Das Linienspektrum oder charakteristische Spektrum

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Transkript:

Das Linienspektrum oder charakteristische Spektrum Ein Linienspektrum weist - im Gegensatz zu einem kontinuierlichen Spektrum - nur bei bestimmten (diskreten) Wellenlängen Intensitätswerte auf. In Abb.9.6 ist so ein Emissionslinienspektrum dargestellt. Die Wellenlängen bzw. Frequenzen dieser Spektrallinien hängen, wie sich herausstellt, von der Ordnungszahl Z des Anodenmaterials ab und sind somit dafür also charakteristisch. Deshalb wird das Emissionslinienspektrum einer Röntgenröhre auch als "charakteristisches Spektrum" bezeichnet. Eine Abhängigkeit der Wellenlängen des Linienspektrums von der Anodenspannung U A besteht nicht - sofern diese nur groß genug gewählt wird. Wie entsteht ein Linienspektrum? Nach dem Bohrschen Atommodell besteht das Atom aus einem Z-fach positiv geladenen Kern, der fast die gesamte Masse des Atoms hat, und einer Elektronenhülle mit Z Elektronen. Die Elektronen kreisen auf bestimmten Bahnen auch "Schalen" genannt um den Kern. Die dem Kern nächste Elektronenbahn wird K-Schale genannt, es folgen die L-, M-, N-Schale usw. Die in Abb.9.12 und 9.13 gezeichneten Elektronenbahnen sind nicht maßstäblich. Die Radien nehmen mit n 2 zu. Es gibt auch Ellipsenbahnen. Diesen Bahnen oder Schalen wird eine sog. Hauptquantenzahl n zugeordnet, so daß für die K- Schale n=l, für die L-Schale n=2 usw. gilt (s.abb.9.12). Die K-Schale kann maximal 2, die L- Schale 8, die M-Schale 18 (allgemein 2n 2 ) Elektronen aufnehmen. Ein Aufenthalt eines Elektrons zwischen zwei Schalen ist nicht möglich, ein Übergang eines Elektrons auf eine bereits voll besetzte Schale ebenfalls nicht. Um ein Elektron von einer inneren Schale auf eine nicht voll besetzte äußere Schale zu heben, ist die Zufuhr von Energie erforderlich, da die Elektronen der inneren Schalen infolge der größeren Coulomb-Kraft zwischen Kern und Elektron fester gebunden sind als die der äußeren Schalen. Abb. 9.12 (links) und 9.13 (rechts): Entstehung der charakteristischen Röntgenstrahlung Als Bindungsenergie E n oder Ionisierungsenergie eines Elektrons bezeichnet man die Energie, die nötig ist, um das Elektron von der n-ten Schale ganz aus dem Atom zu entfernen, es also zu ionisieren. Geht ein Elektron von einer äußeren Schale auf eine nicht voll besetzte innere Schale über, so wird Energie frei, die in Form eines elektromagnetischen Quants h ν abgestrahlt wird.

Die inneren Schalen der Atome des Anodenmaterials einer Röntgenröhre sind voll besetzt. Damit Elektronenübergänge möglich werden, muß z.b. die K-Schale ionisiert werden, d.h. es muß ein Elektron der K-Schale entfernt werden. Dies geschieht in der Röntgenröhre durch Elektronenstoß eines schnellen Elektrons aus der Kathode mit dem K-Elektron. Die kinetische Energie eu A des stoßenden Elektrons muß dabei größer als die Bindungsenergie E K des K-Elektrons sein: eu A > E K. In Abb.9.12 ist die Ionisierung durch Elektronenstoß veranschaulicht: Das Elektron e - stößt ein K-Elektron e k aus dem Atom und fliegt unter Richtungsänderung und Energieverlust weiter. Es ist so ein freier Platz (Loch) in der K-Schale entstanden. Dieser "Lochzustand" ist sehr instabil. Er bleibt nur etwa 10-13 s bestehen: Ein Elektron der L-Schale geht auf diesen freien Platz über, wobei ein Energiequant hn 1 abgestrahlt wird. (s.abb.9.13). Der nun freie Platz in der L-Schale wird durch ein Elektron der M-Schale besetzt, was zur Emission eines Quants hn 2 führt usw. Auch ein Elektronensprung von M nach K ist möglich. Es gibt also als Folge der Ionisierung der K-Schale eine Serie von möglichen Elektronenübergängen in der Atomhülle, die jedesmal mit der Emission eines elektromagnetischen Quants verbunden sind. Die Energien dieser verschiedenen Quanten berechnen sich aus der Differenz der Bindungsenergien der Elektronen bezüglich der einzelnen Schalen: h - h n - n (9.5) 1 = EL E K 2 = EM EL Für die Bindungsenergie E n der n-ten Schale gilt näherungsweise: E = -k ) n 1 n 2 ( Z - k 2 (9.6) Z = Ordnungszahl (= Zahl der Protonen im Kern), k und k' sind Konstanten, auf die hier nicht näher eingegangen wird. Das Minuszeichen in der Gl.9.6 resultiert aus der willkürlichen Festsetzung, daß die potentielle Energie des Elektrons außerhalb der Elektronenhülle Null sein soll (Kontinuum). Termschema Die verschiedenen möglichen Übergänge von Elektronen in der Atomhülle lassen sich übersichtlich durch ein sogenanntes Termschema darstellen. Man trägt hierzu auf einer Energieachse E (Ordinatenrichtung in Abb.9.14) die Energie-Werte E K, E L,... usw. auf und zeichnet in Höhe dieser Markierung jeweils eine horizontale Linie. Man erhält so - bildlich betrachtet - ein System von "Energieniveaus", in dem die Energiewerte von unten nach oben zunehmen. Die den Schalen zugeordneten Energiewerte E n werden auch als "Energieterme" bezeichnet.

