Kooperation. Lernen im GU

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1 Kperatin und Teamarbeit Lernen Förderung Gemeinsamer Unterricht (GU) behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler Leistungsbeurteilung Rechtliche Grundlagen des GU Elternarbeit Gemeinsamer Unterricht (GU)-Überblick StudienSeminarSnderpädaggikStlberg G. Walbert

2 Gemeinsamer Unterricht (GU) behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler Was Ist Gemeinsamer Unterricht? Im Gemeinsamen Unterricht lernt ein Kind mit snderpädaggischem Förderbedarf zusammen mit nicht behinderten Kindern in einer allgemeinen Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Snderschullehrkraft. Beide erstellen gemeinsam einen Förderplan für das Kind. Sie unterrichten zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfrtschritte des Kindes. Kann ein Kind mit snderpädaggischem Förderbedarf das Bildungsziel der Grundschule der einer Schule im Sekundarbereich I erreichen, s wird es nach den Richtlinien und Lehrplänen für die jeweilige Schulfrm unterrichtet. Die snderpädaggische Förderung erflgt dann zielgleich. Wird es nach dem Bildungsziel einer Schule für Geistigbehinderte der einer Schule für Lernbehinderte unterrichtet, s erflgt die Förderung im Gemeinsamen Unterricht anhand der Richtlinien und Lehrpläne dieser Schulfrmen. Die Förderung erflgt dann zieldifferent. In der Grundschule kann Gemeinsamer Unterricht zielgleich und zieldifferent erflgen, wenn die.g. Vraussetzungen erfüllt sind. In der Sekundarstufe I der allgemeinen Schulen kann Gemeinsamer Unterricht derzeit nur durchgeführt werden, wenn eine Schülerin der ein Schüler vraussichtlich das Bildungsziel der jeweiligen Schule erreichen kann (zielgleiche Förderung), der die Schule am Schulversuch Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I zieldifferent - teilnimmt. Gemeinsamer Unterricht (GU)-Überblick StudienSeminarSnderpädaggikStlberg G. Walbert

3 Rechtliche Grundlagen des GU Auf Grund der überaus psitiven Erfahrungen des Schulversuchs Gemeinsamer Unterricht hat der Landtag 1995 das Gesetz zur Weiterentwicklung der snderpädaggischen Förderung in Schulen verabschiedet. Dieses Gesetz ermöglicht Gemeinsamen Unterricht, wenn an der allgemeinen Schule die flgenden persnellen und sächlichen Vraussetzungen vrliegen der geschaffen werden können: Es müssen snderpädaggische Lehrkräfte für die behinderungsgemäße Förderung und - wenn ntwendig- anderes Persnal (z. B. medizinisch - therapeutisches Persnal, Pflegekräfte) zur Verfügung stehen. Es müssen z.b. ntwendige zusätzliche Räume, sanitäre Einrichtungen, Rampen, Unterrichtsmittel der besnders ausgestattete Arbeitsplätze vrhanden sein. Der Schulträger, als Träger für die Sachksten und das nichtlehrende Persnal, muss dem gemeinsamen Unterricht zustimmen. Die snderpädaggische Förderung in der allgemeinen Schule und in der Snderschule ist gleichwertig. Rechtliche Grundlagen Schulpflichtgesetz ( ) 7 Snderpädaggische Förderung Schulpflichtiger (1) Schulpflichtige, die wegen körperlicher, seelischer der geistiger Behinderung der wegen erheblicher Beeinträchtigung des Lernvermögens im Unterricht einer Grundschule der einer weiterführenden allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können, werden ihrem individuellen Förderbedarf entsprechend snderpädaggisch gefördert. Sie erfüllen die Schulpflicht nach Maßgabe der Absätze 2 bis 10 durch den Besuch einer allgemeinen Schule der durch den Besuch einer Snderschule. (2) In der Primarstufe kann mit Zustimmung des Schulträgers die snderpädaggische Förderung auch in der Grundschule erflgen, sweit die Grundschule hierfür über die erfrderliche persnelle und sächliche Ausstattung verfügt. Die snderpädaggische Förderung in Grundschulen kann auch nach den besnderen Lernzielen einer Snderschule erflgen. (3) In der Sekundarstufe I und II kann mit Zustimmung des Schulträgers die snderpädaggische Förderung auch in weiterführenden allgemeinen Schulen erflgen, wenn die Schulaufsichtsbehörde in dem Verfahren nach Abs.5 feststellt, dass das Bildungsziel der jeweiligen weiterführenden Schule erreicht werden kann und die erfrderlichen persnellen und sächlichen Vraussetzungen vrliegen. Im Übrigen wird die Unterrichtung Schulpflichtiger mit snderpädaggischem Förderbedarf, die vraussichtlich das Bildungsziel der allgemeinen Schulen nicht erreichen können, in weiterführenden allgemeinen Schulen in Schulversuchen erprbt. (4) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten der der Schule entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über den snderpädaggischen Förderbedarf und den Förderrt. Vr der Entscheidung sind die Zustimmung des Schulträgers (Abs.2 und 3) swie ein snderpädaggisches Gutachten und ein Gutachten des Gesundheitsamtes einzuhlen und die Erziehungsberechtigten zu beteiligen: Gemeinsamer Unterricht (GU)-Überblick StudienSeminarSnderpädaggikStlberg G. Walbert

