GEWÄSSER- UND EROSIONSSCHUTZSTREIFEN

Ähnliche Dokumente
Gewässer-Nachbarschaften. Welche Beiträge kann die Landwirtschaft für eine naturverträgliche Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen leisten?

Auflagen der ökologischen Vorrangflächen Stand:

Blühstreifen und Blühflächen Finanzierung und Förderung. Nora Kretzschmar Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KuLaP)

Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 VO (EU) Nr. 1307/2013)

Urheber: Nora Kretzschmar. Ökologische Vorrangflächen. Bestimmungen/ Regelungen

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM) Förderperiode

Beweidung mit Schafen oder Ziegen zulässig

Greening und Freiwillige Vereinbarungen

Anlegen von Blühflächen und Blühstreifen

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.ilm. Aktuelles zum KULAP 2018

Freiwillige Vereinbarungen 2018 Stand

Das Kulturlandschaftsprogramm

Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen

Kombination des Greenings mit Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz

Niederwildsymposium Norbert Müller DLR-Mosel 1

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) seit 2015:

KULAP Philipp Minier Einführungskurs Biolandbau

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.ilm Maßnahmenumsetzung in der Landwirtschaft und Fördermöglichkeiten durch das Kulap

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Uffenheim Veranstaltung zum Informationsaustausch zur Maßnahmenplanung für den Zeitraum

Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 VO (EU) Nr. 1307/2013) Stand: April 2019

Ordnungsgemäßer Zwischenfruchtanbau im Hopfen unter dem Aspekt Erosionsschutz

HALM 2014 Hessisches Programm für Agrarumwelt-und Landschaftspflegemaßnahmen

Pflanzenschutzdienst Hessen

1. Anbaudiversifizierung

Referat 13, Standortentwicklung und Agrarumweltmaßnahmen Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualitäten in NRW Vortrag 2. Febr.

Anlegen von Blühflächen und Blühstreifen, auch über Blühpatenschaften

Wildlebensraumverbessernde. Maßnahmen aus der Praxis für die Praxis

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015)

1. Anbaudiversifizierung

Ökologische Vorrangflächen. Greening. Im Rahmen der GAP-Reform

Anforderungen und Lösungsansätze zum Boden- und Gewässerschutz

Terminkalender Gemeinsamer Antrag 2015 und Cross Compliance

Möglichkeiten für Blühstreifen

Vorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung

Konzept zur Nutzung des Greening im Rahmen der EU-Agrarpolitik als Beitrag zum Gewässerschutz und zur Biodiversität

Stand Erarbeitung des neuen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (EPLR) unter besonderer Berücksichtigung des Wasserbereichs

Agrarförderung Änderungen. Dorit Herr

24. Sitzung des Thüringer Gewässerbeirates

Netzwerk-Agrarbüro. Termine und Fristen Januar: Februar: März:

L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt

Umsetzung des Greening in Thüringen KULAP 2014 in Bezug zum Greening PD Dr. Hans Hochberg und Maik Schwabe

Terminkalender Gemeinsamer Antrag 2016 und Cross Compliance

Maßnahmen auf Ackerland

Bodenerosion, Maßnahmengebiete und Maßnahmen Sediment und Phosphoraustrag in Oberflächengewässer

KULAP 2014, Teil Naturschutz geplante Ackermaßnahmen Informationsveranstaltung der TLUG zu KULAP, Teil Naturschutz am 12.

Guter Zustand hessischer Gewässer

Agrarumweltmaßnahmen. Fortbildung im Umweltsektor Wasserrahmenrichtlinie und Agrarumweltmaßnahmen - Bildungsseminar,

Übersicht Agrarumweltmaßnahmen

L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt

Aufgabe der Landwirtschaftsverwaltung bei der aktuellen Maßnahmenplanung

Agrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm

KULAP und Greening als Instrumente zum Gewässerschutz in Unterfranken

Landwirtschaft und Naturschutz Kein Problem!? Vortrag WLLV 15. März 2011

Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen

Herausforderungen und neue gesetzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis

Greening und KULAP 2015

Aktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014

Agrarumweltmaßnahmen Blühstreifen. Was bringt sie für die Natur und den Betrieb?

