INKLUSION NOVEMBER 2012 GEMEINSAMES LERNEN AUF DEM WEG ZUR ZUR ERSTELLUNG EINES SCHULISCHEN KONZEPTS: IN DER ALLGEMEINEN SCHULE

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Transkript:

Bezirksregierung Düsseldrf MANUAL GEMEINSAMES LERNEN AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE ZUR ERSTELLUNG EINES SCHULISCHEN KONZEPTS: INKLUSION NOVEMBER 2012 www.brd.nrw.de

GEMEINSAMES LERNEN INKLUSION AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE

Vrbemerkung 02 03 Seit der im März 2009 in Deutschland in Kraft getretenen Behindertenrechtsknventin, in der ein inklusives Bildungsangebt auf allen Ebenen gefrdert wird, besteht die vrdringliche Aufgabe darin, das gemeinsame Lernen vn Kindern und Jugendlichen mit und hne Behinderungen in allen Schulfrmen zu ermöglichen. Inklusin wird dabei verstanden als ein umfassendes Knzept des menschlichen Zusammenlebens swie die Ausrichtung vn Schulen auf die unterschiedlichen Vraussetzungen vn Kindern und Jugendlichen. Ziel aller Maßnahmen ist, die gemeinsame Bildung und Erziehung für Kinder und Jugendliche zu verwirklichen und die erreichten Standards snderpädaggischer Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebte im Interesse der Kinder und Jugendlichen abzusichern und weiterzuentwickeln. Derzeit findet der Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts/der integrativen Lerngruppen auf der Basis der geltenden Rechtsgrundlage statt. Der Staatssekretär des MSW bittet in seinem Erlass vm 10. April 2012 Schulaufsicht und Schulträger, wie in der Änderung der Verwaltungsvrschrift zu 37 AO-SF dargestellt, auch weiterhin dem Wunsch vn Eltern nachzukmmen, die für ihr Kind mit snderpädaggischem Förderbedarf einen Platz in einer allgemeinen Schule suchen. Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem und als weiterer Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtsknventin kmmt es derzeit als vr allem darauf an, dass möglichst in allen Reginen mindestens eine allgemeine Schule in zumutbarer Entfernung angebten werden kann. Dieses Manual sll Schulen unterstützen, das gemeinsame Lernen und damit den Inklusinsprzess knzeptinell abzusichern. Insbesndere in der Startphase des gemeinsamen Lernens sind gebündelte, rasch entnehmbare Infrmatinen zu rechtlichen und pädaggischen Aspekten wichtig. Sie finden in diesem Manual grundlegende Infrmatinen zur Erstellung eines schulischen Knzepts und dessen Implementatin, wbei eine kntinuierliche Ergänzung dieser Ausführungen in der Schule ausdrücklich gewünscht ist. Für den Arbeitskreis Inklusin der Bezirksregierung Düsseldrf Angelika Frücht

GEMEINSAMES LERNEN INKLUSION AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE

Inhaltsverzeichnis 04 05 1. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Gemeinsamen Unterricht 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Gemeinsamen Unterricht Grundschule 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Gemeinsamen Unterricht Sekundarstufe I 07 07 11 2. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in der allgemeinen Schule 17 3. Empfhlene äußere Rahmenbedingungen 19 4. Grundlagen der Arbeit beim gemeinsamen Lernen 4.1 Aufgabenbereiche der Schulen i. S. einer systemischen Absicherung 4.2 Das engere snderpädaggische Arbeitsfeld 21 22 23 5. Unterrichts- und Kperatinsfrmen 5.1 Offene Unterrichtsfrmen 5.2 Wahl der Unterrichtsmethden in Passung mit dem snderpädaggischen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler 5.3 Kperatinsfrmen 25 25 26 27 6. Förderplan 29 7. Jährliche Überprüfung 35 8. Nachteilsausgleich 37 Anhang A.1 Ablaufplan zur Krdinierung vn GU/IL in der SEK I A.2 Checkliste zur Erstellung eines schuleigenen Knzepts zur Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe (IL) A.3 Arbeitskreis Inklusin Bezirksregierung Düsseldrf A.4 Reginaldezernenten und Reginaldezernentinnen der BR A.5 Krdinatren und Krdinatrinnen für Inklusin in den Schulämtern A.6 Ansprechpartner des AK Autismusberatung an Schulen der BR 41 41 43 45 46 47 48

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1. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Gemeinsamen Unterricht 06 07 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Gemeinsamen Unterricht Grundschule Grundschule Zielgleiche Förderung (entsprechend Richtlinien GS) Zieldifferente Förderung (im Bildungsgang Lernen der Geistige Entwicklung) Einrichtung Teilnahme am GU GU kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür persnell und sächlich ausgestattet ist. 20 (7) SchulG Die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht setzt einen Antrag der Eltern vraus. Die Schulaufsichtsbehörde kann den Eltern einen slchen Antrag empfehlen. Der Antrag ist bis Mitte Februar zu stellen, wenn der Schüler zu Beginn des nächsten Schuljahres in den Gemeinsamen Unterricht aufgenmmen werden sll. 37 (1) AO-SF, VV zu 37 (1) geänderte VV zu 37 AO-SF beachten! Bei Ablehnung GU umfassende Begründung erfrderlich. Schulpflicht Verweildauer Unterrichtsvrgaben/ Richtlinien gemäß AO-GS Die Schüler mit snderpädaggischem Förderbedarf werden auf der Grundlage der Unterrichtsvrgaben des Ministeriums ( 29 SchulG) für die allgemeine Schule swie der Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt unterrichtet. 37 (2) AO-SF Für snderpädaggisch geförderte Schüler gilt die AO-GS einschließlich der Unterrichtsfächer und der Stundentafel der allgemeinen Schule, sweit diese Verrdnung nichts anderes bestimmt. 19 (1) AO-SF keine Wiederhlung im GU Die Schüler mit snderpädaggischem Förderbedarf werden auf der Grundlage der Unterrichtsvrgaben des Ministeriums ( 29 SchulG) für die allgemeine Schule swie der Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt unterrichtet. 37 (2) AO-SF Die Klassenknferenz beschließt, b Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen an dem Fach Englisch teilnehmen der die dafür vrgesehenen Stunden für verstärkte Bildungsangebte in anderen Fächern der Stundentafel verwendet werden. 26 (2) AO-SF

