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Transkript:

Seite 4 von 9 66102BG0000001 B e r e c h n u n g s b o g e n Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 16.09.2013. Die Berechnung der Leistung ist im Merkblatt "SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)" erläutert. Die Berechnung der Leistung gilt für den Zeitraum vom 01.09.2013 bis 31.12.2013. Höhe der monatlichen Bedarfe in Euro Gesamt Antragsteller/in Partner/in Weitere Angehörige Weitere Angehörige Verena Jennifer 08.03.1979 02.10.1978 16.11.2000 Kundennummer 375D254998 375A565464 375D635655 Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts Regelbedarfe für erwerbsfähige Leistungsberechtigte Regelbedarfe (Sozialgeld) für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 69 345,00 345,00 255,00 255,00 Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt Energie Warmwasser 18,94 7,94 7,94 3,06 Summe Bedarfe zur Sicherung des 963,94 352,94 352,94 258,06 Lebensunterhalts Bedarfe für Unterkunft und Heizung Anerkannte Bedarfe für Unterkunft und Heizung *) - Miete - Grundmiete 75 25 25 25 Heizung Nebenkosten 15 9 5 3 5 3 5 3 Hausmeister 9,00 3,00 3,00 3,00 Summe der anerkannten Bedarfe für 999,00 333,00 333,00 333,00 Unterkunft und Heizung Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 1962,94 685,94 685,94 591,06 *) Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt. Geringe Abweichungen sind möglich, wenn der Gesamtbetrag der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht exakt durch die Personenanzahl teilbar ist.

Seite 5 von 9 Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro Verena Jennifer 08.03.1979 02.10.1978 16.11.2000 laufendes Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit Brutto 100 100 Netto 75 75 abzüglich Werbungskosten *) Fahrkosten 9 9 Werbungskostenpauschale 15,33 15,33 zu berücksichtigendes laufendes Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit 644,67 644,67 Absetzungen unabhängig von der Einkommensart *) Kfz-Versicherung Riester-Anlageform 28,59 5,00 28,59 5,00 Pauschale 6 3 3 Zwischensumme nach weiteren 581,08 581,08 Absetzungen abzüglich Freibetrag auf das 18 18 zu berücksichtigendes 401,08 401,08 Einkommen aus Kindergeld Arbeitslosengeld 184,00 373,80 373,80 184,00 Summe der weiteren Einkommen 557,80 373,80 184,00 zu berücksichtigendes weiteres 527,80 343,80 184,00 Einkommen zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 928,88 401,08 343,80 184,00 *) Bei bis 40 Euro werden Werbungskosten und Absetzungen unabhängig von der tatsächlichen Höhe mit einem Betrag in Höhe von 10 Euro (Grundfreibetrag) berücksichtigt. Bei über 40 Euro werden die tatsächlichen Werbungskosten und Absetzungen mindestens aber 10 Euro berücksichtigt. Verteilung der Einkommensanteile unter Berücksichtigung der zuständigen Leistungsträger in Euro Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig. Aus diesem Grunde wird eine prozentuale Einkommensverteilung vorgenommen. Das gilt nicht für Einkommen von Kindern. Kindeseinkommen wird nur auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Zum Kindeseinkommen zählt auch Kindergeld, soweit es zur Bedarfsdeckung des Kindes benötigt wird. Familienname Mustermann 08.03.1979 Mustermann Verena 02.10.1978 Mustermann Jennifer 16.11.2000 Gesamtbedarf 1962,94 685,94 685,94 591,06 Einkommen des Kindes 184,00 184,00 Gesamteinkommen (ohne Kindeseinkommen) 744,88 287,22 287,22 170,44 Gesamteinkommen 928,88 287,22 287,22 354,44