4 (5) Der Kultusminister bestimmt durch Rechtsverrdnung, die der Zustimmung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtags bedarf, die Vraussetzungen und das Verfahren zur Feststellung des snderpädaggischen Förderbedarfs und zur Festlegung des Förderrtes einschließlich der Beteiligung der Erziehungsberechtigten. Verrdnung über die Feststellung des snderpädaggischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderrt (VO-SF) 12 Entscheidung über den snderpädaggischen Förderbedarf und den Förderrt 1. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde entscheidet über den snderpädaggischen Förderbedarf und über den schulischen Förderrt. 2. Förderrt kann eine dem ermittelten Förderbedarf entsprechende Snderschule sein der eine allgemeine Schule, sweit an dieser die erfrderlichen persnellen und sächlichen Vraussetzungen für eine Förderung... gegeben sind, der Schulträger... zugestimmt hat und die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Teilnahme ihres Kindes am gemeinsamen Unterricht für Behinderte und Nichtbehinderte in einer allgemeinen Schule stellen. (zu 12 Abs. 2 Die Teilnahme am gemeinsamen Unterricht setzt insbesndere vraus, dass der Antrag der Erziehungsberechtigten möglichst bis Mitte Februar gestellt wird.) 13 Aufnahme in die Schule 1. Hat die Schulaufsichtsbehörde entschieden, dass für die snderpädaggische Förderung einer Schülerin der eines Schülers eine allgemeine Schule der geeignete Förderrt ist, s melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind bei der benannten Schule der bei einer der benannten Schulen an, sweit es diese Schule nicht bereits besucht. Hat die Schulaufsicht einem Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme ihres Kindes am gemeinsamen Unterricht für Behinderte und Nichtbehinderte in einer allgemeinen Schule nicht stattgegeben, s veranlasst sie... den Besuch einer Snderschule. In der Sekundarstufe I der allgemeinen Schulen kann Gemeinsamer Unterricht derzeit nur durchgeführt werden, wenn eine Schülerin der ein Schüler vraussichtlich das Bildungsziel der jeweiligen Schule erreichen kann (zielgleiche Förderung), der die Schule am Schulversuch Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I zieldifferent - teilnimmt. In der Sekundarstufe II der allgemeinen Schulen kann Gemeinsamer Unterricht dann durchgeführt werden, wenn eine Schülerin der ein Schüler vraussichtlich das Bildungsziel der jeweiligen Schule erreichen kann (zielgleiche Förderung). Gemeinsamer Unterricht (GU)-Überblick StudienSeminarSnderpädaggikStlberg G. Walbert

