Das neue Präventionsgesetz

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Transkript:

3. DBSV Symposium im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen 15. April 2016

Aufgaben der Arbeitnehmerkammer Vertretung von Interessen (Berufliche) Weiterbildung Beratungsfunktion: rund 382.000 Mitglieder Rechtsberatung ca. 100.000 Beratungen in 2015 Mitbestimmung und Technologieberatung Politikberatung

Gliederung 1. Präventionsgesetz betriebliche Gesundheitsförderung 2. Auf welche Rahmenbedingungen trifft die betriebliche Prävention? 3. Strukturen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes 4. Herausforderungen und Chancen für die betriebliche Gesundheitsförderung durch das Präventionsgesetz

Gliederung 1. Präventionsgesetz betriebliche Gesundheitsförderung 2. Auf welche Rahmenbedingungen trifft die betriebliche Prävention? 3. Strukturen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes 4. Herausforderungen und Chancen für die betriebliche Gesundheitsförderung durch das Präventionsgesetz

Präventionsgesetz vom 17. Juli 2015 Artikelgesetz Änderungen in: SGB V Gesetzliche Krankenversicherung SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe SGB XI Soziale Pflegeversicherung, Infektionsschutzgesetz sowie Jugendarbeitsschutzgesetz, KV der Landwirte, Risikostruktur-Ausgleichsverordnung, Bundesbeihilfeverordnung, Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung

Zielsetzung: Primäre Prävention und Gesundheitsförderung durch Leistungen der Krankenkassen SGB V Primäre Prävention: Verhinderung/ Verminderung von Krankheitsrisiken Gesundheitsförderung: Förderung selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen Leistungen: verhaltensbezogene Prävention Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für GKV-Versicherte Gesundheitsförderung in Betrieben, Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzziele

Benennung von Gesundheitszielen 1. Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh behandeln 2. Brustkrebs: Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen 3. Tabakkonsum reduzieren 4. Gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung 5. Gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Souveränität der Patientinnen und Patienten stärken 6. Depressive Erkrankungen verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln 7. Gesund älter werden 8. Alkoholkonsum reduzieren

Primäre Prävention und Gesundheitsförderung: Budget Finanzierung ausschließlich aus GKV-Mitteln 2014: 65 Mio. Euro für BGF Ab 2016: 7 Euro pro Versicherte/n, davon 2 Euro für BGF = 140 Mio. Euro

Nationale Präventionsstrategie Mitglieder (stimmberechtigt): GKV Spitzenverband, DGUV, Deutsche Rentenversicherung ggf. PKV Präventionsforum beratend, jährlich Nationale Präventionskonferenz Geschäftsstelle: BzgA mit beratender Stimme Bund, Länder Kommunale Spitzenverbände Bundesagentur für Arbeit BDA DGB Präventionsforum Landesrahmenvereinbarungen Modellvorhaben, Beteil. Arbeitsschutzbehörden der Länder Bundesrahmenempfehlungen Modellvorhaben nahezu analog GDA Präventionsbericht alle vier Jahre ab 2019

Zum Vergleich: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) Quelle: GDA-Portal

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) Arbeitsschutzziele der GDA-Periode 2013-2018 Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung

Bundesrahmenempfehlungen vom 19.02.2106 Ziel Gesund leben und arbeiten Zielgruppe Personen im erwerbsfähigen Alter Erwerbstätige, auch Bundesfreiwilligendienst, FSJ und FÖJ Arbeitslose Menschen Ehrenamtlich tätige Personen Handlungsfelder für GKV, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung bezogen auf alle Zielgruppen: Prävention und BGF Beschäftigte: außerdem Unterstützung innerbetrieblicher Maßnahmen KMU: außerdem Förderung und Unterstützung von Netzwerken, Information, Beratung jeweils unter Beteiligung entsprechender Organisationen/ Einrichtungen

Bundesrahmenempfehlungen Ziel Gesund leben und arbeiten Leistungen/ Aktivitäten der GKV/DGUV/DRV: Bedarfsermittlung Planung und Umsetzung von Maßnahmen Unterstützung der Verstetigung Dokumentation, Evaluation, Qualitätssicherung Förderung von Vernetzung Verzahnung von Leistungen

