Der Privatpatient. Yvonne Görmar, Referat Praxen des DVE

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Transkript:

Der Privatpatient Yvonne Görmar, Referat Praxen des DVE

These I In der Welt der privaten Krankenversicherungen gelten völlig andere Regeln als bei den gesetzlichen Krankenkassen.

These II In der Gestaltung und Höhe des Honorars sind Sie völlig frei.

These III 1 Kassenpatient ist besser als 10 Privatpatienten, die die Rechnung nicht zahlen.

These IV Ob ein Privatpatient Beamter (oder Angehöriger eines Beamten) ist, ist völlig nebensächlich.

Übersicht I. Überblick: System PKV II. Honorar III. Rechnungen und Mahnungen IV. Beamte V. Sonstiges

Übersicht I. Überblick: System PKV II. Honorar III. Rechnungen und Mahnungen IV. Beamte V. Sonstiges

System PKV Zahlen, Daten, Fakten 43 PKV, davon 19 als VVaG (GKV: 132 Kassen) 8,83 Mio. Versicherungsnehmer/innen (GKV: der Rest) ca. 23 Mrd. Versicherungsleistungen für Krankheitskosten (GKV: 183 Mrd.) ca. 895 Mio. Leistungen für Heilmittel (GKV: 5,6 Mrd.)

System PKV PKV GKV Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) Tarife -> Standardtarif Versicherung des individuellen Risikos Kostenerstattungsprinzip Patient ist Leistungs- und Rechnungsempfänger Heilmittel-Richtlinie, Rahmenverträge Solidaritätsprinzip Sachleistungsprinzip Patient ist nur Leistungsempfänger

System PKV PKV GKV eigener Vertrag je Person Familienversicherung Versicherungsschutz je nach Tarif gleicher Leistungsanspruch Mehrwert evtl. bei Brillen, Zahnersatz, Medikamenten keine Praxisgebühr/ Zuzahlung Mehrwert: Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Haushaltshilfe, Ergotherapie Beiträge steigen im Alter Beiträge werden günstiger

Übersicht I. Überblick: System PKV II. Honorar III. Rechnungen und Mahnungen IV. Beamte V. Sonstiges

Honorar PKV GKV Höhe des Honorars wird frei vereinbart keine Vorgaben: beihilfefähige Höchstsätze Vereinbarungen des DVE Tarife der PKV es gelten die allg. Regelungen zu Rechnung, Fristen etc. Vergütungen sind festgelegt durch die Preisvereinbarungen des DVE mit der GKV Abrechnung, Fristen etc. sind festgelegt (RV, Abrechnungs-RL,...)

Honorar vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbaren (PatientenRGesetz) Kostenvoranschlag mitgeben Höhe? ortsüblich (nach OLG Karlsruhe 1,8- bis 2,3- facher Satz)

Honorar Diskussionen darüber mit Patienten? nur wenn Sie wollen strategische Entscheidung: klare Kante oder Wunsch honorar anders ausgedrückt: wollen Sie dem Patienten helfen oder mit ihm Geld verdienen? andere Vorteile bieten, z.b. Wunschtermin

Übersicht I. Überblick: System PKV II. Honorar III. Rechnungen und Mahnungen IV. Beamte V. Sonstiges

Rechnungen/Mahnungen PKV Privatrechnung (evtl. über Firma) Patient ist Schuldner GKV Abrechnungsrichtlinien (evtl. über Firma) Krankenkasse ist Schuldner Mahnungen, ggf. Mahnbescheid, Klageverfahren evtl. Widerspruch, Klage, DVE Zivilgerichte Sozialgerichte

Rechnungen/Mahnungen Wie kann ich mich absichern? eigentlich gar nicht, weil Sie in Vorleistung gehen Therapie nur gegen cash? wichtig: schriftliche Vereinbarung, korrekte Mahnungen Konsequenz Bereitschaft, auch zu klagen guter Rechtsanwalt, Rechtschutzversicherung

Rechnungen/Mahnungen www.dve.info Downloads Verschiedenes Abrechnung mit Privatpatienten Merkblatt 11 Pflichtangaben auf der Rechnung

Übersicht I. Überblick: System PKV II. Honorar III. Rechnungen und Mahnungen IV. Beamte V. Sonstiges

Beamte Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur Sozialversicherung ihr Dienstherr auch nicht Unterstützung bei Krankheit gibt es daher über die Beihilfe: der Dienstherr erstattet einen Teil der Krankheitskosten, der Beamte trägt den anderen Teil selbst eine Absicherung in der PKV ist seit einiger Zeit Pflicht

Beamte für die Honorarvereinbarung hat es keine Bedeutung, ob jemand Beamter bzw. Angehöriger eines Beamten ist keine Diskussion darüber, dass nur die sog. beihilfefähigen Höchstsätze als Honorar vereinbart werden dürfen ständige Rechtsprechung der Zivilgerichte MB 08 Abrechnung mit Beamten

Übersicht I. Überblick: System PKV II. Honorar III. Rechnungen und Mahnungen IV. Beamte V. Sonstiges

Sonstiges 1. Verordnung 2. Basistarif 3. Sonderposten der Honorarvereinbarung 4. Freie Mitarbeiter/innen 5. Privatpraxis

Sonstiges 1. Verordnung Basis der Behandlung von Privatpatienten ist eine ärztliche Verordnung es ist kein Formular vorgeschrieben, auch kein Inhalt nur mit der Verordnung bekommt der Patient die Kosten erstattet Kopie davon machen, Original zurückgeben auf separatem Formular Termine bestätigen lassen, auch wichtig für die Rechnung

Sonstiges 2. Basistarif ist ein besonderer Tarif, der dem gesetzlichen Versicherungsschutz angeglichen ist Patient bekommt die GKV-Sätze erstattet daher: nur diese vereinbaren evtl. vorher abfragen

Sonstiges 3. Sonderposten der Honorarvereinbarung alle Leistungen neben der Therapie müssen eindeutig vereinbart sein und transparent in Rechnung gestellt werden Befunderhebung/Funktionsanalyse Erstgespräch Bericht Hausbesuchspauschale/KM-Geld Beratung/isolierte Beratung der Bezugspersonen

Sonstiges 4. Freie Mitarbeiter/innen können Privatpatienten grundsätzlich selbst abrechnen ist individuell zu vereinbaren kann durch die Vereinbarung mit dem freien MA auch ausgeschlossen werden

Sonstiges 5. Privatpraxis wer eine Privatpraxis hat, kann auch Privatpatienten behandeln Ausnahme: Basistarif, setzt eine Zulassung voraus Behandlungen auf Verordnung sind immer umsatzsteuerfrei

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