Abb. 9.14 Termschema Da die Energieterme umgekehrt proportional zum Quadrat der Hauptquantenzahl n sind (s.gl.9.6), wird der Abstand der Energieniveaus nach oben, d.h. für größeres n, immer geringer. Ist in der K-Schale ein freier Platz, so geht ein Elektron sofort von dem höheren Energieniveau der L- oder M-Schale zu dem niedrigeren der K-Schale über. Dieser Übergang wird im Termschema mit einem senkrechten Pfeil (Pfeilspitze nach unten!) dargestellt. Alle Spektrallinien, die durch Elektronenübergang auf das K-Niveau entstehen, werden mit K (von L nach K), K (von M nach K) usw. bezeichnet. Alle Spektrallinien, die durch a b Übergang auf das L-Niveau entstehen, werden mit L a, L b, usw. bezeichnet. Man spricht auch von der "K-Serie", "L-Serie", usw. Bei genauerer Betrachtung stellt man fest, daß alle Energieschalen außer der innersten (K) aus mehreren Unterschalen aufgebaut sind (Nebenquantenzahlen), welche zu einer Aufspaltung der Terme und zu unterschiedlichen Energiewerten führt (Feinstruktur). Nachweisinstrumente für Röntgenstrahlung Alle Nachweisinstrumente basieren auf der ionisierenden Wirkung der Strahlung in Materie. Die wichtigsten von ihnen sind: Fotografische Platte (Film), Leuchtschirm (besonders für die medizinische Diagnostik), Ionisationskammer (zur Dosisbestimmung), Geiger-Müller- Zählrohr, Szintillationszähler (=NaJ-Kristall mit Photomultiplier). Ionisationskammer und Geiger-Müller-Zählrohr werden bei Versuch 10 eingehend behandelt. Absorption von Röntgenstrahlung, das Schwächungsgesetz Röntgenstrahlung erfährt bei Durchgang durch Materie eine Schwächung. Bezeichnen wir mit I 0 die Intensität einer monoenergetischen Strahlung, bevor sie in das Medium eintritt, mit I(x) diejenige, die nach Durchlaufen einer Schichtdicke x noch vorhanden ist, so stellt man fest, daß die Intensitätsabnahme di(x) durch die nachfolgende infinitesimale (=beliebig dünne) Schicht der Dicke dx proportional zu I(x) und zu dx ist: - di = µ I( x) dx

oder - di( x) I( x) = m dx (9.7) d.h. die relative Schwächung einer Strahlung ist der durchstrahlten Schichtdicke proportional. Gleiche Schichtdicken eines homogenen Körpers schwächen monoenergetische Strahlung somit um den gleichen Prozentsatz. Abb. 9.15: Zur Ableitung des Absorptionsgesetzes. Der Proportionalitätsfaktor m heißt Schwächungskoeffizient (SI-Einheit: m -1 ). Er hängt vom Material und der Strahlung ab (s.u.). Hiermit läßt sich für ein Material der Dichte r der Massenschwächungskoeffizient m r definieren, der für den Vergleich der Absorption unterschiedlicher Materialien von Bedeutung ist. Abb. 9.16: Schwächung einer homogenen Röntgenstrahlung (9.7) läßt sich integrieren. Die Stammfunktion lautet - ln I = m x. Einsetzung der Randbedingungen I(x=0)=I 0 ergibt ln I - lni 0 = -m x (9.8) und das Absorptions- oder Schwächungsgesetz für monoenergetische (=homogene) Strahlung: -m x I( x) = I 0 e (9.9)