GEMEINSAMES LERNEN INKLUSION AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE Grundschule Leistungsbewertung Zielgleiche Förderung (entsprechend Richtlinien GS) Es gelten die Bestimmungen der allgemeinen Schule, sweit nachflgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Die Vrschriften über Hilfen für Behinderte zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile der Mehraufwendungen (Nachteilsausgleich) sind s zu gestalten, dass sie der Art und Schwere der Behinderung Rechnung tragen, und zwar unabhängig vn der Ursache der Behinderung. Zieldifferente Förderung (im Bildungsgang Lernen der Geistige Entwicklung) LE: Leistungen der lernbehinderten Schülerinnen und Schüler werden auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens swie die individuellen Anstrengungen und Lernfrtschritte. LE 27 (1) AO-SF; GG 34 AO-SF LE: Die Schulknferenz kann beschließen, dass ab Klasse 4 die Bewertung einzelner Leistungen zusätzlich mit Nten möglich ist. LE 27 (2) AO-SF Eine Bewertung mit Nten setzt vraus, dass die Leistung der jeweils vrhergehenden Jahrgangsstufe der Grundschule entspricht. Dieser Maßstab ist kenntlich zu machen. LE 27 (4) AO-SF Für die Schüler (HK, SE, KM) mit dem weiteren Förderschwerpunkt Lernen gelten zudem 26 32 AO-SF. Für Schüler (HK, SE, KM) mit dem weiteren Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gelten zudem 33 35 AO-SF. Förderplan Die Lehrkräfte, die die Schülerinnen und Schüler unterrichten, erstellen nach Beratung mit allen an der Förderung beteiligten Persnen einen individuellen Förderplan. Sie überprüfen ihn regelmäßig und schreiben ihn frt. 19 (6) AO-SF Zeugnis Es gelten die Bestimmungen der allgemeinen Schule, sweit nachflgend nichts Abweichendes bestimmt ist. LE: In den Klassen 1 und 2 erhalten die Schüler Zeugnisse jeweils zum Ende des Schuljahres und ab Klasse 3 auch zum Halbjahr. Alle Zeugnisse beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern swie das Arbeits- und Szialverhalten. AO-SF 28 (1-2) Sie enthalten die Angaben gemäß 49 Abs.2 Nr. 1 und 3 SchulG GG: Der Schüler erhält am Ende jedes Schuljahres ein Zeugnis. 35 (2) AO-SF

08 09 Grundschule Zielgleiche Förderung (entsprechend Richtlinien GS) Zieldifferente Förderung (im Bildungsgang Lernen der Geistige Entwicklung) Für die Schüler (HK, SE, KM) mit dem weiteren Förderschwerpunkt Lernen gelten zudem 26 32 AO-SF. Für Schüler (HK, SE, KM) mit dem weiteren Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gelten zudem 33 35 AO-SF. Gemäß 37 (3) AO-SF erhalten Schülerinnen und Schüler mit snderpädaggischem Förderbedarf Zeugnisse mit der Bemerkung, dass sie snderpädaggisch gefördert werden. Zudem nennen die Zeugnisse den/die Förderschwerpunkt/e. - 27 29 AO-SF gelten entsprechend (siehe auch VV zu 19 (5); (Name des Kindes) wurde im Gemeinsamen Unterricht im/ in den Förderschwerpunkt/en snderpädaggisch gefördert. ) Versetzung Es gelten die Bestimmungen der allgemeinen Schule, sweit nachflgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Eine Versetzung findet nicht statt. Am Ende des Schuljahres entscheidet die Klassenknferenz, in welcher Klasse der Schüler im nächsten Jahr gefördert werden wird. LE 29 AO-SF; GG 35 (1) AO-SF Jährliche Überprüfung Die Klassenknferenz überprüft bei Bedarf, mindestens einmal jährlich, b Förderbedarf, Förderschwerpunkt weiterhin bestehen und der Förderrt nch angebracht ist. 15 (1) AO-SF Bei Wechsel vn Förderbedarf, -schwerpunkt der -rt führt die Schulleitung ein Gespräch mit den Eltern und infrmiert die Schulaufsichtsbehörde rechtzeitig, die darüber entscheidet. 15 (2) AO-SF Bei Wechsel des Förderrtes gelten 13 und 14. Die Schulaufsicht kann entscheiden, dass der Wechsel bis zu 6 Mnaten prbeweise dauert. Diese Frist kann nicht verlängert werden. 15 (3) AO-SF Wechsel des Förderschwerpunktes Beendigung der snderpädaggschen Förderung Bei Wechsel des Förderschwerpunkts teilt die Schule dies den Eltern mit und begründet es. Die Schule unterrichtet die Schulaufsichtsbehörde, diese entscheidet gemäß 13. Ein Wechsel des Förderschwerpunktes hne Wechsel des Förderrts ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, (prbeweise für 6 Mnate möglich: 16 (4,5) AO-SF). Ist nach Auffassung der Klassenknferenz die snderpädaggische Förderung nicht mehr erfrderlich, teilt die Schule dies der Schulaufsichtsbehörde nach einem Gespräch mit den Eltern mit. AO-SF 16 (1) Hebt die Schulaufsichtsbehörde den snderpädaggischen Förderbedarf auf, s teilt sie dies den Eltern mit, (prbeweise für 6 Mnate möglich: 16 (3,5) AO-SF).

GEMEINSAMES LERNEN INKLUSION AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE Grundschule Zielgleiche Förderung (entsprechend Richtlinien GS) Zieldifferente Förderung (im Bildungsgang Lernen der Geistige Entwicklung) Übergang in die Sekundarstufe I Bis zum Ende des 1. Halbjahres der Klasse 4 entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über die Ntwendigkeit einer weiteren snderpädaggischen Förderung und den Förderrt in der Sekundarstufe I. Ein neues Gutachten nach 12 ist nur dann einzuhlen, wenn es erfrderlich ist. Die Schulaufsicht frdert die Eltern auf, einen Antrag bis Mitte Dezember zu stellen, wenn die Schülerin der der Schüler zu Beginn des nächsten Schuljahres in den GU der in eine Integrative Lerngruppe aufgenmmen werden sll. 37 (4) AO-SF

1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Gemeinsamen Unterricht Sekundarstufe I 10 11 Sekundarstufe I Aufnahme Gemeinsamer Unterricht - zielgleich - (Bildungsgang der allg. Schule) Die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht setzt einen Antrag der Eltern vraus. Die Schulaufsichtsbehörde kann den Eltern einen slchen Antrag empfehlen. 37 (1) AO-SF GU kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür persnell und sächlich ausgestattet ist. 20 (7) SchulG Die Sicherung des Bildungsganges hat Vrrang! Integrative Lerngruppe - zieldifferent - (Bildungsgang Lernen und Geistige Entwicklung) Die Teilnahme in Integrativen Lerngruppen setzt einen Antrag der Eltern vraus. Die Schulaufsichtsbehörde kann den Eltern einen slchen Antrag empfehlen. 37 (1) AO-SF Integrative Lerngruppen kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer Schule der Sekundarstufe I einrichten, wenn die Schule dafür persnell und sächlich ausgestattet ist. In integrativen Lerngruppen lernen Schülerinnen und Schüler mit snderpädaggischem Förderbedarf in der Regel nach anderen Unterrichtsvrgaben als denen der allgemeinen Schule. 20 (8) SchulG Geänderte VV zu 37 AO-SF beachten: Ablehnung erfrdert umfassende Begründung! Nach Abschluss der Klasse 6 ist ein (Feststellungs-)Verfahren nur nch in Ausnahmefällen durchzuführen. 3 (3) AO-SF Schulpflicht Verweildauer Unterrichtsvrgaben/ Richtlinien gemäß APO-SI Unterrichtet eine Schule in unterschiedlichen Bildungsgängen, wird der Unterricht durch innere und äußere Differenzierung gestaltet. 19 (2) AO-SF LE: keine Wiederhlung möglich Eine Schülerin der ein Schüler kann den zehnjährigen Bildungsgang im Förderschwerpunkt Lernen um bis zu zwei Jahre überschreiten, wenn dies zum Erwerb des Abschlusses nach Absatz 3 (HS-Abschluss nach Klasse 9) führen kann. 30 (7) AO-SF Die Schüler mit snderpädaggischem Förderbedarf werden auf der Grundlage der Unterrichtsvrgaben des Ministeriums (SchulG 29) für die allgemeine Schule swie der Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt unterrichtet. 37 (2) AO-SF

