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Transkript:

Der SuedLink aus bundespolitischer Sicht und das Verfahren der Bundesfachplanung Datum: Mittwoch, 03.06.2015 Uhrzeit: Ort: Moderation: Anwesend: 18.00 21.30 Uhr Haus an der Eder Soldatenheim, Waberner Straße 7, 34560 Fritzlar Dr. Peter Ahmels (Bürgerdialog Stromnetz) 60 Vertreter von Kommunen und Bürgerinitiativen Nadine Bethge und Lea Baumbach, Bürgerdialog Stromnetz (BDS) Dr. Peter Johannes Menck, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Dr. Ursula Heimann und Olaf Peter Eul, Bundesnetzagentur (BNetzA) Carolin Kürth (TenneT) und Silvia Branske (TransnetBW) Vorbemerkungen Dieses Protokoll ist kein Wortprotokoll, sondern stellt die wichtigsten Fragen und Antworten auf der Veranstaltung zusammen. Das Protokoll wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Peter Ahmels stellt den Bürgerdialog Stromnetz vor und heißt die Vertreter der Kommunen und Bürgerinitiativen, die Gäste aus dem BMWi, der BNetzA sowie die Vertreter von TenneT und EnBW willkommen. Das BMWi stellt in einem Kurzvortrag die Rolle des Übertragungsnetzausbaus als ein Baustein der Energiewende dar und erläutert das Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung des Ausbaubedarfs für die Höchstspannungsnetze. Die BNetzA präsentiert die Verfahrensschritte der Bundesfachplanung und den Verfahrensstand des Vorhabens Nr. 4 Bundesbedarfsplangesetz (SuedLink). Sie erläutert die Beteiligungsmöglichkeiten insbesondere in den Antragskonferenzen für SuedLink, die nicht vor Herbst 2015 zu erwarten sind. Die PowerPoint Präsentationen sind diesem Protokoll angehängt. Fragen und Antworten Inwieweit können sich kommunale oder private Eigentümer gegen eine Enteignung wehren? BNetzA: Durch die Festlegung des Trassenkorridors lässt sich die konkrete Betroffenheit noch nicht erfassen. Daher sieht der Gesetzgeber kein Klagerecht gegen die Entscheidung der Bundesfachplanung vor. Sobald das Planfeststellungsverfahren mit der Feintrassierung abgeschlossen ist, kann man sich gerichtlich gegen das Vorhaben wehren. Zuvor können die privaten Belange in verschiedenen Beteiligungsschritten eingebracht werden.

Soll in dem Korridor noch eine zweite oder dritte Leitung errichtet werden? Dies könnte mit der Bündelung im Raum begründet werden. Wird bei neuen Vorhaben das Verfahren nochmal durchlaufen? Die Erweiterung kann durchaus im gleichen Korridor erfolgen! Ist der SuedLink immer auf einem Gestänge? Wie ist der Planungsstand? BNetzA: Das aktuelle Verfahren beschränkt sich auf das Vorhaben 4 im Korridor C, (Wilster Grafenrheinfeld), dem so genannten SuedLink. Andere Vorhaben (z.b. Vorhaben 3 Brunsbüttel Großgartach); sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der derzeit gesuchte Trassenkorridor ist nur für das Vorhaben 4. Für alle anderen Vorhaben werden neue Verfahren durchgeführt. In dem Verfahren zur Suche von Trassenkorridor 4 wird also nicht der Trassenkorridor für Vorhaben 3 mitfestgelegt. Für Vorhaben 4 wird allerdings geprüft, ob der Vorschlagstrassenkorridor eine weitere Leitung aufnehmen könnte, insbesondere auf die Masten gegebenenfalls eine weitere Leitung zugeschaltet werden könnte. Diese Prüfung ist offen. Bei Vorhaben 3 handelt es sich um ein weiteres Vorhaben mit eigenem Verfahren. Das Vorhaben 3 ist ebenfalls im Bundesbedarfsplangesetz aufgeführt. Das Vorhaben SuedLink könnte Waldabholzungen zur Folge haben. Bedingt durch das Erdrelief muss in Mittelgebirgen vielleicht eine Bresche in den Wald geschlagen werden, die Masten werden über die Berge und Täler weitaus größer (140 m/ Abstand 