Seite 6 von 9 Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts (ohne Bedarfe für Unterkunft und Heizung) nach Einkommensberücksichtigung in Euro 08.03.1979 Verena 02.10.1978 Jennifer 16.11.2000 Sicherung des Lebensunterhalts - ohne Bedarfe für Unterkunft und Heizung 963,94 352,94 352,94 258,06 abzüglich zu berücksichtigendes Einkommen entsprechend der Zeile Gesamteinkommen Bedarf nach Einkommensberücksichtigung 928,88 287,22 287,22 354,44 131,44 65,72 65,72 noch nicht verteiltes Einkommen 96,38 96,38 Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach Einkommensberücksichtigung 08.03.1979 Verena 02.10.1978 Jennifer 16.11.2000 Bedarfe für Unterkunft und Heizung 999,00 333,00 333,00 333,00 abzüglich noch nicht verteiltes Einkommen 96,38 96,38 Bedarf nach Einkommensberücksichtigung 902,62 333,00 333,00 236,62 Gesamtbetrag der monatlich zustehenden Leistungen in Euro Im Einzelnen werden folgende monatliche Leistungen zuerkannt: - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Leistungen der Agentur für Arbeit) 131,44 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Leistungen des kommunalen Trägers) 902,62 Gesamtbetrag monatlich: 1034,06 Die Leistungen werden wie folgt erbracht Zahlungsempfänger Erbringungsart Bankverbindung Zahlbetrag monatlich in Euro Mustermann Überweisung 223567887 (BLZ: 76050101) 1034,06

Seite 7 von 9 66102BG0000001 B e r e c h n u n g s b o g e n Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 16.09.2013. Die Berechnung der Leistung ist im Merkblatt "SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)" erläutert. Die Berechnung der Leistung gilt für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 28.02.2014. Höhe der monatlichen Bedarfe in Euro Gesamt Antragsteller/in Partner/in Weitere Angehörige Weitere Angehörige Verena Jennifer 08.03.1979 02.10.1978 16.11.2000 Kundennummer 375D254998 375A565464 375D635655 Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts Regelbedarfe für erwerbsfähige Leistungsberechtigte Regelbedarfe (Sozialgeld) für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 702,00 351,00 351,00 259,00 259,00 Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt Energie Warmwasser 19,25 8,07 8,07 3,11 Summe Bedarfe zur Sicherung des 980,25 359,07 359,07 262,11 Lebensunterhalts Bedarfe für Unterkunft und Heizung Anerkannte Bedarfe für Unterkunft und Heizung *) - Miete - Grundmiete 75 25 25 25 Heizung Nebenkosten 15 9 5 3 5 3 5 3 Hausmeister 9,00 3,00 3,00 3,00 Summe der anerkannten Bedarfe für 999,00 333,00 333,00 333,00 Unterkunft und Heizung Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 1979,25 692,07 692,07 595,11 *) Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt. Geringe Abweichungen sind möglich, wenn der Gesamtbetrag der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht exakt durch die Personenanzahl teilbar ist.

Seite 8 von 9 Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro Verena Jennifer 08.03.1979 02.10.1978 16.11.2000 laufendes Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit Brutto 100 100 Netto 75 75 abzüglich Werbungskosten *) Fahrkosten 9 9 Werbungskostenpauschale 15,33 15,33 zu berücksichtigendes laufendes Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit 644,67 644,67 Absetzungen unabhängig von der Einkommensart *) Kfz-Versicherung Riester-Anlageform 28,59 5,00 28,59 5,00 Pauschale 6 3 3 Zwischensumme nach weiteren 581,08 581,08 Absetzungen abzüglich Freibetrag auf das 18 18 zu berücksichtigendes 401,08 401,08 Einkommen aus Kindergeld Arbeitslosengeld 184,00 373,80 373,80 184,00 Summe der weiteren Einkommen 557,80 373,80 184,00 zu berücksichtigendes weiteres 527,80 343,80 184,00 Einkommen zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 928,88 401,08 343,80 184,00 *) Bei bis 40 Euro werden Werbungskosten und Absetzungen unabhängig von der tatsächlichen Höhe mit einem Betrag in Höhe von 10 Euro (Grundfreibetrag) berücksichtigt. Bei über 40 Euro werden die tatsächlichen Werbungskosten und Absetzungen mindestens aber 10 Euro berücksichtigt. Verteilung der Einkommensanteile unter Berücksichtigung der zuständigen Leistungsträger in Euro Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig. Aus diesem Grunde wird eine prozentuale Einkommensverteilung vorgenommen. Das gilt nicht für Einkommen von Kindern. Kindeseinkommen wird nur auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Zum Kindeseinkommen zählt auch Kindergeld, soweit es zur Bedarfsdeckung des Kindes benötigt wird. Verena Jennifer 08.03.1979 02.10.1978 16.11.2000 Gesamtbedarf 1979,25 692,07 692,07 595,11 Einkommen des Kindes 184,00 184,00 Gesamteinkommen (ohne Kindeseinkommen) 744,88 287,15 287,15 170,58 Gesamteinkommen 928,88 287,15 287,15 354,58

