Verhandlungsschrift. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hochburg-Ach am

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Seite: 1 bis 5. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben worden

anwesend abwesend Abwesenheitsgrund

Transkript:

Az. Gem-004/1-7/2015 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hochburg-Ach am 22.10.2015. Tagungsort: Gemeindeamt (Sitzungssaal) Anwesend sind: von der ÖVP: 1. Bgm. Johann Reschenhofer 2. Vizebgm. Dipl. Päd. Ing. Adelheid Geßl 3. GVM Margit Steiner 4. GVM Mag. arch. Rupert Plasser 5. GRM Dr. Josef Plasser 6. GRM Josef Reindl 7. GRM Felix Spitzwieser 8. GRM Gerhard Haring 9. GRM Alexander Weiß 10. GRM Erich Spitzwieser von der PRO: 1. GVM Herwig Hammerle 2. GVM Wilhelm Kirchsteiger 3. GRM Angelika Meindl 4. GRM Hildegard Baumann-Hartl 5. GRM Josef Wimmer von der SPÖ: 1. GVM Horst Grumbach 2. GRM Josef Kain 3. GRM Willibald Strini 4. GRM Herbert Pichler von der FPÖ: 1. GRM Johann Mersch 2. GRM Otto Wengler 3. GRM Klaus Österbauer ferner die Ersatzmitglieder: 1. Helga Weilbuchner für GRM Felix Asen (ÖVP) 2. Erwin Maier für GRM Maria Bernecker (ÖVP) 3. Daniela Reitinger für GRM Bernhard Füller (PRO) Der Leiter des Gemeindeamtes Erwin Eberharter Sonstige Personen ( 66 Abs. 2 Oö. GemO. 1990): keine Es fehlen: a) entschuldigt: die GRM Felix Asen, Maria Bernecker und Bernhard Füller sowie GR- EM Herbert Auer b) unentschuldigt: niemand Schriftführerin ( 54 Abs. 2 Oö. GemO. 1990): Ursula Wagner Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm einberufen wurde; b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan ( 45 Abs. 1 Oö. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 12.10.2015 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 12.10.2015 öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

- 2 - Die Sitzungsprotokolle der Sitzungen vom 11.12.2014, 13.08.2015 und 15.09.2015 konnten aus zeitlichen Gründen noch nicht fertig gestellt werden; deren Vorlage erfolgt bei der nächsten Sitzung. Vor Beginn der Beratung über die Tagesordnungspunkte unterbricht der Vorsitzende die Sitzung zur Abhaltung der Bürgerfragestunde gem. 53 Abs. 5 Oö. GemO.. Es erfolgt keine Wortmeldung, die Sitzung wird fortgesetzt. Auf Antrag des Vorsitzenden werden folgende TOP. gem. 46 Abs. 3 Oö. GemO. einstimmig zur Behandlung in der heutigen Gemeinderatssitzung in die Tagesordnung aufgenommen. Die Abstimmung erfolgte "Sportanlagen der UNION RAIBA Hochburg-Ach; Neubau in Oberkriebach: Auftragsvergabe für die Durchführung von schalltechnischen Untersuchungen Az. Sport 262" "Raumordnung Einhebung von Infrastrukturbeiträgen; Abschluss einer Vereinbarung mit den Ehegatten Friedrich und Ursula Bernecker/Radegunderstraße 11 Az. BauRo 031/20" "Flächenwidmungsplan Nr. 5; Ansuchen um Widmungsänderungen der Ehegatten Friedrich und Ursula Bernecker/Radegunderstraße 11 Az. BauRo 031/20" 1. Punkt: Nachtragsvoranschlag 2015 a) Festsetzung der Grenzwerte für die Erläuterung der Unterschiedsbeträge zum Rechnungsabschluss Az. Fin 902 Die Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung (GemHKRO) sieht im 73 Abs. 1 Z. 8 vor, dass der GR festzulegen hat, ab welchem Ausmaß Abweichungen zwischen den RA-Summen und den VA- bzw. NVA-Summen zu erläutern sind. Damit können die Gemeinden dieses Erfordernis besser auf die jeweilige Budgetgröße abstimmen. Im Einvernehmen mit der Gemeindebuchhaltung schlägt der GV vor, als Grenzwerte 5 % und zugleich 5.000,-- vorzusehen. "Gem. 73 Abs. 1 Z. 8 GemHKRO wird festgelegt, dass Unterschiedsbeträge zwischen den veranschlagten Beträgen und den Rechnungsabschluss-Summen zu erläutern sind, wenn diese mehr als 5 % und zugleich 5.000,-- überschreiten."

- 3-1. Punkt: Nachtragsvoranschlag 2015 b) Genehmigung des Nachtragsvoranschlages 2015 Az. Fin 902 Der Bürgermeister legt den NVA 2015 zur Beratung und Genehmigung vor. Der GV hat sich in seiner Sitzung vom 06.10.2015 eingehend mit dem NVA-Entwurf befasst und diesen in der vorliegenden Fassung akzeptiert. Anschließend lag der Entwurf des Nachtrages zum VA 2015 zwei Wochen hindurch im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Erinnerungen dagegen wurden nicht eingebracht. Im Auftrag des Vorsitzenden wird der NVA von der Buchhalterin Helga Schmidegger vorgetragen und erläutert. Debatte: GVM und Planer Rupert Plasser informiert, dass die Mehrausgaben des Vorhabens Freiw. Feuerwehr Hochburg/Zeugstättenbau von 50.000,00 keine tatsächlichen Mehrausgaben seien, sondern die Kosten durch den schnellen Baufortschritt nur früher anfallen würden. GRM Gerhard Haring macht darauf aufmerksam, dass die Franz Xaver Gruber Gemeinschaft die Hälfte der Ausgaben von 12.000,00 für die Holzwurmbekämpfung im Franz Xaver Gruber Heimatmuseum übernommen habe. Dieser Betrag schlage sich auf Seiten der Einnahmen nieder, so Buchhalterin Helga Schmidegger. Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss A) Der Nachtragsvoranschlag wird 1. im ordentlichen Haushalt in den Einnahmen mit 5.650.000,00 (gegenüber 5.420.000,00 im ordentlichen Voranschlag) in den Ausgaben mit 5.650.000,00 (gegenüber 5.420.000,00 im ordentlichen Voranschlag) 2. im außerordentlichen Haushalt in den Einnahmen mit 3.330.000,00 (gegenüber 1.720.000,00 im außerordentlichen Voranschlag)