100-200 m). Wie geht die BNetzA mit solchen Stellungnahmen um? BNetzA: Die Entscheidung zum Vorschlagstrassenkorridor ist noch nicht gefallen. Der Vorschlag von TenneT ist mit der Bitte um Überarbeitung zurückgegeben worden. Der genaue Weg steht also noch nicht fest. Stellungnahmen werden berücksichtigt. Wenn ein hochwertiger Wald im möglichen Trassenkorridor liegt, ist dies eine wichtige Stellungnahme und wird berücksichtigt. Mündliche Stellungnahmen werden von der BNetzA auf den Antragskonferenzen entgegengenommen. Auch schriftliche Stellungnahmen können bereits vor den Antragskonferenzen und kurz danach gesandt werden. Die Technischen Abmessungen des Vorhabens werden abschließend erst im Planfeststellungsverfahren geklärt werden, die durchschnittliche Masthöhe wird nach den Angaben des derzeitig vorliegenden Antrages ca. 65 m betragen. Wie viele Alternativen werden geprüft, bevor sich die BNetzA auf einen Korridor für den SuedLink festlegt? BNetzA: Die BNetzA ist nicht an den Vorschlag des Antragstellers gebunden, sie kann auch Alternativen in das Verfahren aufnehmen und prüfen. Der Untersuchungsraum ist eine sehr große Ellipse und deckt ungefähr ¼ der BRD ab. Widerspruch wird es sicherlich in allen betroffenen Räumen geben. Daher sind die Antragskonferenzen so wichtig, die auf den Verläufen des Vorschlagstrassenkorridors und der ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen stattfinden werden und in denen dann auch neue Alternativen vorgeschlagen werden können. Betroffene Landkreise, z.b. der Landkreis Kassel sind heute nicht hier. Ich sehe auch keine politischen Mandatsträger. Wer ist zu diesem Abend eingeladen worden? BDS: Die betroffenen Kreise im Radius von 50 bis 60 km sind eingeladen worden. Die Informationen an den Vorhabenträger verpuffen. Ob das Vorhaben so gebaut wird, ist gar nicht mehr diskutabel. Die BNetzA legt schon die Mastenstandorte fest. 2

BNetzA: Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nichts festgelegt, weder der Korridor, noch die Feintrassierung; und damit auch keinesfalls die Maststandorte, die erst später in dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren festgelegt werden. In der Bundesfachplanung wird ein etwa 1000 Meter breiter Trassenkorridor festgelegt. Die Windparks sind alle privat betrieben. Für wen bauen Sie das denn? Sie bauen Windparks und wissen nicht wohin mit dem Strom? Das wirkt in meinen Augen wie eine verpfuschte Planung. BMWI: Der Übertragungsnetzausbau ist Teil der demokratisch beschlossenen Energiewende, die ein Großteil der Bevölkerung befürwortet. Sie basiert auf den folgenden Prämissen: 1. dem Ausbau der Erneuerbaren Energien. Es sind mehr als 1,4 Millionen Photovoltaik- Anlagen und 20.000 Windkraftanlagen alleine an Land im Einsatz. Ein sehr großer Teil dieser Anlagen sind in Bürgerhand. 2. dem Atomausstieg; auch hier herrscht gesellschaftlicher Konsens. Es herrscht ein Verbrauchsüberschuss von Energie im Süden und Produktionsüberschuss im Norden. Um mit dieser Situation umzugehen, gibt es verschiedene technische Optionen, die wirtschaftlich sehr unterschiedlich bewertet werden. Der Netzausbau ist zurzeit die günstigste Lösung. Der Bedarf ergibt sich aus den Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber. Die BNetzA hat diese Rechnungen geprüft und den Bedarf bestätigt. Die Netze sind lediglich zu einem Drittel ausgelastet. Mit welcher Belastung wird der Bedarf festgestellt? Fußen alle Berechnungen auf dem gleichen Programm? Kann dieses Programm Fehler enthalten? Seit wann wird das Programm genutzt? BMWI: Der errechnete Bedarf beruht auf