Seite 9 von 9 Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts (ohne Bedarfe für Unterkunft und Heizung) nach Einkommensberücksichtigung in Euro 08.03.1979 Verena 02.10.1978 Jennifer 16.11.2000 Sicherung des Lebensunterhalts - ohne Bedarfe für Unterkunft und Heizung 980,25 359,07 359,07 262,11 abzüglich zu berücksichtigendes Einkommen entsprechend der Zeile Gesamteinkommen Bedarf nach Einkommensberücksichtigung 928,88 287,15 287,15 354,58 143,84 71,92 71,92 noch nicht verteiltes Einkommen 92,47 92,47 Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach Einkommensberücksichtigung 08.03.1979 Verena 02.10.1978 Jennifer 16.11.2000 Bedarfe für Unterkunft und Heizung 999,00 333,00 333,00 333,00 abzüglich noch nicht verteiltes Einkommen 92,47 92,47 Bedarf nach Einkommensberücksichtigung 906,53 333,00 333,00 240,53 Gesamtbetrag der monatlich zustehenden Leistungen in Euro Im Einzelnen werden folgende monatliche Leistungen zuerkannt: - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Leistungen der Agentur für Arbeit) 143,84 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Leistungen des kommunalen Trägers) 906,53 Gesamtbetrag monatlich: 1050,37 Die Leistungen werden wie folgt erbracht Zahlungsempfänger Erbringungsart Bankverbindung Zahlbetrag monatlich in Euro Mustermann Überweisung 223567887 (BLZ: 76050101) 1050,37

Musterstadt Musterplatz 25 22222 Musterstadt Bescheid wurde erstellt am: 16.09.2013 Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Name Mustermann Straße Musterweg 1 Ort 22222 Musterstadt Empfänger von Sozialgeld oder ALGII einschließlich Leistungen nach 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Die Leistungen werden für den Zeitraum vom 01.09.2013 bis 28.02.2014 bewilligt. Diese Bescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. ZUR INFORMATION: Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchten, ist dies nur in Verbindung mit einem schriftli- chen Antrag möglich. Dem Antrag fügen Sie bitte diese Bescheinigung im Original bei. Anträge erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de/service. WICHTIG: Nur die Übersendung dieser Bescheinigung reicht für die Befreiung nicht aus. Senden Sie diese Beschei- nigung mit einem ausgefüllten Antrag auf Befreiung an folgende Adresse: ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Bei Fragen zu der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Beitrags- service von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dienstgebäude Musterplatz 25 22222 Musterstadt Telefon 11111/6789 Telefax Internet Öffnungszeiten Montag-Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Bankverbindung Musterstadt Sparkasse Musterstadt BLZ 55555555 Kto.Nr. 4444444444