- 4 - festgesetzt. in den Ausgaben mit 3.330.000,00 (gegenüber 1.720.000,00 im außerordentlichen Voranschlag) B) Die Steuerhebesätze 2015 werden nicht geändert. Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erheben der Hand. 2. Punkt: Nachtragsvoranschlag 2015 der "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hochburg-Ach & Co KG": a) Festsetzung der Grenzwerte für die Erläuterung der Unterschiedsbeträge zum Rechnungsabschluss Az. Fin 880 Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der KEG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hochburg-Ach & Co KEG, nunmehr Co KG, vom 21.03.2006 hat der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hochburg-Ach (Komplementär) einen Nachtragsvoranschlag zu erstellen und der Gemeinde (Kommanditistin) zur Genehmigung vorzulegen. Die Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung (GemHKRO) sieht im 73 Abs. 1 Z. 8 vor, dass der GR festzulegen hat, ab welchem Ausmaß Abweichungen zwischen den RA-Summen und den VA- bzw. NVA-Summen zu erläutern sind. Damit kann dieses Erfordernis besser auf die jeweilige Budgetgröße abgestimmt werden. Der Obmann des Vereins zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hochburg-Ach Erwin Eberharter schlägt vor, als Grenzwerte 5 % und zugleich 5.000,-- vorzusehen. "Gem. 73 Abs. 1 Z. 8 GemHKRO wird festgelegt, dass Unterschiedsbeträge zwischen den veranschlagten Beträgen und den Rechnungsabschluss-Summen zu erläutern sind, wenn diese mehr als 5 % und zugleich 5.000,-- überschreiten."

- 5-2. Punkt: Nachtragsvoranschlag 2015 der "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hochburg-Ach & Co KG": b) Genehmigung des Nachtragsvoranschlages 2015 Az. Fin 880 Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der KEG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hochburg-Ach & Co KEG", nunmehr Co KG, vom 21.03.2006 hat der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hochburg-Ach (Komplementär) einen Nachtragsvoranschlag zu erstellen und der Gemeinde (Kommanditistin) zur Genehmigung vorzulegen. Der GV hat sich in seiner Sitzung vom 06.10.2015 mit dem NVA-Entwurf befasst und diesen in der vorliegenden Fassung akzeptiert. Der Bürgermeister stellt namens des Gemeindevorstandes den Antrag, den vom Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hochburg-Ach vorgelegten Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2015 wie folgt zu beschließen: Der Nachtragsvoranschlag wird 1. im ordentlichen Haushalt in den Einnahmen mit 135.000,00 (gegenüber 158.700,00 im ordentlichen Voranschlag) in den Ausgaben mit 135.000,00 (gegenüber 158.700,00 im ordentlichen Voranschlag) 2. im außerordentlichen Haushalt festgesetzt." in den Einnahmen mit 114.000,00 (gegenüber 125.100,00 im außerordentlichen Voranschlag) in den Ausgaben mit 84.400,00 (gegenüber 125.100,00 im außerordentlichen Voranschlag)

- 6-3. Punkt: Voranschlag 2016 Festsetzung der Grenzwerte für die Erläuterung der Unterschiedsbeträge zum Nachtragsvoranschlag 2015 Az. Fin 902 Die Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung (GemHKRO) sieht im 14 Abs. 3 Zif. 1 vor, dass der GR festzulegen hat, ab welchem Ausmaß Abweichungen zwischen den veranschlagten Beträgen und den bisherigen Voranschlags-Summen zu erläutern sind. Damit können die Gemeinden dieses Erfordernis besser auf die jeweilige Budgetgröße abstimmen. Im Einvernehmen mit der Gemeindebuchhaltung schlägt der GV vor, als Grenzwerte 10 % und zugleich 25.000,-- vorzusehen. "Gem. 14 Abs. 3 Oö. GemHKRO wird festgelegt, dass Unterschiedsbeträge zwischen den veranschlagten Beträgen und den bisherigen Voranschlags-Summen zu erläutern sind, wenn diese 10 % und zugleich 25.000,00 überschreiten." 4. Punkt: Voranschlag 2016 der "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hochburg-Ach & Co KG" Festsetzung der Grenzwerte für die Erläuterung der Unterschiedsbeträge zum Nachtragsvoranschlag 2015 Az. Bau 880 Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der KEG Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hochburg-Ach & Co KEG, nunmehr Co KG, vom 21.03.2006 hat der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hochburg-Ach (Komplementär) einen Voranschlag zu erstellen und der Gemeinde (Kommanditistin) zur Genehmigung vorzulegen. Die OÖ. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung (GemHKRO) sieht im 14 Abs. 3 vor, dass der GR festzulegen hat, ab welchem Ausmaß Abweichungen zwischen den veranschlagten Beträgen und den bisherigen Voranschlags-Summen zu erläutern sind. Damit kann dieses Erfordernis besser auf die jeweilige Budgetgröße abgestimmt werden. Der Obmann des Vereins zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hochburg-Ach Erwin Eberharter schlägt vor, als Grenzwerte 10 % und zugleich 25.000,-- vorzusehen.

