Wichtige Hilfen in hessischen Ämtern für blinde, seh-behinderte und taub-blinde Menschen. Und für hör-behinderte und sprach-behinderte Menschen.

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Transkript:

Wichtige Hilfen in hessischen Ämtern für blinde, seh-behinderte und taub-blinde Menschen. Und für hör-behinderte und sprach-behinderte Menschen. In Leichter Sprache Die Regeln heißen in schwerer Sprache: Verordnung zur Ausführung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes. Die Abkürzung ist: HessBGGAV. In diesem Text stehen wichtige Regeln zu dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz. Das Hessische Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz gibt es auch in Leichter Sprache. 1

Leichte Sprache Damit alle Menschen die Verordnung verstehen, gibt es diesen Text in Leichter Sprache. Der Text erklärt nur die wichtigsten Teile von der Verordnung. Manchmal gibt es auch Beispiele. Die Beispiele helfen, die Verordnung besser zu verstehen. Dieser Text in Leichter Sprache ersetzt nicht die richtige Verordnung. Wenn Sie genau wissen wollen, was in der Verordnung steht, dann müssen Sie die Verordnung in schwerer Sprache lesen. In diesem Text sind einige schwere Worte. Die schweren Worte sind in einem grauen Kasten. Wir erklären die schweren Worte am Ende ab Seite 17. Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht? Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.v. in Zusammen-Arbeit mit: Netzwerk Artikel 3 e.v. Bilder: Die meisten Bilder sind aus: Das neue Wörterbuch für Leichte Sprache Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.v., gemalt von Reinhild Kassing. Europäisches E-T-R-Logo: Inclusion-Europe. 2

Inhalt Leichte Sprache... 2 Warum gibt es diese Verordnung?... 4 Wer muss sich an die Verordnung halten?... 5 Teil 1: Wichtige Papiere vom Amt für blinde, seh-behinderte und taub-blinde Menschen.... 6 1: Wann bekommen blinde, seh-behinderte und taub-blinde Menschen Hilfen vom Amt?... 6 2: Welche Hilfen gibt es für blinde, seh-behinderte und taub-blinde Menschen?... 7 3: Blinde, seh-behinderte und taub-blinde Menschen dürfen auswählen, wie die Texte sein sollen.... 8 4: Wie schnell muss das Amt die Texte verändern?... 9 5: Wer muss das bezahlen?... 9 Teil 2: Diese Hilfen gibt es für hör-behinderte und sprach-behinderte Menschen... 10 6: Wann bekommen hör-behinderte Menschen und sprach-behinderte Menschen die Hilfen?... 10 7: Welche Hilfen gibt es für hör-behinderte und sprach-behinderte Menschen?... 11 8: Hör-behinderte und sprach-behinderte Menschen können auswählen, welche Hilfe sie haben wollen... 12 9: Was müssen die Ämter machen?... 13 10: Was kosten die Hilfen?... 15 Teil 3... 16 11: Was ist mit den alten Verordnungen?... 16 12: Wie lange gilt die neue Verordnung?... 16 Schwere Worte leicht erklärt... 17 Sie haben Fragen zu dem Gesetz?... 19 3

Warum gibt es diese Verordnung? Seit 2004 gibt es in Hessen das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz. Dort stehen wichtige Rechte für Menschen mit Behinderungen in Hessen. Aber in dem Gesetz stehen nicht alle Regeln. Darum gibt es diese Verordnung. Die Verordnung hat 3 große Teile: Teil 1 ist wichtig für blinde Menschen und seh-behinderte Menschen und für taub-blinde Menschen. Teil 2 ist wichtig für hör-behinderte Menschen und für sprach-behinderte Menschen. In Teil 3 stehen allgemeine Regeln. Jeder von den 3 großen Teilen hat mehrere kleine Teile. Die kleinen Teile heißen Paragraf. Jeder Paragraf hat eine Nummer. Das Zeichen für Paragraf ist:. 4

