Suizidprävention in der Schweiz. Ausgangslage, Handlungsbedarf und Aktionsplan. Konsultation 26. Februar bis 13. Mai 2016

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Transkript:

Suizidprävention in der Schweiz. Ausgangslage, Handlungsbedarf und Aktionsplan. Konsultation 26. Februar bis 13. Mai 2016 Vielen Dank, dass Sie sich für die Suizidprävention in der Schweiz interessieren. Wir sind sehr an Ihren Rückmeldungen zum Bericht "Suizidprävention in der Schweiz. Ausgangslage, Handlungsbedarf und Aktionsplan" interessiert. Ihre Teilnahme an der Konsultation per online-fragebogen ist bis am 20. Mai 2016 möglich. Bitte reichen Sie Ihre Rückmeldungen wenn immer möglich per online-fragebogen ein. Dies erleichtert uns die Auswertung. Link: Ist eine online-teilnahme für Sie nicht möglich, schicken Sie Ihre Rückmeldungen mit diesem Word- Dokument bitte bis am 13. Mai 2016 an Esther Walter (suizidpraevention@bag.admin.ch) 1 Name der Organisation, die Sie vertreten (Pflichtfrage) Schweizerischer Städteverband 2 Zu welcher Gruppe von Akteuren gehört die Organisation? (Pflichtfrage) Gesundheitsversorgung (Dach- und Berufsverbände, Organisationen oder Institutionen) Akteure ausserhalb der Gesundheitsversorgung (Dach- und Berufsverbände, Organisationen oder Institutionen) Bund Kantone Gemeinden NGO, Patientenorganisationen, Gesundheitsligen Versicherungen andere Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 3 Name und Vorname der Kontaktperson (Pflichtfrage) Name: Zimmermann Vorname: Andrea 4 E-Mail-Adresse der Kontaktperson (Pflichtfrage) andrea.zimmermann@staedteverband.ch Sie haben zuerst die Möglichkeit zu den 9 Zielen und den knapp 30 Schlüsselmassnahmen des Aktionsplans Rückmeldung zu geben (Kapitel 6 des Berichts). Ihre generellen oder spezifischen Rückmeldungen zu den Kapiteln 1 bis 5 können Sie uns im Anschluss mitteilen.

5 Ist Ihre Organisation grundsätzlich mit dem Ziel I Ziel I: Die Gesamtbevölkerung ist über die grosse psychische Not bei Suizidhandlungen und die Möglichkeiten der Suizidprävention informiert. eher 6 Ist Ihre Organisation mit der unten stehenden Schlüsselmassnahme zu Ziel I An die Gesamtbevölkerung gerichtete Kommunikationskampagnen informieren über psychische Not und Suizidalität. Sie greifen verschiedene Schwerpunktthemen auf (z.b. Gruppen mit erhöhtem Risiko, Hilfsmöglichkeiten für Betroffene und ihr Umfeld). eher 7 Anregungen (auf 500 Zeichen beschränkt) max. 500 Zeichen Sensibilisierungskampagnen sind sinnvolle Massnahmen zur Stärkung der bestehenden Früherkennung von suizidgefährdeten Menschen im urbanen Umfeld. Wichtig scheint uns dabei insbesondere, dass bei den Kampagnen die suizidalen Jugendlichen und ihr Umfeld sowie die besondere Situation der belasteten Angehörigen nicht vergessen gehen. Erstere unterscheiden sich hinsichtlich einiger Merkmale von Erwachsenen, gemeinsam ist aber die depressive Störung als Hintergrund. Zweitere kämpfen mit den Nachfolgen Seite 2 von 15

8 Ist Ihre Organisation grundsätzlich mit dem Ziel II Ziel II: Bei Suizidalität kann einfach und schnell Hilfe gefunden werden. Hilfsangebote sind auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten eher 9 Ist Ihre Organisation mit den unten stehenden Schlüsselmassnahmen zu Ziel II Der Bekanntheitsgrad von etablierten telefonischen Notnummern und SMS- bzw. E-Mail-Angeboten wird erhöht. Gruppen mit erhöhtem Suizidrisiko stehen zugeschnittene Hilfsangebote zur Verfügung. Die Zielgruppen kennen diese Angebote. Die Nutzung durch Männer wird besonders gefördert. Die Zusammenarbeit zwischen Hotlines und fachlichen bzw. zielgruppenspezifischen Beratungsdiensten wird gefördert. Bei Telefon- und Online-Angeboten mit Freiwilligen und insbesondere Jugendlichen ist die Qualitätssicherung gewährleistet. eher eher eher eher 10 Anregungen (auf 500 Zeichen beschränkt) max. 500 Zeichen Hilfsangeboten wie telefonischen Nummern und SMS- bzw. E-Mail-Angeboten kommen bei der Suizidprävention eine wichtige Bedeutung zu. Bei den E-Mail-Diensten besteht jedoch das Problem, dass Laien die Professionalität des Angebots nur schwer prüfen können. Ein Qualitätslabel wäre eine mögliche Lösung, allerdings müsste eine geeignete Stelle bezeichnet werden, die dieses vergibt und überprüft. Seite 3 von 15