Landesrahmenvereinbarungen GKV-Landesverbände, Ersatzkassen Rentenversicherungsträger Länder Unfallversicherungsträger Unter Berücksichtigung der Bundesrahmenempfehlungen: Gemeinsame Ziele/ Handlungsfelder Koordinierung von Leistungen Klärung von Zuständigkeitsfragen Möglichkeiten gegenseitiger Beauftragung Zusammenarbeit mit ÖGD und Jugendhilfe Mitwirkung weiterer Einrichtungen können beitreten : Agentur für Arbeit, Länder-Arbeitsschutzbehörden, kommunale Spitzenverbände

Betriebliche Gesundheitsförderung für Beschäftigte in Unternehmen, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen Einrichtungen der Behindertenhilfe Werkstätten, Pflegeeinrichtungen Leistungen Aufbau und Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen Erhebung der gesundheitlichen Situation, Risiken und Potenziale unter Beteiligung der Versicherten, der Verantwortlichen, der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit Zusammenarbeit mit dem staatlichen Arbeitsschutz und den zuständigen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung auf spezifische arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken ausgerichtete Maßnahmen Information der Arbeitsschutzorganisationen über Erkenntnisse 65a (2) Bonus für Arbeitgeber und teilnehmende Versicherte als Soll- Satzungsleistung bei BGF-Maßnahmen

Betriebsärzte 132 e SGB V Versorgung mit Schutzimpfungen 132 f SGB V Versorgung durch Betriebsärzte in Ergänzung zur vertragsärztlichen Versorgung Verträge zwischen GKV und Betriebsärzten: Gesundheitsuntersuchung BGF-Maßnahmen Präventionsempfehlungen Empfehlungen medizinischer Vorsorge Heilmittelversorgung In Ergänzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Gliederung 1. Präventionsgesetz betriebliche Gesundheitsförderung 2. Auf welche Rahmenbedingungen trifft die betriebliche Prävention? 3. Strukturen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes 4. Herausforderungen und Chancen für die betriebliche Gesundheitsförderung durch das Präventionsgesetz

Beschäftigungsentwicklung Stadt Bremen nach Wirtschaftsabschnitten (Juni 2014 2015) Arbeitnehmerkammer Bremen 2016 Barbara Reuhl, 13.04.2016

BGF-Maßnahmen: Branchen 2014 Präventionsbericht 2015

Foto Kay Michalak Betrieb Belegschaft Barbara Reuhl, 13.04.2016

Restrukturierung Kernziele: Kostenreduzierung und/oder Erhöhung von Produktivität Mittel: Personalabbau Standortverlagerungen ins Ausland Abwanderungen Ausgliederung einzelner Funktionseinheiten Konkurse/Betriebsstilllegungen Fusionen/Firmenübernahmen Interne Restrukturierungen Geschäftserweiterungen Quelle: European Restructuring Monitor Foto istock

Betrieb? Kernbelegschaft Beschäftigungsformen: Vollzeit Teilzeit Befristung Minijobs Praktika Barbara Reuhl, 13.04.2016

BGF Maßnahmen: Betriebe nach Betriebsgrößen 2014 Präventionsbericht 2015

Entgrenzung von Arbeit ständige Erreichbarkeit: 23% der Beschäftigten müssen häufig oder sehr häufig auch außerhalb der normalen Arbeitszeit zur Verfügung stehen (DGB-Index 2014) wöchentlich durchschnittlich rund acht Stunden längere Arbeitszeit als vertraglich vereinbart bei selbstbestimmten flexiblen Arbeitszeiten (Hans-Böckler-Stiftung) flexible Beschäftigungsformen: Crowdsourcing, Cloudwork, Mitarbeiter-Sharing, Portfolioarbeit Barbara Reuhl, 13.04.2016