- 7 - Gemäß 14 Abs. 3 Oö. GemHKRO wird festgelegt, dass Unterschiedsbeträge zwischen den veranschlagten Beträgen und den bisherigen Voranschlags-Summen zu erläutern sind, wenn diese 10 % und zugleich 25.000,00 überschreiten. 5. Punkt: Prüfungsausschuss-Sitzung am 05.03.2015; Bericht über das Ergebnis der Gebarungseinschau Az. Gem 004/40-2/15 Der PrA nahm am 05.03.2015 eine Gebarungseinschau vor. Der Obmann des PrA Josef Kain bringt dem GR den Prüfbericht vollinhaltlich zur Kenntnis. "Der Prüfbericht des PrA über das Ergebnis der am 05.03.2015 vorgenommenen Gebarungseinschau wird zur Kenntnis genommen.

- 8-6. Punkt: Prüfungsausschuss-Sitzung am 09.06.2015; Bericht über das Ergebnis der Gebarungseinschau Az. Gem 004/40-3/15 Der PrA nahm am 09.06.2015 eine Gebarungseinschau vor. Der Obmann des PrA Josef Kain bringt dem GR den Prüfbericht vollinhaltlich zur Kenntnis. "Der Prüfbericht des PrA über das Ergebnis der am 09.06.2015 vorgenommenen Gebarungseinschau wird zur Kenntnis genommen. 7. Punkt: Raumordnung Einhebung von Infrastrukturbeiträgen; Abschluss von Vereinbarungen mit a) Herrn Gerhard Lang/Endt 1 b) Herrn Josef Daxl/Duttendorf 8 Az. BauRo 031/20 Gemäß den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes sind die Gemeinden ermächtigt, Infrastrukturkostenbeiträge für die Errichtung gemeindeeigener Versorgungseinrichtungen (Kanal, Wasser, Straßen etc.) einzuheben. Auch die Gemeinde Hochburg-Ach will von diesem Instrument Gebrauch machen. Auf Basis einer Muster-Vereinbarung des Oö. Gemeindebundes hat der GR in seiner Sitzung am 12.09.2013 eine Mustervereinbarung für die Einhebung von Infrastrukturbeiträgen beschlossen, die einen fixen Betrag von 10,--/m2 Umwidmungsfläche vorsieht. Vor Einleitung eines Flächenwidmungsplan-Umwidmungsverfahrens ist vom Grundbesitzer dieses Übereinkommen zu unterfertigen. a) Herr Gerhard Lang, Endt 1, 5122 Hochburg-Ach, hat ersucht, die Parz. 1778, KG Hochburg, als Bauland/Wohngebiet auszuweisen. Mit Datum 15.10.2015 hat Herr Gerhard Lang den auf die Baulandschaffung abgestimmten Kontrakt bereits unterfertigt, der zur Genehmigung vorliegt.

- 9 - b) Herr Josef Daxl, Duttendorf 8, 5122 Hochburg-Ach, hat ersucht, eine Teilfläche der Parz. 935/1, KG Unterkriebach, im Ausmaß von ca. 3.923 m 2, als Bauland/Wohngebiet auszuweisen. Mit Datum 06.10.2015 hat Herr Josef Daxl den auf die Baulandschaffung abgestimmten Kontrakt bereits unterfertigt, der zur Genehmigung vorliegt. Der Bürgermeister stellt namens des Gemeindevorstandes den Antrag, folgende Beschlüsse a) Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hochburg-Ach und Herrn Gerhard Lang, Endt 1, 5122 Hochburg-Ach, über die Einhebung der Infrastrukturkostenbeiträge für die im Zusammenhang mit der Herstellung der für die in den Anlagen 1 4 des unterfertigten Übereinkommens beschriebenen und planlich dargestellten Grundflächen anfallenden Infrastruktur, wird genehmigt. Eine Ausfertigung dieser Vereinbarung wird dem Sitzungsprotokoll als Anhang 1 angeschlossen und bildet einen wesentlichen Bestandteil desselben. b) "Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hochburg-Ach und Herrn Josef Daxl, Duttendorf 8, 5122 Hochburg-Ach, über die Einhebung der Infrastrukturkostenbeiträge für die im Zusammenhang mit der Herstellung der für die in den Anlagen 1 4 des unterfertigten Übereinkommens beschriebenen und planlich dargestellten Grundflächen anfallenden Infrastruktur, wird genehmigt. Eine Ausfertigung dieser Vereinbarung wird dem Sitzungsprotokoll als Anhang 2 angeschlossen und bildet einen wesentlichen Bestandteil desselben. 8. Punkt: Flächenwidmungsplan Nr. 5; Ansuchen um Widmungsänderungen a) des Herrn Gerhard Lang/Endt 1 Az. BauRo 031/20 Der FWP Nr. 5 der Gemeinde Hochburg-Ach ist seit 22.05.2013 rechtskräftig. Seit der letzten FWP-Überarbeitung ist folgendes Ansuchen um Widmungsänderung eingelangt: Antrag vom 30.05.2015, auf Umwidmung des Grundstückes 1778, KG Hochburg, Eigentümer: Gerhard Lang, Endt 1, 5122 Hochburg-Ach, von Grünland in Bauland/Wohnbaugebiet. Die Parz. 1778, KG Hochburg, befindet sich nördlich der bebauten Liegenschaften Sonnenweg 5/Wieser und Sonnenweg 7/Straßhofer. Dieses Grundstück soll nach