GEMEINSAMES LERNEN INKLUSION AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE Sekundarstufe I Gemeinsamer Unterricht - zielgleich - (Bildungsgang der allg. Schule) Die Schüler mit snderpädaggischem Förderbedarf werden auf der Grundlage der Unterrichtsvrgaben des Ministeriums (SchulG 29) für die allgemeine Schule swie der Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt unterrichtet. 37 (2) AO-SF Integrative Lerngruppe - zieldifferent - (Bildungsgang Lernen und Geistige Entwicklung) In Integrativen Lerngruppen lernen Schüler mit snderpädaggischem Förderbedarf in der Regel nach den Vrgaben für die Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung. 20 Abs. 8 SchulG Die Klassenknferenz beschließt, b sie für eine Schülerin der einen Schüler (Förderschwerpunkt Lernen), die für das Fach Englisch in der Stundentafel vrgesehenen Stunden für dieses Fach der für verstärkte Bildungsangebte in anderen Fächern der Stundentafel verwendet wird. 26 (2) AO-SF GG: siehe dazu 33 (2) AO-SF Förderplan Die Lehrkräfte, die die Schüler unterrichten, erstellen nach Beratung mit allen an der Förderung beteiligten Persnen einen individuellen Förderplan. Sie überprüfen ihn regelmäßig und schreiben ihn frt. 19 (6) AO-SF Leistungsbewertung Es gelten die Bestimmungen der allgemeinen Schule, sweit nachflgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Die Vrschriften über Hilfen für Behinderte zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile der Mehraufwendungen (Nachteilsausgleich) sind s zu gestalten, dass sie der Art und Schwere der Behinderung Rechnung tragen, und zwar unabhängig vn der Ursache der Behinderung. Schwerbehindertengesetz 48 Leistungen der lernbehinderten Schüler werden auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens swie die individuellen Anstrengungen und Lernfrtschritte. LE 27 (1) AO-SF; GG 34 AO-SF LE: Die Schulknferenz kann beschließen, dass ab Klasse 4 die Bewertung einzelner Leistungen zusätzlich mit Nten möglich ist. 27 (2) AO-SF Eine Bewertung mit Nten setzt vraus, dass die Leistungen der jeweils vrhergehenden Jahrgangsstufe der Grundschule/ Hauptschule entsprechen. Dieser Maßstab ist kenntlich zu machen. 27 (4) AO-SF

12 13 Sekundarstufe I Zeugnis Gemeinsamer Unterricht - zielgleich - (Bildungsgang der allg. Schule) Es gelten die Bestimmungen der allgemeinen Schule, sweit nachflgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Integrative Lerngruppe - zieldifferent - (Bildungsgang Lernen und Geistige Entwicklung) Für die Schüler (HK, SE, KM) mit dem weiteren Förderschwerpunkt Lernen gelten zudem 26 32. Für Schüler (HK, SE, KM) mit dem weiteren Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gelten zudem 33 35 AO-SF. LE: Die Schüler erhalten jeweils zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres Zeugnisse. Die Zeugnisse beschreiben das Arbeits- und Szialverhalten swie die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern. LE: Die Schulknferenz kann beschließen, dass in Zeugnissen ab Klasse 4 der ab einer höheren Klasse eine Bewertung des Leistungsstands in den Fächern zusätzlich mit Nten möglich ist. In diesem Fall erhalten Schülerinnen und Schüler Nten in einzelnen Fächern ( 27 (4) gilt entsprechend). Die Entscheidung über die Nten trifft die Klassenknferenz. 28 AO-SF GG: Der Schüler erhält am Ende jeden Schuljahres ein Zeugnis. 35 (2) Für die Schüler (HK, SE, KM) mit dem weiteren Förderschwerpunkt Lernen gelten zudem 26 32 AO-SF. Für Schüler (HK, SE, KM) mit dem weiteren Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gelten zudem 33 35 AO-SF. Schüler mit snderpädaggischem Förderbedarf erhalten Zeugnisse mit der Bemerkung, dass sie snderpädaggisch gefördert wurden. Zudem nennen die Zeugnisse den Förderschwerpunkt bzw. die Förderschwerpunkte ( 27 29 gelten entsprechend). 37 (3) AO-SF Unterricht die Schule in unterschiedlichen Bildungsgängen, gibt das Zeugnis auch den Bildungsgang an. VV zu 19 (19.52) AO-SF

GEMEINSAMES LERNEN INKLUSION AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE Sekundarstufe I Gemeinsamer Unterricht - zielgleich - (Bildungsgang der allg. Schule) Integrative Lerngruppe - zieldifferent - (Bildungsgang Lernen und Geistige Entwicklung) In Zeugnissen; die bei Bewerbungen vrgelegt werden sllen, entfallen auf Wunsch der Eltern die Angaben der Schulfrm Förderschule swie die Infrmatin über den Förderschwerpunkt der die Förderschwerpunkte. VV zu 19 AO-SF (19.53) (Name des Kindes) wurde im Gemeinsamen Unterricht im/in den Förderschwerpunkt/en (im Bildungsgang ) snderpädaggisch gefördert. Versetzung Es gelten nachflgend die Bestimmungen der allgemeinen Schule, sweit nachflgend nichts Abweichendes bestimmt ist. LE: Eine Versetzung findet nicht statt. Am Ende des Schuljahres entscheidet die Klassenknferenz, in welcher Klasse der Schüler im nächsten Jahr gefördert werden wird. 29 AO-SF GG: Eine Versetzung findet nicht statt. Am Ende des Schuljahres entscheidet die Stufenknferenz, in welcher Stufe der Schüler im nächsten Schuljahr gefördert werden wird. 35 (1) AO-SF Jährliche Überprüfung Die Klassenknferenz überprüft bei Bedarf, mindestens einmal jährlich, b Förderbedarf, Förderschwerpunkt und Förderrt nch angebracht sind. AO-SF 15 (1) Bei Wechsel vn Förderbedarf, -schwerpunkt der -rt führt die Schulleitung ein Gespräch mit den Eltern und infrmiert die Schulaufsichtsbehörde s rechtzeitig, dass diese vr Ablauf des Schuljahres entscheiden kann. 15 (2) AO-SF Bei Wechsel des Förderrtes gelten 13 und 14. Die Schulaufsicht kann entscheiden, dass der Wechsel bis zu 6 Mnaten prbeweise dauert. Diese Frist kann nicht verlängert werden. 15 (3) AO-SF Abschlüsse Es gelten die Bestimmungen der allgemeinen Schule, sweit nachflgend nichts Abweichendes bestimmt ist. LE: Schüler, die die Vllzeitschulpflicht erfüllt haben und die Schule vr der Klasse 10 verlassen erhalten ein Zeugnis, welches die erwrbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. 30 (1) AO-SF Die Klasse 10 führt zum Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen. AO-SF 30 (2) In einem besnderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen

14 15 Sekundarstufe I Gemeinsamer Unterricht - zielgleich - (Bildungsgang der allg. Schule) Integrative Lerngruppe - zieldifferent - (Bildungsgang Lernen und Geistige Entwicklung) Abschluss. Er wird vergeben, wenn 30 (3) AO-SF Aufnahme in Klasse 10: Die Klassenknferenz entscheidet, in welchen Bildungsgang der Klasse 10 die Schüler aufgenmmen werden. Die Klassenknferenz lässt zum Bildungsgang zu, der zu einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss führt, wenn erwartet werden kann, dass die Schüler diesen Abschluss aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Gesamtentwicklung erreichen werden und die Vraussetzung des 30 (4) erfüllt sind. (Teilnahme am Fach Englisch, ) 31 AO-SF (siehe 43 (6) AO-SF Inkrafttreten: erstmals am Schuljahresende 2012/13 anzuwenden, bis dahin gelten die bisherige Vrschriften) GG: Die Schüler erhalten am Ende der Schulbesuchszeit ein Abschlusszeugnis, das die erwrbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. 35 (3) AO-SF Übergang in die Sekundarstufe II Wird der Schüler während der Vllzeitschulpflicht snderpädaggisch gefördert und ist dies nach Urteil der abgebenden Schule auch während der Schulpflicht in der Sekundarstufe II ntwendig, ist flgendes Verfahren durchzuführen: 1. Die abgebende Schule leitet ihren begründeten Vrschlag mit Unterlagen der aufnehmenden Schule zu. 2. Die aufnehmende Schule leitet den Vrschlag mit einer eigenen Stellungnahme an die Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung weiter; Gutachten der Arbeitsverwaltung sind zu berücksichtigen. 3. Die Schulaufsicht entscheidet gemäß 13. 17 (1) AO-SF. Zuständig für das Verfahren ist die bere Schulaufsichtsbehörde, in deren Gebiet der Schüler schulpflichtig ist. 17 (3) AO-SF

GEMEINSAMES LERNEN INKLUSION AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE Sekundarstufe I Gemeinsamer Unterricht - zielgleich - (Bildungsgang der allg. Schule) Integrative Lerngruppe - zieldifferent - (Bildungsgang Lernen und Geistige Entwicklung) Beendigung der snderpädaggischen Förderung Wechsel des Förderschwerpunktes Ist nach Auffassung der Klassenknferenz die snderpädaggische Förderung nicht mehr erfrderlich, teilt die Schule dies der Schulaufsichtsbehörde nach einem Gespräch mit den Eltern mit. 16 (1) AO-SF Hebt die Schulaufsichtsbehörde den snderpädaggischen Förderbedarf auf, s teilt sie dies den Eltern mit. 16 (3) AO-SF Hält die Klassenknferenz einen Wechsel des Förderschwerpunkts der des vrrangigen Förderschwerpunktes für erfrderlich, teilt die Schule dies den Eltern mit und begründet es. Die Schule unterrichtet die Schulaufsichtsbehörde, diese entscheidet gemäß 13. prbeweise für 6 Mnate möglich AO-SF 16 (4,5) Einrichtung GU kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür persnell und sächlich ausgestattet ist. 20 (7) SchulG Eine Integrative Lerngruppe an einer Schule der Sekundarstufe I kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer Allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür persnell und sächlich ausgestattet ist. In Integrativen Lerngruppen lernen Schüler mit snderpädaggischem Förderbedarf in der Regel nach anderen Unterrichtsgaben als denen der allgemeinen Schule. 20 (8) SchulG Die Klassenknferenz kann im Einzelfall aus zwingenden pädaggischen Gründen vn den 21 36 AO-SF der Verrdnung swie vn den Vrschriften der Ausbildungs- und Prüfungsrdnungen der allgemeinen Schule über Leistungsbewertungen, Zeugnisse und Versetzungen abweichen, wenn gewährleistet bleibt, dass die erwarteten Lernergebnisse (Bildungsstandards) eingehalten werden und die Schüler auf diesem Weg das Ziel des Bildungsgangs erreichen kann. 19 Abs. 7 AO-SF

2. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in der allgemeinen Schule 16 17 Die Chancen des Gemeinsamen Lernens liegen prinzipiell in der Entwicklungsvielfalt der allgemeinen Schule. Durch kntinuierliche Bebachtung des Lernprzesses und die frühe Identifikatin vn Prblemen sllen möglichst frühe Unterstützungsangebte bereitgestellt werden. Bei allen geplanten Maßnahmen ist darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche mit und hne Behinderungen an jedem Lernrt ihren Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen, die ntwendige Qualität und der erfrderliche Umfang der Unterstützung für alle Kinder und Jugendlichen gesichert sind, die Zusammenarbeit aller an der Förderung des jeweiligen Kindes bzw. Jugendlichen beteiligten Persnen und Einrichtungen gewährleistet ist, snderpädaggische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebte ein hchwertiges gemeinsames Lernen ermöglichen, nicht jede Behinderung zwangsläufig auch zu einem snderpädaggischen Förderbedarf führt. (vgl. KMK Empfehlungen Inklusive Bildung vn Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen vm 20.10.2011) Die vn der Schule zu schaffenden ntwendigen Gelingensbedingungen ergeben sich aus dem individuellen Förderbedarf und können sich auf sehr vielfältige Bereiche des schulischen Lernens beziehen, wie z.b. auf die materiellen, räumlichen und persnellen Vraussetzungen, zentral auf die Unterrichtsgestaltung, auf die verschiedenen Bereiche der Schulkultur, die Kperatin mit anderen Fachdiensten (Therapeuten, Jugendhilfe etc.) swie die Frt- und Weiterbildung der Lehrkräfte.

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3. Empfhlene äußere Rahmenbedingungen 18 19 Die flgenden Aspekte können nur als Empfehlung verstanden werden. Sie beschreiben Bedingungen, die sich in der praktischen Erfahrung als günstig erwiesen haben. Die knkrete Umsetzung ist aber in hhem Maße vn schulinternen Bedingungen anhängig (z.b. Schülerzahlen, Raumangebt, Lehrerstellen, Etat des Schulträgers usw.). Diese Rahmenbedingungen müssen als vr Ort mit Schulleitung, Schulträger und Klleginnen und Kllegen besprchen werden. Dabei könnten flgende Aspekte Beachtung finden: Eine hetergene Gruppe. Grundsätzlich ist das Lernen in einer Gruppe förderlich, in der ein möglichst breites Leistungsspektrum vertreten ist. Geeignete räumliche und persnelle Bedingungen als eine Grundvraussetzung für das gemeinsame Lernen. Dazu gehören eine geeignete Klassenraumgröße und die Möglichkeit zur äußeren Differenzierung z.b. ein Gruppenraum. Ein permanent zur Verfügung stehender Raum ist in der Regel nicht erfrderlich! Teamstunden der beteiligten Lehrkräfte. Besnders zu Beginn der Teamarbeit sind umfangreiche didaktisch-methdische Absprachen und gemeinsame Vrbereitungszeit dringend ntwendig. Sfern möglich, sllten hierzu Verfügungsstunden vergeben werden. Hierbei ist es hilfreich durch knzentrierten Einsatz der Lehrkräfte in den Klassen bzw. Jahrgangsgruppen, die Zahl der beteiligten Lehrkräfte s klein wie möglich zu halten. Ausstattung mit speziellen Materialien. Einige Kmmunen haben als Schulträger die Einrichtung des gemeinsamen Lernens mit einem Extraetat bedacht. Ferner kann bezüglich geeigneter Materialien auch die Kperatin mit einer Förderschule gesucht werden. Vertretungsunterricht sllte in Absprache mit den beteiligten Klleginnen und Kllegen erflgen. Keinesfalls sllte eine Dppelbesetzung als dauerhafte Vertretungsreserve genutzt werden. Vraussetzung für ein schulinternes Vertretungsknzept ist die Möglichkeit der Einsichtnahme in aktuelle Förderpläne und Unterrichtsvrbereitungen swie die Bereitstellung der erfrderlichen Unterrichtsmaterialien. Bei kurzfristig ntwendig werdenden Vertretungssituatinen ist die Möglichkeit des Einsatzes weiterer an der Schule tätigen snderpädaggischen Lehrkräfte swie der allgemeinen Lehrkräfte mit Erfahrungen im Gemeinsamen Unterricht zu prüfen. Bei langfristigen Vertretungssituatinen ist neben der Möglichkeit der befristeten Ersatzeinstellung die Erstellung eines schulübergreifenden Vertretungsknzeptes für die snderpädaggischen Lehrkräfte einer Regin wünschenswert.