Räumliche Entgrenzung von Arbeit 50% der 25 54Jährigen haben Erfahrungen mit Mobilität Pendler: einfacher Arbeitsweg bei 17% der Erwerbstätigen >25 km beruflich bedingte Umzüge Auslandsaufenthalte Mobile Arbeit Nutzung von Notebook, Tablet, Smartphone Internetnutzung über mobile Verbindungen: 29% (2011) 65% (2014) Barbara Reuhl, 13.04.2016

Neue Managementstrategien Indirekte Steuerung Zielvorgaben, Kennzahlen, dynamische Ziele Veränderung der Arbeitsbeziehungen im Betrieb Konkurrenz zwischen den Beschäftigten bzw. Teams Barbara Reuhl, 13.04.2016

Foto istock Beschäftigte im Stress 57 % arbeiten unter Zeitdruck 56 % müssen mit Störungen und Unterbrechungen umgehen 30 % arbeiten zwischen 18 und 23 Uhr 29 % arbeiten an Wochenenden 24 % müssen in der Freizeit erreichbar sein 10 % arbeiten zwischen 23 und 6 Uhr Quelle: DGB-Index 2015 sehr enger Zeitrahmen : nach Restrukturierung 58,6 % ohne Restrukturierung 45 % Quelle: Eurofound 2012

Wachsendes Problem: Bewegungsmangel, Arbeit in Zwangshaltungen Repetitive Tätigkeiten und Arbeiten in schmerzhafter/ ermüdender Körperhaltung: Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen häufiger

Arbeit trotz Krankheit/ Erschöpfung In den zurückliegenden 12 Monaten arbeiteten trotz Krankheit mit Restrukturierungserfahrung 44,5 % ohne Restrukturierungserfahrung 31,2 % Quelle: Eurofound 2012 Neuro-Enhancement/ Hirndoping = missbräuchliche Einnahme aller Arten von psychoaktiven Substanzen durch Gesunde Ziel: Leistungssteigerung Wachheit, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Stimmung als Bewältigungsstrategie ungeeignet: wenig erwünschte Wirkungen, aber unerwünschte Nebenwirkungen DAK-Gesundheitsreport 2009, 2015)

Arbeit bis zur Erschöpfung Nein, ich kann die Tätigkeit wahrscheinlich nicht bis zur Rente ausüben sagen mehr als 50 % der über 55-Jährigen (DGB-Index Gute Arbeit) Jede fünfte neue Rente im Land Bremen aufgrund von Erwerbsminderung Psychische Erkrankungen: Risiko für höher Qualifizierte und für Frauen am höchsten Frauen ca. 30 % stärker als Männer betroffen Muskel-Skeletterkrankungen: häufigstes Risiko für Männer Herz-Kreislauferkrankungen: Risiko für Männer dreimal höher als für Frauen Risikofaktor: Arbeitslosigkeit

Gliederung 1. Präventionsgesetz betriebliche Gesundheitsförderung 2. Auf welche Rahmenbedingungen trifft die betriebliche Prävention? 3. Strukturen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes 4. Herausforderungen und Chancen für die betriebliche Gesundheitsförderung durch das Präventionsgesetz

Arbeitsschutzsystem Staatlicher Arbeitsschutz Umsetzung europäischen Rechts Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitgeberverantwortung: Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit ausfüllungsbedürftiger Rahmen Mitbestimmung (BetrVG) konkrete Untersetzung durch Verordnungen, Regeln usw. Aufsichtsfunktion staatliche Gewerbeaufsicht DGUV V 1 Grundsätze der Prävention Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften) - Arbeitgeberpflichten Berufsgenossenschaftliche Regeln usw. Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Aufsichtsfunktion Bezugsrahmen: menschengerechte Gestaltung von Arbeit

Arbeitsschutzgesetz Verantwortung des Arbeitgebers: Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vorausschauende Gestaltung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung als Grundlage von Schutzmaßnahmen Berücksichtigung von Gesundheit und Sicherheit auf allen Ebenen und bei allen Entscheidungen im Betrieb Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle Foto Kay Michalak