Computersimulationen, die die thermische Belastungsgrenze des Stromnetzes als Grundlage haben. Bei der Bedarfsbestimmung spielt auch die Versorgungssicherheit eine wichtige Rolle. Das Netz muss auch im Falle, dass eine Leitung ausfällt, weiterhin versorgen (n-1 Sicherheit). BNetzA: Die BNetzA beauftragt zusätzlich noch externen Sachverstand, z.b. die TU Graz oder die RWTH Aachen; die Gutachten können von den Bürgern auf der Website der BNetzA abgerufen werden. Nachträgliche Ergänzung der BNetzA: Die BNetzA benutzt ebenso wie die Übertragungsnetzbetreiber die Netzberechnungssoftware Integral. Eingesetzt wird Integral von Betreibern öffentlicher und industrieller Netze, Ingenieurbüros und Hochschulen. Weitere Informationen hierzu sind beispielsweise im Gutachten der TU Graz (NEMO II, S. 119) enthalten. Ist eine mögliche Enteignung mit DDR-Recht vergleichbar? BNetzA: Alle Akteure, Bürger, Gemeinden und Kommunen und Länder haben die Möglichkeit, relevante Belange frühzeitig in das Verfahren einzubringen und vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Nein, das ist nicht mit DDR-Recht vergleichbar. 36.000 km Übertragungsnetz wird durch die Abschaltung der Atomkraftwerke frei. Gibt es Berechnungen zu den Bestandsleitungen: Wie viel Strom können die bestehenden Leitungen durchleiten, von Bayern nach Baden-Württemberg, von Baden-Württemberg nach Hessen? Können Bestandstrassen aufgerüstet werden? 3

BNetzA: Beim Netzausbau folgen wir dem NOVA-Prinzip. Nachträgliche Ergänzung der BNetzA: NOVA bedeutet Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau. Dabei wird zunächst versucht, den aktuellen Netzbetrieb zu optimieren, zum Beispiel durch höhere Belastung bei kühleren Außentemperaturen. Danach geht man daran, die vorhandenen Leitungen zu verstärken. Nur, wenn beides nicht ausreicht, wird das Netz mit neuen Leitungen ausgebaut. HGÜ-Leitungen verfolgen allerdings ein anderes Ziel als diejenigen im Drehstromnetz: Sie sollen als Punkt- zu Punkt-Verbindungen große Mengen Strom verlustarm transportieren. Dies kann das bestehende Drehstromnetz nicht in vergleichbarer Weise erreichen. Die Stromversorgung muss dezentral erfolgen! BMWI: Die 1,4 Millionen Photovoltaik-Anlagen gehören zu einem großen Teil Privatpersonen, 70% der Windenergieanlagen sind in Bürgerhand. Die Stromversorgung funktioniert also schon zu einem hohen Maße dezentral. Aber Dezentralität hat ihre Grenzen. Industriestandorte und urbane Ballungsräume können sich nicht selber versorgen. Der Gesetzentwurf zur Erdverkabelung ist eine Farce. Er enthält keine Erweiterung der Möglichkeit zur Erdverkabelung. Es werden lediglich 6 Wechselstromleitungen erdverkabelt. Das hat nichts mit der Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HGÜ) wie dem SuedLink zu tun. Außerdem werden Bestandstrassen von der Erdverkabelung ausgeschlossen. Es sind maximal 30 km für Pilotprojekte vorgesehen von denen allein 10 km im Kreis Wahle-Mecklar, dem Wahlkreis von Minister Gabriel, geplant sind. Im Prinzip besteht für uns im Moment keine Möglichkeit, Erdverkabelung zu fordern. Das erscheint wie Gutdünken der Übertragungsnetzbetreiber und der BNetzA. BMWI: Der Gesetzentwurf zur Erdverkabelung soll eine maßvolle Erweiterung des Bestehenden sein. Es sind neue Kriterien (Gebiets- und Artenschutz) zur Bestimmung von Pilotprojekten entwickelt worden. Bei der Forderung nach mehr Erdverkabelung muss berücksichtigt werden, dass es bisher wenige Erfahrungen mit Erdverkabelung von Wechselstromleitungen auf Höchstspannungsebene gibt. Die Versorgungssicherheit darf nicht gefährdet werden. Zudem soll im Jahr 2022 