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4. Grundlagen der Arbeit beim gemeinsamen Lernen 20 21 Ein Klassenteam im engeren Sinne setzt sich in der Regel zusammen aus dem Klassenlehrer bzw. den schwerpunktmäßig in dieser Klasse tätigen Lehrkräften und der snderpädaggischen Lehrkraft swie ggf. der Integratinshelfer. Eine effektive Zusammenarbeit im Klassenteam ist für die Qualität des Unterrichts unerlässlich. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es sich bewährt hat, das Team s klein wie möglich zu halten. Im Arbeitsalltag stellen die gemeinsame Vrbereitung des Unterrichts swie der Austausch über die Schüler ein Kernstück der Zusammenarbeit dar. Vn Beginn an sllte dafür ein für alle verbindlicher, gleichbleibender knkreter Zeitrahmen gesetzt werden (s.a. Punkt 2 der Empfehlungen). Durch eine intensive gemeinsame Vr- und Nachbereitung des Teams swhl im Hinblick auf den Unterricht als auch auf die kntinuierliche Arbeit mit den Förderplänen können Ressurcen geschaffen werden, die wiederum allen Kindern in der Klasse zugute kmmen. Auch ist im Verhinderungsfall einer Lehrkraft eine ptimale Weiterarbeit in der Lerngruppe möglich. Um eine gelungene Kperatin in einem Team zu praktizieren und die durch ein Team vrhandenen Ressurcen ptimal zu nützen, ist es sinnvll, diese institutinell und inhaltlich abzusichern. Grundlegende Vraussetzung zur Zusammenarbeit ist die gegenseitige persönliche Wertschätzung aller Teammitglieder swie das Anliegen aller, qualitätsbestimmte pädaggische Arbeit zu leisten. Dazu ist es nötig, dass sich das Team ausreichend Zeit nimmt, um wesentliche Vrstellungen die gemeinsame Arbeit betreffend miteinander zu besprechen, gemeinsam Ziele (vr allem im Bereich der Unterrichtsentwicklung) zu definieren, auf deren Erreichung zu achten und dies nach außen (schulintern und den Eltern gegenüber) auch sichtbar zu machen (siehe Punkt 2 der Empfehlungen). Gleichzeitig gilt es, sich die unterschiedlichen Herangehensweisen und Sichtweisen der jeweiligen Prfessin bewusst zu machen, um diese prduktiv zu nutzen. Für eine größtmögliche Integratin der betrffenen Kinder in den Klassenverband durch die innere Differenzierung des jeweiligen Lerngegenstandes ist es ntwendig, dass die snderpädaggischen Lehrkräfte sich einen Überblick über die Didaktiken und Methden in den Kernfächern verschaffen bzw. sich inhaltlich einarbeiten.

4.1 GEMEINSAMES LERNEN INKLUSION AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE Aufgabenbereiche der Schulen i. S. einer systemischen Absicherung Austausch über pädaggische Vrstellungen z.b. Entwicklung eines schulinternen Knzepts zum gemeinsamen Lernen, Einrichtung einer Fachknferenz gemeinsames Lernen Klärung vrhandener Rahmenbedingungen z.b. Raumplanung, vrhandene Materialien, Verwaltung des Etats, Stundenplangestaltung Absprache möglicher didaktischer Mdelle für den Unterricht z.b. innere Differenzierung durch Teamteaching, äußere Differenzierung durch Kleingruppenförderung, ffene Unterrichtsfrmen Absprache möglicher Kmmunikatinswege z.b. Verankerung vn Beratungs- der Besprechungsstunden Absprache möglicher Aufgabenverteilung Festlegung Frt- und Weiterbildung z.b. Einarbeitung in fachfremde/snderpädaggische Inhalte, Fachdidaktiken und -methden

4.2 Das engere snderpädaggische Arbeitsfeld 22 23 Die Arbeit der snderpädaggischen Lehrkräfte ist nicht beschränkt auf den Einsatz im Unterricht (Hauptaufgabe), sndern umfasst auch die Aufgabenfelder Beratung und Kperatin. Flgende Aufgabenbereiche gehören zum engeren snderpädaggischen Aufgabenbereich : Durchführung vn Verfahren im Rahmen der AO-SF Förderung der Kinder mit snderpädaggischem Förderbedarf entsprechend der individuell festgelegten Förderziele. Dazu gehört insbesndere: Regelmäßig stattfindender Austausch im Klassen- bzw. Jahrgangsstufenteam Eingangsdiagnstik/Bestimmung der Ist-Lage und frtlaufende Förderdiagnstik, auf deren Basis Förderpläne erstellt werden. Umsetzung der Förderpläne in Kperatin mit dem Klassenteam Entwicklung und Durchführung vn individuellen Fördermaßnahmen Einbindung des Förderplans in den Unterrichtsplan der Klasse, Wahl der entsprechenden Differenzierungsfrm Einsatz vn behinderungsspezifischen Hilfsmitteln innerhalb und außerhalb der Schule Bereitstellung vn Fördermaterialien und differenzierten Hausaufgaben in den Kernfächern Elternberatung in enger Kperatin mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule Erstellung des Berichts zur jährlichen Überprüfung des snderpädaggischen Förderbedarfs Erstellung der Zeugnisse und Schulfrmempfehlungen in Absprache mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule Zusammenarbeit mit anderen Institutinen wie z.b. Offener Ganztag, szialpädaggische Tagesgruppe, Therapeuten, Jugendamt, Fachärzten, Förderzentren, szialpädiatrischen Abteilungen, Psychlgen etc. Interventinen bei psychszialen Prblemen außerschulische Trainingsmaßnahmen entsprechend der Förderschwerpunkte Teilnahme an Teil-, Fach- und Gesamtknferenzen zur Implementierung des Inklusinsgedankens ins Schulknzept. Arbeitet die snderpädaggische Lehr-

GEMEINSAMES LERNEN INKLUSION AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE kraft an mehreren Dienstrten, s ist eine Knferenzteilnahme ntwendig bei allen Fragen, die für die Tätigkeit der snderpädaggischen Lehrkraft vn grundsätzlicher Bedeutung sind. Wünschenswert vr allem auch im Hinblick auf die inklusive Prfilbildung der jeweiligen Schule im Rahmen des Schulprgramms ist weiterhin die Mitarbeit der snderpädaggischen Lehrkraft in flgenden Bereichen: Beratung der Lehrkräfte der allgemeinen Schule hinsichtlich vn Behinderung bedrhter Schülerinnen und Schülern: Beschreibung der gemachten Bebachtungen, Vrschläge zu speziellen didaktischen und methdischen Vrgehensweisen und Infrmatinen über bewährtes, öknmisch einsetzbares Fördermaterial swie der Frmulierung eines Nachteilsausgleiches Beratung und Mitarbeit bei der Einschulungsdiagnstik Vermittlung und Transparentmachen snderpädaggischer Inhalte und Zusammenhänge im Rahmen der Teamarbeit