mit e = 2,718...: Basis der natürlichen Logarithmen. Die Schwächung von Röntgenstrahlung in Materie erfolgt also nach einer Exponentialfunktion (genau wie die Schwächung des Lichts in Lösungen, Versuch 5). Die Abb.9.16 zeigt die Schwächungskurve gemäß Gl. 9.9. Je größer der Schwächungskoeffizient m ist, desto steiler fällt die e-funktion ab. Eine Größe für das Abklingen der Intensität der Röntgenstrahlung in Materie ist die sog. Halbwertsdicke x h. Man versteht darunter die Schichtdicke, die eine Intensität bei Durchdringung der Schicht auf die Hälfte reduziert. Für x = x h muß also dann I = I 0 /2, sein. Setzt man dies in Gl.9.8 ein, so erhält man: ln 2 x h = m (9.10) Als mittlere Reichweite x e oder "Eindringtiefe" der Strahlung wird die Schichtdicke verstanden, die eine Intensität nach Durchdringung der Schicht auf den e-ten Teil schwächt, d.h. für x = x e ist z.b. I = I 0 /e und somit erhält man wieder nach Gl.9.8: x = 1 e (9.11) m Abb. 9.22 und 9.23: Massenschwächungskoeffizienten als Funktion der Wellenlänge Massenschwächungskoeffizienten als Funktion der Ordnungszahl Die Schwächungskoeffizienten hängen in recht komplizierter Weise von der Energie der Strahlung (bzw. Wellenlänge der Strahlung) und den Materialeigenschaften (Dichte, Ordnungszahl) der Absorber ab. Sie werden experimentell als Funktion der erwähnten Parameter gemessen. Für Energien im Bereich um 100 kev (konventionelle Röntgenstrahlung), wie sie auch in der Medizin Anwendung findet, erfolgt die Schwächung der Strahlung überwiegend durch Absorption (1-3).

Abb.9.22 zeigt für ein Metall höherer Ordnungszahl den experimentell gemessenen Verlauf des Massenschwächungskoeffizienten als Funktion der Wellenlänge der Strahlung. In Abb.9.23 ist für eine Strahlung konstanter Wellenlänge die Abhängigkeit des Massenschwächungskoeffizienten von der Ordnungszahl Z des Absorbers dargestellt. Man sieht, daß der Anstieg des Schwächungskoeffizienten in beiden Fällen mit einer höheren Potenz der Wellenlänge und der Ordnungszahl erfolgt. An bestimmten Stellen treten Absorptionssprünge, sog. Absorptionskanten, auf. Die K-Kante z.b. tritt dann auf, wenn mit abnehmender Energie der Strahlung die Quantenenergie nicht mehr ausreicht, um die K- Schale zu ionisieren. Die Abhängigkeit des Massenschwächungskoeffizienten von der Wellenlänge und der Ordnungszahl läßt sich außerhalb der Absorptionskanten annähernd darstellen durch die Beziehung: Massenschwächungskoeffizienten µ ρ = konst λ 3 Z 3 (9.13) Ersetzt man in Gl. 9.13 die Wellenlänge λ durch die Frequenz ν bzw. durch die Quantenenergie W, so erhält man: µ -3 3 µ 3 = konst ν Z ~ W - Z 3 ρ ρ (9.14) Aus Gl. 9.13 geht hervor, daß der Schwächungskoeffitient m bei gegebener Qualität der Strahlung (man versteht unter der "Qualität" der Strahlung die spektrale Verteilung I l ) von der Dichte r und der Ordnungszahl Z des Absorbers abhängt. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Diagnostik. Durchleuchtet man einen nicht homogenen Körper mit Röntgenstrahlen, so ergibt sich für die Bereiche mit höherer Dichte oder höherer Ordnungszahl eine stärkere Schwächung der Röntgenstrahlung, was zu einer geringeren Schwärzung des Röntgenfilms für die betreffenden Bereiche führt. Wegen der starken Abhängigkeit des Schwächungskoeffizienten von der Ordnungszahl Z (3. Potenz) werden sich in einer Röntgenaufnahme besonders diejenigen Substanzen kontrastreich voneinander abheben, die unterschiedliche Ordnungszahlen haben, z.b. die Knochen mit dem Hauptbestandteil Calcium (Z = 20) vom Gewebe (Ordnungszahlen im wesentlichen kleiner als 10). Kontrastmittel Sollen innerhalb von Gewebebereichen bei einer Röntgenaufnahme bestimmte Organe hervorgehoben werden, so verwendet man hierzu sog. "Kontrastmittel". Dies sind Substanzen, die in die zu untersuchenden Organe eingebracht werden und deren Ordnungszahlen sich von denen der zu untersuchenden Organe möglichst stark unterscheiden. So verwendet man z.b. Jod (Z=53) für Aufnahmen der Blutgefäße, Barium (Z=56, als Bariumsulfat) für Magendurchleuchtungen.