das letzte Atomkraftwerk vom Netz gehen. Bis dahin muss der Netzausbau deutlich vorangekommen sein. BNetzA: Die Planungen zum Netzausbau erfolgen auf der Basis der derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben, also des Primats der Freileitungen. TenneT als Übertragungsnetzbetreiber ist an diese gesetzlichen Vorgaben gebunden. SuedLink ist als Erdkabel-Pilotprojekt im Bundesbedarfsplangesetz gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass unter der gesetzlichen Voraussetzung einer Siedlungsannäherung auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten eine Erdverkabelung möglich ist. Das Energiewirtschaftsgesetz wurde 1935 von Hitler eingeführt und diese Gesetzesgrundlage ermöglicht noch heute ein Oligopol mit dem bekannten Marktversagen. Die Übertragungsnetzbetreiber als Produzenten können die Nachfrage nach ihrem eigenen Produkt bestimmen. Das ist eine Katastrophe. BMWi und BNetzA: Durch das mehrfach reformierte Energiewirtschaftsgesetz ist gerade die Entflechtung und damit Trennung von Produktion und Stromnetzübertragung vorgenommen worden. Die Suche nach dem Vorschlagskorridor soll ergebnisoffen erfolgen. Bei vergangenen TenneT-Veranstaltungen wurden jedoch schon Raumwiderstände entlang des 4

Vorschlagstrassenkorridors abgefragt. Auch die Veranstaltungen finden entlang dieses Vorschlagstrassenkorridors statt. Die BNetzA hat den Antrag von TenneT zurückgegeben, da Fragen offen blieben. Können sie weitere Details zur Zurückweisung des Antrags nennen? BNetzA: Die Überarbeitungshinweise der BNetzA beziehen sich auch auf die Methodik der Herleitung des Vorschlagstrassenkorridors und der Alternativen. Alle in Betracht kommenden Wege müssen abgeprüft werden, es steht zum jetzigen Zeitpunkt keine Variante fest. Diese Überprüfung muss zudem nun auf tieferer Detailebene erfolgen. Die Überarbeitungshinweise der BNetzA zielen u.a. darauf ab, die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Der Vorschlagstrassenkorridor steht recht früh in der öffentlichen Diskussion, so dass frühzeitig die Möglichkeit besteht, sich mit dem Trassenkorridor auseinanderzusetzen. Eine Entscheidung ist noch nicht erfolgt. Warum wurde der Antrag auf Bundesfachplanung gestellt, obwohl Bayern die Trasse nicht will? BMWi: Die Einzelinteressen auf Landesebene können den bundespolitischen Interessen zum Teil entgegenlaufen. Die bundespolitischen Ziele sind der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Atomausstieg und zwar im ganzen Land. Dies betrifft Bayern intensiv, da hier Atomkraftwerke abgeschaltet werden. Aus Bundessicht ist eindeutig, dass die Netze ausgebaut werden müssen. Wer bezahlt denn den Netzausbau? Rainer Baake, der Staatssekretär am BMWi war mal Chef von DUH und dass sie nun von diesem Ministerium beauftragt werden, überrascht nicht. Baake war auch mal Chef der Agora Energiewende. Er ist die graue Eminenz dieser Energiewende. Diese Energiewende hat die Strompreise in den letzten Jahren um 300% ansteigen lassen; kleine Verteilnetzbetreiber und Stadtwerke haben Sorge wenn sie an die Zukunft denken, an 2018, 2019. Gleichzeitig werden Gaskraftwerke tot subventioniert, bei Biogas-Anlagen läuft nach 20 Jahren die EEG-Förderung aus und sie gehen vom Netz. Masten kratzen die 100m-Grenze und das Bündelungsgebot im Raum ist eine Katastrophe. Die Deutsche Umwelthilfe sollte sich ihrer Verantwortung stellen und Menschen zu Veranstaltungen einladen, die sich Gedanken dazu machen, wie von Hirschhausen oder den BUND Deutschland. BDS: Die Deutsche Umwelthilfe hat mit dem Plan N 2.0 bereits vor 7 Jahren die Diskussion zu