- 10 - Umwidmung zur geplanten Vergrößerung des Wohnhauses Sonnenweg 7 herangezogen werden. Der Raumplanungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29.09.2015 mit diesem Thema befasst und spricht sich für eine Umwidmung des Grundstückes aus. "Für das folgende Ansuchen um Widmungsänderung wird die Einleitung des Verfahrens im Sinne des 36 Oö. ROG beschlossen: Umwidmung des Grundstückes 1778, KG Hochburg, Eigentümer: Gerhard Lang, Endt 1, 5122 Hochburg-Ach, von Grünland in Bauland/Wohnbaugebiet Der Bürgermeister wird beauftragt, das Änderungsverfahren gem. 33 und 34 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 durchzuführen." 8. Punkt: Flächenwidmungsplan Nr. 5; Ansuchen um Widmungsänderungen b) des Herrn Josef Daxl/Duttendorf 8 Az. BauRo 031/20 Der FWP Nr. 5 der Gemeinde Hochburg-Ach ist seit 22.05.2013 rechtskräftig. Seit der letzten FWP-Überarbeitung ist folgendes Ansuchen um Widmungsänderung eingelangt: Antrag vom 12.10.2015, auf Umwidmung einer 3.239 m² großen Teilfläche des Grundstückes 935/1, KG Unterkriebach, Eigentümer: Josef Daxl, Duttendorf 8, 5122 Hochburg-Ach, von Grünland in Bauland/Wohnbaugebiet. Diese Fläche befindet sich östlich der Liegenschaft Duttendorf 8/Daxl bzw. stellt den südwestlichen Teil des Salzachringes dar. Damit könnte eine Abrundung dieses Gebietes erzielt werden. Der Raumplanungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29.09.2015 mit diesem Thema befasst und spricht sich für eine Umwidmung des Grundstückes aus.

- 11 - Debatte: Auf die Anfrage von GRM Josef Wimmer informiert AL Erwin Eberharter, dass die Oberflächenentwässerung im bestehenden Projekt berücksichtigt sei. "Für das folgende Ansuchen um Widmungsänderung wird die Einleitung des Verfahrens im Sinne des 36 Oö. ROG beschlossen: Umwidmung einer 3.239 m² großen Teilfläche des Grundstückes 935/1, KG Unterkriebach, Eigentümer: Josef Daxl, Duttendorf 8, 5122 Hochburg-Ach, von Grünland in Bauland/Wohnbaugebiet Der Bürgermeister wird beauftragt, das Änderungsverfahren gem. 33 und 34 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 durchzuführen." 8. Punkt: Flächenwidmungsplan Nr. 5; Ansuchen um Widmungsänderungen c) der Ehegatten Helmut und Barbara Panitz/Ostermiething Az. BauRo 031/20 Der FWP Nr. 5 der Gemeinde Hochburg-Ach ist seit 22.05.2013 rechtskräftig. Seit der letzten FWP-Überarbeitung ist folgendes Ansuchen um Widmungsänderung eingelangt: Ansuchen der Ehegatten Helmut und Barbara Panitz, Gewerbestraße 9, 5121 Ostermiething, vom 01.07.2015, um Anpassung der Widmung Sternchenbau bestehendes Gebäude im Grünland für die Liegenschaft Raschbacher-Siedlung 44. Dies bedeutet, dass der zu bebauende Teil max. 1.000 m2 aufweisen darf. Dieser Bauplatz ist im FWP planlich darzustellen. Im Zuge des Grundstückserwerbes wurde eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die tatsächliche Bebauung mit der Eintragung im FWP der Gemeinde Hochburg-Ach nicht ident ist. Daraufhin wurde von der Brunner ZT-GmbH, Braunau am Inn, mit Plan vom 26.01.2015, die bebaubare Fläche der Liegenschaft Raschbacher- Siedlung 44, neu definiert. Diese Konfiguration des Grundstückes 489/2, KG. Ach, soll nunmehr im FWP der Gemeinde Hochburg-Ach aufgenommen werden.

- 12 - Debatte: Auf Anfrage von GRM Annemarie Wimmer erklärt der Bgm., dass es sich nur um das Grundstück der Familie Panitz handle, auf dem mit dieser Widmungsänderung die bebaubare Fläche neu geformt werde. "Für das folgende Ansuchen um Widmungsänderung wird die Einleitung des Verfahrens im Sinne des 36 Oö. ROG beschlossen: Anpassung der Widmung "Sternchenbau bestehendes Gebäude im Grünland" für die Liegenschaft Raschbacher-Siedlung 44/5122 Hochburg-Ach, Eigentümer: Ehegatten Helmut und Barbara Panitz/Ostermiething Der Bürgermeister wird beauftragt, das Änderungsverfahren gem. 33 und 34 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 durchzuführen." 9. Punkt: Volksschule Hochburg-Ach; Zusammenlegung der Volksschulen im Gebäude der VS Hochburg durch die Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hochburg-Ach & Co KG Änderung des Finanzierungsplanes Az. Schu 2111/0 In der GR-Sitzung v. 10.07.2008/TOP. 4 wurde der Grundsatzbeschluss für die Zusammenlegung der Volksschulen Ach und Hochburg zu einer Volksschule Hochburg-Ach, die im Gebäude der VS Hochburg geführt werden soll, gefasst. Das im Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung v. 11.01.2010, GZ. Bgd-310398/29-2009-Win, bekannt gegebene Ergebnis der neuerlichen Überprüfung der Raumsituation der Volksschulen Ach und Hochburg für die Zusammenlegung der Volksschulen und die Neusituierung des Kindergartens wurde in der GR-Sitzung v. 30.03.2010/TOP. 10 a) zur Kenntnis genommen. Auf Basis der Kostenschätzung des Planungsbüros Plasser e.u./ach v. 06.09.2010 wurde in der GR-Sitzung v. 11.11.2010/TOP. 5 ein Finanzierungsplan mit Kosten in Höhe von 392.100,00 festgesetzt und dem Amt der OÖ. Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben des Amtes der Oö. LReg. v. 18.07.2011, Az. IKD(Gem)-311017/364-2011-Mai, wurde die Finanzierungsdarstellung des Landes mit Baukosten in Höhe v. 358.400,00 bekannt gegeben. Unter der Voraussetzung, dass der Gemeinderat einen der Finanzierungsdarstellung des Landes entsprechenden Finanzierungsplan beschließt, wurde gleichzeitig die Genehmigung gemäß 86 der Oö. Gemeindeordnung 1990 erteilt. Der darauf abgestimmte FZP wurde in der GR-Sitzung am 02.08.2011 beschlossen.