5 Förderung Individuelle Förderpläne sind die Grundlage snderpädaggischer Förderung!!! Ein individueller Förderplan verzahnt individuelle, entwicklungsspezifische Förderziele mit fachbezgenen Lernzielen und standrtbezgenen Lehrplänen. In einem Förderplan werden relevante Aspekte der Lernausgangslage, vrdringliche Förderziele swie festgelegte Maßnahmen für die Unterrichtspraxis dkumentiert. Die Planung individueller Förderung in kllegialem Austausch ist im Gemeinsamen Unterricht unerlässlich: Die im (u. U. multiprfessinellen) Team vrhandenen Fähigkeiten (unterschiedliche Kmpetenzen, Sichtweisen, Erfahrungen...) werden genutzt und damit anerkannt. Der kllegiale Austausch vn beruflichen Erfahrungen und Belastungen mit gegenseitiger Unterstützung stellt eine Entlastung und ein Stück Psychhygiene dar und wirkt der im Lehrberuf angelegten Vereinzelung mit ihren Flgebelastungen entgegen. Durch den Austausch über snderpädaggische Förderung und den Przess der Zusammenarbeit entwickelt sich ein Kmpetenztransfer. Möglichkeiten gemeinsamer Förderplanung Ausgangslage ermitteln Förderziele finden Verhaltensbebachtungen austauschen Stärken und Schwächen darstellen Kind-Umfeld-Analyse durchführen Vrdringlichen Förderbedarf bestimmen Langfristiges Erziehungsknzept entwickeln Fördermaßnahmen festlegen Maßnahmen evaluieren Lernmaterial, Knzepte, Methden auswählen Zuständigkeiten verabreden Zeitlichen Rahmen festlegen Umsetzungsmöglichkeiten in der Schulumgebung planen Wichtige Leitideen der Förderung sind: Selbstbestimmung (Entscheiden und Leben nach eigenen Werten und Vrstellungen), die ein Leben in möglichst geringer Abhängigkeit auch Menschen mit schweren Behinderungen ermöglicht Selbstständigkeit (im Handeln) ggf. durch Lernbegleitung Orientierung am "nrmalen" Leben Förderplanung unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse Gemeinsamer Unterricht (GU)-Überblick StudienSeminarSnderpädaggikStlberg G. Walbert

6 Allen Förderschwerpunkten (z.b. Sehen, Hören und Kmmunikatin, Lernen, Emtinale und sziale Entwicklung, Sprache, Geistige Entwicklung) ist gemeinsam: Die Förderung in verschiedenen Entwicklungsbereichen wird in einem Förderplan dargestellt. Sie bezieht die schulische Lernsituatin und das Bedingungsumfeld der Schülerin bzw. des Schülers ein, unterstützt sie in ihrem Selbstknzept (Gedanken, Vrstellungen vn eigener Persn und Fähigkeiten) und Selbstwertgefühl (emtinale Wertschätzung für eigene Persn). Kriterien, nach denen Förderziele überprüft werden können: Sind die Ziele lebensweltrientiert? Werden die Schülerinnen und Schüler durch die Förderung selbständiger? Werden Möglichkeiten zur Selbstbestimmung erweitert? Wie ist die Förderung mit Unterrichts- und Erziehungszielen verwben? Welche Arbeitsfrmen unterstützen den Lernprzess? Gibt es Anteile eigenaktiver Entwicklungs- und Lernwege? Werden die Differenzierungen in das gemeinsame Leben und Lernen eingebunden? Gemeinsamer Unterricht (GU)-Überblick StudienSeminarSnderpädaggikStlberg G. Walbert