Erdverkabelung angeführt. Diese Empfehlungen an die Politik sind heute noch aktuell und die DUH steht nach wie vor hinter der Forderung nach teilweiser Erdverkabelung. Der BDS wird fachliche Veranstaltungen, so genannte Bürgerkonferenzen anbieten, die Themen wie elektromagnetische Felder, Naturschutz und auch die Frage nach dem Bedarf des Übertragungsnetzausbaus behandeln. Das Vertrauen der Bürger in die Politik ist nicht mehr da. Wir wünschen uns einen direkten Dialog mit den verantwortlichen Politikern! Die ganzen Begrifflichkeit der Energiewende beinhalten Ambivalenzen: Beim ersten Atomausstieg wurde der Netzausbau nicht mitgedacht. Erst jetzt beim zweiten steht der Netzausbau auf der Agenda. Der Europäische Verbund wird häufig unter den Tisch fallen gelassen. Wir werden wie von einem Spinnennetz von Trassen überspannt. Das 5

muss den Bürgern gesagt werden! Es geht nicht nur um Deutsche Energiewende. Die HGÜ-Leitungen sind Projects of Common Interests. BMWi: Die Einbindung Deutschlands ins Europäische Netz hat viele Vorteile. Zum Beispiel kann der Ausfall eines Kraftwerkes im europäischen Verbund sehr viel leichter abgefangen werden. Wichtig ist auch, dass die höchste Last in verschiedenen Ländern in der Regel nicht gleichzeitig auftritt. Das führt dazu, dass im europäischen Verbundsystem insgesamt weniger Kraftwerke vorhanden sein müssen als wenn jedes Land ein isoliertes Stromsystem betriebe. TenneT geht bei der Diskussion strategisch vor: Sie stellen eine Vielzahl von Vorhaben zur Diskussion. Irgendeines wird schon durchkommen. Die Menschen solidarisieren sich aber entlang des SuedLink. Und zwar mit Erfolg: Die Rückgabe des Antrags war eine schallende Ohrfeige für TenneT. Wie hoch ist der Anteil des Stroms aus Windenergie und aus Braunkohle-Verstromung, der durch den SuedLink fließt? BMWi: Seriös lässt sich das nicht sagen. Wenn sie eine Stichleitung zu Windkraftanlagen haben, dann können Sie von 100% sprechen. Im restlichen Netz kommt es zu einer Durchmischung. Die BNetzA hat zugesichert, den Anteil der Erdverkabelung wesentlich zu erhöhen. Auch der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion hat diese Forderung aufgestellt. Was bedeutet das? BNetzA: Wir sind an das jeweils geltende Recht gebunden. Im Moment wird die Erweiterung des geltenden Rechts diskutiert. Hierzu zählt die Diskussion um weitere Kriterien und Ergänzung der Vorhaben. Die Bundesregierung hat eine maßvolle Ergänzung der Erdverkabelung vorgeschlagen. Diese wurde im Bundestag und Bundesrat diskutiert. Teilweise wird der Vorschlag der Bundesregierung von den Ländern unterstützt, teilweise gibt es Forderungen nach einer deutlichen Erweiterung der Erdverkabelungsmöglichkeiten. Hessen fordert beispielsweise eine Erweiterung. Das Gesetzgebungsverfahren läuft derzeit. Welcher Erdverkabelungsanteil sich daraus ergibt, hängt vom Ergebnis der Diskussion des Gesetzgebers ab. BDS: Dass eine solche Forderung von MdB Joachim Pfeiffer, dem energiepolitischen Sprecher der CDU-Bundestagsfaktion kommt, ist schwer vorstellbar. Er war ursprünglich einer der härtesten Gegner der Erdverkabelung und ist nun ein starker Befürworter. Können Gleichstrom- und Wechselstrom-Systeme auf ein Mastgestänge aufgehängt werden? BDS: Eine bestimmte Maststatik ist erforderlich. Genaueres können nur die Übertragungsnetzbetreiber sagen. Welcher Strom wird in Europa vorranging eingespeist? Auf Europäischer Ebene werden kleine Anbieter nicht mehr mithalten können. Werden alle Vorhaben gebaut, die heute schon im Verfahren sind? BMWi: Jeder Mitgliedstaat entscheidet in Europa selbst über den eigenen Energiemix. Deutschland ist einer der Vorreiter in Sachen erneuerbare Energien und wirbt in Europa für ehrgeizige Ziele, was die Erneuerbaren angeht. Zum Netzausbau: Der Bedarf wird in den 6