Förderung von Extensiven Bewirtschaftungsweisen und landschaftspflegerischen Leistungen zur Sanierung, Erhaltung, Pflege und Gestaltung der

Umsetzung EU-Wasserrahmenrichtlinie

Disclaimer. Die Inhalte des Vortrages sind nicht als rechtsverbindlich anzusehen!

Regelungen zum Schutz des Bodens vor Erosion im Rahmen von Cross Compliance und BBodSchG

Wie kann ich die Hangneigung meiner Grünland-, Acker-, Obst- und Weinbauflächen berechnen?

Blühstreifen und Blühmischungen in der Praxis Niederwildsymposium, Verden

Bedeutung von Blühbrachen in der Agrarlandschaft Etablierung und Pflege mehrjähriger Blühmischungen Juni 2014 Katharina Auferkamp

Zwischenfruchtanbau 2015: Anbauflächen und Regeln zu Greening (ÖVF) und FAKT-Förderung

Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen

Merkblatt zum Greening für das Jahr 2016

Analyse signifikanter stofflicher Belastungen als Grundlage der Maßnahmenprogramme

Freiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und Greening: Fragen-Antwort-Katalog

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015

Gewässerunterhaltung im Bereich von Agrarumwelt- Maßnahmen (AUM) und ökologischen Vorrangflächen (Greeningflächen)

Greening in der Landwirtschaft

Integration von Greening-Maßnahmen und Ökologischen Vorrangflächen in Ackerbaubetrieben

Anbau von Nachw. Rohstoffen in Deutschland

BLÜHSTREIFEN UND BLÜHFLÄCHEN IM ACKERBAU

Fischerei- Gewässerschutz- Landwirtschaft

BS 1 einjährige Blühstreifen BS 1.1 Grundförderung

EROSIONSGEFÄHRDUNG AUF THÜRINGER ACKERSTANDORTEN OPTIONEN ZU DEREN SENKUNG

Flächen für die Gewässerentwicklung

Anlage von artenreichen Grünlandflächen und Blühstreifen

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Schulung BWB und Berater Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS

"Die Reform der gemeinsamen EU- Agrarpolitik - hilft sie den Bienen und den Imkern?"

BLÜHSTREIFEN UND BLÜHFLÄCHEN IM ACKERBAU

Merkblatt zum Greening für das Jahr 2018 Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Greening für das Jahr 2018

Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident

Neues Spiel Neues Glück Fördermöglichkeiten in Thüringen für den Hamster 2015

Merkblatt Gewässerrandstreifen

ABFLUSS/EROSION. Gute fachliche Praxis für den Gewässerschutz. Verringerung von Abfluss & Erosion

Förderung mehrjähriger Wildpflanzenmischungen als Energiepflanzen

Gerd Trautmann, HMUELV

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*

DER GEWÄSSER -KNIGGE. Tipps und Informationen zum Leben an und mit unseren Gewässern

Zwischenfrüchte zum Erosions- und Gewässerschutz im Sojaanbau

Terminkalender Gemeinsamer Antrag 2017 und Cross Compliance

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Uffenheim. AELF Uffenheim. Rebecca Gundelach. AELF Uffenheim Rebecca Gundelach 1

Transkript:

GEWÄSSER- UND EROSIONSSCHUTZSTREIFEN (Foto: Francesco Vidotto, TOPPS photo gallery) Zweck und Funktion Bewachsene Pufferstreifen haben grundsätzliche Funktionen: Sie vermindern den Eintrag von Nähr- und Pflanzen schutzmittelstoffen sowie Bodenpartikeln in Oberflächengewässer durch Abschwemmung ( Run-off ). Sie fördern die natürliche Entwicklung von Gewässern, schaffen Lebens- und Rückzugsmöglichkeiten für eine Vielzahl an Pflanzenund Tierarten, z. B. durch die Einsaat von Grasund Blühmischungen oder Hecken als Bewuchs. Pufferstreifen werden in der Regel mit mehrjährigen Arten begrünt. An vorderster Stelle steht, das Wasser durch geeig nete Ackerbaumaßnahmen auf dem Feld zu halten, um der Bildung von Abschwemmung (Run-off) entgegenzuwirken.