7 Lernen Ausschlaggebend für das Lernen (nicht nur ) sind flgende Prinzipien: Anbindung: Es kann nur das verstanden und gelernt werden, was sich mit bereits vrhandenem Wissen verbinden lässt (vgl. Knstruktivismus). Subjektivität: Die eingesetzten Knstruktinsprzesse sind individuell verschieden; deshalb sind auch die Ergebnisse vn Lernprzessen nicht identisch. Umstrukturierung: Wissen ist immer "subjektives Wissen", das sich selbst für Lernende, die im gleichen szialen Kntext lernen, beträchtlich unterscheiden kann. Auch deshalb sind die Ergebnisse vn Lernprzessen individuell verschieden. Authentizität: Neues Wissen impliziert die Umstrukturierung bereits vrhandenen Wissens. Der sziale Kntext, die sziale Interaktin sind beim Lernen vn ausschlaggebender Bedeutung. Selbstrganisatin: Weil die Knstruktin vn neuem Wissen an bereits vrhandenes Wissen angebunden ist, müssen Lernprzesse in reiche und authentische Lernumgebungen eingebettet werden. Dadurch wird am besten gewährleistet, dass der einzelne Lernende Wissen vrfindet, das er mit dem eigenen Wissen verbinden kann. Eigenverantwrtung: Vn besnderer Bedeutung ist das Prinzip der Selbstrganisatin, der Mensch rganisiert sich selbst und damit für sich seine Welt. Flgende Grundprinzipien (die bereits in der Refrmpädaggik vertreten wurden) unterstützen aus Sicht der knstruktivistischen Lerntherie die Autnmie des/der Lernenden: Einsatz authentischer Materialien Arbeit mit lebenswirklichen Prblemstellungen Förderung vn Lern- und Arbeitstechniken zur selbstständigen Gestaltung des Lernprzesses Verarbeitungs- und Lernprzesse rücken ins Zentrum der Aufmerksamkeit Kperative Lernfrmen (Gruppenarbeit als Szialfrm). Im GU gibt es keine besndere Didaktik, vielmehr schließt die didaktische Vielfalt der allgemeinen Pädaggik die zieldifferent zu fördernden Schüler und Schülerinnen mit ein! Gemeinsamer Unterricht (GU)-Überblick StudienSeminarSnderpädaggikStlberg G. Walbert

8 Grundlegende Überlegungen für den GU: Wie sind individuelle Lern- und Entwicklungsfrtschritte zu ermöglichen und zu fördern? Wie sind gemeinsame Erfahrungen zu ermöglichen und zu fördern? Flgende pädaggisch didaktischen Herausfrderungen ergeben sich für den GU in hetergenen Lerngruppen: Unterricht in hetergenen Lerngruppen muss sich der Individualität der Schüler und Schülerinnen öffnen. Unterricht in hetergenen Gruppen muss die Slidarität unterstützen und anregen. Unterricht in hetergenen Gruppen erfrdert kllegiale Kperatin. Unterricht in hetergenen Gruppen erfrdert die Wahrnehmung und Berücksichtigung der Lebenswelt der Schüler und Schülerinnen. Unterricht in hetergenen Gruppen erfrdert die Überwindung einer Defizit- zu Gunsten einer Fähigkeitenrientierung. Offener Unterricht ist das handlungsleitende Prinzip : Offener Unterricht versucht ffene Lernsituatinen herzustellen, in denen Kinder ihren Lernprzess weitgehend selbstständig planen und gestalten können. Neben Gruppenarbeit und prjektrientierten Unterrichtsfrmen sind Wchenpläne, Freie Arbeit und Lernen an Statinen in Grundschulen und in der Sekundarstufe I elementarer Bestandteil eines schülerrientierten Unterrichts. Zu unterrichtlichen Handlungsmustern wie Lehrervrtrag, gelenktem Unterrichtsgespräch, Tafeltexterarbeitung und gleichschrittigem Arbeiten an Lehrbüchern treten dabei slche, die sich an die Ganzheitlichkeit der kindlichen Wahrnehmung und der Hetergenität der Kindergruppe rientieren. Slche Handlungsmuster, die die integrative Arbeit begünstigen können, sind: individuelles Arbeiten an strukturierten Materialien ( Freiarbeit) Schülergespräche Erkundungen vr Ort, um die gemeinsame Umwelt unmittelbar kennen zu lernen Aktivitäten in Funktinsecken Arbeiten an Lehrgängen Lernen an individuell erstelltem Arbeits- und Anschauungsmaterial Fächerverbindender Unterricht als Hilfe auf dem Weg zur Spezialisierung auf Zusammenhänge Schüler und Schülerinnen nicht nur Einzelfakten, sndern Zusammenhänge sehen lernen Schüler und Schülerinnen nicht nur Begriffe erlernen, sndern Abläufe verstehen Schüler und Schülerinnen vm Phänmen zu größeren Bedeutungszusammenhängen geführt werden. Flgende Unterrichtsfrmen können für den Gemeinsamen Unterricht geeignet sein: Prjektrientierter Unterricht Lernen an Statinen Wchenplanarbeit Freie Arbeit Gemeinsamer Unterricht (GU)-Überblick StudienSeminarSnderpädaggikStlberg G. Walbert