Mitgliedstaaten ermittelt. Dann erst können bestimmte Vorhaben, die auch für die europäische Zusammenarbeit dienlich sind, auf EU-Ebene zu Projects of Common Interests. Nachträgliche Ergänzung BNetzA: Es werden nicht alle beantragten Vorhaben des Netzentwicklungsplans bestätigt. Im aktuellen Durchgang werden derzeit lediglich 63 von 92 Maßnahmen als bestätigungsfähig angesehen. Kommentar: Wie definiert man Bedarf? Die BNetzA hat Nachfragen mit Textbausteinen beantwortet. Orientiert sich der Netzbedarf an den Strommengen, die eingespeist werden müssen oder an den Strommengen, die tatsächlich benötigt werden. Wie kommt man zu den Szenario-Rahmen? Deutschland hat diesen Strombedarf gar nicht, sondern Europa. Auch in den Graphiken des BDS wird der Bedarf des Stromnetzes für Kohlestrom und Atomstrom nicht aufgeführt. Das ähnelt einer Gehirnwäsche: Es wird lediglich von der Notwendigkeit, Windstrom innerhalb Deutschlands von Norden nach Süden zu transportieren, berichtet. Wir müssen dem NOVA-Prinzip folgen, denn es bedeutet Zeit zu gewinnen, bis die Speichertechnik weiterentwickelt ist. Wir müssen bestehende Leitungen ausbauen. Wir wollen nicht nur den SuedLink verhindern, sondern auch mitgestalten. Netzausbau bedeutet eine gravierende Änderung der Landschaft: Warum kann man sich nicht die Zeit nehmen für solche Entscheidungen. Heute haben wir diesen Bedarf von in 10 Jahren noch gar nicht. Welche Berechtigung hat der Bürgerdialog Stromnetz? Der Bürgerdialog Stromnetz ermöglicht nur die Beantwortung von Fragen. Welche Intention hat Ihr Auftraggeber? Das Mindeste, was wir erwarten ist Wahrheit und Klarheit zu den Ausbauvorhaben. Welche Kanzlei hat die Gesetze für den Stromnetzausbau erarbeitet? BMWi: Der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus, der die Erdkabel betrifft, wurde von Kollegen im Ministerium erarbeitet. Kanzleien waren an dem Prozess der Entwicklung nicht beteiligt. Die BNetzA vergibt Gutachten an dritte, z.b. an die RWTH Aachen. Wie ist die personelle Aufstellung der BNetzA im Bereich des Stromnetzausbaus? Wie viele Mitarbeiter sind bei der BNetzA für das Thema zuständig? BNetzA: Im Referat für Bedarfsermittlung der Energieabteilung arbeiten 15-20 Personen. Bei der Öffentlichkeitskonsultation für den Netzentwicklungsplan (15.05.2015) sind ca. 34.000 Äußerungen eingegangen. In dieser Zahl noch nicht berücksichtigt sind Doppelungen. Es handelt sich um eine vorläufige Zahl. Die Abteilung Netzausbau ist insbesondere für die Zulassungsverfahren zuständig, unterstützt aber auch bei der Konsultation zur Bedarfsermittlung und führt die Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan durch. Die BNetzA ist damit personell ausreichend für die diese Aufgaben ausgerüstet. Ich glaube Ihnen von der BNetzA, dass sie gerade noch keine genauen Antworten geben können, aber vielleicht sind sie in Ihrem eigenen Haus nicht informiert worden. Seit Februar 2014 werden wir zu Grundlagenveranstaltungen eingeladen, obwohl das Vorwissen in der Region bereits da ist. 7