Wer muss sich an die Verordnung halten? Viele Stellen und Ämter müssen sich an die Verordnung halten. Alle Ministerien in Hessen müssen die Regeln beachten. Das Hessische Sozial-Ministerium. Alle Ämter in Hessen müssen die Regeln beachten. Das Versorgungs-Amt Das Finanz-Amt. Die Polizei in Hessen muss die Regeln beachten. Es gibt noch viele andere Ämter, die zum Land Hessen gehören. Alle diese Ämter müssen das Gesetz beachten. 5

Teil 1: Wichtige Papiere vom Amt für blinde, seh-behinderte und taub-blinde Menschen 1: Wann bekommen blinde, seh-behinderte und taub-blinde Menschen Hilfen vom Amt? Blinde Menschen, seh-behinderte Menschen und taub-blinde Menschen müssen Hilfen bekommen, wenn es um wichtige Texte vom Amt geht. Das sind zum Beispiel wichtige Texte vom Amt: Antrag Bescheid Infos über einen Antrag oder Bescheid. Blinde, seh-behinderte und taub-blinde Menschen müssen diese Sachen selbst lesen können. Oder sie müssen Hilfen bekommen, um zu hören, was in den Texten steht. Blinde, seh-behinderte und taub-blinde Menschen bekommen diese Hilfen aber nur, wenn sie für sich selbst mit einem Amt zu tun haben. Es muss immer um ihre eigenen Rechte gehen. 6

2: Welche Hilfen gibt es für blinde, seh-behinderte und taub-blinde Menschen? Die Texte müssen so sein, dass blinde, seh-behinderte und taub-blinde Menschen die Texte selbst lesen können. Oder blinde und seh-behinderte Menschen können hören, was in den Texten steht. Blinden-Schrift: Das sind kleine Punkte auf Papier. Blinde Menschen lesen diese Schrift mit den Fingern. Sie können die einzelnen Punkte fühlen. Groß-Druck: Man kann die Schrift größer machen. Viele seh-behinderte Menschen können große Schrift lesen. Texte für den Computer: Man kann den Text auf eine CD machen oder als E-Mail schicken. Hör-Kassette: Man kann die Texte auch auf eine Kassette sprechen. Blinde und seh-behinderte Menschen können sich das dann anhören. 7

Vorlesen: Andere Menschen können die Texte vorlesen. So können blinde und seh-behinderte Menschen hören, worum es in dem Text geht. 3: Blinde, seh-behinderte und taub-blinde Menschen dürfen auswählen, wie die Texte sein sollen In 2 stehen die Hilfen für blinde, seh-behinderte und taub-blinde Menschen. Sie dürfen selbst auswählen, wie sie die Texte gut lesen oder hören können. Die Ämter müssen den blinden, seh-behinderten und taub-blinden Menschen sagen, welche Hilfen zum Lesen oder Hören es gibt. Das Amt muss aufschreiben, wie die Person mit Behinderung die Texte haben will. Die Person mit Behinderung darf diese Hilfen so lange benutzen, bis alles mit dem Amt geklärt ist. 8

4: Wie schnell muss das Amt die Texte verändern? Immer wenn die Ämter einen Brief schreiben an eine blinde, seh-behinderte oder taub-blinde Person, dann müssen die Texte auch verändert werden. Das sollen die Ämter so schnell es geht machen. In dem Schreiben muss es um die blinde, seh-behinderte oder taub-blinde Person selbst gehen. 5: Wer muss das bezahlen? Die Ämter müssen die Hilfen bezahlen. Ein blinder Mann muss zum Versorgungs-Amt. Er will seinen Behinderten-Ausweis verlängern. Dafür muss er einen Antrag ausfüllen. Der blinde Mann möchte den Text als CD bekommen. Das Versorgungs-Amt muss die CD besprechen. Das Versorgungs-Amt muss die CD auch bezahlen. 9