9 Kperatin und Teamarbeit Kperatin und Teamarbeit sind Grundpfeiler des Gemeinsamen Unterrichts. Sie sind Vraussetzung und Entwicklungsaufgabe zugleich. Zwar sind Teamarbeit und Kperatin nicht Phänmene, die im Gemeinsamen Unterricht entstanden sind. Sie zeigen hier jedch ihre besndere Wirksamkeit, denn die Zusammenarbeit im Unterricht und in der Schule ist für viele Klleginnen und Kllegen in dieser Frm neu. Förderliche Aspekte für die Zusammenarbeit: Wechselseitige Tleranz Akzeptanz und Empathie füreinander die Fähigkeiten zur Selbsteinschätzung Selbstkritik Bereitschaft zur angemessenen Knfliktbewältigung Die Kperatin, es kann sich um (multiprfessinelle) Teamarbeit der auch um Dppelbesetzung handeln, geschieht immer auf vier Ebenen, die im Vrfeld berücksichtigt und geklärt werden sllten: die rganisatrischen Ebene die Sachebene die Beziehungsebene die Persönlichkeitsebene Bedingungen bzw. Vraussetzungen für eine knstruktive Kperatin : Die Gruppe braucht eine klare Aufgaben- und Rllenverteilung. Die Gruppe gibt sich bzw. braucht ein Ziel. Die Gruppe braucht Kmmunikatin. Die Gruppe braucht (wechselnde) Leitung. Die Gruppe braucht (relative) Autnmie und Rahmensetzung. Die Gruppe braucht Unterstützung. Die Gruppe braucht Erflgserlebnisse. Gemeinsamer Unterricht (GU)-Überblick StudienSeminarSnderpädaggikStlberg G. Walbert

10 Elternarbeit Der erste Schritt der Lehrerin und des Lehrers in der Zusammenarbeit mit Eltern in einer neu zusammengesetzten Klasse ist der Aufbau der Kmmunikatin zu allen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Darin liegt die Basis für eine erflgreiche Zusammenarbeit. Dabei hat der Lehrer, die Lehrerin Flgendes zu bedenken Die Erwartungen der Eltern wahrnehmen Verschiedene Zeit-Räume anbieten Beziehung herstellen Flexible Zeiten anbieten Geeignete Treffpunkte wählen Wirklichkeiten und Sichtweisen akzeptieren Klare Btschaften senden Btschaften übersetzen Wahrnehmung, Wirkung und Interpretatin unterscheiden Emtinen zulassen Verhaltensweisen, nicht Persnen bewerten Sachen klären, Vereinbarungen treffen Grenzen respektierenmit Wünschen leben Herkunft der Eltern beachten Während der gesamten Schulzeit eines Kindes bzw. Jugendlichen hat die Lehrerin bzw. der Lehrer darüber hinaus flgende Aufgaben: Bebachtung der Entwicklung des Kindes, seines Umfeldes und Austausch mit den Eltern darüber Beratung vn Eltern und Kind über den schulischen Werdegang Zuhören in Gesprächen mit dem Kind, den Eltern und anderen Bezugspersn sein Schaffung vn Kmmunikatinssituatinen zwischen Eltern behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher, um das gegenseitige Verständnis zu fördern Die Förderung der Elternmitarbeit kann u.a. durch flgende Vrschläge verbessert werden: gemeinsame Aktinen mit Eltern und Kindern (z. B. Kch- und Bastelnachmittage, Ausflüge) Feste und Feiern gemeinsam vrbereiten und gestalten Eltern- und Lehrerstammtisch gemeinsame Planung und Durchführung vn Verschönerungsaktinen in Schulräumen und auf dem Schulgelände besndere Angebte zu ausgewählten Themen für bestimmte Elterngruppen (z.b. Berufswahlvrbereitung für die Jugendlichen mit snderpädaggischem Förderbedarf, Sexualität, Freizeitverhalten etc.) Gemeinsamer Unterricht (GU)-Überblick StudienSeminarSnderpädaggikStlberg G. Walbert

