- 69 - NHALTSVERZECHNS Seite: Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen in Deggendorf, Mühlbogenstraße 55, auf dem Grundstück Fl.Nr. 795/4 der Gemarkung Deggendorf durch Herrn Matthias Hasreiter, Ödgarten 1, 94574 Wallerfing (Bauplan-Nr. B-2015-59) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 21.04.2015 SG 40/km-he (Bauplan-Nr. B-2015-59)... 70 Bekanntmachung Wassergesetze und Abwasserabgabengesetze; Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Neubau des Schulzentrums Deggendorf, Flur-Nr. 952 der Gemarkung Deggendorf, in den Kollbach durch den LANDKRES DEGGENDORF, vertreten durch Herrn Landrat Christian Bernreiter, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf... 72 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Bekanntmachung über die Durchführung eines luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemäß 6 LuftVG zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschraubersonderlandeplatzes am DDONAUSAR Klinikum Deggendorf... 74
2 64 8 88-70 - Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) 1318/14 Ruselstr. 65 869/5 798/2 798/4 798/5 797/19 9 797/18 11 13 13a 15 Kieslingstr. 797/27 20 797/15 797 797/2 0 22 797/2 797/7 24 797/5 797/6 22a 792/4 9 11 792/3 792/13 Kleinsiedlung 792/22 20 13 13a 792/6 /14 22a 792/29 792/32 24 22 13b 792/33 792/20 Altenheim Marienthal 800/1 6 Kieslingstr. 3 5 7 798/9 8 797/7 798 798/7 798/8 10 12 798/6 14 797/14 797/13 797/12 795 795/9 57 20a 797/11 795/6 59 61 797/28 796 795/8 795/7 63 797/10 797/3 65 10 793 84 18 18a 86 792/35 793/12 Mühlbogenstr. 90 69 792/23 793/10 71 792/21 793/6 92 802/8 795/4 78 80 793/4 82 793/1 789/5 55 51 795/2 51a 795/1 795/5 795 74 793/15 78a 80a 793/3 793/2 809/1 1 802/2 802/9 795/3 49 802/8 802/7 Mühlbogenstr. 66 70 72 72a 76 793/14 793/13 793/5 793/11 Altbach 821/3 789/3 809/9 809/10 1634/8 1634/27 Tilsiter Str. 68 1634/9 1634/13 1634/6 1634/11 1634/12 1 1634/5 Altbach 809/11 802/2 3 5 7 809/9 809/10 1636/24 1634/3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen in Deggendorf, Mühlbogenstraße 55, auf dem Grundstück Fl.Nr. 795/4 der Gemarkung Deggendorf durch Herrn Matthias Hasreiter, Ödgarten 1, 94574 Wallerfing (Bauplan-Nr. B-2015-59) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 21.04.2015 SG 40/km-he (Bauplan-Nr. B- 2015-59) 1. Mit Bescheid der Stadt Deggendorf vom 21.04.2015, SG 40/km-he (Bauplan-Nr. B-2015-59) wurde Herrn Matthias Hasreiter die bauaufsichtliche Genehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen in der Mühlbogenstraße 55, auf dem Grundstück Fl.Nr. 795/4 der Gemarkung Deggendorf erteilt. 2. Gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO werden wegen der Abstandsflächenunterschreitungen vor der Südwest-, vor der Nordwest- sowie vor der Nordostumfassung des Wohnhauses die Abweichungen von der Abstandsflächenvorschrift des Art. 6 Abs. 5 BayBO zugelassen. 3. Die Baugenehmigung enthält als Nebenbestimmungen Auflagen und Bedingungen, die unter Ziffer. des genannten Bescheides festgesetzt sind. 4. Es sind mehr als 20 Nachbarn im gleichen nteresse beteiligt, weshalb gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Deggendorf ersetzt wurde.
