft die stufenweise Wiedereingliederung und ist für Betriebsärzte von großer Bedeutung. Im Absatz 2 dieser Richtlinie ist der Betriebsarzt zunächst als einer der an diesem Verfahren beteiligten Kooperationspartner ausdrücklich erwähnt. Weiter unten im selben Absatz ist festgeschrieben, dass der behandelnde Vertragsarzt sich eine Beschreibung über die Anforderungen der Tätigkeit des Patienten beim Betriebsarzt einholen kann 12
Betriebliches Eingliederungsmanagement AU-Richtlinie Entscheidend ist der Absatz 4), in dem festgelegt wird, dass eine stufenweise Wiedereingliederung an Arbeitsplätzen, für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen erforderlich sind, grundsätzlich nur mit Zustimmung des Betriebsarztes erfolgen kann. Zu beachten ist auch noch Abs. 8) dieser Empfehlung über den Wiedereingliederungsplan. Hier ist vermerkt, dass der Arzt die tägliche Arbeitszeit und diejenigen Tätigkeiten anzugeben hat, die der Versicherte während der Phase der Wiedereingliederung ausüben kann bzw. denen er nicht ausgesetzt werden darf. s.a.: http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=94&idart=101 13 Betriebliches Eingliederungsmanagement Beispiele praktischer Umsetzung Anfrage beim Haus- / Facharzt durch das Unternehmen Verbindungsaufnahme mit dem erkrankten Mitarbeiter Unternehmen (Personalabteilung) Betriebsarzt Einholung aktueller fachlicher Unterlagen über Entbindung Schweigepflicht Beratungsgespräch zunächst mit dem Betriebsarzt, dann im Unternehmen Arbeitsplatzbegehung Grundlage: Leistungsprofil Gefährdungsbeurteilung Vorschlag Wiedereingliederung an Hausarzt Einsatz Tages- / Wochenprotokoll APB / Brtg. durch den Betriebsarzt mit Zwischen- und Abschlussbewertung Während der Wiedereingliederung Nach der Wiedereingliederung 14
Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit - Assessmentverfahren der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) nach S. Isernhagen Mit diesem Verfahren wird die körperliche Belastbarkeit des Probanden beurteilt. Das im Ergebnis erstellte Belastbarkeitsprofil kann die Ausgangsbasis für ein arbeitsplatzbezogenes Training bilden. EFL bietet zugleich eine realitätsbezogene Bewertung der klinisch pathologischen Problembereiche und eine systematische Leistungsevaluation bei arbeitsbezogener realistischer Belastung. Der Proband selbst erkennt im Verlauf der Testung Umfang und Grenzen seiner Belastbarkeit. Inhalt und Ablauf Im Vorfeld des eigentlichen EFL-Tests erfolgt eine ausführliche Anamnese. Im Mittelpunkt des EFL- Assessmentverfahrens steht die Untersuchung häufiger Arbeitsabläufe in der Berufswelt mit 29 standardisierten funktionellen Leistungstests. Die Auswahl der Testbatterie kann ggf. variiert, in jedem Fall personenzentriert, krankheitsbezogen und arbeitsplatz-orientiert erfolgen. Das Ergebnis der Testung wird im EFL-Bericht in einem standardisierten Berichtsformat zusammengefasst und mit dem zuständigen Arzt abgestimmt: Last - Hantieren/Kraft - Haltung/Beweglichkeit Längerdauernde Haltung -Fortbewegung Handkoordination Publikation: JournalTrauma und Berufskrankheit Das EFL-Verfahren begleiten erfahrene Therapeuten (Ergo-, Physio- bzw. Sporttherapeuten) und Ärzte, die durch die EFL-Akademie ausgebildet wurden. Siehe auch: http://www.efl-akademie.de/efl_akademie.htm Betriebliches Eingliederungsmanagement Rückfragen / Kommentierungen beim WAZ Rietberg e.v. Dr.med. Paul Nitzsche Tel.: 05244 988233 EM: betriebsarzt@waz-rietberg.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 24