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11 Ist Ihre Organisation grundsätzlich mit Ziel III Ziel III: Die relevanten Berufsgruppen können psychische Not und Suizidalität erkennen und die notwendige Hilfe einleiten. Betriebliche Prozesse und Leitbilder in den unterschiedlichen Settings unterstützen die Berufsgruppen dabei. eher 12 Ist Ihre Organisation mit den unten stehenden Schlüsselmassnahmen zu Ziel III In der Aus-, Weiter- und Fortbildung der betroffenen Berufsgruppen wird nach Möglichkeiten gesucht, die Suizidprävention einzubringen. Dabei darf die Aufgabe der Bildung nicht auf Wissensvermittlung reduziert werden, sondern muss auch Gesprächsführung und persönliche Werthaltungen thematisieren. eher Ein Pool von Expertinnen und Experten für Aus-, Weiter- und Fortbildungen steht zur Verfügung. Auch betroffene Personen, die Suizidalität aus eigener Erfahrung kennen und Angehörige sind in diesem Pool vertreten. Fachpersonen, die in ihrem Berufsalltag mit Menschen in psychischer Not und suizidalen Krisen konfrontiert sind, vernetzen sich lokal oder regional über regelmässige Austauschtreffen. In Heimen, Schulen, privaten und öffentlichen Unternehmen, Spitälern etc. werden Früherkennungs- und Triagefunktionen in betriebliche Prozesse, Standards und Leitbilder (z.b. Qualitätsmanagementsysteme, betriebliche Gesundheitsförderung) integriert. eher eher eher 13 Anregungen (auf 500 Zeichen beschränkt) max. 500 Zeichen Viele städtische Dienstleistungen richten sich gerade an Personengruppen mit erhöhtem Suizidrisiko. Daher ist es zu begrüssen, wenn die betroffenen Dienststellen direkten Zugang zu Fachpersonen haben, die sie zur internen Weiterbildung oder Triage in betriebliche Prozesse beiziehen können. / Auch ein Austausch unter den Fachpersonen ist erstrebenswert. Aus der Vorlage geht allerdings nicht klar hervor, wer die Zielgruppe ist und was deren konkreten Zielsetzungen sind. Seite 5 von 15

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14 Ist Ihre Organisation grundsätzlich mit Ziel IV Ziel IV: Die Lücken in der ambulanten, intermediären und stationären Versorgung (vom Notfall bis zur Nachversorgung) sind zu schliessen, damit suizidale Menschen zeitnah und mit der bestmöglichen Wirkung betreut und behandelt werden. eher 15 Ist Ihre Organisation mit den unten stehenden Schlüsselmassnahmen zu Ziel IV Ambulante, intermediäre und stationäre Angebote zur Betreuung und Behandlung von suizidalen Menschen haben ausreichende Kapazitäten. Dies gilt von Notaufnahmen bis zu Nachversorgungen. Es ist geklärt, ob ein Mangel an spezialisierten Fachpersonen in Psychiatrie, insbesondere in der Kinder- und Jugendpsychiatrie besteht. Mobile Dienste zur Betreuung und Behandlung von suizidalen Personen stehen überall zur Verfügung und die Bekanntheit bestehender Angebote wird gefördert. In der Versorgung suizidaler Personen wird die Koordination verbessert (Netzwerkorientierung) und werden Standards definiert. eher eher eher In Institutionen des Freiheitsentzugs wird Suizidprävention verankert. eher 16 Anregungen (auf 500 Zeichen beschränkt) max. 500 Zeichen Obwohl Inhaftierte zur Hochrisikogruppe gehören, wird das Thema Suizid im Freiheitsentzug im Bericht nur sehr am Rande angeschnitten. Gezielte Prävetionsmassnahmen, v.a. zu Beginn der Untersuchungshaft, können die Suizidrate stark senken (vgl. Deutschland). / Auch auf die Nachbehandlung von Personen mit Suizidversuchen, insbesondere bei Kinder und Jugendlichen, ist grosses Gewicht zu legen. Hierzu ist ein gute Vernetzung und Absprache zwischen stationären und ambulanten Angeboten notwendig. Seite 7 von 15

