Dortmund. Besser mit Tarif. Vom AT-Vertrag zum Tarifvertrag. Informationsveranstaltung Ulrike Kletezka IG Metall Dortmund

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Transkript:

Dortmund Vom AT-Vertrag zum Tarifvertrag Informationsveranstaltung 18.01.2016 Ulrike Kletezka IG Metall Dortmund

Der Ergänzungstarifvertrag und seine Wirkung Präambel: Die thyssenkrupp Industrial Solutions AG, einschließlich der Töchter thyssenkrupp Chlorine Engineers GmbH und thyssenkrupp Uhde Engineering Services GmbH (Bad Soden), hat historisch bedingt außertarifliche Angestellte, obwohl die tarifvertraglichen Vorrausetzungen nicht erfüllt sind Diese Beschäftigten haben zurzeit 40 Stunden-Verträge. Da der größte Teil der Beschäftigten hochqualifiziert ist und es schwierig ist entsprechende Mitarbeiter zu finden, wird für die betroffenen Beschäftigten vereinbart, dass die 40 Stunden- Verträge weiterhin möglich sind Ziel ist es mit dem Ergänzungstarifvertrag Tarifkonformität herzustellen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten 2

Persönlicher Geltungsbereich Beschäftigte, die Mitglied der IG Metall sind Sogenannte AT-Mitarbeiter, die ein Jahreseinkommen unter 95.815 erhalten Beschäftigte, deren Arbeitsaufgabe unter 170 Punkten (nach dem Punktbewertungsverfahren nach ERA) bewertet werden Zwischen 155 Punkten und 170 Punkten kann ein AT Vertrag vereinbart werden, dann muss das Einkommen allerdings über der o.g. Einkommensgrenze liegen Ausgenommen sind Beschäftigte mit aufgehobenem Arbeitsvertrag oder Altersteilzeitvertrag 3

Regelüberführung Alle betroffenen Beschäftigten werden bis zum 01.02.2016 rückwirkend zum 01.01.2016 nach folgenden Regelungen überführt: Das Bruttojahreseinkommen wird abgesichert Die Bruttomonatsvergütung (Stichtag 01.12. 2015) Der Durchschnitt der letzten 5 Jahre der Erfolgsbeteiligungszahlungen in Höhe von 1,57 Gehältern Daraus wird ein Monatsentgelt ermittelt Dies besteht aus dem Monatsentgelt der ERA Gruppe, die dem Einkommen am nächsten kommt, aber niedriger als das aktuelle ist Einer 10%igen Leistungszulage Einer Überführungszulage Jahressonderzahlungen werden entsprechend Tarifvertrag gezahlt 4

Regelüberführung Mit der Regelüberführung sind ab dem 01.01.16 sämtliche tariflichen Regelungen in Anwendung zu bringen: z.b.: Regelmäßige Entgelterhöhungen Bezahlung der Mehrarbeitsstunden inkl. Zuschläge Regelungen für die Reisezeit Für Beschäftigte, die unter die Regelung neue AT-Angestellte fallen, wird die nächste tarifliche Erhöhung einmalig auf den Betrag 225 erhöht Beschäftigte, die einen Wechsel in den Tarifvertrag grundsätzlich ablehnen, können der Regelüberführung widersprechen. Diese bleiben sodann dauerhaft AT-Angestellte 5

Eingruppierung Im zweiten Schritt werden die Beschäftigten innerhalb der 18 Monate nach dem ERA entsprechend ihrer übertragenen und auszuführenden Tätigkeiten eingruppiert Die Beschäftigten erhalten vor einer Entscheidung ihre Arbeitsplatzbeschreibung sowie die vorgesehene Eingruppierung Der Beschäftigte entscheidet, ob er weiterhin bei einem AT- Vertrag bleiben oder in den Tarifbereich wechseln möchte 6

Eingruppierungsmerkmale Arbeits- oder Fachkenntnisse und Berufserfahrung Handlungs-und Entscheidungsspielraum Kooperation Mitarbeiterführung Jedes Anforderungsmerkmal hat verschiedene Bewertungsstufen und entsprechende Punktwerte Daraus ergibt sich eine der 14 Entgeltgruppen 7