Teil 2: Diese Hilfen gibt es für hör-behinderte und sprach-behinderte Menschen 6: Wann bekommen hör-behinderte Menschen und sprach-behinderte Menschen die Hilfen? Hör-behinderte und sprach-behinderte Menschen müssen Hilfen bekommen, wenn sie mit einem Amt zu tun haben. Es muss immer um ihre eigenen Rechte gehen. Hör-behinderte und sprach-behinderte Menschen bekommen die Hilfen bei Gesprächen mit dem Amt. Sie müssen keine Hilfen bekommen, wenn es um Post oder andere geschriebene Texte geht. Eine gehörlose Frau muss zum Versorgungs-Amt. Sie will einen Behinderten-Ausweis beantragen. Dafür muss sie mit jemandem vom Amt sprechen. Die Frau benutzt die Gebärden-Sprache. Die Frau muss Hilfe vom Amt bekommen. Zum Beispiel einen Dolmetscher für Gebärden-Sprache. 10

Hör-behinderte und sprach-behinderte Eltern müssen bei wichtigen Gesprächen mit der Schule Hilfen bekommen. Zum Beispiel, wenn sie am Eltern-Abend mit der Lehrerin sprechen müssen. Oder bei einem anderen Anlass. 7: Welche Hilfen gibt es für hör-behinderte und sprach-behinderte Menschen? Wenn hör-behinderte und sprach-behinderte Menschen mit jemandem vom Amt sprechen müssen, dann gibt es viele Hilfen. Es gibt Dolmetscher und Dolmetscherinnen für Gebärden-Sprache. Sie übersetzen die Gebärden-Sprache in Worte. Und sie übersetzen Worte in die Gebärden-Sprache. Es gibt noch andere Dolmetscher. Sie übersetzen Sprache von hör-behinderten oder sprach-behinderten Menschen. Diese Menschen nennt man: Kommunikations-Helfer oder Kommunikations-Helferinnen. 11

Es gibt eine Sprache für taub-blinde Menschen. Die Zeichen werden mit dem Finger in die Hand geschrieben. Diese Sprache heißt Lormen. Es gibt Gestützte Kommunikation. Dafür benutzt man oft einen Computer. Eine Person stützt den Arm der Person mit Behinderung. Das hilft der Person mit Behinderung. Sie kann ihre eigenen Worte auf dem Computer schreiben. Es gibt eine Hör-Anlage. Damit können hör-behinderte Menschen besser hören. Es gibt Bilder-Sprache. Hier werden Bilder zum Sprechen benutzt. Jedes Bild bedeutet eine bestimmte Sache. 8: Hör-behinderte und sprach-behinderte Menschen können auswählen, welche Hilfe sie haben wollen In 7 stehen die Hilfen für hör-behinderte und sprach-behinderte Menschen. Sie dürfen aussuchen, welche Hilfen gut für sie sind. 12

Wie bekommen hör-behinderte und sprach-behinderte Menschen die Hilfen? Eine hör-behinderte oder sprach-behinderte Person will etwas von einem Amt. Dann muss die Person vom Amt zu der behinderten Person sagen, dass sie Hilfen zum Sprechen bekommen kann. Diese Regel gilt aber nicht, wenn es sehr sehr schnell gehen muss. Ein hör-behinderter Mann ist auf der Polizei. Es geht um ein sehr schlimmes Verbrechen. Es ist wichtig, dass schnell etwas gemacht wird. Die Polizei muss keinen Dolmetscher für Gebärden-Sprache für den sprach-behinderten Mann holen. Das dauert zu lange. 9: Was müssen die Ämter machen? Die Verordnung gilt für viele Ämter in Hessen. Alle diese Ämter müssen die Hilfen geben. Die Ämter müssen die Hilfen bezahlen. 13