BDS: Wir werden in überschaubarer Zeit Fachdialoge, so genannte thematische Bürgerkonferenzen, abhalten. BNetzA: Die BNetzA befürwortet ebenfalls konkrete Veranstaltungen insbesondere zu Fragen des Bedarfs und des Gesundheitsschutzes. Die gesundheitlichen Auswirkungen der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung bleiben unzureichend überprüft. Es bleibt ursächlich nicht klärbar, ob ein Zusammenhang zwischen Trasse und gesundheitlichen Auswirkungen besteht. Strommasten wirken auf mich wie Antworten von gestern auf den Bedarf von übermorgen. Warum wählen wir Politiker, die sich inhaltlich nicht besser auskennen, als wir? Vertrauen in Politik ist brüchig, wenn Vertreter frühzeitig sich verabschieden. BNetzA: Die Fragen zum Gesundheitsschutz werden im Verfahren behandelt und geklärt werden. Es wird auf o. g. Veranstaltungen mit Themenschwerpunkten verwiesen, in denen diese Fragen mit der notwendigen Detailtiefe diskutiert werden können. Kommentar: Ich habe an der Auftaktveranstaltung des Bürgerdialogs Stromnetz in Berlin teilgenommen. Dort haben wir bereits deutlich gemacht, dass wir den Dialog nicht wollen. Zu unseren Kommentaren dort gab es kein Medien-Echo! Wo können wir unsere Fragen zum Trassenverlauf stellen? BDS: Die Frage, wo die Trasse verlaufen wird, können wir nicht beantworten. Der genaue Verlauf ist Gegenstand eines Planungsverfahrens, das im Moment noch läuft. Kommunizieren Sie an das BMWi, welche Fragen Sie beantwortet haben möchten. BNetzA: Nehmen Sie an der Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren teil. Beeinflussen Sie das Verfahren insbesondere durch Ihre Stellungnahmen in den erst noch stattfindenden Antragskonferenzen. Kommentar: Der Bürgerdialog Stromnetz ist Volksverdummung. Das Bild Ihrer Werbebroschüre zeigt Stromtrassen mit Windkraftanlagen. Sie müssen Farbe bekennen und den Leuten mitteilen, worum es wirklich geht! 2017 können wir mit unserer Stimme das Vorhaben verhindern. Wie soll die Antragskonferenz zum SuedLink organisiert werden? Wie viele Menschen erwarten Sie? Ist Ihnen klar, wie viele Menschen wir mobilisieren können? BNetzA: Die Antragskonferenz ist öffentlich, d.h. es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich einzubringen. Geladen werden die Träger öffentlicher Belange (TÖBs), Bürgerinnen und Bürger erfahren über unsere Internetseite und die örtlichen Tageszeitungen von den Terminen. Die Antragskonferenz wird protokolliert. Sie ist vergleichbar mit einem Scoping-Termin. Die BNetzA hat bereits für das Vorhaben Nr. 11 zwischen Bertikow und Pasewalk und Vorhaben Nr. 2 Osterath - Phillipsburg (Ultranet) Erfahrungen mit Antragskonferenzen gesammelt. Der Untersuchungsrahmen als Ergebnis der Antragskonferenz wird auf unserer Internetseite veröffentlicht. 8

Warum kommen Sie nicht nach Hessen mit der BNetzA? BNetzA: Am 24.06.2015 findet von 12.30-18.30 Uhr der Technik-Dialog in Kassel statt. Die BNetzA organisiert die Veranstaltung unter dem Motto»Erdkabel und Freileitungen Chancen und Risiken«. Link: http://www.netzausbau.de/shareddocs/termine/de/veranstaltungen/2015/150624_technikdia logkassel.html Gehen Sie bei davon aus, dass sie bei den Landräten und Bürgermeistern auf geballte Fachkompetenz treffen. Überdenken Sie das Verfahren! Fachbezogene Dialoge sind sinnvoll mit entsprechenden Fachleuten, denen die Bürger auch glauben können! Was raten Sie uns, was wir noch unternehmen können. Geben Sie uns einen Rat? BDS: Wenden Sie sich an die Politik! Durch das Bürgerengagement hat sich auch die Politik verändert. Industriestrom soll billig sein. Worüber kein Politiker hinwegkommt, ist das Gespräch mit seinen Wählern vor Ort. Hätten wir alle gewusst, was Energiewende heißt, hätten wir ihr vielleicht nicht zugestimmt? Die Kanzlei de Witt in Berlin hat die Kommentierung zum NABEG geschrieben und hat somit an dem Gesetz mitgewirkt. Was genau technisch und wirtschaftlich effiziente Abschnitte sind, die für die Erdverkabelung in Frage kommen, bleibt