Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.
Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus Nummer 1 Ausgegeben in München am 14. Januar 2003 4. Schulleitung 4.2 erteilt die für einen sicheren Ablauf des Schulbetriebes und die Schulorganisation erforderlichen besonderen Anweisungen (innerer Schulbereich), 4.3 überwacht die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und - Anweisungen, 4.11 sorgt für die regelmäßige Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und gesundheitlichen Belastungen unter Beachtung der Richtlinien zum Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes im öffentlichen Dienst des Freistaats Bayern, Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vom 13. Oktober 2000, FMBl. 2000 S. 308, StAnz 2000 Nr. 45, insbesondere deren Ziffern 1.4 und 2., sowie 29 Lehrerdienstordnung (LDO).
Das Unfallereignis in der Entstehung Gefahrenquelle Betrieblich Gefährdung Beschäftigter Persönlich Begünstigte Bedingungen ungenügende Qualifikation schlechte Witterung Zeitdruck, Hektik Lichtverhältnisse Unwohlsein, Krankheit Ärger in der Familie Suchtprobleme Geldsorgen Unfallereignis
Ablauf der Gefährdungsbeurteilung Fortschreibung Fortschreibung Ermittlung Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen Dokumentation Dokumentation Beurteilung Beurteilung Überprüfung der Wirksamkeit Überprüfung der Wirksamkeit Festlegung von on Durchführung Durchführung von von
Ablauf der Gefährdungsbeurteilung Fortschreibung Ermitteln der Gefährdungen und Belastungen Dokumentation Beurteilung Überprüfen der Wirksamkeit Durchführen der Festlegen von
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Gefährdungsbeurteilung dokumentieren Nr. Mögliche Gefährdung / Belastung Risiko Schutzziele / Realisierung Wirksamkeit gering mittel hoch Bis wann wer Wirksam Datum wer 1 Bildschirmabstand zu gering X BGI 650, BGI 5018 Version 2.1 / 2011-12 2 Bildschirmhöhe nicht angepasst X BGI 650 3 Blendung durch Fenster / Beleuchtung / Overhead X BGI 650 BGI 650, Einstellung der Bürostühle auf 4 Wirbelsäulenbelastung am individuelle Voraussetzungen, Fußschemel X Schreibtisch nutzen Arbeitshaltung möglichst oft wechseln 5 Nicht ergonomisch aufgestellter Bildschirm X BGI 650, BGI 5018 Version 2.1 / 2011-12, Bildschirm und Tastatur ausrichten, Abstände einstellen 6 Beleuchtung zu gering X BGI 5018 Version 2.1 / 2011-12 7 Lärm durch Schüler, BGI/GUV-I 5141, Unterrichtsorganisation, zu lange Nachhallzeiten, Nachhallzeiten reduzieren, Unterweisung Lärm durchtechnische Geräte X Lautstärke an den Geräten reduzieren Lärm von außen bauliche daraus bedingter Stress 8 Gefahr durchelektrische Geräte X Keine Privatgeräte aufstellen jährliche Überprüfung 9 Stolpern und stürzen X Unterweisung 10 Stürzen von Leitern und Tritten X Unterweisung 11 Störung durch Notwendigkeiten überprüfen X Lautsprecherdurchsagen, Stress Ablauforganisation überprüfen 12 CO2-Belastung, Gefahrstoff X Regelmäßig lüften CO2- Amel/-messgerät installieren 13 Ansteckungsgefahr durch kranke Schüler X Unterweisung persönliche Schutzmaßnahmen prüfen, z.b. Impfungen
Ablauf der Gefährdungsbeurteilung Fortschreibung Ermitteln der Gefährdungen und Belastungen Dokumentation Beurteilung Überprüfen der Wirksamkeit Durchführen der Festlegen von
Das Arbeitssystem Technik Maschinen, Geräte, Anlagen Arbeitsstoffe, -gegenstände Arbeitsstätten, -plätze Organisation Arbeitsaufgaben, -inhalte Arbeitsorganisation, -abläufe Arbeitszeit, Pausen Personal Betriebsklima Qualifikation, Motivation Unterweisungen Sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen sind durch ganzheitliche Gestaltung zu gewährleisten
Gefährdungs- und Belastungskataloge GUV-I 8713 Büro
Gefährdungs- und Belastungskataloge
Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!