(Foto: Bildarchiv Dr. Otto Ehrmann) Abb. 1 Reihenkulturen im Hangeinfallen fördern die Bildung konzentrierter Abschwemmung Abb. 3 Erosion durch konzentrierte Abschwemmung (Foto: Francesco Vidotto, TOPPS photo gallery) (Foto: Rolf Poulsen) Abb. 2 Konzentrierte Abschwemmung in Fahrspuren mit Sedimentablagerungen im Vorgewende Abb. 4 Von konzentrierter Abschwemmung überflossener Im-Feld -Puffer, begünstigt durch Bewirtschaftung entlang des Hanggefälles (Foto: topagrar) Grundsätzliches zur Abschwemmung Mulch- und Direktsaatverfahren und ein raues Saatbett wirken der Abschwemmung entgegen und halten das Wasser dort, wo es hingehört: nämlich auf dem Acker. Eine Bewirtschaftung/Befahrung sollte wann immer möglich quer zum Hang stattfinden. Reihenkulturen (Abb. 1) und Fahrspuren (Abb. 2), die dem Hanggefälle folgen, beschleunigen die Entstehung von Abschwemmung. Hat abfließendes Wasser auf dem Feld einmal Fahrt aufgenommen und sich zu einer Wasserbahn entwickelt (g konzentrierte Ab - schwemmung), kann das zu schweren Flurschäden führen (Abb. 3). In Falle konzentrierter Abschwemmung nützen auch Pufferstreifen nicht mehr viel, sie werden einfach überflossen (Abb. 4). Den gleichen Effekt haben auch quer durch den Puffer verlaufende Fahrgassen oder -spuren. Es empfiehlt sich deshalb, Pufferzonen vorzugsweise in der Nähe des Entstehungsbereichs einer möglichen Abschwemmung einzurichten. Ist konzentrierte Abschwemmung zeitweilig unvermeidbar, kann eine tiefe Furche zwischen Feld und Pufferstreifen das Wasser verteilen. www.agrar.basf.de/ go/wasser