Arbeitsschutzgesetz ausfüllungsbedürftiger Rahmen, bezogen auf die konkreten Bedingungen im jeweiligen Betrieb umzusetzen Gestaltung der Organisation, nicht individuelle Behandlung von Beschäftigten weit reichende Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Foto Kay Michalak

Foto Kay Michalak Arbeitsschutzmaßnahmen gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Rangfolge: Risikovermeidung technische Maßnahmen organisatorische Maßnahmen personenbezogenen Maßnahmen Fachkundige Beratung von Arbeitgeber und Betriebsrat durch Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft

Betriebsärzte im Arbeitsschutz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes Menschengerechte Gestaltung Arbeitsschutzausschuss Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat DGUV V 2: Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) Frühzeitige Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten Beitrag zum Erhalt und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes Pflicht-/ Wunsch- und Angebotsvorsorge Biomonitoring und Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Betriebsärzte Verträge zwischen GKV und Betriebsärzten: Aufgabenerweiterung Zusätzliche Einkommensquelle Konflikt/ Konkurrenz zu den betriebsärztlichen Aufgaben nach ASiG/ ArbmedVV Kostenträgerschaft Arbeitsschutz: Arbeitgeber Abrechnung nach PrävG: Kostenverlagerung auf die GKV = Pflichtversicherte Datenschutz Unklarheiten absehbar: Wahrnehmung und Rolle des Betriebsarztes

Gliederung 1. Präventionsgesetz betriebliche Gesundheitsförderung 2. Auf welche Rahmenbedingungen trifft die betriebliche Prävention? 3. Strukturen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes 4. Herausforderungen und Chancen für die betriebliche Gesundheitsförderung durch das Präventionsgesetz

Präventionsgesetz angestrebte Wirkungen: Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere in den Lebenswelten Weiterentwicklung der Kassenleistungen zur Früherkennung von Krankheiten Verbesserung des Zusammenwirkens von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz

Chancen Explizit Ausrichtung auf betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention Ausrichtung auf Gesundheitsziele Verminderung sozial bedingter und geschlechtsbezogener Ungleichheit Abstimmung mit Arbeitsschutz Ausgleich für Bewegungsmangel/ Zwangshaltungen/ Überbelastung Einbeziehung unterschiedlicher Kompetenzen Stressabbau Ausgleich psychischer Belastungswirkungen

Risiken und Nebenwirkungen Betriebsärztemangel: 4,7 Mio. Betreuungsstunden in Betrieben fehlen Konkurrenz um Betriebsärzte zwischen DGUV und GKV? Unklarheiten über Rolle und Aufgaben nach ASiG/ ArbMedVV und PrävG? Untersuchungsmedizin versus Beratungsauftrag sowie arbeitsmedizinische Vorsorge? Impfungen nach ArbMedVV: Kostenträger Arbeitgeber Impfungen nach PrävG: Kostenträgerschaft GKV Verlagerung betrieblicher Kosten auf die Solidargemeinschaft Indikation für Impfungen immer gegeben/ Nutzen von Impfungen?

Risiken und Nebenwirkungen Finanzierung ausschließlich aus Beiträgen der gesetzlich Versicherten Arbeitsschutzgesetz, Präventionsauftrag DGUV: Verhältnisprävention vorrangig vor Individualprävention Gefährdungsbeurteilung vor Präventionsmaßnahmen nach PrävG: Bedingung erfüllt? Prävention durch GKV etc. statt Pflichtaufgaben im Arbeitsschutz? Adressaten: Wie die Versicherten erreichen angesichts zunehmender Flexibilisierung und Hybridisierung von Arbeit? Klärungs- und Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Mitbestimmung Kooperation von GKV, DGUV, DRV: Modell der gemeinsamen Servicestellen nicht umgesetzt Verzahnung unklar Schaffung zusätzlicher Bürokratie? Zusätzlicher Personalbedarf der GKV: reguläre oder prekäre Beschäftigung?

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Barbara Reuhl Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik Arbeitnehmerkammer Bremen Tel. 0421 36301-991 reuhl@arbeitnehmerkammer.de www.arbeitnehmerkammer.de