- 71-5. Alle Beteiligten gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BayBO können bei der Stadt Deggendorf Sachgebiet 40 Bauverwaltung, Bauordnung Neues Rathaus Franz-Josef-Strauß-Straße 3 94469 Deggendorf Zimmer 225 Telefon 0991/2960-405 bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, das ist der 20.07.2015, während der allgemeinen Öffnungszeiten den Baugenehmigungsbescheid sowie die genehmigten Planunterlagen einsehen. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch, Freitag sowie 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g : Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Deggendorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 22. Juni 2007 (GVBl Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E-Mail) ist unzulässig. Gegen eine eventuelle Anordnung der sofortigen Vollziehung kann ein Antrag gem. 80 Abs. 5 VwGO beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg gestellt werden. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Deggendorf, 15.06.2015 STADT DEGGENDORF gez. Günther Pammer Zweiter Bürgermeister
- 72 - B E K A N N T M A C H U N G Wassergesetze und Abwasserabgabengesetze; Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Neubau des Schulzentrums Deggendorf, Flur-Nr. 952 der Gemarkung Deggendorf, in den Kollbach durch den LANDKRES DEG- GENDORF, vertreten durch Herrn Landrat Christian Bernreiter, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf Mit Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom 27.05.2015, Nr. 41-6481.1 We/St, wurde dem Landkreis Deggendorf bis auf Widerruf die gehobene Erlaubnis nach 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Benutzung des Kollbaches (Gewässer. Ordnung mit Genehmigungspflicht nach Art. 20 Abs. 2 BayWG) durch Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser erteilt. Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen Plänen liegt in der Zeit vom 22.06.2015 bis 06.07.2015 in der Stadt Deggendorf, Neues Rathaus, 94469 Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Straße 3, Zimmer-Nr. 201, auf und kann dort währen der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Der Bescheid und die Planunterlagen können auch beim Landratsamt Deggendorf, Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf, Zimmer-Nr. 213/. OG, eingesehen werden. Der Bescheid wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bescheid den übrigen Betroffenen mit dem Ende dieser Auslegungsfrist als zugestellt gilt. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
- 73 - Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Nr. 13/2007) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Umweltrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Deggendorf, 27.05.2015 Landratsamt Deggendorf gez. Bischoff Oberregierungsrätin
- 74 - Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Bekanntmachung über die Durchführung eines luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemäß 6 LuftVG zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschraubersonderlandeplatzes am DDONAUSAR Klinikum Deggendorf Das DONAUSAR Klinikum Deggendorf-Dingolfing-Landau gku hat bei der Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach 6 LuftVG zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschraubersonderlandeplatzes am DONAU- SAR Klinikum Deggendorf gestellt. Der Hubschraubersonderlandeplatz soll der Durchführung von Hubschrauberflügen im Rahmen des Rettungsdienstes, Katastrophenschutzes und Krankentransportes und damit in Zusammenhang stehenden Flügen wie dem Transport von Spezialisten, medizinischem Gerät, Arzneimitteln, Blutkonserven und Transplantaten dienen. Dem Antrag liegen insbesondere ein Gutachten über die Eignung des Geländes und eine Schallimmissionsprognose (Lärmgutachten) bei. Der Antrag mit Gutachten und Plänen kann in der Zeit von Donnerstag, dem 25. Juni 2015, bis einschließlich Freitag, dem 24. Juli 2015, bei folgender Stelle während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: Große Kreisstadt Deggendorf Sachgebiet 40 Bauverwaltung, Bauordnung Neues Rathaus Franz-Josef-Strauß-Straße 3 94469 Deggendorf Zimmer 215 Telefon 0991/2960-443 Einwendungen gegen den Antrag können bis Freitag, dem 07. August 2015, bei der Großen Kreisstadt Deggendorf und bei der Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern -, Maximilianstraße 39, 80538 München, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern behält sich vor, alle eingehenden Einwendungsschreiben (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) dem DONAUSAR Klinikum Deggendorf-Dingolfing-Landau gku zur Stellungnahme zuzuleiten. Soweit damit kein Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist vom Einwender ausdrücklich zu erklären. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Deggendorf, 15.06.2015 STADT DEGGENDORF gez. Günther Pammer Zweiter Bürgermeister