Bewertungsstufen Können 120 Punkte Handlungs- und Entscheidungsspielraum 40 Punkte Kooperation 20 Punkte Mitarbeiterführung 20 Punkte Entgeltgruppen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Gesamtpunktspanne 10-15 16-21 22-28 29-35 36-43 44-54 55-68 69-77 78-88 89-101 102-112 113-128 129-142 143-170 8

Entgeltgruppen nach Beschäftigungsjahren Entgeltgruppe EG 12 bei 40 Std/Woche bis zum 36. Beschäftigungsmonat in der Gruppe 3.618,50 4135,43 nach dem 36. Beschäftigungsmonat in der Gruppe 4.019,50 4593,71 Entgeltgruppe EG 13 bis zum 18. Beschäftigungsmonat in der Gruppe 4.044,00 4621,71 nach dem 18. Beschäftigungsmonat in der Gruppe 4.281,50 4893,14 nach dem 36. Beschäftigungsmonat in der Gruppe 4.757,00 5436,57 Entgeltgruppe EG 14 *) bis zum 12. Beschäftigungsmonat in der Gruppe 4.594,00 5250,29 nach dem 12. Beschäftigungsmonat in der Gruppe 4.881,00 5578,29 nach dem 24. Beschäftigungsmonat in der Gruppe 5.168,50 5906,86 nach dem 36. Beschäftigungsmonat in der Gruppe 5.743,50 6564,00 *) Für Beschäftigte, die zuvor bei demselben Arbeitgeber mind. 36 Monate in die Entgeltgruppe EG 13 eingruppiert waren, gelten die ersten 12 Monate der EG 14 als zurückgelegt 9

Eingruppierung ja oder Nein Jede/r Beschäftigte erhält die für ihn/sie vorgesehene Eingruppierung mitgeteilt, bevor er/sie die Entscheidung trifft beim sogenannten AT-Vertrag zu bleiben oder in den Tarif zu wechseln Beschäftigte, die durch die Eingruppierung mehr Entgelt erhalten sollen, werden wie folgt herangeführt: Die erste Erhöhung zum 01.07.2017 28 Prozent der Differenzsumme In den Jahren 2018-2020 jeweils 18 Prozent der Differenzsumme letztmalig zum 01.01.2021 mindestens aber in 100 Euro Schritten pro Anpassungsstichtag. 10

Beispiel eines Unterschreiters Ein/e Beschäftigte/r erhält zurzeit 5.200 monatliches Entgelt Die/der Beschäftigte wird in EG 13 nach dem 3. Beschäftigungsjahr eingruppiert, das entspricht am 01.07.2017 6.159,64 der Differenzbetrag liegt bei 803,64 Berücksichtigt wurde eine angenommene Erhöhung von 3% in der Überführungsphase Einführung 01.07.2017 11

Beispielrechnung: Dortmund Beispiel der Heranführung eines Unterschreiters Auszahlungsbetrag AT-Gehalt abzusicherndes Jahreseinkommen ( tarifl. Entgelt brutto) 5.200,00 13,57 70.564,00 13,27 5.318,00 EG 12 Ende + 10% ERA Entgelt Leistungzulage Regelüberf./Entgelt Überführungzulage 01.01.2016 4.593,71 459,37 5.053,09 264,91 5.318,00 01.05.2016 3% 4.731,53 473,15 5.204,68 272,86 5.477,54 6.159,64 Richtige Eingruppierung EG 13 Ende Unterschreiterbetrag Heranführung vom 1.7.17-1.1.21 682,10 01.07.2017 190,99 = 28 % des Unterschreiterbetrages 01.09.2017 3% * 505,84 5.838,58 01.07.2018 126,46 = 18 % des Unterschreiterbetrages einschl. tarifl. Erhöhungen 01.09.2018 2% * 386,97 6.084,34 01.07.2019 128,99 = 18 % des Unterschreiterbetrages einschl. tarifl. Erhöhungen 01.09.2019 2% * 263,14 6.337,60 01.07.2020 131,57 = 18 % des Unterschreiterbetrages einschl. tarifl. Erhöhungen 131,57 6.469,17 01.01.2021 131,57 = letzte 18 % des Unterschreiterbetrages einschl. tarifl.erhöhungen 0,00 6.600,74 * Werte und Termine der tariflichen Erhöhungen sind angenommen 12