Berechnungsbogen Arbeitslosengeld II - Erläuterungstexte Nummer Begriff Erklärung 1 2 3 4 5 6 7 8 Zeitraum Kundennummer Regelbedarfe Sozialgeld Mehrbedarfe Summe Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts Bedarfe für Unterkunft und Heizung Summe der anerkannten Bedarfe für Unterkunft und Heizung Haben Sie für verschiedene Zeiträume unterschiedlich hohe Ansprüche, enthält der Berechnungsbogen für jeden Zeitraum eine einzelne Berechnung mit der genauen Leistung. Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird eine Kundennummer vergeben. Diese wird auch nach Beendigung des Leistungsbezuges und Beantragung einer neuen Leistung beibehalten. Die Bedarfe des täglichen Lebens werden damit pauschal abgedeckt, insbesondere sind das Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, also nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können oder jünger als 15 Jahre sind, erhalten Sozialgeld. In bestimmten Lebenssituationen bestehen Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt werden, z. B. bei Alleinerziehenden, behinderten oder schwer kranken Menschen. In solchen Fällen wird zusätzlich ein so genannter Mehrbedarf berücksichtigt. Hier steht die Summe der Grundansprüche, die Sie haben. Hierzu kommen weiter unten noch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Unter diesem Begriff sind Miete, Heizkosten und sonstige Nebenkosten zusammengefasst. Die Kosten werden, soweit sie angemessen sind, in der tatsächlichen Höhe übernommen. Haben Sie ein eigenes Haus/eine Eigentumswohnung, gehören zu den Bedarfen für Unterkunft die mit dem Eigentum verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite. Hier steht die Summe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie als angemessen anerkannt wurden. Die Summe kann sich deshalb von Ihren tatsächlichen Kosten unterscheiden. Seite 1 von 3 Stand: 01. Oktober 2013

Berechnungsbogen Arbeitslosengeld II - Erläuterungstexte 9 10 11 12 13 14 15 16 Gesamtbedarf Bedarfsgemeinschaft Haushaltsgemeinschaft Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit Werbungskosten Absetzungen Freibetrag auf das Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus Ihren Bedarfen zur Sicherung des Lebensunterhalts und den anerkannten Bedarfen für Unterkunft und Heizung. Diesem Bedarf wird Ihr Einkommen gegenübergestellt. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus dem/der Antragsteller/in. Auch der/die Partner/in und die im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kinder gehören zur Bedarfsgemeinschaft. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Alter, Familienstand und verwandtschaftlichen Beziehungen. Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert. Ihr Einkommen wird nach Abzug bestimmter Frei- und Absetzbeträge auf den Gesamtbedarf angerechnet, verringert also die an Sie und Ihre Familie zu zahlende Leistung. Das ist Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit, das heißt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus Ihrer Beschäftigung. Das ist die Art von Ausgaben, die Ihnen im direkten Zusammenhang mit Ihrer Erwerbstätigkeit entstehen. Hierunter fallen zum Beispiel Fahrkosten. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch die mit *) gekennzeichneten Hinweise im Berechnungsbogen. Hier sind die privaten Ausgaben aufgeführt, die von Ihrem zu berücksichtigenden Einkommen abgezogen werden. Dies ist zum Beispiel eine Pauschale für private Versicherungen. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch die mit *) gekennzeichneten Hinweise im Berechnungsbogen. Neben dem Grundfreibetrag (siehe Fußnote) erhalten Sie auf Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 100,01 bis 1 000 einen Freibetrag von 20 Prozent. Auf Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 1 000,01 bis 1 200 (bzw. 1 500, wenn Sie ein Kind haben oder mit einem Kind zusammen leben) erhalten Sie einen weiteren Freibetrag von 10 Prozent. Seite 2 von 3 Stand: 01. Oktober 2013

Berechnungsbogen Arbeitslosengeld II - Erläuterungstexte 17 18 19 20 21 22 23 zu berücksichtigendes Kindergeld zu berücksichtigendes weiteres Einkommen zu berücksichtigendes Gesamteinkommen Gesamtbetrag der monatlich zustehenden Leistungen Zahlungsempfänger Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Hier steht, wie viel von Ihrem Einkommen aus Erwerbstätigkeit tatsächlich auf den Bedarf angerechnet wird. Kindergeld für Kinder, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören, zählt als Einkommen des jeweiligen Kindes, wenn das Kind hilfebedürftig ist. Hier stehen alle weiteren Einkommen, die kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind. An dieser Stelle sind auch die Absetzungen berücksichtigt, die sich auf das weitere Einkommen beziehen (im Beispiel 30 Pauschale für Verena Mustermann). Hier steht die Summe aus allen Einkommen. Hier steht, was Ihnen ausgezahlt wird. In dieser Tabelle steht, welcher Betrag monatlich an welche/n Empfänger/in gezahlt wird. Diese Bescheinigung können Sie nutzen, um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu beantragen. Seite 3 von 3 Stand: 01. Oktober 2013