- 13 - Das Vorhaben wird durch die Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hochburg- Ach & Co KG abgewickelt, da dadurch ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Mit Schreiben des Amtes der Oö. LReg. v. 07.05.2012, Az. IKD(Gem)-311017/404-2011-Mai, wurde der Kostenrahmen von 358.400,00 auf 403.000,00 erhöht. Weiters wurden der Landeszuschuss und die Bedarfszuweisung jeweils von 60.000,00 auf 120.000,00 erhöht und mitgeteilt, dass das von der VFI bereits aufgenommene Darlehen von 240.000,00 auf 163.000,00 zu reduzieren ist. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich auf 469.965,00. Das von der VFI bereits aufgenommene Darlehen konnte daher lediglich auf 212.201,00 reduziert werden. Der darauf abgestimmte FZP wurde in der GR-Sitzung am 26.03.2013 beschlossen. Mit Schreiben des Amtes der OÖ. LReg. v. 28.08.2015, IKD-2013-236892/12-Os, wurden die LZ-Mittel und BZ-Mittel von jeweils 120.000,00 auf 122.900,00 erhöht. 2013 konnte ein Anteilsbetrag o.h. v. 3.915,00 zugeführt werden. Das Darlehen wird somit auf 202.487,00 reduziert. Der darauf abgestimmte FZP liegt zur Beschlussfassung vor. Der für die Zusammenlegung der Volksschulen im Gebäude der VS Hochburg durch die Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hochburg-Ach & Co KG am 26.03.2013 beschlossene Finanzierungsplan wird wie folgt geändert: A) Kosten - 2014 2015 Gesamt 1. Außenanlagen 34.730,00 34.730,00 2. Planung und Bauleitung 37.765,00 37.765,00 3. Baumeister- u. übrige Prof.-Arbeiten 363.660,00 363.660,00 4. Arbeitsleistung Bauhofarbeiter 17.763,00 17.763,00 5. Einrichtung 3.133,00 3.133,00 6. Sonstige Kosten 12.914,00 12.914,00 Summe 469.965,00 0,00 469.965,00 ===================================== B) Bedeckung - 2014 2015 Gesamt 1. Anteilsbetrag o.h. 3.915,00 3.915,00 2. Bankdarlehen KG 202.487,00 202.487,00 3. LZ 120.000,00 2.900,00 122.900,00 4. BZ 120.000,00 2.900,00 122.900,00 5. Arbeitsleistung Bauhofarbeiter 17.763,00 17.763,00 Summe 464.165,00 5.800,00 469.965,00 ===================================== C) Überschuss/Abgang - 5.800,00 + 5.800,00 -/-" =====================================

- 14-10. Punkt: Sportanlage und Sportheim der Union Raiba Hochburg-Ach; Neubau in Oberkriebach: a) Zustimmung zur Errichtung eines Sportheimes durch die Union Raiba Hochburg-Ach auf der gemeindeeigenen Parz. 54/7, KG. Oberkriebach Az. Sport 262 Die Gemeinde Hochburg-Ach sowie die Sportunion Raiba Hochburg-Ach bemühen sich bereits seit längerer Zeit einen geeigneten Standort für eine neue Sportanlage zu finden. Ein entsprechendes Grundstück hierfür in gemeindezentraler Lage in der Ortschaft Oberkriebach, nordöstlich des derzeit in Bau befindlichen Feuerwehrhauses, in Besitz des Hrn. Matthias Sinzinger, Rießhofstraße 1, 5122 Hochburg-Ach, wurde ins Auge gefasst. In der GR-Sitzung am 13.08.2015/TOP. 2 wurde der Kaufvertrag sowie die Zusatzvereinbarung betreffend den Erwerb der aufgrund der Vermessungsurkunde der Zivilgeometer Brunner ZT-GmbH/Braunau am Inn v. 21.07.2015, GZ 15911A, neugeschaffenen Grundstücke 54/5 und 54/7, Gesamtausmaß 42.126 m 2, für den Neubau eines Sportzentrums zum Pauschalkaufpreis v. 931.476,00 genehmigt. Nunmehr wird mit Nachdruck an den Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung dieses Projektes gearbeitet. In der 1. Phase soll das Sportheim sowie die zwei Fußballplätze einschließlich Nebenanlagen wie Entwässerungsanlagen, Zufahrt etc., errichtet werden. Angestrebt wird ein Baubeginn im Frühjahr 2016. Bei einem Gespräch zwischen Gemeinde und UNION wurde von der UNION der Wunsch an die Gemeinde herangetragen, das Sportheim in Eigenregie errichten zu können. Dies würde bedeuten, dass die UNION als Bauherr auftritt und sämtliche ab der Bauplanbewilligung anfallenden Arbeiten, wie Ausschreibungen, Beauftragungen, Bauleitung, Überprüfung der Bauausführung bis zur Zahlungs-Abwicklung selbst erledigt und verantwortlich ist. Nach Rücksprache mit der Abteilung Inneres und Kommunales beim Amt der Oö. Landesregierung wurde der Gemeinde bestätigt, dass diese Vorgehensweise durchaus üblich sei und ihrerseits kein Problem darstelle. Die UNION muss sich jedoch verpflichten, das vom Amt der Oö. Landesregierung vorgegebene Raum- und Funktionsprogramm für das gegenständliche Projekt und den festgelegten Kostenrahmen einzuhalten. Mehrkosten, die die Obergrenze dieses Kostenrahmens überschreiten bzw. auf eine Abweichung vom genehmigten Raum- und Funktionsprogramm zurückzuführen sind, sind ausschließlich vom Bauherrn (Union) selbst zu tragen. Ein Muster einer entsprechenden Verpflichtungserklärung liegt bei. Debatte: Auf Anfrage von GVM Horst Grumbach, ob eine eigene Vereinbarung abgeschlossen werde, damit die Union auf Gemeindegrund das Sportheim errichten dürfe, informiert AL Erwin Eberharter, dass das lt. Auskunft des Amtes der OÖ. Landesregierung nicht notwendig sei. GRM Herbert Pichler erkundigt sich nach einer Pacht oder Miete für das Sportheim zwischen der Union und der Gemeinde, oder ob das Heim dann der Union gehöre. GVM und Planer Rupert Plasser

