Rehabilitationswissenschaftliches Seminar an der Universität Würzburg am 11.01.2006 Rentenantragsteller als Problemgruppe in der medizinischen Rehabilitation Themenbereiche: Sozialrechtliche Rahmenbedingungen Rentenantragsteller als Problemgruppe in der Rehabilitation eine Effektivitätsstudie Barbara Kulick Dirk Enge Lothar Florian Studien zur Umsetzung des Grundsatzes Rehabilitation vor Rente Merkmale von Problempatienten Falldarstellung Forschungsprojekt: Fragestellungen, Design, Ergebnisse Konsequenzen für die Rehabilitation Erste Schritte zur Umsetzung Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Durchführung mindestens einer medizinischen Rehabilitation in den letzten fünf Jahren vor Berentung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Merkmale von Rentenantragstellern Laut Literatur * sind Rentenantragsteller gehäuft: längere Zeiten arbeitsunfähig mehrjährig chronisch krank psychisch und physisch beeinträchtigt eher älter zur beruflichen Wiedereingliederung nicht motiviert auf Berentung fixiert mit oft spezifischen Störungen depressive Entwicklung traumatisiert (z. B. nach Unfall) mit schleichendem Krankheitsverlauf Rentenneurotiker mit jahrelangem Rechtsstreit mit gefährdetem oder verlorenem Arbeitsplatz In rentenforderndem Umfeld (Erwartungen der Familie) : *z. B. Zielke 93, Plassmann 95, Biefang et al 96, Dörning et al 96, Irle et al 98 Rentenentwicklung nach Plassmann (1995) Therapeutische Leistungen (KTL) während einer psychosomatischer Rehabilitation Fallbeispiel: Rentenantragsteller Walter F. 1
Fragestellungen Studiendesign In welchen Merkmalen unterscheiden sich Rentenantragsteller von sonstigen Rehabilitanden und frühberenteten Versicherten ohne Rehabilitation? Profitieren sie von der medizinischen Rehabilitation und gibt es Prädiktoren für den Rehabilitationserfolg im Sinne der Rentenversicherung? Wie muss das Rehabilitationsangebot für Rentenantragsteller aussehen, damit diese von Rehabilitationsleistungen profitieren können? Gesamtstichprobe Evaluation der Rehabilitation bei Rentenantragstellern Anteil der Rentenantragsteller in der medizinischen Rehabilitation Analysestichprobe Studienteilnehmer nach AU-Zeiten, Diagnosengruppe und Rentenantrag 2
Rehabilitanden nach Erwerbsstatus und Rentenantrag (t 0 ) Rehabilitanden nach Arbeitslosigkeitszeiten in den letzten 5 Jahren und Rentenantrag (t 0 ) Studienteilnehmer nach Schweregrad Reha- Status und Rentenantrag (t 0 ) Reha-Status t 0 - t 4 - IRES F = 19.995; df = 4; p <.001 Reha-Status t 0 - t 4 - IRES Anzahl der Diagnosen mit Schweregrad mittel oder schwer 3
Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung letzte Tätigkeit - Arzt- u. Therapeutenbogen Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung allgemeiner Arbeitsmarkt - Arzt- u. Therapeutenbogen U = 21817.000; p <.001; n RA = 328; n kra = 323 U = 41446.000; p <.001; n RA = 331; n kra = 323 Veränderung d. Gesundheitszustandes durch die Rehabilitationsleistung - QS-Fragebogen (Selbsteinschätzung) Wiedereingliederungserwartung nach der Rehabilitationsleistung U = 19707.500; p <.001 Berentung wegen Erwerbsminderung innerhalb zweier Jahre nach Rehabilitationsende (Rentenbeginn) RA vor der Reha gestellt RA während/ nach der Reha gestellt kein Rentenantrag Insgesamt 6 Monate 98 (74,8 %) 51 (56,0 %) - (0,0 %) 149 (62,3 %) 12 Monate 1 (0,8 %) 20 (22,0 %) 4 ( 23,5 %) 25 (10,5 %) 24 Monate 7 (5,3 %) 10 (11,0 %) 11 (64,7 %) 28 (11,7 %) Zeitpunkt unklar 25 (19,1 %) 10 (11,0 %) 2 (11,8 %) 37 (15,5 %) Insgesamt 131 ( 54,8 %) 91 (38,1 %) 17 (7,1 %) 239 Anteil Versicherter, die 2 Jahre nach Rehabilitationsende im Erwerbsleben verblieben sind 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Kardiologie Orthopädie Psychosomatik RA kein RA alle Rehabilitanden der DRV Rheinland-Pfalz (1999) 4