11 Eltern ernst nehmen Die Einstellung vn Eltern zur Schule ist häufig geprägt vn eigenen Schulerlebnissen und negativen Erfahrungen mit Lehrerinnen bzw. Lehrern der eigenen Kinder. Sie äußert sich in der Bandbreite vn Nichtteilnahme am Schul- und Klassenleben bis zum übersteigerten Aktivismus mit dem Ziel, die eigenen Interessen durchzusetzen. Die Zusammenarbeit mit Eltern erfrdert ein hhes Maß an Sensibilität vn den betrffenen Lehrerinnen und Lehrern und ist abhängig vn deren Persönlichkeit. - Schaffung vn Situatinen, an denen Eltern teilnehmen können, hne selbst aktiv werden zu müssen (z. B. Teilnahme an Weihnachtsfeiern, Theatervrführungen etc. - Hausbesuche - Unterrichtsmitschau durch die Eltern - Elternseminare zu aktuellen Fragestellungen der Erziehenden - Übernahme vn Planung, Durchführung und Krdinatin vn Aktinen im Schulleben durch besnders aktive Eltern Gemeinsamer Unterricht (GU)-Überblick StudienSeminarSnderpädaggikStlberg G. Walbert

12 Leistungsbeurteilung "Die Leistungsbewertung sll über den Stand des Lernprzesses des Schülers Aufschluss geben; sie sll auch Grundlage für weitere Förderung des Schülers sein. Bei der Beratung über den Bildungsgang des Schülers sll sie wesentliche Hilfe sein" ( 21, Abs. 1 ASchO). Bezugsrahmen der Leistungsbewertung Bei der Beurteilung vn Leistungen lassen sich grundsätzlich drei Bezugsrahmen unterscheiden: Eine Leistung ist "gut", wenn sie 1. besser ist als die der meisten anderen Lernenden, bzw. des Durchschnitts (sziale Nrm); 2. ein angestrebtes Lehrziel der Kriterium erreicht wurde (curriculare Nrm); 3. sich der Lernende der die Lernende im Vergleich zu früher verbessert hat (individuelle Nrm). Die sziale Vergleichsperspektive ist sinnvll, w es darum geht, die "dauerhaft" Besten herauszufinden. In einem klasseninternen Bezugssystem bleiben der gemeinsame Lernzuwachs und die individuellen Schwankungen unsichtbar. Sachliche Bezugsnrmen (curriculare Nrm) werden drt verwandt, w bestimmte Mindeststandards erreicht sein müssen. Für eine Vergleichbarkeit unter verschiedenen Schulen ist die Erstellung inhaltlich definierter Zensurenstandards für jedes Fach, jede Klassenstufe und jede Schulfrm ntwendig. Die individuelle Bezugsnrm macht in der Leistungsbeurteilung den individuellen Lernzuwachs direkt deutlich, Leistungsunterschiede zwischen Schülerinnen und Schülern stehen weniger im Mittelpunkt. Bei der Leistungsbeurteilung zieldifferent zu fördernder Schüler und Schülerinnen ist die Bezugsnrm individuell. Basis des Unterrichts ist der individuelle Förderplan. Die Beurteilung der Leistung meldet zurück, in wie weit der Schüler der die Schülerin die definierten Ziele erreicht hat. Für Schüler und Schülerinnen mit snderpädaggischem Förderbedarf sind im Gemeinsamen Unterricht die Richtlinien des jeweiligen Snderschultyps Grundlage der Leistungsbewertung. In der Praxis der Leistungsbewertung werden verschiedene Bezugsrahmen in der Regel kmbiniert. Es kmmt darauf an, dass Schülerinnen und Schüler lernen, sich unter verschiedenen Bezugsnrmen zu bewerten. Dabei sll für die Zufriedenheit mit der eigenen Leistung (Selbstbewertung) die individuelle Bezugsnrm die Leitfunktin übernehmen, hne dass Infrmatinen zu anderen Bezugsnrmen ignriert werden. Die Unterrichtspraxis im Gemeinsamen Unterricht ist durch flgende Punkte gekennzeichnet: Die Hetergenität der Lerngruppe erfrdert differenzierte und individualisierte Lernangebte. Kperative und fächerübergreifende Unterrichtsfrmen werden praktiziert. Veränderte Inhalte und Frmen des Unterrichts erfrdern vn Schülerinnen und Schülern zum Teil Qualifikatinen, die sich in herkömmlichen Ziffernnten nicht erfassen lassen. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler können nicht nach allgemeinen Kriterien bewertet werden. Gemeinsamer Unterricht (GU)-Überblick StudienSeminarSnderpädaggikStlberg G. Walbert