- 15 - und AL Erwin Eberharter berichten, dass darüber diskutiert, allerdings noch nichts festgelegt wurde. Die Gemeinde räumt der Union Raiba Hochburg-Ach das Recht ein, auf der gemeindeeigenen Parz. 54/7, KG Oberkriebach, ein Sportheim zu errichten, zu betreiben und zu erhalten. Nach Vorliegen des Raum- und Funktionsprogrammes sowie des Finanzierungsplanes des Amtes der Oö. Landesregierung ist von der UNION RAIBA Hochburg-Ach eine Verpflichtungserklärung zu unterfertigen. Darin ist festzuhalten, dass die Kosten, die den genehmigten Finanzierungsplan des Landes OÖ. überschreiten, zur Gänze von der UNION RAIBA Hochburg-Ach zu tragen sind." 10. Punkt: Sportanlage und Sportheim der Union Raiba Hochburg-Ach; Neubau in Oberkriebach: b) Abschluss eines Nachtrages zum Kaufvertrag mit Herrn Matthias Sinzinger/Rieshofstraße 1 Az. Sport 262 Die Gemeinde Hochburg-Ach sowie die Sportunion Raiba Hochburg-Ach bemühen sich bereits seit längerer Zeit um einen geeigneten Standort für die neue Sportanlage, es wurden ca. 18 Varianten geprüft. Ein geeignetes Grundstück hierfür in gemeindezentraler Lage in der Ortschaft Oberkriebach, nord-östlich des derzeit in Bau befindlichen Feuerwehrhauses wurde ins Auge gefasst. Dieses wurde von Geometer BRUNNER ZT-GmbH, staatlich befugte und beeidete Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen und Geoinformation, Kaiserschützenstr. 26, 5280 Braunau am Inn, vermessen. Der von RA Dr. Gerald Priller/Eggelsberg ausgearbeitete Kaufvertrag für den Erwerb der neugeschaffenen Grundstücke 54/5, im Ausmaß von 7.385 m 2, und 54/7, im Ausmaß von 34.741 m 2, KG Oberkriebach, von Herrn Sinzinger Matthias, 5122 Rieshofstr. 1, zum Pauschalkaufpreis v. 931.476,00 wurde in der GR-Sitzung am 13.08.2015 beschlossen. Zur Zahlung des Kaufpreises ist ein Darlehen aufzunehmen, das jedoch bis zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsdatum, 14.10.2015, nicht in Anspruch genommen werden kann. Die Vertragsparteien sind daher übereingekommen, die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung bis längstens 31.10.2015 zu erstrecken. RA Dr. Gerald Priller/Eggelsberg wurde somit beauftragt, einen entsprechenden Nachtrag zum Kaufvertrag vom 14.08.2015 auszuarbeiten, welcher zur Genehmigung vorliegt.

- 16 - "Der vorliegende Nachtrag zum Kaufvertrag vom 14.08.2015 mit Herrn Matthias Sinzinger/Rieshofstraße 1 wird genehmigt. Eine Kopie des Vertragsentwurfes wird dem Sitzungsprotokoll als Anhang 3 angeschlossen und bildet einen wesentlich Bestandteil desselben. 11. Punkt: Rechnungsabschluss 2014; Vorlage des Prüfberichtes der BH Braunau v. 26.08.2015 Az. Fin 904 Der Bürgermeister verliest den Bericht der BH Braunau am Inn vom 26.08.2015, GEM BHBR- 2014-11649/2-Ti, betr. die Überprüfung des RA für das Finanzjahr 2014. Anschließend stellt er diesen TOP zur Der Bericht der BH Braunau vom 26.08.2015, GEM BHBR-2014-11649/2-Ti, über das Ergebnis der Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2014 wird vom GR zur Kenntnis genommen. 12. Punkt: Nachträgliche Genehmigung

- 17 - Aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit u. Wirtschaftlichkeit war für das Vorhaben Sportplatz/Verlegung eine sofortige Auftragsvergabe erforderlich. "Die nachstehend angeführte Auftragsvergabe wird nachträglich genehmigt: Geometer Brunner ZT-GmbH/Braunau Honorar für Vermessung lt. Rechnung v. 24.08.2015, ltd. auf 5.632,00 inkl. MWSt." Dringlichkeitsantrag 1: Sportanlagen der UNION RAIBA Hochburg-Ach; Neubau in Oberkriebach: Auftragsvergabe für die Durchführung von schalltechnischen Untersuchungen Az. Sport 262 Die Gemeinde Hochburg-Ach sowie die Sportunion Raiba Hochburg-Ach bemühen sich bereits seit längerer Zeit einen geeigneten Standort für neue Sportanlagen zu finden. Ein entsprechendes Grundstück hierfür in gemeindezentraler Lage in der Ortschaft Oberkriebach, nord-östlich des derzeit in Bau befindlichen Feuerwehrhauses, in Besitz von Hrn. Matthias Sinzinger, Rießhofstraße 1, 5122 Hochburg-Ach, wurde ins Auge gefasst. In der GR-Sitzung am 13.08.2015/TOP. 2 wurde der Kaufvertrag sowie die Zusatzvereinbarung betreffend den Erwerb der aufgrund der Vermessungsurkunde der Zivilgeometer Brunner ZT-GmbH/Braunau am Inn v. 21.07.2015, GZ 15911A, neugeschaffenen Grundstücke 54/5 und 54/7, Gesamtausmaß 42.126 m 2, für den Neubau eines Sportzentrums genehmigt. Nachdem die neuen Sportanlagen östlich direkt an die Liegenschaft des Herrn Manfred Ramitsch, 5122 Oberkriebach 30, sowie westlich an die Sinzinger-Siedlung angrenzen, soll geprüft werden, ob und welche Maßnahmen zur Reduzierung eventueller Emissionsbelastungen notwendig sind, bzw. welche Lärm- und Schallschutzeinrichtungen zu errichten sind. Zur Feststellung der derzeitigen Umgebungsbedingungen bzw. der zu erwartenden Emissionsbelastungen soll der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige DI Johann Spiessberger, 4814 Neukirchen, auf der Basis seines Anbotes vom 10.09.2015, beauftragt werden.