Arten von Puffersystemen ➊ ➌ ➋ ➎ ➏ ➍ aus TOPPS-Prowadis nach CORPEN/Irstea, geändert. ➊ Puffer im Feld unterbricht die Hanglänge und beugt konzentrierter Abschwemmung vor ➋ Pufferzone am Feldrand zum Schutz einer Straße ➌ Pufferzone am Feldrand in einer abschüssigen Ecke, in der sich Abschwemmung konzentrieren kann ➍ Grasbewachsener Talweg zur Begrenzung des konzentrierten Wasserabflusses ➎ Große, grasbewachsene Pufferzone (Wiese), die den konzentrierten Wasserabfluss eines höhergelegenen Talwegs abfängt, verteilt und aufnimmt ➏ Uferpuffer, grasbewachsener Streifen zwischen Feldrand und Oberflächen gewässer, der Run-off von höhergelegenen Flächen abfängt Pufferzonen und deren Wirksamkeit In Pufferzonen mit Hecken und Bäumen ist die Wasserinfiltration aufgrund intensiverer Durchwurzelung besser. Ein dichter Grasbewuchs bremst die Abschwemmung effektiv, und mitgeführte Bodenpartikel lagern sich ab (das Gras sollte allerdings regelmäßig gemäht werden, d. h. es sollte zwischen 10 cm und max. 25 cm hoch sein, damit die Halme stets aufrecht stehen). Die Kombination o. g. Bepflanzungen verstärkt den Abschächungs- und Rückhalteeffekt auf Abschwemmung bzw. mitgeführte Bodenpartikel. Puffer verlieren an Wirkung, wenn der Boden wassergesättigt oder überflutet ist (dies gilt besonders für Puffer entlang von Gewässern); der Boden in der Pufferzone durch häufiges Befahren oder Viehdurchgang verdichtet wird; sich abgeschwemmter Boden in der Pufferzone ablagert. Ansaat- und Managementempfehlungen für Puffer- und Erosionsschutzstreifen Gräser, sofern sie eine Wuchshöhe von 10 25 cm nicht überschreiten, gelten als stabiler im Hinblick auf das Auffangen von Erosionsfrachten. In einigen Agrarumweltprogrammen werden deshalb auch gräserdominierte Aussaatmischungen zur Etablierung von Gewässerrand- und Erosionsschutzstreifen vorgeschrieben. Hierbei sollten bevorzugt konkurrenzstarke und bodenlockernde Saatmischungen verwendet werden. Der Grasbewuchs sollte regelmäßig gemäht werden (aber: ggf. Fördervorgaben beachten!). Eventuell angeschwemmtes Bodenmaterial sollte wieder entfernt werden. Soll durch solche Pufferstreifen in erster Linie die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln und Düngern in Gewässer verhindert werden, kann auch sofern die Vorgaben des jeweiligen Agrarumweltprogramms nicht anders lauten eine kräuterreichere und damit zur Förderung der Artenvielfalt wertvollere Mischung eingesät werden (zu Ansaat und Pflege: siehe Checkliste Blühflächen und -streifen).

Lage des Puffers Zweck Zu beachten/besonderheiten im Feld siehe Punkt ➊ in der Grafik Unterbrechen vor allem von großen Schlägen mit Hangneigung, um der Bildung von konzentriertem Run-off entgegenzuwirken. Geeignet für eher gleichmäßige Hänge, nach Möglichkeit den Höhenlinien des Ackers folgen. (Sie können je nach angestrebter Zusatzwirkung mit Grasbewuchs und/oder zum Schutz vor Winderosion als Hecke ausgeführt werden.) am Feldrand siehe Punkt ➋ in der Grafik (kann im Greening als övf Feldrand mit Faktor 1,5 angerechnet werden) Verhindern des Austrags von Run-off und darin enthaltenen Nährstoffen, Pflanzenschutzmitteln und Bodenpartikeln aus dem Feld (und ggf. in ein anderes hinein). Am Fuß des Hanges parallel zu einer angrenzenden Straße/Straßengraben, einem Weg, Trockental oder einer Doline. (Feldrandpuffer konnen je nach angestrebter Zusatzwirkung mit Grasbewuchs und/oder zum Schutz vor Winderosion als Hecke ausgeführt werden.) am Ufer siehe Punkt ➏ in der Grafik (kann im Greening als övf Pufferstreifen entlang von Gewässern mit Faktor 1,5 angerechnet werden) Verhindern des Eintrags von Run-off und darin enthaltenen Nährstoffen, Pflanzenschutzmitteln und Bodenpartikeln in Oberflächengewässer (temporär/permanent wasserführende Gräben sowie natürliche Fließ- und Standgewässer). Uferpufferstreifen vermindern zusätzlich den Eintrag von Spraydrift oder Stäuben in das angrenzende Oberflächengewässer und tragen zur Befestigung von Uferböschungen und zur ökologischen Aufwertung von Fließgewässern bei. Können schnell wassergesättigt sein und dadurch an Wirksamkeit einbüßen. Daher sollten ggf. auf den höhergelegenen Feldern zusätzliche Puffersysteme oder Maßnahmen angelegt bzw. erwogen werden. Bepflanzung je nach Risiko mit einjährigen oder mehrjährigen Gräsern, Büschen, Hecken, Bäumen. Die Wirkung gegen Spraydrift lässt sich durch Bepflanzung mit Hecken oder Gehölzen verstärken. im Talweg siehe Punkt ➍ in der Grafik (kann im Greening als övf Feldrand mit Faktor 1,5 angerechnet werden) Ein Talweg ist eine dem Hanggefälle folgende längliche Bodensenke (z. B. Trockental im Karstgebiet) und ist besonders anfällig für Run-off und Erosion. Ein mit Gras bestandener Puffer, der sich über den gesamten Talweg erstreckt, verteilt den von den Talwegflanken gespeisten konzentrierten Run-off und ermöglicht großflächig eine effektive Infiltration. Die durch den Talwegpuffer neu entstandenen Feldgrenzen sind nicht immer günstig für die maschinelle Bearbeitung der Fläche. Der Zeitaufwand für die Bewirtschaftung kann sich vergrößern. Das Wasser ist möglichst immer auf dem Acker zu halten, um schädliche Abschwemmung zu vermeiden.