Die Ämter müssen einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin für Gebärden-Sprache holen. Die Ämter müssen selbst Hilfsmittel haben. Oder sie müssen sich Hilfsmittel ausleihen. Zum Beispiel eine Hör-Anlage. Die hör-behinderte oder sprach-behinderte Person kann auch etwas machen. Sie kann selbst einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin für Gebärden-Sprache mitbringen. Sie kann eigene Hilfsmittel mitbringen. Zum Beispiel einen Computer, den sie zum Sprechen benutzt. Das Amt muss aufschreiben, welche Hilfen die Person mit Behinderung benutzt. Die Person mit Behinderung darf diese Hilfen so lange benutzen, bis alles mit dem Amt geklärt ist. 14

10: Was kosten die Hilfen? Wie viel Geld bekommen die Dolmetscher und Dolmetscherinnen für Gebärden-Sprache? Und wie viel Geld bekommen die Kommunikations-Helfer und Kommunikations-Helferinnen? Das ist unterschiedlich: Eine Person mit Ausbildung bekommt mehr Geld. Eine Person ohne Ausbildung bekommt weniger Geld. Es gibt auch Geld für die Fahrt-Kosten. Die genauen Regeln stehen im: Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Hessen Nr. 19, Teil 1 vom 25. November 2010. 15

Teil 3 11: Was ist mit den alten Verordnungen? Früher gab es 2 andere Verordnungen: Die Hessische Verordnung über barrierefreie Dokumente vom 29. März 2006. Die Hessische Kommunikations-Hilfen-Verordnung vom 29. März 2006. Diese 2 Verordnungen sind jetzt nicht mehr gültig. Dafür gibt es diese neue Verordnung. 12: Wie lange gilt die neue Verordnung? Die neue Verordnung gilt ab dem 30. Oktober 2010. Die neue Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2015. 16

Schwere Worte leicht erklärt Hier erklären wir die schweren Worte mit dem grauen Kasten. Bescheid Das ist ein wichtiger Brief von einem Amt. In dem Brief steht zum Beispiel, ob eine Person Hilfen von einem Amt bekommt. Einen Bescheid bekommt man, wenn man bei einem Amt einen Antrag gestellt hat. Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz für Hessen In dem Gesetz stehen viele Regeln für behinderte Menschen. Das Gesetz gibt es seit 2004. Das Gesetz ist nur für Ämter in Hessen. Dolmetscher und Dolmetscherin für Gebärden-Sprache Diese Menschen können die Gebärden-Sprache. Sie übersetzen gesprochene Worte in Gebärden-Sprache. Sie übersetzen Gebärden-Sprache in gesprochene Worte. 17

Gebärden-Sprache Das ist die Sprache von gehörlosen Menschen. Die Gebärden-Sprache wird mit den Händen und mit dem Gesicht gemacht. Gebärden-Sprache kann man nicht hören. Gebärden-Sprache kann man nur sehen. Kommunikations-Helfer und Kommunikations-Helferin Das sind Menschen, die jemandem beim Sprechen helfen. Viele sprach-behinderte oder hör-behinderte Menschen können nicht gut sprechen. Oder man kann die Worte nur schwer verstehen. Aber sie sprechen auch. Sie sprechen anders. Eine andere Person kann den sprach-behinderten oder hör-behinderten Menschen helfen. Die Person weiß, wie diese Menschen sprechen. Die Person kann ihre Sprache in Worte übersetzen. Die Person nennt man Kommunikations-Helfer oder Kommunikations-Helferin. 18

Verwaltungs-Verfahren Das hat oft mit dem Amt zu tun. So nennt man das, wenn das Amt etwas bearbeitet. Eine Person stellt bei einem Amt einen Antrag. Das Amt bearbeitet den Antrag. Das Amt schreibt einen Brief an die Person. In dem Brief steht, wie das Amt entschieden hat. Sie haben Fragen zu dem Gesetz? Herr Rolf Matthé hilft Ihnen gerne weiter. Anschrift: Rolf Matthé Hessisches Sozial-Ministerium Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden Telefon: 0611-817 32 12 Fax: 0611-890 84 294 E-Mail: rolf.matthe@hsm.hessen.de 19