5. Unterrichts- und Kperatinsfrmen 24 25 Es gibt keine spezielle Didaktik des gemeinsamen Lernens. Zielführend ist in jedem Falle die Leitidee der individuellen Förderung. Dabei gilt es, Methden und Unterrichtsfrmen auf die jeweiligen individuellen Lernvraussetzungen der Kinder abzustimmen. Besnders geeignet für hetergene Lerngruppen sind einerseits ffene Unterrichtsfrmen, in denen Kinder ihren Lernprzess selbstständig und eigenverantwrtlich gestalten, swie andererseits stärker strukturierte Unterrichtsfrmen, mit Hilfe derer die besnderen Bedürfnisse vn Kindern mit snderpädaggischem Förderbedarf berücksichtigt werden. Welche der Unterrichtsfrmen bzw. Methden jeweils zur Anwendung kmmen, ist abhängig vn der aktuellen Lernsituatin. Die flgenden Ausführungen sind daher exemplarisch zu verstehen. 5.1 Offene Unterrichtsfrmen Offener Unterricht versucht ffene Lernsituatinen herzustellen, in denen Kinder ihren Lernprzess weitgehend selbstständig planen und gestalten können. Neben Gruppenarbeit und prjektrientierten Unterrichtsfrmen sind Wchenpläne, Freie Arbeit und Lernen an Statinen in Grundschulen und in der Sekundarstufe I elementarer Bestandteil eines ffenen Unterrichts. Zu unterrichtlichen Handlungsmustern wie Lehrervrtrag, gelenktem Unterrichtsgespräch, Tafeltexterarbeitung und gleichschrittigem Arbeiten an Lehrbüchern treten dabei slche, die sich an die Ganzheitlichkeit der kindlichen Wahrnehmung und der Hetergenität der Lerngruppe rientieren. Slche Handlungsmuster, die die inklusive Arbeit begünstigen können, sind: individuelles Arbeiten an strukturierten Materialien (Freiarbeit) unterrichtliche Lernarrangements (kperative und kmmunikative Methden) Schülergespräche Erkundungen vr Ort, um die gemeinsame Umwelt unmittelbar kennenzulernen

GEMEINSAMES LERNEN INKLUSION AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE Aktivitäten in Funktinsecken Arbeiten an Lehrgängen Lernen an individuell erstelltem Arbeits- und Anschauungsmaterial Prjektunterricht Diese Handlungsmuster sind verbunden im harmnischen Wechsel vn Phasen der Anspannung und Entspannung. In Unterrichtsfrmen, in denen Kinder mit planen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit entscheiden, steht das Kind im Zentrum der pädaggischen Überlegung. Offener Unterricht ermöglicht Frmen vn handlungsrientiertem Lernen, welches kindliche Bedürfnisse berücksichtigt. 5.2 Wahl der Unterrichtsmethden in Passung mit dem snderpädaggischen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler Bei der didaktisch-methdischen Planung des Unterrichts ist stets zu berücksichtigen, b die gewählten Methden auch für die Schülerinnen und Schüler mit snderpädaggischem Förderbedarf sinnvll und zielführend sind. Die empirischen Befunde zur Lernfrschung zeigen, dass zur effektiven Förderung vn Kindern mit Leistungsschwächen ein gut geplantes Vrgehen angebracht ist, bei dem die Inhalte der die Strategien explizit, redundanzreich und schrittweise vermittelt werden. Vn besnderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die direkte Instruktin. Hierbei zergliedert die Lehrkraft die Lerninhalte in kleine Einheiten, baut sie systematisch aufeinander auf und vermittelt sie explizit. Sie bestimmt die Lernziele und wählt die für das jeweilige Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler passende Material aus. Bei der direkten Instruktin wechseln sich drei Phasen ständig ab: (1) Präsentatin neuer Inhalte und Demnstratin der Vrgehensweise bei der Aufgabenbewältigung, (2) Üben unter Anleitung und (3) eigenständiges Üben. Die Leistungen der Kinder werden kntinuierlich erfasst, das Feedback erflgt unmittelbar (direkte Rückmeldung) und bezieht sich knkret auf die Richtigkeit der Aufgabenlösung.

26 27 Hilfreich in diesem Zusammenhang sind auch eine Strategieinstruktin, ein Selbstinstruktinstraining, tutrielles Lernen swie eine cmputergestützte Förderung. Die Überlegungen zur Passung der gewählten Methden sllten sich auch auf die einzelnen Unterrichtsfächer beziehen, wie hier beispielhaft für das Fach Mathematik ausgeführt wird. S kennzeichnet Stephan Franke z.b. flgende Unterrichtsprinzipien für den Mathematikunterricht mit lernschwachen Schülern als besnders bedeutsam: Lerninhalte elementarisieren, Beachtung des E-I-S Prinzips (knsequente Transfermöglichkeit zwischen enaktiven, iknischen und symblischen Ebenen), Operatives Üben (versus autmatisierendes Üben), Fehlstrategien aufgreifen und würdigen, Regelmäßige Wiederhlungs- und Übungseinheiten, mit einer Mischung der Rechenperatinen, Durchgängige Anwendungsrientierung (Sachrechnen nicht nur in Frm vn Textaufgaben) Materialvielfalt einschränken (möglichst lange Zeit bei einem Material bleiben). 5.3 Kperatinsfrmen Für die Zusammenarbeit unterschiedlicher Prfessinen ist Kperatin und Teamarbeit auch innerhalb des Unterrichts unverzichtbar. Hilfreich dabei ist es, empathisch aufeinander zuzugehen und die unterschiedlichen Rllen und Aufgaben innerhalb des Unterrichts in Abhängigkeit vn den jeweiligen Erfrdernissen immer wieder zu reflektieren und neu festzulegen. Wünschenswert wäre dabei, dass der Anteil des gemeinsamen Unterrichtens im Team sukzessive zunimmt.

GEMEINSAMES LERNEN INKLUSION AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE Kperatin im Lehrerteam kann darüber hinaus in unterschiedlichen Frmen erflgen: team teaching Lehrkräfte der allgemeinen Schule und snderpädaggische Lehrkraft führen den Unterricht mit allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam durch. Das kann heißen, dass sie gemeinsam der abwechselnd die Führung übernehmen. supplemental teaching Eine Lehrkraft führt die Unterrichtsstunde durch, die andere bietet zusätzliches Material und differenzierte Hilfen für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die den Stff s nicht bewältigen können. remedial teaching Eine Lehrkraft unterrichtet die Gruppe vn Schülerinnen und Schüler, die andere arbeitet mit denjenigen, die auf einem anderen Niveau perieren. parallel teaching Jede Lehrkraft unterrichtet eine Klassenhälfte, beide beziehen sich auf dieselben Inhalte. statin teaching Der Unterrichtsinhalt wird in zwei Bereiche aufgeteilt. Es werden zwei Gruppen gebildet, die zuerst vn der einer, dann vn der anderen Lehrkraft unterrichtet werden. ne teach - ne drift Eine der beiden Lehrkräfte übernimmt die primäre Unterrichtsverantwrtung, die andere unterstützt Schülerinnen bzw. Schüler bei ihrer Arbeit, bei der Regulatin ihres Verhaltens, bei der Verwirklichung ihrer kmmunikativen Absichten. ne teach - ne bserve Eine Lehrkraft übernimmt die primäre Unterrichtsverantwrtung, die andere bebachtet.