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17 Ist Ihre Organisation grundsätzlich mit Ziel V Ziel V: Die Verfügbarkeit suizidaler Mittel und Methoden wird reduziert. eher 18 Ist Ihre Organisation mit den unten stehenden Schlüsselmassnahmen zu Ziel V Bauliche Massnahmen der Suizidprävention werden in Richtlinien und Normen der Baukunde aufgenommen. Bauherrschaften von privaten und öffentlichen Gebäuden werden für die bauliche Suizidprävention sensibilisiert. Orte an denen gehäuft Suizide stattfinden, sogenannte Suizid-Hotspots, werden baulich gesichert. Es wird geprüft, ob die Anliegen der Suizidprävention verstärkt im Heilmittel- und Betäubungsmittelgesetz (bzw. in den Verordnungen) berücksichtigt werden können. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker werden für eine suizidpräventive Verschreibung und Abgabe von Medikamenten sensibilisiert. Rückgabe- bzw. Einsammelaktionen von Medikamenten werden verstärkt. Waffenbesitzer und Bevölkerung werden für einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und für ihr Potenzial als suizidales Mittel sensibilisiert. eher eher eher eher eher Seite 9 von 15

Es wird geprüft, ob aktive Abklärungen zur psychischen Gesundheit (die über die Überprüfung von Registerdaten gehen) beim Erwerb privater Waffen suizidpräventiv wirken und umsetzbar sind. eher 19 Anregungen (auf 500 Zeichen beschränkt) max. 500 Zeichen Mittels baulicher Sicherung von Hotspots konnten in einigen Städten wichtige Massnahmen getroffen werden. Möglichst einfache und verständliche Richtlinien und Empfehlungen für alle Bauherrschaften können in frühen Phasen der Bauplanung kostengünstiger umgesetzt werden als später zu integrierende Massnahmen. Seite 10 von 15

20 Ist Ihre Organisation grundsätzlich mit Ziel VI Ziel VI: Hinterbliebenen und Berufsgruppen, die bei Suiziden stark involviert sind (z.b. von Blaulichtorganisationen oder Lokführer) stehen Unterstützungsangebote bei der Bewältigung zur Verfügung. eher 21 Ist Ihre Organisation mit den unten stehenden Schlüsselmassnahmen zu Ziel VI Die Verbreitung (begleiteter) Selbsthilfegruppen wird gefördert. eher Psychologische Soforthilfe nach belastenden Ereignissen ist gewährleistet auch die Vermittlung einer längerfristigen Nachbetreuung. eher 22 Anregungen (auf 500 Zeichen beschränkt) max. 500 Zeichen Die Qualitätssicherung der Selbsthilfegruppen ist ein zwingendes Erfordernis. Kontraproduktive Wirkungen bei vulnerablen Teilnehmer/innen, insbesondere auch bei Jugendlichen ohne gefestigte Persönlichkeit, sind gezielt zu verhindern. Während die emotionale erste Hilfe in einigen urbanen Gemeinden bereits umgesetzt ist, fehlt vielerorts noch die Koordination und punktuell auch ein Nachhaken bei suizidbetroffenen Hinterbliebenen oder bei Personen, die einen Suizidversuch hinter sich haben. Seite 11 von 15

23 Ist Ihre Organisation grundsätzlich mit Ziel VII Ziel VII: Die Medienberichterstattung über Suizide ist verantwortungs- und respektvoll, damit sie keine Nachahmungen auslöst, sondern der Prävention dient. eher 24 Ist Ihre Organisation mit den unten stehenden Schlüsselmassnahmen zu Ziel VII Journalistinnen und Journalisten, Redaktionen sowie Verantwortliche für Medienauskünfte (z.b. im Gesundheitssektor, bei der Polizei, bei der Justiz) werden für ihre Rolle bei der Berichterstattung über Suizide sensibilisiert. Für ihre Berichterstattung stehen ihnen unterstützend Guidelines und Empfehlungen zur Verfügung. Prozesse innerhalb der Redaktionen fördern eine suizidpräventive Berichterstattung. Persönliche Kontakte zwischen Medienschaffenden und Fachleuten der Suizidprävention werden gefördert. eher Ausbildungsverantwortliche von Journalistinnen und Journalisten werden für die Suizidprävention sensibilisiert. Fachpersonen aus Journalismus, Prävention und Pädagogik erarbeiten ein Ausbildungstool zur Berichterstattung über Suizide. Im Rahmen des Kinder- und Jugendmedienschutzes wird die Suizidthematik berücksichtigt (z.b. bei Aktivitäten zur Förderung der Medienkompetenz). eher eher 25 Anregungen (auf 500 Zeichen beschränkt) max. 500 Zeichen Medienberichterstattungen über Suizide können tatsächlich zur Nachahmung animieren, weshalb z.b. der Mediendienst der Stadtpolizei Zürich Suizide konsequent nicht kommentiert. / Wir sind der Auffassung, dass die Umsetzung dieser Massnahme in der Journalistenausbildung (MAZ, Universitäten, Ringier), aber auch beim Verlegerband, zwingend eingefordert werden sollte. Weiter sind bei der Massnahmenumsetzung auch die internationale Berichterstattung und die elektonischen Medien zu berücksichtigen. Seite 12 von 15