Entgeltsicherung bei Überschreitern Ein Beschäftigter überschreitet mit seinem bisherigen Entgelt seine Eingruppierung Das bisherigen Entgelt wird abgesichert und bei zukünftigen Erhöhungen wird die erste Entgelterhöhung nach Ablauf von 12 Monaten voll angerechnet, bei den weiteren werden die über 1% hinausgehenden angerechnet, allerdings insgesamt maximal 10% des alten Entgeltes Es ist die Entscheidung zu treffen, ob die anderen tariflichen Leistungen attraktiv genug sind, um zum Tarif zu wechseln Fußzeilentext hier eingeben 13

Beispielrechnung eines Überschreiters Anpassung AT-Gehalt Tarifentgelt Ausgleichsbetrag Auszahlung 6.300,00 5.980,23 319,77 6.300,00 3% 6.489,00 6.159,64 329,36 6.489,00 Erste Erhöhung innerhalb 12 Monaten 2% 6.282,83 206,17 6.489,00 Volle Anrechnung 2% 6.408,49 143,34 6.551,83 Anrechnung über 1% 2% 6.536,66 79,26 6.615,92 2% 6.667,39 13,90 6.681,29 Maximaler Anrechnungsbetrag sind 630,00 14

Arbeitsverträge: Der mit dem Unternehmen geschlossene AT-Vertrag besteht im Grundsatz weiter Mitarbeiter/innen, die in den Tarif wechseln, erhalten eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag Damit sollen die tariflichen Regelungen Anwendung finden, sowohl die für den/die Arbeitnehmer/in begünstigenden als auch benachteiligenden Regelungen 15

Arbeitszeitregelung Die bisherige 40 Stunden/Woche wird für den Personenkreis, der unter diesen Ergänzungstarifvertrag fällt, beibehalten Sollte ein Beschäftigter eine Reduzierung auf die 35 Stunden/Woche vorziehen, wird das monatliche Einkommen entsprechend angepasst Die Beschäftigten können die Arbeitszeit einseitig reduzieren, der Arbeitgeber kann dies auch nach Ablauf des Ergänzungstarifvertrages nicht einseitig tun. Fußzeilentext hier eingeben 16

Außertarifliche Angestellte nach Wunsch Beschäftigte, die die Überführung in den Tarif nicht annehmen, bleiben AT-Angestellte zu den bisherigen vertraglichen Bedingungen Dies gilt nicht bei einer Änderungskündigung oder einer Versetzung mit grundlegend anderen Arbeitsaufgaben 17

Mehrarbeit auf Baustellen Es besteht Einigkeit darüber, dass die Vergütung von Mehrarbeit sowie Spät-, Nacht-, Sonntags-, und Feiertagsarbeit gem. 6 Ziffer 5 EMTV in einer Pauschalvergütung vereinbart werden kann. Weiterhin ist im Tarifvertrag geregelt, dass die Pauschalvergütung dann in der Höhe dem Entgelt für die durchschnittlich anfallenden, zuschlagspflichtigen Stunden entsprechen muss Eine solche Regelung bedarf einer freiwilligen Betriebsvereinbarung. Darüber werden die Betriebsparteien beraten. 18

Als Mitglied hat man s besser! Dortmund Regelung Gesetz Tarif Entgelt Keine Regelung Ohne Tarifvertrag durchschnittlich 22 % weniger 14 Entgeltgruppen zwischen 2.454 und 6.317 Arbeitszeit Bis zu 48 Stunden/Woche normalerweise 35 Stunden/Woche Urlaubsgeld Keine Regelung 72 % eines Monatseinkommens Weihnachtsgeld Keine Regelung in Stufen bis zu 55 % eines Monatseinkommens Altersteilzeit Keine Regelung Anspruch und Aufstockungsbetrag geregelt Übernahme nach Ausbildung Keine Regelung in der Regel unbefristet 19

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 20