6. Förderplan 1 28 29 Rechtliche Grundlage: Die Erstellung und Frtschreibung eines individuellen Förderplans ist für Kinder und Jugendliche mit snderpädaggischem Förderbedarf verpflichtend ( 19, Abs. 6 AO-SF). Zentrales Anliegen des Förderplans ist die Individualisierung aller Maßnahmen und Hilfen. Federführend bei der Erstellung des Förderplans ist die snderpädaggische Lehrkraft. Der Förderplan wird im Klassenteam erstellt und mit der Schülerin der dem Schüler und den Erziehungsberechtigten kmmuniziert. Ein guter Förderplan ist öknmisch in Erarbeitung und fachlich richtig Frtschreibung (2-3 Förderziele) zeitlich befristet individuell begrenzt und schwerpunktsetzend stärken- und prblemrientiert in einer alltagstaugliche Frm verfasst nachvllziehbar vielschichtig (Ist-Stand, Förderziele, kmmunizierbar Förderangebte, Przessbebachtung) evaluierbar Der Förderplan enthält Ziele aus den Entwicklungsbereichen und den Unterrichtsfächern (schwerpunktsetzend). Die Ziele aus den Unterrichtsfächern rientieren sich an den kmpetenzrientierten Lehrplänen der allgemeinen Schule. Die Förderziele werden SMART frmuliert: Spezifisch: Warum ist das Ziel wichtig? Wie knkret ist das Ziel frmuliert? Ist das Ziel psitiv frmuliert? Was ändert sich, wenn das Ziel erreicht ist? Messbar: Sind knkrete Messgrößen in Frm vn Kmpetenzstufen benannt? Akzeptiert: Ist das Ziel s frmuliert, dass es angenmmen wird? Ist das Ziel mit allen abgestimmt? 1 Nach Verband Snderpädaggik Landesverband NRW e.v.: Förderplanung in der snderpädaggischen Arbeit

GEMEINSAMES LERNEN INKLUSION AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE Realistisch: Ist das Ziel angemessen? Ist es vn den Beteiligten umsetzbar? Terminiert: Wann ist das Ziel erreicht? Welche Erflgskriterien müssen bis wann erfüllt sein? Der frtlaufende Przess der individuellen Förderplanung verläuft in flgenden Handlungsschritten: Evaluatin und Frtschreibung des individuellen Förderplans Diagnstik und Dkumentatin des gegenwärtigen Entwicklungsstandes Priritätensetzung: Fkussierung auf den vrdringlichen Förderbedarf Praktische Umsetzung der Planung und stichwrtartige Dkumentatin Handlungsplanung und Dkumentatin ausgewählter Lernsituatinen Der individuelle Förderplan ist nutzbar für: die knkrete Unterrichtsplanung die Planung individueller Fördermaßnahmen Feedback für Schülerinnen und Schüler Elterngespräche Zeugniserstellung die Erstellung eines verbindlichen Förderplanknzepts der Schule die Erstellung des Leistungsknzepts der Schule die Erstellung des Erziehungsknzepts der Schule Literaturhinweise (beispielhaft): Melzer, C. (2010): Wie können Förderpläne effektiv sein und eine prfessinelle Förderung unterstützen? Zeitschrift für Heilpädaggik. Ausgabe 06/10, 212-220 Mutzeck, W. (Hrsg.) (2007): Förderplanung. Grundlagen Methden Alternativen. Weinheim & Basel: Beltz

Beispiel für eine Förderplanvrlage: 30 31 Förderplan für Zeitraum: vn bis Lehrkraft: Vrrangiger Förderbedarf Wahrnehmung Mtrik Lehrnbereiche Emtinalität Ist - Stand Förderschwerpunkt/-ziele Umsetzung Bebachtung Kgnitin Szialverhalten Lern-/Arbeitsverhalten weitergehende Dkumentatin s. Rückseite Vereinbarungen mit Schüler, Eltern, Therapeuten Evaluatin

GEMEINSAMES LERNEN INKLUSION AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE Checkliste zur Bewertung der individuellen Förderplanung in der snderpädaggischen Förderung (aus dem Dezernat 4 Q, Qualitätsanalyse an Schulen) 1. Die Schule hat ein verbindliches Knzept (Struktur, Layut, Zeitpunkte, Beteiligung, Evaluatin, Hinweise zu Orientierungsgrundlagen) zur Erstellung individueller Förderpläne erarbeitet. 2. Das Knzept enthält Festlegungen zur Berücksichtigung des l Förderschwerpunkts l Bildungsgangs 3. Das Knzept enthält frmale Festlegungen zur Erstellung und Frtschreibung der Förderpläne. 4. Es liegen aktuelle Förderpläne, die auf der Grundlage des gemeinsam erarbeiteten Knzepts erstellt wurden, vr. 5. Die Förderpläne werden regelmäßig mit allen an der Förderung der Schülerin/des Schülers Beteiligten erstellt, z.b. mit l Lehrkräften l Therapeut/inn/en l Lgpäd/inn/en l Pflegekräften l Integratinshelfer/innen l Szialpädagg/inn/en l Schüler/innen l Erziehungsberechtigten l 6. Die Förderpläne beinhalten eine Ist-Stands-Analyse, sweit sie für die Förderung der Schülerin/des Schülers ntwendig ist z.b. zu: Kind-Umfeld, Erziehungshaltung, in der Vergangenheit getrffene Maßnahmen bzgl. des Förderschwerpunkts der des fachlichen Lernens, Ergebnisse der Maßnahmen, Freizeitaktivitäten, Selbsteinschätzung des Schülers/der Schülerin, Sichtweisen aller am Erziehungsprzess Beteiligten.

32 33 7. Die Förderpläne beinhalten, je nach Förderschwerpunkt, eine Diagnse und/der Beschreibung des gegenwärtigen Entwicklungstands aus den Bereichen: l Kgnitin l Szialverhalten l Emtinale Entwicklung l Lern- und Arbeitsverhalten l Wahrnehmung l Mtrik l Sprache und Kmmunikatin 8. Die Förderpläne beinhalten eine Diagnse und/der Beschreibung des gegenwärtigen Lernstands in den Fächern des Bildungsgangs (mindestens für die Kernfächer D, bzw. Sprache/Kmmunikatin, M). 9. In den Förderplänen werden auf der Basis der Ist- Stands-Analyse die individuellen Förderziele für den Schüler/die Schülerin in den ausgewählten Entwicklungsbereichen benannt. 10. In den Förderplänen werden auf der Basis der Ist- Stand-Analyse die individuellen Förderziele im fachlichen Lernen benannt. 11. Die Förderziele in den Entwicklungsbereichen rientieren sich am schulinternen Förderknzept. 12. Die Förderziele im fachlichen Lernen rientieren sich am schulinternen fachlichen Curriculum. (Das fachliche Curriculum rientiert sich in zielgleichen Bildungsgängen und im Bildungsgang Lernen an den Lehrplänen der allg. Schule. Das fachliche Curriculum im Bildungsgang Geistige Entwicklung rientiert sich an AO-SF 33 und an den Lehrplänen der allg. Schule.)