Greening Gewässerschutzstreifen können im Rahmen des Greenings als ökologische Vorrangflächen bereitgestellt und mit dem Faktor 1,5 angerechnet werden ( Pufferstreifen entlang von Gewässern ). Es sind dabei die folgenden Vorgaben zu beachten: Die Längsseite der Pufferstreifen muss parallel zu einem Gewässerlauf oder Stehgewässer verlaufen, wobei die Breite variieren kann (d.h. bei einem mäandrierenden Verlauf des Gewässers kann an der dem Feld zugewandten Längsseite begradigt werden, sofern die zulässige Höchst- und Mindestbereite eingehalten wird). Auch Grünland-Pufferstreifen sind möglich, sofern sie an die Ackerfläche des Antragstellers angrenzen. Breite: 1 20 m, beginnend an der Böschungsoberkante; umfasst einen evtl. vorhandenen Streifen mit typischer Ufervegetation ab Böschungsoberkante und einen Pufferstreifen. Der Ufervegetationsstreifen darf max. 10 m breit sein, an den feldwärts ein Pufferstreifen angelegt werden kann. Zu beachten ist, dass Ufervegetations- und Pufferstreifen eine Gesamtbreite von 20 m nicht überschreiten dürfen, d. h. ist kein Ufervegetationsstreifen vorhanden, kann der Pufferstreifen bis zu 20 m breit sein. Ein Pufferstreifen kann allerdings nie ausschließlich aus einem Ufervegetationsstreifen bestehen: Er muss bei Vorhandensein eines Ufervegetationsstreifens immer zusätzlich noch einen normalen Pufferstreifen umfassen. Pufferstreifen sind aus der landwirtschaftlichen Produktion ausgenommen, wobei Schnittnutzung und Beweidung erlaubt sind, sofern die Fläche vom angrenzenden Ackerland unterscheidbar bleibt. Vom 01.04. bis 30.06. ist allerdings kein Zerkleinern oder Mähen des Aufwuchses zulässig. Das Befahren der Pufferstreifen, auch zur Grabenpflege, ist zulässig. Für alle Streifenelemente gilt 25 DirektZahlDurchfV, d. h. ab dem 1. August ist eine Anbauvorbereitung für Ernte im Folgejahr möglich, wenn der Pufferstreifen auf einer Fläche mit Ackerstatus liegt. Auch im Acker können greeningfähige Erosionsschutzstreifen angelegt werden, und zwar als ökologische Vorrangfläche Feldrand, die auch innerhalb einer Ackerfläche liegen darf. Auch hier gilt eine Breite von 1 20 m, allerdings ist hier nur eine Beweidung mit Schafen und Ziegen ab dem 1. August erlaubt, keine Schnittnutzung. Auch im Acker werden Erosionsschutz streifen im Greening gefördert und zwar als Feldrand.