- 18 - Debatte: GVM Horst Grumbach erkundigt sich, warum diese Untersuchung gemacht würde. Der Bgm. berichtet, dass die Anregung von Hubert Bollenbach/Ludwig-Wendling-Straße 2 gekommen sei. Es sei allerdings noch nicht gewiss, ob die Untersuchung wirklich notwendig werde, dazu müssten noch Gespräche mit Hrn. Bollenbach und der Union geführt werden. Falls der Sachverständige tatsächlich beauftragt werden solle, wäre es jedoch von Vorteil, diesen Beschluss bereits heute zu fassen, damit das Vorhaben nicht unnötig verzögert würde. Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss Für die schalltechnischen Untersuchungen der neuen Sportanlage wird der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige DI Johann Spiessberger, 4814 Neukirchen, auf der Basis seines Offertes vom 10.09.2015, lautend auf 2.000,-- exkl. MWSt. plus Nebenkosten, beauftragt. Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erheben der Hand. Dringlichkeitsantrag 2: Raumordnung Einhebung von Infrastrukturbeiträgen; Abschluss einer Vereinbarung mit den Ehegatten Friedrich und Ursula Bernecker/Radegunderstraße 11 Az. BauRo 031/20" Gemäß den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes sind die Gemeinden ermächtigt, Infrastrukturkostenbeiträge für die Errichtung gemeindeeigener Versorgungseinrichtungen (Kanal, Wasser, Straßen etc.) einzuheben. Auch die Gemeinde Hochburg-Ach will von diesem Instrument Gebrauch machen. Auf Basis einer Muster-Vereinbarung des Oö. Gemeindebundes hat der GR in seiner Sitzung am 12.09.2013 eine Mustervereinbarung für die Einhebung von Infrastrukturbeiträgen beschlossen, die einen fixen Betrag von 10,--/m2 Umwidmungsfläche vorsieht. Vor Einleitung eines Flächenwidmungsplan-Umwidmungsverfahrens ist vom Grundbesitzer dieses Übereinkommen zu unterfertigen. Die Ehegatten Friedrich und Ursula Bernecker, Radegunderstraße 11, 5122 Hochburg-Ach, haben ersucht, die Parz. 406/1, KG Oberkriebach, als Bauland/Wohngebiet auszuweisen. Mit Datum 29.07.2015 haben die Ehegatten Friedrich und Ursula Bernecker den auf die Baulandschaffung abgestimmten Kontrakt bereits unterfertigt, der zur Genehmigung vorliegt.

- 19 - Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hochburg-Ach und den Ehegatten Friedrich und Ursula Bernecker, Radegunderstraße 11, 5122 Hochburg-Ach, über die Einhebung der Infrastrukturkostenbeiträge für die im Zusammenhang mit der Herstellung der für die in den Anlagen 1 4 des unterfertigten Übereinkommens beschriebenen und planlich dargestellten Grundflächen anfallenden Infrastruktur, wird genehmigt. Eine Ausfertigung dieser Vereinbarung wird dem Sitzungsprotokoll als Anhang 4 angeschlossen und bildet einen wesentlichen Bestandteil desselben. Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erheben der Hand. Dringlichkeitsantrag 3: Flächenwidmungsplan Nr. 5; Ansuchen um Widmungsänderungen der Ehegatten Friedrich und Ursula Bernecker/Radegunderstraße 11 Az. BauRo 031/20 Der FWP Nr. 5 der Gemeinde Hochburg-Ach ist seit 22.05.2013 rechtskräftig. Seit der letzten FWP-Überarbeitung ist folgendes Ansuchen um Widmungsänderung eingelangt: Antrag auf Umwidmung des Grundstückes 406/1, KG. Oberkriebach, Eigentümer: Friedrich und Ursula Bernecker, Radegunderstraße 11, 5122 Hochburg-Ach, von Grünland in Bauland/ Wohnbaugebiet. Dieses Grundstück befindet sich westlich der Weilhart-Landesstraße in der Ortschaft Holzgassen zwischen den Liegenschaften Radegunderstraße 6/Rudolf und Herta Angerer und Holzgassen 56/Friedrich und Hermine Hager. Damit könnte die Schließung einer bestehenden Baulandlücke erreicht werden. Aufgrund der günstigen Lage wäre dieser Bereich für eine Baulanderweiterung bestens geeignet. Der Raumplanungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.10.2014 mit diesem Thema befasst und spricht sich für eine Umwidmung des Grundstückes aus. Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss "Für das folgende Ansuchen um Widmungsänderung wird die Einleitung des Verfahrens im Sinne des 36 Oö. ROG beschlossen:

- 20 - Umwidmung der Parz. 406/1, KG. Oberkriebach, Eigentümer: Friedrich und Ursula Bernecker, Radegunderstraße 11, 5122 Hochburg-Ach, von Grünland in Bauland/Wohnbaugebiet Der Bürgermeister wird beauftragt, das Änderungsverfahren gem. 33 und 34 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 durchzuführen." Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erheben der Hand. 13. Punkt: Allfälliges I. Mitteilungen des Vorsitzenden 1. Der Vorsitzende informiert über a) die Top. Allfälliges der letzten Sitzungen b) das Schreiben von Thomas Himmler/Salzachring 13 vom 13.10.2015, in dem er Entwürfe zur Umsetzung bzw. Realisierung einer 2. Krabbelgruppe vorlegt. Der Bgm. stellt klar, dass GVM und Planer Rupert Plasser ebenfalls daran arbeite und bereits Gespräche mit dem Land OÖ. geführt habe. Dem Bgm. wäre es ein Anliegen, dass miteinander gearbeitet würde. c) den Wunsch einiger Anrainer am Salzachring, eine 30er Zone festzusetzen. Der Bgm. erinnert, dass für die "Wengbauer-Siedlung" bereits im Jahr 2009 eine 30 km/h Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung verordnet wurde. GRM und selbst Anrainer Klaus Österbauer verstehe das Anliegen, da der Verkehr zunehme und gleichzeitig mehr Kinder in der Siedlung wohnen, welche die Straße unter anderem als Spielplatz nutzen würden. Lediglich die Aufstellung von mehreren Hinweisschildern "30er Zone" mit dem Zusatz "rechts vor links", sowie die Anbringung von Bodenmarkierungen wäre förderlich. d) das Mail des Kommandanten der FF Hochburg Martin Wilske vom 28.09.2015. Er informiert über die Installierung der Sirene am neuen Feuerwehr Standort in Oberkriebach Anfang Oktober. Für die Nachbarn in der "Sinzinger-Siedlung" sei dies sicher eine spürbare Veränderung. e) die offizielle Übergabe des Burgfensters von Burghausens 1. Bgm. Hans Steindl an die Gemeinde, am Freitag, 23.10., 12.00 Uhr. Ein Vertreter jeder Fraktion sei zu dieser Feier eingeladen. f) die nächsten Sitzungen. Die Konstituierende Sitzung werde am 05.11.2015 in der Neuen Mittelschule stattfinden. Die weiteren GR-Sitzungen würden künftig im Gemeinschaftsraum der Wohnanlage "Betreubares Wohnen" abgehalten. 2. SPAR Markt Errichtung in der Athalersiedlung Der Bgm. berichtet über das heutige Gespräch mit Hrn. Mag. Martin Praher/Firma SPAR. Es gebe noch einige zu klärende Themen, wie z.b. Flutmulde, Fahrbahnteiler, Busbucht, Gehsteig, Aufschließungsstraße zwischen Neuer Mittelschule und SPAR- Markt, welche zusätzliche Kosten für die Gemeinde verursachen könnten. Außerdem sei die Nutzung der restl. Grundstücksfläche noch ungewiss. Eine angedachte Einkaufszeile sei im Moment schwer realisierbar, da es kaum Interessenten gebe. Lt. den letzten Fraktionsgesprächen, solle daher die verbleibende Grundstücksfläche vorerst nicht an die Fa. SPAR verkauft werden. Nachdem aber noch Unsicherheit unter

- 21 - den GRM herrsche, wird erneut diskutiert, ob man die Fläche verkaufen solle, bzw. mit welcher Absicht man in das Gespräch mit der Fa. SPAR gehen solle. Da es zu keiner mehrheitlichen Einigung komme, wird noch, vor dem Termin mit der Fa. SPAR am Dienstag, 27.10., 14.00 Uhr, ein weiteres internes Gespräch für Dienstag, 27.10., 13.00 Uhr, vereinbart. II. Anfragen, Anmerkungen und Anregungen der GRM 1. Nachgefragt wird a) ob es in Sachen Breitband-Internet Erweiterungs-Pläne in Hochburg-Ach gebe (GRM und Wirtschaftsbundobmann Josef Plasser). Unter den Gewerbetreibenden gebe es Interessenten. GVM und Planer Rupert Plasser informiert, dass am Schlauchturm des neuen Feuerwehrhauses eine Antenne montiert wurde, eine Inbetriebnahme aber noch dauern werde. Der Bgm. schlägt vor, in einem Rundschreiben zu informieren, sobald eine Nutzung möglich sei. b) was unternommen werden könne, nachdem der Zebrastreifen in Hochburg über die Weilhart-Landesstraße im Bereich der Tankstelle Lintner vom Land OÖ. nicht genehmigt wurde (GR-EM Erwin Maier). Man wolle weiter für eine sichere Straßen- Querungshilfe für Schul- und Kindergartenkinder intervenieren. 2. Der Vorsitzende wird darauf aufmerksam gemacht, dass a) sich die PRO-Fraktion auf den Vorwurf hin, die Teilnahme der FPÖ-Fraktion an GV- Sitzungen öffentlich gemacht zu haben, rechtlich erkundigt habe (GVM Herwig Hammerle). Lt. Auskunft der Fr. Pühringer/Die Grünen sei eine Anwesenheit ok, sofern alle Fraktionen einverstanden seien. b) die Behauptung in der Raumplanungsausschuss-Sitzung, das Wählamt der Telekom hätte keine Plätze mehr zu vergeben, nicht richtig sei (GVM Rupert Plasser). Wünsche und Dank Der Bgm. und die Fraktions-Obleute danken in dieser letzten GR-Sitzung der Funktionsperiode 2009 2015 allen GRM und Gemeindebediensteten für ihre Arbeit und ihr Engagement und wünschen allen ausscheidenden GRM alles Gute. Johann Mersch bedankt sich nach 18 Jahren als Fraktionsobmann bei allen für die gute Zusammenarbeit, auch beim Gemeindepersonal. GVM Horst Grumbach verabschiedet sich nach 42 Jahren Gemeindepolitik aus dem GR und wünscht dem neuen GR alles Gute und trotz unterschiedlicher Meinungen immer einen guten Zusammenhalt zum Wohle der Gemeinde. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende um 21.15 Uhr die Sitzung....... Schriftführerin Vorsitzender............ GR-Mitglied GR-Mitglied GR-Mitglied GR-Mitglied

- 22 - Gegen die vorliegende Verhandlungsschrift wurden in der Sitzung vom 20.10.2016 keine Einwendungen erhoben. Hochburg-Ach, am 25.10.2016 Der Vorsitzende:.