GEMEINSAMES LERNEN INKLUSION AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE 13. In den Förderplänen werden knkrete Fördermaßnahmen (pädaggische, didaktische, methdische und/ der rganisatrische) für den Unterricht/für die Fördereinheit für einen überschaubaren und angemessenen Zeitraum benannt. 14. Die beschriebenen Fördermaßnahmen werden hinsichtlich ihrer Wirkung evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluatin werden dkumentiert und fließen in die weitere Planung nachvllziehbar ein. 15. Die Förderpläne werden regelmäßig hinsichtlich der Ziele, Maßnahmen und Wirkungen kmmuniziert l mit Erziehungsberechtigten l mit Schüler/innen l mit allen an der Förderung Beteiligten

7. Jährliche Überprüfung 34 35 Rechtliche Grundlage: AO-SF 15 (1) Die Klassenknferenz überprüft bei Bedarf, mindestens einmal jährlich, b der festgestellte snderpädaggische Förderbedarf und der festgelegte Förderrt weiterhin bestehen, und b der Besuch eines anderen Förderrtes angebracht ist. Falls der Förderbedarf aufgehben werden sll der sich Förderschwerpunkt und/ der Förderrt ändern sllen, ist gem. der AO-SF zu verfahren. Die Unterlagen müssen termingerecht der Schulaufsicht vrgelegt werden. Auch für Schülerinnen und Schüler, deren Förderschwerpunkt und Förderrt erhalten bleiben, ist eine jährliche Überprüfung durchzuführen. Die jährliche Überprüfung fasst die bisherige Förderung (basierend auf den Förderplänen) zusammen, bewertet diese und zieht daraus ein Resümee. In der jährlichen Überprüfung sllten Aussagen zu flgenden Gliederungspunkten enthalten sein: Persönliche Daten Schullaufbahn Bisheriger Förderschwerpunkt/Bildungsgang Schwerpunkte der Förderung im abgelaufenen Schuljahr bezgen auf die fachlichen Ziele und Lern- und Entwicklungsbereiche (möglichst knkret mit Bezug zu den im Förderplan ausgewiesenen Förderzielen) Evaluatin (Frtschritte, Prbleme) Resümee mit Aussagen zum Förderschwerpunkt und Ausblick auf weitere Fördermaßnahmen Der Bericht sllte mit den Erziehungsberechtigten kmmuniziert werden und ist zu den Akten zu nehmen. Eine Vrlage bei der Schulaufsicht ist lediglich erfrderlich bei Wechsel vn Förderschwerpunkt und/der Förderrt, der Aufhebung des Förderbedarfs und dem Übergangsbericht in die Sekundarstufe I.

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8. Nachteilsausgleich 36 37 Nachteilsausgleich an Schulen für Schülerinnen und Schüler mit snderpädaggischem Förderbedarf der mit Behinderungen hne snderpädaggischen Förderbedarf Wer kann einen Antrag auf Gewährung vn Nachteilsausgleich stellen? Schülerinnen und Schülern mit snderpädaggischem Förderbedarf swie Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen hne snderpädaggischem Förderbedarf, die Abschlüsse der Bildungsgänge der allgemeinbildenden Schule anstreben, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden swhl im Unterricht und bei Klassenarbeiten/ Klausuren als auch in den zentralen Abschlussprüfungen nach der 10. Klasse und im Abitur. Die Rechtsgrundlage für diesen Anspruch ist in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des GG, im 2 SchulG für das Land Nrdrhein-Westfalen, im Szialgesetzbuch IX - 126, swie in den Ausbildungsrdnungen der allgemeinbildenden Schulen dkumentiert. Wie ist das Genehmigungsverfahren für Anträge auf Nachteilsausgleich geregelt? Für die Gewährung des Nachteilsausgleichs bei den zentralen Abschlussprüfungen nach Klasse 10 der im Abitur ist die Bezirksregierung zuständig. Die Schulen haben hier keine Entscheidungskmpetenz. Sie werden alljährlich Ende September per Schulmail durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung aufgefrdert, Schülerinnen und Schüler zu melden, für die im Rahmen der zentralen Anschlussprüfungen Nachteilsausgleich beantragt wird (Anmeldung über Schulverwaltungsseite). Nach Fristende zum 18.11.2011 können Schulen für das Schuljahr 2011/2012 nch nachträglich Anträge auf Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit und hne festgestellten snderpädaggischen Förderbedarf stellen. Für die zentralen Abschlussprüfungen und das Abitur kann ein Nachteilsausgleich nur gewährt werden, wenn die Schule nachweist, dass der Schülerin/dem Schüler auch schn im laufenden Schuljahr ein individueller Nachteilsausgleich (Dkumentatin im individuellen Förderplan gem. 19 Abs. 6 AO-SF) gewährt wurde. Eine im Vrfeld kntinuierliche und knstruktive Elternberatung ist dabei ein ntwendiges schulisches Aufgabenfeld.

GEMEINSAMES LERNEN INKLUSION AUF DEM WEG ZUR IN DER ALLGEMEINEN SCHULE Welche Frmen vn Nachteilsausgleich sind möglich? Art und Umfang vn Nachteilsausgleichen sind stets s auszurichten, dass die in der Behinderung begründete Benachteiligung ausgeglichen und dem Grundsatz der Chancengleichheit möglichst vllständig entsprchen wird. Es geht daher nicht um eine Bevrzugung durch geringere Leistungsanfrderungen, sndern um eine andere aber gleichwertige Gestaltung der Leistungsanfrderungen. Art und Bemessung der Ausgleichsmaßnahmen sind danach auszurichten, dass dem Grundsatz der Chancengleichheit möglichst vllständig entsprchen wird. Dazu beraten sich die Schulen gegebenenfalls mit der Bezirksregierung. Im Unterricht und bei Klassenarbeiten/Klausuren der bei anderen Frmen der Leistungsbewertung gewähren und bestimmen die Schulen selbst den Nachteilsausgleich und dkumentieren diesen. Welche Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs gibt es? Nachteilsausgleiche können prinzipiell swhl für die Leistungsüberprüfung, als auch für die Leistungsbeurteilung gewährt werden. Die flgende Aufzählung möglicher Nachteilsausgleiche kann nicht abschließend sein und stellt ebenfalls keine Übersicht einzulösender Frderungen dar. Sie erläutert vielmehr Möglichkeiten, über die angesichts der individuellen Vraussetzungen, der zu überprüfenden Leistungen und des Gebts, das Anfrderungsprfil zu wahren, beraten und entschieden werden muss: Zeitzugaben, etwa bei geringem Lesetemp bei Sehschädigungen der einer erheblichen Lese-Rechtschreib-Schwäche, deren Behebung bis zum Ende der Sekundarstufe I nicht möglich war (siehe Hinweis unten). Eine auf die Behinderung abgestimmte Präsentatin vn Aufgaben und Ergebnissen durch die Verwendung speziell angepasster Medien (z.b. Textptimierung vn Aufgaben bei Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im Bereich Hören, Adaptin vn Texten und vergrößerten Grafiken für sehbehinderte der blinde Schülerinnen und Schüler). Einsatz technischer, elektrnischer der snstiger apparativer Hilfen (Nutzung eines Laptps, Lesegerätes, Kassettenrekrders, angepasster Zeichen- der Schreibgeräte, einer Lupe etc.). Persnelle Unterstützung in besnderen Einzelfällen (z.b. für die mtrische Hilfestellung, bei Unterstützter Kmmunikatin).