Agrarumweltmaßnahmen Gegenüberstellung der Förderbeträge von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen zu Blühstreifen als Alternativvariante. Agrarumweltmaßnahme Gewässerrand-/ Erosionsschutzstreifen Förderbetrag alternativ Blühstreifen BB - - - BW - - + 700 /ha* BY dauerhafte Einsaat/Beibehaltung eines 10 30 m breiten Grünstreifens auf Ackerfläche am Feldrand entlang angrenzender Seen und Fließgewässer, in erosionsgefährdeten Geländemulden, bei potenziell erosionsgefährdeten Hangflächen am Fuß- und im Hangbereich quer zur Hangneigung. Keine Düngung und flächendeckender PSM- Einsatz; Grünstreifen muss mind. einmal im Jahr gemäht, beweidet oder gemulcht werden; nach Förderende kein Dauergrünlandstatus 920 /ha* + 600 bis EMZ 5000, je weitere 100 EMZ 100 /ha* HE Gewässer-/Erosionsschutzstreifen mit förderfähiger Saatgutmischung. Breite 5 30 m, keine PSM und N-haltige Dünger; Anlage der Streifen quer zur Hangneigung bzw. Hauptwindrichtung. Aufwuchs kann genutzt werden; Kulisse 760 /ha* + 600 /ha* M-P Ansaat geeigneter, i. d. R. gräserbetonter Saatgutmischung entlang von Gewässern; Anlage Erosionsschutzstreifen auf gefährdeten Flächen quer zur Hangneigung bzw. zur Hauptwindrichtung und in Tiefenlinien 610 /ha* + 680 /ha* NDS Gewässerschutzstreifen: 6 30 m Breite; Saatgut muss überwiegend aus Grassamen bestehen; Erosionsschutzstreifen (Förderkulisse): von 6 30 m Breite quer zum Verlauf der Hangneigung; Saatgut muss überwiegend aus Grassamen bestehen 540 /ha* 760 /ha* + 700 /ha + 875 /ha* NRW Uferrand- oder Erosionsschutzstreifen auf Acker, Begrünung eines Streifens von 5 30 m Breite auf Acker durch Einsaat mit mehrjähigen Grasarten oder gräserbetonten Mischungen und dessen Beibehaltung 1100 /ha* + 1200 /ha* RLP Streifen von 5 30 m Breite auf AF (entlang des Gewässers) mit standortgerechter, an extensive Bewirtschaftung angepasster Grünlandmischung ( 3 ausdauernde Grasarten, Gräseranteil in der Begrünungsmischung 80 %, max. 20 % Leguminosen). Keine Düngung, keine PSM; mind. 1 Nutzung/Jahr 760 /ha* + 750 bis 1000 /ha bei jährlicher Einsaat, 490 bis 740 /ha bei mehrjähriger Einsaat i. A. EMZ* SH - - + 750 /ha* SL - - - SN Grünstreifen auf Ackerland: 5-jährige Dauerbegrünung; Bewirtschaftung mit Ackerfuttersaaten; Bestandslücken sind mit Nachsaat zu schließen, Mindestbreite 6 m, kein Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel 313 /ha* - ST - - + 850 /ha bzw. 290 /ha* TH Gewässer- oder Erosionsschutzstreifen (gefährdete Flächen quer zur Hangneigung und in Tiefenlinien), Breite 5 30 m; Ansaat einer geeigneten, in der Regel gräserbetonten Saatgutmischung lt. Empfehlung 660 /ha* + 680/720 /ha* * Kombination mit Greening möglich, Abzug Doppelförderung, wenn Bereitstellung als ökologische Vorrangfläche (380 /ha) Bei Fragen zur Umsetzung wenden Sie sich bitte an Dr. Folkert Bauer, Tel. 0621/60-55982 oder Melanie Gabler, Tel. 0621/60-97815. Wesentliche Teile der vorliegenden Informationen stammen aus dem von ECPA unterstützten TOPPS-Prowadis Projekt zur Reduzierung von Einträgen aus diffusen Quellen (2011 2014). Mehr Informationen unter www.topps-life.org www.agrar.basf.de/go/wasser 21239891-15GE