Erwerbsstatus 2 Jahre nach Rehabilitationsende (t 4 ) bei Rentenantragstellern, deren Rentenantrag zunächst abgelehnt worden ist (N = 122) Einflussgrößen auf eine Frühberentung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit innerhalb zweier Jahre nach Rehabilitationsende Rentenantragstellung Reha-Status t 0 (IRES) Alter Krankheitstage t 0 (IRES) Konsequenzen für die Praxis I beim Rentenversicherungsträger Renten- und Rehabilitationsvorgänge müssen enger verknüpft und möglichst aus einer Hand erbracht werden Renten- und Rehabilitationsstatistik müssen zumindest an der Schnittstelle routinemäßig verknüpft werden und Auswertungen entsprechend datensatzübergreifend möglich sein Die Information, unter welchen Bedingungen eine medizinische Rehabilitationsleistung durchgeführt wird, sollte den Rehabilitationseinrichtungen im Bewilligungsbescheid mitgeteilt werden Konsequenzen für die Praxis II In den Rehabilitationseinrichtungen: fallgruppenspezifisches Reha-Angebot Gründliche u. umfassende somatische Diagnostik, Psychodiagnostik (ggf. psychiatr. Diagnostik), Motivationsdiagnostik, Arbeits-, Berufs- und Leistungsdiagnostik Abklärung der berufl. Wiedereingliederungschancen, ausführliche Informationen über vorh. Wiedereingliederungsmöglichkeiten, berufsbezogene Maßnahmen (z. B. Kompetenztraining, Entwicklung beruflicher Perspektiven) Strategien zur Förderung von Rehabilitations- und Wiedereingliederungsmotivation Sorgfältige Nachsorgevorbereitung mit konkreter Weiterleitung Information der Patienten über Zielsetzung und Rehabilitationsansatz des Rentenversicherungsträgers Zusammenfassung: Rehabilitanden mit Rentenantrag sind gesundheitlich stärker beeinträchtigt als Rehabilitanden ohne Rentenantrag und als Rentner (nach Selbst- und Arzteinschätzung). Rehabilitanden mit Rentenantrag profitieren nach Selbsteinschätzung im IRES nicht substantiell von der Rehabilitation und verschlechtern ihren Gesundheitszustand in den folgenden zwei Jahren. Rehabilitanden ohne Rentenantrag profitieren substantiell von der Rehabilitation laut IRES, die Effekte halten aber nicht länger als sechs Monate an. Mangelnder und kurzzeitiger subjektiver Rehabilitationserfolg legen den Schluss nahe, dass die derzeitige Rehabilitation bei schwer beeinträchtigten, chronisch kranken Versicherten nicht ausrechend greift und verbessert werden muss (durch indikative Angebote, Nachsorge und andere Formen einer Langzeitbetreuung). Die Leistungsfähigkeit im Beruf wird von Versicherten und Ärzten/Therapeuten unterschiedlich eingeschätzt. Welche Beurteilung ist gültig? 5
Trotz hohem Eingliederungserhalt auch bei Rentenan-tragstellern nach der Rehabilitation landen 50 % der abgelehnten Rentenantragsteller in der Arbeitslosigkeit. Spezifische Initiativen zur beruflichen Wiedereingliederung sind erforderlich. Der Grundsatz Rehabilitation vor Rente wurde für die Rentenversicherung bestätigt. Nicht Über-, sondern Unter- oder gar Fehlinanspruchnahme? Die Entwicklung indikationsspezifischer und indikativer Angebote ist notwendig und erfolgversprechend. Vielen Dank! 6