13 Die Unterrichtspraxis im Gemeinsamen Unterricht verlangt eine entsprechende Beurteilungspraxis. Bei der Leistungsbeurteilung vn Schülerinnen und Schülern mit snderpädaggischem Förderbedarf können drei Gruppen unterschieden werden: 1. Schülerinnen und Schüler, die zielgleich, ggf. aber mit "Nachteilsausgleich" unterrichtet werden. Die Leistungsanfrderungen für diese Schülerinnen und Schüler bestimmen sich durch die Lehrpläne der allgemeinen Schule. S gelten auch deren Grundsätze bei der Leistungsbewertung. Zum Ausgleich behinderungsbedingter Erschwernisse müssen zur Herstellung der Chancengleichheit besndere Hilfsmittel der Methden zur Verfügung gestellt werden. In den Zeugnissen kann in Frm vn Bemerkungen der Lernentwicklungsberichten, die in das Ziffernzeugnis integriert sind, beschrieben werden, unter welchen Bedingungen die Schülerin der der Schüler die Leistung erbracht hat. 2. Schülerinnen und Schüler, die nach den Richtlinien zum Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" unterrichtet werden. Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung erhalten im Gemeinsamen Unterricht, angelehnt an das Verfahren der allgemeinen Schule, zwei Zeugnisse im Schuljahr. Die Leistungsbeurteilung erflgt in Frm eines Berichts. Dieser beschreibt die Lernfrtschritte der Schülerin der des Schülers in Hinblick auf die für ihn im Förderplan definierten Entwicklungsziele. Es werden Aussagen zu den entwicklungsbezgenen Lernbereichen wie z.b. Kmmunikatin, Szialverhalten, Selbstständigkeit, Leistungs- und Lernverhalten gemacht. Zusätzlich werden die fachbezgenen Unterrichtsinhalte des Schulhalbjahres möglichst knkret beschrieben. 3. Schülerinnen und Schüler, die nach den Richtlinien zum Förderschwerpunkt "Lernen" unterrichtet werden. In der Leistungsbeurteilung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden Lernfrtschritte auf der Grundlage der individuellen Förderpläne und der entsprechenden Richtlinien ermittelt und beschrieben. Im Gemeinsamen Unterricht erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Regel ein kmbiniertes Ziffern- und Berichtszeugnis. Das Ziffernzeugnis ist für die Schülerinnen und Schüler ein sichtbarer szialer Ausweis für die Zugehörigkeit zur schulischen Jugendkultur. In dem integrierten Bericht wird die Grundlage dieser Nten detailliert beschrieben. Nachteilsausgleich Der Nachteilsausgleich im 48 Schwerbehindertengesetz bedeutet: Die Vrschriften über Hilfen für Behinderte zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile der Mehraufwendungen (Nachteilsausgleich) sind s zu gestalten, dass sie der Art der Schwere der Behinderung Rechnung tragen, und zwar unabhängig vn der Ursache der Behinderung. Verwaltungsvrschriften zur Verrdnung über den Bildungsgang in der Grundschule vm März 1997, 8, Unterrichtsrganisatin: 1. "Der Unterricht stellt die für alle Schülerinnen und Schüler erfrderlichen Grundlagen in den Fächern sicher und ist insbesndere durch Maßnahmen der inneren Differenzierung s zu gestalten, dass er den Leistungsstand, die Lernmöglichkeiten, die Belastbarkeit und die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt..." Dies gilt nach 13 auch für Schüler und Schülerinnen im Gemeinsamen Unterricht. (BASS 2001/2002, 13-11, Nr. 1.2.) Gemeinsamer Unterricht (GU)-Überblick StudienSeminarSnderpädaggikStlberg G. Walbert

14 Quellen und Literatur Eberwein, Hans/ Knauer, Sabine (Hrsg.): Integratinspädaggik. Weinheim und Basel 2002 Feyerer, Ewald/Prammer, Wilfried: Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe I Anregungen für eine integrative Praxis. Weinheim, Basel, Berlin 2003 Gemeinsamer Unterricht (GU)-Überblick StudienSeminarSnderpädaggikStlberg G. Walbert

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