26 Ist Ihre Organisation grundsätzlich mit Ziel VIII Ziel VIII: Den Akteuren in der Suizidprävention stehen für die Steuerung und Evaluation ihrer Arbeit die relevanten wissenschaftlichen Grundlagen und Daten zur Verfügung. eher 27 Ist Ihre Organisation mit den unten stehenden Schlüsselmassnahmen zu Ziel VIII Die Verfügbarkeit gesamtschweizerischer, hochwertiger, quantitativer Routinedaten ist langfristig gewährleistet. Die Daten liegen für nichtassistierte und assistierte Suizide sowie für Suizidversuche vor. Die Früherkennung neuer Suizidmethoden ist gewährleistet. eher Quantitative und qualitative Forschung wird gefördert. Das Erfahrungswissen von Betroffenen, Angehörigen und Hinterbliebenen wird als Evidenzgrundlage für Interventionen berücksichtigt. Interventionen werden evaluiert. eher 28 Anregungen (auf 500 Zeichen beschränkt) max. 500 Zeichen Grundsätzlich müssten BAG und BfS hierzu den Lead haben. / Gründe für Suizidversuche bei Jugendlichen sollten vertieft erforscht werden. Wenn der «Wunsch zu sterben» bei vielen Betroffenen nicht der primäre Grund für ihre suizidale Handlung ist, sondern das Entfliehen von einer subjektiv schwer aushaltbaren Situation, dann drängen sich in der Prävention u.u. weitere (soziale) Massnahmen auf als bei depressiven Störungen, die in die Hände von Therapeuten und klinischen Fachkräften gehören. Seite 13 von 15

29 Ist Ihre Organisation grundsätzlich mit Ziel IX Ziel IX: Den Akteuren stehen Best-Practice-Massnahmen der Suizidprävention zur Verfügung. eher 30 Ist Ihre Organisation mit der unten stehenden Schlüsselmassnahme zu Ziel IX Es wird eine Tool Box mit bewährten nationalen und internationalen Projekten, die zur Zielerreichung des Aktionsplans beitragen, zusammengestellt. Basis hierfür bildet die Bestandsaufnahme während der Konsultation des Aktionsplans im Frühhr 2016. Best-Practice- Massnahmen aus dem Ausland werden hinzugefügt. eher 31 Anregungen (auf 500 Zeichen beschränkt) max. 500 Zeichen Zu begrüssen ist, wenn die Tool-Box auch für die kommunale Ebene bewährte Präventionsprojekte enthält, wie beispielsweise gute Praxisbeispiele für Schulen und Lehrkräfte. Dabei ist in diesem Bereich allerdings generell darauf achten, dass Aufwand und Ertrag in einem günstigen Verhältnis zueinander stehen, da in dieser Thematik angesichts der Komplexität der Überblick leicht verloren gehen kann. 32 Allgemeine und spezifische Bemerkungen zu den Kapiteln 1 bis 5 auf 1500 Zeichen beschränkt max. 1500 Zeichen Die Unterteilung der Personengruppen in Kapitel 3 ist sinnvoll und nachvollziehbar. Allerdings geht die Aufteilung auf Kosten der Gemeinsamkeiten und der sich über verschiedene Altersstufen entwickelnden Lebensbiografien suizidaler Personen. Die Bedeutung des Kinder- und Jugendalters für die Entstehung affektiver Störungen und deren Weiterbestehen im Erwachsenenalter könnte noch etwas mehr hervorgehoben werden. Bezüglich der Finanzierung ist anzumerken, dass die einzelfallbezogenen Fallpauschalen im Gesundheitswesen zum einen dem Aktionsplan des Bundes entgegenwirken und zum anderen die Kosten der Suizidprävention auf die kommunale Ebene verlagert werden. Insbesondere sozialarbeiterische Dienstleistungen, welche für die Stabilisierung von suizidgefährdeten Menschen eine enorme Bedeutung haben, sind mit der Fallpauschale nur rudimentär abgedeckt. In der Folge findet eine Kostenverlagerung zu Lasten von Städte und Gemeinden statt, welche derartige Angebote führen. Im Hinblick auf eine wirksame Suizidprävention ist es demnach zwingend, dass die Städte und Gemeinden, welche für die leicht zugängliche Strukturen und Dienstleistungen sorgen, entsprechende finanzielle Unterstützung erhalten. Seite 14 von 15

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Seite 15 von 15