unbeantwortet. Das Kriterium der Unterschreitung der Mindestabstände zur Wohnbebauung auf mindestens 3000m ist wirkungslos. Bisherige Prüfungen ergaben Unterschreitungen des Mindestabstands auf Längen von 785m oder 520m. Dadurch ergeben sich keine Möglichkeiten zur Erdverkabelung und das Gesetz bleibt eine Farce. Zum Stichwort Gesundheit: Es gibt nach wie vor keine gesicherten Erkenntnisse darüber, wie sich Korona-Effekte und die Bildung von Raumleitungswolken und Windverfrachtung über mehrere Kilometer über Wohngebiete gesundheitlich auswirken. Eine neue Studie der Strahlenschutzkommission legt eine Korrelation zwischen Wechselstromleitungen und Leukämie-Erkrankungen nahe. Schaffen Sie Klarheit: Das Hochspannungs-Gleichstrom-Netz wird sich wie ein Spinnennetz immer weiter ausdehnen. Deutschland liegt genau in der Mitte Europas und wird von diesen Leitungen betroffen sein. Übernehmen Sie als Bürgerdialog Stromnetz die Vermittler-Rolle mit der Politik in Berlin auf Augenhöhe. Wir wünschen uns eine verbindliche Definition für die Begrifflichkeiten Bedarf und technisch-wirtschaftlich effizienter Abschnitt. BNetzA: Wann es sich um einen technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt handelt, ist im Einzelfall zu klären. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht hierfür mindestens drei Kilometer vor. Es gibt keine exakte Definition. Anhaltspunkte finden sich in den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren der Bezirksregierung Münster zum Erdkabel-Pilotvorhaben in Raesfeld. [Vgl. auch Hinweis des BMWi von oben: An dem Gesetzesentwurf hat keine Kanzlei (auch nicht die Kanzlei DeWitt) mitgeschrieben.] Kann die BNetzA der Politik nichts empfehlen? BNetzA: Insbesondere in der Expertenanhörung des Bundestags kann die BNetzA bestimmte Punkte ansprechen. Es gab die Diskussion im Bundesrat und es gab Anträge, die nicht 9

angenommen wurden, z.t. der absolute Primat der Erdverkabelung. Daran sieht man, dass sich auch die Ländervertreter nicht einheitlich für eine Lösung aussprechen. Zusammenfassung durch BDS: Am 20.06. findet eine Bürgerkonferenz zu Elektromagnetischen Feldern in Verden a. d. Aller statt. In Vorbereitung auf die nächsten Termine, werden wir uns sehr genau anschauen, was in der Region los ist. Dass wir Minister Gabriel in die Region einladen, können wir nicht versprechen. Die Teilnehmer wünschen sich für zukünftige Veranstaltungen die Berücksichtigung von Feier- und Brückentage, eine transparente Kommunikation, wer eingeladen wird und wie diese Entscheidung zustande kommt. Angesprochene Links www.buergerdialog-stromnetz.de www.netzausbau.de Youtube-Videos: Wissenschaftlicher Austausch zum Netzausbau HGÜ Korridor D (mit von Hirschhausen und Prof. Jarass) Teil 1: https://www.youtube.com/watch?v=jj2w0cthrjs Teil 2: https://www.youtube.com/watch?v=l3ovxmbd70y Teil 3: https://www.youtube.com/watch?v=vxclmm0y0p8 Teil 4: https://www.youtube.com/watch?v=nisomo41t_i Teil 5: https://www.youtube.com/watch?v=db8o4so_ymk Teil 6: https://www.youtube.com/watch?v=2hiiwpla06o Profilseite von BBPlG-Vorhaben Nr. 11: http://www.netzausbau.de/de/vorhaben/bbplg- Vorhaben/BBPlG-11/BBPlG-11-node.html Link zur Veranstaltung Technik-Dialog der BNetzA: http://www.netzausbau.de/shareddocs/termine/de/veranstaltungen/2015/150624_tech nikdialogkassel.html Gutachten der TU Graz: http://www.netzausbau.de/cln_1412/shareddocs/externelinks/de/downloads/alfa/nep/ NEMOII.html Rückfragen bitte an: Bürgerdialog Stromnetz Schlesische Straße 26 10997 Berlin E-mail: info@buergerdialog-stromnetz.de Tel: 030 609 871 670 Fax: 030 61002 555 10